Ziviltechniker

Ziviltechniker

Ziviltechniker sind in Österreich freiberuflich tätige Ingenieure, die auf dem gesamten (von ihrer Befugnis umfassten) Fachgebiet, staatlich befugt und beeidet sind in

  • technischen ,
  • naturwissenschaftlichen ,
  • montanistischen Fachgebieten oder
  • Fachgebieten der Bodenkultur.

Die Ziviltechniker unterteilen sich in

Bei den Ingenieurkonsulenten kommt durch einen Anhang das entsprechende Fachgebiet zum Ausdruck (z. B.: Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Vermessungswesen, Maschinenbau...).

Ziviltechniker sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen gem. § 292 der Zivilprozeßordnung. Die von ihnen im Rahmen ihrer Befugnis ausgestellten öffentlichen Urkunden werden von den Behörden in derselben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären.

Ziviltechniker sind auf ihrem Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten, ferner zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeiten dem Fachgebiet des Ziviltechnikers zukommen, berechtigt. (Auszug aus §4 Ziviltechnikergesetz 1993)

Anforderungen sind ein, dem Fachgebiet entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium, eine entsprechende mehrjährige Praxiserfahrung, geordnete finanzielle Verhältnisse, die volle Handlungsfähigkeit, ein einwandfreies Vorleben und die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung.

Ziviltechniker haben das Recht das Staatswappen zu führen, besitzen ein Siegel und einen Ziviltechnikerausweis.

Ziviltechniker haben eine Verschwiegenheitspflicht. Tätigkeiten die mit der Würde des Standes und der Vertrauenswürdigkeit unvereinbar sind, sind untersagt.

Die Bezeichnungen "Ziviltechniker", Architekt", "Ingenieurkonsulent", "Zivilgeometer" und "Zivilingenieur" dürfen nur vom berechtigten Personenkreis geführt werden.

Die Ziviltechniker sind in den jeweiligen Landeskammern der Architekten und Ingenieurkonsulenten organisiert, die als Körperschaften öffentlichen Rechts unter anderem für Fragen der Berufsordnung, Ausbildung und Gebührenempfehlungen zuständig sind.

Durch Gesetzesnovellierungen können nunmehr nicht nur natürliche Personen als Ziviltechniker tätig sein, sondern auch Ziviltechnikergesellschaften gebildet werden. Die Bezeichnung Zivilingenieur wird seit Anfang der 1993 nicht mehr verliehen, sie wird aber umgangssprachlich weiter verwendet für Ingenieurkonsulenten.

IT-Ziviltechniker / Ziviltechniker für Informatik

Für IT-Ziviltechniker ergeben sich aus dem oben genannten folgende Aufgabengebiete:

  • Konzeption der IT-Strategie
  • Planung von IT-Systemen, Abnahmetests
  • Erstellung von Lastenheften
  • Durchführung von IT-Ausschreibungen, Verhandlung mit Bietern
  • Review von Software-Projekten bzw. IT-Organisationen (Rechenzentrum, Softwareentwicklung usw.)
  • Spezifikation und Überprüfung von Service Level Agreements (SLAs)
  • Messung der Verfügbarkeit von Services, Antwortzeiten usw.
  • Zertifizierung von Software
  • Mediation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Software-Treuhandschaft (Hinterlegung von Source-Code)
  • Security Consulting, Planung von Security-Konzepten
  • Erarbeitung einer Security-Policy
  • Durchführen von Security Reviews, Security Audits, Security Compliance Checks
  • Konzeption und Überprüfung von e-Goverment-Anwendungen

IT-Ziviltechniker sind befugt, Öffentliche Urkunden auszustellen, das unterscheidet sie von allen anderen Beratern, Gutachtern etc.. Diese Urkunden haben denselben Stellenwert, als wären sie von einer öffentlichen Behörde ausgestellt worden. IT-Ziviltechniker werden daher auch als „Technische Notare“ bezeichnet. Beispiel Software-Treuhandschaft: Wird eine Software treuhändisch bei einem Notar hinterlegt, kann dieser lediglich bestätigen, dass eine Datenträger (CD, DVD etc.) in Verwahrung genommen wurde. Er ist keinesfalls in der Lage zu überprüfen, was auf dem Datenträger enthalten ist, ob die Software vollständig ist, dokumentiert ist usw.. IT-Ziviltechniker sind in der Lage, eine entsprechende Verifikation vorzunehmen – erst damit ist sichergestellt, dass die Software unter den vereinbarten Bedingungen genutzt werden kann. Der erste Ziviltechniker für Informatik in Österreich war Dipl. Ing. Wolfgang Fiala, IT-Ziviltechniker.

Siehe auch

Weblinks