Benutzerbeiträge von „188.101.239.103“
27. Juli 2018
- 05:4205:42, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen +336 Juarez Bomfim Tavares Änderung 179448754 von Brodkey65 rückgängig gemacht; Markierung: Rückgängigmachung
- 05:4205:42, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen −1.466 Eleonore Schroth Änderung 179480742 von Brodkey65 rückgängig gemacht; Markierung: Rückgängigmachung
- 05:3805:38, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen +492 Wikipedia:Vandalismusmeldung →Benutzer:188.101.239.103
- 05:3505:35, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen −505 Wilhelm von Gottberg Christian Bommarius interpretiert den Zeit-Artikel frei nach seinem POV. Im Zeit-Artikel steht gar nichts von einer Leugnung, erst recht kein Zitat von von Gottberg, daher Löschung der unbelegten Behauptung) Markierung: Rückgängigmachung
- 05:3305:33, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen +778 Wikipedia:Vandalismusmeldung Neuer Abschnitt →Brodkey65
- 05:1705:17, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen −505 Wilhelm von Gottberg Christian Bommarius interpretiert den Zeit-Artikel frei nach seinem POV. Im Zeit-Artikel steht gar nichts von einer Leugnung, erst recht kein Zitat von von Gottberg, daher Löschung der unbelegten Behauptung Markierung: Rückgängigmachung
- 05:1505:15, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen −352 Peter Boehringer Inhalt an Quelle 26 angepasst. Behauptungen ohne jeglichen Beleg, welche auch nicht in Quelle 26 stehen, gelöscht. Markierung: Rückgängigmachung
- 05:1405:14, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen −505 Wilhelm von Gottberg Änderung 179480744 von Brodkey65 rückgängig gemacht; Markierung: Rückgängigmachung
- 05:1305:13, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen +82 Peter Boehringer Inhalte aus Quelle 28 ergänzt. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 04:5704:57, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen −505 Wilhelm von Gottberg Christian Bommarius interpretiert den Zeit-Artikel frei nach seinem POV. Im Zeit-Artikel steht gar nichts von einer Leugnung, erst recht kein Zitat von von Gottberg, daher Löschung der unbelegten Behauptung. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 04:4704:47, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen +19 Peter Boehringer Die E-Mails erfüllen nicht das Tatbestandmerkmal des "Hetzens", da u. a. auch kein Strafverfahren wegen den E-Mails eröffnet wurde. Rechtlich sind es reine Meinungsäußerungen. Dass diese islam- und regierungskritisch sind, läßt sich zweifelslos aus Quelle 26 ableiten. Markierung: Visuelle Bearbeitung
- 04:4004:40, 27. Jul. 2018 Unterschied Versionen −371 Peter Boehringer Inhalt an Quelle 26 angepasst. Behauptungen ohne jeglichen Beleg, welche auch nicht in Quelle 26 stehen, gelöscht. Markierung: Visuelle Bearbeitung