„Oberster Sowjet der UdSSR“ – Versionsunterschied

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== Aufbau ==
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Der Oberste Sowjet wurde mit der [[Sowjetische Verfassung von 1936|Verfassung von 1936]] eingerichtet. Er setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen, die bei gleicher Sitzungsperiode im Fünfjahresrhythmus von den Bürgern der UdSSR gewählt wurden.
Der Oberste Sowjet wurde mit der [[Sowjetische Verfassung von 1936|Verfassung von 1936]] eingerichtet und ersetzte das [[Zentrales Exekutivkomitee der Sowjetunion|Zentrale Exekutivkomitee der Sowjetunion]]. Er setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen, die bei gleicher Sitzungsperiode im Fünfjahresrhythmus von den Bürgern der UdSSR gewählt wurden.
* Die Wahl des Nationalitätensowjets erfolgte nach [[Unionsrepublik#Die Sowjetrepubliken|Unionsrepubliken]] (je 32 Deputierte), [[Autonome Sozialistische Sowjetrepublik|autonomen Republiken]] (je elf Deputierte), [[Liste autonomer Gebiete der Sowjetunion|autonomen Gebieten]] (je fünf Deputierte) und [[Autonomer Kreis|autonomen Kreisen]] (je ein Deputierter). Der Nationalitätensowjet hatte also ab den 1960er Jahren 750 Mitglieder.
* Die Wahl des Nationalitätensowjets erfolgte nach [[Unionsrepublik#Die Sowjetrepubliken|Unionsrepubliken]] (je 32 Deputierte), [[Autonome Sozialistische Sowjetrepublik|autonomen Republiken]] (je elf Deputierte), [[Liste autonomer Gebiete der Sowjetunion|autonomen Gebieten]] (je fünf Deputierte) und [[Autonomer Kreis|autonomen Kreisen]] (je ein Deputierter). Der Nationalitätensowjet hatte also ab den 1960er Jahren 750 Mitglieder.
* Der Unionssowjet wurde nach Wahlkreisen mit je 300.000 Einwohnern gewählt. Die dadurch leicht variierende Mitgliederzahl wurde in der [[Sowjetische Verfassung von 1977|Verfassung von 1977]] auf die Zahl der Sitze im Nationalitätensowjet festgeschrieben, im Unionssowjet saßen also 750 nach Wahlkreisen mit gleicher Einwohnerzahl gewählte Deputierte.
* Der Unionssowjet wurde nach Wahlkreisen mit je 300.000 Einwohnern gewählt. Die dadurch leicht variierende Mitgliederzahl wurde in der [[Sowjetische Verfassung von 1977|Verfassung von 1977]] auf die Zahl der Sitze im Nationalitätensowjet festgeschrieben, im Unionssowjet saßen also 750 nach Wahlkreisen mit gleicher Einwohnerzahl gewählte Deputierte.

Version vom 7. November 2017, 10:37 Uhr

Der Oberste Sowjet der UdSSR (russisch: Верховный Совет СССР, Werchownyj Sowjet SSSR, dt.: Oberster Rat) war seit 1938 das höchste Legislativorgan der Sowjetunion. Neben der verfassungsändernden Gesetzgebung oblag ihm die Wahl des Präsidiums des Obersten Sowjets, des Ministerrates sowie des Generalstaatsanwalts der UdSSR.

Aufbau

Der Oberste Sowjet wurde mit der Verfassung von 1936 eingerichtet und ersetzte das Zentrale Exekutivkomitee der Sowjetunion. Er setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen, die bei gleicher Sitzungsperiode im Fünfjahresrhythmus von den Bürgern der UdSSR gewählt wurden.

  • Die Wahl des Nationalitätensowjets erfolgte nach Unionsrepubliken (je 32 Deputierte), autonomen Republiken (je elf Deputierte), autonomen Gebieten (je fünf Deputierte) und autonomen Kreisen (je ein Deputierter). Der Nationalitätensowjet hatte also ab den 1960er Jahren 750 Mitglieder.
  • Der Unionssowjet wurde nach Wahlkreisen mit je 300.000 Einwohnern gewählt. Die dadurch leicht variierende Mitgliederzahl wurde in der Verfassung von 1977 auf die Zahl der Sitze im Nationalitätensowjet festgeschrieben, im Unionssowjet saßen also 750 nach Wahlkreisen mit gleicher Einwohnerzahl gewählte Deputierte.

Der Oberste Sowjet tagte zweimal im Jahr. Er wählte aus den eigenen Reihen 24 Mitglieder in das Präsidium des Obersten Sowjets, dem außerdem die Vorsitzenden der Obersten Sowjets der Unionsrepubliken von Amts wegen angehörten. Das Präsidium des Obersten Sowjets fungierte zwischen den Sitzungen des Obersten Sowjets als ständiges legislatives Organ, sein Vorsitzender war Staatsoberhaupt.

Sonstiges

Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR waren:

Vorsitzende des Obersten Sowjets der UdSSR waren:

  • Michail Gorbatschow (25. Mai 1989–15. März 1990)
  • Anatoli Lukjanow (15. März 1990–22. August 1991)

Bis 1989 wurde der Vorsitz durch den Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets ausgeübt.

Bis 1989 beschränkte sich der Oberste Sowjet darauf, Beschlüsse der höchsten Parteiorgane (Politbüro, Zentralkomitee) formal zu bestätigen.

Am 26. März 1989 [1] (zweite Runde am 9. April 1989) fand die erste als relativ demokratisch geltende Wahl zum Obersten Sowjet statt. Sie war zugleich die letzte Wahl auf gesamtstaatlicher Ebene vor der Auflösung der Sowjetunion zum Jahresende 1991.

Fußnoten

  1. siehe auch en:Soviet Union legislative election, 1989