„Diskussion:Wahlfälschung“ – Versionsunterschied

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Die einen Abschnitt weiter oben geführte Diskussion bringt mich zu der Frage: Brauchen wir hier wirklich Beispiele für Wahlfäschung? Ich persönlich glaube, das der Leser auch versteht, was Wahlfälschung ist, ohne dass wir Beispiele bringen. Und ich glaube, dass Beispiele hier tendenziell POV sind. Natürlich ist der Ehrenvorsitzende der [[Die Linkspartei|Linkspartei (damals SED)]], [[Hans Modrow]] Wahlfälscher. Welche Aussage hat dies in einem Staat, der bekanntermaßen keine [[Demokratie]] war? Ja, es wurden in Dachau Wahlen gefälscht. Ist durch diese Straftat Einzelner etwas über das Demokratieverständnis des [[CSU]] ausgesagt? Wollen wir wirklich eine Provinzposse in [Bayrischzell]] darstellen, oder soll ich lieber berichten, wie die Stupa-Wahlen während meiner Unizeit gefälscht wurden? Mein Vorschlag: Hier bitte keine Beispiele![[Benutzer:Karsten11|Karsten11]] 21:50, 2. Nov. 2006 (CET)
Die einen Abschnitt weiter oben geführte Diskussion bringt mich zu der Frage: Brauchen wir hier wirklich Beispiele für Wahlfäschung? Ich persönlich glaube, das der Leser auch versteht, was Wahlfälschung ist, ohne dass wir Beispiele bringen. Und ich glaube, dass Beispiele hier tendenziell POV sind. Natürlich ist der Ehrenvorsitzende der [[Die Linkspartei|Linkspartei (damals SED)]], [[Hans Modrow]] Wahlfälscher. Welche Aussage hat dies in einem Staat, der bekanntermaßen keine [[Demokratie]] war? Ja, es wurden in Dachau Wahlen gefälscht. Ist durch diese Straftat Einzelner etwas über das Demokratieverständnis des [[CSU]] ausgesagt? Wollen wir wirklich eine Provinzposse in [Bayrischzell]] darstellen, oder soll ich lieber berichten, wie die Stupa-Wahlen während meiner Unizeit gefälscht wurden? Mein Vorschlag: Hier bitte keine Beispiele![[Benutzer:Karsten11|Karsten11]] 21:50, 2. Nov. 2006 (CET)

:okay, dann löschen wir aber bitte konsequenterweise '''auch''' alle Beispiele aus der Chronik und nicht wie nur die "Wahlfälschung" Bayrischzell wie durch [Benutzer:Unscheinbar|Unscheinbar]] und [Benutzer:Buckaroo|Buckaroo]] geschehen!? Wenn kein begründeter Widerspruch kommt, werde ich das am So. erledigen.

:Ich schlage trotzdem vor, daß man auf die immer latent vorhandende Gefahr der sehr schwammigen Gesetzestext-Wortlaute hinweist. Denn Bayrischzell ist im Kontext und Zusammenspiel der örtlichen Parteien & Medien & Justiz sicherlich eine Provinzposse, aber ganz bestimmt nicht für die betroffenen "Wahlfälscher", die allesamt ganz sicher keine Fälschung vor hatten, aber trotzdem wie Schwerverbrecher in den Knast mussten !! Denn das, was Justiz & Gesetze in Bayrischzell angstellt hatten, das kann in jeder anderen Stadt genauso passieren, solange die Gesetze so schludrig sind.

:Weil Du gerade von Unizeit sprichst, nach bayerischem GLKrWG und vermutlich auch in anderen Bundesländern steht:

:1. jeder Student mit einem Fuss im Gefängnis, wenn er den laut Gesetz "Schwerpunkt seiner Lebensbeziehung" nach wie vor an seinem Heimatort sieht und damit am 1. Wohnsitz dort auch zur Wahl geht und eben nicht an seinem zweiten Uni-Wonsitz.

:2. ebenso jeder Gemeindewahlleiter und Wahlvorsteher, der bei der Auswertung der Briefwahlunterlagen bzw. beim Abgleich mit dem Wählerverzeichnis die am Heimatort nicht wahlberechtigten Studenten nicht rechtzeitig aussortiert, weil er den Schwerpunkt der Lebensbeziehung des einzelnen Studenten ja gar nicht richtig einschätzen kann!? --[[Benutzer:82.135.3.201|82.135.3.201]] 01:19, 3. Nov. 2006 (CET)

Version vom 3. November 2006, 02:19 Uhr

unzulässige Wahlbeeinflussung

Das im Artikel Wahlfälschung Beschriebene geht über den Tatbestand einer Wahlfälschung weit hinaus. Die zutreffende Überschrift müsste in etwa lauten: unzulässige Wahlbeeinflussung.

Die Aussagen zum Thema unzulässige Wahlbeeinflussung könnten in folgende Bereiche untergliedert werden:

1.) Entzug der Wahlrechts durch bürokratische Maßnahmen. (Wahlbeeinflussung mittels Bürokratie / durch Entzug des Wahlrechts)

2.) Verhinderung der Stimmabgabe für bestimmte Wählergruppen durch die Androhung bzw. Ausübung von Gewalt. (Wahlbeeinflussung durch Verhinderung der Stimmabgabe)

3.) Beeinflussung der Stimmabgabe für bestimmte Wählergruppen durch die Androhung bzw. Ausübung von Gewalt. (gewaltsame Beeinflussung des Wählerverhaltens)

4.) Veränderung des Ergebnisses von demokratisch durchgeführten Wahlen. (Wahlfälschung)

5.) Beeinflussung der Stimmabgabe durch Täuschung der Wähler. (Wahlbetrug)

Entsprechend dieser Aufteilung habe ich versucht, eine gewisse „Ordnung“ die die Fülle der im Artikel Wahlfälschung enthaltenen Aussagen zu bringen.

Helmut Krause 01:05, 23. Mär 2005 (CET)


Wesentliche Teile des Artikels Wahlfälschung könnten z.B. zusammengefasst werden zu einem Artikel:

Wahlbeeinflussung mittels Bürokratie / durch Entzug oder Beeinträchtigung des Wahlrechts

(meine Anmerkungen sind jeweils in Klammern angefügt)

Zu den unverzichtbaren Elementen eines demokratischen Rechtsstaates gehört, dass jeder Bürger ab einem bestimmten Alter – unabhängig von Stand, Vermögen, Geschlecht und Rasse – das Recht hat, an Wahlen teilzunehmen.

In vielen Staaten wird gegen diesen elementaren Grundsatz des demokratischen Rechtsstaats verstoßen.

Es gibt Fälle, (welche? Wo konkret?) in denen die Regeln so festgelegt werden, dass das Wahlsystem bestimmte Parteien oder Personen begünstigt. So kann in manchen Ländern das Staatsoberhaupt einen bestimmten Anteil der Abgeordneten nach eigenem Gutdünken ernennen, was es sehr schwer macht, eine anderweitige Mehrheit im Parlament zu erreichen. (wo konkret?)

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Dies wird in der Regel nicht als Wahlfälschung angesehen, (dann weg) obwohl auch hier demokratische Prinzipien verletzt werden können.

Wahlfäschungen können von den zur Wahl stehenden Kandidaten oder Parteien vorgenommen oder veranlasst werden, oder von interessierten Dritten, zum Beispiel Interessengruppen, die hinter einem Kandidaten oder einer Partei stehen. (also von allen) Die meisten Wahlfälschungen werden durch amtierende Regierungen begangen. (Beweis: )

Wahlfälschungen treten meist in diktatorischen Systemen auf, die dennoch zur Steigerung ihrer Legitimation Wahlen durchführen, aber durch Wahlfälschung das gewünschte Ergebnis sicherstellen. In demokratischen Systemen können Wahlfälschungen ebenso auftreten, sollen aber durch größtmögliche Transparenz und mehrstufige Sicherheits- und Kontrollsysteme unterbunden werden. Viele Menschen billigen einem Land nur dann den Status einer Demokratie zu, wenn Wahlfälschungen von Häufigkeit und Umfang her die Ausnahme sind.

Wahlfälschungen sind in den meisten Ländern (zumindest) offiziell strafbar. (In Deutschland regelt dies §107 ff (http://dejure.org/gesetze/StGB/107.html) des Strafgesetzbuchs.) Besonders in Diktaturen fehlt es aber oft an der unabhängigen Justiz, um gerade Wahlfälschungen durch die Regierung wirksam zu verfolgen.

Insbesondere bei nationalen Wahlen kommt eine Wahlfälschung einem Putschversuch gleich (immer?) und eine erfolgreiche Wahlfälschung in der Wirkung einem Putsch (immer?), da die Regierungsgewalt entgegen der maßgebenden Regeln (dem Willen der Bevölkerungsmehrheit) erlangt wird.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]

1 Methoden zur Wahlfälschung1.1 Vor der Wahl1.1.1 Berichterstattung1.1.2 Wahlkreise1.1.3 Kandidaten1.1.4 Wähler1.2 Bei der Wahl1.3 Nach der Wahl2 Verhinderung von Wahlfälschungen3 Historische Wahlfälschungen4 Systembedingte Wahlfälschungen5 Siehe auch

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Methoden zur Wahlfälschung

Wahlen können durch zahlreiche Methoden verfälscht werden, die in unterschiedlichen Phasen ansetzen.

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Vor der Wahl

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einseitige Berichterstattung

In vielen Ländern ist es gängige Praxis, in den staatlich kontrollierten Massenmedien die Regierung besonders viel und positiv zu erwähnen und die Opposition kaum und dann vorzugsweise kritisch. Probleme im Land werden gerade vor Wahlen möglichst totgeschwiegen.

Diese Art der Manipulation hat einen gleitenden Übergang zur legitimen Berichterstattung, und es ist nicht immer klar, ob tatsächlich ein Manipulationsversuch vorliegt.

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Manipulation der Wahlkreise

Wahlkreise können so zugeschnitten werden, dass möglichst viele genehme Kandidaten gewählt werden. Dazu werden sie so gestaltet, dass die genehmen Kandidaten voraussichtlich relativ knappe Mehrheiten erreichen, und übrig bleibende ‚oppositionelle‘ Gebiete zusammengefasst werden. Damit können viele Anhänger der Opposition ihre Stimme nur einem Kandidaten geben, der sowieso schon gewählt ist. Dieses Verfahren wird in den USA systematisch – und inzwischen unterstützt durch Datamining – angewandt, wo es unter dem Namen Gerrymandering (kenne ich nicht) bekannt ist.

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Manipulation der Kandidatenaufstellung

Bei manchen Wahlen versucht die Regierung, aussichtsreiche Oppositionskandidaten an der Teilnahme an der Wahl zu hindern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Gesetzlich vorgesehene Auswahlverfahren. So müssen im Iran Kandidaten durch den so genannten Wächterrat gebilligt werden.
  • Sondergesetze, die direkt vor der Wahl eingeführt werden und das passive Wahlrecht an neue Bedingungen knüpfen, die speziell ausgewählt wurden, um bestimmte Oppositionskandidaten auszuschließen.
  • Kriminalisierung. Ein Kandidat wird eines Vergehens angeklagt und durch ein nicht ausreichend unabhängiges Gericht verurteilt. Da in vielen Ländern bei Verurteilungen wegen gewisser Delikte automatisch oder optional auch das passive Wahlrecht verloren geht, kann der Kandidat nicht an der Wahl teilnehmen, selbst wenn er nicht ins Gefängnis muss.
  • Einschüchterung. Unliebsamen Kandidaten werden mit der Drohung körperlicher Gewalt, tatsächlicher körperlicher Gewalt oder der Drohung mit sonstigen Nachteilen (Verlust des Arbeitsplatzes, Sanktionen gegen Verwandte) zum Rückzug ihrer Kandidatur gebracht.
  • Inhaftierung oder Mord. Wenn andere Mittel nicht greifen, können aussichtsreiche Kandidaten auch ohne Vorwand eingesperrt oder sogar ermordet werden, wie Benigno Aquino durch das Regime von Ferdinand Marcos.

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Entzug bzw. Beeinträchtigung des Wahlrechts (frühere Überschrift: Wähler)

Wahlen können beeinflusst werden, indem man versucht, Wähler mit unliebsamen Meinungen an der Wahl zu hindern und genehme Wähler möglichst zu unterstützen oder sogar Scheinwähler zu erzeugen:

  • Streichen von Wählern, die vermutlich nicht die gewünschte Entscheidung treffen würden, aus den Wählerlisten. Es ist bei den Präsidentschaftswahlen in den USA 2000 der Vorwurf erhoben worden, (wer hat wann diesen Vorwurf erhoben? Bzw. auf welche Tatsachen lässt sich dieser Vorwurf stützen) dies sei im Rahmen der Streichung angeblich straffällig (kann eigentlich nicht sein. Entweder waren die rechtskräftig verurteilt und es gab ein entsprechendes Gesetz, oder siw aren nicht verurteilt worden.) gewordener Wähler in Florida (Wer? Wann? Wo? – Im Zweifel ist auch hier weniger mehr.) geschehen.
  • Es kann vermeintlich unliebsamen Wählern erschwert werden, sich in die Wählerlisten einzutragen. (Fakten? Wer? Wann? Wo? – WP sollte kein Ideenlieferant für Wahlbeeinflussungsmöglichkeiten sein.)
  • Eintragung von nicht existenten Wählern in die Wahllisten, deren Stimmen dann von Strohmännern im genehmen Sinn abgegeben werden oder für die nach der Wahl entsprechend ausgefüllte Wahlzettel zusätzlich in die Urnen getan werden. (Wer? Wann? Wo?)
  • Einschüchterung unliebsamer Wähler, zum Beispiel durch Androhung körperlicher Gewalt. (Wer? Wann? Wo?)
  • Einführung nicht objektiver Wahlvoraussetzungen, mit deren Hilfe durch parteiische Anwendung unliebsame Wä#hler ausgesondert und genehme Wähler akzeptiert werden können. (Wer? Wann? Wo?)
  • Stimmen können regelrecht gekauft werden. Dies ist besonders in der Dritten Welt üblich, wo Wählern für die ‚richtige‘ Stimmabgabe ein kleiner Geldbetrag oder Nahrungsmittel versprochen werden. (Wer? Wann? Wo?)

Die Einschränkung des aktiven Wahlrechts auf bestimmte Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel Männer oder Hausbesitzer, wird im allgemeinen nicht als Wahlfälschung betrachtet. (Obwohl derartige Einschränkungen nach heutigem Verständnis nicht demokratisch sind.)

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Bei der Wahl

  • Wahllokale werden können so gelegt werden, dass die Stimmabgabe für Wähler, die voraussichtlich ‚richtig‘ stimmen, leichter wird, als für Wähler, die voraussichtlich anders abstimmen werden. Zum Beispiel kann die Dichte der Wahllokale in ‚günstigen‘ Gebieten größer sein als in Gebieten, in denen viele unerwünschte Stimmen zu erwarten sind. Damit wird es den Wählern, die eher unliebsam stimmen werden einerseits erschwert, zu einem Wahllokal zu gelangen, und sie müssen dort länger anstehen, bevor sie die Stimme abgeben können.
  • Der Wahltag ist Arbeitstag. In diesem Fall wird denjenigen die Wahl erschwert, die arbeiten müssen (also insbesondere Arbeitnehmer).
  • Die Stimmabgabe für nicht genehme Wähler kann auf andere Arten erschwert werden, zum Beispiel durch zu geringe Zahl von Stimmzetteln, verkürzte Öffnungszeiten der Wahllokale oder zu wenige Wahllokale in ‚oppositionellen‘ Gebieten.
  • Nicht genehme Wähler können durch Einschüchterung von der Wahl abgehalten werden, oft durch Androhung körperlicher Gewalt.
  • Die Geheimheit der Wahl kann de fakto aufgehoben werden. Dies geschah beispielsweise in der DDR, wo die Benutzung der Wahlkabinen bereits als Ausdruck des Mißtrauens gegenüber der Regierung gewertet wurde und inoffiziell mit Sanktionen bedroht war.
  • Stimmzettel können manipulativ gestaltet werden. So können die Regierungskandidaten mit den Nationalfarben assoziiert werden oder Fragen können bei Referenden wertend gestellt werden. (Zum Beispiel: „Soll zum Wohle der Nation der erfolgreiche Präsident X zum Präsidenten auf Lebenszeit ernannt werden?“)
  • Bei computergestützten Wahlmaschinen, wie sie vor allem in den USA eingesetzt werden, kann die Software so manipuliert werden, dass sie statt der eigentlich getroffenen Entscheidung des Wählers eine andere Entscheidung registriert. Dies ist besonders dann kaum nachzuweisen, wenn nicht jede Stimmabgabe geändert wird, sondern nur ein relativ kleiner Anteil, etwa jede dreißigste.

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(Ende der Materialsammlung: unzulässige Wahlbeeinflussung durch Bürokratie)

Eigentliche Wahlfälschung

Nach der Wahl

Vor und bei der Stimmauszählung und -auswertung gibt es ebenfalls zahlreiceh Manipulationsmöglichkeiten.

  • Nicht genehme Stimmzettel können weggeworfen oder einfach nicht mitgezählt werden. (Na klar - Wer? Wann? Wo?)
  • Wenn in einem Wahllokal vermutlich hauptsächlich nicht genehme Stimmen abgegeben wurden, kann die Urne komplett vernichtet werden. Da die Vernichtung einer Urne sich nur schlecht verbergen läßt, geschieht dies oft in Form eines Überfalls durch nicht identifizierbare Personen beim Transport der Urne vom Wahllokal zum Ort der Auszählung, so dass nicht klar ist, wer für diesen Akt der Wahlfälschung verantwortlich ist.
  • Es können zusätzliche Stimmzettel mit genehmen Stimmen in die Urne gesteckt oder einfach bei der Auszählung dazugelegt werden.
  • Nicht genehme Stimmzettel können, zum Beispiel durch zusätzliche Kreuze, ungültig gemacht werden.
  • Das Ergebnis der Auszählung in einem Wahllokal kann falsch weitergegeben werden.
  • Die gemeldeten Ergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen können falsch zusammengezählt werden. Diese Form der Manipulation kommt dem freien Erfinden des Wahlergebnisses gleich.
  • Bei Verwendung von computergestützten Wahlmaschinen ist eine automatische Veränderung der Wahlergebnisse durch manipulierte Software möglich, die de fakto kaum nachzuweisen ist.

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Verhinderung von Wahlfälschungen

Das wichtigste Kontrollinstrument ist die absolute Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Stimmauszählung, bei der niemand daran gehindert werden darf, durch eigene Beobachtung die Rechtmäßigkeit der Wahl zu kontrollieren. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl bestehen, muss das Recht auf Wahlanfechtung und gerichtliche Überprüfung gewährleistet sein. Bei fast allen nationalen Wahlen sind auch internationale Wahlbeobachter zugelassen, um sicherzustellen, dass die Wahlbeobachter nicht selbst wieder eingeschüchtert werden können.

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Historische Wahlfälschungen Wahl Hintergründe Wahltyp Amt oder Körperschaft Region Datum Präsident USA 7. November 2000 (Wer? Wann? Wo? – Solange hier Fakten oder Hinweise fehlen, sollte dieses Ereignis nicht erwähnt werden.) nationales Parlament Thailand 6. Januar 2001 Massiver Stimmenkauf. In zwei Bezirken wurden Nachwahlen angeordnet.(Diese Information klingt seriös.) Präsident USA 2. November 2004 Indizien für Computer-Manipulationen, (Wer? Wann? Wo? Welche?) eidesstattliche Versicherung eines Programmierers (Wer? Wann? Wo? – Name, Vorname), ein Programm zur Wahlfälschung entwickelt zu haben. In mehreren Wahlbezirken eine Wahlbeteiligung von über 100%. (Wer? Wann? Wo?) Stichwahl Präsident Ukraine 21. November 2004 · Mehrfachwahl durch die selben Personen in unterschiedlichen Wahllokalen (Wer? Wann? Wo?)· Vorab ausgefüllte Wahlzettel· Wahlbeteiligung>100%· Abschaltung kritischer Sender, weitgehende Gleichschaltung der Medien· Austausch von Wählerlisten und Wählerverzeichnissen· Zwang von Studenten, in der Hochschule zu wählen und ihre ausgefüllten Stimmzettel vor dem Einwurf in die Urne dem Lehrkörper zu zeigen· Inbrandsteckung von Wahlurnen· Wählerstimmen durch bereits verstorbene Wahlberechtigte· (Wer? Wann? Wo?)siehe auch: Präsidentschaftswahlen in der Ukraine, 2004

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Systembedingte Wahlfälschungen (Widerspruch in sich – Was „wir“ nicht gut finden, ist nicht in jedem Fall eine „Wahlfälschung“. Allenfalls könnte dies als „Mindermeinung“ oder Meinung von beschrieben werden)

Geht man von Mindeststandards für eine Wahl aus, dann lässt sich feststellen, dass diese in bestimmten Regionen (?) nicht eingehalten werden, man im Verhältnis zu diesen Mindeststandards von Wahlfälschung sprechen kann. Systembedingte oder systematisch vorgenommene Abweichungen von diesen Mindeststandards, die über eine Wahl hinaus gehen, werden hier notiert:

Wahl Hintergründe Wahltyp Amt oder Körperschaft Region Zeitraum Start Ende Wahlmännermehrheitswahl Präsident USA  ? andauernd Gerrymandering Repräsentantenhaus USA  ? andauernd Gerrymandering

Helmut Krause 01:30, 23. Mär 2005 (CET)

Wahlfälschung Bayrischzell

folgende Ergänzung wurde zwei Mal ohne Diskussion hier revertiert mit der schlichten Begründung, daß meine angeführten Belege = Fakten aus einer angeblich "tendenziösen Quelle" stammen. Ein Fakt bleibt trotzdem ein Fakt, auch wenn er in in einer angeblich unseriösen Quelle stammt. Ich verschließe mich nicht der Diskussion. Siehe folgende Nachricht an mich

Hallo Unbekannter, würdest Du bitte einmal abgelehnte Änderungen nicht ohne vorherigen (!!!) Konsens auf der Diskussionsseite wieder herstellen? Das gilt hier als Beginn eines Editwrs und hat unter Uständen unschöne Konsequenzen. Danke. --Unscheinbar 17:30, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich kenne den Fall der "Wahlfälschung" in Bayrischzell sehr genau. Er beschreibt exemplarisch, wie schwierig der Begriff der Wahlfälschung selbst unter Juristen abzugrenzen ist. Der Fall gehört erwähnt, weil was in Bayrischzell alles an wirklich hoch anständigen Bürgern unter dem Deckmantel einer angeblichen Wahlfälschung 1996 unter die Räder gekommen war, zeigt wie dringend reformbedürftig die Gesetze sind. Wem das nicht klar wird, der darf sich nicht wundern, wenn er bei der nächsten Wahl selbst unverhofft im Knast landet.

zur Diskussion das corpus delicti:

Wahl Hintergründe
Wahltyp Amt oder Körperschaft Region Datum
Kommunalwahl Bayern 10. März. 1996 "Wahlfälschung" in Bayrischzell provoziert durch problematische Definition :

1. des Lebensmittelpunkts (1. / 2. Wohnsitz) im GLKrWG: Art. 1

2. "Versicherung an Eides Statt" für Hilfsperson in Fußzeile Briefwahlschein

3. der Kompetenzen & Verantwortlichkeiten der Wahl-Funktionsträger im bayerischen GLKrWG

Siehe auch: eine Posse der „besonderen bayerischen Art“

--82.135.3.201 18:02, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Gibt es eine rechtsgültige Verurteilung einer der Wahlfälschung bezichtigten Person? --Unscheinbar
auch angeblich "unseriöse Quellen" :-) geben auf Ihre Frage eine seriöse Antwort, wenn man sich etwas ausführlicher mit der Quelle befasst, als nur einen kurzen Mausklick zum 2. Revert innerhalb von nur 1 Minute ... Aber die Verweise und Belege, die ich anführte, bedingen für ihre legitime Veröffentlichung keine Antwort zur rechtsgültigen Verurteilung. Der Fakt der "Wahlfälschung" bei der Kommunalwahl in Bayrischzell am 10. März. 1996 ist auch durch zweimaligen Revert nicht aus den Annalen der Geschichtsbücher zu verdrängen.
Nebenbei nur angemerkt: Selbst mehrere de fakto rechtsgültige Verurteilungen in diesem Bayrischzeller Fall machen das desolate bayerische Wahlgesetz nicht rechtmässiger bzw. "beweisen" auch nicht dessen Rechtmässigkeit. Aber das interessiert niemanden, weil Wahlgesetz-Unzulänglichkeiten "stören" nur alle 6 Jahre in Bayern z.b. 2008. Auf grund des Seltenheitswertes sind Fehlurteile vorprogrammiert. --82.135.3.201 18:30, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Aus all diesen Worten geht keine klare Antwort hervor. Bitte ein einfaches "Ja" oder "Nein". Und selbstverständlich geht es dabei um eine "de jure" rechtsgültige Verurteilung. Danke. --Unscheinbar 20:07, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Beispiele

Die einen Abschnitt weiter oben geführte Diskussion bringt mich zu der Frage: Brauchen wir hier wirklich Beispiele für Wahlfäschung? Ich persönlich glaube, das der Leser auch versteht, was Wahlfälschung ist, ohne dass wir Beispiele bringen. Und ich glaube, dass Beispiele hier tendenziell POV sind. Natürlich ist der Ehrenvorsitzende der Linkspartei (damals SED), Hans Modrow Wahlfälscher. Welche Aussage hat dies in einem Staat, der bekanntermaßen keine Demokratie war? Ja, es wurden in Dachau Wahlen gefälscht. Ist durch diese Straftat Einzelner etwas über das Demokratieverständnis des CSU ausgesagt? Wollen wir wirklich eine Provinzposse in [Bayrischzell]] darstellen, oder soll ich lieber berichten, wie die Stupa-Wahlen während meiner Unizeit gefälscht wurden? Mein Vorschlag: Hier bitte keine Beispiele!Karsten11 21:50, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten

okay, dann löschen wir aber bitte konsequenterweise auch alle Beispiele aus der Chronik und nicht wie nur die "Wahlfälschung" Bayrischzell wie durch [Benutzer:Unscheinbar|Unscheinbar]] und [Benutzer:Buckaroo|Buckaroo]] geschehen!? Wenn kein begründeter Widerspruch kommt, werde ich das am So. erledigen.
Ich schlage trotzdem vor, daß man auf die immer latent vorhandende Gefahr der sehr schwammigen Gesetzestext-Wortlaute hinweist. Denn Bayrischzell ist im Kontext und Zusammenspiel der örtlichen Parteien & Medien & Justiz sicherlich eine Provinzposse, aber ganz bestimmt nicht für die betroffenen "Wahlfälscher", die allesamt ganz sicher keine Fälschung vor hatten, aber trotzdem wie Schwerverbrecher in den Knast mussten !! Denn das, was Justiz & Gesetze in Bayrischzell angstellt hatten, das kann in jeder anderen Stadt genauso passieren, solange die Gesetze so schludrig sind.
Weil Du gerade von Unizeit sprichst, nach bayerischem GLKrWG und vermutlich auch in anderen Bundesländern steht:
1. jeder Student mit einem Fuss im Gefängnis, wenn er den laut Gesetz "Schwerpunkt seiner Lebensbeziehung" nach wie vor an seinem Heimatort sieht und damit am 1. Wohnsitz dort auch zur Wahl geht und eben nicht an seinem zweiten Uni-Wonsitz.
2. ebenso jeder Gemeindewahlleiter und Wahlvorsteher, der bei der Auswertung der Briefwahlunterlagen bzw. beim Abgleich mit dem Wählerverzeichnis die am Heimatort nicht wahlberechtigten Studenten nicht rechtzeitig aussortiert, weil er den Schwerpunkt der Lebensbeziehung des einzelnen Studenten ja gar nicht richtig einschätzen kann!? --82.135.3.201 01:19, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten