Blindboden

Blindboden steht für:

  • eine Lage rauher Bretter als Unterkonstruktion für einen anderen Boden; „blind“, weil vom Fußboden oben nicht zu sehen. (Auch Blendboden, Fehlboden);
  • vereinzelt auch für den im ausgebauten Dachgeschoss mit niedriger Wand abgeteilten Raum am Dachfuß; siehe Abseite (Bauwesen).