Buntsandsteinfelsen im Rurtal von Untermaubach bis Abenden

Buntsandsteinfelsen im Rurtal von Untermaubach bis Abenden

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Blick ins Naturschutzgebiet

Blick ins Naturschutzgebiet

Lage Nideggen, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Fläche 293,5540 ha
Kennung DN-061
WDPA-ID 344638
Geographische Lage 50° 41′ N, 6° 29′ OKoordinaten: 50° 40′ 34″ N, 6° 28′ 50″ O
Buntsandsteinfelsen im Rurtal von Untermaubach bis Abenden (Nordrhein-Westfalen)
Buntsandsteinfelsen im Rurtal von Untermaubach bis Abenden (Nordrhein-Westfalen)
Einrichtungsdatum 1981, 2005
Rahmenplan Landschaftsplan Düren
Verwaltung Untere Landschaftsbehörde des Kreises Düren

Das Naturschutzgebiet Buntsandsteinfelsen im Rurtal von Untermaubach bis Abenden liegt auf der Gemarkung der Stadt Nideggen im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen.

Lage

Das Gebiet liegt südlich des Stadtzentrums von Nideggen und wird im Westen durch Schmidt, im Süden durch Abenden und im Osten durch Berg-Thuir begrenzt (jeweils weitere Ortsteile von Nideggen). Südöstlich fließt die Rur am Gebiet vorbei.

Schutzzweck, Gefährdungen und Maßnahmen

Felsformationen

Das aus sieben Teilflächen bestehende Gebiet wurde unter Schutz gestellt, um die Buntsandsteinfelsen mit den angrenzenden Waldbeständen sowie kleine Heideflächen „als wertvolles, landschaftstypisches Element der Rureifel“ zu schützen. Besonders wertvoll ist dabei der Erhalt des Talbereichs als Verbindungsbiotop zwischen Rurtal und Voreifel.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) sieht für das Gebiet die folgenden Gefährdungen: Freizeitaktivitäten, Geländesport, Gewässerausbau, Müllablagerungen, nicht bodenständige oder einheimische Gehölze, Trittschäden an der Vegetation und eine Verfüllung der Landschaft. Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, sollten Freizeitaktivitäten eingeschränkt, die Gewässer, Landschaftsstrukturen und die Laubholzbestockung erhalten werden, der Anteil des Laubholzes erhöht und eine extensive Grünlandbewirtschaftung erfolgen. Das LANUV rät weiterhin dazu, auf wegebauliche Maßnahmen zu verzichten und Gewässer und Wald naturnah zu bewirtschaften. Auf eine Bewirtschaftung sollte verzichtet werden.

Siehe auch