„Konrad III. von Mödling“ – Versionsunterschied

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Doch Konrad profitierte bereits von dem 1156 ausgestellten „Freiheitsbrief“ des Kaisers [[Friedrich I. (HRR)|Friedrich Barbarossa]], der dem Berchtesgadener Klosterstift die [[Forsthoheit]] gewährte, sowie von der eigenmächtigen Erweiterung dieser „Goldenen Bulle“ durch [[Heinrich I. (Berchtesgaden)|Heinrich I.]] um die Schürffreiheit auf Salz und Metall.<ref>''"So hatte man in Berchtesgaden (..) auf der Grundlage einer echten Vorurkunde eine neue Urkunde, eine erweiterte Neuausfertigung, erstellt mit dem Zweck, das Salzregal sicherzustellen."'' in Manfred Feulner: ''Berchtesgaden - Geschichte des Landes und seiner Bewohner''. S. 37</ref><ref>[http://www.berchtesgadener-anzeiger.de/includes/mehr.php?id=1319 berchtesgadener-anzeiger.de] Ulli Kastner: ''Das Salz gehört seit 900 Jahren zur Berchtesgadener Geschichte'' in [[Berchtesgadener Anzeiger]], Meldung vom 22. Mai 2002 bzw. 3. Juni 2002</ref> Dank der seit 1194 gültigen „Magna Charta der Berchtesgadener Landeshoheit“ vermochte er zudem als Landes- und Gerichtsherr nicht nur die niedere, sondern auch die hohe Gerichtsbarkeit auszuüben.<ref>Manfred Feulner: ''Berchtesgaden - Geschichte des Landes und seiner Bewohner''. S. 47</ref> Und seit 1209 war den Berchtesgadener Pröpsten durch Papst [[Innozenz III. (Papst)|Innozenz III.]] das Recht der freien Jurisdiktion über alle Laien innerhalb des päpstlichen [[Immunitätsbezirk|Immunitätsgebietes]] bestätigt worden.<ref>Manfred Feulner: ''Berchtesgaden - Geschichte des Landes und seiner Bewohner''. S. 50-51</ref><ref>Laut A.Helm sind die nach ihm bereits 1254 erhaltenen bischöflichen Insignien schon Zeichen einer direkten päpstlichen Oberhoheit, der das Stift seitdem allein unterstellt gewesen wäre. Siehe Helm A.: ''Berchtesgaden im Wandel der Zeit'', Stichwort: Geschichte des Landes, S. 109</ref> Zudem war ihm und seinen Nachfolgern seit 1255 durch [[Papst]] [[Alexander IV. (Papst)|Alexander IV.]] „für alle Zeiten“ das Recht zum Tragen der Insignien [[Mitra]], Ring und Sandalen gewährt worden, was sie schon fast den Bischöfen gleichstellte.<ref name="Brugger311"/>
Doch Konrad profitierte bereits von dem 1156 ausgestellten „Freiheitsbrief“ des Kaisers [[Friedrich I. (HRR)|Friedrich Barbarossa]], der dem Berchtesgadener Klosterstift die [[Forsthoheit]] gewährte, sowie von der eigenmächtigen Erweiterung dieser „Goldenen Bulle“ durch [[Heinrich I. (Berchtesgaden)|Heinrich I.]] um die Schürffreiheit auf Salz und Metall.<ref>''"So hatte man in Berchtesgaden (..) auf der Grundlage einer echten Vorurkunde eine neue Urkunde, eine erweiterte Neuausfertigung, erstellt mit dem Zweck, das Salzregal sicherzustellen."'' in Manfred Feulner: ''Berchtesgaden - Geschichte des Landes und seiner Bewohner''. S. 37</ref><ref>[http://www.berchtesgadener-anzeiger.de/includes/mehr.php?id=1319 berchtesgadener-anzeiger.de] Ulli Kastner: ''Das Salz gehört seit 900 Jahren zur Berchtesgadener Geschichte'' in [[Berchtesgadener Anzeiger]], Meldung vom 22. Mai 2002 bzw. 3. Juni 2002</ref> Dank der seit 1194 gültigen „Magna Charta der Berchtesgadener Landeshoheit“ vermochte er zudem als Landes- und Gerichtsherr nicht nur die niedere, sondern auch die hohe Gerichtsbarkeit auszuüben.<ref>Manfred Feulner: ''Berchtesgaden - Geschichte des Landes und seiner Bewohner''. S. 47</ref> Und seit 1209 war den Berchtesgadener Pröpsten durch Papst [[Innozenz III. (Papst)|Innozenz III.]] das Recht der freien Jurisdiktion über alle Laien innerhalb des päpstlichen [[Immunitätsbezirk|Immunitätsgebietes]] bestätigt worden.<ref>Manfred Feulner: ''Berchtesgaden - Geschichte des Landes und seiner Bewohner''. S. 50-51</ref><ref>Laut A.Helm sind die nach ihm bereits 1254 erhaltenen bischöflichen Insignien schon Zeichen einer direkten päpstlichen Oberhoheit, der das Stift seitdem allein unterstellt gewesen wäre. Siehe Helm A.: ''Berchtesgaden im Wandel der Zeit'', Stichwort: Geschichte des Landes, S. 109</ref> Zudem war ihm und seinen Nachfolgern seit 1255 durch [[Papst]] [[Alexander IV. (Papst)|Alexander IV.]] „für alle Zeiten“ das Recht zum Tragen der Insignien [[Mitra]], Ring und Sandalen gewährt worden, was sie schon fast den Bischöfen gleichstellte.<ref name="Brugger311"/>


1274 hatte er eine päpstliche Bestätigung der Stiftsprivilegien erwirkt und später auch in [[Judenburg]] bei König [[Rudolf I. (HRR)|Rudolf I.]] die Maut- und Zollrechte des Klosterstifts in Österreich bestätigt bekommen.<ref name="Brugger311">[http://books.google.com/books?hl=de&id=6CMFAQAAIAAJ&dq=Brugger+Griesstetter+H%C3%B6glw%C3%B6rth&q=megling#search_anchor books.google.com] Walter Brugger, Heinz Dopsch, Peter F. Kramml: ''Geschichte von Berchtesgaden: Zwischen Salzburg und Bayern (bis 1594)''. Plenk, 1991. S. 311, 392, 393</ref>
1274 hatte er eine päpstliche Bestätigung der Stiftsprivilegien erwirkt und später auch in [[Judenburg]] bei König [[Rudolf I. (HRR)|Rudolf I.]] die Maut- und Zollrechte des Klosterstifts in Österreich bestätigt bekommen. Sein auf 1283 datiertes Todesjahr ist laut [[Walter Brugger (Theologe)|Brugger]] nicht gesichert.<ref name="Brugger311">[http://books.google.com/books?hl=de&id=6CMFAQAAIAAJ&dq=Brugger+Griesstetter+H%C3%B6glw%C3%B6rth&q=megling#search_anchor books.google.com] Walter Brugger, Heinz Dopsch, Peter F. Kramml: ''Geschichte von Berchtesgaden: Zwischen Salzburg und Bayern (bis 1594)''. Plenk, 1991. S. 311, 392, 393</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 4. August 2011, 00:54 Uhr

Konrad von Mödling († 1283) war Augustiner-Chorherr und als Konrad III. von 1257 bis 1283 Propst des Klosterstifts Berchtesgaden.

Konrad von Mödling (vormals: Megling) wurde wie seine letzten Vorgänger aus den Reihen der Kanoniker des Klosterstifts Berchtesgaden zum Propst gewählt. Er hatte sich offenbar stets bemüht, außerhalb und innerhalb der Klostermauern „ohne alle Partheynahme sein Schifflein“ durch die Konflikte jener Zeit zu lenken.[1]

Wiewohl dem Stift durchaus das Recht eingeräumt wurde, innerhalb seiner Grenzen Todesurteile auszusprechen, verfügte es noch nicht über die Blutgerichtsbarkeit, solche Urteile auch zu vollstrecken. Dazu war mit den Brüdern Otto und Cuno von Gutrath vereinbart worden, dass sie sich dieser Urteile entsprechend annahmen. Erst Konrads Nachfolger Johann Sax von Saxenau sollte den Blutbann ab 1294 dann auch selber innerhalb des Stiftsterritoriums vollstrecken lassen können.[1]

Doch Konrad profitierte bereits von dem 1156 ausgestellten „Freiheitsbrief“ des Kaisers Friedrich Barbarossa, der dem Berchtesgadener Klosterstift die Forsthoheit gewährte, sowie von der eigenmächtigen Erweiterung dieser „Goldenen Bulle“ durch Heinrich I. um die Schürffreiheit auf Salz und Metall.[2][3] Dank der seit 1194 gültigen „Magna Charta der Berchtesgadener Landeshoheit“ vermochte er zudem als Landes- und Gerichtsherr nicht nur die niedere, sondern auch die hohe Gerichtsbarkeit auszuüben.[4] Und seit 1209 war den Berchtesgadener Pröpsten durch Papst Innozenz III. das Recht der freien Jurisdiktion über alle Laien innerhalb des päpstlichen Immunitätsgebietes bestätigt worden.[5][6] Zudem war ihm und seinen Nachfolgern seit 1255 durch Papst Alexander IV. „für alle Zeiten“ das Recht zum Tragen der Insignien Mitra, Ring und Sandalen gewährt worden, was sie schon fast den Bischöfen gleichstellte.[7]

1274 hatte er eine päpstliche Bestätigung der Stiftsprivilegien erwirkt und später auch in Judenburg bei König Rudolf I. die Maut- und Zollrechte des Klosterstifts in Österreich bestätigt bekommen. Sein auf 1283 datiertes Todesjahr ist laut Brugger nicht gesichert.[7]

Literatur

  • Walter Brugger, Heinz Dopsch, Peter F. Kramml: Geschichte von Berchtesgaden: Zwischen Salzburg und Bayern (bis 1594). Plenk, Berchtesgaden 1991
  • Manfred Feulner: Berchtesgaden - Geschichte des Landes und seiner Bewohner. Verlag Berchtesgadener Anzeiger, Berchtesgaden 1986 ISBN 3-925647-00-7
  • A. Helm, Hellmut Schöner (Hrsg.): Berchtesgaden im Wandel der Zeit. Reprint von 1929. Verein für Heimatkunde d. Berchtesgadener Landes. Verlag Berchtesgadener Anzeiger sowie Karl M. Lipp Verlag, München 1973.
  • Joseph Ernst von Koch-Sternfeld: Geschichte des Fürstenthums Berchtesgaden und seiner Salzwerke, Band 1. Salzburg 1815

Einzelnachweise

  1. a b books.google.com Joseph Ernst von Koch-Sternfeld: Geschichte des Fürstenthums Berchtesgaden und seiner Salzwerke, Band 1. Salzburg 1815; S. 112 f.
  2. "So hatte man in Berchtesgaden (..) auf der Grundlage einer echten Vorurkunde eine neue Urkunde, eine erweiterte Neuausfertigung, erstellt mit dem Zweck, das Salzregal sicherzustellen." in Manfred Feulner: Berchtesgaden - Geschichte des Landes und seiner Bewohner. S. 37
  3. berchtesgadener-anzeiger.de Ulli Kastner: Das Salz gehört seit 900 Jahren zur Berchtesgadener Geschichte in Berchtesgadener Anzeiger, Meldung vom 22. Mai 2002 bzw. 3. Juni 2002
  4. Manfred Feulner: Berchtesgaden - Geschichte des Landes und seiner Bewohner. S. 47
  5. Manfred Feulner: Berchtesgaden - Geschichte des Landes und seiner Bewohner. S. 50-51
  6. Laut A.Helm sind die nach ihm bereits 1254 erhaltenen bischöflichen Insignien schon Zeichen einer direkten päpstlichen Oberhoheit, der das Stift seitdem allein unterstellt gewesen wäre. Siehe Helm A.: Berchtesgaden im Wandel der Zeit, Stichwort: Geschichte des Landes, S. 109
  7. a b books.google.com Walter Brugger, Heinz Dopsch, Peter F. Kramml: Geschichte von Berchtesgaden: Zwischen Salzburg und Bayern (bis 1594). Plenk, 1991. S. 311, 392, 393
VorgängerAmtNachfolger
Heinrich III.Stiftspropst von Berchtesgaden
1257–1283
Johann Sax von Saxenau