„EU-Fahrzeugklasse“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Korrekte "Bezeichnung" der Unterklassen zu L1e (L1e-A und L1e-B statt L1-eA und L1-eB) und ergänzende Information zur Unterklasse L1e-A (max. 25 km/h)
→‎Klasse L: üb+erw.
Zeile 4: Zeile 4:


== Klasse L ==
== Klasse L ==
Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte bis schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge entsprechend der ''Verordnung (EU) Nr.&nbsp;168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen:''<ref name="EUV-168-2013">''Verordnung (EU) Nr.&nbsp;168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.'' Veröffentlicht am 2. März 2013 im [[Amtsblatt der Europäischen Union]], L&nbsp;60/52. ([https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32013R0168 Volltext Online], abgerufen am 16. August 2019.).</ref>
Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
{{Gesetzestext|1=
Artikel 2

Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für alle zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeuge gemäß Artikel&nbsp;4 und Anhang&nbsp;I (im Folgenden „Fahrzeuge der Klasse&nbsp;L“), die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden, einschließlich Fahrzeuge, die in einer oder mehreren Stufen ausgelegt und gebaut werden, und für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten sowie für Teile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge ausgelegt und gebaut werden.

Diese Verordnung gilt auch für Enduro-Krafträder (L3e-AxE (x&nbsp;=&nbsp;1, 2&nbsp;oder&nbsp;3)), Trial-Krafträder (L3e-AxT (x&nbsp;=&nbsp;1, 2&nbsp;oder&nbsp;3)) und schwere Gelände-Quads (L7e-B) gemäß Artikel&nbsp;4 und Anhang&nbsp;I.|ref=<ref name="EUV-168-2013" />}}


{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
|-
|-
! EG-Klasse !! Beschreibung !! Bezeichnung in den [[Zulassungsbescheinigung|Zulassungsdokumenten]] !! Frühere Bezeichnungen (Deutschland)
! Fahrzeug&shy;klasse !! Bezeichnung der Klasse und Einstufungskriterien<br /> (in der Beschreibung der Anlage XXIX der deutschen [[StVZO]]<ref>Beschreibung entsprechend Abschnitt&nbsp;2, ''Zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge,'' der deutschen ''[[Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung]] (StVZO)'' in der {{§§|stvzo_2012|juris|seite=anlage_xxix.html|text=''Anlage XXIX (zu §&nbsp;20 Absatz&nbsp;3a Satz&nbsp;4) – EG-Fahrzeugklassen.''}} (Fundstelle: {{BGBl|2012 I S. 931}})</ref>)!! Bezeichnung in den [[Zulassungsbescheinigung|Zulassungsdokumenten]] !! Frühere Bezeichnungen (Deutschland)
|-
|-
| L1e || Zweirädriges Kraftfahrzeug ([[Kleinkraftrad]]) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45&nbsp;km/h und Hubraum bis zu 50&nbsp;cm³ oder bis zu 4&nbsp;kW bei Elektromotoren || '''2-rädr. KKR b.&nbsp;45&nbsp;km/h''' || KLEINKRAFTRAD 2-RAEDRIG <br>KKR MOFA BIS 25&nbsp;KM/H <br>KKR L-MOFA BIS 20&nbsp;KM/H
| '''L1e''' || ''Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug'' (siehe [[Kleinkraftrad]]) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45&nbsp;km/h und Hubraum bis zu 50&nbsp;cm³ oder bis zu 4&nbsp;kW bei Elektromotoren.

In den <u>Unterklassen</u> unterteilt in
* L1e-A: ''Fahrrad mit Antriebssystem'' (vermarktet als [[Pedelec]]<ref name="EUV-168-2013-Art2-Abs2-h" />)<br /> (Das sind nach den Kriterien&nbsp;(9)–(11): {{"|(9) Räder, die für den Pedalantrieb ausgelegt und mit einem Hilfsantrieb ausgerüstet sind, dessen Hauptzweck die Unterstützung der Pedalfunktion ist, und (10) die Leistung des Hilfsantriebs wird beim Erreichen einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 25 km/h unterbrochen und (11) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤&nbsp;1&nbsp;000<!--Zitat, sic!-->&nbsp;W […]}}.<ref name="EUV-168-2013-Art2-Abs2-h">Ausgenommen von der ''Verordnung (EU) Nr.&nbsp;168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013'' sind jedoch nach Art.&nbsp;2 Abs.&nbsp;2 lit.&nbsp;h solche {{"|Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 250 W ausgestattet sind, dessen Unterstützung unterbrochen wird, wenn der Fahrer im Treten einhält, und dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und unterbrochen wird, bevor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 25&nbsp;km/h erreicht}}.<br /> Nicht ausgenommen sind die sogenannten ''schnellen Pedelecs'' bzw. ''S-Pedelec,'' die sohin der Fahrzeugklasse L1e unterliegen und damit je nach Ausführung unter die Unterklassen L1e-A oder L1e-B fallen. Vgl. hierzu die Hauptartikel [[Pedelec]] und – nur für Deutschland gültig – [[Fahrrad mit Hilfsmotor]].<br />(Zusatzhinweis: Nach lit.&nbsp;i ebenfalls von der Verordnung ausgenommen sind {{"|selbstbalancierende Fahrzeuge}}.)</ref>)
* L1e-B: ''Zweirädriges Kleinkraftrad''<br /> (Das ist nach Kriterium&nbsp;(9): {{"|Ein sonstiges Fahrzeug der Klasse L1e, das anhand der Kriterien 9 bis 12 nicht als L1e-A-Fahrzeug eingestuft werden kann.}}<ref name="EUV-168-2013-Art2-Abs2-h" />)
| '''2-rädr. KKR b.&nbsp;45&nbsp;km/h'''
| KLEINKRAFTRAD 2-RAEDRIG <br>KKR MOFA BIS 25&nbsp;KM/H<br />KKR L-MOFA BIS 20&nbsp;KM/H
|-
|-
| '''L2e''' || ''Dreirädriges Kleinkraftrad'' mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45&nbsp;km/h und Hubraum bis zu 50&nbsp;cm³ oder bis zu 4&nbsp;kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren sowie einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤&nbsp;270&nbsp;kg und ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes.
|

|Unterklasse: L1e-A: Fahrrad mit Antriebssystem (mit max. 25 km/h)
In den <u>Unterklassen</u> unterteilt in
Unterklasse: L1e-B: zweirädriges Kleinkraftrad
* L2e-P: ''Dreirädriges Kleinkraftrad für Personenbeförderung;''
|
* L2e-U: ''Dreirädriges Kleinkraftrad für Güterbeförderung.''
|
| '''3-rädr. KKR b.&nbsp;45&nbsp;km/h'''
| KLEINKRAFTRAD 3-RAEDRIG
|-
|-
| '''L3e''' || ''Zweirädriges Kraftrad'' (siehe [[Motorrad]]) mit Hubraum über 50&nbsp;cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45&nbsp;km/h.
| L2e || Dreirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45&nbsp;km/h und Hubraum bis zu 50&nbsp;cm³ oder bis zu 4&nbsp;kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren|| '''3-rädr. KKR b.&nbsp;45&nbsp;km/h''' || KLEINKRAFTRAD 3-RAEDRIG

In den <u>Unterklassen</u> unterteilt in
* L3e-A1/A2/A3: ''Kraftrad mit niedriger/mittlerer/hoher Leistung;''
* L3e-AxE/AxE (wobei x&nbsp;=&nbsp;1, 2&nbsp;oder&nbsp;3): ''[[Enduro]]-Kraftrad/[[Trial-Motorrad|Trial-Kraftrad]].''
| '''2-rädr. KR o. BW >&nbsp;45&nbsp;km/h'''
| rowspan="2"| KRAFTRAD O.LB.<br /> KRAFTRAD M.LB.<br /> KRAFTRAD,LEICHTKRAFTRAD
|-
|-
| L3e || Zweirädriges Kraftfahrzeug ([[Motorrad|Kraftrad]]) ohne Beiwagen mit Hubraum über 50&nbsp;cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45&nbsp;km/h || '''2-rädr. KR o. BW >&nbsp;45&nbsp;km/h'''
| '''L4e''' || ''Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen'' (siehe [[Motorradgespann]]) mit Hubraum über 50&nbsp;cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45&nbsp;km/h.
| '''2-rädr. KR m. BW >&nbsp;45&nbsp;km/h'''
| rowspan="2"| KRAFTRAD O.LB. <br>KRAFTRAD M.LB. <br>KRAFTRAD,LEICHTKRAFTRAD
|-
|-
| L4e || Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) mit Beiwagen mit Hubraum über 50&nbsp;cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45&nbsp;km/h || '''2-rädr. KR m. BW >&nbsp;45&nbsp;km/h'''
| '''L5e''' || ''Dreirädriges Kraftfahrzeug'' mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50&nbsp;cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45&nbsp;km/h.

In den <u>Unterklassen</u> unterteilt in
* L5e-A: ''Dreirädriges Kraftfahrzeug;''
* L5e-B: ''Dreirädriges Fahrzeug zur gewerblichen Nutzung.''
| '''3-rädr. Fz. >&nbsp;45&nbsp;km/h'''
| DREIRAEDRIGES KFZ
|-
|-
| L5e || Dreirädriges Kraftfahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50&nbsp;cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45&nbsp;km/h || '''3-rädr. Fz. >&nbsp;45&nbsp;km/h''' || DREIRAEDRIGES KFZ
| '''L6e''' || ''Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug'' (siehe [[Leichtkraftfahrzeug]]) mit einer Leermasse bis zu 350&nbsp;kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45&nbsp;km/h und Hubraum bis zu 50&nbsp;cm³ oder 4&nbsp;kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren.

In den <u>Unterklassen</u> unterteilt in
* L6e-A: ''Leichtes Straßen-[[Quad]];''
* L6e-B: ''Leichtes Vierradmobil'' mit den Unter-Unterklassen
** L6e-BP: ''Leichtes Vierradmobil für Personenbeförderung;''
** L6e-BU: ''Leichtes Vierradmobil für Güterbeförderung.''
| '''4-rädr. Leich. Fz. b.&nbsp;350&nbsp;kg'''
| LEICHT-KFZ BIS 45&nbsp;KM/H
|-
|-
| '''L7e''' || ''Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug,'' das nicht unter L6e fällt, mit einer Leermasse bis 400&nbsp;kg (bis 550&nbsp;kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15&nbsp;kW.
| L6e || Vierrädriges [[Leichtkraftfahrzeug]] mit einer Leermasse bis zu 350&nbsp;kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45&nbsp;km/h und Hubraum bis zu 50&nbsp;cm³ oder 4&nbsp;kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren || '''4-rädr. Leich. Fz. b.&nbsp;350&nbsp;kg''' || LEICHT-KFZ BIS 45&nbsp;KM/H

|-
In den <u>Unterklassen</u> unterteilt in
| L7e || Vierrädriges Kraftfahrzeug, das nicht unter L6e fällt, mit einer Leermasse bis 400&nbsp;kg (bis 550&nbsp;kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15&nbsp;kW || '''4-rädr. Fz. 400 o. 550&nbsp;kg''' || 4-RAEDR.KFZ Z.PERS-BEF. <br>4-RAEDR.KFZ Z.GUET.BEF.
* L7e-A: ''Schweres Straßen-Quad'' mit den Unter-Unterklassen
** L7e-A1: ''A1 schweres Straßen-Quad;''
** L7e-A2: ''A2 schweres Straßen-Quad;''
* L7e-B: ''Schweres Gelände-Quad'' mit den Unter-Unterklassen
** L7e-B1: ''Gelände-Quad;''
** L7e-B2: ''Side-by-Side-Buggy;''
* L7e-C: ''Schweres Vierradmobil'' mit den Unter-Unterklassen
** L7e-CP: ''Schweres Vierradmobil für Personenbeförderung;''
** L7e-CU: ''Schweres Vierradmobil für Güterbeförderung.''
| '''4-rädr. Fz. 400 o. 550&nbsp;kg'''
| 4-RAEDR.KFZ Z.PERS-BEF.<br />4-RAEDR.KFZ Z.GUET.BEF.
|}
|}



Version vom 16. August 2019, 04:31 Uhr

Die Europäische Gemeinschaft hat 1970 eine Definition der Fahrzeugklassen erstellt, wodurch Gruppen von Fahrzeugen EG-weit einheitlich eingeordnet werden können. Grundlage war die EG-Richtlinie 70/156/EWG, die seit dem 29. April 2009 durch die 2007/46/EG ersetzt wurde. Die EG-Vorschriften über Fahrzeuge beziehen sich auf diese EG-Fahrzeugklassen. So wird beispielsweise die dritte Bremsleuchte für die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben und für sonstige EG-Fahrzeugklassen für zulässig erklärt. Auch Abgasvorschriften unterscheiden sich nach diesen Fahrzeugklassen.

Kraftfahrzeuge und Anhänger werden nach den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft in die folgenden Klassen eingeteilt:

Klasse L

Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte bis schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen:[1]

Artikel 2

Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für alle zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeuge gemäß Artikel 4 und Anhang I (im Folgenden „Fahrzeuge der Klasse L“), die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden, einschließlich Fahrzeuge, die in einer oder mehreren Stufen ausgelegt und gebaut werden, und für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten sowie für Teile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge ausgelegt und gebaut werden.

Diese Verordnung gilt auch für Enduro-Krafträder (L3e-AxE (x = 1, 2 oder 3)), Trial-Krafträder (L3e-AxT (x = 1, 2 oder 3)) und schwere Gelände-Quads (L7e-B) gemäß Artikel 4 und Anhang I.[1]

Fahrzeug­klasse Bezeichnung der Klasse und Einstufungskriterien
(in der Beschreibung der Anlage XXIX der deutschen StVZO[2])
Bezeichnung in den Zulassungsdokumenten Frühere Bezeichnungen (Deutschland)
L1e Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug (siehe Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

In den Unterklassen unterteilt in

  • L1e-A: Fahrrad mit Antriebssystem (vermarktet als Pedelec[3])
    (Das sind nach den Kriterien (9)–(11): „(9) Räder, die für den Pedalantrieb ausgelegt und mit einem Hilfsantrieb ausgerüstet sind, dessen Hauptzweck die Unterstützung der Pedalfunktion ist, und (10) die Leistung des Hilfsantriebs wird beim Erreichen einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 25 km/h unterbrochen und (11) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 1 000 W […]“.[3])
  • L1e-B: Zweirädriges Kleinkraftrad
    (Das ist nach Kriterium (9): „Ein sonstiges Fahrzeug der Klasse L1e, das anhand der Kriterien 9 bis 12 nicht als L1e-A-Fahrzeug eingestuft werden kann.“[3])
2-rädr. KKR b. 45 km/h KLEINKRAFTRAD 2-RAEDRIG
KKR MOFA BIS 25 KM/H
KKR L-MOFA BIS 20 KM/H
L2e Dreirädriges Kleinkraftrad mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren sowie einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes.

In den Unterklassen unterteilt in

  • L2e-P: Dreirädriges Kleinkraftrad für Personenbeförderung;
  • L2e-U: Dreirädriges Kleinkraftrad für Güterbeförderung.
3-rädr. KKR b. 45 km/h KLEINKRAFTRAD 3-RAEDRIG
L3e Zweirädriges Kraftrad (siehe Motorrad) mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

In den Unterklassen unterteilt in

  • L3e-A1/A2/A3: Kraftrad mit niedriger/mittlerer/hoher Leistung;
  • L3e-AxE/AxE (wobei x = 1, 2 oder 3): Enduro-Kraftrad/Trial-Kraftrad.
2-rädr. KR o. BW > 45 km/h KRAFTRAD O.LB.
KRAFTRAD M.LB.
KRAFTRAD,LEICHTKRAFTRAD
L4e Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen (siehe Motorradgespann) mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. 2-rädr. KR m. BW > 45 km/h
L5e Dreirädriges Kraftfahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

In den Unterklassen unterteilt in

  • L5e-A: Dreirädriges Kraftfahrzeug;
  • L5e-B: Dreirädriges Fahrzeug zur gewerblichen Nutzung.
3-rädr. Fz. > 45 km/h DREIRAEDRIGES KFZ
L6e Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (siehe Leichtkraftfahrzeug) mit einer Leermasse bis zu 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren.

In den Unterklassen unterteilt in

  • L6e-A: Leichtes Straßen-Quad;
  • L6e-B: Leichtes Vierradmobil mit den Unter-Unterklassen
    • L6e-BP: Leichtes Vierradmobil für Personenbeförderung;
    • L6e-BU: Leichtes Vierradmobil für Güterbeförderung.
4-rädr. Leich. Fz. b. 350 kg LEICHT-KFZ BIS 45 KM/H
L7e Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug, das nicht unter L6e fällt, mit einer Leermasse bis 400 kg (bis 550 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15 kW.

In den Unterklassen unterteilt in

  • L7e-A: Schweres Straßen-Quad mit den Unter-Unterklassen
    • L7e-A1: A1 schweres Straßen-Quad;
    • L7e-A2: A2 schweres Straßen-Quad;
  • L7e-B: Schweres Gelände-Quad mit den Unter-Unterklassen
    • L7e-B1: Gelände-Quad;
    • L7e-B2: Side-by-Side-Buggy;
  • L7e-C: Schweres Vierradmobil mit den Unter-Unterklassen
    • L7e-CP: Schweres Vierradmobil für Personenbeförderung;
    • L7e-CU: Schweres Vierradmobil für Güterbeförderung.
4-rädr. Fz. 400 o. 550 kg 4-RAEDR.KFZ Z.PERS-BEF.
4-RAEDR.KFZ Z.GUET.BEF.

Klasse M

Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Automobile, Wohnmobile und Busse).

Klasse M1
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).
Klasse M1G
Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).

Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:

  • eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
  • mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und
  • als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.

Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad
  • Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad
  • Rampenwinkel: mind. 20 Grad
  • Bodenfreiheit vorne: 180 mm
  • Bodenfreiheit hinten: 180 mm
  • Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm

Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-Fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.

Klasse M2
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
Klasse M3
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
Aufbauarten

Innerhalb der M-Klassen werden folgende Aufbauarten unterschieden.

Klasse N

Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Lkw, Lieferwagen) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 Tonne.

Klasse N1
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Klasse N2
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
Klasse N3
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.

Klasse O

Anhänger (einschließlich Sattelanhänger).

Klasse O1
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen.
Klasse O2
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 0,75 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen.
Klasse O3
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 10 Tonnen.
Klasse O4
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen.

Klasse R

R1 bis R4
Land- oder forstwirtschaftliche Anhänger

Klasse S

S1 und S2
Gezogene auswechselbare land- oder forstwirtschaftliche Maschinen

Klasse T

Klassen T1 bis T4.3: Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (Verordnung 167/2013/EG)

Klasse T1
Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (Unterklasse a) oder Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h (Unterklasse b) einer Spurweite der dem Fahrer am nächsten liegenden Achse – bei Zugmaschinen mit umkehrbaren Fahrerplatz (Sitz und Lenkrad sind umkehrbar) gilt die Achse, die mit den Reifen mit dem größten Durchmesser ausgerüstet ist, als dem Fahrer am nächsten liegende Achse – von mindestens 1150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1000 mm.
Klasse T2
Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (Unterklasse a) oder Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h (Unterklasse b) einer Mindestspurweite von weniger als 1150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 600 mm. Beträgt der Quotient aus der Höhe des Schwerpunkts der Zugmaschine (nach ISO-Norm 789-6:1982) über dem Boden und der mittleren Mindestspurweite der Achsen jedoch mehr als 0,90, so ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
Klasse T3
Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (Unterklasse a) oder Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h (Unterklasse b) und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg.
Klasse T4
Zugmaschinen auf Rädern mit besonderer Zweckbestimmung mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (T4.1: Stelzradzugmaschinen, T4.2: überbreite Zugmaschinen, T4.3: Zugmaschinen mit geringer Bodenfreiheit).

Klasse C

Klassen C1 bis C4
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten (analog zu den Klassen T1 bis T4 definiert)
  1. a b Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen. Veröffentlicht am 2. März 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union, L 60/52. (Volltext Online, abgerufen am 16. August 2019.).
  2. Beschreibung entsprechend Abschnitt 2, Zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge, der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) – EG-Fahrzeugklassen. (Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 931)
  3. a b c Ausgenommen von der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 sind jedoch nach Art. 2 Abs. 2 lit. h solche „Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 250 W ausgestattet sind, dessen Unterstützung unterbrochen wird, wenn der Fahrer im Treten einhält, und dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und unterbrochen wird, bevor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 25 km/h erreicht“.
    Nicht ausgenommen sind die sogenannten schnellen Pedelecs bzw. S-Pedelec, die sohin der Fahrzeugklasse L1e unterliegen und damit je nach Ausführung unter die Unterklassen L1e-A oder L1e-B fallen. Vgl. hierzu die Hauptartikel Pedelec und – nur für Deutschland gültig – Fahrrad mit Hilfsmotor.
    (Zusatzhinweis: Nach lit. i ebenfalls von der Verordnung ausgenommen sind „selbstbalancierende Fahrzeuge“.)