Diplomatic Clearance

Eine Diplomatic Clearance (engl. für diplomatische Freigabe) ist eine besondere Genehmigung von Lufthoheitsbehörden für ausländische Luftfahrzeuge, die im Auftrag eines Staates fremdes Territorium überfliegen möchten.

Geschichte

Die Diplomatic Clearance-Regelung wurde beim Chicagoer Abkommen 1944 festgelegt.

Beim Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt von 1944 wurden verschiedene Grundsätze festgelegt, die den internationalen Flugverkehr regulieren sollten. Es wurde am 7. Dezember 1944 unterzeichnet. Unter anderem beinhaltet der Vertrag grundlegende Freiheiten der internationalen Zivilluftfahrt, die einen reibungslosen Überflug oder Zwischenlandung auf dem Gebiet eines fremden Staates garantieren sollen. Ein anderer Vertragsbestandteil war die gesonderte Regelung des Überfluges von Staatsluftfahrzeugen, also der Maschine von Staatsoberhäuptern und anderen staatlichen Organisationen wie Polizei, Zoll oder Militär..[1] Diese benötigen eine zuvor beantragte sogenannte Diplomatic Clearance. Die Freigabe muss zuerst von der obersten Luftfahrtbehörde des jeweiligen Landes genehmigt werden. Ist dies erfolgt, kann das Staatsluftfahrzeug ein fremdes Hoheitsgebiet überfliegen.

Anwendung

Dieses System kommt nicht in jedem Land zum Einsatz. Meistens sind die Überflüge von Staatsoberhäuptern rechtlich durch bilaterale Abkommen abgesichert, wie zum Beispiel bei einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.[2] Die Diplomatic Clearances werden beispielsweise bei Flügen über die Schweiz durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigt.[1] In den USA wird die Freigabe durch das Außenministerium der Vereinigten Staaten erteilt.[3]

Zwischenfälle

Es kam am 31. Mai 2011 zu einen diplomatischen Eklat, als der Iran einer deutschen Regierungsmaschine mit der Registrierung 16+01 (Konrad Adenauer) auf dem Weg nach Indien das Überflugrecht verweigerte. Am Bord war die Bundeskanzlerin Angela Merkel und eine Delegation. Die Maschine musste umkehren und zwei Stunden im türkischen Luftraum kreisen, bevor die Erlaubnis zum Weiterflug erteilt wurde. Der iranische Diplomat Ali Reza Sheikh Attar argumentierte, dass der Pilot eine falsche Diplomatic Clearance Number angegeben habe.[4] Diese Darstellung wurde von der Bundesregierung zurückgewiesen.[5]

Einzelnachweise

  1. a b Diplomatic Clearances. Bundesamt für Zivilluftfahrt, abgerufen am 21. März 2017.
  2. Diplomatic Clearances for Military Transport Aircraft Officially Launched. Europäische Verteidigungsagentur, 3. Juni 2013, abgerufen am 21. März 2017.
  3. Diplomatic Aircraft Clearance Procedures. U.S. Department of State, abgerufen am 21. März 2017.
  4. Merkels Auslandsreise: Iran gibt Pilot Schuld an Überflugverbot. Spiegel Online, 31. Mai 2011, abgerufen am 13. April 2015.
  5. Iran verweigerte Kanzlerin Überflug – Berlin sieht Schuld für Überflugverbot weiter bei Teheran. Frankfurter Allgemeine Zeitung, abgerufen am 13. April 2015.