Datei:Propagandafälschung Mi Nr 8.jpg

Propagandafälschung_Mi_Nr_8.jpg(381 × 427 Pixel, Dateigröße: 190 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Deutsche Propagandabriefmarke von 1944, hergestellt im KZ Oranienburg-Sachsenhausen. Die wichtigsten Unterschiede zur britischen Freimarkenserie Mi. Nr. 221-226 sind: Hammer und Sichel in der Rose links. Davidstern statt Kreuz auf Krone. Davidstern in Distel rechts. Pennyzeichen aus Hammer und Sichel gebildet. Abweichende Zähnung.
Datum
Quelle Eigener Scan
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author; German government; lt. Urheberliste für Briefmarken in den Michel-Deutschland-Spezialkatalogen (maßgebend) -bis inkl. Ausgabe 2018- ist kein Urheber bekannt.

Lizenz

Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Public domain
Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind.

Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt.

Wichtig: Gib immer so gut wie möglich an, woher diese Mediendatei stammt, und stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat, der Urheber sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat und bei Werken vor 1995 auch nicht auf andere Weise als Urheber bekannt geworden ist. Dies ist im Zweifelsfall zu belegen.
Flag of Europe
Flag of Europe
Warning sign
Warning sign
Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe aktuelle Rechtslage in Deutschland, dort letzter Absatz.

In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.

Wenn dieses Werk anonym oder pseudoanonym ist, benutze diese Vorlage für Medien, die Werke zeigen, welche vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden.

Sollte die Erstveröffentlichung im Vereinigten Königreich erfolgt sein, nutze {{PD-UK-unknown}}.

Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag.


Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.
Public domain Dieses Werk, das den Namen des Urhebers nicht angibt, hat vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Herausgeber erscheinen lassen (§ 5 KUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft. Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.

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Da diese Briefmarke nicht von der Reichspost, sondern unmittelbar von der NS-Regierung beauftragt worden ist, gilt diese als Amtliches Werk. Sie ist somit gemeinfrei:
Because of the fact that this stamp was neither issued nor ordered by the German Reichspost but by the NS-Government directly, it must be considered to be an official work. Therefore it is in the public domain:
Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Kurzbeschreibungen

Deutsche Propagandabriefmarke 1944

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Datum der Gründung, Erstellung, Entstehung, Erbauung

2. März 2016

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