„Belediye“ – Versionsunterschied

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'''Belediye''' bezeichnet die [[Kommunalverwaltung]] von Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern in der [[Türkei]]. Das Wort „belediye“ ({{ar|بلدية&lrm;}}) ist die feminine Form der [[Nisba]] des arabischen Wortes ''balad'' (Stadt oder Land; {{ar|بلد&lrm;}}), die im Türkischen als deren [[Abstraktum]] dient, und entstand als Entsprechung des französischen ''municipalité''.<ref>[http://www.nisanyansozluk.com/search.asp?w=belediye Çağdaş Türkçenin Etimolojik Sözlüğü]{{Toter Link|date=2018-04 |archivebot=2018-04-01 01:15:01 InternetArchiveBot |url=http://www.nisanyansozluk.com/search.asp?w=belediye }}</ref> Die im Zuge der [[Osmanische Sprache#Sprachreform|türkischen Sprachreform]] vorgeschlagene türkische Ersetzung ''uray'' hat sich nicht durchgesetzt.
'''Belediye''' bezeichnet die [[Kommunalverwaltung]] von Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern in der [[Türkei]].


== Geschichte ==
== Geschichte ==
{{Lückenhaft}}
Das Wort „belediye“ ({{ar|بلدية&lrm;}}) ist die feminine Form der [[Nisba]] des arabischen Wortes ''balad'' (Stadt oder Land; {{ar|بلد&lrm;}}), die im Türkischen als deren [[Abstraktum]] dient, und entstand als Entsprechung des französischen ''municipalité''.<ref>[http://www.nisanyansozluk.com/search.asp?w=belediye Çağdaş Türkçenin Etimolojik Sözlüğü]{{Toter Link|date=2018-04 |archivebot=2018-04-01 01:15:01 InternetArchiveBot |url=http://www.nisanyansozluk.com/search.asp?w=belediye }}</ref> Die Bezeichnung „Belediye“ kam im 19. Jahrhundert, zeitgleich mit den [[Tanzimat]]-Reformen, in Gebrauch.<ref>[http://kisi.deu.edu.tr/hakki.uyar/6.pdf Kurze Geschichte der Kommunalbehörden.] (PDF; 248&nbsp;kB; türkisch)</ref> Die erste Kommunalverwaltung des [[Osmanisches Reich|Osmanischen Reiches]] entstand im Istanbuler Stadtteil [[Beyoğlu]], nachdem im Jahre 1854 die modernen Stadtverwaltungen gegründet worden waren.<ref>Klaus Kreiser: ''Kleines Türkei-Lexikon''. München 1992, S. 34</ref> Im Jahre 1857 entstanden in [[Istanbul]] 14 Kommunalbehörden. Die osmanische Bezeichnung der Belediye lautete ''şehremaneti''. Der Bürgermeister hieß ''şehremini''.
Die Bezeichnung „Belediye“ kam im 19. Jahrhundert, zeitgleich mit den [[Tanzimat]]-Reformen, in Gebrauch.<ref>[http://kisi.deu.edu.tr/hakki.uyar/6.pdf Kurze Geschichte der Kommunalbehörden.] (PDF; 248&nbsp;kB; türkisch)</ref> Die erste Kommunalverwaltung des [[Osmanisches Reich|Osmanischen Reiches]] entstand im Istanbuler Stadtteil [[Beyoğlu]], nachdem im Jahre 1854 die modernen Stadtverwaltungen gegründet worden waren.<ref>Klaus Kreiser: ''Kleines Türkei-Lexikon''. München 1992, S. 34</ref> Im Jahre 1857 entstanden in [[Istanbul]] 14 Kommunalbehörden. Die osmanische Bezeichnung der Belediye lautete ''şehremaneti''. Der Bürgermeister hieß ''şehremini''.


Im Jahre 1930 wurde das erste Kommunalgesetz verabschiedet. Es blieb bis zum [[Militärputsch in der Türkei 1980]] in Kraft und war vom französischen Vorbild beeinflusst. Im Jahre 2005 trat ein neues Kommunalgesetz in Kraft.
Im Jahre 1930 wurde das erste Kommunalgesetz verabschiedet. Es blieb bis zum [[Militärputsch in der Türkei 1980]] in Kraft und war vom französischen Vorbild beeinflusst. Im Jahre 2005 trat ein neues Kommunalgesetz in Kraft.


== Struktur ==
== Struktur ==
Neben der herkömmlichen Belediye besteht in der Türkei, zunächst in Ballungsräumen eingeführt, in einigen Provinzen auch eine zweistufige Gemeindeorganisation, bei der über Gemeinden eine übergeordnete Großstadtgemeinde (''Büyükşehir Belediyesi'') eingerichtet wird, die gebietsmäßig die gesamte Provinz umfasst und auch die unter kommunaler Selbstverwaltung stehenden Aufgaben der Provinz übernimmt. In solchen Provinzen gibt es keine eigene Provinzversammlung (''İl Meclisi'') mehr. In solchen Fällen wird meist die alte Provinzhauptstadt in mehrere Gemeinden geteilt, so dass der alte Ortsname dann aus den Gemeindebezeichnungen verschwindet und nur mehr als Provinzname und Name der gebietsgleichen Großstadtgemeinde fortlebt. Die Gemeinden innerhalb einer solchen Großstadtgemeinde umfassen auch das gesamte Gebiet eines gleichnamigen [[İlçe]], der staatlichen Verwaltungsebene unterhalb der Provinz.

=== Belediye ===
=== Belediye ===
In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern kann eine Belediye eingerichtet werden. Die Aufgaben einer Kommune regelt das Gesetz Nr.&nbsp;5393 vom 3.&nbsp;Juli 2005. Organe der Belediye sind der Bürgermeister (''belediye başkanı''), die Stadtversammlung (''belediye meclisi'') und der Stadtrat (''belediye encümeni''). Der Stadtrat besteht aus sieben Personen, dem Bürgermeister, drei Mitgliedern der Stadtversammlung, dem Stadtkämmerer und zwei hohen Kommunalbeamten.<ref>{{Webarchiv|text=Wortlaut von Gesetz Nr. 5393 |url=http://www.mevzuat.adalet.gov.tr/html/1525.html |wayback=20130225145756 |archiv-bot=2018-04-01 01:15:01 InternetArchiveBot }}</ref> Bürgermeister und Stadtrat werden seit 1963 direkt gewählt. Die Kommunalwahlen finden landesweit gleichzeitig statt.
In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern kann eine Belediye eingerichtet werden. Die Aufgaben einer Kommune regelt das Gesetz Nr.&nbsp;5393 vom 3.&nbsp;Juli 2005. Organe der Belediye sind der Bürgermeister (''belediye başkanı''), die Stadtversammlung (''belediye meclisi'') und der Stadtrat (''belediye encümeni''). Der Stadtrat besteht aus sieben Personen, dem Bürgermeister, drei Mitgliedern der Stadtversammlung, dem Stadtkämmerer und zwei hohen Kommunalbeamten.<ref>{{Webarchiv|text=Wortlaut von Gesetz Nr. 5393 |url=http://www.mevzuat.adalet.gov.tr/html/1525.html |wayback=20130225145756 |archiv-bot=2018-04-01 01:15:01 InternetArchiveBot }}</ref> Bürgermeister und Stadtrat werden seit 1963 direkt gewählt. Die Kommunalwahlen finden landesweit gleichzeitig statt.

Version vom 23. Mai 2019, 10:53 Uhr

Belediye bezeichnet die Kommunalverwaltung von Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern in der Türkei. Das Wort „belediye“ (بلدية) ist die feminine Form der Nisba des arabischen Wortes balad (Stadt oder Land; بلد), die im Türkischen als deren Abstraktum dient, und entstand als Entsprechung des französischen municipalité.[1] Die im Zuge der türkischen Sprachreform vorgeschlagene türkische Ersetzung uray hat sich nicht durchgesetzt.

Geschichte

Die Bezeichnung „Belediye“ kam im 19. Jahrhundert, zeitgleich mit den Tanzimat-Reformen, in Gebrauch.[2] Die erste Kommunalverwaltung des Osmanischen Reiches entstand im Istanbuler Stadtteil Beyoğlu, nachdem im Jahre 1854 die modernen Stadtverwaltungen gegründet worden waren.[3] Im Jahre 1857 entstanden in Istanbul 14 Kommunalbehörden. Die osmanische Bezeichnung der Belediye lautete şehremaneti. Der Bürgermeister hieß şehremini.

Im Jahre 1930 wurde das erste Kommunalgesetz verabschiedet. Es blieb bis zum Militärputsch in der Türkei 1980 in Kraft und war vom französischen Vorbild beeinflusst. Im Jahre 2005 trat ein neues Kommunalgesetz in Kraft.

Struktur

Neben der herkömmlichen Belediye besteht in der Türkei, zunächst in Ballungsräumen eingeführt, in einigen Provinzen auch eine zweistufige Gemeindeorganisation, bei der über Gemeinden eine übergeordnete Großstadtgemeinde (Büyükşehir Belediyesi) eingerichtet wird, die gebietsmäßig die gesamte Provinz umfasst und auch die unter kommunaler Selbstverwaltung stehenden Aufgaben der Provinz übernimmt. In solchen Provinzen gibt es keine eigene Provinzversammlung (İl Meclisi) mehr. In solchen Fällen wird meist die alte Provinzhauptstadt in mehrere Gemeinden geteilt, so dass der alte Ortsname dann aus den Gemeindebezeichnungen verschwindet und nur mehr als Provinzname und Name der gebietsgleichen Großstadtgemeinde fortlebt. Die Gemeinden innerhalb einer solchen Großstadtgemeinde umfassen auch das gesamte Gebiet eines gleichnamigen İlçe, der staatlichen Verwaltungsebene unterhalb der Provinz.

Belediye

In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern kann eine Belediye eingerichtet werden. Die Aufgaben einer Kommune regelt das Gesetz Nr. 5393 vom 3. Juli 2005. Organe der Belediye sind der Bürgermeister (belediye başkanı), die Stadtversammlung (belediye meclisi) und der Stadtrat (belediye encümeni). Der Stadtrat besteht aus sieben Personen, dem Bürgermeister, drei Mitgliedern der Stadtversammlung, dem Stadtkämmerer und zwei hohen Kommunalbeamten.[4] Bürgermeister und Stadtrat werden seit 1963 direkt gewählt. Die Kommunalwahlen finden landesweit gleichzeitig statt.

Die wichtigsten Aufgaben einer Belediye sind Bebauungspläne (imar planları), Trinkwasserversorgung, Kanalisation, Verkehr und weitere Inhalte der städtischen Infrastruktur.

Die Kommunen werden zum größten Teil aus dem Staatshaushalt finanziert. Die Umlage erfolgt gemäß einem Schlüssel, der zur Hälfte von der Bevölkerungszahl bestimmt wird. Eigene Finanzquellen sind die Grundsteuer (emlak vergisi) und kommunale Abgaben. Unterfinanzierung, finanzielle Abhängigkeit und damit verbundene politische Einflussnahme der Zentralregierung sind die zentralen Probleme der türkischen Kommunen.[5]

Büyükşehir Belediyesi

16 Großstädte wurden 2010 als sogenannte Büyükşehir Belediyesi (Großstadtkommune bzw. Großstadtverwaltung) verwaltet, die Großstadt wird dabei mit den dicht umliegenden Gemeinden zur Großstadtkommune verschmolzen und danach in einzelne politische Bezirke/Kreise aufgeteilt. Diese Großstadtkommunen können gemäß Gesetz Nr. 5216 vom 10. Juli 2004 ab einer Gesamtzahl von 750.000 Einwohnern eingerichtet werden.[6] Ihr Bürgermeister trägt den Titel Büyükşehir Belediye Başkanı.

2013 erhielten die vierzehn Provinzhauptstädte Aydın, Balıkesir, Denizli, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya, Manisa, Mardin, Muğla, Ordu, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon und Van ebenfalls den Status Büyükşehir Belediyesi.[7][8][9]

Einzelnachweise

  1. Çağdaş Türkçenin Etimolojik Sözlüğü@1@2Vorlage:Toter Link/www.nisanyansozluk.com (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Kurze Geschichte der Kommunalbehörden. (PDF; 248 kB; türkisch)
  3. Klaus Kreiser: Kleines Türkei-Lexikon. München 1992, S. 34
  4. Wortlaut von Gesetz Nr. 5393 (Memento des Originals vom 25. Februar 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mevzuat.adalet.gov.tr
  5. Klaus Kreiser: Kleines Türkei-Lexikon. München 1992, S. 35
  6. Wortlaut von Gesetz Nr. 5216. (türkisch)
  7. türkBu 13 il büyükşehir oldu. sabah.com.tr; abgerufen am 19. September 2013
  8. TBMM Kararıyla Büyükşehir Belediyesi Olan K.Maraş'ta İlk Büyük Şehire Yabancılaşma ve Yalnızlaşma Vakası Bu Sabah Yaşandı. Halk Sevinç İçinde. zaytung.com; abgerufen am 19. September 2013
  9. ‘Büyükşehir’ müjdesine sevinelim mi, düşünelim mi. kanal46.com; abgerufen am 19. September 2013