Deutschland – Norddeutscher Bund

„Wikipedia:Auskunft“ – Versionsunterschied

Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 324: Zeile 324:
::Ich schenk Dir ein semantikspendendes Komma. --[[user:Rotkaeppchen68|R<span style="color:red">ô</span>tkæppchen₆₈]] 23:59, 6. Jul. 2024 (CEST)
::Ich schenk Dir ein semantikspendendes Komma. --[[user:Rotkaeppchen68|R<span style="color:red">ô</span>tkæppchen₆₈]] 23:59, 6. Jul. 2024 (CEST)
:Wahrnehmungsverzerrung bzw. [[Bestätigungsfehler]]. Durch das unermüdliche Wirken von Dr. [[Guido Knopp]] und [[Spiegel TV]] wurde die TV-Zuseherschaft in den letzten 40 Jahren mit Sendungen zur Nazizeit überflutet (Hitlers Helfer, Hitlers Gehilfen, Hitlers Handlanger, Hitlers Fahrer, Hitlers Friseur, Hitlers Krawatten usw. usf.). Dies auch deswegen, weil es über die Epochen davor kaum filmisches Archivmaterial gibt, das billiger ist als Szenen nachzudrehen). Das wird auf den schulischen Geschichtsunterricht projiziert. --[[Benutzer:Chianti|Chianti]] ([[Benutzer Diskussion:Chianti|Diskussion]]) 15:25, 7. Jul. 2024 (CEST)
:Wahrnehmungsverzerrung bzw. [[Bestätigungsfehler]]. Durch das unermüdliche Wirken von Dr. [[Guido Knopp]] und [[Spiegel TV]] wurde die TV-Zuseherschaft in den letzten 40 Jahren mit Sendungen zur Nazizeit überflutet (Hitlers Helfer, Hitlers Gehilfen, Hitlers Handlanger, Hitlers Fahrer, Hitlers Friseur, Hitlers Krawatten usw. usf.). Dies auch deswegen, weil es über die Epochen davor kaum filmisches Archivmaterial gibt, das billiger ist als Szenen nachzudrehen). Das wird auf den schulischen Geschichtsunterricht projiziert. --[[Benutzer:Chianti|Chianti]] ([[Benutzer Diskussion:Chianti|Diskussion]]) 15:25, 7. Jul. 2024 (CEST)

:::Unser Schuldirektor erzählte um 1980 sinngemäß: etwa die Hälfte der Geschichts- und Gemeinschaftskundestunden fällt aus wegen Fachlehrermangel. Wenn Kolumbus und Bismarck wegfallen interessiert das niemand, wenn die Nazizeit zu knapp dran kommt, rennen einige Eltern zur Schulaufsicht.--[[Benutzer:Raugeier|Raugeier]] ([[Benutzer Diskussion:Raugeier|Diskussion]]) 15:51, 7. Jul. 2024 (CEST)


== Übersicht Bitcoin ==
== Übersicht Bitcoin ==

Version vom 7. Juli 2024, 15:51 Uhr

Abkürzung: WP:AU, WP:AUS

Du konntest eine Information in Wikipedia trotz Benutzung der Suchfunktion der Wikipedia, einer Suchmaschine und des Archivs dieser Seite (Suchfeld unten) nicht finden? Dann beantworten Wikipedianer auf dieser Seite allgemeine Wissensfragen.

Bedenke dabei bitte:

  • So manche Antwort auf eine Frage ist im Internet per Suchmaschine schneller gefunden, als die Frage hier gestellt und beantwortet werden kann.
  • Die Auskunft ist kein Diskussionsforum. Daher ist auch nicht die Ausbreitung von Meinungen oder eigenen Theorien das Ziel, sondern die Verbreitung von belegbarem Wissen.

Für viele Anliegen gibt es spezielle Seiten:

Wie stelle ich meine Frage am besten?
  • Die Kurzanleitung erklärt, wie du eine Frage stellst.
  • Die Fragen werden ausschließlich auf dieser Seite beantwortet, nicht per E-Mail usw. Daher bitte keine persönlichen Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Mail) hinterlassen.
  • Wenn deine Frage ausreichend beantwortet wurde oder du eine Lösung gefunden hast, lass es uns wissen.
  • Für alle entsprechenden Fragen gelten die Hinweise zu Gesundheitsthemen, Rechtsthemen und Rechtsauskunft sowie zum Pilzesammeln.
Fragen beantworten
  • Du weißt die Antwort oder kennst wenigstens Hinweise darauf? Dann antworte so kurz wie möglich, so lang wie nötig, mit Links auf Wikipedia-Artikel oder andere Quellen, die zum Verständnis beitragen.
  • Wenn die Antwort noch nicht in der Wikipedia steht und relevant ist, vervollständige bitte die Artikel zum Thema und verlinke hier auf die entsprechenden Passagen. Sollte eine Ergänzung nicht ohne Weiteres möglich sein (z. B. weil entsprechende Belege fehlen oder es sich bei dem Geäußerten hauptsächlich um persönliche Ansichten der Autoren handelt), setze bitte einen entsprechenden Hinweis auf die Diskussionsseite der betreffenden Artikel. Die Auskunft soll nämlich auch helfen, die Artikel der Wikipedia zu verbessern.
  • Bitte rücke deine Antwort mit Doppelpunkt(en) am Zeilenanfang passend ein!

Abschnitte, die älter als 3 Tage oder seit einem Tag mit dem Baustein {{Erledigt|1=~~~~}} gekennzeichnet sind, werden automatisch archiviert. Möglicherweise findest du auch im Archiv die Antwort auf deine Frage. (Gesamtarchivdiese Wocheletzte Woche). Eine Sammlung von häufig gestellten Fragen findest du auf der FAQ-Unterseite.

2. Juli

Erzeugt eine einzelne Beleidigung bereits Schmerzensgeldanspruch?

Hallo, der Anzeigenhauptmeister und sein Auftritt bei Spiegel-TV sind ja allgemein bekannt, in diesem Video wird er von einem Bürger als Vogel bezeichnet. Er kündigt sofort eine Anzeige wegen Beleidigung an, und erklärt dass es Schmerzensgeldansprüche nach sich zieht. Verstehe ich das richtig, ich beleidige jemanden auf der Straße bspw. als "Arschloch" oder "Trottel" und kann dann nach Verurteilung für solche einzelne Beleidigungen Schmerzensgeld erstreiten? Ist das nicht etwas albern? Oder erzeugt eine Verurteilung wegen Beleidigung oder auch Bedrohung immer einen Anspruch auf Schmerzensgeld? Verstehe halt nicht welcher Schmerz mir bei einer Beleidigung oder Bedrohung entstehen soll?--14:22, 2. Jul. 2024 (CEST) --Der Seeräuber (Diskussion) 14:22, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

"Schmerzensgeld" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung, juristisch wird von Schadensersatz (§ 823 BGB) oder Entschädigung in Geld (§ 253 BGB) gesprochen. Bei Beleidigungen muss die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aber gravierender sein als bei "du Vogel", "Arschloch" dagegen reicht schon. --Chianti (Diskussion) 14:54, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Und was ist mit der Äußerung "Ich schlage dich tod" Würde das schon reichen? Das sagt man ja manchmal einfach so aus Wut.--Der Seeräuber (Diskussion) 14:57, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das sagt man nicht einfach so. --Magnus (Diskussion) 14:59, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn du das "einfach so aus Wut" sagst solltest du dein Verhalten ändern. Lies unseren Artikel Beleidigung (Deutschland) - wir werden hier nicht jede Beleidigung die dir so einfällt durchgehen. --Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 14:59, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist keine Beleidigung, sondern eine Morddrohung. Siehe dort. --Skopien (Diskussion) 15:25, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hatte immer gedacht, bei Schadensersatz ginge es um einen vollwertigen oder umfassenden Ausgleich des Schadens, insbesondere um materielle Schäden, während ich bei Schmerzensgeld an eines Menschen Verletzungen aller Art denken würde. --109.42.178.58 15:00, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Schmerzensgeld ist ein Unterfall des Schadensersatzes. Zum Zusammenhang siehe auch Deliktsrecht (Deutschland). --Chianti (Diskussion) 15:09, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für den Link. Es dürfte also ein vergleichbarer Fall wie Mundraub sein, ein veralteter Rechtsbegriff, dessen zugehörige Bestimmungen schon vor Jahrzehnten aufgehoben worden sind, der aber immer noch in den Köpfen der Allgemeinheit herumschwirrt. --2A00:8A60:C000:1:2587:B11B:5CD2:E828 15:14, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nicht ganz: weder ist der Begriff "Schmerzensgeld" veraltet (er findet sich auch in Gerichtsurteilen) noch sind die zugehörigen Bestimmungen aufgehoben. --Chianti (Diskussion) 15:26, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hier reden alle nur von Strafrecht. Ich mache darauf aufmerksam dass man solche Beleidigungen problemlos abmahnen kann, das wird für den Abgemahnten wesentlich unangenehmer und teurer. --2001:16B8:B8B0:7200:EA9B:6AD0:1BD9:FAB6 17:58, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Gleich doppelt Unsinn. 1. Schmerzensgeld und Schadensersatz ist kein Strafrecht, sondern privatrechtlicher Anspruch aus deliktischer Haftung. und 2. ist genau das die Frage und nicht Offtopic-Lebensberatung zu Unterlassungserklärungen. Tipp: Seitenintro lesen. --Chianti (Diskussion) 23:19, 2. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Aha, aber die Auskunft ist dafür da, dass man mit anderen Antwortenden über die Qualität der Antworten diskutiert, ja? --2001:16B8:B886:6500:CEA:1507:C039:5527 08:49, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Eine Beleidigung ist ein Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch. Und nur deswegen lassen sich andere Ansprüche ableiten. --2001:16B8:B886:6500:CEA:1507:C039:5527 08:51, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Falsch. Das verletzte Recht (§ 823 BGB) ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das wird aus den Artikeln 2 und 1 GG abgeleitet und existiert auch ohne spezielle Strafvorschriften, und logischerweise gibt es den Anspruch auf Schadensersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch ohne dass der Tatbestand der Beleidigung erfüllt sein muss: "Die Zubilligung einer Geldentschädigung wegen einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung hat ihre Wurzel im Verfassungsrecht und Zivilrecht und stellt keine strafrechtliche Sanktion dar." BGH, Urteil vom 5. Oktober, Az. 2004 - VI ZR 255/03, amtlicher Leitsatz. Folgerichtig wird in entsprechenden Urteilen auch als Rechtsgrundlage genannt: "Der Klägerin steht ein Geldentschädigungsanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG zu" (Rdnr. 26). Es ist sogar so, dass man sich als Geschädigter einer Beleidigung idR zwischen Strafanzeige und Schadensersatzklage entscheiden sollte - siehe hier. --Chianti (Diskussion) 15:16, 3. Jul. 2024 (CEST) P.S.: Damit ist die Eingangsfrage "erzeugt eine Verurteilung wegen Beleidigung oder auch Bedrohung immer einen Anspruch auf Schmerzensgeld?" ganz klar mit nein zu beantworten, im Gegenteil: eine strafrechtliche Verurteilung kann einen ansonsten berechtigten Anspruch auf Schmerzensgeld zunichte machen.Beantworten
Dann mal aus der Praxis: die Gerichte und Staatsanwaltschaften werden wegen Überlastung bei einem einmaligen Vorfall in der Regel so einen Fall einstellen. Darüber hinaus spricht sich auch das Vorgehen dieses Kauzes herum. Der Spieß kann sich irgendwann auch mal drehen... --scif (Diskussion) 18:24, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

3. Juli

Ehrenstudent?

In Allison Krause steht, sie sei Ehrenstudentin gewesen ("honor student"). In der en:wiki steht "graduated with honors". Das ist doch wohl ein Übersetzungsfehler. Ehrenstudent klingt auf Deutsch eher wie eigentlich nicht befähigt, aber aufgrund besonderer Umstände/Verdienste dann doch. Aber dazu ist mein Englisch nicht sicher genug. --Hachinger62 (Diskussion) 11:22, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Du hast recht. Der ganze Artikel ist ein ziemlicher Übersetzungsunfall. Ich nehme mir den demnächst vor. Abgesehen davon gehört es mMn überhaupt nicht in die Einleitung, dass sie honor student war. Dass sie erschossen wurde, hat nichts mit ihren akademischen Leistungen zu tun; der Tod einer schlechten Studentin wäre genau so tragisch und verwerflich gewesen. --Jossi (Diskussion) 11:46, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) en:Honors student erklärt den honor/honors student in den USA jedenfalls durchaus als besonders fähigen/ausgezeichneten Studenten. Fragt sich also nur noch, ob der Ehrenstudent für den "honors student" die passende Übersetzung ist. LEO, Langenscheidt und DeepL z.B. wollen sich so einen einfachen Ausdruck nicht zu eigen machen und verwenden "Student mit ausgezeichneten Leistungen", "Student, der einen akademischen Grad mit Auszeichnung anstrebt, od Graduierter, der einen solchen innehat" bzw. "ausgezeichneter Student". --Karotte Zwo (Diskussion) 11:46, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Sowas wie "Schulabschluss mit Auszeichnung"? Achtung, sie hat zwar ein Studium angefangen, die Honors beziehen sich aber auf den Schulabschluss. --Erastophanes (Diskussion) 13:58, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Entspricht also sowas wie "Einser-Abi", was aber natürlich keine passende Übersetzung wäre. Die Schulsysteme unterscheiden sich doch ein bisschen ;-)
"Krause graduated with honors from John F. Kennedy High School" --> "Krause hat die JFK-Highschool mit Auszeichnung abgeschlossen". High School entspricht in DE etwa der Oberstufe. --Erastophanes (Diskussion) 14:04, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist dann so etwas wie eine Belobigung oder ein Preis im Abiturzeugnis hierzulande. --Rôtkæppchen₆₈ 23:00, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein. Denn Abitur bedingt Gymnasium und das ist eine High School nicht. Die entspricht eher den Klassen 9-12 einer integrierten Gesamtschule. Belobigung im Abschlusszeugnis passt. --Skopien (Diskussion) 08:49, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Unser Abschnitt Gymnasium#Vereinigte Staaten: High School und University-preparatory School sieht das differenziert anders. --Rôtkæppchen₆₈ 09:34, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Eventuell auch "Prädikatsabschluss" analog zum Prädikatsexamen. -- 79.91.113.116 10:18, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In einem Artikel der Washington Post wurde sie als „B-plus student“ bezeichnet. Also einfach eine Schülerin mit guten bis sehr guten Leistungen. --Jossi (Diskussion) 00:00, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Verständnisproblem gegenüber pädagogischen Konzepten

Hallo, ich habe ein Verständnisproblem gegenüber pädagogischen Konzepten. Mir sind im Biologielehrbuch („Biologie plus“ ISBN 978-3-06-011262-3) meines Sohnes einige Stellen aufgefallen, die mir fehlerhaft erschienen, weswegen ich den Verlag Cornelsen angeschrieben habe. Unter anderem steht auf Seite 17: „Im Gegensatz zu den Pflanzen haben tierische Zellen keine Chloroplasten.“ Ich lese das als absolute Aussage, die Ausnahmen verbietet, daher habe ich das bemängelt. Es ist sehr leicht, Gegenbeispiele zu finden, nicht nur in Fachliteratur, sondern schon im populärwissenschaftlichen Bereich (IIRC u.a. in Nachrichten aus einem unbekannten Universum von Frank Schätzing); wir haben dazu unter anderem Kleptochloroplast bzw. Kleptoplastid und Elysia chlorotica. Cornelsen schrieb mir zu diesem Punkt zurück: „Im Biologielehrbüchern machen wir häufig verallgemeinernde Aussagen bzw. stellen Sachverhalte didaktisch reduziert dar. Das ist auch die Aufgabe eines Schulbuchs. Es geht im Biologieunterricht insbesondere auch darum, biologische Prinzipien, Regeln und Grundbaupläne von Organismen zu vermitteln. Ausnahmen von einem Grundprinzip kann man zwar in bestimmten Fällen erwähnen, aber die Biologie hat immens viele Ausnahmen. Diese immer zu berücksichtigen, würde die Darstellung für die Schülerinnen und Schüler unübersichtlich machen und die Regelhaftigkeit würde nicht mehr erkannt. In den von Ihnen genannten Beispielen handelt es sich um solche Ausnahmen von der Regel. Sie werden in der Sekundarstufe I im Allgemeinen nicht berücksichtigt.“ Ich verstehe natürlich die Notwenigkeit, pädagogische Vereinfachungen durchzuführen, auch die Zielsetzung ist vernünftig. Womit ich allerdings hadere, ist mit der Frage, ob es nicht pädagogisch schädlich ist, am Anfang eine Wahrheit auszusagen („Tiere haben keine Chloroplasten“) um dann später zu sagen, dass es Ausnahmen gibt und diese absolute Wahrheit daher unzutreffend ist. Das vorliegende Zitat könnte nämlich auch lauten: „Im Gegensatz zu den Pflanzen bilden tierische Zellen bei der Zellteilung keine Chloroplasten aus.“, womit Ausnahmen wie Kleptoplastiden nicht ausgeschlossen werden und diese Aussage als Grundwissen für Erweiterungen funktionieren kann.

Dieses konkrete biologische Beispiel war jetzt gerade zur Hand, allerdings habe ich mich schon mehrfach gewundert, dass im Lehrmaterial, insbesondere für Naturwissenschaften oder Geschichte, dass mein Sohn verwendet, mehrfach ähnliches passiert: Aussagen, die in ihrer Formulierung eine Absolutheit beinhalten, bei denen ich aber Gegenbeispiele kenne und die daher falsifiziert sind.

Ist die geistige Anforderung, später umzulernen, weniger negativ wirkend als von vorne herein zutreffende Aussagen, die ob der erforderlichen Einfachheit unschärfer sind und später präzisiert werden können, zu verwenden? Ich wüsste gerne, was es dazu an pädagogischen Theorien gibt. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:54, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Soll das Lehrbuch jetzt hinter jede Aussage „Die Ausnahme bestätigt die Regel.“ schreiben? --2003:F7:DF05:F700:1C46:94DF:70A4:7A78 16:04, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich nicht! Das ist viel zu abwegig.
Es genügt, in den Satz eine Einschränkung zu formulieren: " Die meisten tierischen Zeiten ... [usw]." oder ein "meistens" oder "normalerweise hinzuzufügen. 176.7.160.88 16:40, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Da müsste so ein Lehrbuch erstens unnötig viel umfangreicher werden und zweitens werden dann die Aussagen extrem wischiwaschiger und der Schüler guckt sich das an und fragt sich, "ja, was denn nun?" --2003:D9:1F3E:AD00:E538:85C4:9E2:2F2D 16:47, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
+1. Die Maßnahmen, die zur didaktischen Reduktion notwendig sind, um gute Schulungsunterlagen zu schreiben, stören mich auch manchmal, sind aber notwendig. Das war auch zu meiner Schulzeit so und wird erst bewusst, wenn ich die alten Schulbücher lese. Es ist aber klar, dass es so sein muss. Zu viel "es gibt aber die und jene Ausnahme" hätte mich wohl eher verunsichert. Aus meiner heutigen Sicht des Lehrenden gesehen: Etwas schwieriger kann es mit allgemeinen Aussagen m. E. erst bei den Klausurfragen werden... wenn die Schüler nach der Korrektur mit irgendwelchen gegoogelten Ausnahmen kommen. Zum Glück bilde ich Erwachsene weiter (da muss ich wenigstens nicht auch noch mit besserwissenden Eltern Ausnahmen diskutieren) und das auch nur in Bereichen, wo es keine Lehrbücher gibt und ich beim Verfassen selbst entscheiden kann, wie weit ich bei der Vereinfachung gehen möchte. Relativierende Ausdrücke wie "in der Regel", "es kommt darauf an", "in 90% der Fälle" usw. verwende ich in meiner "Tonspur" aber deutlich häufiger als im geschriebenen Text. --Blutgretchen (Diskussion) 17:13, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
+1. Didaktische Reduktion ist ein anerkanntes Konzept - einer der Lieblingseinleitungen meines Biologielehrers in Sek II für ein neues Themengebiet war: "Ich muss Ihnen etwas gestehen - ich habe Sie bisher angelogen. Vergessen Sie alles, was ich Ihnen über XXXXX erzählt habe." --Chianti (Diskussion) 19:57, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
-2 Was habt denn ihr so kategorisch gegen ein kleines "meistens" damit der satz korrekt wird? 176.7.171.51 23:24, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der o.a. Satz ist korrekt. Tierische Zellen haben von Natur aus keine Chloroplasten. Dass es Tiere gibt, die im Laufe ihres Lebens Chloroplasten in ihre Zellen aufnehmen, ändert nichts daran. --Chianti (Diskussion) 00:04, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Gegenrede: „Im Gegensatz zu den Pflanzen haben tierische Zellen keine Chloroplasten.“ bedeutet, dass immer und überall tierische Zellen keine Chloroplasten haben. Das ist erwiesenermaßen falsch. Und Kleptoplastiden sind „von Natur aus“ normal, siehe Endosymbiontentheorie. @176.7.171.51: ein "meistens" erzeugt oft einen holperigen Text. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 00:17, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nun, als einer der der Natur auch etwas tiefer in den Schlund geschaut hat, bin ich doch eher beim Standpunkt vom Duc. Nature is crazy!, und es ist schade dass das immer noch nicht im Biologie-Unterricht in der Schule vermittelt wird. --Hareinhardt (Diskussion) 17:25, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das liegt am Auftrag der Schule, auswendig "lernen" und nicht hinterfragen. Die Standardantwort lautet "habe ich so gelernt", weil keine Lehrerin sagt, wir lernen es erstmal einfach und vertiefen es dann später. Abgesehen davon, dass bei "später" die meisten nicht mehr mitkommen und so nur das vereinfachte "lernen". Das Schulsystem ist exklusiv ungleichbehandelnd und wird sich nie ändern, trotzdem haben bei Wahlen alle die gleiche Stimmzahl. Daher dürfen Wahlen nichts ändern. --152.186.199.122 19:52, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Interessant, Grandduc, bisher kannte ich solche Sachen nur, wenn über Grammatik geschrieben wird. Wenn man an der Uni Einführungskurse in Linguistik unterrichtet, dann ist die Hauptschwierigkeit nicht der Stoff selbst, sondern dass die Leute lauter völlig falsche Vorstellungen mitbringen, wie es ist und worum es geht. Der deutsche Satz hat die Reihenfolge Subjekt Verb Objekt. Das Prädikat steht an zweiter Stelle...
Ich habe kein Verständnis für Vereinfachung, die Dinge lehrt, die man später wieder zurücknehmen muss, und wo man Glück haben muss, wenn man so eine Korrektur dann noch mitkriegt. Wenn man auf einem Niveau ist, auf dem man das Wort "Chloroplast" !! verwendet, dann kann man auch Formulierungen verwenden, die sachlich passen. Didaktische Reduktion ist nett, aber sie soll bitte als solche erkennbar sein. Dazu reicht es zu sagen: Wir beschreiben jetzt dieses Beispiel, und was wir da sehen, ist ein typischer Fall. --Alazon (Diskussion) 21:57, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Was du beschreibst, das ist krass. Denn es sind Inhalte, deren Unwahrheit jeder erkennen kann, der alltägliches Deutsch betrachtet.
Das Prädikat steht nicht immer an der zweiten Stelle, im Hauptsatz und in bestimmten uneingeleiteten Nebensätzen steht das finite Verb an zweiter Stelle. Und die Reihenfolgen von Subjekt und Objekt im Verhältnis zu den Verben sind nun wirklich variabel. --87.79.130.234 06:48, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Die ganze Newtonsche Physik ist Vereinfachung und vom Atommodell wollen wir gar nicht erst anfangen. Die Welt ist definitiv zu komplex um sie in 13 (oder 30 oder 300) Jahren verstehen zu wollen. Die Frage ist, wo vereinfachen. -- southpark 18:16, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

"Ist die geistige Anforderung, später umzulernen, weniger negativ wirkend als von vorne herein zutreffende Aussagen" - ganz klar ja. Es ist das Wesen der Naturwissenschaften, auf Grundlage neuer Erkenntnisse umzulernen. Ein Nobelpreisträger hat es mal so formuliert: "Die meisten von uns – dessen müssen wir uns bewußt sein – lieben ihre Hypothesen, und es ist, wie ich einmal sagte, eine zwar schmerzhafte, aber jung und gesund erhaltende Turnübung, täglich, gewissermaßen als Frühsport, seine Lieblingshypothese über Bord zu werfen."--Chianti (Diskussion) 20:37, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Das ist genau der Punkt, man muss Lernenden (egal ob Kinder oder Erwachsene) ersteinmal einfache Modelle geben um dann darauf komplexere aufbauen zu können, selbst wenn das beinhaltet die einfachen Modelle als "falsch" zu entlarfen. Denn das was wir heute als die heute exakteste Beschreibungen für etwas ist oft so umfangreich und komplex, dass selbst Experten sich nur auf einen kleinen Fachgebiet auskennen können.
Im Englischen gibt es dafür den populären Begriff en:Lie-to-children (hierzuwiki wird das aber auch unter Didaktische Reduktion beschrieben). Gutes Beispiel ist das Atommodell, man fängt mit einfachen unzehrteilbaren Kügelchen an, geht übers Bohrsche Atommodel bis man irgendwann bei Quantenphysik landet; es gibt aber auch Dinge die die meisten Erwachsenen für wahr halten, aber auch nur eine Vereinfachung ist, etwa dass die Erde um die Sonne kreist (sie kreist eigentlich um das Baryzentrum des Sonnensystems). --Naronnas (Diskussion) 21:44, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn du sagst, "wir stellen uns Kügelchen vor, und dann geht das mit denen so... so kann man das mal aufmalen", dann ist das in Ordnung. Kinder können mit Fiktionen gut umgehen. Wenn du sagst, "alle Stoffe bestehen aus kleinen Kügelchen, lern das" dann ist das nicht in Ordnung, und es ist auch nicht nötig. --Alazon (Diskussion) 22:01, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Selbst in der Mittelstufe wird das Atommodell noch vereinfacht. Da wird das Orbitalmodell gelehrt, aber nur bis HQZ 2 und das 1s-, 2s- oder 2p-Orbital behandelt. Dazu wird gesagt, ab HQZ 3 wird es komplizierter und das war’s. --Rôtkæppchen₆₈ 22:25, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In der Biologie gibt es, als Faustformel, eigentlich zu jeder Regel eine Ausnahme. Dennoch muss man anfangen, die Regeln zu lernen, auch, um die Ausnahmen verstehen und würdigen zu können. Soweit ich verstehe, ist das überall so. Hier fängt es schon mit der Terminologie an: Was ist eigentlich ein "Tier"? Was ist eine "Pflanze"? Zu Zeiten von Linnaeus war das einfach: Wenn es lebt, ist es entweder ein Tier oder eine Pflanze, mehr gibt es nicht. Dann kamen die Prokaryoten. Dann die Pilze. Dann wurden die "Protisten" aufgelöst. Heute haben wir sogenannte Algen, die keine primären Plastiden hatten und dann dreimal(!) in Folge sekundäre Plastiden erworben, wieder verloren, neue erworben, wieder verloren ... haben (erkennt man an gewissen ins Kerngenom abgewanderten Genen). Die Kleptoplastiden bei der als Beispiel angeführten Elysia chlorotica stammen von Algen der Gattung Vaucheria. Die gehört zu den Xanthophyceae ("gelbgrüne Algen"), also zu den Stramenopilen, ist also nach gängiger Taxonomie keine "Pflanze" mehr (sie haben ihre Plastiden ebenfalls sekundär erworben. Ist nur länger her). Kompliziert? Ja. Stoff für das Biologie-Schulbuch? Nein. Terry Pratchett nannte das mal "Lügen für Kinder". Aber wie viele Erwachsene haben mitbekommen, dass die "Algen" ggf. keine "Pflanzen" sind? Dass es eigentlich die "Algen" gar nicht mehr gibt, taxonomisch betrachtet (ebenso wenig wie etwa die "Fische")? Sowas ist schlicht unpassend, wenn man anfängt. Erst die Regel lernen, dann die (zahlreichen) Ausnahmen.--Meloe (Diskussion) 09:03, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das grundlegende Problem hat man beim Schreiben von Wikipedia-Artikeln ja auch ab und an: Wie stelle ich die allgemeine Regel einfach dar, ohne was falsches zu sagen? Und das gelingt mal mehr mal weniger gut. In dem eingangs genannten Beispiel sicher weniger gut. „Im Gegensatz zu den Pflanzen bilden tierische Zellen keine Chloroplasten aus.“ würde das Problem ja schon lösen. In der Praxis würde es aber vermutlich keinen großen Unterschied machen, denn auch dieser Satz suggeriert, dass tierische Zellen keine Chloroplasten haben. Welchem Schüler würde der Unterschied wohl auffallen? Besser fände ich es tatsächlich, wie schon vorgeschlagen, ab und an auf "Nature is crazy" einzugehen und die Ausnahmen darzustellen. --Skopien (Diskussion) 09:06, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das Problem ist ja schon, dass die abstammungsbasierten Kategorien der Biologie anders sind als die phänotypisch orientierten Gliederungen der traditionellen und bis heute alltäglichen Volkssprache. Und in der ist es ursprünglich/traditionell so: Hat Beine und ein Maul = Tier, ist ortsfest und hat keinen Kopf = Pflanze (darum isst der pflanzenfressende Vegetarier bis heute auch Pilze, obwohl Pilze biologisch gesehen keine Pflanzen sind).
Alltägliches Beerenobst gehört zu den verschiedensten botanischen Kategorien von Früchten. Und dass Heidelbeeren, Bananen, Melonen und Tomaten neben anderen die botanische Gruppe der Beerenfrüchte bilden, ist nach alltäglichen Kriterien auch nicht so logisch und verständlich. --2A00:8A60:C000:1:54C1:5E65:CD1C:8AE3 09:19, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es leben die Ausnahmen! Tumbleweed ist dennoch kein Tier und die Früchte der Gewürzvanille heißen Schoten, obwohl es Beeren sind. --Rôtkæppchen₆₈ 09:29, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Selbstentzündung

Sachlich ist der Artikel recht gut und erschöpfend. Was mich wundert, ist, daß das Selbstentzündungsrisiko von Ölen und Fetten in der Öffentlichkeit praktisch unbekannt ist. Warum ist das so - ist es doch, oder nicht? Die andere Frage ist die nach der Unfallhäufigkeit. Hypothetischer Ablauf: Salatöl wird verkleckert und mit Küchenkrepp aufgewischt und das dann zusammengeknüllt und in den Abfalleimer geworfen. Das müßte eigentlich das idealtypische Rezept für eine Brandbombe mit Zeitzünder sein. Aber wie häufig kommt das wirklich vor? In der Medienberichterstattung ist mir das nie begegnet. Wie hoch ist das Risiko wirklich? Es müssen zwei Faktoren zusammenkommen: Erstens muß genügend Luftzutritt vorhanden sein, damit die Oxidation auf nennenswerte Leistungen kommt, die die Temperatur bis in den Bereich eines Schwelbrands bringen. Zweitens muß die Luftbewegung aber soweit behindert sein, daß sie die Brandstelle in spe nicht konvektiv auf ungefährliche Temperaturen herunterkühlt. Ein "mißlungenes" Geschehen könnte so aussehen: Das Öltuch wandert in eine Mülltonne mit Deckel. Der ist nicht wirklich dicht, es zieht Luft durch den Spalt. Der Ölfleck heizt sich auf bis zur Glut, Fett verdampft, der Dochteffekt führt zur Bildung einer Sichflamme. Der ganze Müll entflammt, das Feuer geht aber sofort wieder aus, weil der begrenzte Sauerstoffvorrat in der Tonne dadurch auf einen Schlag verbraucht ist, und die sauerstoffarmen Rauchgase verhindern einen Neustart der stillen Oxidation, zudem ist das ursprünglich vorhandene Fett verdampft und verbrannt. Niemand hat etwas gemerkt, die Feuerwehr kommt nicht. --95.119.141.16 20:59, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Bei Leinölfirnis ist der Gefahrenhinweis auf jedem Gebinde zu finden (Beispiel 1, Beispiel 2). Und Brände durch Leinöl kommen sehr wohl in den Medien vor: 2013 in Beilstein, 2014 bei Delmenhorst und in Marxheim, 2016 in Bern und in Dorsten, 2017 in Frotheim, 2018 im Kanton Aargau, 2021 im Kanton Solothurn und im Kanton Schwyz, 2022 in Jena und in Bielefeld, 2024 in Neustadt/Weinstraße usw. usf. Und das war das Ergebnis einer nur oberflächlichen Suche auf den ersten Google-Trefferseiten ... hast du das Seitenintro gelesen?--Chianti (Diskussion) 22:13, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Jedenfalls bei Holzschutzlasuren steht das alles im Beipackzettel, siehe zB https://holzschutz-genial.de/remmers/aqua-msl-45/kiefer/5l --2A01:C23:8D86:1000:9958:2386:B444:D6A5 22:53, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es kommt extrem auf den Gehalt an ungesättigten Fettsäuren und speziell auf die Anzahl Doppelbindungen je Fettsäurerest an. Leinöl enthält 57 % Linolensäure etc., Sonnenblumenöl max. 0,3 % und Rapsöl max. 15 %. Das ist ein erheblicher Unterschied in der (Selbst-)oxidierbarkeit. --Rôtkæppchen₆₈ 23:09, 3. Jul. 2024 (CEST) Den Doppelbindungsanteil und damit das Oxidationspotential lässt sich anhand der Fettsäurezusammensetzung des jeweiligen Öls genauer berechnen. Prinzipiell ist aber Leinöl eher selbstentzündungsgefährdet als beispielsweise Palmöl. --Rôtkæppchen₆₈ 00:34, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
An nach der Verwendung (vorschriftsmäßig) ausgebreiteten bzw. mit Klammern großflächig an einer Leine aufgehängten, mit Leinöl getränkten Bauwoll- oder Leinentüchern konnte ich zu keinem Zeitpunkt irgendeine noch so geringe Erwärmung feststellen. (Wegen der allseits bekannten Warnhinweise habe ich natürlich dauernd nachgeschaut, bis sie nach mehreren Wochen komplett getrocknet waren) Die Erwärmung kann also trotz großer, dem Luftsauserstoff zugänglichen Reaktionsoberfläche nur äußerst gering sein. Wie ist dann zu erklären, daß bereits ein loses Zusammenknüllen der Tücher eine so starke Hitzeentwicklung verursacht, daß sie zur Entzündung ausreicht? (Das habe ich natürlich nie ausprobiert, aber eine Erklärung für diesen scheinbaren Widerspruch suche ich dennoch) --83.135.138.81 02:50, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(Die Hitzeentwicklung wird natürlich von der Oxidationsreaktion verursacht, nicht vom Zusammenknüllen.) Die Erklärung kann eben die Konvektionsbehinderung durch das Zusammenknüllen sein: Auf der Leine wird das Tuch maximal gekühlt, zusammengeknüllt staut sich die erwärmte Luft. Ich sehe da keinen Widerspruch. --77.8.22.143 06:40, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Woher hast Du Deine Weisheit? Die Gefährdung durch Leinöl ist bekannt. Die diversen Warnhinweise in UVV usw. beziehen sich aber auf alle Arten von Ölen und Fetten. Andererseits tragen Salatölgebinde gerade keine Warnhinweise, übrigens auch nicht zum Verzehr bestimmtes Leinöl. Wer liegt denn nun falsch, die UVV und Co. oder die Unkenntnis des Publikums? (Anekdotische Evidenz aus einem Unterhaltungsvideo eines Privatsenders mit pädagogischem Zeigefinger: In einer physiotherapeutischen Praxis kam es zu einem Brand. Und zwar waren mit Massageöl kontaminierte Handtücher in einen Wäschekorb gesteckt worden - der natürlich durchlüftet ist, damit feuchte Wäsche nicht muffig und schimmelig wird - und hatten sich darin entzündet. Der Experte erklärte, dadurch wären die Vorschriften verletzt worden.) --77.8.22.143 06:52, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist allgemein üblich, dass Nahrungs- und Genussmittel keine technischen Warnhinweise tragen. Da muss es die durchgestrichene Schwangere, das Schockfoto und der EU-Warnhinweis tun. H- und P-Sätze sowie GHS-Kennzeichnung wirst Du auf Nahrungs- und Genussmitteln nicht finden, aber auf Bedarfsgegenständen und Haushalts- und Industriechemikalien schon. Dabei gibt es natürlich Grenzfälle wie Kohlenstoffdioxidflaschen für Schankanlagen mit Gefahrstoffkennzeichnung oder Brezellauge. --Rôtkæppchen₆₈ 09:23, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Was dann wieder zu der Frage zurückführt, warum das Risiko anscheinend wenig bekannt ist, und zweitens, warum man von "Salatölbränden" so wenig hört. (Gut, man hört von vielem wenig: beispielsweise gehen anscheinend Fernsehgeräte und Waschmaschinen reihenweise in Flammen auf, aber dieses Wissen ist anscheinend auch nur bei Experten verbreitet.) Die Warnhinweise kommen überproportional häufig aus der Schweiz, warum auch immer. Ist es nun vielleicht so, daß diese Unfälle mit Raps-, Sonnenblumen- und Sojaöl so gut wie nie vorkommen und die Feuerwehren etc. es nicht für erforderlich halten, vor diesem Risiko zu warnen, oder läuft das einfach unter dem Radar durch? --77.8.22.143 11:10, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dazu bitte diese Antwort lesen und verstehen, danke! --Chianti (Diskussion) 11:56, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, Öl ist nicht gleich Öl. Und Salatöl ist eh so eine Sammelbegriff wo man kaum eine brauchbare Antworten zur chemischen Zugsamensetzung gegeben werden kann. Aber genau die wäre hier bei der Frage entscheidend. Denn nur wenn man die Frage „Was sind da für chemische Verbindungen drin?“ beantworten kann, kann die Frage nach der Feuergefährlichkeit brauchbar beantwortet werden. Übrigens ist jedes Öl in der Küche entzündbar, wenn man es zu stark erhitzt. Was eine der Hauptursachen für Küchenbrände wäre. Der Abfalleimer ist es nicht. Und wenn der Abfalleimer doch mal als erstes brennt, ist die Brandursache meistens fahrlässiger Umgang mit Rauchwaren. --Bobo11 (Diskussion) 12:53, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Was hätten wir denn da so als Speiseölsorten: Oliven-, Raps-, Soja-, Sonnenblumen-, Lein-, Sesam-, Nußöl - wesentliches vergessen? Muß man jetzt innerhalb dieser Sorten noch unterscheiden, ist z. B. Sonnenblumenöl nicht gleich Sonnenblumenöl? Leinöl ist als selbstentzündungsgefährlich bekannt. Was ist mit den anderen Sorten? Die Gefahrenhinweise warnen vor dem Selbstentzündungsrisiko bei allen Ölsorten - bei fast allen Speiseölsorten dann vielleicht zu Unrecht? Oder ist es vielleicht so, daß die Feuerwehr keine entsprechend tiefgehende Ursachenforschung betreibt und im Bericht einfach nur "Brandursache: Abfalleimer" steht und Öl-Selbstentzündung damit statistisch gar nicht auftaucht? (Die überhitzte Bratpfanne ist eine andere Sache, das fällt nicht unter Selbstentzündung.) --77.8.22.143 00:42, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ergänzend dazu – es ist mir nicht gleich wieder eingefallen, mein Fettchemiekurs liegt Jahrzehnte zurück – noch die Iodzahl, die ein Maß für den Doppelbindungsanteil in den Fettsäureresten und damit für die Oxidier- bzw Trockenbarkeit eines Öles ist. --Rôtkæppchen₆₈ 13:26, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist dann anscheinend eine Methode zur Quantifizierung des Risikos. Ohne Labor hilft das aber nichts. Was man wissen müßte, ist, welche Sorten nun wie gefährlich sind und ob es außer Leinöl noch andere gefährliche Sorten gibt. (Schließlich gibt es nur Leinölfirnis und beispielsweise keine Sonnenblumenölfirnis.) Trockenbarkeit und Abbindung: Eine Verwendung, die mir noch einfällt, ist das Einbrennen von schmiedeeisernem Kochgeschirr. Auch da nimmt man wohl bevorzugt Leinöl bzw. wird dessen Verwendung empfohlen, aber andere Sorten wie z. B. Rapsöl sollen auch mehr oder weniger gut funktionieren. (Eine andere Frage ist, wie das überhaupt funktioniert.) Eigentlich wäre die Frage, ob man Hausfrauen ohne Chemieleistungskurs vor der Gefahr weggeworfener Salatölputzlappen warnen muß oder diese Gefahr schlicht nicht existiert. --77.8.22.143 01:09, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Auch wenn der OP in seiner Frage am Beispiel Öl verdeutlicht: In unserem Lemma steht, daß das auch für Kohle gilt, und daß Kohlehalden oder Steinkohlelagerstätten sich selbst entzünden können und das auch tatsächlich passiert.
Auch wenn es heute in Deutschland nach dem Ende des Steinkohlenbergbaus und der Deputatkohle kaum noch eine Rolle spielt: Sind tatsächlich Fälle von Selbstentzündung in heimischen Kohlenkellern bekannt? Ich konnte keine Meldungen finden, würde aber erwarten, daß es soetwas zumindest in der Vergangenheit gegeben haben müßte. Denn einige Tonnen Eierkohlen auf einen großen Haufen gekippt lassen ja auch nicht gerade eine optimale Wärmeabfuhr durch die Umgebungsluft erwarten, dafür aber einen ungehinderten Sauerstoffzutritt. Und wie ist das bei palettenweise dicht gestapelten Braun- oder Steinkohlenbriketts in Baumärkten? --83.135.138.81 16:55, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In welchen Kellern hast du je eine richtige Kohlehalde gesehen? Brennende Halde vermittelt dir einen Eindruck von den Massen, die dafür nötig sind. --Chianti (Diskussion) 20:31, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, in Kellern und Baumärkten sind (bzw. waren) die gelagerten Mengen geringer, aber was hat die Masse damit zu tun? Gibt es da (anders als bei Leinöl) so etwas wie eine „kritische Masse”, ab der die Selbstentzündung von Kohle erst einsetzt? Oder geht es um den Druck, der im Lemma zu brennenden Halden als zusätzliches Kriterium erwähnt ist? Im Lemma zur Selbstentzündung steht zu evtl. erforderlichem Druck oder Masse nichts. --83.135.138.81 22:11, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Kohle enthält auch flüchtige Anteile, die bei äußerem Druck aus den Poren gepresst werden und dann mit dem Sauerstoff in den Zwischenräumen zwischen den Kohlebrocken reagieren können. Bei den dicht gestapelten Brikettpaketen in den Super- und Baumärkten fehlen die Zwischenräume zwischen den einzelnen Briketts, sodass der Sauerstoff zur Reaktion fehlt. --Rôtkæppchen₆₈ 22:31, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Eine "kritische Masse" gibt es bei jedem Selbstentzündungsmechanismus, weil notwendige Bedingung der Wärmestau ist. Fragt sich, wie hoch die bei Kohle ist, weil das wohl auch noch von der Körnung und der Herstellungsmethode abhängt. Briketts, sowohl "eirige" als auch quaderförmige, sind wahrscheinlich ungefährlich, weil die bei der Herstellung erhitzt wurden und deswegen die flüchtigen Anteile bereits ausgegast haben. (Kritische Massen gibt es auch bei massenexplosiven Stoffen wie Schwarzpulver, aber das ist ein anderer Mechanismus.) Und es gibt auch noch ganz andere und teilweise wohl noch nicht im Detail aufgeklärte Selbstentzündungsmechanismen wie z. B. bei feuchtem Heu (mit eigenem Artikel). Der Punkt ist tatsächlich, was wie gefährlich und was nur sehr theoretische Risiken sind. --77.8.22.143 01:29, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Unser Abschnitt Torf#Natürliche Torffeuer behauptet, dass die Mechanismen der Selbstentzündung von Torf, Heu und Kohle dieselben seien, obwohl bei Heu und Kohle die Biochemie vollkommen anders ist. --Rôtkæppchen₆₈ 06:38, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der Behauptung gebricht es leider an Belegen. --77.8.32.172 10:42, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Self-Ignition Temperature of Peat (not Pete !); Spontaneous combustion a possibility with wet hay; Spontaneous combustion of coal – causes, effects, prevention & best practice dust control. ~~~~ --Psychedilly Circus (Diskussion) 13:24, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Aussage war, daß die Mechanismen der Selbstentzündung von Torf, Heu und Kohle dieselben seien. Und wo sind jetzt die Gemeinsamkeiten? Bei Heu ist - zunächst - die mikrobielle Tätigkeit relevant (die die Selbstentzündung für sich nicht erklären kann, weil sämtliche biologischen und enzymatischen Aktivitäten weit unterhalb der Zündtemperatur abbrechen) - die gibt es aber bei Kohle nicht. Und bei Torf war es das Gewitter oder die Bundeswehr. Was sollen denn irgendwelche Links, die die relevanten Aussagen gerade nicht belegen? --77.8.32.172 13:38, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich bin so überglücklich! Du hast es erfasst! Es sind NICHT dieselben Mechanismen! Psychedilly Circus (Diskussion) 13:23, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Und jetzt wirst Du den Artikel korrigieren? --77.6.91.190 19:31, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Sorry, ich habe andere Artikel, die ich gerade selbst entzünde. Aber jeder, der will, kann die Links anfeuern... Psychedilly Circus (Diskussion) 15:06, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Superspannende Diskussionsbeiträge! Ich hoffe, dass sich die Ergebnisse dann in unseren Artikeln wiederfinden! So geht Bildung :-) Gruss, --Markus (Diskussion) 09:49, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Die eigentliche Frage nach dem Risiko der Selbstentzündung von Salatöl bzw. der Unbekanntheit dieses Risikos und der geltenden UVV blieb bisher allerdings unbeantwortet. Gibt es vielleicht einen Bundesverband der Salatölhersteller, der dazu Begründetes mitteilen kann? Vermutlich sind Speiseöle Gefahrgüter wie Heizöl. Dazu hat also eine zuständige BG garantiert Vorschriften. Und ich weiß jetzt nicht, an welchem Punkt genau auf dem Weg von der Ölmühle in die Küche das Salatöl seine Gefahrguteigenschaft verliert. --77.8.32.172 15:41, 5. Jul. 2024 (CEST) PS. Den Verband gibt es übrigens. Der heißt "OVID - Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V.". --77.6.91.190 09:24, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wie gesagt, Du kannst anhand von Fettsäurezusammensetzung die theoretische Iodzahl IZ berechnen oder die Jodzahl aus unserer Tabelle entnehmen und kannst dann das relative Brandrisiko zum theoretischen Glycerintrilinoleat (IZ 262) berechnen. Und wenn die Fettsäurezusammensetzung nur in Form der etwas dürftigen EU-Nährwertdeklaration vorhanden ist, kannst Du zumindest obere und untere Schranke berechnen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:33, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Niemand will etwas berechnen. Der Verbraucher will wissen, bei welchen Ölsorten unter welchen Umständen ein Selbstentzündungsrisiko besteht. Dafür braucht er keine Tabelle der chemischen Zusammensetzung, sondern eine mit "Sorte" und "Gefahrenpotential". Diese Tabelle sollte auf empirischen und theoretischen Daten beruhen. Wo ist sie, die Tabelle? (Die Sorten sind oben bereits aufgelistet, mit Ausnahme solcher exotischen Sorten wie beispielsweise Traubenkernöl. Wobei das immerhin auch erhältlich ist, dazu noch Distelöl, Rizinusöl und was weiß ich noch alles - Bucheckernöl gab es auch mal, wurde in der Notzeit nach dem Krieg privat gepreßt.) --77.8.32.172 00:39, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es tut mir leid, wenn Wissenschaftsinaffinität dazu führt, die Wissenschaft nicht für die Praxis hinzuzuziehen. Das Selbstentzündungsrisiko eines fetten Öles oder Fettes korreliert mit dessen Iodzahl und diese lässt sich bei unbekannten Fetten und Ölen im Labor bestimmen und bei bekannten Fettsäurezusammensetzungen stöchiometrisch berechnen. Wenn die Fettsäurezusammensetzung nur in Form der schwammigen EU-Nährwertdeklaration bekannt ist, muss für die einzelnen im EU-Nährwertetikett genannten Fettsäurebestandteile ein Minimal- und Maximalwert angenommen werden, zwischen denen die reale Fettsäurezusammensetzung, die reale Iodzahl und das reale Selbstentzündungsrisiko liegt. So als Extrema können die Triacylgyceride folgender Fettsäuren gelten, die wahrscheinlich einen Großteil der Speisefette und -öle ausmachen (In Klammern die berechneten Iodzahlen als Triacylglycerid): Palmitinsäure (IZ 0), Stearinsäure (IZ 0), Ölsäure (IZ 86), Linolsäure (IZ 173) und Linolensäure (IZ 262). Und um das Selbstentzündungsrisiko eines Öles im Vergleich zum Leinöl einschätzen zu können, teilst Du einfach dessen Iodzahl (Tabellenwert, Laboranalysewert oder berechneter Wert) durch die von Leinöl. --Rôtkæppchen₆₈ 01:29, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Du willst es nicht verstehen... --77.6.91.190 09:19, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Neigung zur Selbstentzündung verschiedener Öle: Graphik auf Seite 10 und Tabelle auf Seite 11. Beachtenswert: Die Temperatur, bei der die Selbsterwärmung jeweils einsetzt. Das erklärt den schmalen Grat zwischen zerknülltem und glatt aufgespanntem Leinentuch bei Leinölfirnis: Bereits eine leichte Erwärmung über sommerliche Raumtemperaturen hinaus auf nur 40°C setzt den Prozess in Gang. --87.122.224.151 19:03, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Darstellung ist "demonstrativ anschaulich". Sie suggeriert aber (und belegt es nicht), daß eine Selbsterwärmung erst oberhalb der dargestellten Temperaturen einsetzt. Nur gibt das der Versuchsaufbau nicht her: Oxidationsreaktionen finden grundsätzlich auch schon bei niedrigeren Temperaturen statt. Ob die freigesetzte Leistung dann zu einem so starken Temperaturanstieg führt, daß die thermische Rückkopplung einsetzt und er sich bis zur Selbstentzündung fortsetzt, hängt dann aber von der vorhandenen Wärmedämmung ab. Die "ideale Brandbombe" sähe wohl so aus: Man nehme ein Paket öliger Fasern, z. B. Baumwollfasern, die mit Öl imprägniert wurden. Ein kleiner Kern wird ziemlich fest gepreßt, die umhüllenden Schichten immer lockerer. In den "luftigeren Bereichen" findet zwar eine relativ lebhafte, aber der niedrigen Temperatur geschuldet nicht sehr intensive Oxidationsreaktion statt. Wegen der guten Durchlüftung liegt eine negative Rückkopplung vor: Der leichte Temperaturanstieg intensiviert die Konvektion, die dadurch verstärkte Kühlung begrenzt den Temperaturanstieg und läßt ihn gegen einen niedrigen asymptotischen Grenzwert gehen. Im dicht gepackten Kern ist es genau umgekehrt: Die Reaktion verläuft wegen des Luftmangels schwach. Aber die freigesetzte Wärme wird auch kaum abgeführt und verursacht einen langsamen, aber stetigen Temperaturanstieg. Der würde aber höchstens zu einem schwachen Glimmen führen, weil die Luftzufuhr für eine Flammenbildung nicht ausreicht. Aber dieser "Heizkern" erwärmt die besser belüftete Umgebung und induziert dort den stärkeren Selbsterwärmungsprozeß, der dann zur Selbstentzündung führen kann. Diesen Ablauf können die Graphiken und Tabellenwerte nicht ausschließen. (Zu den "40° C" steht im Text die Erläuterung, daß das kein Schwellwert ist, sondern ein wegen der Systematik des Versuchsaufbaus willkürlich gewählter Startwert.) --77.8.32.172 00:27, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wer ist der Herr im Klub 27?

Der Roman 27 von Kim Frank (siehe hier u. a. Titelblatt und Werbebroschüre) aus dem Mai 2011 zeigt auf der Titelseite die Hauptmitglieder des Klub 27: Jim Morrison, Jimi Hendrix, Brian Jones und Kurt Cobain, wobei aber Janis Joplin durch Kristen Pfaff ersetzt wurde. Die Gründe hierfür sind mysteriös - die Portraits in der Werbebroschüre enthielten durchaus auch Joplin, und wahrscheinlich hat ein musikalisch wenig gebildeter Editor die beiden einfach miteinander verwechselt. Wenn da zufällig jemand mehr weiß, wäre ich dankbar. Aber die Hauptfrage: Wer ist das siebte Gesicht, das hier ergänzt wurde? Ich glaube zu 90% Jesse Belvin, bin aber nicht ganz sicher (sonst würde ich auch Rudy Lewis für denkbar halten). Und: Kennt jemand das Buch und weiß, ob es noch mehr Portraits von anderen Musikern enthält? --KnightMove (Diskussion) 21:06, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Eindeutig dieses Bild von Belvin, um gut 45 Grad im Uhrzeigersinn gedreht --Chianti (Diskussion) 00:25, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Zur zweiten Frage: Auf dem Cover der Taschenbuchausgabe sind nur die fünf Gesichter, im Innenteil keine weiteren Portraits (abgesehen von Kim Frank). --Etmot (Diskussion) 10:04, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Off-Topic-Frage aus persönlichem Interesse: Woher weißt du denn, dass die Frau ersetzt worden ist? Ich kann sie nicht als solche erkennen. Was dafür spräche, dass es eine schlichte Verwechselung war, wenn die Angabe stimmen sollte. --2A00:8A60:C000:1:689E:DE1A:E394:4479 11:09, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Janis Joplin gehört zum Klub 27 im engsten Sinne und immer gut erkenntlich, so auch im verlinkten Werbeflyer. Kristen Pfaff ist eine gelegentliche Ergänzung. Dass das ihr Gesicht ist, wird unter anderem hier bestätigt. Der Klub mit Pfaff und ohne Joplin ergibt eigentlich keinen Sinn, also ist die Verwechslung wirklich am plausibelsten. --KnightMove (Diskussion) 11:31, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

4. Juli

Quäker vs. Society of Friends

Moin zusammen. Bezeichnet meines Wissens das Gleiche. Die Einleitung zu Märtyrer von Boston blaulinkt zu Quäker(-tum) und rotlinkt zur Society of Friends. Entgeht mir da was, oder kann man das umformulieren? Gruß, --G-41614 (Diskussion) 12:43, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Die englischsprachigen haben jedenfalls einen Redirect von Society of Friends und sagen gleich im Einleitungssatz: Quakers are people who belong to the Religious Society of Friends. Also sollte da wenig Unterscheidungsbedarf herrschen. -- 79.91.113.116 12:49, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bei uns ist Religious Society of Friends eine Weiterleitung auf Quäkertum, wo dann ja auch erläutert wird, dass RSoF ursprünglich der offizielle Name war und "Quakers" eine abwertende Fremdbezeichnung, die dann aber von den Quäkern selbst übernommen worden ist. Von daher würde ich jetzt auch Society of Friends zu einem entsprechenden Redirect machen, denn die 3 Artikel, in denen auf Society of Friends verlinkt wird, meinen ja offensichtlich die Quäker. Wobei die Formulierung in Thomas Say, die Society of Friends sei "eine Quäker-Sekte" etwas irritiert, denn das klingt, als gäbe es noch andere Quäker-Vereinigungen/Sekten als die (Religious) Society of Friends. Ansonsten, falls es noch andere Societies of Friends geben sollte, die nix mit den Quäkern zu tun haben, müsste man das dann wohl mit entsprechenden Begriffsklärungen lösen, aber ich denke, wir können uns da erstmal an den Kolleghen der en WP orientieren. --Proofreader (Diskussion) 14:08, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bei Thomas Say hat wohl einfach jemand ein paar Dinge vermengt und dann falsch wiedergegeben; entweder wurden die Quäker an sich als Sekte angesehen, oder seine Familie gehörte einer Untergruppe ("Sekte") innerhalb der Quäkerbewegung an (genau wie es verschiedene - Mainstream und andere - Untergruppen des Protestantentums gibt. Und genau wie der Protestantismus sind die Quäkerströmungen heutzutage auch nur in einer sehr losen Dachorganisation miteinander verbunden). -- 79.91.113.116 14:59, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Klimaanlage selbst einbauen?

Darf man eine Haus-Klimaanlage mit Kältemittel selbst einbauen? Eine Suche hat ergeben, dass die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln nur im beruflichen/gewerbelichen Bereich notwendig ist. --2001:16B8:B89B:D600:B3F2:1FBA:651A:1C5F 14:43, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hi,
laut OBI darf man eine Split-Klimaanlage nur vom Fachbetrieb installieren lassen.
https://www.obi.de/magazin/bauen/haustechnik/klimaanlage/klimaanlage-einbauen#die-wahl-der-passenden-klimaanlage
Gruß --2003:C6:1739:457E:50E2:1D87:FB08:5150 17:45, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
1) Wenn Du zur Miete wohnst, sollte der Vermieter informiert werden und der wird mit Sicherheit (siehe Punkt 2 ) auf ein Fachunternehmen beharren
2) Bei Eigentum sollte man vorher mit dem Anbieter der Gebäudeversicherung sprechen und der wird mit einiger Sicherheit auf einen Fachbetrieb bestehen.
3) wenn dir das alles am Gesäß vorbeigeht und im Betrieb passiert etwas, kann der Versicherer knatschig werde und auch bei der Regulierung von Sekundärschäden hartleibig reagieren .Wenn nennenswerte Mengen Kältemittel frei werden, könnten sich verschiedene Einrichtungen des öffentlichen Rechts dafür interessieren und auch das wirst Du kaum schätzen. --Elrond (Diskussion) 17:59, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
"nur vom Fachbetrieb" ist schon mal definitiv falsch, denn diese Befähigungsnachweise sind mit der Person verbunden und nicht mit einem Betrieb. Die Frage ist halt, ob man die auch für private Arbeiten braucht. --2001:16B8:B89B:D600:B3F2:1FBA:651A:1C5F 00:10, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Für Schwarzarbeiten an Klimaanlagen mit auf dem Schwarzmarkt gekauften illegalen Kältemitteln braucht man die sicher nicht. Außerdem brauchst Du noch jemanden, der Dir das Spezialwerkzeug, das Knowhow und die illegalen Chemikalien ausleiht oder verkauft. Und dann musst Du immer das Elfte Gebot verinnerlichen: „Du sollst Dich nicht erwischen lassen.“ --2003:F7:DF4E:3000:E554:F9A1:BF89:7C9F 00:51, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Man darf... Aber weder kann noch darf man sie selber ohne Expertise und entsprechendes Werkzeug betriebsfertig machen. Hast Du eine Flaschenwaage und einen geeigneten Kompressor samt Armaturen zu Hause? Ziemlich sicher nicht. Und mit der falschen Füllmenge an Kältemitteln... viel Spaß. Geht nicht richtig, geht kaputt oder der Mist fliegt Dir um die Ohren (so ein Kompressor kann ziiiiiemlich viel Druck erzeugen). Kurz: Finger weg! Flossenträger 11:18, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Elrond: Leider ist die Chance erwischt zu werden extrem gering. Wie sollte das denn jemand merken, wenn ich eine Pulle mit FCKW zum Leeren mit offenem Ventil auf den Hof stelle? Flossenträger 11:18, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das Klima wird es bemerken.......FCKW sind keine natürlichen Produkte, mit denen man schludern kann wie mit Wasser, das macht schon was mit der Atmosphäre. --Joseflama (Diskussion) 13:26, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Schon klar (GWP ist bei mir auf der Arbeit ein omnipräsentes Thema), mir ging es nur darum, dass die Umweltsäue leider fast immer ungeschoren davonkommen. Auch wenn hier quasi alles auf Propan und CO2 umgestellt wird, müssen die Produkte ja erst mal zum Hersteller kommen und dann zum Kunden. Ich denke mal, wir reden von etwa 2056 bis die letzten Anlagen mit hohem CO2e verschwinden. Flossenträger 14:07, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

In der Realität sieht es halt so aus dass ein Kumpel bei einer Firma arbeitet die das notwendige Material haben und der sagt dann: komm ich mach dir das am Samstag nachmittag. Natürlich kostenlos und ohne Schwarzarbeit. Und bei Klimaanlagen mit Schnellkupplung braucht man auch keine sonderliche große Expertise.... --2001:16B8:B8B1:6500:F98D:DFC4:CFE4:378 14:09, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Tja, dann viel Spaß mit der hobbygebastelten Anlage. Wie gesagt, zuviel oder zu wenig von dem Zeug (oder noch besser das falsche) kann lustig werden. Irgendwelche Gewährleistungs- oder Garantieansprüche sind damit selbstredend futsch. Und wenn (wie auch immer) Deine Bude deswegen abfackelt freut sich Deine Versicherung, denn die zahlt dann keinen Cent. Und falls (wie auch immer) Dritte geschädigt werden, wird sich auch Deine hoffentlich vorhandene Haftpflicht raustun. Kannste ja so machen, aber dann ist es halt kacke. Frei n ach dem Motto: 99 mal ist nix passiert. Hoffen wir dann mal, dass das jetzt nicht die Nummer 100 war... Flossenträger 14:20, 5. Jul. 2024 (CEST) P.S.: nur mal so aus Neugierde: was würde der Spaß denn kosten, wenn Du das einen Profi machen lässt? 200 EUR Machlohn und ein Betrag X für das Kältemittel. Letzteres klaut Dein Kumpel wohl auf der Arbeit oder Du kaufst das billig illegal auf dem Schwarzmarkt. Bei R410a (beliebig ausgewählt, R407c kostet etwa 1000 EUR) kostet Dir der Spaß ungefähr 125€, also in Summe 350EUR. Bei der Abwägung Risiken und "Gewinn" lande ich deutlich beim Profi.Beantworten
Eine Klimaanlage kostet bei eBay 1200€, mit Material dann 1500€. Bei der Fachfirma kostet die selbe Anlage mit Material locker mal 1000€ mehr plus Einbau von nochmal mindestens 1000€. Eine vom Kunden gekaufte Anlage - und erst recht keine gebrauchte - baut dir niemand ein. Es macht wenig Sinn wenn du deine Argumente auf mich ausrichtest. Erstens ist es unsachlich und zweitens habe ich meine Klimaanlage schon seit 10 Jahren. Vom Fachmann. Mit Einbau 5000€. --2001:16B8:B8B1:6500:F98D:DFC4:CFE4:378 22:01, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es ist ganz einfach: der Fragesteller soll sich ein Handwerkerforum suchen, wir sind hier nicht im Cafe, wie ich belehrt wurde. Hier werden Wissensfragen beantwortet, keine Gefahrenabschätzungen. Dieses Rumgepfusche kann gut gehen, kann aber auch scheitern. Wenn man sich um Gewährleistung nicht schert, bitteschön. Das Handwerk Geld kostet, sollte bekannt sein. Soll mir keiner rumjammern, Schwarzarbeit schädigt das Handwerk. Streng gesehen ist auch dieses Kumpel von nebenan Schwarzarbeit, denn das ist qualifizierte Arbeit, deren Entgelt einer Fachfirma vorenthalten wird. Wir reden hier nicht von nem Rumfrickeln am Fahrradschlauch. --scif (Diskussion) 13:19, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

5. Juli

Bitte melde dich

In der Sendung "Bitte melde dich" suchen Menschen vermisste nahe Angehörige, oft Eltern oder Kinder. Oft ist es dann z.B. so, dass 2 Kinder ihre Mutter suchen und dann auch finden. Was ich mich frage: wie ist das mit dem Erbe bzw. Pflichtteil? Da wird eine 80-jährige Oma Mutter von ihren verschollenen Kindern gefunden und auf einmal muss ihr Erbe bzw. der Pflichtteil auch an diese zwei gehen? --2001:16B8:B8B1:6500:F98D:DFC4:CFE4:378 14:05, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Die Erben werden doch schon von Amts wegen ermittelt?! Also müssten die Kinder dann schon vorsätzlich untertauchen, damit sie nicht von offizieller Seite gefunden werden können. Der Erbanspruch ändert sich dadurch aber nicht. Flossenträger 14:09, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In den Fällen von "Bitte melde dich" ist es oft so, dass z.B. die Kinder einer Frau ins Heim kamen und die Mutter die Kinder dann 40 Jahre nicht mehr gesehen hat. Teilweise haben die sogar neue Namen bekommen. --2001:16B8:B8B1:6500:F98D:DFC4:CFE4:378 21:51, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn die 80-jährige Oma gefunden wird, lebt sie noch und die Frage nach dem Pflichtteil stellt sich noch nicht. --Chianti (Diskussion) 14:26, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das Erbe wird an alle bekannten Kinder verteilt (und ggf Partner). Also im Prinzip hast Du dann recht, wenn vorher den anderen Verwandten bzw. dem Amt gar nicht bekannt war, dass es noch weitere Kinder gibt. Dürfte vermutlich häufiger mal bei unehelichen Kindern vorkommen. Was passiert wenn bekannt ist, dass es Kinder gibt, diese aber nicht auffindbar sind (ausgewandert?), weiß ich nicht, würde mich auch interessieren. Vermutlich gibt es dann Fristen innerhalb derer die sich melden müssen. --Skopien (Diskussion) 14:29, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) wenn die Zwischengeneration verstorben ist, die diese Kinder immer verschwiegen hat, kann's schon erbrechtlich interessant werden. Eine gerichtliche Erbensuche findet ja meiner Erinnerung nach nur statt, wenn es keine Erben gibt oder bekannte Erben nicht auffindbar sind. Und ja, plötzlich bekannt gewordene weitere gleichrangige Verwandte schmälern den Anteil ihrer gleichrangigen Verwandten, wenn der Erbfall eintritt. In Krimis enden solche Situationen daher häufig mit Mord... --217.70.160.66 14:42, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
S.a. Erbenermittlung. Sind oben mit "ggf Partner" Partner der Kinder oder der Ehegatte des Erblassers gemeint? Erstere sind in Deutschland keine gesetzlich Erben. 91.54.46.26 14:48, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Da gibt es bei der Fragestellung schon ein Punkt, der scheinbar falsch verstanden wurde. Bei der Oma ist dank des Standesamtes und der Geburtenregister in der Regel bekannt, dass man eine hat, bzw das diese Enkelkinder hat. In der Schweiz ist es jedenfalls so, dass das Amt mir die Basisdaten für meine Geschwister immer geben muss (gegen Entgelt versteht sich). Und genau über den selben Weg ist für den Willensvollstrecker heraus findbar, ob das Kinder und/oder Ehegatten vorhanden sind und eben auch wer die Eltern dieser Person waren. Was aber nicht automatisch bekannt ist, wo diese Verwandten leben. Aber in Verwaltung des Nachlasses, ist der Punkt "Wohnort unbekannt" erstmal unwichtig. Denn für Pflichtteile des Erbes ist eigentlich das Ausschlag gebend, was in den Personenstandsregistern steht. Wie eben auch der Inhalt des Testamentes Ausschlag gebend ist, wie die Teile berechnet werden. Für die Erbfolge und Aufteilung muss somit der Wohnort nicht bekannt sein. Vereinfacht gesagt, "erbt" diese "verschollene" Person erstmal ihren Teil, aber der Erbteil bleibt im Topf der Erbgemeinschaft, weil noch nicht auszahlbar (oder wie man das nennen möchte). Das Problem betrifft bei unbekanntem Wohnort also nur den Erbteil dieser "verschollenen" Person, und nicht den ganzen "Erbtopf". Ich kenne aus der Schweiz so, dass in solchen Fällen für diese "unbekannte" Person einen Beistand eingesetzt wird, um deren Rechte zu wahren (wozu eben auch Nachforschungen gehören, dass das Erbe der Person zugeführt werden kann). Richtig kompliziert wird es erst in Fällen wie diesem, wo aus dem Testament nur ein Name nicht aber Lebensdaten bekannt sind. Dagegen sind nach unbekannt verzogene Blutsverwandten schon fast harmlos, man "kennt" die erbberechtigte Person ja. --Bobo11 (Diskussion) 17:30, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Titelschutz für "Weinende Winzer"

Wer von euch Sachbücher veröffentlicht, ist vielleicht schon mal auf solch ein Problem gestoßen: Wie schütze ich eine gute Idee vor Nachahmern und sogar meinem eigenen Verlag?

Angenommen, ich überzeuge einen Verlag davon, mein Sachbuch "Die weinenden Winzer von der Mosel" zu veröffentlichen. Dann trete ich in der Regel via Autorenvertrag das Recht am Werktitel an den Verlag ab. Wie verhindere ich, dass sodann ein anderer Autor oder ein anderer Verlag im gleichen Stil "Die weinenden Winzer von der Nahe" und "Die weinenden Winzer von der Unstrut" veröffentlicht? Wie verhindere ich gar, dass mein eigener Verlag einen solchen Nachfolge-Titel mit einem anderen Autoren als mir macht, wenn es dazu im Autorenvertrag keinen Passus gibt? Rabiat darauf beharren, dass ich das Titelrecht nicht abtrete? Lassen sich Verlage darauf ein?

Den Artikel Titelschutz habe ich gelesen, auch dieses Merkblatt, aber keine hinreichende Antwort gefunden. Bei einem Einzeltitel ist über den Titelschutz hinaus urheberrechtlich und markenrechtlich nicht viel drin, bei einer Buchreihe ("Die weinenden Winzer von") wegen des Merchandisings aber wohl markenrechtlich. Müsste ich dann die Markenrechte so schnell wie möglich eintragen lassen (was recht teuer ist), wenn sich ein Verlag für mein tolles Manuskript interessiert? --Aalfons (Diskussion) 16:04, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Könnte man nicht "Die weinenden Winzer" als Marke für Literatur und Dokumentation schützen? Das sollte Andersverwendung in diesen Bereichen verhindern. Ist auch nicht so teuer. Psychedilly Circus (Diskussion) 18:29, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ein Markenrechtsschutz wird idR nicht für Einzelwerke, sondern für Reihen gewährt. Da sehen Patentanwälte die Schwellen niedriger als die Behörde, so auch bei deiner Quelle. Plausibel und hoffnungsvoll allerdings: „Phantasietitel sind einem Markenschutz hingegen grundsätzlich zugänglich.“ Vor Erscheinen überhaupt eines ersten Bandes und ungewisser Fortsetzung ist es aber eher schwierig, einen Reihentitel markenrechtlich zu schützen. Vor allem aber: Wie verhindern, dass der Verlag den Schutz bekommt, wenn man als Autor den Titel vllt zu einem anderen Verlag mitnehmen will. --Aalfons (Diskussion) 21:15, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe in einer Fachzeitschrift die Anzeige für eine demnächst erscheinende andere Zeitschrift aus dem gleichen Verlag gesehen. Nach geraumer Zeit hatte ich mit dem Verleger persönlich Kontakt und nach der neuen Reihe gefragt. Die Antwort war, das die Anzeige erst einmal zum Titelschutz gedient habe. Leider sind sowohl Verlag als auch Verleger nicht mehr da. --Bahnmoeller (Diskussion) 13:59, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich will keine Werbung machen (und bin auch kein Fachmann) aber im Zusammenhang mit den Betreibern (Rechtsanwälten) des Titelschutz-Magazins könnte man vielleicht mit einer konkreten Schilderung anfragen? Sie schreiben "Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:    Hier Ihr Titel in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen" und dann sollte der Antragsteller angeben, ob er eine Person, ein Verlag oder etwas anderes ist. Das erscheint mir nahe am Gesuchten, oder?. Psychedilly Circus (Diskussion) 15:22, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Den einfachen Titelschutz in Anspruch zu nehmen ist völlig unproblematisch. Viel komplizierter und teuer ist die markenrechtliche Eintragung (das ist ein Schritt, der weit über die 6 Monate gültige Titelschutzanzeige hinausgeht, von der du schriebst), aber da hat der Diskussionsverlauf ja ergeben, dass Buchreihen akzeptiert werden, wenn sie tatsächlich auch erscheinen. Bleibt jetzt vor allem, wie man titelschutzrechtlich den Verlag vor vollendete Tatsachen stellt. Die können natürlich sagen: Wenn wir deine Titelrechte nicht kriegen, verlegen wir dein Buch nicht. Und dann hilft mir eine teure markenrechtliche Eintragung erst recht nicht. Hmmm. --Aalfons (Diskussion) 19:37, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Baroness A. d'Asti...

...brachte, wie in mehreren (englischsprachigen) textilhistorischen Werken zu lesen ist, 1843 aus Rom ein Stück ungewöhnliche Spitze ins Genueser Alberto di Poveri, damit die dortigen Expertinnen die Machart analysieren und kopieren konnten. Tante Google konnte mir bei der Suche nach der genaueren Identität dieser Baronessa bisher nicht helfen. Könnt ihr? Gruß, --Stilfehler (Diskussion) 21:46, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Du meinst vermutlich das Albergo dei Poveri? Hier wird Maria Picchetti genannt, die die Machart des Handtuchs identifiziert haben soll. Infos zur Baronin habe ich leider auch keine gefunden. Hans Urian 13:07, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Albergo dei Poveri, natürlich richtig. --Stilfehler (Diskussion) 18:32, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Eine Möglichkeit wäre es, bei diesen Kulturvereinen nachzufragen: Associazione culturale O Castello oder Associazione De Fabula. Hans Urian 11:12, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wolfsgruß vs. Leisefuchs

Was ist älter und könnte zumindest theoretisch die Deutungshoheit beanspruchen?

2003:C3:573C:D2CD:D4B:3671:2E60:1B05 23:15, 5. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn Du den Artikel Mano cornuta liest, wirst Du feststellen, dass es da noch zahlreiche weitere Deutungsmöglichkeiten gibt - und die reichen sehr divers von "Ich liebe Dich" über "Du bist Satan" bis "Bitte noch eine Pommesgabel". --80.187.83.134 02:01, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Diese Geste ist plurizentrisch und wird weltweit erkannt, aber je nach Kulturkreis unterschiedlich interpretiert. Von daher ist es anmaßend, diese Geste mit Pöhsheit in Verbindung zu bringen. Diversität und Toleranz nehmen diese Geste gerne mit und wer das nicht tut, sollte mal den korrekten Sitz seiner Scheuklappen verifizieren. --Rôtkæppchen₆₈ 03:01, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Frage war nicht "Was ist die älteste Deutung?", sondern "Welche der beiden og. Deutungen ist älter?" Das konnte ich den Seiten nämlich nicht entnehmen. Und ich fragte nicht nach Pöhsheit, sondern nach Deutungshoheit. 2003:C3:573C:D26B:E147:A228:B48A:1B7F 12:04, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Da fallen mir gleich noch zwei weitere Fragen ein:
2. Wer hat eigentlich den Leisefuchs erfunden?
3. Und warum?? Es gibt doch bereits schon lange eine um Ruhe bittende Geste: gerade nach oben gestreckter Zeigefinder vor den Lippen. "psst!" 2003:C3:573C:D26B:E147:A228:B48A:1B7F 12:25, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
ad 3: Weil man eben nicht nur schweigen, sondern auch zuhören soll: gespitzte Ohren. Nach meiner völlig unmaßgeblichen Erinnerung kam das in der 70er-Jahre-Pädagogik auf. Grüße Dumbox (Diskussion) 13:00, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Thematik wirft generell Fragen auf, da bisher nur auf die Grauen Wölfe verlinkt wird. Wird der Schweigefuchs nur einfach gezeigt der Wolfsgruß doppelt? Ist der Schweigefuchs nun verboten? Fakt ist: es wurde eine politische Meinungsäußerung eines Spielers auf dem Spielfeld sanktioniert, weil die UEFA jedwede politische Äußerung auf dem Spielfeld nicht haben will. Ob das Verbot des Wolfsgrußes juristisch durchsetzbar ist und da spielt dann auch der Schweigefuchs ne Rolle, halte ich für äußerst fragwürdig. Derzeit ertappt man sich öfters mal bei der Frage: huch ., dass darf man nicht mehr sagen/zeigen? Seltsame/aufgeregte Zeiten sind das... --scif (Diskussion) 13:26, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Also in meiner unmaßgeblichen Erinnerung gab es das Tier im letzten Jahrtausend noch nicht. Vielleicht falsches Bundesland. --Ailura (Diskussion) 21:58, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Babymetal --2A02:8071:60A0:92E0:C8E3:6071:F90B:3DF2 18:48, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
der Wolfsgruß dürfte wohl so 150 Jahre alt sein. --2001:16B8:B894:DC00:B5B8:9830:7BA9:6545 21:50, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

6. Juli

Wer war Hans Braun (mit seiner Brauhausband)?

Hans Braun oder Karl, eroberte die USA schon 1967 mit seiner Musik: Wenn Die Soldaten Durch Die Stadt Marschiren, Schwartzbraun Ist Die Haselnus, Unter Den Doppel Adler, Morgen Marschiren Wir. --73.233.191.157 03:28, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Es gab jedenfalls auch noch Schwipsel's Brauhaus Band (https://www.discogs.com/release/1539661-Schwipsels-Brauhaus-Band-Beer-Brass-In-Bavaria). --Mautpreller (Diskussion) 01:12, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das Jahr würde passen... --73.233.191.157 01:25, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Es gibt eine enorme Menge "German beer drinking music" aus dieser Zeit, das scheint in Amerika beliebt gewesen zu sein. Manche war "echt", wie die von Alfons Bauer: https://www.discogs.com/de/release/10005394-Alfons-Bauer-German-Beer-Drinking-Music. Manche könnte eher unecht gewesen sein. Dieser Blogger erinnert sich an eine Bar namens Vieux Munich in Montreal, die anscheinend nach dem Muster des "deutschen Biergartens" bei der Expo 67 in Montreal konzipiert war. Aber schon 1964/65 gab es einen Lowenbrau Beer Garden beim en:1964 New York World's Fair (siehe https://www.redbubble.com/i/poster/The-Lowenbrau-German-Beer-Garden-by-woodeye518/11917995.LVTDI). Wenn man den Berichten glaubt, waren die in den 60ern ungeheuer populär in den USA (und Kanada). Da könnte dieser seltsame Boom der German Beer Drinking Music herkommen. Über Hans und/oder Karl Braun kann ich aber nichts finden.--Mautpreller (Diskussion) 14:00, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Entstehung von Königreichen durch Fusion

Guten Morgen,

welche Fälle gab es bisher?

Gruß --Sarcelles (Diskussion) 07:00, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Da gab es etliche. Die ersten drei die mir in den Sinn kommen Vereinigtes Königreich aka UK, Österreich-Ungarn und Skandinavien in unterschiedlichsten Formen Norwegen mal mit Schweden mal mit Dänemark. Ach ja, und Portugal Spanien gab es auch eine zeit lang den selben König. Und der Hundertjähriger Krieg war auch ein Thronfolge Problem. --Bobo11 (Diskussion) 08:27, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Rzeczpospolita (Polen-Litauen).--Meloe (Diskussion) 08:53, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Spanien. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:00, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Geht es darum, dass es erst Königreiche wurden nachdem man etwas zusammenfügte, oder das zwei oder mehr Königreiche zu einem neuen fusionierten?--Maphry (Diskussion) 09:20, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich glaube nicht, dass hier eine abschließende Liste erstellt werden kann. Dafür sind die Begriffe König (Kleinkönig? Großkönig = Kaiser, oder nicht?) und Fusion (durch Eroberung, Erbschaft, freiwilligen Zusammenschluss?) ein bisschen zu schwammig. Bei strenger Interpretation der Frage dürfte es sich bei keinem der "Fusionierenden" vor der Fusion um Könige gehandelt haben, denn dann hätte ja schon ein Königreich vor der Entstehung eines Königreichs bestanden, was ein Widerspruch in sich ist. --Geoz (Diskussion) 09:35, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wieso ist das ein Widerspruch? Das Königreich Großbritannien entstand beispielsweise durch den Zusammenschluss der Königreiche England und Schottland (wobei es de facto eher ein Anschluss Schottlands an England war, wenn man es institionell betrachtet, denn das englische Parlament wurde im britischen Parlament vollständig fortgeführt und lediglich um ein paar schottische Vertreter ergänzt und die führenden Institutionen blieben in London bzw. Westminster), die vorher natürlich beide eigenständige Königreiche waren. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 09:44, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn das Königreich durch die Fusion neu begründet wurde, ist dessen König der erste des neuen Staats. Das gilt unabhängig davon, was er vorher war. Ansonsten wäre es eine Annexion/Übernahme.--Meloe (Diskussion) 09:47, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hochzeit war auch beliebt, danach gabs dann eben manchmal zwei Könige (katholische Könige z. B.) --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:52, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die Antworten. Nach der Fusion folgt möglicherweise die Monarchie. --Sarcelles (Diskussion) 10:07, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Man muss hier unterscheiden, ob es tatsächlich eine Fusion mehrerer Staaten gab, durch die ein neues Königreich entstand, so z.B. das Vereinigte Königreich 1707 oder ob es sich "nur" um eine Personalunion handelt, d.h. um weiter bestehende verschiedene Königreiche, die den denselben Herrscher hatten, auch wenn die Selbstständigkeit der Länder z.T. nur formal waren. So blieb Norwegen z.B. weiterhin neben Schweden ein eigenständiges Königreich. Ebenso auch nach dem Ausgleich das Königreich Ungarn, das sogar innenpolitisch sehr große Autonomie hatte. --Erfurter63 (Diskussion) 10:56, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Siehe dazu Personalunion und Realunion. --slg (Diskussion) 11:07, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bayern 1806? Ja nach Definition. --Hachinger62 (Diskussion) 18:10, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ebenso das Königreich Württemberg, Napoleon machte es möglich. Das Königreich Italien (1861–1946) entstand aufgrund der Einigungsbewegung, das Königreich Burgund 930 durch Vereinigung von Nieder- und Hochburgund. Das Königreich Jugoslawien entstand 1918 durch Fusion der Königreiche Serbien, Montenegros und dem Staat der Slowenen, Kroaten und Serben. Lan Xang entstand 1354 durch "Fusion" bzw. Beherrschung mehrerer Müang. Das Königreich Bulgarien entstand 1908 durch Vereinigung Ostrumeliens mit dem Fürstentum Bulgarien. Das Königreich der Vereinigten Niederlande entstand 1815 auf dem Wiener Kongress. --Chianti (Diskussion) 15:14, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Unterschiedliche Ausdifferenzierungen von Wissenschaften, die sich mit Kultur, Sprache, Geschichte und anderem Vergangenen befassen

Wie lässt sich das erklären? Für die ganz ferne Vergangenheit vor Entstehung der Schrift haben wir ja ohnehin nur die von der Archäologie untersuchten materiellen Hinterlassenschaften und Theorien bzw. Rekonstruktionen aus Kulturwissenschaften sowie aus der Vergleichenden und Historischen Sprachwissenschaft. In dem Zeiten mit schriftlicher Überlieferung ist der Zusammensetzung und Verteilung auf integrierte oder spezialisierte Wissenschaften interessanterweise ziemlich unterschiedlich. Warum ist das so? Um meine Frage zu erklären, werde ich jetzt einen kleinen Überblick über die von mit angesprochenen Aufteilungsunterschiede geben. Ich beschränke mich dabei auf den Nahen Osten und Europa, wo ich am meisten über die aktiven Wissenschaftsdiziplinen Bescheid weiß: Am umfassendsten ist wohl die Ägyptologie, die sich mit allem beschäftigt, was mit dem Alten Ägypten zu tun hat, also materielle Hinterlassenschaften (Archäologie), Sprache und Literatur (Philologie) sowie der Geschichte in ihrem Verlauf, den politischen und gesellschaftlichen Strukturen (was für das "nachantike" Europa die Geschichtswissenschaft macht). Für den keilschriftlichen Alten Orient ist es schon differenzierter mit der Altorientalistik (mit ihren Hauptzweigen Akkadistik, Sumerologie und Hethitologie) und der Vorderasiatischen Archäologie. Ab der klassischen griechisch-römischen Antike haben wir dann eine Trennung in Geschichtswissenschaft (die Alte Geschichte ist zwar stark spezialisiert, aber durchaus meistens in Zusammenhang mit Mittlerer und Neuer Geschichte an den Universitäten eingeordnet), Archäologie (Klassische Archäologie, Provinzialrömische Archäologie) und Philologie für Sprache und Literatur an sich/als solche (Klassische Philologie, Latinistik, Gräzistik). Für spätere Zeitalter gibt es dann die Geschichtswissenschaft, die sich zumindest theoretisch (epochal unterteilt) mit allen Aspekten und Regionen befasst, wobei manches eben in rein inhaltlich in Spezialdisziplinen behandelt werden muss, weil neben historischen auch fachliche Grundkenntnisse anderer Art notwendig sind (ein Architekturhistoriker oder Bauhistoriker muss eben auch Ahnung vom Bauen haben, um ein Beispiel zu nennen). Mit der Sprache und der Literatur befassen sich neben übergreifenden und vergleichenden Spielarten vor allem an Sprachen und/oder Ländern orientierte Spezialwissenschaften der Literaturwissenschaft und der Sprachwissenschaft. Die Archäologie spielt leider oft für jene Zeiten kaum eine Rolle, aber wenn doch, dann ist sie auch vom Rest getrennt.

Warum ist das in diesen verschiedenen zeitlichen und räumlichen Themengebieten so unterschiedlich? Mal alle Themem, aber für eine Region, ein anderes Mal ein Thema, aber für alle Regionen und teilweise auch Zeiten, und mal ein Thema und eine Region. Ist das einfach historisch gewachsen oder gibt es sachliche Gründe? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 12:06, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Neben rein historischen Merkwürdigkeiten ist der Hauptgrund die Methodik. Die Disziplinen differenzieren eher nach dieser als nach dem Gegenstand. Wenn sich innerhalb einer etablierten Disziplin eine völlig neue Methodik auftut, wird sich dieser Bereich in eine neue Wissenschaft (ggf. eine Hilfswissenschaft) ausdifferenzieren. Je nach Zahl der beteiligten Forscher können Fächer sehr eng definiert sein oder breitere Teile abdecken. Dennoch ist es für einen Historiker, der sein Handwerk in erster Linie über Schriftquellen gelernt hat, schlicht unmöglich, zu Themen der Archäologie selbst zu forschen (und damit zu publizieren). Für einen Historiker kommen erstmal die Quellen. Dann nochmal die Quellen. Nur, wenn es überhaupt nix gibt, wird er, widerstrebend, archäologische Ergebnisse berücksichtigen. Wo es nicht genug Schriftquellen gibt und diese überwiegend bei Ausgrabungen ans Tageslicht kommen, erledigen die Archäologen das tendenziell mit. Aber nur dort.--Meloe (Diskussion) 19:06, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Angeklagter drückt sich vor Strafverfahren - Möglichkeiten/Konsequenzen für Richter

Angenommene Situation in Österreich: In Hintertupfing hat Max bei einer Wirtshausschlägerei Moritz die Nase blutig geschlagen. Max steht daher wegen Körperverletzung vor Gericht. Aber zu jedem einberufenen Gerichtstermin legt Max eine Bescheinigung von einem Arzt/Psychotherapeuten... vor, dass er wegen COVID, verstauchtem Knöchel, Depression, Heuschnupfen... nicht oder nur ganz schwer verhandlungsfähig, reisefähig oder zu der Jahreszeit zum Aufenthalt in Hintertupfing fähig sei. Und das nach Intention so lange, bis das Vergehen nach verjährt ist. Was kann ein Richter in so einem Fall tun? Wann muss er solch ein Attest anerkennen, wann ist es seine freie Wahl? Und wenn die Verjährung eintritt: Kann das irgendwelche negativen Konsequenzen für den Richter haben (nicht zwingend formal, ev. als Versagen vor Kollegen und Vorgesetzten)? --AF (Diskussion) 13:43, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich würde bei so einer Konstellation (zeitlich begrenzte Verhandlungsunfähigkeit) von einer Hemmung der Verjährung ausgehen. Außerdem könnte der Richter auf die Idee kommen, ein amtsärztliches Gutachten zur Klärung der Sache anzuordnen (wenn die Rechtslage in Österreich der deutschen ähnelt). Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:37, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis. Wenn ich § 58 (3) 2. des StGB richtig verstehe, gibt es also während des laufenden Verfahrens gar keine Verjährung. (Da hat mich jemand falsch informiert...)
Das Problem mit amtsärztlichem Gutachten: Max ist normalerweise im Ausland (hier Deutschland). Wenn man ihn dafür erfolgreich nach Hintertupfing holen kann, dann könnte eher auch gleich verhandelt werden - das beißt sich also in den Schwanz. Ich weiß nicht, ob eine grenzüberschreitende Anordnung im Prinzip funktionieren würde. Da aber Max immer erst ein paar Tage vor der Verhandlung absagt (und somit ganz nebenbei Opfer und Zeugen, die sich beruflich wieder und wieder freinehmen müssen, langsam zermürbt), reicht sicher die Zeit nicht dafür. Der Richter muss also "hopp oder dropp" entweder die Entschuldigung ablehnen oder die Verhandlung absagen. Es bleibt noch die Frage, was er im ersteren Falle machen könnte, um Max zur Verhandlung zu bringen. --AF (Diskussion) 15:53, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Dann kommt Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr in Frage. Sprich doch mal mit dem Staatsanwalt oder dem Vertreter der Nebenklage. --2003:F7:DF4E:3000:8DE0:41:796E:C1DA 16:30, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das sehe ich nicht so. Wenn die Atteste anerkannt werden und die Fristen korrekt eingehalten werden und der Beschuldigte erreichbar ist besteht keine Grundlage, mit Untersuchungshaft in ein elementares Freiheitsrecht einzugreifen. Er nimmt nur seine Rechte in Anspruch, eine Fluchtgefahr ist unbegründet. --88.72.111.207 16:57, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK)Nun bei Abwägung der Anordnung einer solchen Untersuchungshaft, ist auch immer die Schwere des Vergehens hinzuzuziehen. Wie es scheint ist auch in Österreich Verhandlungen und Urteile in Abwesenheit möglich, nur scheint es da gewisse Fallstricke zu geben [1], weshalb man es nach Möglichkeit vermeidet. --Bobo11 (Diskussion) 17:11, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Im österreichischen Recht kenne ich mich nicht gut aus. Im deutschen Recht würde § 81 a StPO und § 230 Abs. 2 StPO greifen. Beispiel für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung: OLG Celle vom 13.12.2011 - 2 Ws 341/11 -. Weil du jetzt aber eine bilaterale Situation darstellst (die allerdings zwei EU-Staaten betrifft) wäre zu prüfen, ob der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen dazu etwas hergibt (unser Artikel dazu: Deutsch-österreichisches Amts- und Rechtshilfeabkommen), vorausgesetzt die Rechtslage in Österreich wäre vergleichbar nahe an dem deutschen § 81 a StPO. Interessant wäre auch, warum (aus rechtlicher Sicht) das österreichische Gericht ein Attest einer deutschen Arztpraxis anerkennen muss oder kann.
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Vernehmungsunfähigkeit, Transport- und Reisefähigkeit zum Gericht und Verhandlungsunfähigkeit (Terminunfähigkeit). Wenn nur eine Reiseunfähigkeit vorliegt könnte das Gericht also von Hintertupfing nach Deutschland reisen, um Max zu vernehmen. Das wiederum ist bei dem in Rede stehenden Tatbestand einer einfachen Körperverletzung jedoch auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Weil es in der Frage formuliert wird: Für das Gericht hat das Verhalten von Max keine Konsequenzen. Wie auch in Deutschland gilt die verfassungsrechtliche Norm der richterlichen Unabhängigkeit (in D: Art. 97 GG). Das österreichische Bundesministerium für Justiz schreibt: „Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen - die sogenannte ordentliche Gerichtsbarkeit - ist in Österreich ausschließlich Sache unabhängiger Richter:innen. Bestimmte Geschäfte werden von Rechtspfleger:innen geführt; das sind besonders ausgebildete Gerichtsbeamtinnen:Gerichtsbeamte. Die Unabhängigkeit der Richter:innen ist verfassungsgesetzlich abgesichert. Sie besteht in der Weisungsungebundenheit und darin, dass diese nur auf Grund eines richterlichen Erkenntnisses abgesetzt oder versetzt werden können. Die:Der Richter:in ist ausschließlich an die Rechtsordnung gebunden. Keine Stelle inner- und außerhalb der Justiz kann einer:einem Richter:in eine Weisung zu einer bestimmten Sachentscheidung geben, also auch nicht das Bundesministerium für Justiz. Die Richter:innen werden von der:dem Bundespräsidentin:Bundespräsidenten nach einem fairen und objektiven Auswahlverfahren ernannt; das Recht zur Ernennung von Richter:innen der Bezirks- und Landesgerichte hat der:die Bundespräsident:in der:dem Bundesminister:in für Justiz übertragen.” [2] (bei den bayerischen Nachbarn wäre das sprachlich wohl anders dargestellt :-) --88.72.111.207 16:57, 6. Jul. 2024 (CEST) Ergänzend: Im deutschen Recht könnte nach einer gerichtlichen Vernehmung von Max möglicherweise auch ohne ihn verhandelt werden, wenn er anwaltlich vertreten ist. (vgl. §§ 230 bis 236 StPO) --88.72.111.207 17:10, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Was mich jetzt noch interessieren würde: Haben Richter u. U. die Möglichkeit, solche Atteste als nicht stichhaltig abzulehnen? Im Anlassfall hat Max tatsächlich ein Attest vorgelegt, er könne wegen Heuschnupfen nicht zu einem Gerichtstermin im März kommen und müsse deshalb weit weg auf Urlaub fahren. Bisher hatte Max (kein junges Semester mehr) aber keinerlei Heuschnupfen und keinerlei Probleme damit, im März in Deutschland und Österreich zu sein. Das konnte der Arzt, der ihm das Attest ausstellte, ja nicht wissen. Kann ein Richter bei entsprechenden Nachweisen zu küntigen Attesten von Max ohne weitere Prüfung sinngemäß sagen: "Schluss mit lustig, sie kommen, oder es gibt Konsequenzen?" --AF (Diskussion) 14:15, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wie bereits geschrieben kann ich nur zur Praxis in der deutschen Rechtspflege etwas beitragen. Georg Hein schreibt im seinem Artikel Atteste: Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit, Deutsches Ärzteblatt 4/2020: „Anders als im Arbeitsrecht, wo dem ärztlichen Attest ein eigener Beweiswert zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit beikommt, entscheidet über die Frage, ob eine Person verhandlungsunfähig ist, ausschließlich das Gericht. Dem Arzt kommt eine gutachterähnliche Rolle zu, im Rahmen derer durch das Attest die zur Beurteilung notwendigen Tatsachen geliefert werden müssen. Aus dem Attest muss sich für das Gericht überprüfbar ergeben, warum ein Patient nicht in der Lage sein soll, seiner Verpflichtung zur Teilnahme an einem Gerichtstermin nachzukommen. Ein Patient kann von der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Gerichtstermin nur dann entbunden werden, wenn das Gericht sein Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit feststellen kann. Die Anforderungen an die Verhandlungsunfähigkeit übersteigen die Anforderungen an die Arbeitsunfähigkeit bei Weitem. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1979 definiert, wann eine Person als Verhandlungsfähigkeit gilt. Das soll immer dann der Fall sein, wenn sie nicht in der Lage ist, ihre Interessen innerhalb und außerhalb der Verhandlung vernünftig wahrzunehmen und wenn sie keine Prozesserklärungen abgeben oder entgegennehmen kann (vgl. BVerfG, NJW 1979, 2349). Maßstab ist dabei der konkret anstehende Verfahrensabschnitt mit seinen spezifischen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der oder des Betroffenen. Verhandlungsunfähigkeit wird man etwa dann annehmen können, wenn aufgrund eines akuten Migräneanfalls erhebliche Konzentrationsschwierigkeiten bestehen oder die Fähigkeit zur Artikulation und Wahrnehmung aufgrund eines Schlaganfalls mit motorischer oder sensorischer Aphasie eingeschränkt ist. Darüber hinaus liegt Verhandlungsunfähigkeit nach der geltenden Rechtsprechung auch vor, wenn die Fortführung des Verfahrens mit einer konkreten Lebens- oder schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung verbunden ist (vgl. BVerfG, NJW 1979, 2349). Es bedarf tief greifender Beeinträchtigungen, die man etwa annehmen wird, wenn ein akuter ST-Hebungsinfarkt vorliegt oder wenn eine respiratorische Insuffizienz vorliegt. Demgegenüber dürfte ein nicht verifizierter Magen-Darm-Infekt oder eine nicht näher definierte psychische Ausnahmesituation, mit der in vielen Fällen die Verhandlungsunfähigkeit begründet wird, eher nicht in der Lage sein, eine Person von der Verpflichtung zum Erscheinen zu entbinden. Grundsätzlich gilt aber, dass eine Einzelfallentscheidung vorzunehmen ist, bei der neben dem Krankheitsbild auch die Verfahrenssituation berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus ist ein Erscheinen zum Gerichtstermin nicht möglich, wenn nach Art und Umfang einer Erkrankung die Fahrt zum Verhandlungsort nicht zumutbar ist (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 78). Das wird man etwa nach Operationen annehmen können. Auch Magen-Darm-Erkrankungen können aus diesem Gesichtspunkt wegen fehlender Reisefähigkeit ein Nichterscheinen rechtfertigen, wobei dann eine akute Diarrhoe oder eine akute Gastroenteritis feststellbar sein muss. Andererseits sind Patienten aber gehalten, Anstrengungen (auch finanzieller Natur) zu unternehmen, um ihr Erscheinen sicherzustellen. Dies beinhaltet in Fällen der Immobilität auch die Beauftragung eines Taxis oder Krankentransports.” --88.72.111.207 15:00, 7. Jul. 2024 (CEST) Ergänzend: Urlaub wegen Heuschnupfen überzeugt imho nicht besonders. Zumindest in der Zivilprozessordnung ( ZPO ) sieht § 227 ZPO zwar die Option der „Terminsänderung” bei einem erheblichen Verlegungsgrund vor. Der BFH erkennt 2005 jedoch: „Ein geplanter Urlaub kann zwar ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung sein. Er muss aber in seiner Planung so ausgestaltet sein, dass die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins während dieser Zeit nicht zumutbar ist. Es muss nicht nur vorgetragen werden, dass es sich um einen im Zeitpunkt der Zustellung der Ladung bereits verbindlich geplanten Urlaub handelt, vielmehr muss das Urlaubsziel auch so präzise benannt werden, dass das Gericht beurteilen kann, ob eine Terminswahrnehmung trotz Urlaubs unzumutbar ist.” (BFH, Bechluss vom 27.04.2005 - Aktenzeichen X B 130/04) --88.72.111.207 15:42, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Nur kurze Bits bei Akkuschraubern?

Ich wollte gerade einen Tisch montieren, bei dem die Schrauben direkt unter der Tischplatte angeordnet sind. Um an diese zu gelangen ist der Akkuschrauber bzw. sein Bohrfutter zu dick. Ich musste einen der altmodischen langstieligen Schraubendreher suchen.

Mit einem 10-12 cm langen Bit wäre das einfach gewesen. Ist mir aber bisher noch nie untergekommen. Warum ist das so? Oder ist meines Beobachtung subjektiv? --Bahnmoeller (Diskussion) 14:57, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Kauf dir so was oder Ähnliches und werd glücklich (keine 10 cm, aber mir waren sie noch nie zu kurz). --Kreuzschnabel 20:40, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ersatzweise tut es auch der Bithalter aus einem 1/4"-Nusskasten plus Verlängerung aus dem Nusskasten. Das lässt sich auch in den Akkuschrauber spannen. --2.175.7.244 09:04, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Abb. ähnlich
Wahrscheinlich hast Du die Klingen von Wechselklingenschraubendrehern noch nicht entdeckt. Egal ob mit rundem Querschnitt und angeschmiedeten Rippen zur Momentübertragung oder sechskantig: Sie passen beide ins Bohrfutter eines Akkubohrschraubers. --Rôtkæppchen₆₈ 15:00, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die nehme ich auch gelegentlich - aber Google-Suche mit "lange Bits" findet das (z.B. 10 cm), was der Frager sucht. Psychedilly Circus (Diskussion) 15:13, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hatte in einem (billigen, minderwertigen) Bit-Set auch mal eine Verlängerung incl. Magneten, die bei sowas hilfreich ist (wobei da die 10 cm nicht ganz erreicht werden). --Erastophanes (Diskussion) 17:20, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bitsatz mit Halter
Man kann die normalen Bithalter, die in jedem Bitsatz drin sind, auch hintereinander benutzen. Nur wird das dann wackelig. --Rôtkæppchen₆₈ 17:45, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Tönt für mich verdächtig danach, dass du dich mal nach einem (oder mehrern) langen Bithalter umsehen solltest (Google mal nach »bithalter für akkuschrauber«). Die gibt es in vielen Ausführungen (lang, länger, abknickbar ;-) ) und von Marke bis Billig. Unterschiedlich lange Bithalter und sind meist die bessere Wahl, als ein Satz lange Bits (die dann immer noch zu kurz sein können), da diese eben alle Bits die du schon hast aufnehmen können. --Bobo11 (Diskussion) 17:34, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hatte ich vor zwei Wochen auch mal gesucht. Wenn es um "Schleuzkritz" geht: [3]. Da ich aber ungeduldig war, habe ich mir für den gleichen Preis dann zwei extralange Schraubendreher billiger MAchart aus dem Baumarkt geholt (Kreuz+Schlitz). Den langen Schlitzschraubendreher kann ich bestimmt auch mal brauchen, als Hebel oder so. :P Auf jeden Fall habe ich damit den Hochdruckreiniger reparieren können, wobei der Neukauf dann das zehnfache gekostet hätte. Flossenträger 17:40, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Der längste Bithalter, der mir je unter die Finger kam war ca. 30 cm lang und von einem Zimmermann, der mein Scheunendach erneuerte. Ich selber besitze von der Firma Hitachi einen Halter mit ca. acht cm Länge. und einen Satz Bits, die genauso lang sind. Gibt es in jedem besser sortierten Baumarkt, oder einem Werkzeughändler, oder diversen Versendern. https://www.contorion.de/p/wera-899-4-1-s-universalhalter-mit-starkem-sprengring-c83823303?$ps=1&length_mm=300&packing_quantity=1&simple_sku=88745104&aid=&targetid=&campaignid=21305951241&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI_fi0pOmShwMVIICDBx3hSwo_EAQYASABEgKBm_D_BwE --Elrond (Diskussion) 22:31, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
https://stahl-faust.de/biteinsaetze-bits/bithalter-adapter/4973/ks-tools-1/4-magnetischer-schnellwechsel-bithalter-mit-gelenk --2001:16B8:B894:DC00:B5B8:9830:7BA9:6545 21:44, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Auf welche Wahrnehmungsverzerrung geht eigentlich die häufige Beschwerde zurück, im deutschen Geschichtsunterricht oder allgemein Schulunterricht gehe es nur um die Nazis?

Ich sehe regelmäßig (mutmaßlich mittelalte) Leute dies behaupten, was ich mir aber rein praktisch überhaupt nicht vorstellen kann, insbesondere auch im Vergleich mit meinen eigenen Erfahrungen und mit den mir bekannten Informationen über die Lehrpläne. Weitere Behauptungen sind überdies, nie etwas über das neunzehnte Jahrhundert (das in meiner Oberstufe durch chronologische Staffelung der Themen die gesamte Q1 füllte) oder gar über frühere Zeiten gehört zu haben. Während mir die inhaltliche Ereignisgeschichte früherer Zeitalter tatsächlich fehlte, wurden Themen wie das Alte Ägypten, die Römer oder das Mittelalter zumindest in Ansätzen in der Schule behandelt, wenn es auch eher um "wie lebten die Menschen damals" ging. Ach, das erste Thema in der Hinsicht in der Schule war übrigens die Steinzeit, die bekanntermaßen mangels Schrift nicht zur Geschichte im engeren Sinne der Geschichtswissenschaft zählt. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 17:40, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Naja, der NS-Staat war schon auch ein wichtiges Thema im Deutschunterricht (da fiel es mir am meisten auf, viel mehr als in Geschichte) und ggf. auch bei den modernen Fremdsprachen. Auch Religion, Sozialkunde (oder Politik etc.). --Hachinger62 (Diskussion) 18:14, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Interessante Beobachtung. Bis vor ca. fünfzig Jahren wurde sich noch unisono darüber beklagt, dass der Geschichtsunterricht vor 1933 aufhörte. --Jossi (Diskussion) 19:26, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich bin zwar kein großer Fan der Psychoanalyse, aber hier könnte ein Abwehrmechanismus greifen, in dem Sinne, dass jegliche Behandlung der Nazi-Zeit schon zu viel und übermäßig sei. --Geoz (Diskussion) 19:42, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die Sache ist ja, wann wird was behandelt. Griechen und Ägypter sind typische Themen der frühen Sekundarstufe, was dann natürlich zu zahlreichen Vereinfachungen führt. Dann landet man bei den Römern und da werden sicher diejenigen die Lateinunterricht haben noch mehr mit konfrontiert (und hauptthema ist dann Quellenarbeit lernen). Das Mittelalter ist ja meist recht europäisch fokussiert, wodurch es oft recht verwirrend wirkt, weil man die Randbedingugnen nicht kennt. Nach französischer Revolution huscht man halt durchs 18. und 19. Jahrhundert, bis man dann in der späten Oberstufe im Nationalsozialismus ankommt. Dort kann man dann natürlich viel mehr in die Tiefe gehen. Nur ist Geschichte ja nicht das einzige Fach, in dem der Nationalsozialismus betrachtet wird. Ich hatte damals sieben Fächer zu meiner Zeit gezählt, die direkt oder indirekt sich mit dem Thema befassten, von Deutschunterricht über Kunst oder Religion. Geschichtsunterricht endete bei mir dann bei den römischen Verträgen, also bevor die EU überhaupt wirklich losgeht. Aber es hängt eben immer von den Lehrern und den Bundesländern mit ihren Lehrplänen ab. Von dem her ist das wohl schwer zu verallgemeinern, und unschärfe bei der Betrachtung können eben durch Verwischung der frühen Schulzeit und dem Fokus in der späten leicht entstehen.--Maphry (Diskussion) 19:56, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Also ich bin mir ziemlich sicher, den Nationalsozialismus sowohl in der Mittel- als auch in der Oberstufe behandelt zu haben, daneben noch in Politik und im Deutschunterricht (Goebbels-Rede, Exilliteratur, Brecht...). --Gripweed (Diskussion) 20:14, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, der Deutschunterricht zeigt einem ja auch Literatur verschiedener Epochen. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 21:01, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Also, zumindest heute in Nordrhein-Westfalen müssen auch diverse andere Themen in der Oberstufe behandelt werden, in der Qualifikationsphase beispielsweise auch der Großteil des 19. Jahrhunderts: Deutsche Nationalbewegung, Industrialisierung, Kolonialismus.
In der EF hatten wir beispielsweise Römer und Germanen, Arbeitmigration im 19. und 20. Jahrhundert (Ruhrpolen, Gastarbeiter aus Südeuropa und Südosteuropa), dann hatten wir Religionen, Investiturstreit, Ausbreitung des Islam, Kreuzzüge, dann kam Corona. Eigentlich hätten wir wohl noch die Zeit um 1800, und auch den Amerikanischen Bürgerkrieg wohl noch in der EF behandeln sollen. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 21:07, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Aus meiner Schulzeit erinnere ich mich schon an einen sehr starken Fokus auf die Nazi-Zeit. Grob geschätzt würde ich sagen, dass sich 1/3 des Geschichtsunterrichts mit der Zeit zwischen 1933 und 1945 beschäftigt hat. Preußen und der 1. Weltkrieg wurden hingegen sehr knapp abgehandelt, nach 1945 ist nichts mehr passiert. --Carlos-X 20:29, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Also ich erinnere mich nicht, im Schulfach Geschichte überhaupt was über die Nazis gehört zu haben. Bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass wir da nie angekommen sind. Bayern in den 70ern. --Mautpreller (Diskussion) 01:29, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Im TV kommt jeden Tag eine Nazi-Doku. Natürlich unter dem Deckmantel der Aufklärung. In Wirklichkeit sind die Deutschen aus tiefster Seele Nazigeil. Eine Doku wie "Hitlers härteste Bunker" fasziniert einfach die Deutschen und ist ja im Grunde völlig unpolitisch. --2001:16B8:B894:DC00:B5B8:9830:7BA9:6545 21:37, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Amerikanische Studienfreunde haben den amerikanischen History Channel immer Nazi Channel genannt, weil teilweise ganze Tage mit Nazidokus gefüllt waren. Das ist also kein deutsches Phänomen. Zum einen sind Hitler und die Nazis so ziemlich die Spitze der menschlichen Abgründe. Sowas weckt Interesse. Zum anderen wissen wir anders als bei Caesar, Dschingis Khan oder Iwan dem Schrecklichen unglaublich viele Details, haben sogar bewegte Bilder und konnten lange Zeit noch Zeitzeugen befragen. Schließlich verstärkt sich das Interesse noch, wenn die Menschen Hollywood-Filme oder Videospiele zu dem Thema konsumieren. --Carlos-X 00:49, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Schule ist Ländersache. In meiner DDR Zeit war der Faschismus Thema als Ausgeburt des faulenden, parasitären Kapitalismus der Kommunisten und andere Ausgebeutete getötet hat. Hintergründe und Beteiligte waren dabei unerheblich, da es logisch begründbar ist und der "Schoß weiterhin fruchtbar ist", also eine Wiederkehr faschistischen Verhaltens droht. --73.233.191.157 23:33, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich schenk Dir ein semantikspendendes Komma. --Rôtkæppchen₆₈ 23:59, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Wahrnehmungsverzerrung bzw. Bestätigungsfehler. Durch das unermüdliche Wirken von Dr. Guido Knopp und Spiegel TV wurde die TV-Zuseherschaft in den letzten 40 Jahren mit Sendungen zur Nazizeit überflutet (Hitlers Helfer, Hitlers Gehilfen, Hitlers Handlanger, Hitlers Fahrer, Hitlers Friseur, Hitlers Krawatten usw. usf.). Dies auch deswegen, weil es über die Epochen davor kaum filmisches Archivmaterial gibt, das billiger ist als Szenen nachzudrehen). Das wird auf den schulischen Geschichtsunterricht projiziert. --Chianti (Diskussion) 15:25, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Unser Schuldirektor erzählte um 1980 sinngemäß: etwa die Hälfte der Geschichts- und Gemeinschaftskundestunden fällt aus wegen Fachlehrermangel. Wenn Kolumbus und Bismarck wegfallen interessiert das niemand, wenn die Nazizeit zu knapp dran kommt, rennen einige Eltern zur Schulaufsicht.--Raugeier (Diskussion) 15:51, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Übersicht Bitcoin

Gibt es eigentlich ein Tool, in dem man Bitcoin-Transaktionen transparent nachsehen kann?
Immerhin wird ja alles in der Blockchain gespeichert. --2A02:8071:60A0:92E0:C8E3:6071:F90B:3DF2 18:49, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Mein erster Gugeltreffer (versuchs nächstes Mal selbst): https://www.blockchain.com/explorer/de/explorer --Kreuzschnabel 22:26, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Monitor geht aus, wenn Kühlschrank angeht

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Wenn sich in der Wohnung der Kompressor des Kühlschranks einschaltet, dann geht zwar nicht immer, aber häufig der Monitor am Computer aus. Zwar fängt er sich nach wenigen Sekunden wieder, aber es ist halt sehr störend, wenn plötzlich mitten während der Arbeit der Monitor schwarz wird. Gibt es dafür einen Grund bzw. eine Lösungsmöglichkeit? --2A02:908:122:55C0:468A:5BFF:FECC:62BA 21:33, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Erklärung: Die Netzspannung geht durch den Anlaufstrom des Kompressors kurz in die Knie. Ursache: Schwächliche 230-V-Verkabelung. Abhilfe: Erneuern. Workaround bis dahin: Entweder Kühlschrank oder Monitor per Verlängerungskabel an einen anderen Stromkreis hängen. Wenn das nicht hilft, ist schon die Zuleitung zur Wohnungsverteilung schwächlich. --Kreuzschnabel 21:37, 6. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es kann aber auch an den Einschaltstörimpulsen des Anlassers des Kompressormotors liegen, durch die die Schutzschaltung des Monitors abschaltet. Unsere Seite Anlasser ist eine WL auf Motoranlasser. Die anderen Anlasser (Starterrelais bei Kühlschranken, Pedal mit Stufenwiderstand bei Nähmaschinen, Stufenwiderstand bei Straßenbahnen) bleiben unerwähnt. --Rôtkæppchen₆₈ 00:03, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ist das ein Röhrenmonitor? --2001:16B8:B89E:F500:1EE3:F153:A509:EAA1 07:39, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist Stochern im Nebel. Ohne ein paar Tests bekommt man nicht heraus, warum der Monitor darauf reagiert. Ich behaupte sogar, dass es nicht der Monitor sein muss. Es kann auch die Grafikkarte sein. Falls der PC ein Notebook ist, würde ich den mal im Akkubetrieb laufen lassen. Tritt das dann auch auf? Wenn es, wie oben angedeutet wird, am Einbrechen der Netzspannung liegen sollte, ließe sich das mit einer alten Glühlampe (kein modernes Leuchtobst) feststellen. Die müsste schon deutlich flackern. --2.175.7.244 08:17, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Einspruch, Euer Ehren. Der Anlaufstrom eines Motors erzeugt einen Spannungseinbruch von ein paar Dutzend Millisekunden. Thermische Leuchter sind zu träge, um das abzubilden. Auch die von Rotkäppchen erwähnten anderen möglichen Störungen sind nur kurze Spitzen, denen die Temperatur der Glühwendel nicht folgen kann. --Kreuzschnabel 08:36, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Eben! Wenn die Einbrüche so kurz sind, dass man das mit einer Glühlampe nicht sieht, dürfte das den Monitor gar nicht jucken. Die Siebkondensatoren und die im Zwischenkreis müssen das locker überbrücken. --2.175.7.244 08:46, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Und der Spannungsregler springt fröhlich in die Ecke, weil er das Feedback leider falsch verstanden hat. So einfach ist das leider nicht mit dem modernen Netzteilen.
Vermutlich hat der Kühlschrank eine Macke und der Monitor ist nicht besonders gut gefiltert. Flossenträger 09:37, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Warten wir mal auf die Rückantworten des Fragestellers. OT: Ansonsten, alles möglich. Ich habe nur einen Vorschlag gemacht, wie man mit einfachen Hausmitteln den Fehler einkreisen könnte. Jetzt artet das aus. Man könnte auch einen Transientenrekorder an das Hausnetz anschließen und den Monitor zum EMV-Test schicken. Dabei würde herauskommen, dass der Monitor Kriterium B erfüllt und gar kein Problem hat. Für Konsumerware ist das beschriebene Verhalten nämlich kein Fehler. Ich habe auch noch etliche Ideen, was das sein könnte. Wollte den Fragesteller aber nicht weiter verwirren. Vielleicht verschweigt er uns auch was. Beispielsweise, dass der Betrieb in einer Inselanlage stattfindet oder der Kühlschrank mit einem alten Synchronmotor in Dreieckschaltung selbst gebaut ist. --2.175.7.244 13:21, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es kommt auch auf das Alter des Bildschirms an. Wenn der so knapp vor der Elkovertrocknung steht, dann sieben Sieb- und Zwischenkreiskondensatoren nicht mehr so gut und Störimpulse flutschen durch und bringen die Schutzschaltung zum Ansprechen oder den Regler aus dem Takt. --Rôtkæppchen₆₈ 11:11, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

7. Juli

Eine Frage zu der Ermittlung der Regel

Die Frage zu der Ermittlung der Regelnummer bei Zellulären Automaten steht hier: Diskussion:Zellulärer Automat#Ermittlung der Regel. Auf diese Weise muss sie nicht auch noch in die Auskunft hinein kopiert werden. -- Karl Bednarik (Diskussion) 10:03, 7. Jul. 2024 (CEST).Beantworten

Habe dort geantwortet. --Rôtkæppchen₆₈ 11:01, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

BGB § 249 II S. 2

Ich habe mit dieser Vorschrift Verständnisprobleme. Wenn jemand Geld erhält, wird er es früher oder später für Güter ausgeben, und auf den Preis fällt Mehrwertsteuer an. Wieso soll es einen Unterschied machen, ob jemand sein kaputtes Auto in der Werkstatt reparieren läßt, unrepariert verkauft, mit der "Macke" unrepariert weiterfährt oder selbst repariert? Es sollte doch jeder jederzeit die freie Wahl haben, was er mit seinem Eigentum macht. Es leuchtet mir einfach nicht ein. (Unreparierte Schäden müssen für die Verkehrssicherheit keine Auswirkungen haben. Die Beule im Kofferraumdeckel könnte gerne mal 1000 Euro kosten, interessiert den TÜV aber nicht.) --77.0.186.170 11:44, 7. Jul. 2024 (CEST) Hier steht was dazu - löst das dogmatische Grundproblem aber auch nicht. --77.0.186.170 12:28, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Die Regelung wurde 2002 mit dem zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften eingefügt. In der Begründung zum Gesetzentwurf steht, daß der "Ersatz „fiktiver“ Umsatzsteuer" ausgeschlossen wird (Bundesdrucksache (Drucksache 14/7752, S. 13). Davor werden drei wesentlichen Grundsätze des Schadensersatzrechts genannt. Ziel ist ein vollständige Schadensausgleich für den Geschädigten, aber keine Überkompensation. In einer nicht gezahlten, also "fiktiven" Umsatzsteuer wird kein Schaden gesehen. 91.54.46.26 12:28, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Bin ich denn der einzige, der darin keine "Überkompensation" erkennen kann? Annahme: Der Geschädigte mag nach dem Unfall den Wagen nicht mehr und möchte ihn verkaufen. Dafür hat er zwei Möglichkeiten: Mit oder ohne vorherige Reparatur. Die erzielbaren Erlöse wird sich ziemlich genau um die Reparaturkosten unterscheiden, und zwar inkl. Mehrwertsteuer. Worin also soll die Überkompensation bestehen? --77.0.186.170 12:46, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es macht einen Unterschied, ob Du den Schadenersatz dazu verwendest, Dein Auto tatsächlich reparieren zu lassen (MwSt 19%), ob Du das Geld stattdessen zum Erwerb von Grundnahrungsmitteln (MwSt 7%) oder Solarmodulen (MwSt 0%) nutzt. Der zweite Satz Deines Beitrages ist also arg verkürzend. --2003:F7:DF12:8F00:8C39:5B49:CA48:BDDF 12:33, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das ist jetzt arg an den Haaren herbeigezogen. Zudem ist die Aussage auch irrelevant, weil es nicht darauf ankommt, wie die Schadenersatzleistung in Geld verwendet wird. --77.0.186.170 12:48, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, genau das ist der Punkt: Beispiel Schäden in der Mietwohnung. Lässt der Vermieter z.B. kaputte Fliesen von Handwerker ausbessern, hat er Anspruch auf den Rechnungsbetrag incl. Umsatzsteuer. Der Vermieter kann auf Grundlage von § 249 II S. 1 statt dessen die Summe eines Kostenvoranschlags als Schadensersatz fordern und die Arbeiten in Eigenleistung (oder gar nicht) ausführen. Dann gibt's nur den Kostenvoranschlag netto, also ohne Ust. - da diese nicht angefallen ist. --Chianti (Diskussion) 15:31, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das "dogmatische" Problem ist: die Umsatzsteuer behält der Geschädigte ja nicht, wenn er reparieren lässt, sondern er (bzw. die Werkstatt) führt sie an den Staat ab. Der Geschädigte soll (§ 249 I BGB) nicht schlechter gestellt werden als vor dem Schadensereignis, also muss der Schädiger die Ust. ebenfalls übernehmen. Verlangt der Gläubiger aus § 249 II S.1 BGB statt dessen den Gegenwert der Reparatur in Geld, ohne sie ausführen zu lassen, muss er keine USt. zahlen. Müsste der Schuldner die USt. (z.B. eines Kostenvoranschlags) zusätzlich zahlen, würde der Gläubiger einen Gewinn in Höhe der USt. machen. Das wollte der Gesetzgeber nachvollziehbarerweise nicht: der Geschädigte soll auch nicht besser gestellt werden als vor dem Schaden. --Chianti (Diskussion) 15:37, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Zu versteuerndes Einkommen ohne Kapitalerträge?

Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ist relevant für einige staatliche Rechte und Pflichten, unter anderem Elterngeld und Elternunterhaltspflicht. Laut verlinktem Artikel setzt sich das zu versteuernde Einkommen lediglich aus dem Bruttogehalt bzw. dem Einkommen von Selbstständigen zusammen. Wie ist es aber mit sonstigen Zuflüssen?

Meines Wissens werden Zuflüsse aus Vermietung oder Verpachtung mit eingerechnet. Ist das richtig? Zählt das als Einnahmen als Gewerbetreibender/Selbstständiger?

Werden Kapitalerträge (Zinsen, Aktien- sowie Fondsgewinne und -dividenden) nicht mit eingerechnet?

--146.52.179.134 14:20, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Der verlinkte Artikel ist etwas missverständlich. Das zu versteuernde Einkommen umfasst die Einnahmen ALLER sieben Einkunftsarten, vermindert um die zulässigen Ausgaben (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) und um sonstige abzuziehende Beträge. Die Nennung der Ausdrücke "Bruttoarbeitslohn", "Arbeitnehmer" und "Selbständiger" ist in diesem Zusammenhang unbedeutend und verwirrt nur. --Gruenschuh (Diskussion) 14:58, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Franzosen der Aufklärungszeit?

Stimmt es, dass der französische Adel fast besessen von öffentlichen Angelegenheiten waren, z. B. was den König angeht? --2A02:8071:60A0:92E0:541C:53B2:8883:7C0A 15:43, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Postzustellung durch Post Partner in Österreich?

Die österreichische Post operiert viel über kommerzielle Post Partner (ja, mit Deppenleerzeichen) - unter anderem "Lebensmittelgeschäfte, Kaufhäuser, Trafiken, Gemeinden, Tankstellen, Apotheken, Telekommunikation, Büro- und Buchhandlungen, Tourismusverbände". Auf der Beschreibung steht aber nicht, ob diese Partner dann auch die Zustellung der Post an die Privathaushalte übernehmen. So weit ich weiß, ist dies der Fall, zumindest regional. Weiß jemand hier näheres, wann/wo die Post zustellt, und wann/wo diese Post Partner? --KnightMove (Diskussion) 15:45, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

© 2022 Created with Royal Elementor Addons