„Wikipedia:Meinungsbilder/keine Bilder in Artikelnamensraum von direkt abmahnenden Fotografen“ – Versionsunterschied

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* Die Regelung kann sehr leicht umgangen werden.
* Die Regelung kann sehr leicht umgangen werden.
* Die Regelung dürfte diverse Konflikte in der Community auslösen oder verschärfen.<br>''Reale oder behauptete Verstößen gegen [[WP:ANON]], Stalking und Edit-Wars dürften zunehmen und können nicht geklärt werden, weil im Zweifel zu Vorgängen außerhalb der Wikipedia Wort-gegen-Wort steht''.
* Die Regelung dürfte diverse Konflikte in der Community auslösen oder verschärfen.<br>''Reale oder behauptete Verstößen gegen [[WP:ANON]], Stalking und Edit-Wars dürften zunehmen und können nicht geklärt werden, weil im Zweifel zu Vorgängen außerhalb der Wikipedia Wort-gegen-Wort steht''.
* Diese Regelung ignoriert, dass auch ein "freundlicher Brief" juristisch gesehen schon eine [[Abmahnung]] ist. Was die juristischen Möglichkeiten des betroffenen Urhebers bei weiteren Schritten einschränkt.
* Die Regelung könnte zur Entbilderung tausender Artikel führen, wenn Photographen betroffen sein sollten, die über etliche Jahre viele Bilder zu diesen Projekt beigetragen haben.
* Die Regelung könnte zur Entbilderung tausender Artikel führen, wenn Photographen betroffen sein sollten, die über etliche Jahre viele Bilder zu diesen Projekt beigetragen haben.
* Die Regelung dürfte zur Entfernung vieler (z.T. qualitativ hochwertiger) Inhalte aus der Wikipedia führen.<br>''Der Vorschlag bewertet das Interesse von Personen, die Inhalte nicht der Lizenz entsprechend weiternutzen, höher als das Interesse von Lesern und korrekt arbeitenden Nachnutzern, gute Bilder zu finden.''
* Die Regelung dürfte zur Entfernung vieler (z.T. qualitativ hochwertiger) Inhalte aus der Wikipedia führen.<br>''Der Vorschlag bewertet das Interesse von Personen, die Inhalte nicht der Lizenz entsprechend weiternutzen, höher als das Interesse von Lesern und korrekt arbeitenden Nachnutzern, gute Bilder zu finden.''

Version vom 3. Februar 2017, 10:13 Uhr

Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.


 Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unter Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.


Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob in Zukunft Bilder von Fotografen, die ohne Warnung kostenpflichtig abmahnen, aus dem Artikelnamensraum entfernt werden können.

Initiatoren und Unterstützer

Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen, dabei gilt der Eintragungszeitpunkt, diesen beim Tool in UTC-Zeit eintragen).

  1. Hans Koberger 07:40, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  2. Tönjes 09:00, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  3. --Gulaschkanone99 (Diskussion) 09:40, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  4. --JosFritz (Diskussion) 10:05, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  5. Sargoth 10:14, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  6. --Rabenkind·ein Readgeek 14:33, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  7. --Peter Gugerell 14:48, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  8. -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 23:44, 22. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  9. --Methodios (Diskussion) 06:29, 23. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  10. --Nuhaa (Diskussion) 09:09, 23. Jan. 2017 (CET) Gemäß Anfrage auf der Diskseite, falls jemand abspringt.[Beantworten]
  11. -- Toni (Diskussion) 21:50, 23. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  12. --Hubertl (Diskussion) 07:27, 25. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  13. --Agruwie  Disk   08:52, 26. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  14. fundriver Was guckst du?! Winterthur! 11:25, 26. Jan. 2017 (CET) nicht alles was rechtlich möglich ist, ist auch gut für uns.[Beantworten]
  15. Aineias 21:24, 26. Jan. 2017 (CET), großartig! Ein politsches MB. Wie positioniert sich die Community, Wenn andere Fehler machen. [Beantworten]
  16. -- Dag (Diskussion) 13:57, 27. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
  17. Graf Umarov (Diskussion) 10:55, 28. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Hintergrund

Aktueller Zustand / Problembeschreibung

Aus aktuellem Anlass ist das Thema der Abmahnungen von Wikipedia-Bild-Nachnutzern wieder einmal in der Diskussion.

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Nachnutzer von in Wikipedia-Artikeln eingebundenen Bildern kostenpflichtig wegen unzureichender oder fehlerhafter Lizenzierung abgemahnt wurden.

Durch die Vielfalt der verschiedenen freien Lizenzen und deren möglicher Kombinationen ist die richtige bzw. ausreichende Angabe der Lizenz bei Nachnutzung oft schwierig. Ein Beispiel für eine sehr schwierige Mischung aus „GFDL“ (erfordert den Abdruck des gesamten Lizenztextes) und "Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0" (verbietet kommerzielle Nutzung) ist z.b. File:2016.07.02 - GLAM Bonn - Transrapid 06 (04).JPG welches für eine legale Weiternutzung z.B. auf einer Homepage mit Werbebanner äußerst schwer sein dürfte.

Eine Übersicht der verschiedenen möglichen Lizenzbausteine seht ihr hier: Image Copyright Tags visual auf Commons.

Die Abmahnung wegen fehlerhafter oder unzureichender Nachnutzung von Bildern geht häufig gepaart mit einer hohen Forderung des Fotografen für die nicht lizenzgerechte Nutzung des Bildes zusätzlich zu den Kosten für die Abmahnung für den Rechtsanwalt.

Da es sich hier um ein Rechtsverhältnis zwischen dem Anwalt des Fotografen und dem Nachnutzer handelt, ist Wikipedia keine Partei in diesen Vorgängen. Die abgemahnten Nutzer melden sich dennoch beim Supportteam oder in Blogs bzw. den Medien und äußern ihren Unmut.

Der Vorschlag bezieht sich lediglich auf die Verwendung der Bilder von direkt kostenpflichtig abmahnenden Fotografen in der deutschsprachigen Wikipedia und hat keine Auswirkung auf Commons oder anderssprachige Wikipedia-Seiten.

Bisherige Diskussionen

Vorschlag

Keine Bilder von sofort kostenpflichtig abmahnenden Fotografen im Artikelnamensraum

Wenn ein Fotograf den Nachnutzer eines Bildes kostenpflichtig wegen fehlerhafter Lizenzverwendung abmahnen lässt, ohne zuvor kostenfrei auf die nicht konforme Nutzung hingewiesen und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, das Bild zu entfernen oder ausschließlich lizenzkonform zu nutzen, so sollen Bilder dieses Fotografen aus dem Artikelnamensraum mit Hinweis auf dieses Meinungsbild entfernt bzw. durch andere Bilder ersetzt werden.

Status quo

Keine Änderung hinsichtlich der Verwendung von Bildern im Artikelnamensraum von abmahnenden Fotografen.

Pro

  • Geringeres Risiko für die Nachnutzung von Bildern aus der Wikipedia
  • Wikipedia und insbesondere deren Text-Autoren und die große Mehrheit der Fotografen, die auf unseriöse Abmahnpraktiken verzichten, werden nicht durch einzelne „schwarze Schafe“ in Verruf gebracht. Das bedeutet ein besseres Image für Wikipedia-Fotografen und alle anderen Mitarbeiter innerhalb und außerhalb der Wikipedia.
  • Weniger Bilder-Spam durch „Abmahn“-Fotografen, weil der Druck, nur aus geschäftlichen Gründen ein vielleicht schlechteres Bild dennoch zu platzieren, entfällt.
  • Wikipedia kann durch diese Regel verhindern, dass von Wikimedia gesponserte Bilder für Abmahnungen und kommerziellen Missbrauch verwendet werden.
  • Diese Regeln sind auch praktisch umsetzbar. Schon bisher wurden entsprechende Fälle ruchbar, sie gaben den Anlass für dieses Meinungsbild. Das wird in Zukunft verstärkt so sein, da dieses Meinungsbild zur Bewusst- und Bekanntmachung der Problematik führt, aber auch eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung anbietet.
  • Durch eine, im Vergleich zur Menge aller anderen Mitarbeiter, extrem kleine Gruppe von Abmahnern ist es inzwischen evident, dass sich diese Handlungen in der Öffentlichkeit negativ auf das gesamten Projekt auswirken. Der dabei entstandene Imageschaden muss aber auch von denen getragen werden, die diesen Praktiken negativ gegenüberstehen. Durch die Annahme und Umsetzung dieses Meinungsbildes kann dieser Schaden deutlich reduziert werden.
  • Sollte dieses Meinungsbild durchgehen, wäre auch eine Pressemitteilung sinnvoll und würde sicher von den Medien aufgegriffen werden. Die öffentliche Kommunikation einer vorbildlichen Regelung im Sinne einer dem freien Wissen verpflichteten Enzyklopädie wird den evtl. durch die Vorgänge angekratzten Ruf der Wikipedia wiederherstellen.

Kontra

  • Die Regelung ist praktisch kaum umsetzbar.
  • Die Einhaltung der Regelung ist nicht überprüfbar und im Zweifel weder veri- noch falsifizierbar. Sie erlaubt und verankert reine Willkührmaßnahmen auf bloßen Verdacht und Zuruf.
  • Die Regelung kann sehr leicht umgangen werden.
  • Die Regelung dürfte diverse Konflikte in der Community auslösen oder verschärfen.
    Reale oder behauptete Verstößen gegen WP:ANON, Stalking und Edit-Wars dürften zunehmen und können nicht geklärt werden, weil im Zweifel zu Vorgängen außerhalb der Wikipedia Wort-gegen-Wort steht.
  • Die Regelung könnte zur Entbilderung tausender Artikel führen, wenn Photographen betroffen sein sollten, die über etliche Jahre viele Bilder zu diesen Projekt beigetragen haben.
  • Die Regelung dürfte zur Entfernung vieler (z.T. qualitativ hochwertiger) Inhalte aus der Wikipedia führen.
    Der Vorschlag bewertet das Interesse von Personen, die Inhalte nicht der Lizenz entsprechend weiternutzen, höher als das Interesse von Lesern und korrekt arbeitenden Nachnutzern, gute Bilder zu finden.
  • Von den Bildentfernungen können auch viele von Wikimedia geförderte Aufnahmen betroffen sein, obwohl diese (laut Förderrichtlinien) eh nicht direkt abgemahnt werden dürfen.
  • Die Regelung führt zur Benachteiligung bestimmter Benutzer durch das pauschale Verwendungsverbot aller Bilder des betreffenden Benutzers.
  • Der Vorschlag differenziert nicht zwischen einfachen Lizenzverletzungen (z.B. durch eine fehlerhafte Urheber- und Lizenzangabe), klaren Urheberrechtsverletzungen (gar keine Urheberangabe) und dreisten Schutzrechtsberühmungen (ein fremdes Werk wird als eigenes ausgeben und ggf. weiterverkauft). Gerade im letzten Fall kann ein Versehen des Nachnutzers praktisch ausgeschlossen werden. Das ist schlicht Betrug, was auch eine kostenpflichtige Abmahnung moralisch gerechtfertigt erscheinen lässt.
  • Der Vorschlag differenziert nicht zwischen einer fehlerhaften Nutzung von Bildmaterial im privaten Umfang und einer Urheberrechtsverletzung bei der kommerziellen Nutzung.
  • Die vorgeschlagene Regelung könnte Geschäftsmodelle fördern, die auf einer fehlerhaften Nachnutzung unserer Inhalte basieren, in dem er das mit Urheberrechtsverletzungen verbundene finanzielle Risiko reduziert und im Streitfall eine Möglichkeit bietet, im Sinne einer Täter-Opfer-Umkehr den betroffenen Urheber an den Pranger zu stellen.
    Im Stil von "Books LLC" könnten virtuelle Reiseführer, Bildbände etc. im Internet entstehen und monetarisiert werden. Die Inhalte könnten so lange online bleiben, bis jemand auf die fehlerhaften Nachnutzung aufmerksam wird, einen Anreiz zur Unterlassung gäbe es nicht.
  • Die vorgeschlagene Regelung macht es für professionelle Urheber unattraktiv, einige ihrer Werke in dieses Projekt einzubringen oder überhaupt unter einer freie Lizenz zu stellen. Menschen, die von ihrer schöpferischen Arbeit leben, sind darauf angewiesen Ihre Urheberrechte im Zweifel auch durchsetzen zu können. Eine Einschränkung der Möglichkeiten, gegen Urheberrechtesverletzungen vorgehen zu können, und eine dadurch bedingte Ausweitung fehlerhafter Nachnutzungen dürfte es wesentlich schwieriger machen solche Menschen zu überreden, z.T. dringend benötigtes Bildmaterial freizugeben.
  • Dieser Vorschlag konterkariert die gesetzliche Regelungen im Urheberrecht.
  • Der Vorschlag würde ein deutliches Zeichen setzen, dass aus Sicht der deutschsprachigen Wikipedia Verstöße gegen das Urheberrecht ungeachtet des Grades des Vorsatzes nachrangig sind.
  • Diese Regelung würde das effiziente Vorgehen in Fällen verbieten, in denen eine sofortige Abmahnung durchaus gerechtfertigt und z.T. im Sinne unserer Grundprinzipien auch notwendig wären. Z.B.:
    • Schutzrechtsberühmungen: Wenn ein freilizenziertes Bild von einem Dritten mit eine eigenen Coprightvermerk versehen wird, um es anderen Orts (z.B. bei einer Bildagentur) zu verkaufen oder anderweitig weiterzulizensieren.
    • Inhalticher Missbrauch: Wenn das Bild (z.B. ein Porträt) für Zwecke (wie z.B: Fake-News-Meldungen) missbraucht wird, die (wie Rassismus, Extremismus, Hetze) nicht mit unseren Grundprinzipien vereinbar sind, dann ist eine urheberrechtliche Abmahnung (und sei es nur auf Grund eines Formfehler) die effektivste Methode so etwas schnell aus dem Netz zu bekommen. Facebook z.B. reagiert auf Urheberrechtsbeschwerden wesentlich schneller als auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (und CC-BY-SA ist Facebook eh nicht kompatibel) .
    • Irreparable Urheberrechtverstöße von Firmen, die es eigentlich besser wissen müssten: Wenn ein Bild ohne jede Urheberangabe in einer Tageszeitung, einen Magazin oder einen Fernsehbeitrag verwendet wird, dann lässt sich die Attribution nicht mehr nachtragen. In solchen Fällen sollte dem betroffenen Urheber, mindestens die Vergütung zustehen, die auch andere Urheber für die gleiche Verwendung erhalten haben.

Auswertung

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit Nein abstimmen, an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Zur Abstimmung steht ein Vorschlag für eine neue Regel oder die Beibehaltung der bisherigen Situation (Status Quo). Der Vorschlag ist angenommen wenn er 2/3 der in der Inhaltlichen Abstimmung abgegebenen Stimmen erreicht. Stimmen unter Enthaltung werden dabei nicht gewertet.

Abstimmung

Formale Gültigkeit

Ich nehme das Meinungsbild an

Ich lehne das Meinungsbild ab

Enthaltung bezüglich der Annahme

Inhaltliche Abstimmung

Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

Ich bin für die Beibehaltung der bisherigen Situation (Status quo)

Enthaltung bezüglich des Vorschlags

Ergebnis

Diskussion

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