„Polizeigewalt“ – Versionsunterschied

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Der Begriff '''Polizeigewalt''' wird in der [[Kriminologie]] und den Medien verwendet, um körperliche Gewalt, die von Polizisten ausgeübt wird, zu beschreiben. Die Anwendung von Gewalt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und dann nur in einem verhältnismäßigen Ausmaß. Sind die Voraussetzungen gegeben und das richtige Ausmaß gewahrt, ist sie rechtmäßig, andernfalls unrechtmäßig. Fälle von unrechtmäßiger Polizeigewalt werden auch '''Polizeiübergriffe''' genannt.<ref>Norbert Pütter (2000): ''[http://www.cilip.de/ausgabe/67/puetter.htm Polizeiübergriffe – Polizeigewalt als Ausnahme und Regel]''. [[Bürgerrechte & Polizei/CILIP]] 67 (3/2000)</ref>
Der Begriff '''Polizeigewalt''' wird in der [[Kriminologie]] und den Medien verwendet, um körperliche Gewalt, die von Polizisten ausgeübt wird, zu beschreiben. Die Anwendung von Gewalt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und dann nur in einem verhältnismäßigen Ausmaß. Sind die Voraussetzungen gegeben und das richtige Ausmaß gewahrt, ist sie rechtmäßig, andernfalls unrechtmäßig. Fälle von unrechtmäßiger Polizeigewalt werden auch '''Polizeiübergriffe''' genannt.<ref>Norbert Pütter (2000): ''[http://www.cilip.de/ausgabe/67/puetter.htm Polizeiübergriffe – Polizeigewalt als Ausnahme und Regel]''. [[Bürgerrechte & Polizei/CILIP]] 67 (3/2000)</ref> Teilweise wird bei unrechtmäßiger Dienstausübung von Polizeibeamten auch der Begriff ''Polizeiwillkür'' verwendet.<ref name="ntv">{{Internetquelle | url= http://www.n-tv.de/politik/Polizisten-nicht-mehr-anonym-article2019411.html| titel= Polizisten nicht mehr anonym|hrsg= [[n-tv.de]]| datum=2010-1-26| zugriff=2013-02-24}}</ref><ref name="tagesschau_2013-06-14">{{Internetquelle | url= http://www.tagesschau.de/ausland/kleinjung108.html| titel= Gerechtigkeit – nach zwölf Jahren|hrsg= [[tagesschau.de]]| datum=2013-06-14| zugriff=2013-06-15}}</ref>

Nach deutscher Rechtslage etwa sind [[Polizeivollzugsbeamter|Polizeivollzugsbeamte]] im Rahmen ihrer [[Staatsgewalt#Polizeigewalt|polizeilichen Aufgabenerfüllung]] ermächtigt, im Rahmen der Vorschriften über [[Unmittelbarer Zwang|Unmittelbaren Zwang]] und [[Notwehr]] auch ''physische Gewalt'' anzuwenden, wobei jedenfalls das [[Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)|Verhältnismäßigkeitsprinzip]] und das [[Willkür (Recht)|Willkürverbot]] zu wahren sind. In der Praxis kann es jedoch auch vorkommen, dass polizeiliches Handeln [[Rechtmäßigkeit|unrechtmäßig]], [[Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)|unverhältnismäßig]], [[Willkür (Recht)|willkürlich]] oder menschenrechtswidrig ist. Nach Auffassung von [[Amnesty International]] ist „Polizeigewalt […] dann menschenrechtswidrig, wenn es sich um eine [[Misshandlung]], [[Folter]] oder exzessive Gewalt handelt.“<ref name="AI">{{cite web | url= http://www.amnestypolizei.de/mitreden/faqs.html#80| title= 16. Fordert Amnesty Gewaltverzicht bei der Polizei?|work= Amnesty International| accessdate=2013-02-24}}</ref> ''Exzessive Gewalt'' wiederum ist nach Definition von Amnesty International „[…] Gewalt, die nicht im Verhältnis zu dem eigentlich rechtmäßigen Ziel steht, das die Polizei erreichen will.“<ref name="AI" /> Teilweise wird bei unrechtmäßiger Dienstausübung von Polizeibeamten auch der Begriff ''Polizeiwillkür'' verwendet.<ref name="ntv">{{Internetquelle | url= http://www.n-tv.de/politik/Polizisten-nicht-mehr-anonym-article2019411.html| titel= Polizisten nicht mehr anonym|hrsg= [[n-tv.de]]| datum=2010-1-26| zugriff=2013-02-24}}</ref><ref name="tagesschau_2013-06-14">{{Internetquelle | url= http://www.tagesschau.de/ausland/kleinjung108.html| titel= Gerechtigkeit nach zwölf Jahren|hrsg= [[tagesschau.de]]| datum=2013-06-14| zugriff=2013-06-15}}</ref>
Als Sammelbegriff für alle diese Fälle wird auch der Begriff der ''Polizeigewalt''<ref>{{Internetquelle | url= http://www.spiegel.de/video/suche/tag/Polizeigewalt.html| titel=Alle Videos zum Schlagwort Polizeigewalt|hrsg= [[Der Spiegel]]| zugriff=2013-11-08}}</ref><ref>{{Internetquelle | url= http://www.spiegel.de/thema/polizeigewalt/| titel= Polizeigewalt|hrsg= [[Der Spiegel]]| zugriff=2013-11-08}}</ref><ref>{{Internetquelle | url= http://www.sueddeutsche.de/thema/Polizeigewalt| titel=Polizeigewalt |hrsg= [[Süddeutsche Zeitung]]| zugriff=2013-11-08}}</ref> verwendet.
Als Sammelbegriff für alle diese Fälle wird auch der Begriff der ''Polizeigewalt''<ref>{{Internetquelle | url= http://www.spiegel.de/video/suche/tag/Polizeigewalt.html| titel=Alle Videos zum Schlagwort Polizeigewalt|hrsg= [[Der Spiegel]]| zugriff=2013-11-08}}</ref><ref>{{Internetquelle | url= http://www.spiegel.de/thema/polizeigewalt/| titel= Polizeigewalt|hrsg= [[Der Spiegel]]| zugriff=2013-11-08}}</ref><ref>{{Internetquelle | url= http://www.sueddeutsche.de/thema/Polizeigewalt| titel=Polizeigewalt |hrsg= [[Süddeutsche Zeitung]]| zugriff=2013-11-08}}</ref> verwendet.

== Rechtliche Aspekte ==
{{Staatslastig|DE}}
{{Hauptartikel|Polizeirecht (Deutschland)}}
{{Hauptartikel|Unmittelbarer Zwang}}
Staatsrechtlich gehört die Polizei zur [[Exekutive]] und übt nach [[Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland|Artikel 20 des Grundgesetzes]] Abs.&nbsp;2 einen Teil der [[Staatsgewalt]] aus. Dabei ist sie nach {{Art.|20|gg|juris}} Abs.&nbsp;3 „an Gesetz und Recht gebunden.“

Nach deutscher Rechtslage etwa sind [[Polizeivollzugsbeamter|Polizeivollzugsbeamte]] im Rahmen ihrer [[Staatsgewalt#Polizeigewalt|polizeilichen Aufgabenerfüllung]] ermächtigt, im Rahmen der Vorschriften über [[Unmittelbarer Zwang|Unmittelbaren Zwang]] und [[Notwehr]] auch ''physische Gewalt'' anzuwenden, wobei jedenfalls das [[Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)|Verhältnismäßigkeitsprinzip]] und das [[Willkür (Recht)|Willkürverbot]] zu wahren sind. [[Polizeiaufgabengesetz|Polizei(aufgaben)gesetze]] und andere Gesetze wie die [[Strafprozessordnung (Deutschland)|Strafprozessordnung]] bilden den engeren Rahmen für polizeiliche Gewalt und die durchzuführenden [[Maßnahme (Recht)|Maßnahmen]].<ref>{{Internetquelle | url= http://www.sueddeutsche.de/muenchen/diskussion-um-polizeigewalt-welchen-spielraum-die-polizei-beim-einsatz-hat-1.1597757| titel=Welchen Spielraum die Polizei beim Einsatz hat |hrsg= [[sueddeutsche.de]]| datum=2013-02-12| zugriff=2013-02-25}}</ref> So sind in den Gesetzen u.a. die Vorraussetzung für den Unmittelbaren Zwang und [[Standardmaßnahme]]n wie bspw. den [[Polizeigewahrsam]] geregelt anhand derer die Rechtmäßigkeit des polizielichen Handelns geprüft werden kann.

In der Praxis kann es jedoch auch vorkommen, dass polizeiliches Handeln [[Rechtmäßigkeit|unrechtmäßig]], [[Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)|unverhältnismäßig]], [[Willkür (Recht)|willkürlich]] oder menschenrechtswidrig ist. Nach Auffassung von [[Amnesty International]] ist „Polizeigewalt […] dann menschenrechtswidrig, wenn es sich um eine [[Misshandlung]], [[Folter]] oder exzessive Gewalt handelt.“<ref name="AI">{{cite web | url= http://www.amnestypolizei.de/mitreden/faqs.html#80| title= 16. Fordert Amnesty Gewaltverzicht bei der Polizei?|work= Amnesty International| accessdate=2013-02-24}}</ref> ''Exzessive Gewalt'' wiederum ist nach Definition von Amnesty International „[…] Gewalt, die nicht im Verhältnis zu dem eigentlich rechtmäßigen Ziel steht, das die Polizei erreichen will.“<ref name="AI" /> In so einem Fall könnte eine [[Körperverletzung im Amt]] durch den handelnden Polizisten gegeben sein. Im Falle einer rechtswidrigen polizeilichen Maßnahme ist, aus Sicht der von der Maßnahme betroffenen Person, [[Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte]] [[Rechtfertigungsgrund|gerechtfertigt]] (s. {{§|113|stgb|juris}} Abs.&nbsp;3 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]).


== Fälle in Deutschland ==
== Fälle in Deutschland ==

Version vom 31. Juli 2014, 16:03 Uhr

Der Begriff Polizeigewalt wird in der Kriminologie und den Medien verwendet, um körperliche Gewalt, die von Polizisten ausgeübt wird, zu beschreiben. Die Anwendung von Gewalt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und dann nur in einem verhältnismäßigen Ausmaß. Sind die Voraussetzungen gegeben und das richtige Ausmaß gewahrt, ist sie rechtmäßig, andernfalls unrechtmäßig. Fälle von unrechtmäßiger Polizeigewalt werden auch Polizeiübergriffe genannt.[1] Teilweise wird bei unrechtmäßiger Dienstausübung von Polizeibeamten auch der Begriff Polizeiwillkür verwendet.[2][3] Als Sammelbegriff für alle diese Fälle wird auch der Begriff der Polizeigewalt[4][5][6] verwendet.

Rechtliche Aspekte

Staatsrechtlich gehört die Polizei zur Exekutive und übt nach Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 2 einen Teil der Staatsgewalt aus. Dabei ist sie nach Art. 20 Abs. 3 „an Gesetz und Recht gebunden.“

Nach deutscher Rechtslage etwa sind Polizeivollzugsbeamte im Rahmen ihrer polizeilichen Aufgabenerfüllung ermächtigt, im Rahmen der Vorschriften über Unmittelbaren Zwang und Notwehr auch physische Gewalt anzuwenden, wobei jedenfalls das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Willkürverbot zu wahren sind. Polizei(aufgaben)gesetze und andere Gesetze wie die Strafprozessordnung bilden den engeren Rahmen für polizeiliche Gewalt und die durchzuführenden Maßnahmen.[7] So sind in den Gesetzen u.a. die Vorraussetzung für den Unmittelbaren Zwang und Standardmaßnahmen wie bspw. den Polizeigewahrsam geregelt anhand derer die Rechtmäßigkeit des polizielichen Handelns geprüft werden kann.

In der Praxis kann es jedoch auch vorkommen, dass polizeiliches Handeln unrechtmäßig, unverhältnismäßig, willkürlich oder menschenrechtswidrig ist. Nach Auffassung von Amnesty International ist „Polizeigewalt […] dann menschenrechtswidrig, wenn es sich um eine Misshandlung, Folter oder exzessive Gewalt handelt.“[8] Exzessive Gewalt wiederum ist nach Definition von Amnesty International „[…] Gewalt, die nicht im Verhältnis zu dem eigentlich rechtmäßigen Ziel steht, das die Polizei erreichen will.“[8] In so einem Fall könnte eine Körperverletzung im Amt durch den handelnden Polizisten gegeben sein. Im Falle einer rechtswidrigen polizeilichen Maßnahme ist, aus Sicht der von der Maßnahme betroffenen Person, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gerechtfertigt (s. § 113 Abs. 3 StGB).

Fälle in Deutschland

Jahr Vorwürfe einer Körperverletzung im Amt[9] davon Gerichtsverfahren[10] davon Verurteilungen Aufklärungsquote Einstellung
1998 2180 67,9 %
1999 2172 67,1 %
2000 2310 68,5 %
2001 2141
2010 2095 86 34 96 %
Jahr Anz. Tatverdächtiger wg. Körperverletzung im Amt[9]Alte Länder und Berlin Einstellung Freispruch Verwarnung mit Strafvorbehalt Verurteilungen
1998 1626 30 36 6 21
1999 1502 38 25 4 22
2000 1589 28 16 1 18
Jahr Ermittlungsverfahren wg. Gewaltdelikten v. Polizisten davon eingestellt[11]
2011 2417 2087

Pro Jahr wird die Zahl den Anzeigen gegen Polizisten mit ca. 1600[12] bis 2000[13] beziffert. Von den Anzeigen führen ca. 3 % zu einer Anklage. Im Jahr 2009 gab es insgesamt 2980 Anklagen gegen Polizisten (1604 wegen anderer Gewaltausübungen, 1351 wegen Zwang und Missbrauch und 25 wegen Tötungsdelikten).[14] 2010 lag die Zahl abgeschlossener Ermittlungen gegen Polizisten bei 2133, von denen 63 zu einer Anklage oder zu einem Strafbefehl führten. Auf die Frage hin wie er sich erkläre, dass 93 % der Verfahren eingestellt wurde, nennt der „Strafrechtsexperte“[15] und Juniorprofessor für Strafrecht an der Freien Universität Berlin Tobias Singelnstein, die Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren (das der Staatsanwaltschaft untersteht), die eigentlichen Ermittlungen in den meisten Fällen von der Polizei selbst durchgeführt werden. Offizielle Zahlen zu Polizeigewalt werden nicht erhoben. Bei einer polizeiinterne Befragung in den Jahren 1998 und 2001 von Amnesty International „[…] waren 25 Prozent der Beamten der Meinung, hin und wieder sei es durchaus akzeptabel, mehr Gewalt anzuwenden als erlaubt. Und sechs von zehn Polizisten gaben an, auch gravierender Gewaltmissbrauch von Kollegen werde nicht immer berichtet oder angezeigt.“[16] Beispiele für Polizeigewalt im neutralen Sinn (d. h. grundsätzlich ohne Einteilung in rechtmäßig oder -widrig) sind folgende Fälle, die in den Medien diskutiert wurden.

Jahr Verfahren[9] Einstellung Freispruch Verurteilung
insgesamt davon wg. Körperverletzung im Amt
1992 46 33 35 3 6
1993 69 36 41 0 3
1994 78 49 51 0 1
1995 104 45 40 0 2
1996 100 58 19 0 1
1997 81 42 21 0 0

Baden-Württemberg

Bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens zum Baumfällen am 30. September 2010 wurden mehrere Demonstranten durch polizeiliche Maßnahmen verletzt. Ein Polizist wurde wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll einer Frau ohne Grund Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben und wurde von der Bereitschaftspolizei Göppingen angezeigt.[17] Vor der Demonstration schlug ein Polizist einen Mann mit dem Schlagstock und wurde deswegen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die zweite Instanz verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe.[18] Vier weitere Polizisten erhielten einen Strafbefehl.[19]

Bayern

Im Polizeipräsidium Schwaben Nord gab es 2012 17 Vorwürfe der Körperverletzung im Amt. Davon wurden 14 eingestellt, drei waren Anfang April 2013 noch nicht abgeschlossen.[20]

Jahr Anzeigen wg. Gewaltausübgung oder Aussetzung[21] Anzeigen wg. Zwang und Missbrauch im Amt![21]! Anzeigen wg. Körperverletzung im Amt[22] Beschwerden
2010 224 256 rund 130
2011 rund 130 1750[23]
2012 (März-November) 151 643 (davon 436 aus Südbayern; 207 aus Nordbayern)[24]

Die vom Bayerischen Unterstützungskommando ausgeübte Gewalt war Thema in verschiedenen Presseberichten und Verfahren.[25][26][27][28][29]

Aufmerksamkeit erregte 2009 der Polizeieinsatz in Regensburg, der zum Tod von Tennessee Eisenberg führte.

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Rosenheim gab es mehrere Vorkommnisse, die in den Medien thematisiert wurden: Eine Auseinandersetzung zwischen Bewohnern eines Hauses und Polizisten führten zu Strafanzeigen gegen die Polizisten von Seiten der Bewohner und Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von Seiten der Polizei. Die Strafanzeige gegen die Polizisten wurde zurückgenommen, der Prozess gegen die Bewohner eingestellt.[30][31][32][33] Der ehemalige Polizeichef von Rosenheim hat -nach Auffassung der mit den Fällen befassten Gerichte- mehrfach rechtswidrig gehandelt. In einem Falle soll er in unverhältnismäßiger Weiße einen Mann auf dem Fahrrad angehalten haben.[34][35] In einem andern Fall fügte er einem mit den Händen auf dem Rücken gefesselt Jugendlichen Verletzungen zu. In diesem Fall wurde er 2012 wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Strafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt.[36][37][38][39] Seine Revision wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.[40] Die Süddeutsche Zeitung zitiert nach der Abweisung die Personalchefin der Bayerischen Polizei: „Das Polizeipräsidium München wird Disziplinarklage gegen den Beamten erheben mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst.“[41] Das Strafmaß hatte Auswirkungen auf einen Fall von -nach Auffassung des Gerichts- rechtswidriger Polizeigewalt in Nürnberg bei dem ein Polizist einem gefesselten Mann zweimal ins Gesicht geschlagen hatte. Das erstinstanzliche Strafmaß von 18 Monaten Haft ohne Bewährung wurde in zweiter Instanz auf 11 Monate auf Bewährung reduziert. Als Begründung mit Verweis auf den Fall des Rosenheimer Polizeichefs sagte der Richter: Sie dürfen nicht das abbekommen, was andere, die vielleicht noch schlimmer waren, nicht abbekommen.[42][40]

Im Zuständigkeitsbereich der Polizei München gab es verschiedene Fälle von polizeilicher Gewalt die zu Berichten in den Medien und Justizverfahren führten.[43][44] Eine durchgeführte Leibesvisitationen von Jugendlichen zur Aufklärung eines vermuteten Diebstahl eines 5-Euroscheines wurden vom Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) „völlig überzogen, nicht verhältnismäßig und daher nicht rechtmäßig“[45] bezeichnet.[46] Da die Eltern auf einen Strafantrag verzichteten wurde das Verfahren gegen den verantwortlichen Jugendbeamten eingestellt.[47] Der Fall einer Frau, die vorgeblich aus Notwehr von einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen wurde, wurde in vielen Medien aufgegriffen.[48][49][50][51][52][53][54] Im Bayerischen Landtag wurde der Fall diskutiert.[55] Der Polizist wurde wegen Körperverletzung im Amt zu einer Haftstrafe auf Bewährung und zu einer Geldzahlung verurteilt.[56]

Berlin

Nach Angaben von Tobias Singelnstein für Die Zeit ergeben sich für Berlin folgende Zahlen für juristische Folgen von polizeilicher Gewalt:[57]

Jahr Anz. Ermittlungen wg. mögl. Körperverletzung![9] Anklagen Freisprüche Verurteilungen[58]
1996 928 26 5
1997 1027 14 6
1998 1004 12 5
1999 967 13 3
2000 3
2001 6
2002 3
2003 3
2004 2
2005 5
2007 771[59] 1
2008 636 6 0
Jahr Zahlen 2008–2011: nur Polizeibeamte. Zahlen 2012: alle Polizeibeschäftigte eingeleitete Strafverfahren eingestellte Strafverfahren Zahlen können sich auf die Vorjahre beziehen
2008 1522[60] 1398
2009 1698 1464
2010 1097 912
2011 1143 884
2012 1436

Bei der Freiheit statt Angst-Demonstration 2009 wurde ein Mann von einem Polizisten ins Gesicht geschlagen, ein anderer Mann von einem anderen Polizisten in den Rücken. Der erstgenannte Mann erhielt ein Schmerzensgeld vom Land Berlin. Insgesamt wurden drei Polizisten wegen Körperverletzung im Amt zu Geldstrafen verurteilt[61][62][63][64] Über verschiedene Verfahren in denen die eingesetzte Polizeigewalt von Gerichten als rechtswidrig beurteilt wurde, berichteten Medien:

  1. Am 21. Februar 2010 schlug ein Polizist der Bundespolizei einem Mann mehrfach mit der Faust ins Gesicht und zeigte ihn an. Wegen Körperverletzung im Amt und der Falschen Verdächtigung wurde der Polizist am 12. Mai 2011 zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.800€ verurteilt. Sein Kollege der die falschen Verdächtigungen bestätigte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.875€ verurteilt.[65]
  2. In der Nacht vom 31. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 sollten Polizisten eine Schlägerei in Berlin-Hellersdorf beenden. Im Verlauf des Einsatzes schlug er zwei mal mit dem Schlagstock einem Mann auf den Kopf, wobei der Schlagstock zerbrach und zu Platzwunden bei dem Mann führten. In der Gerichtsverhandlung gab er an, dass er ein milderes Mittel hätte wählen können. Ebenfalls gab er an, dass Vorgesetzter ihm von einer Selbstanzeige abriet; er solle behaupten er sei gestürzt. Diese Version wurde auch unter den Kollegen abgesprochen und von ihnen wiedergegeben nachdem der Mann Anzeige erstattet hatte. In einem anonymen Schreiben an das Landeskriminalamt schrieb der Absender, dass der Mann bereits unter Kontrolle gewesen sei als er geschlagen wurde. Der Polizist wurde im November 2012 wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt.[66]

Der Polizeieinsatz im Berliner Neptunbrunnen vom 28. Juni 2013, bei dem ein Mann von einem Polizisten erschossen wurde löste eine Diskussion über die Möglichkeiten von Überwältigungen und Alternativen zur Schusswaffe aus. Die Polizei wurde gerufen, weil der Mann nackt in den Brunnen gestiegen war und sich mit einem Messer Verletzungen an Hals und Armen zufügte. Einer der gerufenen Polizisten stieg zu dem Mann in den Brunnen und forderte ihn auf das Messer wegzulegen. Als der Mann mit dem Messer auf den Polizisten zulief gab dieser einen Schuss auf den Mann ab, der zu dessen Tod im Rettungswagen führten. Als Alternative zum gegebenen Verlauf sprach Benedikt Lux (Die Grünen), Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus, von einem Schuss ins Bein, oder dem Einsatz von Pfefferspray. Peter Trapp (CDU), ebenfalls Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus, forderte mehr Taser im Polizeidienst, die momentan nur testweise vom SEK eingesetzt werden. Des Weiteren wurde auf die Möglichkeit des Einsatzes eines Mehrzweckstocks, des Spezialeinsatzkommandos (SEK), Elektroschocker oder der Sprache hingewiesen.[67][68][69] Am 23. August 2013 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Polizisten einstellte, da er aus ihrer Sicht in Notwehr gehandelt habe. Das Landeskriminalamt Berlin hatte wegen Totschlags ermittelt.[70]

Brandenburg

Aus Brandenburg würde über Fälle von Polizeigewalt berichtet, bei denen in einem Fall die Polizeigewalt vom Gericht als rechtmäßig und einem anderen Fall bei dem als unrechtmäßig beurteilt wurde:

  1. Ab dem 9. September 2003 befand sich eine Frau in Eisenhüttenstadt in einer Abschiebehaftanstallt. In den folgenden Tagen soll sie Sachbeschädigung begangen haben. Da Versuche sie zu beruhigen nicht erfolgreich gewesen seien, ein Selbstverletzendes Verhalten und weitere Sachbeschädigungen befürchtet wurden, sei sie über mehrere Stunden am 1. und 2. Oktober 2003 an einen Tisch gebunden worden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies die Klage der Frau ab, da die Anwendung des unmittelbaren Zwangs rechtmäßig war.[71][72]
  2. Am 31. Dezember 2008 wurde in Schönfließ (Oberhavel) ein Mann, der festgenommen werden sollte, durch einen Berliner Polizisten erschossen. Das Landgericht Neuruppin sah in dem Verhalten des Polizisten keine Notwehr, sondern einen bedingten Tötungswillen. Er wurde deshalb am 3. Juli 2010 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, womit er aus dem Beamtenverhältnis ausschied. Die Kollegen des Verurteilten wurden wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu Geldstrafen in Höhe von 10.800€ und 8.400€ verurteilt, da sie nach Ansicht des Gerichts als Zeugen unwahr aussagten.[73] Der Bundesgerichtshof verwarf am 20. Februar 2011 die Revision, womit das Urteil rechtskräftig ist.[74]

Bremen

Seit 2009 werden Ermittlungen gegen Polizisten nicht mehr intern durchgeführt sondern von der Innenbehörde. Für die Jahre 2011 und 2012 geben sich folgende Zahlen:[75]

Jahr Anzeigen gegen Polizisten
2011 270
2012 249

Hamburg

Nach Angaben von Tobias Singelnstein für Die Zeit ergeben sich für Hamburg folgende Zahlen der tatverdächtigen Polizisten und der Anklagen:[57]

Jahr Anz. tatverdächtige Polizisten Anz. Anklagen
2003 491 7
2005 459 4
2007 366 0

Ein bekannter Fall von polizeilicher Gewalt ist der Hamburger Kessel, in dem am 8. Juni 1986 rund 800 Menschen zwischen 12 Uhr Mittags und 1 Uhr Nachts des nächsten Tages in Polizeigewahrsam genommen wurden. Das Verwaltungsgericht Hamburg urteilte am 30. Oktober 1986, dass der Polizeikessel rechtswidrig war. Den Eingekesselten wurden 200DM Schmerzensgeld gezahlt. Am 18. Januar 1988 wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Freiheitsberaubung gegen Lothar Arthecker, Alfred Honka, Heinz Krappen und Heinz Rürup erhoben.[76] Über zwei Fälle bei denen Polizisten wegen ihrer eingesetzten Gewalt verurteilt wurden, berichteten Medien:

  1. Nach Auffassung des Amtsgerichts Hamburg wurde in der Hamburger Davidwache am 8. Juli 2009 ein Mann im Sachabnahmeraum von einem Polizeioberkommissar zwei mal geohrfeigt. Zwei anwesende Kollegen der Bereitschaftspolizei erstatteten daraufhin Anzeige.[77][78] Der Polizist wurde wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 € verurteilt.[79][80]
  2. Am 12. Dezember 2009 hatte die NPD einen Stand in der Nähe eines Hauses in Hamburg-Blankenese aufgebaut. Im Vorgarten dieses Hauses schubste ein Polizist die Tochter eines Mannes der auf dem Weg zu seinem Haus war. Er gab sich als Vater zu erkennen und ging zu dem Beamten der seine Tochter schubste. Daraufhin wurde er auf den Boden geworfen und in Handschellen festgehalten. Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese verurteilte den Beamten wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.200€.[81]

Hessen

Basierend auf einer parlamentarischen Anfrage des hessischen Abgeordneten Jürgen Frömmrich (Die Grünen) wurden durch den hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU) folgende Zahlen für Hessen veröffentlicht.[82]

Jahre Anzeigen Ermittlungsverfahren Verurteilungen Einstellung d. Verfahren Disziplinarverfahren
2009–2012 ca. 900 ca. 600 3 73 (davon 67 mangels hinreichenden Tatverdachts; 6 wg. Geringfügigkeit) ca. 50
2009 23
2012 3

Ein Fall von unrechtmäßiger Polizeigewalt in Form einer Kontrolle ereignete sich 2012 als die Idsteiner Polizei -nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden- ohne Rechtsgrundlage einen Mann kontrollierte. Es kam zu einem Vergleich dem die Stadt Idstein zustimmte.[83]

Niedersachsen

Jahr Anz. Ermittlungsverfahren Anz. Verurteilungen
1999 97[84] 2

Über Fälle von Polizeigewalt wurde in Niedersachsen im Zusammenhang mit Anti-Castor-Demonstrationen berichtet:

  1. Anfang November 2010 war ein uniformierter Französischer Polizist der CRS bei einer Anti-Castor-Demonstration im Wendland zugegen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Lüneburg habe er zum Einen einen Demonstranten festgehalten um nach einer Beleidigung dessen Personalien zu erfahren und zum Anderen sich an der Räumung einer Gleisblockade beteiligt. Mehrere Strafanzeigen wegen Amtsanmaßung führten zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Beamten, welches im April 2012 eingestellt wurde, da sich der Verdacht der Amtsanmaßung nicht erhärtet habe. Zur Begründung hieß es, das Festhalten zur Identität sei durch das Jedermann-Festnahmerecht erlaubt gewesen; bei der Räumung der Gleisblockade habe sich der Polizist „[…] zwar ’über seine innerdienstliche Befugniszuweisung hinweggesetzt’. Dies habe aber nicht den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt.“[85]
  2. Im November 2011 bildete die Polizei im Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Polizeikessel um rund 3000 Anti-Castor-Demonstranten und nahm rund 1300 von ihnen vorläufig fest. Das Landgericht Lüneburg entschied 2013, dass die vorläufigen Festnahmen rechtswidrig waren.[86][87]

Nordrhein-Westfalen

Jahr Anz. Ermittlungsverfahren Anz. Verurteilungen
2010 1434[88] 17
2011 mind. 593

Vier Fälle aus den Jahren 2000 bis 2010, bei denen am Ende richterliche Urteile standen, wurden in den Medien diskutiert:

  1. Durch Hörensagen erfuhr ein Polizist, dass ein Mann in Sankt Augustin im Besitz von Schusswaffen und Handgranaten sein soll. Es kam deshalb zu einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Siegburg, der am 8. Dezember 2000 von SEK-Beamten ausgeführt wurde. Mindestens drei vermummte Beamte stürmten auf den Mann in seinem Lieferwagen vor dem Haus zu. Der Mann verriegelte die Türen, weshalb die Beamten die Scheiben einschlugen und ihn hinauszogen. Der Mann erlitt Prellungen und eine Rippenfraktur. Das Landgericht Bonn verurteilte das Land Nordrhein-Westfalen am 15. Februar 2008 dazu dem Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000€ zu zahlen, da der Einsatz gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen habe und damit rechtswidrig sei. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufungen des Mannes und des Landes Nordrhein-Westfalen am 30. Oktober 2008 zurück. In seiner Begründung führte es aus, dass der Verdacht des Waffenbesitzes so vage gewesen sei, dass ein „[…] besonders besonnenen Vorgehens zur Verhütung vermeidbarer Belastungen für den unter Umständen zu unrecht Beschuldigten […]“ nötig gewesen wäre, das die Festnahme aus dem Fahrzeug heraus nicht darstelle. Die Festsetzung der Höhe des Schadenersatzes wurde dem Landgericht übertragen.[89][90][91]
  2. Bei einer Gegendemonstration gegen die Bürgerbewegung pro Köln wurden am 20. September 2008 mehrere Hundert Personen teilweise von zwischen 14 und 15 Uhr bis zwischen 5 und 8 Uhr am 21. September in Polizeikesseln, Bussen und Gefangenensammelstellen festgesetzt.[92] Das Verwaltungsgericht Köln urteilte am 16. September 2010, dass die Freiheitsentziehung, die Verbringung in die Gefangenensammelstelle und das dortige Festhalten einer Klägerin rechtswidrig waren.[93]
  3. Am 30. März 2009 „rauchte [ein Mann einem Polizisten] Zigarettenrauch mit spürbar feuchter, d. h. mit Spuke-Partikeln versetzte Atemluft“[94] ins Gesicht Der Polizist schlug daraufhin dem Mann mit der flachen Hand ins Gesicht, was zu einer Orbitabodenfraktur und einem Monokelhämatom führte. Der Mann lief nun mit dem Kopf gegen den Bauch des Polizisten. Nachdem der Mann eine Geldbuße in Höhe von 300 € gezahlt hatte, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Der Polizist wurde im Juli 2011 wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätze à 65 € verurteilt, da nach Auffassung des Richters des verhandelnden Amtsgericht der Schlag „nicht vom Notwehrrecht gedeckt“ war.[95] Sowohl Anklage als auch Verteidigung legten Rechtsmittel ein. Das Landgericht Bonn urteilte am 9. Dezember 2011, dass der Polizist freigesprochen wird, weil das Anrauchen „einen rechtswidrigen Angriff nicht nur gegen die Ehre, sondern auch gegen die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten [darstellt].“[94][96]
  4. Ein Jugendlicher wurde im Oktober 2010 nach einer Verfolgungsjagd in Bonn von der Polizei mit Handschellen gefesselt. Der Jugendliche trat nun mehrfach gegen einen Polizisten, der sich mit einem Schlag auf den Kopf des Jugendlichen wehrte. Der Polizist wurde vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen, da der Schlag nach Auffassung des Gerichts Notwehr war.[97]

Rheinland-Pfalz

Nach Informationen der Rhein-Zeitung soll am 22. Mai 2013 in Westerburg ein vorläufig festgenommener, auf dem Boden sitzender Mann von einem Polizisten geschlagen und von einem anderen geschlagen und getreten worden sein. Sie beruft sich dabei auf ein ihr zugespieltes Video des Polizeieinsatzes, das die Szene zeigen soll.[98] Die Staatsanwaltschaft Koblenz eröffnete zwei Ermittlungensverfahren: das erste gegen die zwei Polizisten die den Mann möglicherweise schlugen wegen Körperverletzung im Amt. Das zweite wegen Strafvereitelung im Amt gegen zwei weitere anwesende Polizisten, da sie möglicherweise weder eingegriffen noch Strafanzeige erstatten haben. Mit den Ermittlungen wurde die Kriminalinspektion Betzdorf beauftragt.[99] Die Polizisten die möglicherweise den Mann schlugen, wurden in den Innendienst umgesetzt und gegen sie wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet.[100][101] Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Koblenz hat den vier Polizisten „[…] ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte auferlegt, was einer vorläufigen Dienstenthebung gleichkommt.“[102] Zur Vorgeschichte wird gemutmaßt, dass der Mann gedroht haben soll, die Polizisten mit Hepatitis C anzustecken,[100][103] und einem Polizisten ins Gesicht gespuckt haben soll.[104] Der Rheinland-Pfälzische Innenminister Roger Lewentz sagte im Rahmen einer Pressekonferenz: „Ich akzeptiere nicht wenn man Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreift. Ich akzeptiere auch keine Gewalt, die über einsatzbedingte Notwendigkeit hinaus[geht] und was ich dort gesehen habe lässt einen sehr zweifeln ob das eine einsatzbedingte Notwendigkeit gewesen ist.“[101] Am 8. November berichtete Der Spiegel, dass die Staatsanwaltschaft gegen die zwei Polizisten, denen ungerechtfertigte Schläge bzw. Tritte vorgeworfen wird, Anklage erhoben hat. Der Prozess soll am 15. April 2014 beginnen.[105] Das Verfahren gegen die zwei anderen Polizisten wurde eingestellt.[104] Der Mann ist wegen Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht angeklagt. Der Prozess wird am Amtsgericht Westerburg geführt.[106]

Sachsen-Anhalt

Bei einer Demonstration im August 2012 in Halle (Saale) wurde ein Mann von einem Polizisten in den Unterleib getreten. Die Folgen waren mehrere Operationen und bleibende Schäden. Das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt wurde vorläufig eingestellt und nach einer Beschwerde des Anwalts des getretenen Mannes wieder aufgenommen. Mitglieder von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt forderten eine unabhängige Ermittlungsstelle und die Kennzeichnungspflicht für Bereitschaftspolizisten.[107] Am 7. April 2014 wurde der Polizist vor dem Amtsgericht Halle (Saale) freigesprochen, da es Zweifel an der Schuld des Polizisten hatte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich nach Berichten des MDR einig, dass die Verletzung durch einen Polizisten erfolgte. [108]

Thüringen

Jahr Ermittlungsverfahren wg. Körperverletzung im Amt[109] Erledigte Verfahren wg. Gewaltausübung und Aussetzung
davon Verfahrenseinstellung davon Erlass eines Strafbefehls davon Erhebung einer Anklage
2009 56 18 0 0
2010 51 23 2 0

Thüringer Bereitschaftspolizisten leisteten am 4. November 2002 bei der Räumung des Bauwagenplatzes Bambule in Hamburg Amtshilfe. Drei Thüringer Polizisten eines Spezialkommandos schlugen mit Schlagstöcken zwei Polizisten aus Schleswig-Holstein, die in ziviler Kleidung unter den Demonstranten waren. Die zwei Polizisten wurden für eine Woche krankgeschrieben und stellten Strafanzeige gegen die Polizisten aus Thüringen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte wegen Körperverletzung im Amt; später wurden sie angeklagt. Als die Angeklagten auf Grund gleichlautender Atteste von Erfurter Amtsärzten nicht vor dem Amtsgericht Hamburg erschienen, sprach der Richter von Gefälligkeitsgutachten und erließ Haftbefehle. Der damalige Innenminister Andreas Trautvetter (CDU) verbürgte sich für das Erscheinen der Angeklagten, weshalb die Haftbefehle unter Auflagen außer Vollzug wurden. Die Polizisten wurden am 4. Juli 2003 wegen Körperverletzung im Amt jeweils zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.[110] Zwei der Polizisten gingen bezüglich des Strafmaßes in Berufung. Vor dem Landgericht Hamburg wurden sie am 3. September 2004 zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.[111] Trautvetter kündigte daraufhin an, dass zukünftig nur noch Amtshilfe geleistet würde, wenn sichergestellt sei, dass sich keine Polizisten in Zivil unter den Demonstranten befinden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete Verfahren gegen die Thüringer Amtsärzte wegen der möglichen Gefälligkeitsgutachten ein. Der Polizeidirektor der Bereitschaftspolizei Roland Richter erhielt einen Strafbefehl wegen Falschaussage; er erhob Einspruch dagegen.[111][110] Am 30. September 2004 berichtete die taz, dass Richter einen Strafbefehl über 6 Monate Haft auf Bewährung und Zahlung von 5000€ an eine gemeinnützige Einrichtung akzeptiert hat.[112]

Probleme

Rund um das Thema Polizeigewalt werden verschiedene Probleme diskutiert, die in den folgenden Abschnitten dargestellt werden. Speziell als Ursache für unzulässige Polizeigewalt sieht Norbert Pütter, Professor an der Hochschule Lausitz,[113] sieben Punkte aus denen sie resultiert:"

  1. auf der individuellen Ebene aus den persönlichen Defiziten der PolizistInnen,
  2. aus der mangelnden Professionalität der PolizistInnen in bestimmten Situationen,
  3. aus den polizeilichen Arbeitsbedingungen, die durch Überlastung, Stress und Frust gekennzeichnet seien,
  4. aus der gewalthaft-männlichen Subkultur, die in polizeilichen Basisdienststellen vorherrsche,
  5. aus den Eigenheiten der Institution Polizei,
  6. aus den entgrenzenden Bestimmungen des Eingriffsrechts sowie
  7. aus dem Umgang der Politik mit der Polizei."[114]

Polizeiliche Übergriffe finden nach Pütter häufig in Polizeiwagen oder -wachen statt, davon betroffen sind häufig „[…] Drogenabhängige, Obdachlose, Prostituierte und Angehörige ethnischer Minderheiten […]“[114] sowie Demonstranten und Journalisten.

Möglicherweise interne Führungsprobleme

Joachim Kersten meint: „es fehlt der Leitung oft an der nötigen Sensibilität, was die Unterstützung von Beamten angeht, die in besonders schwierige Lagen […] arbeiten.“ „In München ist es leider so, dass ein eher ruppiger Stil häufig ist und anscheinend auch nicht der notwendigen Kontrolle von oben unterliegt.“[13] „Amnesty spricht von einem rauen Klima in Bayern […]“[13] Als positives Beispiel wird die Reform der Berliner Polizei unter Dieter Glietsch: „[Er] schaffte unübersichtliche Führungsstrukturen ab und richtete ein Beschwerdemanagement ein. Dort konnten Polizisten Übergriffe von Kollegen melden […]“[13] Die Süddeutsche Zeitung schreibt weiter: „Wichtiger aber war es, meint [Ehrhart] Kötting, junge Polizisten zu ermutigen, offen mit eigenen Fehlern umzugehen.“ „[…] allerdings bleiben Beamten, die einen fatalen Korpsgeist beklagen, lieber anonym. Da berichten sie, wie schwer es ist, ruppige Kollegen zu mäßigen oder zu melden.“[13]

Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Durch das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten musste ein Fall, in dem die Staatsanwaltschaft von „[…] Tätlichkeiten [gegen Fans] seitens der eingesetzten Polizeibeamten“ ausgeht, eingestellt werden, weil die Polizisten „nicht zu individualisieren“ waren.[115] In einem anderen Fall stellte die Staatsanwaltschaft fest, „[…] dass es bei dem Einsatz zu unverhältnismäßiger Gewalt gekommen war […]“[116] bei dem die Polizisten maskiert waren. Dadurch (in Kombination mit der fehlenden Kennzeichnung) konnten die mutmaßlichen Täter nicht identifiziert werden.[116] Amnesty International erkennt in Deutschland ein, über diese Fäll hinausgehendes, Problem[117] und erhofft sich eine bessere Aufklärungsquote.[2] Die Süddeutsche Zeitung kommt zu dem Schluss „Eine Kennzeichnungspflicht würde das Vertrauen in die Polizei vergrößern: Beamte und Bürger wären damit gleichgestellt, Straftaten auf beiden Seiten könnten gleichermaßen geahndet werden.“[118] Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt die Position „Eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Bundespolizistinnen und -polizisten ist Ausdruck einer modernen und bürgernahen Polizei und ist zudem geeignet, die Aufklärung von Straftaten in den Reihen der Polizei (zumindest) zu erleichtern.“[119] Dieter Glietsch führte in seiner Zeit als Polizeipräsident in Berlin die Kennzeichnungspflicht ein. Vor dem Landtag von Brandenburg erklärte er dazu, dass Klaus Rogall, Professor für Strafrecht an der FU Berlin, in einer Studie zu dem Ergebnis komme, "[…] dass eine individuelle Kennzeichnung der eingesetzten Polizeibeamten die Aufklärung der angezeigten Tat in 12 [von 131] Fällen erleichtert hätte."[120] In einer Großen Anfrage an die Bundesregierung stellen Volker Beck, Kai Gehring, Ingrid Hönlinger (alle Die Grünen), „[weitere Abgeordnete] und [die] Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN[121] folgende Vorbemerkung voran: „Alle Polizistinnen und Polizisten im Amt sollten durch eine sichtbare Kennzeichnung identifizierbar sein. Dies dient der Möglichkeit der Ermittlung bei rechtswidrigen Übergriffen von Polizeibeamten auf Bürgerinnen und Bürger und wirkt zugleich vertrauensbildend.“

Fehlen einer unabhängigen Ermittlungsstelle

Aus Sicht des Magazins Panorama ist „häufiger Grund“ für die „sehr niedrige“ „Aufklärungsquote bei Polizeiübergriffen“: „Interne Ermittlungsstellen sind für die Untersuchung der Vorfälle zuständig – Polizisten ermitteln gegen ihre eigenen Kollegen.“[122] Tobias Singelnstein, Juniorprofessor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht, meint „dass die institutionelle Nähe -Polizei ermittelt gegen Polizei- ein Problem darstellt; weil auch dann ist es so, dass gegen Kollegen ermittelt wird, und dass man eben mit Beschuldigten zu tun hat für die man eher Verständnis aufbringt.“[122] Als Lösung sieht Panorama: „Statt interner Ermittler müssten unabhängige Stellen eingeschaltet werden.“[122]

Auch Amnesty International (AI) sieht ein Problem darin, dass „die Polizei […] gegen sich selbst ermitteln“ soll.[123] Des Weiteren kritisiert AI die Nähe zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Aufklärung von Polizeigewalt.[123]

Auf die Frage, ob „Sonderabteilungen für Polizeigewalt bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten“ etwas daran ändern würde antwortet Singelnstein: „Unabhängige Kontrollinstanzen wären besser.“[13] Bezogen auf die Interessen von Polizisten gegenüber ihren Kollegen ist der ehemalige Innensenator von Berlin Ehrhart Körting der Meinung: „Letztlich besteht immer das Problem, dass Beamten in der Kollegenschaft in einer schwierigen Situation sind, wenn sie einen Fall beobachtet haben, wo eine Sache aus dem Ruder gelaufen ist. Deshalb wäre es wohl klug, eine Ansprechstelle außerhalb einzurichten.“[13]

Ein einem Beitrag des Magazins quer wird gefordert: „Damit der Ruf der Polizei nicht weiter leidet, sollten Prügelvorwürfe unparteiisch aufgeklärt werden.“[48] Ebenso im selben Beitrag Joachim Kersten, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei: „Wir brauchen eine Kontrolle von außen, weil sich jetzt zeigt -in mehreren Fällen- dass die Staatsanwalt alleine nicht ausreicht. Dieses Argument wir haben ja einen Rechtsstaat und die Staatsanwaltschaft kontrolliert die Polizei überzeugt mich als Wissenschaftler nicht mehr. Dazu ist zu viel passiert.“[48] Michael Siefener, Pressesprecher des Bayrischen Innenministeriums,[124] erwidert „Es wird nichts unter den Teppich gekehrt. Jeder Vorwurf und jede Beschwerde gegen die Bayerische Polizei wird sorgfältig geprüft; zum Einen durch die zentralen Ermittlungsstellen, zum Anderen durch die Staatsanwaltschaft.“[48] Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann verlegte die Internen Ermittler von den Polizeipräsidien zum Bayerischen Landeskriminalamt.[125]

In der Sitzung des Bayerischen Landtags vom 21. Februar 2013 forderten die Fraktionen von SPD Bayern, Bündnis 90/Die Grünen Bayern und FDP Bayern „[…] eine vollständig unabhängige Behörde für Interne Ermittlungen.“[55]

Falsch verstandener Korpsgeist

Norbert Pütter, Professor an der Hochschule Lausitz, stellt drei Punkte dar, die zu einer „Polizistenkultur“ oder „Cop culture“ führen:[114]

  1. das Bild der gegen das „gesellschaftliche Chaos“ kämpfenden Polizisten
  2. das Zusammengehörigkeitsgefühl durch die Gefährlichkeit des Berufs
  3. die Handlungsoption Gewalt

Die ’Cop culture’ könne, so Pütter, einen polizeilichen „[…] Übergriff als Folge der Frontstellung gegen Personen, welche die von den PolizistInnen zu verteidigende Ordnung zu bedrohen scheinen“[114] erklären. Ebenso die „Mauer des Schweigens“.

Monika Lüke, damals Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International, meinte im Spiegel: „Der Korpsgeist, das missverstandene Wir-Gefühl führt dazu, dass sich die Polizisten gegenseitig decken.“[116]

Tobias Singelnstein, Juniorprofessor an der FU Berlin, äußert sich dazu in der Süddeutschen Zeitung: „[Es lässt sich] regelmäßig beobachten, was in der kriminologischen Forschung als 'Mauer des Schweigens' oder 'Korpsgeist’ bezeichnet wird: Dass Beamte in der Regel nicht gegen Beamte aussagen. Man will nicht der sein, der seinen Kollegen hinhängt. Wenn doch mal ein Kollege aussagt, muss er mit negativen Folgen rechnen.“[15]

Zu dem Vorwurf, Polizisten würden unbedingt ihre Kollegen schützen, meinte Joachim Kersten, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei: „Es gibt in der [Polizei-] Führung oft eine reflexhafte Inschutznahme. Man stellt sich vor die Beamten und sagt, an den Vorwürfen sei nichts dran, ohne überhaupt etwas zu wissen.“ „Eigene Fehler zu vertuschen, prügelnde Kollegen zu decken und der Öffentlichkeit jede Auskunft darüber zu verweigern, das duldete schon Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch nicht mehr.“[13][116] Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, äußerte sich in einem Streitgespräch mit Opfern von Polizeigewalt zum Korpsgeist: „Korpsgeist gibt es, aber keine Kumpanei. Jeder Beamte, der falsch aussagt oder seine Kollegen schützt, begeht selbst eine schwere Straftat und muss damit rechnen, aus dem Dienst entfernt zu werden. Gerade weil Polizisten in dieser besonderen Vertrauensposition sind, wissen sie, dass sie – zu Recht – eine unverhältnismäßig hohe Strafe erwartet. Das ist nicht mal schnell mit einer Geldstrafe erledigt, sondern eine existenzielle Bedrohung. Der Beamte verliert sämtliche Pensionsansprüche, es wird schwierig, einen Job zu bekommen. Jeder Polizist weiß das ganz genau.“[11]

Als positives Gegenbeispiel wird im law blog ein Fall genannt, bei dem Polizisten der Berliner Polizei einen Kollegen angezeigt haben, der „[…] grundlos auf eine Frau eingetreten haben [soll].“[126] In Hamburg wurde ein Dienstgruppenleiter von zwei Bereitschaftspolizisten wegen Körperverletzung im Amt angezeigt.[80]

Verhalten von Polizisten vor Gericht

Bezogen auf das Verhalten von Polizisten vor einem Prozess schreibt Tobias Singelnstein: „Wenn man aber hört, was Verteidiger und einzelne Polizisten berichten, dient der Vorwurf des Widerstands nicht selten dazu, polizeiliches Vorgehen zu rechtfertigen.“[15] Als Grund sieht er, dass es einem Polizisten bei Widerstand erlaubt ist mehr Gewalt anzuwenden als wenn kein Widerstand geleistet würde.

Auf einer Seite der Gewerkschaft der Polizei schreibt Staatsanwalt Heiko Artkämper zum Thema polizeilicher Zeugenaussagen vor Gericht: „Das Verhalten eines Polizeibeamten als Zeuge vor Gericht nimmt in der Aus- und Fortbildung einen eher geringen Stellenwert ein. Darum sind sich viele Beamte der Bedeutung ihrer Zeugenaussage nicht bewusst.“[127] In dem obengenannten Fall auf der Hamburger Davidwache, bei dem der Polizist wegen Körperverletzung im Amt verurteilt wurde, war die Richterin „'erschrocken’, dass zwei Polizisten regelrechte 'Gefälligkeits- und Falschaussagen gemacht’ hätten.“[80]

Polizisten wird tendenziell mehr geglaubt

In verschiedenen Beiträgen der Medien wird erwähnt, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft den Aussagen der Polizisten mehr geglaubt wird als denen der Zivilisten.[128] Das Magazin Panorama vertritt die Meinung: „Staatsanwälte zeigen […] überraschend oft Milde, wenn Polizisten angezeigt werden.“[122]

Das Magazin Hier ab vier schreibt in einer allgemeinen Betrachtung, die nicht vom Fall ausgeht, dass sich Zivilisten und Polizisten vor Gericht gegenüberstehen: „Die genannten Gesichtspunkte können im Rahmen der vom Gericht vorzunehmenden Beweiswürdigung dafür ausschlaggebend sein, dass dieses der Aussage des Polizisten eher Glauben schenkt als den widerstreitenden Angaben des 'gewöhnlichen’ Zeugen.“[129] Die genannten Punkte sind, dass der Polizist „[…] in der Regel kein persönliches oder wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits oder Strafverfahrens hat“, Berufszeuge ist und die Zivilisten „unvorbereitet Zeugen[129] würden. Die Zeit schrieb 1969 bezogen auf die Aussage von Notar Gerhard Borck: „Im allgemeinen werde die Glaubwürdigkeit des Polizisten von den Gerichten heute höher eingeschätzt als die des nicht uniformierten Staatsbürgers.[130]

Tobias Singelnstein äußert sich zu dem Sachverhalt folgendermaßen „[Gerichte] sind daran gewöhnt, Polizisten zu glauben, sie als neutrale Beobachter anzusehen. Diese Perspektive zu verlassen, ist offenbar nicht ganz einfach. […] auf der anderen Seite [hat man] einen Polizisten, der in der Glaubwürdigkeitshierarchie allgemein sehr weit oben steht, vielleicht auch noch einen Kollegen als Zeugen. Ein Polizist ist eben kein normaler Angeklagter.“[13]

In einem Gerichtsfall, inhaltlich ohne Zusammenhang zu polizeilicher Gewalt, der aber einen Aspekt des Verhältnis von Justiz zu Polizisten beschreibt, sagte der Richter zu einem Polizisten, der vor Gericht die Unwahrheit sagte: " 'Es ist traurig, dass Sie als Polizist die Unwahrheit gesagt haben’ […] Die Justiz sei auf glaubhafte Aussagen von Polizeibeamten angewiesen."[131]

Folgen

Heribert Prantl, Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, schreibt in einem Kommentar: „Eine rechtsstaatliche Polizei lebt vom Vertrauen der Bevölkerung. Die fehlende Fehlerkultur in der Polizei nagt an diesem Vertrauen. Wird polizeiliches Fehlverhalten auch noch von Vorgesetzten gedeckt, dann haben diejenigen Beamten, die Fehler aufdecken wollen, einen schlechten Stand. Das setzt einen gefährlichen Prozess in Gang, der die notwendige Grundgewissheit der Bürger, bei der Polizei gut aufgehoben zu sein, zerstört.“[132]

Baden-Württemberg

Vor dem Hintergrund der Polizeigewalt am Schwarzen Donnerstag nahm die grün-rote Landesregierung in ihren Koalitionsvertrag folgenden Passus auf: "Wir werden eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung der Polizei bei sogenannten Großlagen einführen, unter strikter Wahrung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung der Polizistinnen und Polizisten."[133]

Bayern

Das Magazin quer ist der Auffassung, die Polizei sei dabei, ihr gutes Image in der Bevölkerung zu verspielen.[48] Die Wichtigkeit des Images unterstreicht Joachim Kersten, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei, im selben Beitrag: „Die Polizei ist die Visitenkarte der Zivilgesellschaft. Sie ist das Instrument des Rechtsstaats, aber sie ist auch eine Visitenkarte.“[48] Susanna Tausendfreund sieht „[…] in der Bevölkerung [ein] erschütterte[s] Vertrauen in die Polizei […]“[55] Richter Erich Fuchs sagte in dem Fall des Rosenheimer Polizeichefs, der wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt verurteilt wurde: „Durch solche Handlungen werde ’das Ansehen der Polizei geschädigt und das Vertrauen der Bevölkerung beeinträchtigt.'“[38] Auch heißt es in quer, „[d]as Vertrauen der Bevölkerung in die Ordnungshüter – und nun auch noch in die Justiz – ist empfindlich gestört.“[134]

Auf persönlicher Ebene führte der Fall des von Polizisten erschossenen Tennessee Eisenberg zu einem nachhaltig gestörtem Vertrauen der Familie in den Rechtsstaat.[116][13]

Speziell in Rosenheim wird in quer die mangelnde Kommunikation der Staatsanwaltschaft zu Vermutungen, vier Polizisten seien häufiger in Fälle von unangemessener Polizeigewalt involviert, kritisiert. „[Denn] so geraten nicht nur die vier möglichen Rambos, sondern alle Rosenheimer Polizisten in den Verdacht, gelegentlich über die Stränge zu schlagen.“[135]

Die Süddeutsche Zeitung schreibt: „Der Faustschlag eines Polizisten hat nicht nur das Nasenbein einer gefesselten Frau gebrochen, er hat auch das Image der Münchner Polizei schwer beschädigt.“[136]

Nach den kritisierten Fällen von Polizeigewalt wurden am 1. März 2013 in München und Nürnberg Stellen für Beschwerden über Amtsdelikte in Südbayern bzw. Nordbayern eröffnet. Die Münchner Stelle existierte schon früher, war aber nur für Beschwerden des Polizeipräsidiums München zuständig. Die Beschwerdestellen sind bei der Polizei angesiedelt.[23]

Berlin

Im Rahmen der Diskussionen um die rechtswidrige Polizeigewalt bei der Freiheit statt Angst-Demonstration, stellte 2010 der damalige Polizeipräsident Berlins Dieter Glietsch eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Aussicht,[137] die 2011 beschlossen wurde.[138] Seit Juli 2011 sind Berliner Polizeibeamte zum Tragen eines Namen- oder Nummernschildes verpflichtet.[139] Im Januar 2014 wurde berichtet, dass die SPD von der Polizei unabhängige Stellen für Beschwerden gegen die Polizei einrichten möchte.[140]

Hamburg

Nach „[…] ausländerfeindliche[n] Übergriffe[n] der Hamburger Polizei […]“[141] trat am 12. September 1994 der damalige Innensenator Werner Hackmann von seinem Amt zurück. Im folgenden Hamburger Polizeiskandal wurden mehrere Vorwürfe über Fehlverhalten in der Hamburger Polizei erhoben.[142][143] 1998 wurde die bis 2002 bestehende Hamburger Polizeikommission als unabhängige Einrichtung geschaffen um solchen Vorwürfen nachzugehen.[144][9]

Richterin Anne Meier-Göring am Amtsgericht Hamburg äußerte im oben genanntem Fall von Körperverletzung im Amt auf der Davidwache, dass die „Gefälligkeits- und Falschaussagen“ der Kollegen des angeklagten Polizisten „[…] ein Verhalten [sind], das Misstrauen in der Bevölkerung schürt.“[80]

Hessen

Als Vorwürfe von unrechtmäßiger Polizeigewalt gegen Frankfurter Polizisten im Raum standen, sagte Jürgen Frömmrich (Die Grünen), Mitglied des Hessischen Landtags: „Unabhängig davon, ob sich die schlimmen Vorwürfe am Ende bestätigen sollten, fügen sie dem Ansehen der Polizei schon jetzt schweren Schaden zu.“[145]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Norbert Pütter (2000): Polizeiübergriffe – Polizeigewalt als Ausnahme und Regel. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 67 (3/2000)
  2. a b Polizisten nicht mehr anonym. n-tv.de, , abgerufen am 24. Februar 2013.
  3. Gerechtigkeit – nach zwölf Jahren. tagesschau.de, 14. Juni 2013, abgerufen am 15. Juni 2013.
  4. Alle Videos zum Schlagwort Polizeigewalt. Der Spiegel, abgerufen am 8. November 2013.
  5. Polizeigewalt. Der Spiegel, abgerufen am 8. November 2013.
  6. Polizeigewalt. Süddeutsche Zeitung, abgerufen am 8. November 2013.
  7. Welchen Spielraum die Polizei beim Einsatz hat. sueddeutsche.de, 12. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
  8. a b 16. Fordert Amnesty Gewaltverzicht bei der Polizei? In: Amnesty International. Abgerufen am 24. Februar 2013.
  9. a b c d e Tobias Singelnstein (2003): Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeibeamte.
  10. Bayerische Art. Der Spiegel, 13. Februar 2012, abgerufen am 23. Oktober 2013.
  11. a b Grün und blau. Die Zeit, 21. Juli 2013, abgerufen am 22. Juli 2013.
  12. "Beamte unterliegen Gruppendruck". die tageszeitung, 16. Mai 2011, abgerufen am 8. November 2013.
  13. a b c d e f g h i j Thema des Tages Polizeigewalt der Süddeutschen Zeitung am 25. Februar 2013, Nr 47 Seite 2
  14. Wenn Polizisten zu Schlägern werden. Frankfurter Rundschau, 9. November 2012, abgerufen am 10. Juni 2013.
  15. a b c Warum Anzeigen gegen Polizisten selten zur Anklage führen. Süddeutsche Zeitung, 15. Mai 2012, abgerufen am 7. Juni 2013.
  16. Strafsache Polizei. Die Zeit, 8. Oktober 2012, abgerufen am 31. Mai 2013.
  17. Zahltag für Rambo-Polizisten. taz, 30. März 2011, abgerufen am 23. Mai 2013.
  18. Polizist in zweiter Instanz verurteilt. Stuttgarter Nachrichten, 19. April 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
  19. Zeitung. Zeit Online, 17. März 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
  20. Gewalt-Vorwürfe gegen Polizei. Augsburger Allgemeine, 4. April 2013, abgerufen am 8. November 2013.
  21. a b "Es entstand viel zu schnell Gewalt". Bayerischer Rundfunk, 14. August 2012, abgerufen am 6. Juli 2013.
  22. Polizeigewalt: Gericht verurteilt Beamten. Mittelbayerische Zeitung, 12. März 2013, abgerufen am 8. Juli 2013.
  23. a b Nürnberger Polizei hat neue Dienststelle „Amtsdelikte“. nordbayern.de, 2. März 2013, abgerufen am 6. Juli 2013.
  24. 650 Beschwerden gegen Polizisten eingegangen. B5 aktuell, 5. Dezember 2012, abgerufen am 6. Juli 2013.
  25. Schläger bleiben unerkannt. Süddeutsche Zeitung, 25. Februar 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
  26. Eskalation am Badesee. Süddeutsche Zeitung, 23. Februar 2011, abgerufen am 27. Mai 2013.
  27. „Sie schlugen mich einfach in den Dreck“. tz, 18. Februar 2010, abgerufen am 23. Oktober 2013.
  28. Polizeigewalt: Walther Seinsch erneuert Kritik am USK. Augsburger Allgemeine, 16. April 2013, abgerufen am 23. Oktober 2013.
  29. Gericht spricht Beamten frei. Süddeutsche Zeitung, 15. Februar 2013, abgerufen am 23. Oktober 2013.
  30. Rosenheim-Cops: Umstrittener Polizei-Einsatz bei Familie. quer, 21. September 2011, abgerufen am 3. Februar 2013.
  31. Staatsgewalt: Wie brutal ist die Rosenheimer Polizei? quer, 26. Oktober 2011, abgerufen am 3. Februar 2013.
  32. Der unendliche Prozess. sueddeutsche.de, 1. April 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
  33. Prozess eingestellt, Vorwürfe bleiben. sueddeutsche.de, 15. Mai 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
  34. Prügelnder Ex-Polizeichef beschäftigt erneut Justiz. Süddeutsche Zeitung, 27. März 2013, abgerufen am 5. Juli 2013.
  35. Rosenheimer Ex-Polizeichef unterliegt Radler. Bayerischer Rundfunk, 27. März 2013, abgerufen am 5. Juli 2013.
  36. Rosenheimer Polizeichef war doch aktenkundig. Münchner Merkur, 23. September 2011, abgerufen am 5. Juli 2013.
  37. Gutachten belastet Rosenheimer Ex-Polizeichef. sueddeutsche.de, 20. November 2012, abgerufen am 25. Februar 2013.
  38. a b Rosenheimer Polizeichef zu Bewährungsstrafe verurteilt. sueddeutsche.de, 28. November 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
  39. Ex-Polizeichef akzeptiert Urteil nicht. Bayerischer Rundfunk, 5. Dezember 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
  40. a b Wiesnwache-Urteil rechtskräftig. Oberbayerisches Volksblatt, 20. April 2013, abgerufen am 5. Juli 2013.
  41. Ex-Polizeichef soll gefeuert werden. Süddeutsche Zeitung, 3. Juli 2013, abgerufen am 6. Juli 2013.
  42. Mildere Strafe für prügelnden Polizisten. Süddeutsche Zeitung, 11. März 2013, abgerufen am 27. Mai 2013.
  43. Todesangst auf dem Revier. Süddeutsche Zeitung, 11. Juli 2012, abgerufen am 23. Mai 2013.
  44. Verdächtige in Uniform. Süddeutsche Zeitung, 12. Juli 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
  45. Innenminister kritisiert Polizeiaktion. Süddeutsche Zeitung, 6. Dezember 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
  46. Fünf-Euro-Frage. Süddeutsche Zeitung, 5. April 2013, abgerufen am 18. Mai 2013.
  47. Verfahren gegen Jugendbeamten eingestellt. Süddeutsche Zeitung, 3. Juli 2013, abgerufen am 23. August 2013.
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  49. "Der Beamte ist ausgetickt". sueddeutsche.de, 5. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
  50. Polizeigewalt bei Einsätzen – Platzwunden, Prellungen, Schüsse. sueddeutsche.de, 6. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
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  69. Staatsanwalt: Todesschüsse waren Notwehr. Der Tagesspiegel, 23. August 2013, abgerufen am 20. September 2013.
  70. Ermittlungen nach Todesschuss am Neptunbrunnen eingestellt. Rundfunk Berlin-Brandenburg, 23. August 2013, abgerufen am 20. September 2013.
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  80. a b c d Geldstrafe für Polizisten. TAZ, 8. Februar 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
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  86. Castor: Polizeikessel war nicht rechtmäßig. Norddeutscher Rundfunk, 5. August 2013, abgerufen am 6. August 2013.
  87. Gerichtsurteil: Polizeikessel war nicht rechtmäßig. Rheinische Post, 5. August 2013, abgerufen am 6. August 2013.
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  97. Schlag auf Kopf war Notwehr: Freispruch für Bonner Polizeibeamten. Aachener Zeitung, 18. März 2013, abgerufen am 25. Mai 2013.
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  101. a b Prügelvideo von Westerburg: So lief die Pressekonferenz. Rhein-Zeitung, 28. Juni 2013, abgerufen am 30. Juni 2013.
  102. Polizeigewalt in Westerburg: Vier Polizisten sind zwangsbeurlaubt. Rhein-Zeitung, 30. Juni 2013, abgerufen am 30. Juni 2013.
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  139. Polizei startet Ausgabe der Namensschilder. Der Tagesspiegel, 24. Juli 2011, abgerufen am 6. Juli 2013.
  140. Berliner SPD will mehr Polizeipräsenz
  141. Werner Hackmann. Der Spiegel, 5. Februar 2007, abgerufen am 19. Juli 2013.
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  144. Hamburger Polizeikommission vor dem Aus. Die Welt, 26. September 2000, abgerufen am 19. Juli 2013.
  145. "Du bist hier in Deutschland". Frankfurter Rundschau, 17. Dezember 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.