„Diskussion:Georg von Waldburg zu Zeil und Trauchburg“ – Versionsunterschied

Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Der amtliche Name
Zeile 22:Zeile 22:
Nach einem [[Diskussion:Franz von Bayern#Briefwechsel mit dem Bayerischen Justizministerium|Briefwechsel mit dem Bayerischen Justizministerium]] wurde klar, dass das preußische Adelsgesetz von 23. Juni 1920, welches übrigens [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=4592&url_tabelle=tab_quelle online hier] (PDF mit Dokument anzeigen rechts oben) eingesehen werden kann, in Bayern keine Rechtswirksamkeit hat. Weitere Hintergründe und Links auf Presseartikel sind in der Diskussion [[Diskussion:Deutscher Adel#Primogenitur, nur ein Wort|hier genannt]]. Vermutlich gab es ein entsprechendes Gesetz auch nicht in Württemberg. Ich nehme deshalb die hier von mir gesetze Anmerkung in den das Adelsgesetz betreffenden Teilen besser wieder zurück, solange die nicht geklärt ist. --[[Benutzer:Stolp|Stolp]] 19:48, 20. Jun. 2010 (CEST)
Nach einem [[Diskussion:Franz von Bayern#Briefwechsel mit dem Bayerischen Justizministerium|Briefwechsel mit dem Bayerischen Justizministerium]] wurde klar, dass das preußische Adelsgesetz von 23. Juni 1920, welches übrigens [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=4592&url_tabelle=tab_quelle online hier] (PDF mit Dokument anzeigen rechts oben) eingesehen werden kann, in Bayern keine Rechtswirksamkeit hat. Weitere Hintergründe und Links auf Presseartikel sind in der Diskussion [[Diskussion:Deutscher Adel#Primogenitur, nur ein Wort|hier genannt]]. Vermutlich gab es ein entsprechendes Gesetz auch nicht in Württemberg. Ich nehme deshalb die hier von mir gesetze Anmerkung in den das Adelsgesetz betreffenden Teilen besser wieder zurück, solange die nicht geklärt ist. --[[Benutzer:Stolp|Stolp]] 19:48, 20. Jun. 2010 (CEST)


== Der amtliche Name ==
== Der amtliche Name oder auch nicht==
In einem Brief an das Bürgerbüro der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu bat ich am 22. Juni 2010 um die Mitteilung des amtlichen Namens von Georg von Waldburg zu Zeil und Trauchburg.
In einem Brief an das Bürgerbüro der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu bat ich am 22. Juni 2010 um die Mitteilung des amtlichen Namens von Georg von Waldburg zu Zeil und Trauchburg.


Zeile 39:Zeile 39:


Die Adresse wurde mir auch mitgeteilt. Diese gebe ich hier nicht an. Jeder kann diese Melderegisterauskunft selbst anfordern! --[[Benutzer:Stolp|Stolp]] 23:51, 25. Jun. 2010 (CEST)
Die Adresse wurde mir auch mitgeteilt. Diese gebe ich hier nicht an. Jeder kann diese Melderegisterauskunft selbst anfordern! --[[Benutzer:Stolp|Stolp]] 23:51, 25. Jun. 2010 (CEST)

:Es bleibt, wie auf vergleichbaren Diskussionsseiten anderer Lemmata bereits erörtert, auch bei weiteren von Stolp recherchierten Beispielen dabei, dass eine Melderegister-Auskunft kein ausreichender Beleg oder Nachweis für eine amtliche und zudem - was überdies entscheidend ist - rechtlich zulässige Änderung des Namens im Sinne des ehemaligen Primogenituradels ist. Dabei soll die Frage, ob von einzelnen Standesämtern möglicherweise Namensänderungen in Unkenntnis bzw. gegen die geltende bundesrepublikanische Rechtsstellung - aus welchen Gründen und unter welchen möglicherweise äußeren Einflüssen auch immer - erfolgt sind, offen gelassen werden. Sie wären in jedem Fall rechtlich unzulässig und auch in dem von Stolp an anderer Stelle erwähnten Beispiel Urach nicht begründbar und nachvollziehbar. Der Verweis von Stolp auf einer anderen wiederum vergleichbaren Diskussionsseite auf eine Namensänderung nach P. 8 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen etc. vom 5. 1. 1938 oder auf Ausnahmeregelungen in Bayern und Baden-Württemberg, wie Stolp eine schriftliche Mitteilung einer Ministerialbeamtin aus dem bayerischen Justizministerium zu Alexander zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg ableitet und interpretiert, lässt nach der bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheidung BVerwG VII C 85.63 "kein(en) Raum" für eine solche Namensänderung im primogenen Sinne. Auch nicht in Bayern oder Baden-Württemberg. Die höchstrichterliche Entscheidung hat bundesweite Geltung (GG Art. 123 vgl. BVerwG 9, 323). Teile der inhaltlichen Begründung aus der BVerwG-Entscheidung hatte diese IP auf der Diskussionsseite bereits bei Alexander zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg hinterlassen. Solange keine konkreten Namensänderungen aus den Personenstandsregistern in den von Stolp behaupteten Sinne mit der jeweils konkreten inhaltlichen Begründung vorliegen bzw. zugänglich sind, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich. In diesem Zusammenhang macht mehr als nachdenklich, dass zuständige Behörden - noch irgendwie unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe etwas verständlich oder um möglicherweise eigenes Fehlverhalten nicht offenzulegen, weil dies rechtlich nicht gedeckt ist - und die unmittelbar betroffenen Personen keinen Einblick in eine angebliche, mögliche oder wie auch immer möglicherweise entstandene Namensänderung im primogenen Sinne geben wollen - oder diese mit vorgeschobenen Gründen zu verschleiern versuchen, um weiter ungehindert mit einer Primogeniturbezeichnung nicht nur im historisch-genealogischen Sinne, wie es die Dt. Adelsvereinigungen vorgeben, auftreten zu können. Solange diese Einblicke in den konkreten Fällen nicht gegeben sind, wird sich die kontroverse Diskussion auf den verschiedenen Lemmata-Diskussionsseiten nicht auflösen und klären lassen. --[[Spezial:Beiträge/80.131.230.96|80.131.230.96]] 16:34, 25. Jul. 2010 (CEST)

Version vom 25. Juli 2010, 16:34 Uhr

Reichserbtruchsess und siebenter Fürst? In welcher Zeit leben wir denn? Goya 12:38, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Mit den Änderungen bin ich vollkommen einverstanden. Es wäre nun aber konsequent, auch den Titel des Lemmas umzubenennen nach "Graf Georg von Waldburg zu Zeil und Trauchburg" - oder nicht? --Audaxx 22:45, 23. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Wenn, dann "Georg Graf von Waldburg zu Zeil und Trauchburg". Aber dann kommt sofort (wie bei allen ähnlichen Artikeln) die Diskussion, ob das Lemma den amtlichen Namen wiedergeben soll - oder den Namen, unter dem die betreffende Person auftritt und bekannt ist. Nennen kann sich schließlich jeder, wie er mag (also z.B. Fürst von Audaxx). Wegen mir also gerne ändern, aber ich kann das Gegenargument durchaus verstehen (auch wenn mir das die Seltsamkeit, sich heute noch als "Fürst" zu titulieren, nicht sympathischer macht). Goya 14:07, 24. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Also, es ist zwar richtig, dass "Fürst" kein offizieller Titel mehr ist, aber die Bezeichnung als "Graf" habe ich in der Literatur über den Herrn wirklich noch nirgends gelesen. Wir verwenden ja auch sonst bei allen möglichen Lemmata sehr häufig nicht die offiziellen Bezeichnungen, sondern die Gebräuchlichen. Mein Vorschlag: im Lemma und im Text "Georg von Waldburg zu Zeil und Trauchburg" verwenden (ohne Fürst, aber auch ohne Graf; analog zu unseren Kaisern und Königen), jedoch im Artikel zu Beginn erläutern, wie er sich nennt (inklusive "Reichserbtruchsess"; denn dass er auch diesen Titel verwendet, hatte ich ja mit Weblink belegtden Goya leider diskussionslos gelöscht hat, was ich bei "erst jüngst neu angemeldeten Benutzern" nicht als besonders guten Einstieg empfinde ...). --Schweißer 00:11, 25. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Ist doch eine gute Lösung. Wobei ich am Beginn des Artikels den amtlichen Namen erwähnen würde, und der ist eben "... Graf ..." (und zwar deshalb, weil das der Titel war, den vor 1918 die "nicht besonders bevorrechtigten" Mitglieder der Familie führten; in älteren Fürstenhäusern lautete der vergleichbare Titel "Prinz", in anderen - wie z.B. auch in der Familie Bismarck - "Graf"). Das Managermagazin halte ich übrigens nicht unbedingt für eine besonders geeignete Quelle in namensrechtlichen Fragen; es geht aus dem Artikel auch nicht hervor, daß "Reichsebtruchseß" (welches Reich eigentlich?) und "Fürst" von Herrn von Waldburg-Zeil selbst als Titel verwendet werden, vielmehr wird der Eindruck erweckt, das sei sein richtiger Name. Goya 15:28, 25. Jul. 2008 (CEST)Beantworten


seit 9 Tagen ohne Sichtung

Diskutiert ihr bloß – oder ändert ihr auch den Artikel? was soll man sichten? KaPe 20:14, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ätsch, reingefallen, das war ein Feldversuch, wie lange man braucht, um ungeduldige Sichter zur Verzweiflung zu bringen ;-) Also gut, weil's Du bist, bin ich jetzt mal mutig und ändere es, in der Hoffnung, dass das Ergebnis zur allseitigen Zufriedenheit ausfällt. --Schweißer 20:36, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten


Nachtrag: Eigentlich müsste Wikipedia der Rechtslage entsprechend ("Graf von" ist lediglich Bestandtteil des bürgerlichen Namens) auch die Sortier-Konventionen in der Personendaten-Box ändern: also nicht NAME=Waldburg zu Zeil und Trauchburg, Georg Graf von, sondern NAME=Graf von Waldburg zu Zeil und Trauchburg, Georg. --Schweißer 22:03, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Das wäre definitiv nicht die richtige und auch praktikable alphabetische Sortierung . Solche Gedanken entstehen, wenn bei uns der Buchstabe des Gesetzes und nicht der Geist regiert. In sämtlichen einschlägigen gedruckten biographischen Nachschlagewerken wird selbstverständlich Waldburg als das führende Sortierungskriterium herangezogen. Im übrigen ist das jetzige Lemma Georg Graf von Waldburg zu Zeil und Trauchburg irreführend, weil der Mann eben unter der Bezeichnung Georg Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg in gedruckten biographischen Nachschlagewerken (oder auch hier: Eintrag Georg von Waldburgs im Munzinger Archiv) und auch wissenschaftlich fundierten Ausstellungskatalogen in Erscheinung tritt (man nehme den Ausstellungskatalog dieser Ausstellung aus dem Jahre 2006 zur Hand), ganz zu schweigen vom Erscheinen in der Öffentlichkeit. Bei jedem Weblink, dem ich folge, stoße ich im Zusammenhang mit der Person auf die Bezeichnung Fürst von Waldburg... Was bei dem Mann eventuell im Pass steht, das kann doch nun wirklich nicht die Grundlage dessen sein, wie wir unser Lemma definieren, weil das im Zweifelsfall schwierig herauszufinden ist und somit der Theoriefindung Tür und Tor geöffnet wird. Ich werde deshalb gelegentlich eine Verschiebung auf das in dieser Frage neutrale Lemma Georg von Waldburg zu Zeil und Trauchburg durchführen, wie es ja vor einiger Zeit hier auf der Diskussionsseite auch schon vorgeschlagen wurde, dann aber leider nicht gemacht wurde. --Stolp 16:56, 15. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Preußisches Adelsgesetz

Nach einem Briefwechsel mit dem Bayerischen Justizministerium wurde klar, dass das preußische Adelsgesetz von 23. Juni 1920, welches übrigens online hier (PDF mit Dokument anzeigen rechts oben) eingesehen werden kann, in Bayern keine Rechtswirksamkeit hat. Weitere Hintergründe und Links auf Presseartikel sind in der Diskussion hier genannt. Vermutlich gab es ein entsprechendes Gesetz auch nicht in Württemberg. Ich nehme deshalb die hier von mir gesetze Anmerkung in den das Adelsgesetz betreffenden Teilen besser wieder zurück, solange die nicht geklärt ist. --Stolp 19:48, 20. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Der amtliche Name oder auch nicht

In einem Brief an das Bürgerbüro der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu bat ich am 22. Juni 2010 um die Mitteilung des amtlichen Namens von Georg von Waldburg zu Zeil und Trauchburg.

Meine Anfrage habe ich an folgende Adresse gerichtet:

Stadtverwaltung Leutkirch
Bürgerbüro
Postfach 1260
88292 Leutkirch im Allgäu

Am 24. Juni 2010 erhielt ich eine einfache Melderegisterauskunft, datiert vom 23. Juni 2010

Der amtliche Name lautet demnach:

Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg, Maria Georg Konstantin Ignatius Antonius Felix Augustinus

Die Adresse wurde mir auch mitgeteilt. Diese gebe ich hier nicht an. Jeder kann diese Melderegisterauskunft selbst anfordern! --Stolp 23:51, 25. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Es bleibt, wie auf vergleichbaren Diskussionsseiten anderer Lemmata bereits erörtert, auch bei weiteren von Stolp recherchierten Beispielen dabei, dass eine Melderegister-Auskunft kein ausreichender Beleg oder Nachweis für eine amtliche und zudem - was überdies entscheidend ist - rechtlich zulässige Änderung des Namens im Sinne des ehemaligen Primogenituradels ist. Dabei soll die Frage, ob von einzelnen Standesämtern möglicherweise Namensänderungen in Unkenntnis bzw. gegen die geltende bundesrepublikanische Rechtsstellung - aus welchen Gründen und unter welchen möglicherweise äußeren Einflüssen auch immer - erfolgt sind, offen gelassen werden. Sie wären in jedem Fall rechtlich unzulässig und auch in dem von Stolp an anderer Stelle erwähnten Beispiel Urach nicht begründbar und nachvollziehbar. Der Verweis von Stolp auf einer anderen wiederum vergleichbaren Diskussionsseite auf eine Namensänderung nach P. 8 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen etc. vom 5. 1. 1938 oder auf Ausnahmeregelungen in Bayern und Baden-Württemberg, wie Stolp eine schriftliche Mitteilung einer Ministerialbeamtin aus dem bayerischen Justizministerium zu Alexander zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg ableitet und interpretiert, lässt nach der bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheidung BVerwG VII C 85.63 "kein(en) Raum" für eine solche Namensänderung im primogenen Sinne. Auch nicht in Bayern oder Baden-Württemberg. Die höchstrichterliche Entscheidung hat bundesweite Geltung (GG Art. 123 vgl. BVerwG 9, 323). Teile der inhaltlichen Begründung aus der BVerwG-Entscheidung hatte diese IP auf der Diskussionsseite bereits bei Alexander zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg hinterlassen. Solange keine konkreten Namensänderungen aus den Personenstandsregistern in den von Stolp behaupteten Sinne mit der jeweils konkreten inhaltlichen Begründung vorliegen bzw. zugänglich sind, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich. In diesem Zusammenhang macht mehr als nachdenklich, dass zuständige Behörden - noch irgendwie unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe etwas verständlich oder um möglicherweise eigenes Fehlverhalten nicht offenzulegen, weil dies rechtlich nicht gedeckt ist - und die unmittelbar betroffenen Personen keinen Einblick in eine angebliche, mögliche oder wie auch immer möglicherweise entstandene Namensänderung im primogenen Sinne geben wollen - oder diese mit vorgeschobenen Gründen zu verschleiern versuchen, um weiter ungehindert mit einer Primogeniturbezeichnung nicht nur im historisch-genealogischen Sinne, wie es die Dt. Adelsvereinigungen vorgeben, auftreten zu können. Solange diese Einblicke in den konkreten Fällen nicht gegeben sind, wird sich die kontroverse Diskussion auf den verschiedenen Lemmata-Diskussionsseiten nicht auflösen und klären lassen. --80.131.230.96 16:34, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten