„Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle“ – Versionsunterschied

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Steindy (Diskussion | Beiträge)
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:Nö, dass darf sie nicht. Zumindest meiner Meinung nach ist das Logo geschützt und hochgehalten Transparente sind nicht dauerhaft im Sinne der [[Panoramafreiheit]]. Und damit ist das Bild, genauso wie der Ausschnitt ein abgeleitetes Werk ohne Freigabe. // [[Benutzer:Martin Kraft|Martin K.]] ([[Benutzer Diskussion:Martin Kraft|Diskussion]]) 18:08, 21. Apr. 2017 (CEST)
:Nö, dass darf sie nicht. Zumindest meiner Meinung nach ist das Logo geschützt und hochgehalten Transparente sind nicht dauerhaft im Sinne der [[Panoramafreiheit]]. Und damit ist das Bild, genauso wie der Ausschnitt ein abgeleitetes Werk ohne Freigabe. // [[Benutzer:Martin Kraft|Martin K.]] ([[Benutzer Diskussion:Martin Kraft|Diskussion]]) 18:08, 21. Apr. 2017 (CEST)
::{{ping|Martin Kraft}} Mit Benutzern, die offensichtlich keine Ahnung haben und des Lesens unwillig sind, ist es mir nicht möglich, sachlich zu diskutieren. Dass diese von einem Fußballfan <u>offensichtlich selbst gezeichnete Fahne</u> etwas mit [[Panoramafreiheit#Norm_2|Panoramafreiheit]] – „''§ 54 Abs. 1 Z. 5 UrhG: '''Werke der Baukunst''' nach einem ausgeführten Bau oder andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; '''ausgenommen sind das Nachbauen von Werken der Baukunst, die Vervielfältigung eines Werkes der Malkunst oder der graphischen Künste''' zur bleibenden Anbringung an einem Orte der genannten Art sowie die Vervielfältigung von Werken der Plastik durch die Plastik.''“ (Hervorhebungen durch mich) – zu tun haben soll, lässt tief blicken; dies passt genau zu Ihrem Dikussionsverhalten auf [[WD:DÜP#Amokgelöschte Logos]]. Aber gut zu wissen, dass Sie mir nun bereits auf commons nachlaufen. Nehmen Sie zur Kenntnis, ganz so blöd wie Sie annehmen, bin ich jedenfalls nicht! Ihren Vandalismus auf commons habe ich zurückgesetzt. --[[Benutzer:Steindy|S]][[BD:Steindy|T]]E <small>[[Benutzer:Steindy/Wikipedia und Moral|Wikipedia und Moral!]]</small> 22:02, 21. Apr. 2017 (CEST)

Version vom 21. April 2017, 22:03 Uhr

Abkürzung: WP:DÜP/SF
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2-Euro-Gedenkmünzen

Ich halte eigentlich alle dort abgebildeten Gedenkmünzen für zu löschen. Selbst bei Motiven, die offenbar auf gemeinfreien Originalen beruhen (Portraits von seit langem verstorbenen Personen), ist durch die Abstraktionsleistung (Foto / Kupferstich / Zeichnung zu deutlich detailärmerer Darstellung auf der jeweiligen Münzdarstellung) wohl ein neues Werk entstanden. Meinungen? Yellowcard (D.) 13:11, 27. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Ergänzung:
Wieso nimmst du bei der Abstraktion automatisch Schöpfungshöhe an? Müsstest du das nicht im Einzelfall begründen? Grüße --h-stt !? 09:24, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Ich denke in diesem Fall gibt es mehrere Fragen, die man getrennt behandeln sollte:

  1. Sind die Münzen selbst gemeinfrei...
    • mangels Schöpfungshöhe? (eher nicht)
    • als Wiedergabe eines anderen Werkes, dessen Schutzfristabgelaufen ist? (Bestenfalls in Einzelfällen)
      • Falls ja, erreicht die Ableitung dieses Werkes selbst Schöpfungshöhe?
    • als Amtliches Werk?
  2. Unterliegt das Photo der (dreidimensionalen) Münze selbst einem Lichtbild-Leistungsschutzrecht? (Die Bilder stammen ja überwiegend nicht von Wikipedianern sondern von der EZB)
    • Ist das Photo ein amtlisches Werk?
    • Oder wurde es unter einer freien Lizenz veröffentlicht?

--Martin K. (Diskussion) 12:28, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

@Martin Kraft: amtlisches Werk made my day so far. ;-)
Die Münzen sind jedenfalls kein amtliches Werk. Die einzige Münze, bei der man die Frage nach der Schöpfungshöhe stellen kann, ist Datei:€2 commemorative coin France 2008.png. Ob es sich um eine Ableitung eines nicht (mehr) geschützten Werkes ohne eigenen Werkcharakter handelt, ist jeweils eine Einzelfallfrage, die auch mit einigem Rechercheaufwand verbunden ist.
Zu den Reproduktionsfotografien: Die Münzreproduktionen sind wohl sogar nach bisheriger Wiki(p|m)edia-Rechtsauffassung als Lichtbilder geschützt, da Münzen „reliefartig“ sind (WP:BR). Nach der in der Literatur herrschenden Meinung sind die Reproduktionsfotografien auf jeden Fall als Lichtbilder geschützt (fotografische Reproduktion). In Essen hatten wir ja auch die Diskussion, wie damit umzugehen ist – leider war ich am Ende nicht dabei. Wie habt ihr euch denn verständigt? — ireas (Diskussion) 12:42, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
@Ireas: Ich hatte gestern nur stichprobenhaft die einzelnen Dateien geprüft, da waren die Lichtbilder jeweils frei lizenziert. Wenn es sich dabei um Fotos Dritter handelt, sind sie natürlich eindeutig geschützt (die 2D-Repro-Regel trifft hier nicht zu, da stimme ich voll zu).
@H-stt: Ich muss die Schöpfungshöhe begründen? Ich hatte doch gesagt, dass ich hier eine Abstraktionsleistung (z.B. Portraitfoto zu deutlich detailärmer Darstellung auf Münze) als werkbegründend ansehe. Davon abgesehen halte ich es – mit Verlaub – für eine alberne Verrückung von Verantwortlichkeiten, wenn derjenige, der den Dateibestand wartet, auch noch für jeden Einzelfall die Begründungen abliefern muss. Hier werden Münzen mit offensichtlich falschen Lizenzbausteinen hochgeladen, also sind die Uploader oder diejenigen, die die Datei hier behalten wollen, in der Bringschuld, nicht ich.
@Martin Kraft: Amtliche Werke sind das den jüngsten Urteilen (insb. Loriot) und verschiedenen Urheberrechtskommentaren folgend nicht. Die restlichen Fragen sind offen und fallen in Einzelfällen vielleicht auch unterschiedlich aus. Bei den Fotos / Scans, die frei lizenziert wurden (es sind zumindest einige dazwischen), sind aber nur die Fragen bzgl. der Abbildung der stilisierten Münzrückseite relevant, nicht die Fotos selbst.
Etwas Off-Topic, da hier nicht einschlägig, und und nochmal @Ireas: Solange die Foundation die Ansicht vertritt, dass 2D-Repros weltweit gemeinfrei sind, haben wir keine Wahl als das zu akzeptieren. lyzzy wird aber in der Rechtsabteilung der Foundation nachfragen, inwiefern diese 2008 verkündete Rechtsansicht in dieser Formulierung heute noch haltbar ist, wenn die Rechtslage in europäischen Ländern von der der USA in dieser Frage eindeutig abweicht. Grüße, Yellowcard (D.) 12:57, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Ich bin jetzt mal die ersten dreißig bezüglich der Rechteinhaber an den Abbildungen durchgegangen:
  • Die meisten Photos stammen von irgendwelchen Zentralbanken (und hier wäre mMn tatsächlich zu prüfen, ob das offiziele Datenblatt zu den Münzen nicht doch als amtliches Werk gelten könnte)
  • Eine frei Lizenz für die Abbildung hab ich nirgendwo gefunden.
  • Selbst die Privat-Reproduktionen sind nur mit dem Baustein Amtliches Werk gekennzeichnet. Was mal wieder ein Beispiel dafür ist, das man eine alleinige PD-Einordnung eigentlich nur vornehmen sollte, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt. Fällt diese nämlich (wie durch das Loroit-Urteil) weg, haben wir plötzlich nichtmal mehr eine Freigabe für die Abbildung.
Generell sollten wir mal darüber nachdenken, ob wir für Abbildungen fremder Werke nicht zwei Freigaben verpflichtend machen sollten:
  • Einmal eine Freigabe für die Abbildung (also eine freie Lizenz, PD-alt oder ein 2D-Repro-gemeinfrei im Sinne der WMF)
  • Und einmal die Freigabe für den abgebildeten Gegenstand (freie Lizenz, PD-alt, Panoramafreiheit, Beiwerk usw. oder sogar eine proprietäre Abbildungsfreigabe).
Das würde in jedem Fall die Beurteilung der Rechtsituation (intern genauso wie für die Nachnutzer) wesentlich transparenter machen, definieren in weit das Bild selbst weiterbearbeitet werden darf (Stichwort: Veränderungsverbot bei FoP, kein Beschnitt auf Beiwerk, usw.) und uns beim Wegfall einer Rechtgrundlage Ausweichstrategien ermöglichen. --Martin K. (Diskussion) 13:22, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Danke fürs Durchschauen. Es sind auch frei lizenzierte Lichtbilder dabei, das darfst Du mir glauben ein lächelnder Smiley  (Beispiele: 1, 2, 3, 4, ...)
Ansonsten fände ich es gut, wenn wir diesen Abschnitt bitte nur auf die Gedenkmünzen beziehen können. Die Forderungen nach der pauschalen Doppellizenzierung halte ich zum einen in der Pauschalität für nicht sinnvoll, wird in Form von Zusatzbausteinen zum Zweiten häufig schon gemacht ({{Panoramafreiheit}}) und müsste zum dritten in letzter Konsequenz bei sehr vielen Fotos (Stichwort Beiwerk) angebracht werden. Das bringt uns nicht weiter – ganz vor allem nicht an dieser Stelle. Wir sprengen leider immer mehr Diskussionen mit Nebenthemen, wodurch die eigentliche Diskussion mit konkretem Dateibezug nicht zum Ende kommt. Danke und Gruß Yellowcard (D.) 13:38, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
PS: Bei nicht weniger als 130 Dateien mit 2€-Gedenkmünzen ist {{Bild-frei}} angebracht: CatScan-Abfrage. Nicht überall ist es korrekt, aber es ist immerhin doch eine beträchtliche Zahl an frei lizenzierten Lichtbildern, bei denen nur die Münze selbst problematisch ist. Yellowcard (D.) 13:41, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Ups, sorry. Ich hatte nach einem CC-Baustein gesucht und Bild-frei als PD-Freigabe für die Münze selbst missinterpretiert.
Damit dass die Frage nach der Doppelauszeichnung hier nicht diskutiert werden solle, hast Du natürlich recht. Es war mir nur gerade hier aufgefallen und ich wollte es nur kurz festhalten, bevor ich's selbst wieder verdränge ;) --Martin K. (Diskussion) 14:04, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

 Info: Gerd.Seyffert kann zu (fast) jeder Münze einen frei lizenzierten Scan bereitstellen. Bei der von ireas oben erwähnten Münze, Datei:€2 commemorative coin France 2008.png, hat er das soeben getan, sodass zumindest diese Münze unproblematisch ist. Für die weitere Beurteilung sollte also der Lichtbildschutz keine Rolle mehr spielen, weil wir da sehr leicht Abhilfe von Gerd bekommen können. Bleibt die Frage, ob wir weitere Motive finden, die aus irgendwelchen Gründen (insb. mangelnde Schöpfungshöhe oder Ablauf der Schutzfrist) gemeinfrei sind? Ich habe auch Gerd mal um Expertise gebeten, er hat auf dem Feld wohl mehr Durchblick als wir alle. ein lächelnder Smiley  Grüße, Yellowcard (D.) 17:05, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Beispiel: Die in wenigen Tagen erscheinende griechische Münze "El Greco" http://abload.de/img/2cc2014elgrecogrieche8jk7v.jpg zeigt zwei Bilder El Grecos: rechts das unter der Bezeichnung „Porträt eines Mannes“ vermutete Selbstportät El Grecos von 1604 https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:El_greco.JPG, links das um 1612 entstandene Bildnis des Apostels Paulus https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:El_Greco_-_St._Paul_-_Google_Art_Project.jpg. Unter der Jahreszahl 2014 steht die Signatur El Grecos https://commons.wikimedia.org/wiki/File:ElGreco_signature.jpg — mehr ist auf der Münze nicht dargestellt. Heißt das, dass ihre Abbildung wegen des Alters der Vorlagen u.U. als gemeinfrei gelten kann? Gruß --Gerd.Seyffert (Diskussion) 18:39, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Kopie meiner Antwort von Gerds Diskussionsseite
Hey Gerd, das ist wirklich eine spannende Frage, die Du mit dem konkreten Fall aufgeworfen hast.
Die Vorlagen sind ganz klar alle gemeinfrei, da die Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind. Es stellt sich daher eine einzige Frage, mit der die Entscheidung über die Gemeinfreiheit der Münze steht und fällt: Ist die Leistung des Münzdesigners, die beiden sehr detailreichen Vorlagen zu abstrahieren und unter Verzicht auf die vielen Details sowie die Farben zu einem Motiv für die Münze zu machen, als reines Handwerk oder doch als schöpferische Leistung zu betrachten? Eine rein handwerkliche Leistung unterliegt nicht dem Schutz des Urheberrechts; bei einer schöpferischen Leistung könnte die Abstraktion zu einem neuen, eigenständigen Werk geworden sein. Diese Frage zu beantworten ist schwierig und schwammig.
Eine gedankliche Hilfskonstruktion ist die Frage, ob ausschließlich mit Hilfe von Grafikprogrammen aus den Vorlagen dieses Münzdesign (ohne kreatives Zutun des Designers) hätte erstellt werden können? Ich denke, im Wesentlichen wäre das möglich und die kreativen Entscheidungen des Designers sind marginal, was für eine rein handwerkliche Leistung sprechen würde. Doch zweifellos hat der Designer auch kreative Entscheidungen getroffen, beispielsweise die Anordnung der beiden Porträts zueinander. Ich halte diese Entscheidungen jedoch nicht für ausreichend, um einen urheberrechtlichen Schutz zu begründen.
Ich denke daher, dass wir diese Münze als gemeinfrei betrachten können. Ich gebe diese Frage aber mal weiter, um noch eine zweite und dritte Meinung einzuholen. Viele Grüße! Yellowcard (D.) 18:56, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Hier https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:%E2%82%AC2_Commemorative_coin_SanMarino_2007.jpg eine Münze, bei der die Motivvorlage ein historisches Foto von 1866 ist (auch von dieser Münze kann ich einen frei lizenzierten Scan einstellen): https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Giuseppe_Garibaldi_%281866%29.jpg
Soll ich, in der Reihenfolge wie im 2€-Gedenkmünzenartikel, eine Auflistung derjenigen Münzen machen, die auf Kunstmotiven wie Gemälden oder Plastiken u.ä. basieren? Wenn ja, in welcher Form? Als WORD-Datei oder pdf? Gruß --Gerd.Seyffert (Diskussion) 14:48, 30. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Habe die 6-seitige Auflistung aller den Gedenkmünzen-Motiven zugrundeliegenden künstlerischen Vorlagen komplett, von 2004 bis 2014, als docx/doc/pdf/htm-Datei. Weiß nur nicht, wie ich sie an das DÜP-Team weiterleiten kann. Gruß--Gerd.Seyffert (Diskussion) 19:39, 1. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Die doc-Datei ist als Anlage hier abrufbar (als htm-Datei liest sie sich zwar angenehmer, so konnte ich es jedoch nicht posten):
http://www.emuenzen.de/forum/2-euro-gedenkmuenzen/72892-copyright-bei-abbildungen-von-2-gedenkmuenzen-3.html#post899616
Die darin rot markierten Münzen sehe ich urheberrechtlich ähnlich gelagert wie die oben besprochene El-Greco-Münze.
Grüße allseits! --Gerd.Seyffert (Diskussion) 15:37, 2. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Münzen sind amtliche Werke, die Abbbildungen werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind daher gemeinfrei, ob in den USA gemeinfreiheit besteht oder nicht interessiert nur Commons. Die "Loriot-Marken Entscheidung" führt nur dazu, das das Copyright beim Hersteller des Motivbildes- nicht des Briefmarkendesigns liegt- hier läge das Copyright bei den Architekten der Bauwerke, die vor über 70 Jahren veerstorben sind. Gruß--Lena1 (Diskussion) 17:48, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Lena, das Bundesfinanzministerium als deutscher Münzherr ist der Auffassung, dass Münzen keine Amtlichen Werke, also nicht gemeinfrei sind. Hinsichtlich des Münzbildes der nationalen deutschen Seite der Euro-Umlaufmünzen ist die Bundesrepublik Deutschland ausschließlich nutzungsberechtigt.
Ich habe in einem Forum versucht, die Sachlage darzustellen:
http://www.emuenzen.de/forum/2-euro-gedenkmuenzen/72892-copyright-bei-abbildungen-von-2-gedenkmuenzen-3.html#post891442
Siehe auch Post #56... Schön wäre, wenn Du recht hättest, aber das ist leider nicht der Fall. Gruß--Gerd.Seyffert (Diskussion) 18:34, 3. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Im Urteil des LG Berlin vom 27.3.2012 wird das Urheberrecht an den Bildern der Loriot- Marken Vicco von Bülow zugesprochen- nicht dem Designer der Briefmarken und nicht der Post oder dem Finanzministerium. Ein Urheberschutzrecht für die Bundesrepublik Deutschland als Hoheitsträger ist auch nicht erforderlich. Bei anderer Auffassung müssten auch alle Wappen, Flaggen, Texte der Nationalhymne und dergleichen gelöscht werden, sofern nicht eine schriftliche Genehmigung der Bundesrepublik zur beliebigen Verwendung erteilt wird(diese wird auch nicht erfolgen, damit nicht jeder Ersteller einer webside sich als staatliches Organ gerieren kann. Für die Prägung von Münzen erhält der Designer keine Vergütung die von der Menge abhängig ist- natürlich sind Münzbilder zur Kenntnisnahme bestimmt, sonst befänden sie sich nicht im Bundesgesetzblatt. Die Motive sind schon deshalb gemeinfrei, da die architekten vor mehr als 70 Jahren verstorben sind und keine zusätzliche schöpfungshöhe durch die Münzen besteht- es handelt sich hier nicht um Gebrauchsgraphik. Durch das Urteil wird(auch wenn dies einige Bundesbeamte anders sehen könnten) bei den Bildern der 2- Euro Münzen die Gemeinfreiheit nicht aufgehoben. Gruß--Lena1 (Diskussion) 17:49, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe Bilddateien eingestellt mit korrekter Urheberbezeichnung- eigenes Werk ist bei Münzabbildungen falsch auch wenn die Motive fotographiert wurden. Gruß--Lena1 (Diskussion) 17:46, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Zur besseren Verständlichkeit der letzten Anmerkungen: Lena hat heute die folgenden Dateien eingestellt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Eurom%C3%BCnzen#mediaviewer/Datei:M%C3%BCnze_Hamburg.png
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Eurom%C3%BCnzen#mediaviewer/Datei:M%C3%BCnze_Saarland.png
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Eurom%C3%BCnzen#mediaviewer/Datei:M%C3%BCnze_Nordrhein-Westfalen.png
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Eurom%C3%BCnzen#mediaviewer/Datei:M%C3%BCnze_Bayern.png
Siehe auch Diskussionsseite Deutsche Euromünzen. --Gerd.Seyffert (Diskussion) 19:04, 4. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Eine 1:1 Reproduktion von Zahlungsmitteln, wie Münzen, Banknoten und Briefmarken kann auch nicht zulässig sein, da diese für kriminelle Zwecke verwendet werden. Solange kein entgegenstehendes Urteil des BGH vorliegt, sollte daher von Gemeinfreiheit ausgegangen werden(auch wenn hierfür keine genaue unmißverständliche Vorlage vorliegt. Hiernach: [1] sind Münzen amtliche Werke. Sie bzw. Zumindest die Abbildungen im Bundesgesetzblatt sind durchaus zur öffentlichen Kenntnisnahme bestimmt. Mit Falschgeld soll und darf niemand bezahlen. und im Übrigen ist die Schutzfrist für die Motive längst abgelaufen(nur bei einigen 10-Euro-Münzen könnte ein schöpfeisches Werk eines Designers vorliegen.
Eine gewerbliche Verwendung amtlicher Werke ist generell bei den Körperschaften öffentlichen Rechts unerwünscht. Auch Urteile, Gesetzestexte und dergleichen werden zum privaten Gebrauch und für hoheitliche Zwecke veröffentlicht. Wenn eine freie Lizenz unter Erlaubnis veränderter Darstellungen verlangt wird, ist das Urheberschutzrecht nicht mehr anwendbar und auch bei gemeinfreien Werken müsste eine Genehmigung des Rechtsträgers eingeholt werden. § 5 Abs. 2 des Urheberschutzgesetzes verbietet bei sonstigen amtlichen Werken eine veränderte Wiedergabe ohne Genehmigung. Texte nach § 5 Abs. 1 des Urheberschutzgesetzes würden bei einer veränderten wiedergabe verfälscht. Danach sind deutsche amtliche Werke nach den regeln der wikipedia nicht (mehr) gemeinfrei.Das kann es nicht sein Gruß --Lena1 (Diskussion) 13:35, 5. Sep. 2014 (CEST
Es besteht bei den deutschen 2-Euro-Münzen auch keine Schöpfungshöhe des Graphikers, weil nur bekannte alte Bauwerke wiedergegeben werden. Es ist nur keine 1 :1-Wiedergabe bei Zahlungsmitteln zulässig.--Lena1 (Diskussion) 13:47, 8. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Auf der von Dir verlinkten Seite steht doch genau das Gegenteil: „Auch Banknoten, Münzen, Briefmarken, Hoheitszeichen und Nationalhymnen werden von einigen Juristen nicht als amtliche Werke angesehen“. Die Schöpfungshöhe sehe ich bei den meisten, wenn auch nicht bei allen, Münzen erreicht oder zumindest möglicherweise erreicht. Yellowcard (D.) 18:19, 8. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
rein handwerkliche Gestaltung bgrndet keine eigene Schöpfngshöhe. Im Ürigen kann nicht alles entfernt werden bei dem die gemeinfreiheit bezweifelt wird. Die bloße Wiedergabe eines Symbols oder Bauwerks st nicht so kreativ, dass eimn igenes ünstlerisches werk entsteht.
Wenn aber die Regelungen von Commons und der de. wikipedia gleich sein sollen und nichts eingefügt werden soll, wo irgendjemand Rechte behauptet oder keine freie Lizenz zur beliebigen, auch abgewandelten, Verwendung weltweit möglich ist, müssten eigentlich alle Bilder, Zeichnungen, Graphiken, Logos und Hoheitsszeichen, sowie Zitate aus der Wikpedia entfernt werden. Wie ich schon sagte- die Motivrechte liegen nach dem Loriot-Urteil hier bei den Architekten, die die Bauwerke kreativ geschaffen haben. Ene Schöpfung durch das Ministerium kann es nicht geben-die Veranlassung eines Werks ist keine künstleriche Gestaltung. Die Graphiker haben hier aber keine Rechte. Im Übrigen können selbst Gesetzestexte nicht von jedermann beliebig verwendet werden. Also müsse generell die Genehmigung bei jedem Download von allen möglicherweise Bechtigten eingeholt werden, wenn die Datei bleben soll. Gemeinfreiheit reicht danach nicht mehr.Gruß --Lena1 (Diskussion) 12:42, 9. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
hiernach: EU-Info Deutschland ist eine orginalgetreue Reproduktion von Münzen/Münzbildern zulässig, wenn keine Verwechslungsgefahr mit echten Münzen besteht und eine mißbräuliche Verwendung als Zahlungmittel nicht erfolgen kann. Die Regelungen ergeben sich aus dem Münzgesetz. Durch den Urheberschutz ist es nur verboten, ähnliche Münzen oder Medaillen herzustellen. Geschützt ist das Zahlungsmittel- nicht die Gestaltung. --Lena1 (Diskussion) 12:55, 9. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Wir akzeptieren als eines der vier Grundprinzipien nur frei lizenzierte und freie Werke. Genau das sind Münzen auch gemäß Deiner letzten Verlinkung nicht, zumal sie sich offenbar nur auf die gemeinsame Seite der Münzen bezieht. Dem stimmst Du im letzten Satz ja auch zu: Es ist eben das Urheberrecht, das uns hier die Probleme bereitet. Insgesamt wirken Deine Ausführungen wirr und in sich widersprüchlich. Zu Deinem vorletzten Beitrag: Es ist richtig, dass reines Handwerk nicht urheberrechtlichem Schutz unterliegt. Inwiefern die Arbeit der jeweiligen Designer nur reines Handwerk oder aber doch einen werkbegründenden kreativen Prozess darstellen, muss bei jeder Münze einzeln überprüft werden. Beispielhaft eine Münze aus reinem Text haben wir ja als Gemeinfrei mangels Schöpfungshöhe identifiziert. Bei Abbildungen von Gebäuden liegt das ursprüngliche Urheberrecht beim Architekten, aber selbst bei mittlerweile urheberrechtlich gemeinfreien Gebäuden (wg. Ablauf der Regelschutzfrist 70 Jahre nach Tod des Architekten) kann die Abstraktionsleistung von einem dreidimensionalen sehr detailreichen Gebäude auf eine zweidimensionale sehr einfach gehaltene Abbildung einer Münze (als Plastik) einen eigenständigen Schutz begründen. Ich halte das insbesondere nach Aufgabe der alten Rechtsprechung des BGH bei vielen Münzen für wahrscheinlich, es mag aber bei einigen Münzen gegensätzliche Meinungen geben. Und noch etwas: Keineswegs sind die Rechtslagen auf Commons und lokal auf de.wp identisch. Gruß Yellowcard (D.) 13:19, 9. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Da ich nach pro und contra Argumenten suche, können meine Beiträge widersprüchlich sein, und alte Argumente durch neue modifiziert werden.. So habe ich ein Urteil des BGH vom 3. Juli 1964- Az. : I b ZR 146/62 gefunden, wonach nur diejenigen Werke amtliche Werke seien für die ein unabweisbares amtliches Bedürfnis an einer Unterrichtung der Bevölkerung vorliegt- danach sind eigentlich nur die in § 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz genannten Publikationen amtliche Werke, da diese ausschließlich der Unterrichtung der Bevölkerung über hoheitliche Regelungen dienen.

Münzen sind Zahlungsmittel und haben einen weitergehenden Zweck als die Veröffentlichung einer Entscheidung- das Münzbild soll aber auch der Erkennbarkeit des Zahlungsmittels dienen sodass die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt durchaus im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme erfolgte. Eine freie Verwendung der nach § 5 Urheberrechtsgesetz genannten gemeinfreien Werke ist aber nach § 23 des Urheberrechtsgestz ohne Genehmnigung des Urhebers ausgeschlossen, so dass danach amtliche Werke keiner freien Lizenz per se (in Deutschland) unterliegen. Die Texte dürfen verständlicherweise nicht verfremdet werden. Der Sinn der Wikipedia ist die Online Information der Leser aber nicht die Bereitstellung von Daten zu jedem beliebigen gewerblichen Zweck.

Ob meine Argumente fruchten wage ich ohnehin zu bezweifeln, da Du stolz auf eine Vielzahl erreichter und vorgenommener Löschungen bist, auch wenn viele bestimmt gerechtfertigt waren("Ich bin bereits im Januar 2011 mit 192:23 Stimmen zum Administrator gewählt worden. In der darauffolgenden Zeit habe ich über 1.000 Löschungen durchgeführt"). Ich bin gegen ein übertriebenes Löschverhalten in dem Sinne, das in Zweifelsfällen die Dateien und Artikel gelöscht werden sollten, damit nichts in der Wikipedia steht was überflüssig ist oder von irgendjemand beanstandet werden könnte. Ich habe im Gegensatz mich um den Erhalt erhaltenswürdiger Artikel, auch erfolgreich, bemüht. Versteh aber dies nicht so, dass ich URVs, Irrelevantes oder Fehlerhaftes billige. Die Diskussion hat ergeben, das nicht mal klar ist, wer Rechtsträger nach dem Urheberrechtsgesetz für die Münzbilder ist.

Durch eine Verkleinerung eines bekannten Bildes und durch die Übertragung auf andere Medien, liegt keine Schöpfungshöhe in kreativer Form vor. Eine freie Benutzung der Bauwerke nach § 25 Urheberrechtsgesetz sehe ich nicht.

Durch die Wiedergabe eines alten Gemäldes auf einer Briefmarke kann z. B. meiner Meinung nach kein Urheberrecht des Graphikers(wegen der Übertragung auf ein anderes Medium), der Post(wegen der Auswahl unter verschiedenen Entwürfen, die sich im wesentlichen nur durch die Anordnung und Form der Wertziffer unterscheiden) oder des Finanzministeriums(wegen der Genehmigung der Auswahl) entstehen, da gegenüber dem ursprünglichen Gemälde- anders als bei einer Veränderung- keine eigene Schöpfungshöhe vorliegt und somit keine freie Benutzung eines älteren Werks vorliegt. Nur bei eigener Gestaltung kann bei einer neuen Gestaltung ein Urheberrecht des Graphikers(nicht der Post oder dem Ministerium) an einem Briefmarkenbild entstehen. Die Lizenz CC-by-sa 3.0 gestattet eine beliebige Bearbeitung und Abwandlung eines Werks. Für Wikipedia- Artikel ist dies sinnvoll- für externe Dateien abeer nicht. Gruß --Lena1 (Diskussion) 17:37, 9. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

„Der Sinn der Wikipedia ist die Online Information der Leser aber nicht die Bereitstellung von Daten zu jedem beliebigen gewerblichen Zweck.“ – ich habe an dieser Stelle aufgehört zu lesen. Yellowcard (D.) 17:53, 9. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
ich habe noch meine Schreibfehler berichtigt und sehe auch keinen Sinn mehr die Diskussion fortzuführen, es wird dann zu persönlich. Gruß --Lena1 (Diskussion) 10:29, 10. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
@ Lena, es wäre für dieses wichtige Thema besser gewesen, Du hättest Deine Argumente kohärent und nicht so erratisch vorgetragen und vor dem Posten Deine Zeilen mal korrekturgelesen. Du selber bist Yellowcard gegenüber persönlich geworden, also solltest Du nicht zimperlich reagieren.
@ Yellowcard - damit meine Fleißarbeit nicht in Vergessenheit gerät: Sagst Du mir Greenhorn mal, wie man hier eine pdf-Datei posten kann? Ich würde die Auflistung aller den Gedenkmünzen-Motiven zugrundeliegenden künstlerischen Vorlagen gerne direkt, ohne Umweg über das oben verlinkte Münzforum, der DÜP zur Kenntnis bringen.
Gruß--Gerd.Seyffert (Diskussion) 23:28, 10. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Datei:Spring-Airlines-Japan-Logo.png

Das linke Symbol ist meiner Meinung nach einfach nur eine grün-gelbe Triskele und erreicht deshalb keine Schöpfungshöhe. Zudem ist das Logo nahezu mit dem der Muttergesellschaft identisch, welches keine Schöpfungshöhe erreicht. Kann sich bitte mal jemand dazu äußern? --Hans135797531 (Diskussion) 16:41, 31. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Ich sehe da eine Kombination vorbekannter Elemente: Triskele und Blüte. Die Art der asymmetrischen Überlagerung ist ebenfalls keine Innovation. Im Ergebnis halte ich die Freigabe als unterhalb der erforderlichen Schöpfungshöhe für korrekt. Grüße --h-stt !? 17:58, 31. Okt. 2015 (CET)Beantworten
Danke für deine Einschätzung! Gruß --Hans135797531 (Diskussion) 10:01, 1. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Robert Kastner

Wollte die schwere Arbeit des Berufskraftfahrers aufzeigen! Diese Tätigkeit allen Straßen Benutzern einige hinweise zu geben was einen Berufskraftfahrer täglich vorfällt. Diesen Tag des Berufskraftfahrers wollen wir mit gewissen Schwerpunkten wie Tote Winkel usw. durchführen. Es war kein schlechter Ansatz von mit diese Sache zu schreiben. Kein Artikel den Sie geschrieben haben zum Löschen vorschlagen finde ich nicht gut, da alle nachlesen können was sich ein Berufskraftfahrer / Innen fühlt und mitmacht auf den Straßen. Wir können den LKW zwar sehen und hören aber bei gewissen Leuten müsste man eine Weiterbildung durchführen um weniger Unfälle auf der Straße zu haben. Robert Kastner--Union Internationale des Chauffeurs Routiers (Diskussion) 09:13, 15. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Robert, dies ist vermutliche die falsche Seite für Dein Anliegen (hier geht es um Bildrechte). Wo genau ist der Bezug Deines Anliegens zur Wikipedia? Wurde ein Artikel von Dir gelöscht und wenn ja, welcher? Viele Grüße, Yellowcard (D.) 15:54, 15. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Logo Zeichentrickserie

Schönen guten Abend allerseits. Zuerst einmal: ich habe leider keine Ahnung, ob ich hier richtig bin und verstehe nicht wirklich das, was ich bisher über Markenrecht oder Urheberrecht oder Schöpfungshöhe in WP gelesen habe :-( Ich hatte überlegt, ob ich für diesen Artikelentwurf vielleicht dieses Bild verwenden könnte? Im Moment tendiere ich zu nein ... ist ja irgendwie ein künstlerisches Werk und vielleicht beantwortet das kleine TM im Logo schon meine blöde Frage ... aber ich wollte nochmal eine fachfrauliche oder fachmännische Meinung dazu hören ... sorry :-) Vielen Dank für eure Zeit und viele Grüsse,--Strange (Diskussion) 19:39, 27. Jan. 2016 (CET)Beantworten

@Doc Strangepork: Auch ich würde angesichts der Abbildung dieses Cartoon-Characters vom Vorhandensein ausreichender SChöpfungshöhe ausgehen. Es bedürfte also einer entsprechenden Freigabe umd das hier nutzen zu können.
Das "kleine TM" hat übrigens mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Das ist eine markenrechtliche Kennzeichnung. // Martin K. (Diskussion) 08:32, 30. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Löschantrag Beitrag ACT Anzeige- & Informationstechnik AG

Gerne würde ich erfahren, wieso die erfasste Information zu Anzeige- & Informationstechnik AG zur Löschung beantragt wurde.

Hier ein Artikel einer anderen Firma welcher gelistet ist;

https://de.wikipedia.org/wiki/Daktronics

Wo bitte wird hier begründet das solche Beiträge korrekt sind und der oben eingetragene Beitrag dann wieder nicht?

Mit dieser Frage bist Du hier leider falsch, da sie ja nichts mit dem Thema Urheberrecht zu tun hat. Bitte wende Dich stattdessen an die WP:Löschprüfung. // Martin K. (Diskussion) 08:28, 30. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Massenhafte Verwendung von Bild-LogoSH anstelle einer Lizenzvorlage

Hallo liebe Mitstreiter,
ich wurde von hier an Euch verwiesen. Die Vorlage {{Bild-LogoSH}} wird anscheinend in vielen Fällen als Ersatz für eine eigentlich notwendige Lizenzvorlage bzw. als Darf-Schein zur Bereitstellung möglicherweise urheberrechtlich geschützter Logos verwandt. Ich wurde darauf aufmerksam, da sich hier anscheinend der Videospiele-Hersteller Blizzard dagegen ausgesprochen hat, Logos seiner Produkte in der deutschsprachigen Wikipedia zu verwenden, und ich nach Durchsicht exemplarisch der Kategorie:Datei:Logo (Computerspiel) der Meinung bin, dass die mit der vorgenannten Vorlage implizierte Annahme, die Logos hätten keine Schöpfungshöhe, falsch ist.
Da das Problem nicht nur Dateien in dieser Kategorie, sondern auch in vielen anderen Kategorien betreffen dürfte, wurde mir vorgeschlagen, mich an Euch zu wenden, allerdings die Dateien peu à peu mit den DÜP-Beusteinen zu versehen. Wie steht Ihr dazu, ist das die beste oder einzige Möglichkeit gibt es vielleicht eine bessere Idee?
Vielen Dank! —viciarg414 15:56, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Fände ich sehr gut, ähnlich verfahren auch Leute wie der Troll Jerry Dandrisge, der immer wieder versucht, "Film-Logos" mit dem SH-Baustein in die WP zu packen. Da ist meistens auch sehr zweifelhaft, ob tatsächlich keine Schöpfungshöhe erreicht wird. --Nobody Perfect (Diskussion) 15:59, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Lässt sich das automatisieren? —viciarg414 16:00, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Hi, {{Bild-LogoSH}} wird aber natürlich als Lizenzbaustein (und nicht als Ersatz, bitte nicht mit {{Logo}} verwechseln!) verwendet. Darin steht „eigentlich“ das, was auf dem Commons-Lizenzbaustein {{PD-textlogo}} steht. Aus irgendwelchen Gründen hat sich das aber in der de.WP niemals jemand ausformulieren getraut und deswegen haben wir diesen Salat überhaupt. Nachdem das jeweils eine (subjektive) Einzelfallentscheidung ist, was Schöpfungshöhe hat und was nicht, lässt sich das auch nicht automatisieren und ich würde auch unbedingt davon abraten. Viele Grüße, --emha db 16:54, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
@viciarg, die Beurteilung der SH lässt sich nicht automatisieren - das sind Einzelfallentscheidung, und selbst die durchaus stark subjektiv in der Beurteilung. Wenn Du einzelne Logos hast wo Du meinst die SH wäre nun so gar nicht gegeben, fehlende Freigabe/Lizenz, dann bitte in die WP:DÜP mit entsprechender Markierung. Da die DÜP aber wie gesagt manuell abgearbeitet wird, darin auch noch die diversen Neu-Uploads mit Freigabe/Lizenzproblemen abseits Logos auflaufen, nicht zuviel - max. ein paar wenige Logos pro Tag.--wdwd (Diskussion) 22:32, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
@Wdwd: Ich meine nicht das Beurteilen der Schöpfungshöhe, sondern das Versehen der Dateien mit DÜP-Prüfbausteinen. Es handelt sich, wie dargestellt, nicht um „einzelne“ Fälle, sondern um Massen. —viciarg414 10:02, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
@Emha: Ja, sie wird als Lizenzbaustein verwendet, und soll es – zumindest dem Namen und der Einordnung in die Kategorie:Vorlage:Lizenz für Bilder nach – auch sein. Von der Annahme „Diese Datei hat an sich keine Schöpfungshöhe.“ steht aber nichts in den zahlreichen Kästen in dieser Vorlage, auch sonst findet sich kein eigentlicher Lizenzhinweis, CC, GFDL, was auch immer, im Vorlagentext. Es ist daher für den Betrachter einer Datei, auf deren Beschreibungsseite die Vorlage eingebunden ist, nicht feststellbar, unter welcher Lizenz die Datei steht. —viciarg414 10:14, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
@viciarg, diese Massen an Dateien können aber nicht einfach in der DÜP abgearbeitet werden. Das ist schlicht zu viel. Damit der Ablauf allgemein klarer ist hier mal kurz aufgeschlüsselt:
  1. Erkennen/Auffinden/Suchen von potentiellen Fällen. Notwendig: Manuelle Einzelfallprüfung und nicht automatisierbar. Evenutell sind in der Kategorie-Datei-Übersicht größere Mengen von Dateien (ca. 100) manuell am Stück beurteilbar und machbar, aber dann wird die absolute Fehleranzahl durch Ermüdung etc.. zu groß.
  2. Einfügen der DÜP-Markierungen mit vorbereiteten Dateinamen aus Schritt 1. Dies sollte *langsam* (einige wenige Dateien pro Tag) erfolgen, damit der nachfolgende Ablauf von Punkt 3. nicht überlastet wird. Dieser Schritt ist gut automatisierbar, vorallem auch die zeitliche Streckung über mehrere Monate (Jahre?).
  3. Die anschliessende DÜP-Beurteilung, inkl. Check ob eventuell Freigabe via OTRS vorliegen, mögliche Rückfragen auf Benutzerseiten zu einzelnen DÜP-Fällen, Dateilöschungen, eventuell commons-Verschiebungen anstossen, etc.. -> Manuell, nicht automatisierbar. Limit max. 25/Tag, aber da sind eben auch die aktuellen Uploads mit dabei.
Für Schritt 2.: Da kann ich mir via user:wdwdbot was überlegen - beispielsweise einfacher Algo wie alle 24 Stunden maximal 7 Dateien in die DÜP, und das auch nur wenn die Anzahl der Problemfälle in Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Gültige Problemangabe unter 15 ist - und einige Kriterien mehr. Das wäre technisch machbar. Bleibt dabei die Frage wie die Schnittstelle zwischen Punkt 1. und 2. aussehen kann - auch im Hinblick auf möglichst wenig Arbeit/Aufwand.--wdwd (Diskussion) 16:20, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
@Benutzer:Emha: Früher wurde Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe in Kombination mit Vorlage:Logo verwendet. So war das sauber. Leider haben dann aber ein paar wenige Leute gegen den Widerstand vieler UFler Vorlage:Bild-LogoSH durchgesetzt mit der Begründung, man könne so verhindern, dass Unternehmen ihre Logos gelöscht haben wollen, weil sie durch das "fehlende Schöpfungshöhe" verschreckt würden. Ein sollvolles Argument war es also nicht, es ging um reines Verstecken der Tatsachen und Kuschen vor den Unternehmen. Und wie der (allerdings bisher immer noch unbewiesene, oder?) Blizzard-Fall zeigt, funktioniert das auch ohnehin nicht.
@Benutzer:viciarg und @Benutzer:Nobody perfect: Was das Bewerten der SH angeht: Früher wurden hierzu andere Maßstäbe angelegt, seit dem Urteil des BGH zum Geburstagszug ist die Rechtslage aber eine andere. Wobei auch hier wieder die konkrete Auslegung umstritten ist und auch wieder gegen den Widerstand vieler UFler von einer Handvoll Leute eine harte Gangart durchgedrückt wird. Deshalb wurden in letzter Zeit viele Logos gelöscht, die nach alter Rechtsauslegung noch völlig in Ordnung waren. -- Chaddy · DDÜP 18:02, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Datei:USK Anif Logo.png

Hallo, mir wurde vom Verein eine Freigabe für die WP erteilt, allerdings wurde, obwohl ich dem OTRS-Team einen Screenshot gesendet habe, die zur Überprüfung eingetragen. --~XaviY~ 14:03, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten

@Benutzer:XaviYuahanda und @Benutzer:Krd: Ist das dieses Logo? Das hat auch nach neuer Rechtslage keine Schöpfungshöhe und hätte nicht gelöscht werden dürfen. Bitte wieder herstellen. -- Chaddy · DDÜP 18:05, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Ja, exakt. Und nochmal: Es wurde mir vom Verein erlaubt und nicht einfach aus dem Internet kopiert. --~XaviY~ 18:06, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Naja, Freigabe für Wikipedia würde aber nicht reichen. -- Chaddy · DDÜP 18:11, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Benutzer_Diskussion:GroßerHund#Probleme_mit_Deinen_Dateien_.2821.02.2017.29

Hallo hier wurden einige Dateien zur Überprüfung eingetragen. Bei diesen Bilder hab ich aber wegen der DÜP Zweifel: 1, 2, 3 4 Gruß--GroßerHund (Diskussion) 08:49, 21. Feb. 2017 (CET)Beantworten

@GroßerHund: Welche Zweifel hast Du denn?
Die ersten beiden Logos erreichen sicher die beiden anderen möglicherweise Schöpfungshöhe und bedürfen daher einer Freigabe| durch den Rechteinhaber (also vermutlich die Schule).
Zudem „raten wir vorerst davon ab, Logos und andere Werke der angewandten Kunst hier hochzuladen“ wie Du auch im Baustein {{Bild-LogoSH}} nachlesen kannst. // Martin K. (Diskussion) 09:32, 21. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Zu Eins ist doch nur eine Nachgezeichnete Fassade. Zu Zwei wieso ist dann dieses alte Logo auf Wikimedia der Rest ist ja nur ein Text Logo. Bei Drei finde ich ist es doch ein ganz normales Textlogo und bei vier naja Textlogo mit etwas Hintergrund da lass ich mir die DÜP noch eingehen. Gruß --GroßerHund (Diskussion) 09:38, 21. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Die illustrative Darstellung einer Fassade erreicht ziemlich sicher Schöpfungshöhe. Das gilt natürliche auch für das ältere Logo, das ich deshalb jetzt auch entsprechend getagt habe (wobei in diesem Fall auch eine Gemeinfreiheit aus Altersgründen in Betracht kommen könnte, was aber erstmal zu recherchieren wäre).
Bei den textlastigen Logos kannst es gerne mal mit {{PD-textlogo}} versuchen. Grundsätzlich gilt aber das, was unter WP:Bildrechte#Logos steht. // Martin K. (Diskussion) 10:06, 21. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Da sind auch Logos dabei, deren Bildteil vermutlich so alt ist, dass es daran keine Rechte mehr gibt, zB bei der Royal Society. Grüße --h-stt !? 18:22, 23. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Jop wurden jetzt trotzdem alle gelöscht. Gruß --GroßerHund (Diskussion) 09:36, 10. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Zwei sind wieder da, das vereinfachte Parkitekt-Logo und die royal society. Grüße --h-stt !? 15:34, 10. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Das Logo 3 hat doch aber auch keine SH oder?--GroßerHund (Diskussion) 23:21, 10. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Da wissen wir nicht, von wem und wann die Zeichnung des Gebäudes gemacht wurde. Grüße --h-stt !? 15:11, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Was ist denn mittlerweile aus der DÜP geworden? Statt Bilder zu retten, so wie wir die DÜP damals konzipiert haben, wird ohne Verstand gelöscht...
Ist Datei:Heiligkreuz-Mittelschule Coburg Logo.jpg dieses Logo? Wenn ja hat das auch nach neuer Rechtslage nie und nimmer SH. @Benutzer:Wdwd, bitte wiederherstellen. -- Chaddy · DDÜP 18:08, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Ist dieses Logo. Meiner Meinung erreicht die Darstellung SH, da die gesamte Anordnung und die drei zentrischen und eigenartig verformten Buchstaben keine einfachen geometrischen Form sind, sondern künstlerisch gestaltet bzw. angeordnet sind. Es mag ein Grenzfall sein - und SH ist klarerweise auch eine stark subjektive Einschätzung. D.h. in diesem Fall bitte den Weg über die WP:LP gehen.
@GroßerHund: Bitte den {{Warnhinweis Urheberrecht Angewandte Kunst}} beim Hochladen von Logos ohne Freigabe vom Rechteinhaber zu beachten und Dateien besser gleich nach commons laden. de.wp ist keine Ablageplatz für möglicherweise URV-problematische (Grenz)fälle. D.h. wenn Du bei einem Logo ohne Freigabe schon Bedenken hast es auf commons zu laden - weil es dann dort gelöscht werden würde - dann unterlasse bitte auch den Upload auf de.wp. Eine fair-use Regelung wie auf der en.wp und betreffend angewandter Kunst oder auch Bildzitate haben wir (derzeit) nicht.--wdwd (Diskussion) 20:35, 11. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Die LP ist dafür nicht zuständig, sondern die DÜP, in diesem Fall SF, also diese Seite.
Und ich bitte dich, das ist ein reines Textlogo mit Kreis herum und Text im Kreis. Da ist nichts künstlerisch an diesem Logo. -- Chaddy · DDÜP 15:55, 12. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Könntest du das Logo bitte wiederherstellen oder muss ich erst zu den Adminanfragen? -- Chaddy · DDÜP 18:02, 21. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Fragwürdige Darstellung eines Logos

Ich bin mir nicht wirklich sicher ob diese Datei (Abbildung des Logos von RB Salzburg) so wirklich genutzt werden darf, bzw. als Logo auf anderen Seiten eingebunden werden darf. Letztendlich ist es eben nur das Logo von RB Salzburg, selbst gezeichnet auf einem Banner. Gruß -- SeanH, (Diskussion), 17:45, 21. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Nö, dass darf sie nicht. Zumindest meiner Meinung nach ist das Logo geschützt und hochgehalten Transparente sind nicht dauerhaft im Sinne der Panoramafreiheit. Und damit ist das Bild, genauso wie der Ausschnitt ein abgeleitetes Werk ohne Freigabe. // Martin K. (Diskussion) 18:08, 21. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
@Martin Kraft: Mit Benutzern, die offensichtlich keine Ahnung haben und des Lesens unwillig sind, ist es mir nicht möglich, sachlich zu diskutieren. Dass diese von einem Fußballfan offensichtlich selbst gezeichnete Fahne etwas mit Panoramafreiheit – „§ 54 Abs. 1 Z. 5 UrhG: Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; ausgenommen sind das Nachbauen von Werken der Baukunst, die Vervielfältigung eines Werkes der Malkunst oder der graphischen Künste zur bleibenden Anbringung an einem Orte der genannten Art sowie die Vervielfältigung von Werken der Plastik durch die Plastik.“ (Hervorhebungen durch mich) – zu tun haben soll, lässt tief blicken; dies passt genau zu Ihrem Dikussionsverhalten auf WD:DÜP#Amokgelöschte Logos. Aber gut zu wissen, dass Sie mir nun bereits auf commons nachlaufen. Nehmen Sie zur Kenntnis, ganz so blöd wie Sie annehmen, bin ich jedenfalls nicht! Ihren Vandalismus auf commons habe ich zurückgesetzt. --STE Wikipedia und Moral! 22:02, 21. Apr. 2017 (CEST)Beantworten