Pluraletantum
Ein Pluraletantum (lat. pluralis (-e) „im Plural stehend“ und tantum „nur“), Pluralwort oder Mehrzahlwort ist ein Substantiv, das ausschließlich im Plural gebräuchlich ist. Der Plural von Pluraletantum lautet in der Fachsprache Pluraliatantum; der Duden verzeichnet außerdem die Form Pluraletantums.[1]
Anwendung
Beispiele für Pluraliatantum in der deutschen Sprache sind:
Besondere Fälle
Manche Wörter sind zwar überwiegend in der Mehrzahl gebräuchlich, regional jedoch auch in der Einzahl.
Ein Sonderfall ist der Plural -leute für einige Zusammensetzungen mit -mann und -frau:
- Seeleute – Seemann (als Singular)
- Landsleute – Landsmann
- Hauptleute – Hauptmann
- Kaufleute – Kaufmann, Kauffrau
- Ombudsleute – Ombudsmann, Ombudsfrau
Ob es sich bei Seeleute usw. um Pluraliatantum handelt, hängt von der genauen Definition ab. So stuft der Duden Seeleute zwar als „Pluralwort“ ein (das heißt, es gibt dazu keinen Singular), zur Bedeutung wird jedoch angegeben: „Plural von Seemann“.[2] In grammatikalischer Hinsicht ist Seeleute also ein Pluraletantum, nicht jedoch auf der Bedeutungsebene.
Singularbildung durch Komposita
Ein dem Singular entsprechender Sachverhalt kann bei Pluraliatantum häufig durch eine Zusammensetzung ausgedrückt werden:
- die Eltern – der Elternteil (fachsprachlich auch: der oder das Elter)
- die Geschwister – der Geschwisterteil (fachsprachlich auch: das Geschwister)
- die Ferien – der Ferientag
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Pluraletantum bei Duden online
- ↑ Seeleute bei Duden online