„Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt“ – Versionsunterschied

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::: '''Ich denke nicht, dass du befugt bist, über diese Vorgänge etwas öffentlich mitzuteilen. Ich werde rechtliche Schritte gegen dich prüfen''' --[[Benutzer:Historiograf|Historiograf]] 01:54, 15. Apr. 2008 (CEST)
::: '''Ich denke nicht, dass du befugt bist, über diese Vorgänge etwas öffentlich mitzuteilen. Ich werde rechtliche Schritte gegen dich prüfen''' --[[Benutzer:Historiograf|Historiograf]] 01:54, 15. Apr. 2008 (CEST)
::::Ich unterliege dir gegenüber keinerleid Geheimhaltungspflichten. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das Drohen mit rechtlichen Schritten gegen Benutzer der Wikipedia ein Sperrgrund ist. [[Benutzer:sebmol|sebmol]] [[Benutzer Diskussion:sebmol|<sup>?</sup>]] [[Benutzer:sebmol/Lob &amp; Kritik|<sup>!</sup>]] 09:13, 15. Apr. 2008 (CEST)


Die Community, soweit es mich betrifft, lehnt es ab, eine nicht näher begründete Forderung eines einzelnen, wenn auch geschätzten, Nutzers zu diskutieren.-- [[Benutzer:Wiggum|Wiggum]] 00:44, 15. Apr. 2008 (CEST)
Die Community, soweit es mich betrifft, lehnt es ab, eine nicht näher begründete Forderung eines einzelnen, wenn auch geschätzten, Nutzers zu diskutieren.-- [[Benutzer:Wiggum|Wiggum]] 00:44, 15. Apr. 2008 (CEST)

Version vom 15. April 2008, 09:13 Uhr

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro


Hallo, darf man Scans von Schablonen, die mit einem Copyright Symbol und Jahreszahl (1982 bzw. 1986) versehen ist in die Wikipedia Commons einstellen? Mit anderen Worten, bezieht sich das Copyright nur auf die Schablone selbst, oder auch auf deren Abbildung (Scan)?

Zugehöriger Gebrauchsanweisung

Und wie ist es mit dem Scan einer Gebrauchsanleitung zu einer solchen Schablone aus, bei der die Gebrauchsanweisung das Symbol und eine Jahreszahl trägt? --WikipediaMaster 13:31, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Der Scan einer Schablone ist nur eine einfache 2D-Repro, so dass er keine Schöpfungshöhe aufweist. Also ist nur die Schablone selbst geschützt. Wie sieht die Schablone aus? Evtl. hat diese ebenfalls keine Schöpfungshöhe. Und Copyright gibt es im deutschen Rechtssystem nicht, nur ein Urheberrecht.
Genauso verhält es sich mit der Gebrauchsanweisung. Wenn diese keine Schöpfungshöhe aufweist, dann ist sie nicht geschützt, und du kannst sie problemlos hochladen. Beachte aber, dass die Argumentation mit der Schöpfungshöhe nur hier in de-WP funktioniert, auf Commons aber nicht. -- Chaddy - DÜP 19:09, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Eine Kreis und eine Abrundschablone von Rotring wie hier: [1] sowie eine Standardgraph wie diese: [2], zu der auch die Gebrauchsanweisung gehört. --WikipediaMaster 11:47, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Scans von Verpackungsetiketten

Ich könnte Scans verschiedener Etiketten von Getränken aus der DDR (von 6/1989) anfertigen. Analog zu denen hier: http://www.ddr-alltagskultur.com/vitacola.html. Ist das OK? --Florian-schäffer 21:55, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Es kommt auf das einzelne Etikette an, die von dir verlinkten haben aber keine Schöpfungshöhe und wären auf der de.WP erlaubt. sугсго.PEDIA 22:01, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wenn sie keine Schöpfungshöhe haben, wie die von Vita-Cola, dann ja. -- Chaddy - DÜP 22:03, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ja, die Antwort habe ich befürchtet. Ich will nicht Derjenige sein, der das entscheidet. Also hier mal als Diskussionsgrundlage ein schneller Übersichtsscan der vorhandenen Etiketten, die vielleicht zur Illustrierung des einen oder anderen Artikels dienen könnten.
Datei:Eti1.png
Datei:Eti2.png
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Florian-schäffer (DiskussionBeiträge) 7:59, 7. Apr 2008) -- Chaddy - DÜP 15:06, 7. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die erreichen nach meiner Ansicht keine Schöpfungshöhe sугсго.PEDIA 14:01, 7. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich finde, bei einigen (z.B. Bitter Lemon, Maracuja, das dunkelblaue Selterswasser...) lässt sich das nicht so leicht sagen. --Connum 14:16, 7. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Auf dem Bild Bild:Eti2.png haben imho alle Etiketten auf der rechten Seiten Schöpfungshöhe. Die anderen alle (auf auf dem Bild Bild:Eti1.png) haben aber keine. -- Chaddy - DÜP 15:06, 7. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Grr. Wie wär's mit einer Abstimmung? Vielleicht bleiben ein paar sichere Kandidaten übrig. Ich finde die Etiketten halt ganz nett zur Illustration, da bei den passenden Artikeln sonst gar kein Bild ist. Vorschlag:

Eti1:

SH nein SH ja
nein ja
nein ja
nein

Eti2:

SH nein SH ja
ja nein
nein nein
nein ja

Florian-schäffer 08:13, 8. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Es geht mich eigentlich nichts an, bin aber neugierig: Wenn so ein DDR-Brausen-Etikett Schöpfungshöhe besitzt, heißt das dann, das man für eine Abbildung in einem Artikel oder in einem Buch sich von dem (lange nicht mehr bestehenden) VEB Getränkekombinat eine Genehmigung holen muss? Der Graphiker wird das doch damals nicht als privater Künstler, sondern explizit im Auftrag des VEB entworfen haben. BerlinerSchule 15:27, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nun ja: Die meisten dieser Kombinate leben noch weiter. Sicher unter neuer Führung, aber oft sogar unter ähnlichem Namen. Oder der Name wurde verkauft. Aber auch wenn der Graphiker im Auftrag handelt: Er hat das Urheberrecht d'ran. --Florian-schäffer 17:31, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wichtig ist aber, wer die Nutzungsrechte hat. Und wenn der Grafiker im Auftrag gearbeitet hat, dann hat normalerweise der Auftraggeber die Nutzungsrechte (ist im Arbeitsvertrag geregelt). Nur wer alle Nutzungsrechte hat, kann auch eine Freigabe erteilen. -- Chaddy - DÜP 18:54, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Also wenn jemand was über DDR-Geschichte schreibt, ganz einfache Prozedur: 1. Rausfinden, wer 91 oder 92 von der Treuhand für 'ne Mark den VEB gekauft (und dazu noch ein paar Dutzend Steuermillionen bekommen) hat, bei denen im Archiv nachschauen, wer vor 40 Jahren das Etikett gezeichnet hat, ebenfalls nachschauen, was für'n Arbeitsvertrag der damals hatte, den von einem Juristen mit Fachkenntnissen in DDR-Recht auf Abtretung oder nicht der Nutzungsrechte an den VEB überprüfen lassen, mit dem heutigen Betrieb einen Vertrag schließen und denen Geld dafür geben, dass man in einem Artikel über die ehedem volkseigene Durststillung das Etikett abbilden darf? Oder geht das auch anders? Danke im Voraus, BerlinerSchule 23:47, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Urheberrechte bei Karteninformationssystem GESIS

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Abschnitt "Urheberrechte bei Karteninformationssystem GESIS" aus Archiv wiederhergestellt - Anfrage Der Umherirrende 14:22, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mal bei GESIS nachgesehen:

"Urheberrechte:

Falls nicht anders angegeben, liegen die Urheberrechte (Copyright) beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Dies gilt insbesondere für Inhalte, Geodaten, Bilder und Grafiken einschließlich deren Anordnung auf den Web-Seiten.

Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Seiten (oder Teilen davon) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung (auch im Internet) ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Die Genehmigung zur Publikation der Webseiten erteilt die Redaktion.

Die topografischen Landeskartenwerke sind urheberrechtlich geschützt. Unbeschadet dieses urheberrechtlichen Schutzes unterliegen die Ergebnisse der Landesvermessung gem. § 17 des Hessischen Vermessungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung dem Verwendungsvorbehalt des Landes Hessen und dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation vervielfältigt, umgearbeitet, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Als Vervielfältigung gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger."

http://www.gesis.hessen.de/irj/GESIS_Internet?cid=d458f40a7e03bce1b8fa2cbe387218bc


Vielleicht kann mal ein Rechtsexperte erklären, was da unter z.B. noch alles nicht möglich ist. --Anarabert 22:51, 4. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Was an „Die topografischen Landeskartenwerke sind urheberrechtlich geschützt“ hast du nicht verstanden? Landkarten unterliegen dem ganz normalen Urheberrecht und sind für uns daher nicht nutzbar, solange die Rechte nicht abgelaufen sind. --h-stt !? 15:25, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Bei Bildern, Grafiken und Karten ist dies mir schon klar gewesen, wie sieht es aber mit den Inhalten und Geodaten aus ?
"Falls nicht anders angegeben, liegen die Urheberrechte (Copyright) beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Dies gilt insbesondere für Inhalte, Geodaten, Bilder und Grafiken einschließlich deren Anordnung auf den Web-Seiten."
Oder anders gefragt, fallen Geodaten, von allgemeinen öffentlichen Interesse, wie beispielsweise die Länge eines Flusses auch unter diesen Passus?

-- Anarabert 15:57, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Jetzt verstehe ich dein Anliegen. bitte lies dazu Rechte an Geoinformationen --h-stt !? 16:14, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
So wie ich den Artikel verstehe, können trotz des obigen Vorbehaltes Rohdaten für Wikipedia-Artikel benutzt werden?
Und wie sieht es mit der Erstellung einer Landkarte aus, in der Informationen aus unterschiedlichen Quellen in die Karte einfliessen sollen (siehe dazu bitte Diskussion:Nidda (Fluss)#Karte)?
-- Anarabert 16:46, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Fast alles, was auf der dortigen Disk geschrieben wurde, ist falsch. Deshalb hier die Kurzfassung: Die einzelnen Rohdaten von Vermessungen unterliegen nicht dem Urheberrecht, aber jede Aggregation dieser Daten kann als Datenbankwerk geschützt sein. Daraus dürften dann nur noch einzelne Daten und unmaßgebliche Teile entnommen werden, nicht aber die ganze Datenbank oder maßgebliche Teile. Papier-Landkarten werden von der Rechtsprechung als "analoge Datenbank" eingestuft. Es ist also unproblematisch aus einer Landkarte (oder einen Datenbank) den Verlauf eines einzelnen Flusses rauszuziehen, du darfst aber nicht flächig alle Daten eines Gebietes übernehmen. Ohne die Details der Herkunft der Daten für die auf der dortigen Disk besprochene Karte der Nidda zu kennen, halte ich die Übernahme der Daten dieses einen Flusses für unproblematisch. Die Gesamtdarstellung darf aber nicht kopiert werden. Reicht das für deine Anfrage? --h-stt !? 18:25, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Antwort, aber natürlich soll nicht nur die Nidda ihre richtige Länge bekommen, sondern auch andere Gewässer. Ich habe vor, die bisher eingepflegten Gewässerdaten (wie Flusslänge, Einzugsgebiet, Abflussmenge, Quellhöhe etc) des Fliesswassersystems Main (GKZ 24) in den entsprechenden Informationssystemen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Das mag zwar schon ziemlich "flächig" sein, beinhaltet aber nicht alle Daten. Oder sehe ich das falsch? Ich kann noch nicht richtig beurteilen, wie in diesem Falle unmaßgebliche Teile eingeschätzt werden muss.
-- Anarabert 19:27, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Also wenn du die oa Daten aller Gewässer im Laufe der Zeit systematisch übernehmen willst, ist das nach meinem Verständnis problematisch. Durch eine Person, in einem planbaren Verfahren würde ich das ganz sicher nicht machen. Was meinen die Kollegen? --h-stt !? 21:02, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Was die Kollegen so meinen, weiß ich nicht, bin erst seit ca. einer Woche bei WIKI tätig. Die Daten, besonders von kleineren Gewässern, sind bei Wikipedia, oft recht ungenau, da werden oft Werte aus älteren Werken (so bei der Nidda der Wert 98 km, vermutlich aus Mayers Lexikon) oder gröbere Messungen auf der Karten vorgenommen, mit oft erheblichen Abweichungen von den in den Flusinformationssystemen eingetragen Werten. Ich will nicht die Daten aller Gewässer, sondern nur die Daten der Gewässer, welche, direkt oder indirekt in den Main einmünden, einpflegen. Als Quellen für die hessischen Gewässer habe ich bis jetzt vor allen GeSIS und WRRL, manchmal auch die im Web vorhanden Auszüge aus den Retensionskatastern, für die bayrischen Gewässer vor allen LfW (jeweils immer mit Quellangaben, verwendet.
-- Anarabert 21:58, 5. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Daten sind nicht geschützt, der Datenbankschutz ist bei einer einzelnen Karte sicher nicht berührt. H-stt ist kein Spezialist für Geoinformationen --84.62.255.177 00:25, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ach poltere doch bitte nicht so laut. Dass die eine Karte kein Problem ist, schrieb ich doch schon. Aber wenn es eigentlich darum geht, systematisch Daten aus allen Datensätzen zu Flüssen im System des Mains zu extrahieren und in die Wikipedia einzustellen, dann möchte ich dazu gerne deine Meinung und vielleicht noch die einiger anderer Kollegen hören. --h-stt !? 09:31, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
ad 1) Hier wurden offensichtlich zwei unterschiedliche Probleme unter einem Abschnitt angesprochen.
ad 2) Die Frage nach der Nidda-Karte sehe ich, wenn kein Widerspruch von dritter Seite erfolgen sollte, für geklärt an.
ad 3) Anders sieht es mit der Frage des Einpflegens von Fliessgewässerdaten aus o.g. Flussinformationssystemen aus. Da, in Wikipedia, nicht nur für einzelnen Flüsse, die nach dem jeweiligen Wissensstand, korrekten Daten, stehen sollten, betrifft dies in der Fläche sicherlich eine relevanten Teil, der in den Flussinformationssystemen erfassten Daten. Keineswegs aber in der Tiefe. In den entsprechenden Systemen werden sehr viele Daten erfasst. So werden z.B. bei GeSIS, die Gewässerstrukturdaten 100 m genau aufgeführt. Für diese Art Daten, kann sicherlich kein öffentliches Interesse beansprucht werden. Ich kann mir im Gegenteil sehr gut vorstellen, dass diese Informationen kommerziell genutzt werden könnten. Anders sieht es mit den Werten aus, welche in der Infobox Fluss (den Stammdaten eines Flusses, wenn man so will) angeführt werden. Ich würde mich, bei dem Einpflegen von Daten, aus den o.g Informationsystenen, auf diese Stammdaten (+ zusätzlich bei der Einmündung, außer der bisher erfolgten Ortsangabe, noch die Fluss-km) beschränken. Ich erwarte schon, dass in ein Benutzer von WIKIPEDIA, ein Anrecht darauf hat, derartige Fragen, so korrekt wie möglich beantwortet zu bekommen. Es kann keine Lösung sein, den Nutzer der Enzyklopädie dann darauf hinzuweisen, das es Informationssysteme gibt, in welchen er dann, in der Regel, die korrektere Antwort erhält. Wie sich bei der Überprüfung einzelner Gewässerlängen (im Gegensatz etwa zu vergleichbaren geografischen Objekten, wie z.B. Berghöhen) heraus stellte, bestehen zwischen, den bei Wikipedia (aber natürlich auch im sonstigen Web) eingepflegten Daten und den in den Informationssystemen erfassten Werten z.T. recht unterschiedliche Angaben. (vergleiche dazu z.B. Diskussion:Liederbach (Fluss)).
ad 4) Für mich ist es nicht einsehbar, dass Ämter und Behörden ein Monopol auf Wissen, für welches ein öffentliches Interesse angemeldet werden kann, für sich beanspruchen. Sollte es mir deshalb nicht möglich sein, die Informationssysteme, für die o.g Daten zu nutzen, werde ich meine entsprechende Tätigkeit bei WIKIPEDIA einstellen. Jede weitere Arbeit, etwa unter den Einzelnachweisen darauf hinzuweisen, dass der entsprechende Wert (z.B. im Falle der Niddalänge 98 km), schon in Meyers-Lexikon stand und auch sonst in im "Web" weit verbreitet ist, dass aber andere Werte in Fliessgewässerinformationssystemen stehen, diese aber aus urheberrechlichen Gründen nicht genannt werden dürfen, würde ich als grotesk ansehen.
ad 5) da dies möglicherweise nicht nur mein Problem sein dürfte, bitte ich, dass juristisch versierte Wikipedianer, mit den entsprechenden Stellen abklären, ob und ggf. welche Informationen genutzt werden können.
--Anarabert 11:54, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Außer den o.g. Flussinformatiossystemen wären auch noch LUBW (Baden-Württemberg) und TMLNU (Thüringen) betroffen.
-- Anarabert 17:49, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nochmals: H-stt ist für diese Fragen kein Experte. Der entsprechende Konflikt ist bekannt und wird auch international, z.B. von der "Free our data"-Kampagne des Guardian thematisiert. Ein Wissensmonopol ist in der Tat nicht anzuerkennen, wir sollten bei öffentlichen Stellen systematisch die Daten entnehmen, die wir für eine sachgerechte enzyklopädische Darstellung benötigen. Bei der chemischen Klassifikation konnte von en neulich ja eine viel beachtete Einigung mit dem vermeintlichen Rechteinhaber herbeigeführt werden. Statt mehr oder minder ... naja ... Einschätzungen abzugeben könnte H-stt, der ja auch die Verhandlungen hinsichtlich des TU-Logos geführt hat (ohne dass dabei etwas herausgekommen ist), in Verhandlungen mit den öffentlichrechtlichen Datenherren eintreten --Historiograf 19:06, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]


offen ist noch a) ob und ggf. wer in Verhandlungen mit den öffentlichrechtlichen Datenherren eintreten würde und b) ob ich trotz möglicher Konflikte mit dem Urheberrecht mit meiner o.g. Tätigkeit fortfahren kann oder aber selbige bis zur Klärung der Sachlage einstellen muss.-- Anarabert 15:02, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

CC-Lizenzen

Aus rechtlichen Gründen möchte ich darum bitten, dass

  • Bildautoren in der Bildunterschrift genannt werden
  • ein expliziter Hinweis auf die Bildlizenz in der Bildunterschrift (mit Link zur Lizenz)

erfolgt. --Historiograf 18:22, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Sind die rechtlichen Gründe die Ursache dafür, dass du hier darum bittest? Oder sind sie der Grund, warum das, worum du bittest, auch passieren sollte? sebmol ? ! 18:48, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das ist doch leicht absurd... Für sowas sind Bildunterschriften nicht gedacht. -- Chaddy - DÜP 19:07, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
So absurd finde ich das garnicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:00, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wir benutzen hier die Hilfslösung, mit einem Klick auf das Bild zur Bildbeschreibung mit dem Urheber zu gelangen. Das entspricht aber nicht der Lizenz, die einen Abdruck des Urhebers und der Lizenz "am Bild" verlangt. ST 20:09, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wo steht in der Lizenz, dass die Namensnennung in unmittelbarer Nähe zum Bild erscheinen muss? sebmol ? ! 20:22, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich denke nicht, dass die Beantwortung der Frage von Sebmol entscheidend ist. Entscheidend ist, dass sich die Wikipedia an die Lizenz hält. --20:24, 10. Apr. 2008 (CEST)

Dazu sollten wir uns erstmal darüber einig sein, was die Lizenz aussagt. sebmol ? ! 20:31, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die Lizenz sagt: in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang[3]. Die Frage ist, was ist angemessen. Angemessen ist, was bei vergleichbaren gewerblichen Bildern üblich wäre, mindestens aber, was ohne Aufwand zumutbar ist. So lange es möglich ist, mit thumb dem Bild eine Bildbeschreibung hinzuzufügen, ist es auch möglich, auf diese Weise den Urheber zu nennen. (Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage.) ST 21:27, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
thumb|Foto: Fritzchen Müller, Lizenz cc-by-sa - die Norweger machen es uns vor. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:40, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Es war bislang Konsens, jegliche rechtliche Information bei Bildern auf die Beschreibungsseite zu setzen. Dann sind die Bildunterschriften nur ausschließlich für ihren eigentlichen Zweck da. Bislang hat das doch ganz gut geklappt. Und imho ist die Nennung des Autors auf der Beschreibungsseite durchaus angemessen.
Weiter noch, so würde de facto die Bildunterschrift zu einer kleinen Bildbeschreibungsseite werden. Dann würde es wahrscheinlich üblich werden, bei allen Bildern rechtliche Informationen in die Bildunterschrift zu setzen (ich erinnere da nur mal an Nazi-Symbole...). Die Bildunterschriften würden dann ihre Funktion als kurze und übersichtliche Beschriftung verlieren, was ihren enzyklopädischen Wert zumindest nicht gerade aufbessert. -- Chaddy - DÜP 21:52, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

So etwas sollte durch die Software automatisch gelöst werden. Kann jemand, der sich damit auskennt, einen Bugreport einreichen? --Phrood 21:48, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bitte erst mal abwarten. -- Chaddy - DÜP 21:56, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das Wort Konsens habe ich weder im UrhG, noch in der CC-Lizenz gefunden. ST 21:57, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich weiss nicht, wieso es unzumutbar sein soll, bei einem Bild den Namen des Urhebers zu nennen und durch ein winziges Symbol (GNU/CC usw.) mit entsprechendem Link der Lizenz zu genügen. In Norwegen gehts ja auch, und es spricht einiges dafür, dass es bei einer strikten Auslegung der CC-Lizenz geboten ist. Wenns aus juristischen Gründen erforderlich ist, dann ist ein Konsens nicht relevant --Historiograf 22:47, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Es bleibt aber noch die Frage, ob eine strikte Auslegung der CC-Lizenz überhaupt nötig ist. Bislang war sie das jedenfalls nicht. Und wenn wir die CC-Lizenz strikt auslegen, dann müssen wir alle Lizenzen strikt auslegen, und zumindest den Urheber in der Bildunterschrift nennen (außer bei gemeinfreien Bildern/Bildern mit unbeschränkten Nutzungsrecht). -- Chaddy - DÜP 23:29, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ja, an einer strikteren Auslegung führt kein Weg vorbei. Im Zweifel für die Strenge, denn immerghin gehts um Urheberpersönlichkeitsrechte. Ich hoffe, auch die Tage des GA sind gezählt --Historiograf 23:50, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Mal etwas off-topic: Gibt es einen konkreten Anlass, von dem ich nichts weiß? -- Chaddy - DÜP 23:57, 10. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ja, aber ich bitte um Verständnis, wenn ich vorerst der einzige hier sein möchte, der davon weiss --Historiograf 01:03, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Du kannst für deine Aktionen kein Verständnis erwarten. sebmol ? ! 04:02, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das entscheidest du? --Historiograf 11:23, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Nein, das entscheidet am Ende jeder selbst. Aber ich hab meine Vermutung. Du könntest auch einfach zu dem zu stehen, was du gemacht hast, statt hier mysteriös rumzulavieren und tendenziöse Fragen zu stellen. sebmol ? ! 22:24, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Im Zweifel für die Strenge ist eine Wertentscheidung, die wir selbst treffen müssen. Hier muss das Risiko einer erfolglosen Interpetration der Lizenz gegen umgekehrt auftretenden Aufwand und Änderungsschwierigkeiten abgewogen werden. Sicherlich kann man auch dogmatisch rangehen und grundsätzlich fordern, dass Lizenzen so konservativ wie möglich interpretiert werden. Allerdings würde ich das als eine realitätsferne, für Wikipedia nicht brauchbare Einstellung halten. sebmol ? ! 04:01, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Zustimmung zu Sebmol und Chaddy. Da die Frage aber nicht nur die deutschsprachige Wikipedia betrifft, sonder alle Projekte der Wikimedia Foundation, wäre es sicherlich ratsam, vor einem lokalen Alleingang die Meinung von Mike Godwin (Rechtsanwalt der Foundation) einzuholen. Und dann wäre eine Anpassung der Software, um die notwendigen Daten automatisch einzublenden, sicherlich Millionen von Edits vorzuziehen. Soviel Zeit sollte sein. — Raymond Disk. Bew. 08:06, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Eine Softwarelösung ist das einzig gangbare. Auf der Commons-Mailingliste wurde ein Ansatz zur automatisierten Auslesung von Autor- und Lizenzinformationen diskutiert, das sieht recht vielversprechend aus. Code·is·poetry 08:18, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wenn diese konservative Lizenzauslegung wirklich greifen würde, kann ich nur hoffen, dass man mir als Fotografen eine Lizenz zur Verfügung stellt, die es der Wikipedia ermöglicht, ihr angenehmes Layout beizubehalten. Warum ein einzelner Klick auf ein Bild, eine unüberwindliche Hürde sein soll, um zur Lizenz eines Bildes zu kommen, leuchtet mir nicht ein. Einen Dienst für freies Wissen und freie Lizenzen kann ich in der Aktion jedenfalls nicht erkennen, wenn kommerzielle Wissens-Anbieter so ein besseres Layout als die freien Anbieter bekämen. Den wahren Willen etlicher Uploader, sehe ich damit also auch nicht umgesetzt, da es ja auch jahrelang so ohne Beschwerden ging und sich die Uploader durchaus über der hier genutzten Lizenzauslegung im Klaren waren. --Kolossos 10:25, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Fragen der Bequemlichkeit können nicht entscheidend sein. --Historiograf 11:23, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Fragen der Projektziele sollten aber schon für eine Lizenzauslegung berücksichtigt werden. Was bezweckst du mit deinem Wunsch? Der Erfolg der Wikipedia in ihrer jetzigen Form hat die freien Lizenzen bei vielen Leuten erst bekannt gemacht. Von Creativecommons.org Seite hat sich bis jetzt auch keiner über die hier seit Jahren praktizierte Lizenznutzung beschwert. Oder? Da auch die Textautoren ihre persönliche Ehrung über die direkte Namens- /Pseudonymnennung hinter den Projektzielen zurückstellen und erst über einen Klick auffindbar sind, sollte das auch für Bildautoren zumutbar sein. Und wie gesagt, in meinem Fall möchte ich ausdrücklich, dass meine Namens- und Lizenznennung gegenüber der Wissenvermittlung in den Hintergrund rückt.
Nochwas, wenn wir noch etwas warten, und GFDL in der neuen Version an CC angeglichen wird, könnte der Lizenznennungswunsch aus meiner Sicht auch dadurch genüge getan werden, dass in der Fußzeile auf die entsprechenden Lizenzen verwiesen wird.
Was ich hingegen akzeptabel fände, wenn zumindestens in der Druckansicht am Ende ein Bilderverzeichnis mit Lizenz und Autoren Nennung generiert würde. --Kolossos 13:35, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Deine Vorstellung in allen Ehren, aber eine Lizenz ist nun mal eine Lizenz. Und die ist unabhängig von irgend welchen Projektzielen. Ich gehe einen Vertrag in Form der Lizenz ein und verlasse mich dabei darauf, dass die Lizenz auch eingehalten wird und nicht jeder Nutzer oder Drittnutzer die Lizenz in seinem Sinne auslegen darf. Das scheint mir eher die Aufforderung zu einer Rechtsbeugung zu werden. Wenn die cc-Lizenzen im Projekt akzeptiert wurden, dann entsprechen sie den Projektzielen. Da kann dann keiner herkommen und an jedem einzelnen Bild heruminterpretieren, dass der Autor bzw. Lizenzgeber das doch eventuell aber dann doch sicher nicht so gemeint hat, sondern die Lizenz wohl eher so verstanden haben sollte, wir und das gerade in den Kram passt. Nein Danke, so geht man nicht mit den Rechten tausender Autoren um. Entweder die Lizenz sieht eine Namensangabe am Bild vor, dann haben wir das zu machen, oder die Lizenz sieht es nicht vor, dann kann es unterbleiben. Wenn der Foundation die Lizenz nicht mehr gefällt, dann muss sie eben auf cc-Lizenzen für zukünftige Uploads verzichten, damit der Autor bzw. Lizenzgeber im Voraus weiß, auf was er sich einlässt. ST 14:27, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Man sollte noch ergänzen, dass auf Commons tausende freie Bilder von Flickr-Nutzern hochgeladen werden, bei denen wir Nachnutzer sind und die nicht notwendigerweise die Ansicht teilen, dass es die Wikipedia so bequem wie möglich haben sollte. --134.130.68.65 15:35, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Flickr ist wirklich ein gutes Beispiel. Da die mit dem dahinter befindlichen Yahoo sicherlich auch ein paar gute Anwälte sich leisten und auch im Bereich CC recht viel haben. Man kann dort aber an Flickr 7-days bzw. ihren Bildergalerien erkennen, dass dort auf die Lizenznennung von CC-Lizenzen auch verzichtet wird, diese erfolgt genau wie bei uns auf den einzelnen Bildbeschreibungsseiten. Wenn man also davon ausgeht, dass die das bei Flickr richtig machen, wäre zumindest Punkt 2 von Historiografs Wunschliste schonmal widerlegt. Und wenn die Lizenznennung über einen Mausklick erlaubt/zumutbar ist da sollte es die Namensnennung auch sein. --Kolossos 16:10, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Es ist nicht wirklich relevant, was Flickr oder Wikipedia machen, sondern was in der Lizenz steht. Siehe oben. ST 16:17, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Flickr lässt sich für öffentliche Bilder auf Flickr ein Recht zur Verwendung zu recht großzügigen Bedingungen einräumen. siehe deren AGB (Deutschland Ziff. 9 b: "{...} oder wenn Sie Inhalte, die aus Photos oder Graphiken bestehen, zur Veröffentlichung in irgendeinen anderen öffentlich zugänglichen Bereich der Services eingeben, gewähren Sie Yahoo! damit das gebührenfreie, nicht ausschließliche Recht, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen und zu veröffentlichen, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, den betreffenden Yahoo! Club für den der Inhalt bestimmt ist, darzustellen, zu verbreiten und zu fördern bzw. im Falle von Photos oder Graphiken, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, zu dem solche Photos oder Graphiken übergeben wurden." .sугсго.PEDIA 16:23, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich suche gerade den Satz in der Lizenz der festlegt, wie die Namensnennung zu erfolgen hat, ohne Erfolg. Also alles Auslegungssache. Wir nennen Namen und Lizenz. Einzigst unter [4] im Bereich Namensnennung fand ich einen Hinweis, unsere Nutzer die im Glauben sind, im Besitz der einzigsten Wahrheit zu sein, wird das aber natürlich auch nicht überzeugen. Und wo steht, dass man freie Lizenzen möglichst streng auslegen muß? Oder wo sind die Argumente dieses zu tuen. Irgendwie ist das ein Widerspruch für mich. --Kolossos 17:21, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Frage wurde bereits oben beantwortet. ST 18:03, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

(BK) Es wurde doch schon von ST hinreichend ausgeführt. Es ist in unserer durchkommerzialisierten Welt eine absolute Ausnahme, dass wertvolle Inhalte GRATIS aus der Hand gegeben werden, ohne dass der Urheber die Möglichkeit hat, in irgendeiner Weise auf die konkrete Nutzung Einfluss zu nehmen. Es ist daher immer im Zweifel für den Urheber und gegen den Nutzer zu entscheiden, was automatisch bedeutet, dass die strengere Auslegung zu bevorzugen ist. Das stimmt auch mit dem urheberrechtlichen Zweckübertragungsgrundsatz überein. Hier geht es um eine Frage des Urheberpersönlichkeitsrechts, und die Auslegung, der Name müsse nicht bei dem Bild, sondern dürfe auf einer anderen Seite genannt werden, dient lediglich der Bequemlichkeit. Machbar und zumutbar ist es ohne weiteres, wie in der norwegischen Wikipedia den Namen des Urhebers zu nennen und durch ein winziges Symbol oder einen Link auf die maßgebliche Lizenz/Bildbeschreibungsseite zu verweisen. --134.130.68.65 18:06, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Naja, also der Link auf die Bildbeschreibungsseite ist aber unnötig, denn das thumbnail selbst verlinkt ja schon auf die Bildbeschreibungsseite. Außerdem, wenn die lizenzrechtlichen Daten schon in der Bildunterschrift stehen, werden Bildbeschreibungsseiten mehr oder weniger überflüssig, mindestens aber redundant. -- Chaddy - DÜP 18:40, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe in der Formulierung der Lizenz keine Pflicht zur Angabe in der Bildunterschrift. Das Werk ist auf der Bildseite, in den Artikel ist nur eine Vorschau (der Thumbnail) eingebunden. Wer sich für das Werk interessiert, ruft die Seite auf und dort gehören die Angaben hin. Das ist nach meinem Verständnis auch angemessen im Sinne der Lizenz. --h-stt !? 19:32, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Auch ein Thumb ist eine Darstellung des Bildes. Die etwas größere Version, wo die Linzenzinfos usw. stehen, ist ja selbst meist nur eine Verkleinerung. Die Bilder sind beide eine Verkleinerung des Originals. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:42, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das ist eine Wertentscheidung. Ein eindeutiges richtig oder falsch sehe ich nicht. Beide Positionen sind IMO vertretbar, die eine ist in 730000 Artikeln etabliert, die andere wird hier apodiktisch vorgetragen, überzeugt mich aber nicht als zwingend. Ich spreche mich daher gegen eine Änderung der Praxis aus. --h-stt !? 22:26, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster und behaupte, daß .de strikter auf Urheberrechte achtet als andere Wikipedias. Ich sehe keinen Grund, das norwegische Modell nicht zu übernehmen. Das könnte sogar recht einfach automatisiert geschehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:48, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wo und in welcher norwegischen WP wird das bitte so gemacht? Ich habe gerade sowohl in der bokmal wie in der nynorsk WP zehn zufällige Seiten und zwei von Hand ausgesuchte aufgerufen und kein einziges derartig gekennzeichnetes Bild gefunden. --h-stt !? 23:15, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Du hast Recht, ich sehe auch nichts??? --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:37, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Zu Ralfs Ehrenrettung sei gesagt, dass ich das früher auch schon mal gesehen habe, als ich Ego-Googleing betrieben habe und Bilder von mir auf einer norwegischen WP in der Form attributiert gesehen haben. Ist aber schon länger her. — Raymond Disk. Bew. 11:17, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Bei diversen Insektenfotos von mir, die in der Bokmal-WP verwendet werden, ist mir die Nennung meines Benutzernamens beim Bild aufgefallen, bspw. hier. Allerdings ohne Link zur CC-Lizenz (was bei meinen Bildern auch nicht nötig ist, weil sie doppelt lizenziert sind, GFDL und CC). -- Rosenzweig δ 11:43, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich stimme Raymond zu 100% zu. Das kann a) nur über eine Softwarelösung gehen und muss daher wikimediaweit gesehen werden und b) sollte Mike auf jeden Fall einbezogen werden (für irgendwas muss er ja das Geld bekommen^^). ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 12:18, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich fand es immer schon nett, dass wir von unseren Nachnutzern bzgl. der Bilder mehr abverlangen, als wir selber machen: von denen verlangen wir die Nennung der Lizenz bei jedem Bild. Aber uns ist das auch technischen Gründen unzumutbar. sугсго.PEDIA 14:42, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich fasse zusammen: Die Community lehnt es ab, etwas an der bisherigen fragwürdigen Praxis etwas zu ändern. Richtig? --Historiograf 23:54, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich würde es eher so zusammenfassen: a) einige sehen den Aufwand als zu hoch an, dass es zumutbar wäre, b) andere lehnen eine Diskussion nicht ab, wollen sie aber WMF-weit führen und dann auch softwareseitig einführen, da es uns zur Zeit nicht möglich ist, alle Zig Millionen Bildeinbindungen in der WP von Hand auf die Lizenz zu überprüfen (abgesehen von den Folgen für den Betreiber, wenn er in einem Projekt eine solche Politik protegiert, sie in anderen aber unterlässt - die Argumentation unzumutbar ist dem Betreiber in rechtlichen Auseinandersetzungen dann wohl entzogen). c) Ablehner (wenn ich auch keine Argumente außer haben wir immer schon so gemacht sehe). sугсго.PEDIA 07:53, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die Schlussfolgerung „Die Community lehnt es ab …“ halte ich für sehr verwegen, da die Community aus mehr als den zwei Handvoll Leuten besteht, die hier mitdiskutieren. Ansonsten siehe Syrcros Zusammenfassung, ich selber zähle mich zu seinem Punkt b) Und es würde mich schon sehr interessieren, was Histo weiß und was wir nicht wissen dürfen … Ich empfinde das als ziemliche Schieflage in der Diskussion. Aber nun denn. — Raymond Disk. Bew. 21:54, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich möchte noch was ins Spiel bringen. Ich habe kürzlich eine Mail bekommen (Nachnutzung eines meiner Bilder). Wenn wir den Nachnutzern zeigen, wie es aussehen kann/soll, haben sie es einfacher, sich an die doch nicht gerade trivialen Regeln zu halten. Im Fall meines Fotos wurde vorbildlich lizensiert und ich habe mich auch per Mail dafür bedankt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:05, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Er hat sich auf rechtlichem Wege über die Nachnutzung der Wikipedia in einigen größeren Fällen beschwert, weil seiner Ansicht nach die Lizenzbestimmungen nicht ausreichend beachtet wurden. sebmol ? ! 22:22, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich denke nicht, dass du befugt bist, über diese Vorgänge etwas öffentlich mitzuteilen. Ich werde rechtliche Schritte gegen dich prüfen --Historiograf 01:54, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich unterliege dir gegenüber keinerleid Geheimhaltungspflichten. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das Drohen mit rechtlichen Schritten gegen Benutzer der Wikipedia ein Sperrgrund ist. sebmol ? ! 09:13, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die Community, soweit es mich betrifft, lehnt es ab, eine nicht näher begründete Forderung eines einzelnen, wenn auch geschätzten, Nutzers zu diskutieren.-- Wiggum 00:44, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Zu schwache Formulierung bei den Lizenzbestimmungen

Ich halte die Änderung von M. Schindler [5] für nicht sachgerecht. Ich kann keinen Konsens erkennen, dass die hier aktiv auf dieser Seite in einer Weise hinter diesem "Genlemen Agreement" (das aus rechtlichen Gründen abzulehnen ist), stehen, dass Schindlers Formulierung (nicht komplett anzuraten statt abzuraten) gerechtfertigt wäre --18:12, 11. Apr. 2008 (CEST)

Ich schätze, er hat eine gute Haftpflichtversicherung. ST 18:24, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Es gibt schon ein fast konsensuale Meinung zum GA hier, aber die ist nmM etwas anders gelagert. sугсго.PEDIA 19:06, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Soll die Formulierung von Schindler trotzdem so bleiben? --Historiograf 03:45, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nein --RalfRBIENE braucht Hilfe 03:47, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Na dann sollte sie jemand ändern! --Historiograf 23:55, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das kannste doch selber !!!!einself! --sугсго.PEDIA 07:37, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nein, das kann ich nun einmal nicht, da ich nicht in eigener Sache Änderungen vornehme --Historiograf 21:22, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Übersetzung aus en-Wikipedia

Für den Artikel Graduation war ein Import nicht möglich, da das Original zu viele Versionen hat. Wie soll ich das jetzt handeln? Gruß Don-golione 21:56, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Mit einem deutlichen Hinweis darauf (in der Versionsgeschichte oder auf der Diskussionsseite), welche Version des englischen Artikels als Vorlage für die Übersetzung diente, folgt man dem Geist der GNU-FDL und macht immer noch mehr, als die meisten Wikipedias bei Übersetzungen aus anderen Wikipedias normalerweise machen (da kann man oft schon froh sein, wenn überhaupt sowas wie "übersetzt aus de" dabeisteht, von der genauen Version ganz zu schweigen). Gestumblindi 22:17, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ok, dann werde ich das gleich mal nachholen. Gruß Don-golione 23:55, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bildbearbeitungstool

Hallo, ich bin ganz begeistert von diesem Bildbearbeitungstool. Allerdings verunsichert mich die Lizenz etwas: reproduction, use, and modification are for informational and non-commercial or personal use only and will not be copied or posted on any network computer or broadcast in any media (Hervorhebung von mir). Bedeutet das, dass ich Bilder, die ich mit diesem Algorithmus bearbeitet habe, nicht auf Commons oder Wikipedia hochladen darf (mal abgesehen davon, dass die Benutzung praktisch nicht nachweisbar ist)? -- Rosentod 14:03, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Also bei mir macht das Plugin erstmal garnix :( Wenn du wüßtest, wieviele Infos in Bildern verborgen sind... --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:18, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das Tool funktioniert einwandfrei (unter Windows, leider nicht unter MacOS). Man muss allerdings an den Parametern rumspielen und die Vorschau ist suboptimal. Die Programmierung des Plugins müsste wirklich noch verbessert werden. (Ich hatte auch schon Abstürze von Photoshop CS2 und CS3 mit dem Plugin.) Auch wird ziemlich viel Rechenpower benötigt. Aber das Ergebnis ist das alles wert. Es wäre wirklich toll, wenn wir das Plugin verwenden könnten. -- Rosentod 18:28, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich guck mal, was es hinterläßt, nur aus Neugierde. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:36, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Spuren konnte ich nicht entdecken. Mein mieserables englisch läßt mich vermuten, daß sich die Bemerkungen auf die Software, nicht aber deren Produkte beziehen. Soll mal jemand senfen, der das versteht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:52, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Verwertungsrechte eines alten Bildes bei unbekanntem Fotografen

Hallo! In der en:Wikipedia findet sich dieses Bild [6]. Da wir in dem entsprechenden Artikel keine Bilder haben, wäre eine Verwendung wünschenswert. Die Frage ist allerdings, ob eine Verwertung möglich ist. Der Fotografierte starb im Jahre 1920, ein 10jähriger Fotograf (war unrealistisch ist) wäre damit heute schon 97 Jahre alt. Mir ist bewusst, dass eine einwandfreie Verwertung erst möglich ist, wenn der Fotograf 70 Jahre tot ist, wie sieht es aber in diesem Fall aus? --Banggai BLUB BLUB 18:04, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wir akzeptieren Bilder deren Fotograph länger als 70 Jahre verstorben ist (was bei unbekanntem Photographen ja nicht nachgewiesen werden kann) und Bilder deren Urheber unbekannt ist und die älter als 100 Jahre alt sind. Die Übernahme von dem Bild ist so leider nicht möglich jodo 18:13, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das würde ich so pauschal nicht sagen. Nach der 100-Jahre Regel müsste das Bild 1908 oder früher entstanden sein. Wenn das Bild nach 1908 entstanden wäre, müßte der Abgebildete älter als 73 Jahre gewesen sein. Er sieht aber wesentlich jünger aus. Daher kann man davon ausgehen, daß das Bild vor 1908 entstanden ist und es nach der 100-Jahre-Regel auch in der deutschen Wikipedia einsetzen. -- Frank Murmann 21:59, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Geboren 1837... wenn man das Alter auf 30 ± ? schätzt, sind wir beim Entstehungsdatum von 1867 ± irgendwas. Fällt also klar unter unsere 100 Jahres-Regel. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:07, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das Bild braucht aber immer noch eine Quelle, um zu belegen, daß es sich tatsächlich um William Dean Howells handelt und das Bild aus der genannten Zeit stammt. Genau wie andere Fakten in Artikeln auch belegt werden müssen. --88.134.141.133 23:52, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Auf der Website der Washington State University ist dieses Bild William Dean Howell zugeordnet. Das sollte als Beleg genügen, daß es sich dabei auch wirklich um William Dean Howell handelt. Also ich würde es unter Nennung der 100-Jahres-Regel und mit der Quelle Washington State University auf die deutsche Wikipedia hochladen. Das sollte unproblematisch sein. -- Frank Murmann 16:24, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich stimme zu - der Abgebildete war zum Zeitpunkt der Aufnahme wohl kaum älter als 73, ich würde auf allerhöchstens 50 tippen, eher jünger, also dürfte das Bild älter als 100 Jahre sein = kann bei unbekanntem Fotografen verwendet werden. Gestumblindi 22:23, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

respekt. unbekanntem maler

ich habe einen ähnlichen fall: bild eines 1247 gestorbenen bischofs, von dem ich zwar im netz ein bild gefunden habe (wahrscheinlich ausschnitt eines wandbilds), aber niemand kann mir sagen, wo das original noch wer der maler ist. eigentlich sollte es nach solanger zeit frei sein. gibt es trotzdem etwas, was gegen das hochladen spricht? grüßle, Vicky petereit 21:48, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Sag uns, um welches Bild es sich handelt. Es gibt eine sehr unwahrscheinliche Möglichkeit im deutschen Rechtswesen, was das Bild unter Umständen noch geschützt sein lassen kann. Die Wahrscheinlichkeit ist aber wirklich verschwindend gering. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:56, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
jimenez de rada, hier zu [beginn], hier am [ende] des artikels. trotz spiegelung und s/w dürfte es sich um das gleiche bild handeln. Vicky petereit 22:10, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ne, ein so altes Bild ist nicht mehr geschützt. Und was Ralf anspricht ist editio princeps. Das greift aber nur, wenn das Werk von demjenigen, der dieses Recht beansprucht, zuerst veröffentlicht wurde. Von einer Wandmalerei kann man das aber kaum behaupten... Der den Schutz beanspruchende muss nachweisen, dass er Erstveröffentlicher ist, wenn er das nicht kann, dann greift dieser Sonderschutz nicht (ein wenig off-topic: bei der besonders auch in diesem Zusammenhang sehr bekannten Himmelsscheibe von Nebra würde ich ziemlich sicher sagen, dass der Nachweis der Erstveröffentlichung unmöglich ist, das Landgericht Magdeburg also ein glattes Fehlurteil gefällt hat - die deutsche Justiz halt...). Du kannst das Bild also bedenkenlos hochladen. -- Chaddy - DÜP 00:05, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

ich bearbeite es grad und lade dann nach Commons. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:23, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
und da ist es, sogar größer als das Original. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:39, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
herzlichen dank, liebe kollegen, und beste grüße! Vicky petereit 21:09, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

USA - Marke

Veröffentlichbar? -> [7] --micha Frage/Antwort 16:44, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kommt darauf an, wann die Marke veröffentlicht worden ist: bis einschließlich 1978 ja, ab 1979 nein. sугсго.PEDIA 16:59, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Stammt von 1999... woher diese Trennung von 1978/1979? Rechtl. Grundlagen? --micha Frage/Antwort 18:48, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Die haben 1979 beschlossen, dass die Post keine Bundesbehörde mehr ist. sугсго.PEDIA 20:53, 13. Apr. 2008 (CEST) *Das ist sehr verkürzt dagestellt, trifft aber den Kern der Sache)[Beantworten]

Begehe ich Unrecht, wenn ich veröffentlichte Fotos nachmale?

Begehe ich Unrecht, wenn ich schöne Fotos aus Zeitunge, Kalender oder Postkarten ä h n l i c h nachmale und die Bilder öffentlich zum Verauf anbiete ( zB: via Internet oder auf Kunstbasaren )? Wenn Ja, was kann und darf ich mit meinen Bildern dann noch machen?

--84.60.37.209 23:25, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Nur wenn es sich um freie Bearbeitungen handelt, was in der Regel nicht der Fall sein wird, liegt keine URV vor. Du darfst mit den Bildern nix machen, was deine 4 Wände verlässt. Sie dürfen dir als Inspirationsquelle dienen, mehr nicht. --Historiograf 23:53, 13. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Was mir seit einiger Zeit auffällt, ist, daß deutsche Wiki-Seiten im Vergleich zu den englischen - ich muss es leider sagen - optisch oft grottenschlecht daherkommen. Bilder zum Thema, die zuhauf im Internet zu finden sind, können oder dürfen aufgrund (?) des deutschen Urheberrechtes nicht eingebunden werden.

Bilder, die früher einmal einen Artikel zierten, werden mit der o.a. Begründung gleich wieder entfernt, oder in vorauseilendem Gehorsam (so auch von mir) gar nicht erst eingestellt, denn wer hat schon Lust auf eine satte Abmahnung? Besonders ärgerlich ist dies bei Personen der Zeitgeschichte, beziehungsweise bei der Darstellung komplexer Sachverhalte, wo ein Bild bekanntlich mehr sagt als tausend Worte. Noch ein anderes Beispiel: der Artikel "Asterix", in dem ausgerechnet die berühmte Comic Figur nicht erscheinen darf - im Gegensatz zum englischen (amerikanischen?) Artikel.

Wenn schon die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland restriktiver sein mögen als z.B. in den USA - sollte WIKI dann nicht wenigstens die Einbindung von Grafiken zukünftig so unterstützen, daß sie nur "zitiert" werden (vergleichbar dem <a href...> Statement) und trotzdem gleich auf der Artikelseite sichtbar sind? Schließlich funktioniert die Google-Bildersuche ja ganz ähnlich. Nebenbei würde sicherlich auch das eine oder andere GByte aud dem Wiki Server frei, da das Hochladen entfällt.


--Technocore 12:32, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich würde es auch gerade bei Comicfiguren und ähnlichen Abbildungen schön finden, wenn man sie einbinden könnte, aber irgendetwas wird auch rechtlich gegen so eine Einbindung sprechen, und falls nicht, werden sich genug Leute finden, die trotzdem ein Argument dagegen finden! ;-) --Connum 12:48, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Abgelehnt. Die Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie, wir wollen hier nur Inhalte, die urheberrechtlich frei sind. Das ist eine der vier Säulen des Projektes und nicht verhandelbar. Wer dieses Ziel nicht teilt, sollte hier nicht mitarbeiten. --h-stt !? 14:30, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Das klingt ja fast nach Rausschmiss... Jawoll! Wer nicht gleich denkt, wird verdrängt... Man kann doch sehr wohl eine andere Einstellung vertreten, und sich trotzdem der Mehrheit unterordnen. Im Übrigen bin ich für freie Inhalte und meine Kritik richtet sich nicht gegen die Grundgedanken Wikipedia sondern gegen das deutsche Urheberrecht, das kein fair-use kennt sondern alles reglementieren muss und dabei die falschen schützt. Ich denke, Technocore sieht das genauso. Kein Grund, gleich mit "kannst ja geh'n, wenn's Dir nicht passt" anzukommen, auch wenn's nicht als persönlicher Angriff gemeint war. Das bringt uns alle hier nicht weiter... --Connum 14:45, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
"fair use" ist vollkommen unfrei und hat eigentlich auch nichts in en-WP verloren. -- Chaddy - DÜP 16:36, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

und trotzdem gleich auf der Artikelseite sichtbar sind? Ganz abgesehen von rechtlichen Fragen generiert das Traffic auf externen Webseiten, für den diese bezahlen müssen. Die Leute werden sich bedanken (bzw. etwas dagegen unternehmen), wenn ihre Webseiten ständig offline sind, weil ein Bild prominent bei Wikipedia eingebunden ist und ihr Traffic sich verzehnfacht hat. -- Rosentod 14:38, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Historisches Bild zum Kölner Karneval

Hallo, darf ich Euch mal fragen, wie Ihr den rechtlichen Status dieses Bildes beurteilt? Es wird im Artikel Narrenrevolte verwendet, den wir demnächst gerne in der Rubrik Schon gewusst? vorstellen würden. Danke schon mal im Voraus! --Happolati 16:34, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Amtliches Werk trifft nicht zu. --Isderion 16:38, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Demnach wohl leider ohne gültige Lizenz? --Happolati 16:43, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Richtig, das muss gelöscht werden. -- Chaddy - DÜP 16:48, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
LA auf Commons läuft --Isderion 16:56, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke, hatte zwar eine andere Antwort erhofft, aber so haben wir wenigstens Klarheit. --Happolati 16:58, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ist es wirklich unmöglich, den Urheber zu ermitteln und die Erben zu befragen? Bei diesem Motiv sehe ich recht große Chancen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:03, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

GFDL und Creative Commons

Ab wann können Beiträge unter eine CC-BY-SA veröffentlicht werden? --92.104.3.194 16:58, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wenn Du meinst: ab wann dürfen Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia unter CC-By-Sa veröffentlicht werden: Da gibt es zwei Antworten: als Duallizenz neben der GFDL: seit immer oder zumindest seit es CC-by-sa und WP gibt; statt der GFDL: Wahrscheinlich nie; die GFDL wird nur so umgebaut, dass man Beiträge unter ihr mit cc-by-sa-Beiträgen mischen kann. Die WP wird aber zwangsweise unter der GFDL bleiben. sугсго.PEDIA 17:05, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

OLG-Urteil: Thumbnails kein Bearbeitungen, sondern sonstige Umgestaltung im Sinn des § 23 UrhG

Wen es interessiert: OLG Jena, Urteil vom 27.2.2008, Az. 2 U 319/07: Die von der Beklagten erstellten und in der Trefferliste der Suchmaschine angezeigten thumbnails sind sonstige Umgestaltungen im Sinne von § 23 UrhG (so auch Schrader/Rautenstrauch UFITA 2007, 761, 764). Dabei spielt die umstrittene Frage, wie Bearbeitungen und sonstige Umgestaltungen im Sinne von § 23 UrhG voneinander abzugrenzen sind, keine entscheidende Rolle. Denn thumbnails weisen als bloße Verkleinerung bzw. Komprimierung keine eigene schöpferische Gestaltungshöhe auf (so zur Abgrenzung: Fromm/Nordemann/Vinck § 23 UrhG Rn. 1, HK/Dreyer § 23 UrhG Rn. 5), sondern sind allein technisch bedingte und technisch herbeigeführte Veränderungen eines Werkes. --sугсго.PEDIA 18:58, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Mit sicherem Griff ist da das absolut unwichtigste an dieser fragwürdigen Entscheidung herausgegriffen worden. Tatsache ist, dass das OLG die Axt an die Google-Bildersuche gelegt hat, die als rechtswidrig eingeschätzt wurde. Nur weil die Klägerin zu Mitteln der Suchmaschinenoptimierung gegriffen hat, konnte sie nicht durchdringen. Wer keine solchen Maßnahmen ergreift, kann gegen Google einen Unterlassungsanspruch geltend machen, wenn Google Thumbnails der eigenen Bilder zeigt --Historiograf 21:20, 14. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hoho, mit sicherem Griff hab ich da noch einen Nebensatz rausgegriffen: Ob der Urheberrechtsschutz im Falle der eingestellten Bilder auch auf § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder auch auf § 72 Abs. 1 UrhG beruht, weil die geringen Anforderungen (vgl. Dreier/Schulze § 2 UrhG Rn. 195, 196) an die (fotografische) Gestaltungshöhe auch bei der vorliegend überwiegend reproduktiven Fotografie erfüllt sind [...] *flücht*-- Wiggum 01:02, 15. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]