„Otto Praun“ – Versionsunterschied

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Als am 19. April 1960, dem Dienstag nach Ostern, Praun nicht in seiner Praxis in der Lindwurmstraße in München erschien, fuhr gegen 22:00&nbsp;Uhr seine Sprechstundenhilfe mit ihrem Mitbewohner nach [[Pöcking]]. Ihr Begleiter betrat die Villa über die Terrassentür und fand Praun erschossen vor. Die Polizei fand später auch die durch einen Genickschuss ermordete Haushälterin Elfriede Kloo im Souterrain der Villa. Der zuständige [[Polizeiobermeister|Kriminalobermeister]] stellte noch in derselben Nacht einen – für die Aufklärungsstatistik positiven – erweiterten [[Suizid]] Prauns fest.<ref>[http://www.zeit.de/1961/48/fuer-die-polizei-war-alles-klar?page=all ''Für die Polizei war alles klar''.] In: ''[[Die Zeit]]'', 48/1961</ref>
Als am 19. April 1960, dem Dienstag nach Ostern, Praun nicht in seiner Praxis in der Lindwurmstraße in München erschien, fuhr gegen 22:00&nbsp;Uhr seine Sprechstundenhilfe mit ihrem Mitbewohner nach [[Pöcking]]. Ihr Begleiter betrat die Villa über die Terrassentür und fand Praun erschossen vor. Die Polizei fand später auch die durch einen Genickschuss ermordete Haushälterin Elfriede Kloo im Souterrain der Villa. Der zuständige [[Polizeiobermeister|Kriminalobermeister]] stellte noch in derselben Nacht einen – für die Aufklärungsstatistik positiven – erweiterten [[Suizid]] Prauns fest.<ref>[http://www.zeit.de/1961/48/fuer-die-polizei-war-alles-klar?page=all ''Für die Polizei war alles klar''.] In: ''[[Die Zeit]]'', 48/1961</ref>


Am 22. April 1960 wurde Praun auf dem [[Nordfriedhof (München)|Münchener Nordfriedhof]] beerdigt. Er hinterließ ein Vermögen, das auf 1,6&nbsp;Millionen Deutsche Mark geschätzt wurde, nach heutigem Wert etwa {{Inflation|DE|1600000|1960|r=-5}} Euro. Am 2. August 1960 fand im [[Amtsgericht Starnberg]] die Testamentseröffnung statt. In seinem Testament vom 23. Mai 1959 räumte Praun Vera Brühne ein lebenslanges Nutzungsrecht für sein Anwesen in [[Lloret de Mar]] ein. Praun vererbte sein Grundeigentum in Spanien an Vera Brühne mit der Auflage, dass bei Antritt des Erbes ein Nacherbenvermerk zugunsten seines Sohnes in das Grundbuch eingetragen wird. Vera Brühne hätte das Gelände nutzen können, ein Verkauf wäre aber von der Zustimmung Günther Prauns (* 1930) abhängig geblieben. Mit einer Grundbucheintragung für Brühne hätte diese die Chronologie des Grundeigentums in Spanien dokumentieren können. Nach der Eröffnung des Testamentes Prauns war der Konsens über die Todesursache nicht mehr ungeteilt. Zwei Wochen nach der Testamentseröffnung erstattete der Anwalt von Günther Praun bei der Staatsanwaltschaft beim Münchener Landgericht Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Mordes in zwei Fällen. Außerdem beantragte er die Exhumierung und Sektion der Leiche Otto Prauns. Am 27. Oktober 1960 gab der zuständige Ermittlungsrichter beim Amtsgericht München dem Ersuchen statt. Die anschließende Obduktion ergab, dass Otto Praun mit zwei Kopfschüssen ermordet wurde.<ref name="ds19700420">{{Der Spiegel|ID=44944182|Titel=Die vielen Säulen des Richters Seibert|Jahr=1970|Nr=17}}</ref>
Am 22. April 1960 wurde Praun auf dem [[Nordfriedhof (München)|Münchener Nordfriedhof]] beerdigt. Er hinterließ ein Vermögen, das auf 1,6&nbsp;Millionen Deutsche Mark geschätzt wurde, nach heutigem Wert etwa {{Inflation|DE|1600000|1960|r=-5}} Euro. Am 2. August 1960 fand im [[Amtsgericht Starnberg]] die Testamentseröffnung statt. In seinem Testament vom 23. Mai 1959 räumte Praun Vera Brühne ein lebenslanges Nutzungsrecht für sein Anwesen in [[Lloret de Mar]] ein. Praun vererbte sein Grundeigentum in Spanien an Vera Brühne mit der Auflage, dass bei Antritt des Erbes ein Nacherbenvermerk zugunsten seines Sohnes Günther Praun (* 1930) in das Grundbuch eingetragen wird. Vera Brühne hätte das Gelände nutzen können, ein Verkauf wäre aber von der Zustimmung durch Günther Praun abhängig geblieben. Mit einer Grundbucheintragung für Brühne hätte diese die Chronologie des Grundeigentums in Spanien dokumentieren können. Nach der Testamentseröffnung von Otto Praun war der Konsens über dessen Todesursache nicht mehr ungeteilt. Zwei Wochen nach der Testamentseröffnung erstattete der Anwalt von Günther Praun bei der Staatsanwaltschaft beim [[Landgericht München II]] Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Mordes in zwei Fällen. Außerdem beantragte er die Exhumierung und Sektion der Leiche Otto Prauns. Am 27. Oktober 1960 gab der zuständige Ermittlungsrichter beim [[Amtsgericht München]] dem Ersuchen statt. Die anschließende Obduktion ergab, dass Otto Praun mit zwei Kopfschüssen ermordet worden war.<ref name="ds19700420">{{Der Spiegel|ID=44944182|Titel=Die vielen Säulen des Richters Seibert|Jahr=1970|Nr=17}}</ref>


Im Frühjahr 1962 wurde Vera Brühne und dem Mitangeklagten [[Johann Ferbach]] der Prozess gemacht. Günther Praun brachte eine Reihe entscheidender [[Beweismittel]] in das Verfahren ein, die nicht polizeilich gesichert worden waren und von Praun hätten verfälscht worden sein können. Eine wichtige Rolle im Prozess spielten auch die widersprüchlichen Aussagen der Tochter von Vera Brühne, die ihre Mutter ursprünglich belastet hatte und ihre Aussage dann vor Gericht widerrief. Am 4. Juni 1962 wurden Brühne und Ferbach wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes zu einer [[Lebenslange Freiheitsstrafe|lebenslangen]] [[Zuchthaus]]strafe verurteilt.<ref>[http://www.zeit.de/2001/22/Die_wahrhaftige_Luegnerin ''Die wahrhaftige Lügnerin''.] In: ''Die Zeit'', Nr. 22, 2001.</ref> Ein [[Revision (Recht)|Revisionsantrag]] wurde am 4. Dezember 1962 vom [[Bundesgerichtshof]] abgelehnt, das Urteil damit [[Rechtskraft (Deutschland)|rechtskräftig]].<ref>''[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42945035.html Starre gelöst.]'' In: ''Der Spiegel'', Nr. 13, 1972.</ref>
Im Frühjahr 1962 wurde Vera Brühne und dem Mitangeklagten [[Johann Ferbach]] der Prozess gemacht. Günther Praun brachte eine Reihe entscheidender [[Beweismittel]] in das Verfahren ein, die nicht polizeilich gesichert worden waren und von Praun hätten verfälscht worden sein können. Eine wichtige Rolle im Prozess spielten auch die widersprüchlichen Aussagen von Vera Brühnes Tochter Sylvia Cossy, die ihre Mutter ursprünglich belastet hatte und ihre Aussage dann vor Gericht widerrief. Am 4. Juni 1962 wurden Brühne und Ferbach wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes zu einer [[Lebenslange Freiheitsstrafe|lebenslangen]] [[Zuchthaus]]strafe verurteilt.<ref>[http://www.zeit.de/2001/22/Die_wahrhaftige_Luegnerin ''Die wahrhaftige Lügnerin''.] In: ''Die Zeit'', Nr. 22, 2001.</ref> Ein [[Revision (Recht)|Revisionsantrag]] wurde am 4. Dezember 1962 vom [[Bundesgerichtshof]] abgelehnt, das Urteil damit [[Rechtskraft (Deutschland)|rechtskräftig]].<ref>''[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42945035.html Starre gelöst.]'' In: ''Der Spiegel'', Nr. 13, 1972.</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 27. Oktober 2017, 11:53 Uhr

Otto Praun (* 28. April 1894 in Würzburg, nach anderen Angaben in München[1]; † zwischen 14. und 19. April 1960 in Pöcking) war ein deutscher Gynäkologe und Immobilienhändler.

Leben

Praun entstammte einer Familie, deren Mitglieder seit dem Zweiten Weltkrieg zur Führung der westdeutschen Geheimdienste gehörten:

Otto Praun wurde 1928 Mitarbeiter der Abwehr,[2] er war Vertrauensarzt der Allianz und Mitglied der NSDAP mit der Mitgliedsnummer 1.725.299. 1937 und 1944 schützte Praun durch Atteste Opfer der NS-Diktatur vor Verfolgung. Ein Ehepaar wurde so vor der Zwangsarbeit bewahrt. Die Gestapo ermittelte gegen Praun wegen Verstoßes gegen die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen. 1944 wurde von einem Ortsgruppenleiter ein Parteiordnungsverfahren wegen wiederholten „Nicht-Tragens“ des Parteiabzeichens angeregt. In einer Aktennotiz des BND fanden Journalisten 2001 den Hinweis, Praun habe „der Spionage von Hitlers Wehrmacht als Offizier oder V-Mann gedient und später auch dem BND“ und „sei in Waffenschiebereien verwickelt“ gewesen.[3]

1954 wurde eine Mitarbeiterin der Abwehr, Sonja Bletschacher, in Starnberg tot aufgefunden. Sie war eine Freundin von Otto Praun und hatte einen Oberst Bletschacher geheiratet, der 1944 gestorben war. Nach dem Krieg war Sonja Bletschacher einmal von Otto Praun in sein Haus in Pöcking eingeladen worden. Otto Praun war zum Fall Bletschacher befragt worden.[2] Für Tötungsdelikte im Bereich Fürstenfeldbruck war Karl Rodatus zuständig. Im Fall Bletschacher wurde Selbstmord ermittelt.

Praun stellte Vera Brühne im Juli 1957 in München als Chauffeuse ein, wofür er ihr einen gebrauchten VW Käfer zur Verfügung stellte und 200 Deutsche Mark monatlich zahlte. Im Oktober 1957 chauffierte Vera Brühne erstmals Praun zu dessen Finca Casavana an der Costa Brava, die von Frau Katja Hintze verwaltet wurde. 1958 entließ Praun Frau Hintze und übertrug Frau Brühne die Verwaltung des Grundstückes bei Lloret de Mar in der spanischen Provinz Girona. Am 23. Mai 1959 erstellte Praun in Arbúcies ein Testament, in dem er Frau Brühne ein lebenslanges Wohnrecht auf dem 8,3 Hektar[4] großen Landsitz einräumte.

Tod

Als am 19. April 1960, dem Dienstag nach Ostern, Praun nicht in seiner Praxis in der Lindwurmstraße in München erschien, fuhr gegen 22:00 Uhr seine Sprechstundenhilfe mit ihrem Mitbewohner nach Pöcking. Ihr Begleiter betrat die Villa über die Terrassentür und fand Praun erschossen vor. Die Polizei fand später auch die durch einen Genickschuss ermordete Haushälterin Elfriede Kloo im Souterrain der Villa. Der zuständige Kriminalobermeister stellte noch in derselben Nacht einen – für die Aufklärungsstatistik positiven – erweiterten Suizid Prauns fest.[5]

Am 22. April 1960 wurde Praun auf dem Münchener Nordfriedhof beerdigt. Er hinterließ ein Vermögen, das auf 1,6 Millionen Deutsche Mark geschätzt wurde, nach heutigem Wert etwa 4.400.000 Euro. Am 2. August 1960 fand im Amtsgericht Starnberg die Testamentseröffnung statt. In seinem Testament vom 23. Mai 1959 räumte Praun Vera Brühne ein lebenslanges Nutzungsrecht für sein Anwesen in Lloret de Mar ein. Praun vererbte sein Grundeigentum in Spanien an Vera Brühne mit der Auflage, dass bei Antritt des Erbes ein Nacherbenvermerk zugunsten seines Sohnes Günther Praun (* 1930) in das Grundbuch eingetragen wird. Vera Brühne hätte das Gelände nutzen können, ein Verkauf wäre aber von der Zustimmung durch Günther Praun abhängig geblieben. Mit einer Grundbucheintragung für Brühne hätte diese die Chronologie des Grundeigentums in Spanien dokumentieren können. Nach der Testamentseröffnung von Otto Praun war der Konsens über dessen Todesursache nicht mehr ungeteilt. Zwei Wochen nach der Testamentseröffnung erstattete der Anwalt von Günther Praun bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Mordes in zwei Fällen. Außerdem beantragte er die Exhumierung und Sektion der Leiche Otto Prauns. Am 27. Oktober 1960 gab der zuständige Ermittlungsrichter beim Amtsgericht München dem Ersuchen statt. Die anschließende Obduktion ergab, dass Otto Praun mit zwei Kopfschüssen ermordet worden war.[6]

Im Frühjahr 1962 wurde Vera Brühne und dem Mitangeklagten Johann Ferbach der Prozess gemacht. Günther Praun brachte eine Reihe entscheidender Beweismittel in das Verfahren ein, die nicht polizeilich gesichert worden waren und von Praun hätten verfälscht worden sein können. Eine wichtige Rolle im Prozess spielten auch die widersprüchlichen Aussagen von Vera Brühnes Tochter Sylvia Cossy, die ihre Mutter ursprünglich belastet hatte und ihre Aussage dann vor Gericht widerrief. Am 4. Juni 1962 wurden Brühne und Ferbach wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt.[7] Ein Revisionsantrag wurde am 4. Dezember 1962 vom Bundesgerichtshof abgelehnt, das Urteil damit rechtskräftig.[8]

Einzelnachweise

  1. Dieter Wunderlich (Vera Brühne, Biographie), eingesehen am 17. Oktober 2017
  2. a b Oberfinanzpräsidium (Landesfinanzamt), Sophienstraße 6, München Unterhaltsakte Bletschacher, Aktenzeichen M.N.M 17836 nach Machtrausch (PDF; 6,9 MB) aus Gaby Weber in Die Vergangenheit, die nicht endete – Machtrausch, Geschäft und Verfassungsverrat im Justizskandal Brühne-Ferbach, Hrsg. Ulrich Sonnemann, Focus Verlag, Gießen, 1985, 206 S. S. 40
  3. Verdienst im Halbdunkel. In: Der Spiegel. Nr. 5, 1968 (online).
  4. Der Tod kam nicht um 19.45 Uhr. In: Der Spiegel. Nr. 39, 1973 (online).
  5. Für die Polizei war alles klar. In: Die Zeit, 48/1961
  6. Die vielen Säulen des Richters Seibert. In: Der Spiegel. Nr. 17, 1970 (online).
  7. Die wahrhaftige Lügnerin. In: Die Zeit, Nr. 22, 2001.
  8. Starre gelöst. In: Der Spiegel, Nr. 13, 1972.