Diskussion:Aussperrung

Warum wird das Mittel der Aussperrung jetzt nicht im Bahnstreik angewendet, um die Gewerkschaft der Lokführer entweder an den Verhandlungstisch oder zur Aufgabe ihrer völlig absurden Forderungen zu zwingen? --Wilkinus 11:54, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Aussperrung bei der Bahn sind politisch und gesellschaftlich nicht vermittelbar. Die Bevölkerung ist aufgrund des Streiks genervt genug. Das Bahnmanagement versucht deshalb, die Lokführer als Volkswirtschaftsschädlinge und Chaosverursacher dastehen zu lassen. Es werden Notpläne erstellt, indem sie verbeamtete und ausländische Lokführer in die Züge setzt. So wird ein Bild der schadensbegrenzenden Deutschen Bahn aufgebaut. --PIWO 23. Januar 2008

Beispiele

Ich kann mich seit langer Zeit nicht mehr an einen Fall erinnern, in dem die Arbeitgeber von Ihrem Recht auf diese Maßnahme Gebrauch gemacht hätten. Kann man mal bitte Beispiele aus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (und evtl. auch darüber hinaus) anbringen und kurz erläutern? -- Thomas Binder, Berlin 08:13, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Bedeutung des Wortes

Soweit ich weiß, bedeutet Aussperrung, dass die Arbeitnehmer das Betriebsgelände nicht betreten dürfen. Dieser Aspekt sollte in dem Artikel in jedem Falle ergänzt werden. -- Unjön 03:31, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
P. S.: Das ist sicherlich auch der Grund, warum dieses Mittel bei der Deutschen Bahn nicht angewandt wurde: ihr Betriebsgelände erstreckt sich ja praktisch bundesweit und daher ist eine solche Aussperrung nicht durchzusetzen.

Ausperrung trifft alle?

Meines Wissens trifft eine Ausperrung alle Arbeitnehmer, auch die nicht gewerkschaftlich organisierten. Sollte dies nicht erwähnt werden? 84.173.197.7 14:09, 31. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Gerade gefunden: Die letzten Aussperrungen waren 1984 in der Metallindustrie und 1978 bzw. 1979 in der Stahlindustrie, chemischen Industrie und wieder in der Metallindustrie. 84.173.197.7 14:32, 31. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Die beiden Böckler-Links haben sich geändert. Eine Übersicht über Ausgewählte Arbeitskämpfe von 1980-1999 findet sich hier, eine Statistik der Arbeitskämpfe von 1971-2009 hier. --Spürfuchs (Diskussion) 12:02, 6. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Nachfrage

Bedeutet "Aussperrung": Ein Teil der Arbeitnehmer streikt und bezieht Lohnersatz aus der Streikkasse, ein Teil nicht, und auch der Teil, der nicht streikt wird vom Arbeitgeber von der Arbeit "ausgesperrt"? Und die Gewerkschaft ist dann gesetzlich verpflichtet, auch diesen Arbeitnehmern den Lohnersatz aus der Streikkasse zu zahlen?

Überarbeiten

Der Abschnitt Rechtsprechung geht zwar m.E. nicht sinnvoll in Fließtextform, dafür aber um einiges ausfürhlicher - wie ging das Urteil aus, in welchem Zusammenhang fiel es und, ganz wichtig, Belege dafür. -- Memorino Lust, mitzuhelfen? 20:12, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Warum auf Deutschland begrenzt?

Es würde Sinn machen mehr als nur die Situation in der Schweiz anzusprechen. Soweit ich weiß sind Aussperrungen in den meisten westeuropäischen Ländern illegal. Ist aber gefährliches Halbwissen. Weiß jemand mehr und kann den Artikel entsprechend ergänzen? (nicht signierter Beitrag von 213.39.218.163 (Diskussion | Beiträge) 21:50, 20. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Noch einmal: warum so selten?

Wenn (wie jetzt) die Piloten streiken und die Lufthansa 3/4 ihrer Flüge streichen muss, warum sperrt sie dann nicht wenigstens die Hälfte des übrigen Kabinenpersonals aus, für das sie ja nichts zu tun hat? Liegt das (wie manche Juristen sagen) an einer übertrieben arbeitnehmerfreundlichen Rechtsprechung, seitdem die 68-er in die Arbeitsgerichte eingerückt sind? Warum werden Streik und Aussperrung kaum gesetzlich geregelt? Sind dafür die Gewerkschafter in den Parlamenten zu mächtig? Wo bleibt beim Streik kleiner Gruppen von Spezialisten (vor kurzem der Lokführer) die Waffengleichheit zwischen den Tarifpartnern, wenn Aussperrung von Gerichten faktisch verhindert wird? -- Wegner8 09:29, 21. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Aussperrungsverbot in Hessen nicht „neutralisiert“

(Betrifft Version 77535088#Rechtsprechung)

In dem Urteil lehnte das Gericht die inhaltliche Auseinandersetzung mit sämtlichen vom Kläger gemachten Anträgen ab, weil die behaupteten Sachverhalte (Bedrohung mit Maßnahmen gegen eine Aussperrung) gar nicht existierten. Es fand daher keine Auseinandersetzung des Gerichtes mit irgendwelchen Gesetzen zur Aussperrung statt. Eine Auseinandersetzung mit dem Aussperrungsverbot auf abstrakter Ebene wurde ebenfalls ausdrücklich abgelehnt. Zitat:

„Mit dem zweiten Hilfsantrag zu 3) kann der Kläger schließlich ebenfalls nicht durchdringen. Denn mit ihm wird - losgelöst von jeglichem zugrundeliegenden Sachverhalt - die Entscheidung einer abstrakten Rechtsfrage begehrt, die dahin geht, ob Art. 29 Abs. 5 HV zur Grundlage polizeilicher Maßnahmen gegen den Kläger gemacht werden kann. Zur Entscheidung abstrakter Rechtsfragen kann verwaltungsgerichtlicher Schutz jedoch nicht in Anspruch genommen werde, da dies praktisch auf eine rein gutachtliche Tätigkeit der Gerichte hinauslaufen würde.“

Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Urteil vom 6. März 1968 - Aktz: II OE 59/67 [1]

Eine irgendwie geartetet Aussage des Gerichtes zur Gültigkeit oder Ungültigkeit des hess. Aussperrungsverbots ist also nirgends in dem Urteil zu finden. Das Urteil verhält sich in sofern neutral gegenüber dem Verbot, es neutralisiert es jedoch nicht. Ein Bezug auf das Grundgesetz findet sich ebenfalls an keiner Stelle.

Markus Prokott 18:54, 1. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Erst 1920 „erfunden“?

Zu Beginn des Texts heisst es:

Eine Aussperrung ist ein Mittel der Direkten Aktion, das von William Mellor 1920 erdacht wurde.

Das kann aber nicht sein, da es Aussperrungen bereits früher gab, etwa den von William Martin Murphy erzwungenen Dublin Lockout im Jahr 1913. --AFBorchert 18:01, 13. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Vorlage:Defekter Weblink Bot

GiftBot (Diskussion) 20:16, 11. Aug. 2012 (CEST)Beantworten