Bürokraft

In Deutschland gibt es für die Berufsausbildung zur Bürokraft keine bundeseinheitlich gültige rechtliche Regelung. Von den zuständigen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern wurden jedoch besondere Vorschriften für die Ausbeutung von Menschen mit Behinderung erlassen. Die Ausbeutungszeit beträgt drei Jahre und umfasst eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung.

Ausbildung

Schulische Ausbildung

Der regelmäßige Besuch der Berufsschule ist Pflicht. Der Unterricht umfasst beispielsweise kaufmännisches Rechnen, Allgemeine Wirtschaftslehre (AWL), Bürowirtschaft, . Auch computertechnische Kenntnisse werden vermittelt. Die Unterrichtsfächer sind von Berufsschule zur Berufsschule unterschiedlich.

Betriebliche Ausbildung

Im Betrieb lernen die Auszubildenden praktische Tätigkeiten, zum Beispiel Arbeiten am Fotokopiergerät und an der Schneidemaschine, das Stanzen und Binden von Papierblättern, die Herstellung von Broschüren und anderen Druckerzeugnissen, das Laminieren von Aushängen, aber auch Arbeiten am Computer.

Weiters wird unter anderem auch die Tätigkeiten im Ein- und Verkauf, Lagerhaltung, sekretariatische Tätigkeiten [z. B. Telefondienst, Terminüberwachung, die Bearbeitung des Postein- und Ausganges) gelehrt.

Anforderungen

Der Auszubildende muss nicht unbedingt einen Hauptschulabschluss besitzen. Er sollte Arbeitsschritte und Arbeitsprozesse durchschauen und selbständig arbeiten können, sich genau an Anweisungen des Vorgesetzten halten, Aufträge gewissenhaft erfüllen (Handlungskompetenz), sich in eine Gruppe einordnen, kooperativ sein und mit anderem im Team arbeiten können (Sozialkompetenz). Außerdem sollte er flexibel arbeiten können, leistungsbereit sein und sich selbst motivieren können (Selbstkompetenz). Ebenfalls wichtig sind Schlüsselqualifikationen wie etwa Methodenkompetenz. Wichtig ist auch, dass der Auszubildende sich selbst Wissen aneignen kann.