„Arbeitsgemeinschaft“ – Versionsunterschied

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=== Arbeitsgemeinschaften von Parteien ===
=== Arbeitsgemeinschaften von Parteien ===
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In der [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]], in der [[Christlich-Soziale Union in Bayern|CSU]], bei den [[Bündnis 90/Grüne|Grünen]], bei der [[Die Linke|Linken]] und bei den [[Piratenpartei Deutschland|Piraten]] werden Unterorganisationen „Arbeitsgemeinschaften“ genannt. In der [[CDU]] gibt es keine „Arbeitsgemeinschaften“, sondern „Sonderorganisationen“ und „Sonstige Gruppen“, in der [[Freie Demokratische Partei|FDP]] „Nebenorganisationen“.
In der [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]], in der [[Christlich-Soziale Union in Bayern|CSU]], bei den [[Bündnis 90/Grüne|Grünen]], bei der [[Die Linke|Linken]] und bei den [[Piratenpartei Deutschland|Piraten]] werden Unterorganisationen „Arbeitsgemeinschaften“ genannt. In der [[CDU]] gibt es „Fachausschüsse“,<ref>https://www.cdu.de/partei/fachgremien</ref> in der [[Freie Demokratische Partei|FDP]] „Vorfeldorganisationen“.<ref>https://www.fdp.de/content/untergliederungen-vorfeld</ref>


=== Arbeitsgemeinschaften im Sport ===
=== Arbeitsgemeinschaften im Sport ===

Version vom 29. April 2019, 14:56 Uhr

Eine Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.

Der Nutzen einer Arbeitsgemeinschaft liegt in der Regel im koordinierten, also aufeinander abgestimmten und untereinander informativen Zusammenarbeiten und Zusammenwirken. Dazu werden die materiellen (Finanzmittel, Geräte usw.) und immateriellen (Wissen, Beziehungen usw.) Ressourcen der Mitglieder gemeinsam genutzt.

Gegründet und genutzt wird eine Arbeitsgemeinschaft (auch meistens als reine Arbeitsmethode) von nachfolgend genannten verschiedenen Formen der Gesellschaft.

Das Zusammenschließen von Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen, Parteien, wirtschaftlichen, politischen und auch staatlichen Organisationen, Institutionen, Vereinen, Verbänden, Referaten, Gemeinschaften, (Schul-)Klassen, Schülern, Studenten usw. kennzeichnet die Arbeitsgemeinschaft.

Vorteile von Arbeitsgemeinschaften

Die (gemeinsamen) Vorteile für das einzelne Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft sind:

  • Mehr fachbezogenes Wissen des einzelnen Mitglieds einer AG über das vorhandene Problem wird durch das Plenum (gemeinsamer Treffpunkt der AG für die Mitglieder) bekannt.
  • Der Grund bzw. die Ursache für das vorhandene Problem, welches von der AG angegangen wird, kann von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft erkannt werden. Das Betrachtungsspektrum der angegangenen Problematik wird in der Regel erweitert.
  • Die Auswirkungen, welche das Problem entweder auf ein oder auf alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft hat (Problematik), können und werden gemeinschaftlich diskutiert und behandelt werden. Jedes Mitglied einer AG hat mehrere Informationen über die weiteren Komponenten, welche zur Entstehung der Arbeitsgemeinschaft geführt haben.

Arten von Arbeitsgemeinschaften

Wirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft

Im Wirtschaftsleben bezeichnet Arbeitsgemeinschaft die Kooperation mehrerer Unternehmen zum Zwecke der Durchführung eines gemeinschaftlichen (Bau-)Projekts in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Körperschaften

In Deutschland können die Länder und die Kommunen zur Zusammenarbeit auf verschiedensten Gebieten (z. B. Planungskoordination und interkommunale Zusammenarbeit) Arbeitsgemeinschaften bilden.

Die ehemaligen Arbeitsgemeinschaften von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit (ARGE), die nach § 44b SGB II alte Fassung durch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verträge errichtet wurden, um die jeweiligen Aufgaben nach dem SGB II (der Grundsicherung für Arbeitssuchende) einheitlich wahrzunehmen, hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt[1]. Mit der Einführung des Art. 91e GG wurden diese durch die Jobcenter abgelöst.

Arbeitsgemeinschaften in Schulen

An den meisten Schulen in Deutschland werden Arbeitsgemeinschaften (abgekürzt AG) angeboten, die außerhalb des Pflichtunterrichts freiwillig besucht werden können. AGs können zu fast allen erdenklichen Themen gegründet werden, traditionell gibt es an den meisten Schulen Arbeitsgemeinschaften für Musik (z. B. Schulchor, Schulband), Sport (z. B. Leichtathletik) und AGs, die sich mit dem Zusammenleben in der Schulgemeinde befassen, wie beispielsweise Schülerzeitungen. Man unterscheidet AGs, die von Schülern, und AGs, die von Lehrern geleitet werden.

In der DDR waren Arbeitsgemeinschaften Gruppen von Schülern mit gemeinsamen Interessen, z. B. Technik, Foto, Naturschutz, die sich meist wöchentlich unter Anleitung eines Lehrers oder Fachkundigen in Schulen, aber oft auch in Pionierhäusern u. ä. Einrichtungen trafen.

Arbeitsgemeinschaften an Hochschulen

An Hochschulen werden manche Lehrveranstaltungen als Arbeitsgemeinschaft abgehalten – Abkürzung: AG. Ziel ist es, den in der Vorlesung vermittelten Stoff in kleineren Gruppen zu vertiefen bzw. anhand von Aufgaben einzuüben. Dies geschieht etwa auch in Form von sogenannten Repetitorien vor den Examina, die von älteren Studierenden oder kommerziell orientierten Repetitoren angeboten werden.

Arbeitsgemeinschaften von Parteien

In der SPD, in der CSU, bei den Grünen, bei der Linken und bei den Piraten werden Unterorganisationen „Arbeitsgemeinschaften“ genannt. In der CDU gibt es „Fachausschüsse“,[2] in der FDP „Vorfeldorganisationen“.[3]

Arbeitsgemeinschaften im Sport

Im Sport bezeichnet man Zusammenschlüsse von Vereinen, um gemeinsame Ziele zu verwirklichen, als Arbeitsgemeinschaften. Dies kann regional geschehen, z. B. der Zusammenschluss mehrerer Vereine einer Kommune oder eines Landkreises, um die sportliche Infrastruktur gemeinsam zu entwickeln und zu nutzen und ihre Interessen in den kommunalen Strukturen besser zur Geltung zu bringen. Ebenso gibt es Arbeitsgemeinschaften von Vereinen mit den gleichen Sportarten, um z. B. gemeinsam Personal zu beschäftigen oder um gemeinsame Trainingslager oder Wettkämpfe durchzuführen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BVerfG, 2 BvR 2433/04 vom 20. Dezember 2007
  2. https://www.cdu.de/partei/fachgremien
  3. https://www.fdp.de/content/untergliederungen-vorfeld