„Diskriminierung“ – Versionsunterschied

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=== Nicht-diskriminierende Sprachverwendung ===
=== Nicht-diskriminierende Sprachverwendung ===
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Da Sprache auch diskriminieren kann, wird dem mit einem bewussten Umgang von Sprache entgegengewirkt.
Da Sprache auch diskriminieren kann, wird dem mit einem bewussten Umgang von Sprache entgegengewirkt.


Zuschreibungen werden verhindert, in dem Menschen nicht auf eine Gruppenzugehörigkeit reduziert werden, sondern Gemeinsamkeiten und ihr Menschsein im Vordergrund stehen (beispielsweise „Mensch mit Behinderung“ statt „Behinderter“, oder „ausländische Mitbürger/innen“ statt „Ausländer“).
Zuschreibungen werden verhindert, in dem Menschen nicht auf eine Gruppenzugehörigkeit reduziert werden, sondern Gemeinsamkeiten und ihr Menschsein im Vordergrund stehen (Beispielsweise „Mensch mit Behinderung“ statt „Behinderter“).


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 29. März 2008, 21:37 Uhr

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Diskriminierung (von lat.: discriminare = trennen, unterscheiden) bedeutet in der politischen Öffentlichkeit eine gruppenspezifische und benachteiligende (Ungleichbehandlung) gegenüber Individuen wegen ihrer tatsächlichen oder nur zugeschriebenen Gruppenzugehörigkeit.

Begriffsdefinition

  • Innerhalb der Soziologie unterscheidet man zwischen „negativer“ (benachteiligender) und „positiver“ (begünstigender) Diskriminierung. Beide folgen sozialen Rollenmerkmalen und sind dementsprechend überall antreffbar, offen, verdeckt oder sogar unbewusst. Sie können sich einerseits z. B. bis zum Rassismus, andererseits bis zum Nepotismus steigern. Ihr Gegenteil, die Gleichheit, also das Absehen von entsprechenden Merkmalen, etwa im Rahmen einer Organisation durchzusetzen und aufrecht zu erhalten, ist eine Machtfrage. Da hier Werturteile aus verschiedenen Bezügen (Gender, Klasse, Religion, Ethnos, Verwandtschaft u. a. m.) kollidieren, ist in den begleitenden Meinungskämpfen stets mit einer Ideologisierung zu rechnen.
  • In der Rechtspolitik handelt es sich bei der negativen Diskriminierung um eine Ungleichbehandlung, die „ohne einen rechtfertigenden sachlichen Grund“, also als Rechtsverkürzung erfolgt.[1] Gibt es einen politischen Grund für die Ungleichbehandlung, spricht man von positiver Diskriminierung. Ein Beispiel für eine positive Diskriminierung (Affirmative Action) ist etwa die Frauenquote.
  • Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter „Diskriminierung“ in der Regel die negative Diskriminierung, die meist mit dem Vorwurf der Ungerechtigkeit verbunden wird. Wenn im Folgenden ohne weiteren Zusatz von Diskriminierung die Rede ist, ist stets die negative gemeint.
  • Im bundesdeutschen Recht werden Diskriminierung, Ungleichbehandlung und Differenzierung zum teil synonym gebraucht[2].
  • Im europäischen Gemeinschaftsrecht stellt Diskriminierung das Gegenteil von Gleichbehandlung dar. Es wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung unterschieden. Hier wird Diskriminierung synonym mit Ungleichbehandlung verwandt, diese umfasst jedoch auch die ungerechtfertigte Gleichbehandlung: "Eine Ungleichbehandlung kann also dadurch hervorgerufen werden, dass unterschiedliche Regeln auf vergleichbare Situationen oder gleiche Regeln auf unterschiedliche Situationen angewandt werden"[3]. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person wegen eines genannten Grundes in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt[4]. Eine mittelbare Diskriminierung findet statt, wenn ein scheinbar neutrales Kriterium oder eine scheinbar neutrale Praxis einer Vorschrift Menschen, die eine bestimmte Religion oder Weltanschauung haben, eine besondere Behinderung aufweisen, ein bestimmtes Alter haben oder eine besondere sexuelle Orientierung zeigen im Vergleich mit anderen Personen einer besonderen Benachteiligung aussetzt[5].

Diskriminierungstheorie

Für Weisse reservierter Badestrand

Ausgangspunkt jeder Diskriminierung ist eine Unterscheidung und Bewertung von Menschen anhand von tatsächlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen wie

Diskriminierungstheorien wie die Triple Oppression-Theorie oder die Intersektionalitätsforschung gehen davon aus, dass sich verschiedene Diskriminierungsformen überschneiden und verstärken, bzw. in ihren Überschneidungen zu ganz neuen Diskriminierungen führen. Das deutsche Forschungsprojekt Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geht davon aus, dass die verschiedenen Diskriminierungsformen ein Syndrom bilden, dem eine generalisierte Ideologie der Ungleichwertigkeit zugrunde liegt[6]

Bewertungsmaßstab sind gesellschaftliche Normen einer Mehrheitsgesellschaft, die durch eine bewusste Entscheidung oder durch eine gesellschaftliche Entwicklung vorgeben, welchem Standard eine Person zu entsprechen habe. In Deutschland kann diese Norm einer Mehrheitsgesellschaft etwa durch „weiß, deutsch, männlich, heterosexuell, gesund, leistungsfähig, christlich“ umschrieben werden [1]. Gegenstand einer Diskriminierung ist deshalb meist (eine wichtige Ausnahme stellen Frauen und Väter dar) eine gesellschaftliche Minderheit.

Benachteiligungen können in Einschränkungen auf allen Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, in der Freizügigkeit, Ausbildung, Berufsausübung oder beim Entgelt.

Eine soziale Diskriminierung kann in vielen Erscheinungsformen auftreten. So unterscheidet man in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion vor allem die bewusste von der unbewussten Diskriminierung. Weitere mögliche Unterscheidungskriterien sind[1]:

  • unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
  • alltägliche und strukturelle Diskriminierung
  • individuelle und institutionelle Diskriminierung

Unmittelbare Diskriminierung

1912: Suffragetten protestieren für die Chancengleichheit von Frauen

Eine bewusste, direkte, offene, alltägliche, individuelle oder unmittelbare Diskriminierung wird in einer demokratischen Mehrheitsgesellschaft auch von der Mehrheit überwiegend abgelehnt, weil sie dem Gleichheitssatz widerspricht, als Ausdruck von Intoleranz oder von Vorurteilen gilt und sich oft in Form von Gewalt, Schmähungen oder anderen aggressiven Formen der Ausgrenzung zeigt.

Eine unmittelbare Diskriminierung liegt beispielsweise vor wenn eine Mitarbeiterin nach der Aussage ihres Vorgesetzten deshalb nicht befördert wird, weil „man bei Frauen nie wissen könne, ob sie sich nicht bald der Familienplanung widmen“.

Mittelbare Diskriminierung

Nach einer Definition der Europäischen Union liegt eine mittelbare Diskriminierung vor,

wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bestimmte Personen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung in besonderer Weise benachteiligen können […] [7]

Im Unterschied zu einer unmittelbaren Diskriminierung bedarf es danach nicht eines offenen, zielgerichteten oder willkürlichen Verhaltens. Es reicht aus, dass die festgestellte Benachteiligung nicht sachlich gerechtfertigt ist.

Beispiele für mittelbare Diskriminierungen wären:

  • Vergünstigungen für Vollzeitbeschäftigte, wenn Teilzeitbeschäftigte mehrheitlich Frauen sind.
  • Sprachtest in einem Bewerbungsverfahren, obwohl spezifische Sprachkenntnisse für die Tätigkeit nicht erforderlich sind.
  • Schalter in öffentlichen Gebäuden, die für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar sind.

Strukturelle Diskriminierung

Strukturelle Diskriminierung ist die Diskriminierung gesellschaftlicher Teilgruppen, die in der Beschaffenheit der Struktur der Gesamtgesellschaft immanent begründet liegen. So sind in einer patriarchal strukturierten Gesellschaft Frauen strukturell diskriminiert, Männer hingegen nur durch individuelle Vorurteile oder einzelne Institutionen. Strukturelle Diskriminierung ist zu unterscheiden von der institutionellen Diskriminierung.

Institutionelle Diskriminierung

Institutionelle Diskriminierung meint Diskriminierungen, die Bestandteile von Institutionen betreffen. Es wird darauf verwiesen, dass die Ursachen von Diskriminierung in einem organisatorischen Handeln geschehen. Dieses findet statt in einem Netzwerk gesellschaftlicher Institutionen, beispielsweise dem Bildungs- und Ausbildungssektor, dem Arbeitsmarkt, der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, dem Gesundheitswesen und der Polizei. Historisch geht der Begriff der institutionellen Diskriminierung auf die Diskussion zum Institutionellen Rassismus in den USA und Großbritannien zurück. Im Gegensatz zur strukturellen ist die institutionelle Diskriminierung dem zu Folge nicht in der gesamtgesellschaftlichen Struktur, sondern in (einem Netzwerk von) bestimmten Institutionen "eingebaut".

Diskriminierende Sprache

Typische Merkmale diskriminierenden Sprachgebrauchs sind:

  • Betonung von Unterschieden
  • Stereotypisierung
  • abfällige und aufgezwungene Bezeichnungen

Einen feinen semantischen Unterschied macht es, ob man von „Behinderten“ spricht oder von „Menschen mit Behinderungen“.

Auf den verletzenden Charakter diskriminierender Begriffe und Sprachweisen, wie das rassistisch und kolonialistisch geprägte Wort Neger, macht Susan Arndt aufmerksam.[8] Viktor Klemperer verweist darauf, dass Wörter wie „Arsen wirken“ können.[9] Neben diesen semiologischen Wirkungen von Sprache wird auf das Problem der Ideologie verwiesen: Rassismus verschwindet nicht allein dadurch, dass mit „euphemistischen“ oder mit neutralen Begriffen versucht wird, dieselben diskriminierenden Gedanken zu äußern.[8]

Dem Versuch einer als nicht-diskriminierend aufgefassten Sprachverwendung wird – von Gegnern dieser Bestrebungen – die Verhaltensweise einer Political Correctness zugeschrieben. Nach Ansicht der Vertreter dieser Sprachverwendung trägt die PC nichts zur Sache bei, sondern entstellt das Anliegen einer antidiskriminierenden Sprachkritik.

Ursachen von Diskriminierung

Sozialpsychologische Erklärungsansätze

Streben nach einer positiven sozialen Identität

Die Theorie der sozialen Identität von Tajfel und Turner beschreibt stattfindende psychologische Prozesse, durch die ein Individuum seine soziale Identität gewinnt. Die soziale Identität umfasst den Teil des Selbstkonzepts, der aus der Identifikation mit einer oder mehreren Gruppen resultiert, also die aus Gruppenzugehörigkeiten resultierenden Vorstellungen, wer oder was man ist. Die soziale Identität resultiert jedoch nicht allein aus der Identifikation mit einer oder mehrerer Gruppen, sondern auch aus der Bewertung dieser Gruppen infolge des Vergleichs mit anderen Gruppen. Die Diskriminierung kann dann durch das Bedürfnis nach einer positiven sozialen Identität bedingt werden. Um eine positive soziale Identität zu erreichen:

  • vergleicht man sich auf Vergleichsdimensionen, bei denen die Mitglieder der Eigengruppe besser abschneiden, als die der Fremdgruppe
  • werden die Mitglieder der Eigengruppe hinsichtlich relevanter Vergleichsmerkmale tendenziell positiver wahrgenommen als die der Fremdgruppe.

Die tendenziell positivere Wahrnehmung kann durch eine selektive Informationsverarbeitung zustande kommen: Man schenkt Informationen, die die Eigengruppe positiv, und solchen, die die Fremdgruppe negativ darstellen, besonders viel Aufmerksamkeit (selektive Wahrnehmung), verarbeitet sie tiefer, speichert sie dementsprechend besser und erreicht dadurch eine bessere Abrufbarkeit dieser Informationen aus dem Gedächtnis.

Im Sinne der Verfügbarkeitsheuristik nach Tversky und Kahneman überschätzt man dann positive Eigenschaften der Eigengruppe und negative der Fremdgruppe aufgrund der besseren Verfügbarkeit entsprechender Informationen. Es wirken also mannigfaltige motivationale und kognitive Prozesse zusammen, die zu einer negativeren Wahrnehmung der Fremdgruppe führen. Neben den genannten dürften noch eine Vielzahl weiterer psychologischer Prozesse an dem Zustandekommen von Diskriminierung beteiligt sein, z. B. die im Folgenden kurz angesprochenen Vorurteile gegenüber Mitgliedern anderer Gruppen, etwa anderer ethnischer Gruppen.

Ethnische Vorurteile

Bereits vorhandene Vorurteile haben wohl auch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss. Deren Ausmaß hängt von den verschiedensten Ursachen ab, um nur einige zu nennen: Familiäre Sozialisation, Cliquensozialisation, Ausmaß an Kontakten mit Ausländern, Alter, Bildungsgrad, Geschlecht, Autoritarismusneigung, Dominanzorientierung, Nationalstolz, soziale relative Deprivation, Intergruppenangst.

Das Ausmaß an Kontakten mit Ausländern verdient eine besondere Betrachtung, da dies auch einer der Interventionsansätze betrifft um ethnische Vorurteile abzubauen. Z. B. Rolf van Dick und Kollegen (2001, 2004), aber auch andere konnten zeigen, dass Vorurteile gegenüber Ausländern negativ korrelieren mit dem Ausmaß an Kontakterfahrungen. Einfacher ausgedrückt: Je mehr Kontakte man mit Ausländern hat, z. B. im Freundeskreis, desto geringer ist tendenziell das Ausmaß an Vorurteilen. Mithilfe von Pfadanalysen konnten van Dick und Kollegen zeigen, dass der Einfluss der Kontakterfahrungen auf das Ausmaß an Vorurteilen stärker ist als der Einfluss von Vorurteilen auf die Anzahl der Kontakte. Dies deutet darauf hin, dass es hier mit großer Wahrscheinlichkeit eine kausale Wirkrichtung von den Kontakterfahrungen auf das Ausmaß an Vorurteilen gibt.

Diese empirischen Erkenntnisse stehen in guter Übereinstimmung mit dem Prinzip der Dekategorisierung durch Personalisierung nach Brewer und Miller (1984). Durch direkte Kontakte bewegen sich die Selbstkategorisierungsprozesse von der Gruppenebene hinab auf die personale Ebene, weshalb die entsprechende Person nicht mehr als gleichförmiges und austauschbares Gruppenmitglied gesehen wird, sondern als unverwechselbares Individuum mit einzigartigen Merkmalen. Vorurteile können auf diese Weise widerlegt werden und sollten demnach auch abnehmen.

Maßnahmen zur Überwindung von Diskriminierung

Integration

Eine mögliche Maßnahme gegen Diskriminierung ist die aktive Integration (soviel wie Einbeziehung), bei der Benachteiligungen für ausgegrenzte Personen oder Personengruppen durch gezielte Erleichterungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben (Ausbildung, Arbeit, Kultur, …) verringert oder verhindert werden sollen. z. B.:

  • Integrationsklassen für behinderte Kinder an „normalen“ Schulen.
  • Staatliche Zuschüsse zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen.
  • Anlegen von behindertengerechten Parkplätzen, Toiletten, Gebäudezugängen, Sitzplätzen, Einstiegmöglichkeiten in Busse u.v.m.
  • Beschriftungen von öffentlichen Anlagen in Brailleschrift.
  • Markierung von Gefahrstellen wie z. B. Kreuzungen und Haltestellen für Sehbehinderte durch wechselnde (meist gerippte) Bodenbeläge.

Positive Diskriminierung (Affirmative Action)

-> Hauptartikel: Affirmative Action

Unter positiver Diskriminierung (engl. affirmative action) versteht man eine bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich von behaupteten oder tatsächlichen Nachteilen[10] (Nachteilsausgleich: z. B. Quotenregelungen für Frauen und Menschen mit Behinderung, Erleichtern des Zuganges zu Universitäten für Afroamerikaner in den USA). An einigen Hochschulen in den Vereinigten Staaten findet Affirmative Action durch das Punktesystem statt: An der Universität von Michigan können Bewerber maximal 150 Punkte erreichen, hiervon jeweils 20 Punkte für „sozio-ökonomische Benachteiligung“ und für die Zugehörigkeit zu einer „unterrepräsentierten rassisch-ethnischen Minderheit“.[11] Der Soziologe Ralf Dahrendorf forderte im September 2007 auch für deutsche Hochschulen aufgrund der anhaltenden Bildungsbenachteiligung eine „Migrantenquote“[12]

"postive action"

Unter postive action werden Maßnahmen wie Informierung, Schulung und Ermutigung benachteiligter Gruppen oder "codes of practice" verstanden, die den Benachteiligten helfen sollen, sich selbst aus der Benachteiligung zu befreien, indem die, die negative Diskriminierung unterstützenden, Einflüsse reduziert werden[13].

Nicht-diskriminierende Sprachverwendung

Da Sprache auch diskriminieren kann, wird dem mit einem bewussten Umgang von Sprache entgegengewirkt.

Zuschreibungen werden verhindert, in dem Menschen nicht auf eine Gruppenzugehörigkeit reduziert werden, sondern Gemeinsamkeiten und ihr Menschsein im Vordergrund stehen (Beispielsweise „Mensch mit Behinderung“ statt „Behinderter“).

Siehe auch

Quellen

  1. a b c Vgl. Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA-NRW), http://www.ida-nrw.de/Diskriminierung/html/fdiskriminierung.htm.
  2. Matthias Ruffert: "Vorrang der Verfassung und Eigenständigkeit des Privatrechts", Mohr Siebeck 2001, ISBN 316147628X, S. 121
  3. RA Declan O’Dempsey, Cloisters, 1 Pump Court, Temple London EC4Y 7AA, dod@cloisters.com: [Definition der zentralen Begriffe: Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Belästigung] S. 1, online gesehen am 26.03.2008.
  4. Ebenda S. 3.
  5. Ebenda S. 10.
  6. Wilhelm Heitmeyer:Deutsche Zustände. Bd. 6, S. 21f.
  7. [EU-Richtlinie 2002/73/EG]
  8. a b Susan Arndt: Kolonialismus, Rassismus und Sprache. Kritische Betrachtungen der deutschen Afrikaterminologie. Bundeszentrale für politische Bildung
  9. FAZ Kulturkalender [1]
  10. S. Gaitanides, FH Frankfurt: Was ist Diskriminierung ? - Definition von Diskriminierung – Antidiskriminierungsrichtlinie (EU Richtlinie 2000/43), auch als [PDF], gesehen am 26.03.2008.
  11. Jochen Leffers: Urteil zur „Affirmartive Action“. US-Unis dürfen Minderheiten weiter fördern [2]
  12. Christine Prußky: Zuwanderer an den Unis. Soziologe Ralf Dahrendorf fordert Migrantenquote[3]
  13. S. Gaitanides, FH Frankfurt: Was ist Diskriminierung ? - Definition von Diskriminierung – Antidiskriminierungsrichtlinie (EU Richtlinie 2000/43) S. 2, auch als [PDF], gesehen am 26.03.2008.

Literatur

  • H. Arkes, P. Tetlock: Attributions of Implicit Prejudice, or "Would Jesse Jackson ‘Fail’ the Implicit Association Test?" Psychological Inquiry, Vol.15. 2004 No.4, 257–278.
  • Thomas Baumer: Handbuch Interkulturelle Kompetenz (2 Bände); Verlag Orell Füssli, Zürich. ISBN 3-280-02691-1 und ISBN 3-280-05081-2
  • Peter A. Berger, Heike Kahlert (Hrsg.): Institutionalisierte Ungleichheiten. Wie das Bildungswesen Chancen blockiert Weinheim und München 2005 ISBN 3-7799-1583-9
  • M.B. Brewer, N. Miller (Hrsg.): Beyond the contact hypothesis: Theoretical perspectives on desegregation. In: Groups in contact: The psychology of desegregation. Academic Press, New York 1984.
  • Leah Carola Czollek, Heike Weinbach: Lernen in der Begegnung. Theorie und Praxis von Social Justice-Trainings. Reader für MultiplikatorInnen in der Jugend- und Bildungsarbeit Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V. Düsseldorf 2008, ISSN 1616-6027
  • Mechthild Gomolla: Schulentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft. Strategien gegen Diskriminierung in England, Deutschland und in der Schweiz. Waxmann Verlag, Münster 2005, ISBN 3-8309-1520-9
  • Ulrike Hormel und Albert Scherr: Bildung für die Einwanderungsgesellschaft. Strategien zur Überwindung struktureller, institutioneller und interaktioneller Diskriminierung. VS-Verlag, Wiesbaden 2004. 2. Auflage Berlin 2004 (Bundeszentrale für politische Bildung)
  • H. Tajfel, J.C. Turner: The social identity theory of intergroup behavior. In: S. Worchel und W.G. Austin (Hrsg.): Psychology of intergroup relations. Nelson-Hall Publishers, Chicago 1986
  • U. Wagner, R. van Dick & A. Zick: Sozialpsychologische Analysen und Erklärungen von Fremdenfeindlichkeit in Deutschland. In: Zeitschrift für Sozialpsychologie. 32, 2001, 59–79.
  • Heike Weinbach: Social Justice statt Kultur der Kälte. Alternativen zur Diskriminierungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Karl Dietz Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-320-02911-8, [4]
  • Christian Müller: Rechtsprobleme eines Anti-Diskriminierungsgesetzes. Unter Berücksichtigung bereits bestehender nationaler und internationaler Normen.Verlag Dr. Kovac Hamburg 2003, ISBN 3-830-01121-0