„Budget“ – Versionsunterschied
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Version vom 18. August 2011, 15:25 Uhr
Ein Budget [Geldbeträgen) formulierter Plan von zukünftigen, erwarteten Einnahmen und Ausgaben.
] (ein festes Budget wird auch Etat [ ] genannt) ist ein − meist − in wertmäßigen Größen (Spezielle Verwendung in einzelnen Wirtschafts- und Rechtsgebieten:
- in der mikroökonomischen Haushaltstheorie (Volkswirtschaftslehre) das zum Konsum verfügbare Einkommen eines Privathaushalts, siehe Haushaltsoptimum
- in staatlichen, öffentlichen Haushalten die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach Kapiteln und Titeln für ein Jahr (siehe Haushaltsplan)
- in der Betriebswirtschaftslehre (BWL) ein kurzfristiger, operativer Unternehmensplan, der das Geschäft für das kommende Geschäftsjahr abbildet; siehe Budgetierung, Unternehmensplanung
- Im Marketing in der Kommunikationsplanung; siehe Budgetierung (Kommunikationspolitik)
- im Gesundheitswesen ein Ausgabenplan zur Begrenzung der gesetzlichen Krankenkassenkosten für das nächste Jahr; siehe Budgetierung (Gesundheitswesen)
- Der Begriff Budget (Sozialversicherung) wird in der Sozialversicherung verwendet, um die Ausgabevolumina bestimmter Leistungen für die Leistungserbringer bzw. für die Versicherten verbindlich festzulegen und zu begrenzen.
- im deutschen 9. Sozialgesetzbuch (§ 17 SGB IX) werden Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderung als budgetfähige Leistungen (Persönliches Budget) geregelt
- in der Filmwirtschaft die bewilligte Geldsumme zur Herstellung eines Films, siehe Filmbudget