„Schlachtung“ – Versionsunterschied

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schlachtung1.jpg|Abstechen
schlachtung2.jpg|Ausbluten
schlachtung3.jpg|Pechen mit [[Saupech]] (aufbereitetes Harz)
schlachtung4.jpg|Brühen
schlachtung5.jpg|Aufhängen
schlachtung6.jpg|Ausnehmen
schlachtung7.jpg|nach der Teilung
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Camel slaughter.jpg|[[Dromedar|Kamel]]<nowiki />schlachtung in [[Mauretanien]] (2007)
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Version vom 21. Oktober 2017, 15:55 Uhr

Mittelalterliche Darstellung der Schlachtung eines Schweines (Monatsbild)

Unter einer Schlachtung versteht man das Töten von Nutztieren unter Blutentzug, um deren Fleisch für den menschlichen Verzehr zu gewinnen[1] sowie die Nebenprodukte wie Knochen, Horn und Haut einer weiteren Verarbeitung zuzuführen.

Die Schlachtung darf in den meisten westlichen Staaten ausschließlich durch ausgebildete Fleischer (regional auch Schlachter, Metzger oder Fleischhauer genannt) durchgeführt werden und wird im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung amtlich überwacht.

Betäubung

In den meisten westlichen Nationen dürfen Tiere nur nach Betäubung (Ausschaltung der höheren Hirnfunktionen) geschlachtet werden. Die Betäubung ist vor dem Blutentzug durchzuführen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Tiere keinen unnötigen Schmerz durch Schlachtwunden erleiden. Es gibt folgende Betäubungsmethoden:

  • Vor der Einführung der Bolzenschussgeräte wurde die Betäubung bei der Hausschlachtung von Schweinen durch einen Schlag mit der stumpfen Seite einer mittelschweren Axt auf den Kopf des Tieres vorgenommen. Bei mit der Handangel gefangenen Fischen wird die Methode des Schlages auf den Kopf immer noch angewandt. Hierfür sind spezielle Totschläger erhältlich.
  • Schlachtschussapparate (Bolzen- und selten Kugelschussapparate): Bei Tieren mit dicker Kopfhaut und starker Schädeldecke, wie Rindern oder Pferden, wird die Betäubung mittels eines gezielten Schusses ins Gehirn durchgeführt. Dabei dringt der Stahlbolzen des Bolzenschussapparates durch die Schädeldecke des Tieres tief bis ins Gehirn ein und zerstört dieses. Bei Rindern zielt der Schlächter dabei auf den gedachten Kreuzungspunkt zweier Linien, die den Hornansatzpunkt und das gegenüberliegende Auge verbinden. Nur bei Hausschlachtungen werden auch Schweine mit dem Bolzenschussgerät betäubt. Dabei setzt der Schlächter dem Schwein das Bolzenschussgerät zwei Fingerbreiten über den Augen fest auf die Stirn.
    Aufsetzpunkte des Bolzenschussapparates bei Schlachttieren
    Rinder (Großvieh) werden ausschließlich mit dem Bolzenschussapparat geschossen.
  • Elektrische Betäubung: Für kleinere Tiere wie Geflügel reicht ein Stromstoß mit 50 bis 80 Volt während 8 bis 15 Sekunden, bei Schafen und Schweinen wird eine Spannung von 360 Volt verwendet. Dadurch wird im Gehirn ein sogenannter epileptiformer Anfall ausgelöst (vergleichbar dem epileptischen Anfall des Menschen), der zum Verlust der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit (Bewusstlosigkeit) führt, wodurch die Tiere schmerzunempfindlich werden. Diese Betäubungsmethode ist am effizientesten, wenn sich die Tiere im Wasser befinden.
  • Kohlendioxid: Schweine werden zunehmend in CO2-Anlagen betäubt („Backloader“). Die Schweine werden in kleinen Gruppen (mind. 2, max. 8 Tiere) in Gondeln oder Körben (Paternostersystem) in die Tiefe einer Grube (circa 9 Meter) befördert, in der sich das Gas befindet, das schwerer als Luft ist. Hauptsächlich an Schlachthöfen mit schnellen Bandgeschwindigkeiten wird CO2-Betäubung eingesetzt. In dieser Grube verlieren die Schweine durch Einatmen des CO2-Gasgemisches und durch Sauerstoffmangel dann das Bewusstsein. Anschließend werden die bewusstlosen Tiere wieder hochgefahren und automatisch aus der Gondel gekippt. Diese Methode ist umstritten, da die Tiere noch circa 15 Sekunden mit Atemnot oder Erstickungsangst nach Luft schnappen, bevor durch die Einatmung des Betäubungsgases eine Absenkung des pH-Wertes im Blut und damit auch im Gehirn bewirkt wird, woraus ein Verlust des Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögens (Bewusstlosigkeit) resultiert. Sie werden anschließend im Hängen durch Schnitt durch die Halsschlagader entblutet, was dann zum Tod führt. Der Blutentzug muss dann kurzfristig erfolgen, da viele Schweine sonst aufwachen würden. Untersuchungen haben ergeben, dass der Kontakt mit dem Kohlendioxid Stress bei den Tieren auslöst, welcher durch Verwendung der Edelgase Argon oder Helium, welche genauso gut betäuben würden, vermieden werden könnte.[2] Allerdings würden in diesem Falle höhere Kosten anfallen, vor allem aber wäre die Qualität des Schlachtkörpers, bei der Verwendung von Argon nicht zufriedenstellend. Bei der Verwendung von Helium hingegen ist die Qualität des Fleisches besser als bei Tieren welche durch CO2 betäubt wurden, da die Tiere den Sauerstoffmangel nicht wahrnehmen und somit keine Stresshormone ausschütten. An der Verwendung von Helium wird momentan am Max Rubner-Institut in Kulmbach geforscht.[3]

Schlachtstraße

Schlachtinspektion

In Schlachthöfen oder großen Metzgereien werden die betäubten Tiere an den Füßen (Stotzen) an einer Hochbahn aufgehängt. Um Verschmutzungen und mikrobiologischen Kontaminationen vorzubeugen, wird der Tierkörper von oben her bearbeitet. Meistens steht pro Arbeitsschritt eine Person zur Verfügung, welche nur für ihren Bereich zuständig ist. Das Berufsbild des Kopfschlächters umfasst die nachfolgenden Tätigkeitsbereiche.

Betäuben und Anhängen

Am Anfang der Schlachtstraße steht die Betäubung und das Aufziehen der Tierkörper auf eine Rohrbahn. Zum Aufhängen werden aus hygienischen Gründen in diesem Teilschritt Anschlingketten verwendet, da hier der Schlachtkörper noch nicht gereinigt oder geöffnet wurde. Im späteren Verlauf kommen Rohrbahnhaken zum Einsatz.

Entbluten und Absetzen des Kopfes

Im nächsten Arbeitsgang werden die Tiere „gestochen“. Dazu sticht der Schlächter das Tier entweder mit einem herkömmlichen oder mit einem Hohlstechmesser im Bereich des Brusteingangs und eröffnet die großen Blutgefäße in Herznähe. Gelingt dieser Stich nicht, oder wird die ganze Ader durchtrennt, die sich dann nach innen hin aufrollt, handelt es sich um ein „Verstechen“ und das Tier blutet nach innen aus. Durch den Blutentzug wird das Gehirn der Tiere nicht mehr mit Sauerstoff versorgt, sodass der Tod innerhalb kurzer Zeit eintritt.

Man unterscheidet verschiedene Stecharten:

  • Halsbruststich (Einstich vor dem Brustbein): bei Schweinen, Großvieh, Pferden
  • Aderschnitt (Durchtrennen der Halsschlagader): bei Großvieh, Pferden
  • Halsstich (Durchstechen des Kehlkopfes): bei Schafen, Ziegen, Kälbern

Gestochen wird im Liegen oder im Hängen. Beim Stechen im Liegen liegt das Tier auf der Seite. Wird im Hängen gestochen, so wird das Tier mit einer Schlachtkette am Hinterbein mit dem Kopf nach unten aufgehängt. In Schlachthöfen hängen die Tiere zum Stechen über der Blutauffangrinne oder Blutauffangwanne. Zum Stechen wird ein scharfes, etwa 14 cm langes Stechmesser benutzt. Bei Großvieh und Pferden kommt ein längeres, gut 20 cm langes Stechmesser zum Einsatz. Bei Rindern wird am besten die Haut am Hals von der Brust abwärts vorgeschlachtet (aufgeschnitten) und anschließend gestochen.

  • Halsbruststich: Hierbei wird bei einem Schwein der Hals gespannt, indem das Vorderbein nach oben gedrückt wird. Das Stechmesser wird etwa 3 Finger breit vor dem Brustbein angesetzt, und schräg nach hinten Richtung Herz und Schwanzende gestochen, um die dahinterliegenden Blutgefäße zu treffen. Die Klinge dringt dabei bis zum Anschlag in den Hals des Tieres ein. Bei Schweinen wird oftmals auch mit dem Hohlstechmesser gestochen, wobei das Blut durch Unterdruck abgesaugt und zur weiteren Verarbeitung in das Blutrührgerät geleitet wird. Um ein Verklumpen das Blutes zu verhindern, wird es durch das Rührwerk fortwährend gerührt.
  • Aderschnitt: Dem Tier wird mit einem frisch geschärften Schlachtmesser mit einem kräftigen Schnitt der Hals bis fast auf die Halswirbelsäule durchgeschnitten. Dabei werden Luft- und Speiseröhre sowie die Blutgefäße durchtrennt.
  • Halsstich: Der Kopf des Tieres wird mit einer Hand nach hinten fixiert, mit der anderen sticht man dicht hinter dem Ohr quer in den Hals. Der Hals wird dabei vollkommen durchgestochen. Mit einem kräftigen Schnitt wird der Hals nach vorne durchgeschnitten, und somit die Halsschlagader des Tieres durchtrennt.

Nach einem sachgerechten Entblutungsschnitt schießt das Blut im Rhythmus des Herzschlages sofort mit hohem Druck und in dickem Strahl aus der Stichwunde.

Beim nächsten Schritt werden bei Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden der Kopf und die Vorderfüße sauber abgetrennt. Schweine dagegen werden erst in ca. 62 °C heißem Wasser oder Wasserdampf gebrüht, damit anschließend in einer Enthaarungsmaschine die oberste Hautschicht und die Borsten entfernt werden können. Als nächster Schritt werden die Augenober- und -unterlider entfernt (Maske), ebenso die äußeren Gehörgänge. Diese Teile sind nicht für den menschlichen Verzehr geeignet und werden verworfen (Konfiskate). Die für den Menschen ungenießbare Fleischpartie rund um die Einstichstelle zur Entblutung von Schweinen oder Rindern wird Stichfleisch genannt.

Hautabzug

Der Tierkörper wird jetzt an den Hinterbeinen oberhalb des Knies aufgehängt, so dass die Hinterfüße unterhalb der Tarsalgelenke entfernt werden können. Anschließend wird bei Schafen und Rindern die Haut vorgeschnitten und dann abgezogen. In kleinen Schlachtbetrieben wird die Haut heruntergeschnitten, da das Abziehen die Keimproduktion beschleunigt.

Bei Schweinen und Geflügel werden die Borsten beziehungsweise die Federn entfernt und die Haut verbleibt am Schlachttier. Dies geschieht durch Brühen. Früher war dies die Behandlung mit heißem Wasser und bei Schweinen mit der Schabeglocke, Geflügel wurde danach gerupft. Heute sind diese Arbeitsschritte mechanisiert. Manchmal wird Brühharz zur Enthaarung geschlachteter Schweine verwendet.

Zumeist wird die Haut der Tiere zur Pelz- oder Lederproduktion verwendet.

Entweiden

Geschlachtetes Kaninchen

Beim Entnehmen der Eingeweide, der sogenannte Eviszeration, muss darauf geachtet werden, dass keine Kotreste vom Darm oder After an das Fleisch gelangen. Stand der Technik sind heute Klammern aus Gummi oder Metall, die um den Schlund und das Rektum gelegt werden und so ein Austreten von Kot und Nahrungsresten verhindern. Falls notwendig, können jetzt die Bauch- und Brusthöhle mit Trinkwasser ausgespült werden. Entgegen der landläufigen Meinung kann hierbei das Fleisch aus physikalischen Gründen nicht „verwässert“ werden. Ein Grund ist der hohe Temperaturunterschied zwischen Schlachtkörper und Umluft (in der Regel 30 °C und mehr), wodurch Reste des Wassers aufgrund des höheren Wasserdampf-Partialdruckes rasch abdunsten. Nach der Entnahme der Bauch- und Brustorgane und möglicherweise dem mittigen Spalten der Schlachtkörper entlang der Wirbelsäule erfolgt die amtliche Fleischuntersuchung der Tierkörper(hälften) und der Nebenprodukte der Schlachtung durch amtliche Tierärzte oder durch amtliche Fachassistenten (bis Ende 2005: Fleischkontrolleure).

Bei gewerblichen Schlachtungen werden die genussuntauglichen Tierkörperteile und Schlachtabfälle als Konfiskate in einen besonderen Kühlraum verbracht und bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt zwischengelagert. Bei Hausschlachtungen in einem landwirtschaftlichen Betrieb war die Entsorgung durch Untergraben im Misthaufen eine übliche Methode.

Als letztes wird das amtliche Schlachtgewicht festgestellt.

Bearbeiten und Reinigen

Nach vorheriger Kühlung auf maximal 7 °C oder weniger im Kern (beim Rind in der Keule, beim Schwein im Schinken) wird der Körper in die entsprechenden Teilstücke zerlegt. Großmetzgereien liefern meist Schweinehälften oder Rinderviertel. Auch in Österreich nur noch von untergeordneter Bedeutung ist die traditionelle Wiener Teilung.

Persönliche Ausrüstung und Schutzkleidung des Metzgers/Schlachters

Schutzkleidung und Ausrüstung eines Metzgers/Schlachters

  • Weiße Gummistiefel
  • Lange, wasserundurchlässige Schürze (Schlächterschürze)
  • Metzgerkittel (Fleischerjacke)
  • Weiße Kopfbedeckung, Schiffchen, Mütze, in Schlachthöfen auch Schutzhelm
  • Messerköcher, Messertasche
  • Schlachtmesser
  • Stechmesser
  • Häutemesser
  • Wetzstahl
  • Kettenhandschuh und Kettenschürze zum Schutz vor Messerunfällen

Während der Arbeit beim Schlachten trägt der Metzger/Schlachter seine Messer immer griffbereit und sicher untergebracht im Messerköcher am Gürtel umgeschnallt bei sich. Auch der Wetzstahl ist am Gürtel eingehängt und immer griffbereit.

Weideschlachtung

In Deutschland ist unter engen Voraussetzungen eine Schlachtung auf der Weide zulässig. Eine Weideschlachtgenehmigung wird nur erteilt, wenn eine Kugelschussbetäubung stattfindet, die Tiere ganzjährig auf der Weide gehalten werden und der Halter den Antrag entsprechend begründet. So gestattet § 12 TierSchlV in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 2 nur zur Nottötung sowie „mit Einwilligung der zuständigen Behörde zur Betäubung oder Tötung von Rindern, die ganzjährig im Freien gehalten werden“. Der Bolzenschuss muss auf den Kopf des Tieres abgegeben werden.[4]

In der Schweiz wurde 2016 eine einmalige und auf ein Jahr befristete Genehmigung zur Weideschlacht erteilt; ansonsten ist sie, wie in Österreich (Stand: 2016) verboten.[4]

Tierschützer halten diese Tötung für schonender, weil die Tiere in der gewohnten Umgebung bleiben und bei der Tötung keinerlei Stress ausgesetzt seien. Dies verbessere auch die Fleischqualität.[4][5]

Tierschutz

Den Tierschutz am Schlachthof regelt in Deutschland die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV). Gemäß dieser sind „Tiere (…) so zu betäuben, dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden.“[6]

Nach einer Untersuchung des Kulmbacher Max Rubner-Instituts, die unter der Leitung des Veterinärs und Fleischforschers Klaus Tröger durchgeführt wurde, werden bis zu ein Prozent der Schlachtschweine nicht ordnungsgemäß entblutet, mit der Folge dass sie erst beim Verbrühen qualvoll sterben. Erkennbar ist dies bei der Fleischuntersuchung an einer Brühwasserlunge, das heißt, es ist im Brühwasser noch mindestens ein Atemzug erfolgt. Rund 500.000 Schweine werden somit in Deutschland pro Jahr lebend gesiedet. Ähnlich dramatisch sei die Lage bei Rindern: Nach Angabe Trögers verfehle der zur Betäubung vorgesehene Bolzenschuss bei rund 200.000 Tieren das Ziel, so dass diese ebenfalls einen qualvollen Tod erleiden müssen. Als Grund werden die Akkordlöhne in den Schlachthäusern genannt und die aus dem Zeitdruck resultierende hohe Fehlerquote: Ein sogenannter Stecher hat nur etwa zwei Sekunden Zeit, um einem Schwein die Schlagadern zu durchtrennen.[7][8]

2012 gab die Bundesregierung auf Anfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen die Fehlbetäubungsrate bei Schweinen bei handgeführten elektrischen Anlagen mit 12,5 Prozent und bei automatischen Anlagen mit 3,3 Prozent an. Die Fehlerrate bei Rindern wurde mit teilweise über 9 Prozent angegeben.[9]

Rituelles Schlachten

Schächten

Schlachten gemäß jüdischem Ritus nennt man Schächten (von hebr. Schechita). Beim Schächten wird dem Tier mittels eines sehr scharfen Messers mit einem einzigen großen Schnitt die Halsunterseite, die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre geöffnet. Das Tier muss danach vollständig ausbluten. Das Schächten muss durch einen Schochet, einen rituellen Schlachter, erfolgen, der selbst eine spezielle praktische und religiöse Ausbildung erhalten hat. Nur das Fleisch von Tieren, die nach diesem speziellen Ritus geschlachtet worden sind, gilt als koscher.

Schlachten nach islamischem Ritus

Gemäß den islamischen Vorschriften müssen Haustiere (Kamele, Rinder, Schafe, Ziegen, Geflügel) nach einem speziellen Ritus geschlachtet werden, der Dhakāt (ذكاة / ḏakāh) genannt wird[10] und in einzelnen Punkten dem jüdischen Schächten ähnlich ist. Nur Fleisch von Tieren, die nach diesem Ritus geschlachtet sind, gilt als halāl. Der Dhakāt-Ritus erfordert die Einhaltung folgender Vorschriften:

  • Die Schlachtung des Tieres muss mit einem scharfen Gegenstand erfolgen, der dazu geeignet ist, "es durch das Zertrennen der Blutgefäße ausbluten zu lassen."[11]
  • Für die Schlachtung kommen zwei Methoden in Betracht, Dhabh (ذبح / ḏabḥ) und Nahr (نحر / naḥr). Die Nahr-Methode wird nur bei Kamelen und seltener bei Rindern angewandt. Hierbei wird dem stehenden Tier ein scharfes Messer in die Kehle gestoßen. Die Dhabh-Methode kommt bei allen anderen Tieren (Rindern, Ziegen, Schafen, Geflügel) zur Anwendung. Hierbei werden dem Tier, das auf die linke Seite gelegt wird, in einem einzigen Schnitt Kehle und Halsadern durchtrennt. Nur wenn es nicht möglich ist, die Kehle des Tieres zu erreichen, etwa weil es davonläuft, ist es erlaubt, das Tier an einer anderen Körperstelle zu verletzen. Diese letztgenannte Art der Schlachtung wird ʿAqr (عقر) genannt.[12]
  • Beim Schlachten muss über dem Tier der Name Allahs ausgesprochen werden, und es darf dabei kein anderer Name genannt werden. Dieses Gebot stützt sich auf verschiedene koranische Aussagen, insbesondere Sure 6:121: "Esst nicht das, worüber der Name Gottes nicht gesprochen wurde!" (vgl. auch Sure 5:3 und 6:118).[13]
  • Der Schlachtende muss ein Muslim oder ein Angehöriger der Schriftreligionen (Christ, Jude, Zoroastrier),[14] im Vollbesitz der Geisteskräfte und nüchtern sein.
  • Das Tier soll bei der Schlachtung nach der Qibla ausgerichtet sein.[15] Dies ist jedoch keine Pflicht, sondern nur empfohlen.[16]
  • Das zur Schlachtung vorgesehene Tier darf außerdem nicht in der Weise krank oder verletzt sein, dass sein baldiges Verenden voraussehbar ist.[17]

Konflikt mit dem Tierschutz

Nach jahrelangen Protesten von Tierschutzorganisationen und Tierärzten wurde das nach dem jüdischen und islamischen Ritus vollzogene Schächten staatlicherseits reglementiert. Seither ist Schächten in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Tierschutzgesetz nur dann erlaubt, wenn ein begründeter bzw. zwingender Grund vorliegt. Darüber hinaus muss von der Veterinärbehörde eine Erlaubnis vorliegen. Seit Jahren fordert die Bundestierärztekammer aufgrund neuer Forschungserkenntnisse zur Entstehung und Interpretation von Angst, Schmerzen und Leiden bei der betäubungslosen Schlachtung mit Zustimmung der Tierärzteschaft, dass die religiös motivierten Ausnahmegenehmigungen zum Schlachten ohne Betäubung abgeschafft werden.[18]

Fotos

Siehe auch

Commons: Schlachtung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Vetion.de GmbH: Weitere Anwendung von Vorschriften des Fleischhygienegesetzes (Deutschland) Begriffsbestimmung der Schlachtung in § 4 FlHG
  2. Vergleichende Verhaltensstudie und Bestimmung humoraler Stressparameter bei der Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid (CO2) bzw. Argon, aus dem Jahresbericht des Institutes für Technologie, Kulmbach
  3. Patrick Hünerfeld: Tierschutz – Besser schlachten. SWR Fernsehen, 23. Mai 2014, abgerufen am 6. Juli 2016.
  4. a b c Henrik Hofmann: Weideschlachtung: Tierschutz unter freiem Himmel. In: wir-sind-tierarzt.de. 14. Juli 2016, abgerufen am 19. Februar 2017.
  5. Wie ein Landwirt seine Rinder auf der Weide schlachtet. In: Quarks&Co. WDR, 31. März 2015, abgerufen am 19. Februar 2017.
  6. § 12 TierSchlV
  7. Patrick Hünerfeld: Fleischkonsum: Qualen im Schlachthaus. BR-online, 30. März 2010, archiviert vom Original am 26. September 2010; abgerufen am 13. Januar 2014.
  8. Tagesthemen zur Schlachtung: Fehlbetäubungen im Akkord (Pressemitteilung der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt vom 30.03.2010). Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, abgerufen am 31. März 2010.
  9. Fleischindustrie: Regierung rügt Tierquälerei in Schlachthöfen. Spiegel Online, 21. Juni 2012. Abgerufen am 8. Juni 2014.
  10. Vgl. dazu G.-H. Bousquet: Art. "Dhabīḥa" in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. II., S. 213a-214a.
  11. Vgl. Yusuf al-Qaradawi: Erlaubtes und Verbotenes im Islam. Übersetzt 1969 von Ahmad von Denffer. SKD- Bavaria Verlag, München 1989, S. 54.
  12. Vgl. G.-H. Bousquet: Art. "Dhabīḥa" in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. II., S. 213a-214a. Hier S. 213b.
  13. Vgl. Yusuf al-Qaradawi: Erlaubtes und Verbotenes im Islam. Übersetzt 1969 von Ahmad von Denffer. SKD- Bavaria Verlag, München 1989, S. 55.
  14. Vgl. Yusuf al-Qaradawi: Erlaubtes und Verbotenes im Islam. Übersetzt 1969 von Ahmad von Denffer. SKD-Bavaria Verlag, München 1989, S. 55.
  15. Vgl. G.-H. Bousquet: Art. "Dhabīḥa" in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. II., S. 213a-214a. Hier S. 213b.
  16. Vgl. z. B. ʿAbd al-Wahhāb al-Baghdādī: Kitāb at-Talqīn fī l-fiqh al-mālikī. Ed. Zakarīyā ʿUmairāt. Dār al-kutub al-ʿilmīya, Beirut, 1999. S. 78.
  17. Vgl. z. B. ʿAbd al-Wahhāb al-Baghdādī: Kitāb at-Talqīn fī l-fiqh al-mālikī. Ed. Zakarīyā ʿUmairāt. Dār al-kutub al-ʿilmīya, Beirut, 1999. S. 78.
  18. Martin von Wenzlawowicz, Karen von Holleben: Tierschutz bei der betäubungslosen Schlachtung aus religiösen Gründen. In: Deutsches Tierärzteblatt 11, 2007, S. 1374.