„Dr.-Karl-Renner-Publizistikpreis“ – Versionsunterschied
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K hat Dr. Karl Renner Publizistikpreis nach Dr.-Karl-Renner-Publizistikpreis verschoben: Argumentation neben Wikipedia:Redundanz/Juli_2006 hier: http://www.deppenleerzeichen.de/?p=198 (sowie Fußballweltmeisterschaft 2006 (orthografisch rich |
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Version vom 13. Juli 2006, 10:46 Uhr
Vorlage:Qualitätssicherungstext
Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Qualitätssicherungsseite statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel auf den QS-Seiten eingetragen wurde:
Ist so kein Wikipedia Artikel, sollte wikifiziert werden, Kategorie fehlt und Text entzerren --Ixitixel 15:53, 3. Jul 2006 (CEST)
Der Dr. Karl Renner Publizistikpreis wird alle zwei Jahre vom Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) an österreichische Journalisten für hervorragende, langjährige journalistische Leistungen vergeben.
Geschichte des Preises
Der Preis wurde 1964 von der Sektion Journalisten in der Gewerkschaft Kunst Medien Freie Berufe im Österreichischen Gewerkschaftsbund ÖGB gegründet und von der Gewerkschaftsbank BAWAG P.S.K. finanziert.
Nachdem es Ende der 70iger / Anfang der 80iger Jahre zu Unstimmigkeiten zwischen dem ÖGB, der SPÖ und dem damaligen Chef der Journalistengwerkschaft Günther Nenning wegen seines Engagements bei der Besetzung der Hainburger Au kam, zog sich die BAWAG von der Finanzierung des Preises zurück. Nenning wollte daraufhin den Preis über eine Bausteinaktion durch die Mitglieder der Journalistengewerkschaft finanzieren, was misslang.
Da der Preis damit für die Journalistengewerkschaft unfinanzierbar war, wurde er mit allen Rechten an den Österreichischen Journalisten Club ÖJC übergeben. Obmann Norbert Adam schuf ein Kuratorium von österreichischen Firmen und Institutionen und konnte so die Finanzierung und regelmäßige Vergabe des Preises seit 1984 durch den ÖJC sicherstellt. Sei Nachfolger, Fred Turnheim baute dieses System weiter aus. Der Preis wird seitdem regelmäßig vom ÖJC vergeben. Träger des inzwischen auch markenrechtlich geschützen Preises ist nun: Österreichischer Journalisten Club (ÖJC).
Statuten
- Der Österreichische Journalisten Club verleiht für hervorragende, journalistische Leistungen den Dr. Karl Renner Preis für Publizistik.
- Der Preis wird alle zwei Jahre an österreichische Journalisten (österreichische Staatsbürger) oder an in Österreich tätige Redaktionen vergeben. Die Vergabe erfolgt für hervorragende Leistungen im Bereich der Publizistik in der jeweils abgelaufenen Periode oder für langjährige, hervorragende Tätigkeit. Es wird nur ein Preis vergeben. Sollte die Jury der Meinung sein, keinen geeigneten Kandidaten vorschlagen zu können, kann die Vergabe auch ausgesetzt werden. Über die Verwendung des Preisgeldes bestimmt in diesem Fall das Dr. Karl Renner Publizistikpreis-Kuratorium gemeinsam mit dem ÖJC-Vorstand.
- Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
- Diese Jury wird aufgrund eines Vorschlages des Österreichischen Journalisten Clubs vom Kuratorium eingesetzt. Der Vorsitzende ist der Präsident des ÖJC. Er hat kein Stimmrecht. Wenn weniger als sieben Jurymitglieder bei der Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den 7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden Fall beschlußfähig.
- Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des ÖJC. Die Durchführung der Veranstaltung zur Übergabe des Dr. Karl Renner Publizistikpreises obliegt dem ÖJC.
- Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die Mitglieder der Jury können sich nicht vertreten lassen.
- Der 1. und der 2. Vizepräsident des ÖJC nehmen zusätzlich an den Sitzungen der Jury mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand weisungsfrei gestellt.
- Zur Einreichung von Vorschlägen sind alle Mitglieder des ÖJC, die Redaktionen aller Printmedien, sowienFilm, Funk- und elektronischer Medien in Österreich berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder können auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muss innerhalb der Einreichfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.
- Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muss eine gemeinsame Sitzung erfolgen.
- Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie.
- Die Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Dr. Karl Renner Publizistikpreises ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige und Stimmenthaltungen mitgezählt. Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln. Haben mehr als drei Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist solange eine Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die Endabstimmung kommenden Bewerber feststehen. Der Preis kann nicht geteilt werden.
- Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel erfolgt durch die Beiträge des Dr. Karl Renner Publizistikpreis Kuratoriums