„Österreich“ – Versionsunterschied

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Heute ist Österreich - als einer der wohlhabendsten Staaten der Welt - ein klassisches [[Einwanderungsland]]. Das war jedoch nicht immer so. Zur Zeit der Industrialisierung gab es zwar große Binnenwanderung aus Böhmen und Mähren, wo damals die gleiche österreichische Staatsbürgerschaft galt wie im heutigen Österreich. Nach 1918 wanderten aber bis zum Zweiten Weltkrieg in der Regel jährlich mehr Österreicher aus, als Ausländer einwanderten.
Heute ist Österreich - als einer der wohlhabendsten Staaten der Welt - ein klassisches [[Einwanderungsland]]. Das war jedoch nicht immer so. Zur Zeit der Industrialisierung gab es zwar große Binnenwanderung aus Böhmen und Mähren, wo damals die gleiche österreichische Staatsbürgerschaft galt wie im heutigen Österreich. Nach 1918 wanderten aber bis zum Zweiten Weltkrieg in der Regel jährlich mehr Österreicher aus, als Ausländer einwanderten.


Ausnahmen der traditionellen Auswanderungstendenz aus Österreich waren die Einwanderungswellen aus Ungarn, die erstmals um 1920 aufgrund politischer Turbulenzen in die österreichische Republik kamen, und 1956 nach der Niederschlagung des [[Ungarischer Volksaufstand|ungarischen Volksaufstandes]] durch die Sowjets, sowie 1968 nach Beendigung des [[Prager Frühling]]s. Eine Ausnahme war auch die kurzfristige Zuwanderungstendenz aus dem Deutschen Reich, als 1933 die Nationalsozialisten im Deutschen Reich die Macht erhielten und vor allem Juden zur Flucht drängten. Diese fand spätestens 1938 nach dem [[Anschluss (Österreich)| Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich]] ihr Ende.
Ausnahmen der traditionellen Auswanderungstendenz aus Österreich waren die Einwanderungswellen aus Ungarn, die erstmals um 1920 aufgrund politischer Turbulenzen in die österreichische Republik kamen, und 1956 nach der Niederschlagung des [[Ungarischer Volksaufstand|ungarischen Volksaufstandes]] durch die Sowjets, sowie 1968 nach Beendigung des [[Prager Frühling]]s. Eine Ausnahme war auch die kurzfristige Zuwanderungstendenz aus dem Deutschen Reich, als 1933 die Nationalsozialisten im Deutschen Reich die Macht erhielten und vor allem Juden zur Flucht drängten. Diese fand spätestens 1938 nach dem [[Anschluss (Österreich)|Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich]] ihr Ende.


Seit dem enormen Wirtschafts- und Wohlstandswachstum, das in den 1950er-Jahren begann und Österreich bis heute zu einem wohlhabenden Land machte, drehte sich die Wanderungsbilanz um. Gastarbeiter wurden gezielt angeworben, später erreichten Österreich immer wieder Flüchtlingsströme, etwa aus dem ehemaligen Jugoslawien während der Balkankriege. Aus der Türkei kamen viele Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa und damit auch nach Österreich. In den letzten Jahren verstärkte sich auch die Zuwanderung aus Deutschland nach Österreich, da hier die Chancen auf einen Arbeitsplatz größer empfunden wurde oder wird als dies in Deutschland der Fall war/ist. Deshalb trieb es viele Deutsche, vor allem aus den Gebieten der östlichen Bundesländer, in die österreichischen Tourismusgebiete. Heute sind die deutschen Staatsbürger bereits die drittgrößte Gastarbeitergruppe in Österreich.
Seit dem enormen Wirtschafts- und Wohlstandswachstum, das in den 1950er-Jahren begann und Österreich bis heute zu einem wohlhabenden Land machte, drehte sich die Wanderungsbilanz um. Gastarbeiter wurden gezielt angeworben, später erreichten Österreich immer wieder Flüchtlingsströme, etwa aus dem ehemaligen Jugoslawien während der Balkankriege. Aus der Türkei kamen viele Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa und damit auch nach Österreich. In den letzten Jahren verstärkte sich auch die Zuwanderung aus Deutschland nach Österreich, da hier die Chancen auf einen Arbeitsplatz größer empfunden wurde oder wird als dies in Deutschland der Fall war/ist. Deshalb trieb es viele Deutsche, vor allem aus den Gebieten der östlichen Bundesländer, in die österreichischen Tourismusgebiete. Heute sind die deutschen Staatsbürger bereits die drittgrößte Gastarbeitergruppe in Österreich.
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1970 bis 1983 sozialistische Alleinregierung unter [[Bruno Kreisky]]. Bedeutend für die 1970er Jahre ist die internationale Einbindung und Bedeutung Österreichs, die sich unter anderem durch den Bau der Wiener [[UNO-City]] und die Internationalisierung der [[Palästinenser]]frage, die Kreisky erstmals vor die UNO bringt.<br />
1970 bis 1983 sozialistische Alleinregierung unter [[Bruno Kreisky]]. Bedeutend für die 1970er Jahre ist die internationale Einbindung und Bedeutung Österreichs, die sich unter anderem durch den Bau der Wiener [[UNO-City]] und die Internationalisierung der [[Palästinenser]]frage, die Kreisky erstmals vor die UNO bringt.<br />


1978 fand die Volksabstimmung gegen die Inbetriebnahme des [[Kernkraftwerk_Zwentendorf|Kernkraftwerks Zwentendorf]] statt – Österreich produziert bis heute keinen [[Atomstrom]].
1978 fand die Volksabstimmung gegen die Inbetriebnahme des [[Kernkraftwerk Zwentendorf|Kernkraftwerks Zwentendorf]] statt – Österreich produziert bis heute keinen [[Atomstrom]].


1979 wurde Wien nach der Fertigstellung seiner [[UNO-City]] offiziell dritter Amtssitz der UN neben New York und Genf. Unabhängig davon siedelte sich die [[OPEC]] in Wien an.
1979 wurde Wien nach der Fertigstellung seiner [[UNO-City]] offiziell dritter Amtssitz der UN neben New York und Genf. Unabhängig davon siedelte sich die [[OPEC]] in Wien an.
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=== Rechtswesen ===
=== Rechtswesen ===


Die zentrale [[Privatrecht|Privatrechtskodifikation]] Österreichs, das '''[[Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch|Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch]]''' vom 1. Juni 1811 (ABGB) (in Kraft getreten am 1. Jänner 1812), ist eine [[Naturrecht]]skodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der [[Historische Rechtsschule|Historischen Rechtsschule]] tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des „[[Anschluss (Österreich)|Anschlusses]]“ 1938 aus [[Deutschland]] in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls [[Entnazifizierung|entnazifierter]] Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das [[Ehegesetz]] (EheG), das [[Unternehmensgesetzbuch]] (UGB) und das Aktiengesetz (AktG).
Die zentrale [[Privatrecht]]skodifikation Österreichs, das '''[[Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch|Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch]]''' vom 1. Juni 1811 (ABGB) (in Kraft getreten am 1. Jänner 1812), ist eine [[Naturrecht]]skodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der [[Historische Rechtsschule|Historischen Rechtsschule]] tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des „[[Anschluss (Österreich)|Anschlusses]]“ 1938 aus [[Deutschland]] in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls [[Entnazifizierung|entnazifierter]] Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das [[Ehegesetz]] (EheG), das [[Unternehmensgesetzbuch]] (UGB) und das Aktiengesetz (AktG).


Auch das [[Verfassungsrecht]] ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum [[Deutschland|deutschen]] [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das '''[[Bundesverfassung (Österreich)|Bundes-Verfassungsgesetz]]''' vom 1. Oktober 1920 in der Fassung von 1929 angesehen werden, welches sozusagen den „Kern“ des Bundesverfassungsrechts enthält; daneben bestehen jedoch mehr als 1.300 Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das [[Dezemberverfassung#Das Staatsgrundgesetz .C3.BCber die allgemeinen Rechte der Staatsb.C3.BCrger|Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger]] vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das [[Österreichische Neutralität|Neutralitätsgesetz]] vom 26. Oktober 1955, die [[Europäische Menschenrechtskonvention]] vom 4. November 1950 und das 1994 beschlossene Verfassungsgesetz über den EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 zu nennen.
Auch das [[Verfassungsrecht]] ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum [[Deutschland|deutschen]] [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das '''[[Bundesverfassung (Österreich)|Bundes-Verfassungsgesetz]]''' vom 1. Oktober 1920 in der Fassung von 1929 angesehen werden, welches sozusagen den „Kern“ des Bundesverfassungsrechts enthält; daneben bestehen jedoch mehr als 1.300 Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das [[Dezemberverfassung#Das Staatsgrundgesetz .C3.BCber die allgemeinen Rechte der Staatsb.C3.BCrger|Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger]] vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das [[Österreichische Neutralität|Neutralitätsgesetz]] vom 26. Oktober 1955, die [[Europäische Menschenrechtskonvention]] vom 4. November 1950 und das 1994 beschlossene Verfassungsgesetz über den EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 zu nennen.
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Der [[Austrian Council on Climate Change]] (ACCC) ist der Österreichische Klima[[beirat]]. Der ACCC stellt sich besonders als [[Informationsportal]] der nationalen und internationalen Klimapolitik und -[[Klimatologie|forschung]] dar in [[Kooperation]] mit dem Lebensministerium und dem Umweltbundesamt.
Der [[Austrian Council on Climate Change]] (ACCC) ist der Österreichische Klima[[beirat]]. Der ACCC stellt sich besonders als [[Informationsportal]] der nationalen und internationalen Klimapolitik und -[[Klimatologie|forschung]] dar in [[Kooperation]] mit dem Lebensministerium und dem Umweltbundesamt.


Das [[Klimabündnis Österreich]] hat das Ziel, die [[indigene Völker|indigenen Völker]] zu unterstützen. Das Klimabündnis Österreich besteht aus Gemeinden und Städten, allen 9 Bundesländern, Schulen, Bildungseinrichtungen und Betrieben sowie der [[COICA]], einem Zusammenschluss [[Indianer|indianischer]] Organisationen im [[Amazonasbecken|Amazonasraum]].
Das [[Klimabündnis Österreich]] hat das Ziel, die [[Indigene Völker|indigenen Völker]] zu unterstützen. Das Klimabündnis Österreich besteht aus Gemeinden und Städten, allen 9 Bundesländern, Schulen, Bildungseinrichtungen und Betrieben sowie der [[COICA]], einem Zusammenschluss [[Indianer|indianischer]] Organisationen im [[Amazonasbecken|Amazonasraum]].


Die [[erneuerbare Energie|erneuerbaren Energien]] waren in Österreich seit Jahrzehnten das Rückgrat der [[Stromerzeugung]]. Bis 1997 kamen 2/3 der Stromerzeugung aus der Wasserkraft. Bis zum Jahre 2010 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine Quote von 78,1 Prozent erreichen. Der Anteil des [[Ökostrom]]s soll bis zum Jahre 2010 auf 10 Prozent erhöht werden.<ref>[http://www.umweltnet.at/filemanager/download/20040 Österreichische Klimastrategie 2007 Seite 33]</ref>. Diese Zielvorgaben sind aus heutiger Sicht jedoch unrealistisch, da der Ökostromanteil kontinuierlich sinkt<ref>[http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=1996,39140985&_dad=portal&_schema=PORTAL&screen=detailref&language=de&product=sdi_cc&root=sdi_cc/sdi_cc/sdi_cc_ene/sdi_cc2310 Eurostat gibt den Anteil an Erneuerbarer Stromproduktion im Jahr 2005 mit 57,9% an.]</ref> <ref>[http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltkontrolle/2007/UKB-8_12-Energie.pdf Der Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamtes von 2006 gibt den Anteil der erneuerbaren Stromproduktion mit 59,1% an Seite 8 im PDF-Dokument bzw. Seite 162 im Gesamtbericht]</ref> <ref>[http://www.e-control.at/portal/page/portal/ECONTROL_HOME/OKO/ZAHLEN_DATEN_FAKTEN/Energieversorung%20und%20EE Die E-Control gibt für das Jahr 2005 einen Anteil der erneuerbaren Stromproduktion für 2005 mit 59,24% an]</ref>. Die EU (Abteilung DG Tren) hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund des sinkenden Ökostromanteils eröffnet<ref>[http://ec.europa.eu/dgs/energy_transport/index_en.html DG Tren]</ref> (VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN NR. 2004/4322 BETREFFEND DIE UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2001/77/EG). Nicht zuletzt durch die Ökostromnovelle vom Mai 2006, seit der (Stand Juli 2007) kein einziges Windrad mehr gebaut wurde <ref>[http://www.igwindkraft.at/index.php?mdoc_id=1006454 Juli 2006-Juli 2007: Kein einziges Windrad errichtet]</ref>.
Die [[Erneuerbare Energie|erneuerbaren Energien]] waren in Österreich seit Jahrzehnten das Rückgrat der [[Stromerzeugung]]. Bis 1997 kamen 2/3 der Stromerzeugung aus der Wasserkraft. Bis zum Jahre 2010 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine Quote von 78,1 Prozent erreichen. Der Anteil des [[Ökostrom]]s soll bis zum Jahre 2010 auf 10 Prozent erhöht werden.<ref>[http://www.umweltnet.at/filemanager/download/20040 Österreichische Klimastrategie 2007 Seite 33]</ref>. Diese Zielvorgaben sind aus heutiger Sicht jedoch unrealistisch, da der Ökostromanteil kontinuierlich sinkt<ref>[http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=1996,39140985&_dad=portal&_schema=PORTAL&screen=detailref&language=de&product=sdi_cc&root=sdi_cc/sdi_cc/sdi_cc_ene/sdi_cc2310 Eurostat gibt den Anteil an Erneuerbarer Stromproduktion im Jahr 2005 mit 57,9% an.]</ref> <ref>[http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltkontrolle/2007/UKB-8_12-Energie.pdf Der Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamtes von 2006 gibt den Anteil der erneuerbaren Stromproduktion mit 59,1% an Seite 8 im PDF-Dokument bzw. Seite 162 im Gesamtbericht]</ref> <ref>[http://www.e-control.at/portal/page/portal/ECONTROL_HOME/OKO/ZAHLEN_DATEN_FAKTEN/Energieversorung%20und%20EE Die E-Control gibt für das Jahr 2005 einen Anteil der erneuerbaren Stromproduktion für 2005 mit 59,24% an]</ref>. Die EU (Abteilung DG Tren) hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund des sinkenden Ökostromanteils eröffnet<ref>[http://ec.europa.eu/dgs/energy_transport/index_en.html DG Tren]</ref> (VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN NR. 2004/4322 BETREFFEND DIE UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2001/77/EG). Nicht zuletzt durch die Ökostromnovelle vom Mai 2006, seit der (Stand Juli 2007) kein einziges Windrad mehr gebaut wurde <ref>[http://www.igwindkraft.at/index.php?mdoc_id=1006454 Juli 2006-Juli 2007: Kein einziges Windrad errichtet]</ref>.


=== Politische Persönlichkeiten ===
=== Politische Persönlichkeiten ===
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''Siehe auch:'' [[Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen]], [[Schülerzeitung]]
''Siehe auch:'' [[Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen]], [[Schülerzeitung]]


=== Notrufdienste & Team Österreich===
=== Notrufdienste & Team Österreich ===


In Österreich existieren für jeden Notrufdienst größtenteils separate Leitzentralen. Notrufnummern können von jeder Telefonzelle kostenlos gewählt werden. Die Notrufnummern gelten österreichweit und lauten für die [[Feuerwehr]] „122“, für die [[Polizei]] „133“ und für den [[Rettungsdienst]] „144“. Zudem gibt es noch weitere Notrufnummern, die ebenfalls kostenlos gewählt werden können, wie beispielsweise der [[Euronotruf]] „112“.
In Österreich existieren für jeden Notrufdienst größtenteils separate Leitzentralen. Notrufnummern können von jeder Telefonzelle kostenlos gewählt werden. Die Notrufnummern gelten österreichweit und lauten für die [[Feuerwehr]] „122“, für die [[Polizei]] „133“ und für den [[Rettungsdienst]] „144“. Zudem gibt es noch weitere Notrufnummern, die ebenfalls kostenlos gewählt werden können, wie beispielsweise der [[Euronotruf]] „112“.
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*[[Handball]]: [[Hypo Niederösterreich]], [[UHK West Wien]], [[HC Linz AG]]
*[[Handball]]: [[Hypo Niederösterreich]], [[UHK West Wien]], [[HC Linz AG]]
*[[Tischtennis]]: [[SVS Niederösterreich]]
*[[Tischtennis]]: [[SVS Niederösterreich]]
*[[Volleyball]]: [[aon hotVolleys Wien|hotVolleys Wien]]
*[[Volleyball]]: [[Aon hotVolleys Wien|hotVolleys Wien]]


=== Internationale Sportveranstaltungen ===
=== Internationale Sportveranstaltungen ===
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* Richard Bamberger u.a.: ''Österreich-Lexikon''. Wien 1966-1968 (2 Bde. und 1 Supplementheft). 2. Auflage 1995. Fortgeführt als [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop Online-Ausgabe].
* Richard Bamberger u.a.: ''Österreich-Lexikon''. Wien 1966-1968 (2 Bde. und 1 Supplementheft). 2. Auflage 1995. Fortgeführt als [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop Online-Ausgabe].
* [[Karl Vocelka]]: ''Geschichte Österreichs. Kultur - Gesellschaft - Politik'', Heyne 2002, ISBN 3-453-21622-9
* [[Karl Vocelka]]: ''Geschichte Österreichs. Kultur - Gesellschaft - Politik'', Heyne 2002, ISBN 3-453-21622-9
* Peter Pleyel: ''Das römische Österreich'', Pichler 2002, ISBN 3-854-31270-9
* Peter Pleyel: ''Das römische Österreich'', Pichler 2002, ISBN 3-85431-270-9
* Friedrich Heer: ''Der Kampf um die österreichische Identität'', Böhlau Wien 2001, ISBN 3-205-99333-0
* Friedrich Heer: ''Der Kampf um die österreichische Identität'', Böhlau Wien 2001, ISBN 3-205-99333-0
* Österreichische Nationalbibliothek: ''Österreichische Bibliographie : Verzeichnis der österreichischen Neuerscheinungen''. Wien 1946-2002. Seit 2003 [http://bibliographie.onb.ac.at/biblio/ Online-Ausgabe]
* Österreichische Nationalbibliothek: ''Österreichische Bibliographie : Verzeichnis der österreichischen Neuerscheinungen''. Wien 1946-2002. Seit 2003 [http://bibliographie.onb.ac.at/biblio/ Online-Ausgabe]
* Robert und Melita Sedlaczek: ''Das österreichische Deutsch'', Ueberreuter 2004, ISBN 3-800-07075-8
* Robert und Melita Sedlaczek: ''Das österreichische Deutsch'', Ueberreuter 2004, ISBN 3-8000-7075-8
* Helmut Seel und Josef Scheipl: ''Das österreichische Bildungswesen am Übergang ins 21.Jahrhundert'', Leykam 2004, ISBN 3-701-17388-5
* Helmut Seel und Josef Scheipl: ''Das österreichische Bildungswesen am Übergang ins 21.Jahrhundert'', Leykam 2004, ISBN 3-7011-7388-5
* Erwin Ringel und Franz R. Reiter: ''Die österreichische Seele'', Kremayr & Scheriau 2005, ISBN 3-218-00761-5
* Erwin Ringel und Franz R. Reiter: ''Die österreichische Seele'', Kremayr & Scheriau 2005, ISBN 3-218-00761-5


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[[hsb:Awstriska]]
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[[ka:ავსტრია]]
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[[kk:Аустрия]]
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Version vom 21. September 2007, 17:10 Uhr

Flagge Wappen
Amtssprache Deutsch

Regionale Amtssprachen: Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch
Anerkannt: Österreichische Gebärdensprache

Hauptstadt Wien
Staatsoberhaupt Bundespräsident Heinz Fischer
Regierungschef Bundeskanzler Alfred Gusenbauer
Fläche (112.) 83.871[1] km²
Einwohnerzahl (89.) 8.316.000 (1. Juli 2007)
Bevölkerungsdichte (78.) 99 Einwohner pro km²
Bruttoinlandsprodukt

Total (Nominal)
Total (PPP)
BIP/Einw. (Nominal)
BIP/Einw. (PPP)

2006

(26.) $322 Mrd.
(35.) $267 Mrd.
(12.) $37.117
(9.) $34.600

Index der menschlichen Entwicklung (14.) 0,944
Währung Euro (€) 1 Euro = 100 Cent
Errichtung Kaisertum: 1804

Republik: 1918
2. Republik: 1945 (souverän ab 1955)

National­hymne Land der Berge, Land am Strome
Nationalfeiertag 26. Oktober (Beschluss des Neutralitätsgesetzes)
Zeitzone UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ (März - Oktober)
Kfz-Kennzeichen A
Internet-TLD .at
Telefonvorwahl +43 (Details)

Die Republik Österreich (kroatisch Republika Austrija, slowenisch Repúblika Ávstrija, ungarisch Osztrák Köztársaság oder Ausztria, tschechisch Republika Rakousko, lateinische Kurzbezeichnung: Austria) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Sie grenzt im Norden an Deutschland und Tschechien, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein.

Die Bundeshauptstadt ist Wien. Österreich besteht aus neun Bundesländern, die Verfassung ist föderal aufgebaut. Das Land ist seit 1955 Mitglied der Vereinten Nationen und seit 1995 Mitglied der Europäischen Union.

Geographie

Topografie Österreichs

Hauptartikel: Geographie Österreichs

Siehe auch: Geologie Österreichs, Österreichische Grenzübergänge in die Nachbarstaaten

Österreich erstreckt sich in west-östlicher Richtung über maximal 575, in nord-südlicher über 294 Kilometer.

Etwa 60 % des Staatsgebietes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald), weshalb das Land umgangssprachlich gelegentlich auch "Alpenrepublik" genannt wird. Nördlich der Donau liegt in Ober- und Niederösterreich die Böhmische Masse, ein altes Rumpfgebirge, dessen Ausläufer bis nach Tschechien und Bayern reichen; jenseits der Ostgrenze schließen die Kleinen Karpaten an.

Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken mit dem Marchfeld, sowie in der südlichen Steiermark, die wegen ihrer Landschaftsähnlichkeit zur Toskana auch oft Steirische Toskana genannt wird.

Das Burgenland, östlich des Alpen-Karpaten-Bogens, läuft in die Pannonische Tiefebene aus und weist sowohl landschaftlich als auch klimatisch starke Ähnlichkeit zum östlichen Nachbarn Ungarn auf, zu dem es bis 1921 gehörte.

Von der Gesamtfläche Österreichs (83.871,1 km²) entfällt etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32 % liegen tiefer als 500 m, 43 % der Landesfläche sind bewaldet.

Die fünf Großlandschaften Österreichs:

tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon - Burgenland) 114 m

Großglockner

Berge

Die höchsten Berge in Österreich sind Dreitausender und befinden sich in den Ostalpen. Mit 3.798 m ist der Großglockner in den Hohen Tauern der höchste Berg. Gefolgt wird er von den beiden in den Ötztaler Alpen liegenden Gipfeln der Wildspitze mit 3.774 m und der Weißkugel mit 3.738 m.

Die Gebirgslandschaft ist von großer Bedeutung für den Tourismus, es gibt viele Wintersportgebiete, im Sommer bieten sich Möglichkeiten zum Bergwandern und Klettern.

Siehe auch: Liste der höchsten Berge Österreichs

Seen

Neusiedler See bei Podersdorf

Der größte See ist der Neusiedler See im Burgenland, der mit ca. 77 % seiner Gesamtfläche von 315 km² in Österreich liegt (der Rest gehört zu Ungarn), gefolgt vom Attersee mit 46 km² und dem Traunsee mit 24 km² in Oberösterreich. Auch der Bodensee mit seinen 536 km² am Dreiländereck mit Deutschland (Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg) und der Schweiz liegt zu einem kleinen Anteil auf österreichischem Staatsgebiet. Allerdings sind die Staatsgrenzen auf dem Bodensee nicht exakt bestimmt.

Für den Sommertourismus in Österreich haben die Seen neben den Bergen große Bedeutung, insbesondere die Kärntner Seen und jene des Salzkammerguts. Die bekanntesten sind der Wörthersee, der Millstätter See, der Ossiacher See und der Weissensee in Kärnten. Weitere bekannte Seen sind Mondsee und Wolfgangsee an der Grenze zwischen Salzburg und Oberösterreich.

Siehe auch: Liste der Seen in Österreich

Flüsse

Donau bei Wien

Der größte Teil Österreichs, 80.566 km², wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete im Westen über den Rhein (2.366 km²) und im Norden über die Elbe (918 km²) zur Nordsee.

Große Nebenflüsse der Donau sind (von Westen nach Osten):

Die Mur entwässert den Salzburger Lungau und die Steiermark; sie mündet in Kroatien in die Drau, die wiederum Kärnten und Osttirol entwässert. Die Drau mündet in Kroatien an der Grenze zu Serbien in die Donau.

Der Rhein entwässert die größten Teile Vorarlbergs, durchfließt den Bodensee und mündet in die Nordsee.

Siehe auch: Liste der Flüsse in Österreich

Verwaltungsgliederung

Österreich besteht aus neun Bundesländern; Wien als Bundeshauptstadt ist eines davon. Die anderen acht Länder gliedern sich in 84 Bezirke, die wiederum in Gemeinden unterteilt sind, sowie in 15 Statutarstädte, die die Bezirksverwaltung selbst ausüben.


Bundesland Hauptstadt Bevölkerung Fläche
(in km²)
Einwohner
(pro km²)
Städte Gemeinden
(insgesamt)
1 Burgenland Eisenstadt 278.655 3.965 70,3 13 171
Datei:Flag of Kaernten (state).svg 2 Kärnten Klagenfurt 560.089 9.536 58,7 17 132
3 Niederösterreich St. Pölten 1.575.291 19.178 82,1 74 573
4 Oberösterreich Linz 1.399.226 11.982 116,8 29 444
5 Salzburg Salzburg 526.875 7.154 73,6 10 119
6 Steiermark Graz 1.199.489 16.392 73,2 34 543
7 Tirol Innsbruck 693.651 12.648 54,8 11 279
8 Vorarlberg Bregenz 362.258 2.601 139,3 5 96
9 Wien Wien 1.637.772 415 3.946,4 1 1

Stand 2005 - Daten von Statistik Austria

Städte und Ballungsräume

Salzburger Altstadt

Das mit Abstand größte Siedlungsgebiet in Österreich ist die Metropolregion Wien mit einer Einwohnerzahl von 2.067.651 (Stand 1. Jänner 2005). Damit konzentriert sich ein Viertel der Bevölkerung des Staates in der Hauptstadtregion.

Weitere größere Stadtregionen umgeben die Landeshauptstädte Graz (Steiermark), Linz (Oberösterreich), Salzburg (Land Salzburg) und Innsbruck (Tirol). Zu den wichtigeren Städten zählen weiters (von West nach Ost) Feldkirch, Dornbirn und Bregenz (Vorarlberg), Villach und Klagenfurt (Kärnten), Wels (Oberösterreich), St. Pölten und Wiener Neustadt (Niederösterreich). Insgesamt besitzen rund 200 Gemeinden sehr unterschiedlicher Größe das Recht, sich Stadt zu nennen (Stadtrecht); nur bei den 15 Statutarstädten ist dies von verwaltungsrechtlicher Bedeutung. Ein großes Problem, vor allem in wirtschaftlich schwachen Gegenden, ist die Abwanderung (Landflucht) der ländlichen Bevölkerung in die städtischen Ballungsräume.

Für eine Auflistung aller Städte, sowie der größten Städte und Ballungsräume, siehe: Liste der Städte in Österreich

Exklaven und Enklaven

Entfernungen (Luftlinie)
WienBregenz 505 km
Wien – Innsbruck 390 km
Wien – Salzburg 253 km
Wien – Linz 155 km
Wien – Graz 148 km
Wien – Bratislava (SK) 55 km
Wien – Mailand (I) 630 km
Wien – Rom (I) 760 km
Wien – Prag (CZ) 250 km
Wien – Berlin (D) 530 km
Wien – Zürich (CH) 594 km
Wien – Budapest (H) 255 km
Wien – Zagreb (HR) 271 km
Wien – Warschau (PL) 561 km
Wien – Kiew (UA) 1054 km
Wien – London (UK) 1237 km
Salzburg – München (D) 116 km
Bregenz – Paris (F) 568 km
Graz – Maribor (SLO) 55 km
Wien – Istanbul (TUR) 1279 km
VillachTriest (Mittelmeer) 109 km

Auf österreichischem Staatsgebiet findet sich mit dem Kleinwalsertal eine funktionale Enklave Deutschlands. Das bedeutet, dass das Kleinwalsertal zwar zu Österreich (Bundesland Vorarlberg) gehört und geographisch direkt an dieses angrenzt, aber aufgrund der topografischen Lage auf Straßen nur über Deutschland zu erreichen ist. Eine weitere funktionale Enklave Deutschlands existiert mit der Gemeinde Jungholz in Tirol, welche von Österreich aus nicht erreichbar und nur durch den 1636 m hohen Sorgschrofen mit Österreich verbunden ist.

Eine funktionale Enklave Österreichs existierte auf schweizerischem Staatsgebiet. Die Schweizer Gemeinde Samnaun war lange Zeit auf dem Straßenweg nicht aus der Schweiz, sondern nur über Österreich (Tirol) zu erreichen. Dies führte dazu, dass die rätoromanische Sprache im 19. Jahrhundert aufgegeben und stattdessen ein dem Tirolerischen ähnlicher Dialekt angenommen wurde. Mittlerweile gibt es zwar eine Straße nach Samnaun, welche ausschließlich auf schweizerischem Staatsgebiet verläuft, doch besteht nach wie vor eine einst errichtete Zollfreizone. Einen ähnlichen Status wie Samnaun hatte bis 1980 die Gemeinde Spiss im österreichisch/schweizerischen Grenzgebiet. Sie war lange Zeit nur über Samnaun erreichbar und hatte mit starker Abwanderung zu kämpfen, weil sie im Gegensatz zu anderen Enklaven kaum wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit bot.

Natur

Durch die verschiedenartigen Topographien in Österreich kommt sowohl in der Flora als auch in der Fauna eine große Anzahl von Arten vor. Um diese zu schützen, wurden in den letzten Jahrzehnten sechs Nationalparks und zahlreiche Naturparks verschiedener Kategorien errichtet. Auch bei den UNESCO-Welterbegütern sind zahlreiche Flächen nicht nur als Kulturerbe, sondern auch als Naturerbe ausgewiesen.

Flora

Vom Umweltbundesamt wird die Anzahl der Farn- und Blütenpflanzen mit ca. 2950 Arten (inklusive der ausgestorbenen und verschollenen Arten) angegeben. Davon stehen 1187 Pflanzenarten (40,2 %) auf der Roten Liste.

Fauna

Ungefähr 45.870 Tierarten kommen in Österreich vor, wovon 98,6 % wirbellose Tiere sind. Aus verschiedenen Gründen sind aber 10.882 Arten in ihrem Bestand gefährdet, wovon sogar 2804 Arten auf der Roten Liste angeführt sind.

Klima

Klapotetz in der Südsteiermark

Das österreichische Klima ist gekennzeichnet von der Wechselwirkung des ozeanischen Klimas mit dem kontinentalen bzw. pannonischen Klima. Gemäß den Eigenheiten dieser Klimatypen ist der Osten Österreichs von kalten Wintern und heißen Sommern geprägt und es fällt ganzjährig nur mäßig Niederschlag.

Der Westen des Landes unterliegt in der Regel weniger strengen Gegebenheiten, die Winter sind meist milder und die Sommer eher warm. Hier liegen auch die niederschlagsreichsten Gegenden. Die geographischen Gegebenheiten ergeben darüber hinaus eine weitere Klimazone, das alpine Klima, welches im Gebirge die Winter strenger als im tiefer gelegenen Osten ausfallen lassen. Eine weitere Besonderheit sind gelegentliche Nord- und Südeinflüsse, die einerseits polare Kälte, andererseits Saharastaub mit sich bringen können.

Ganz allgemein wird Österreich daher dem mitteleuropäischen Übergangsklima zugerechnet, mit Rücksichtnahme auf die Alpen im Zentrum und Westen und die pannonische Tiefebene im Osten.

Temperaturen

Die Wachau bietet perfekte Temperaturen für den Weinanbau

Wenn ein stabiles Hoch aus dem Osten wirkt (Idealfall „Omega-Hoch“ in der Form des letzten Buchstabens des griechischen Alphabets) kann man mit langem, ungetrübtem Sonnenschein und bis zu zwei Wochen andauernder Hitze rechnen. Im Winter bewirkt dieses Hoch Sonnenschein und klirrende Kälte (bis -20°C). Die Sonnenscheindauer ist etwa um 10 bis 20 Prozent länger als beispielsweise in Norddeutschland.

Die Heizperiode reicht von Mitte Oktober bis Mitte April und verursacht einen hohen Energieverbrauch.

  • Tiefste in Österreich gemessene Temperatur: Sonnblick-Gipfel (SBG), -37,2°C (1. Jänner 1905)
  • Tiefste in Österreich im Dauersiedlungsgebiet gemessene Temperatur: Zwettl (NÖ), -36,6°C (11. Februar 1929)
  • Höchste in Österreich im Dauersiedlungsgebiet gemessene Temperatur: Dellach im Drautal (K), + 39,7°C (27. Juli 1983)

Der Herbst 2006 wurde als der wärmste seit 1300 Jahren bezeichnet, der Winter 2006/2007 als der wärmste seit 1900.

Niederschlag

Entsprechend der Abschwächung des ozeanischen Klimas von Westen nach Osten nimmt auch die Niederschlagsmenge in selbiger Richtung ab. So sind in Wien die Niederschläge nur noch halb so hoch wie in Salzburg, und in den östlichen und südöstlichen Landesteilen macht sich das pannonische Kontinentalklima bemerkbar, das in der Südsteiermark und teilweise im südlichen Seengebiet mediterran beeinflusst wird.

Ganzjährig zeichnen sich die Gebiete entlang des Alpenhauptkamms durch hohe Niederschläge aus, da bei Tiefdrucklagen feuchte Luftströme aus dem Norden oder Süden aufgestaut und als Niederschlag wieder abgebaut werden. Dies bewirkt im Winter große Schneemengen in den Bergen und Tälern sowie in den Nord- bzw. Südstaugebieten, im Sommer hingegen können große Regenmengen Muren und Überschwemmungen bewirken. Die niederschlagsreichsten Gegenden sind das gesamte Alpenvorland sowie das Tiroler Unterland, das Außerfern und der Bregenzer Wald. Dort fallen bis zu 3000 mm Regen oder Schnee pro Jahr (Durchschnitt 900 mm).

Im Frühling und Herbst ist von Schneefall bis hin zu großer Wärme alles möglich. Da die Tagestemperaturen im Juli und August nicht selten auf und über 30°C steigen und die Luftfeuchtigkeit meist sehr hoch ist, kommt es oft zur Bildung von Quellwolken und in Folge des Alpenstaus anschließend zu Gewittern.

In den letzten Jahren war Österreich, wie auch die Nachbarländer, häufig Opfer von Wetterkapriolen, die von vielen Experten auf eine Klimaerwärmung zurückgeführt werden (die Durchschnittstemperaturen werden beständig nach oben korrigiert). Durch heftige Regenfälle gab es mehrmals verheerende Überschwemmungen und Vermurungen, die auch Todesopfer forderten. Gelegentlich kam es zu orkanartigen Stürmen und gewaltigen Schneefällen, die dazu führten, dass viele Orte von der Außenwelt abgeschnitten wurden und vermehrt Lawinen abgingen. Aber auch Dürre plagte das Land in den letzten Jahren häufiger.

Bevölkerung und Gesellschaft

Siehe auch: Österreicher

Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre (x1000)

Bevölkerungsentwicklung

Die erste Volkszählung, die heutigen Kriterien entspricht, fand in Österreich-Ungarn 1869/1870 statt. Seit damals stieg die Einwohnerzahl auf dem Gebiet des heutigen Österreichs jährlich bis zur letzten Zählung vor Beginn des Ersten Weltkrieges, die 1913 stattfand, an. Bis zum Auseinanderbrechen Österreich-Ungarns 1918 am Ende des Ersten Weltkriegs war die starke Bevölkerungszunahme auf dem Gebiet des heutigen Österreichs zu einem beträchtlichen Teil auf die Binnenwanderung aus den heute nicht mehr zu Österreich gehörenden Kronländern zurückzuführen. Diese Übersiedler aus Regionen ohne Erwerbschancen ließen sich vor allem in den Großstädten, besonders häufig in Wien, nieder. (Für Staatsbürger Altösterreichs wie Altungarns herrschte völlige Niederlassungsfreiheit im Gebiet der Gesamtmonarchie.)

Bei der ersten Zählung nach dem Ersten Weltkrieg, 1919, war die Bevölkerung um 347.000 Personen zurückgegangen. (So waren z.B. viele Staatsbedienstete aus den ehem. Kronländern in ihre neuen Staaten „zurückgekehrt“.) Doch bald stieg sie wieder an, kontinuierlich bis 1935. Dann sank sie bis 1939, als die letzte Zählung vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges stattfand, auf 6.653.000 Personen. Als 1946 die ersten Einwohnerzahlen nach Ende des Krieges auf Grundlage der Lebensmittelkarten ermittelt wurden, ergab sich eine Einwohnerzahl von rund 7.000.000, was einen neuen Höchststand ausmachte. Die hohen Kriegsverluste waren durch Flüchtlingszustrom überkompensiert worden.

Jahresdurchschnitts-
bevölkerung
laut Statistik Austria
Datum Einwohner
um 1527 1.500.000
um 1600 1.800.000
um 1700 2.100.000
1754 2.728.000
1780 2.970.000
1790 3.046.000
1800 3.064.000
1810 3.054.000
1821 3.202.000
1830 3.476.500
1840 3.649.700
1850 3.879.700
1857 4.075.500
1870 4.520.000
1880 4.941.000
1890 5.394.000
1900 5.973.000
1910 6.614.000
1913 6.767.000
1919 6.420.000
1923 6.535.000
1930 6.684.000
1939 6.653.000
1951 6.935.000
1961 7.086.000
1971 7.500.000
1981 7.569.000
1988 7.697.000
1991 7.755.000
2001 8.043.000
2006 8.282.000

Bis 1953 – Flüchtlinge und Displaced Persons waren großteils in ihre Heimat zurückgekehrt oder weitergewandert – sank die Einwohnerzahl erneut auf 6.928.000 Personen. Von da an stieg aufgrund hoher Geburtenüberschüsse die Einwohnerzahl auf einen neuen Höchststand im Jahre 1974, als 7.599.000 Personen in Österreich lebten. Dann wechselten sich Rückgang und Zuwachs ab, bis ab 1987 die Bevölkerungszahl wieder merklich zu steigen begann. Nicht zuletzt aufgrund verstärkter Zuwanderung ab den 1990er Jahren stieg die Einwohnerzahl Österreichs auf 8.260.000 per Jahresende 2004, dies entspricht in etwa 1,8 % der EU-Bevölkerung.

Zwischen 1754 und 1857 war die anwesende Zivilbevölkerung gezählt worden. Von 1869 bis 1981 beruhten die Zahlen auf den alle zehn Jahre stattfindenden Volkszählungen, wobei es zwischen den Zählungen Fortschreibungen gab und von 1869 bis 1923 die anwesende Zivilbevölkerung gezählt wurde und von 1934 bis 1981 die Wohnbevölkerung. 1982–2001 wurden weiterhin Volkszählungen abgehalten, außerdem wurde rückwirkend aus Fortschreibungen die Jahresdurchschnittsbevölkerung ermittelt. Seit 2002 beruhen die Bevölkerungszahlen auf dem Zentralen Melderegister, aus dem sie jederzeit ermittelt werden können. Volkszählungen zur Ermittlung des Einwohnerstandes sind daher in Österreich nicht mehr nötig.

Lebenserwartung

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich beträgt zur Zeit (2005) bei den Frauen 82,1 Jahre und bei den Männern 76,4 Jahre (im Vergleich 1971: 75,7 Frauen und 73,3 Männer). Die Kindersterblichkeit beträgt 0,45 %. Die Selbstmordrate ist traditionell hoch: Etwa 400.000 Österreicher sind generell von Depression betroffen, etwa 15.000 pro Jahr versuchen, sich das Leben zu nehmen; die Zahl der Suizidenten ist in Österreich doppelt so hoch wie die der Verkehrstoten: Alle sechs Stunden stirbt ein Österreicher durch eigene Hand.[2]

Siehe auch: Österreichisches Gesundheitssystem

Sprache

Hauptartikel: Österreichisches Deutsch

Deutsch ist laut Artikel 8 der Bundesverfassung (Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aus 1920) die Staatssprache der Republik Österreich. Es ist die Muttersprache von etwa 98 % der österreichischen Staatsbürger. Tatsächlich verwendet wird jedoch im offiziellen Bereich ebenso wie im Alltag das Österreichische Deutsch, eine hochsprachliche Standardvarietät der deutschen Sprache, die sich insbesondere im Wortschatz und der Aussprache, aber auch durch grammatikalische Besonderheiten vom Hochdeutschen in Deutschland unterscheidet. Das Österreichische Wörterbuch, in dem der Wortschatz zusammengefasst ist, wurde 1951 vom Unterrichtsministerium initiiert und steht seitdem als amtliches Regelwerk über dem Duden. Die Verwendung einiger Ausdrücke im Bereich des Warenverkehrs und der Küchensprache wurde beim Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vertraglich geregelt.

Die deutsche Sprache wird vielfach in Form eines der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und Bairischen (gesprochen in allen Bundesländern mit Ausnahme Vorarlbergs) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt bzw. eine von diesen Dialekten beeinflusste Umgangssprache.

Daneben werden slawische und andere Sprachen von autochthonen Minderheiten gesprochen. Die alteingesessenen burgenlandkroatischen, slowenischen und ungarischen Volksgruppen in Österreich haben Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Behördenverkehr. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer oder slowenischer bzw. gemischter Bevölkerung. Weiters ist in den Gemeinden Oberpullendorf, Oberwart, Rotenturm und Unterwart im Burgenland Ungarisch neben Deutsch gleichberechtigte Amtssprache.

Auch die alteingesessene Roma-Bevölkerung hat ihre eigene Sprache.

Außerdem leben 35.000 Jenische in Österreich, wovon gerade noch 3500 ein fahrendes Leben führen. Sie wurden in den 1960er Jahren im Burgenland, im Mühlviertel, im Waldviertel, auf dem Hausruck, im Toten Gebirge, in den Seetaler Alpen und Fischbacher Alpen angesiedelt.

Siehe auch: Minderheitssprachen in Österreich, Kärntner Slowenen, Burgenland-Kroaten, Burgenland-Ungarn

Ein- und Auswanderung

Siehe auch: Auslandsösterreicher

Heute ist Österreich - als einer der wohlhabendsten Staaten der Welt - ein klassisches Einwanderungsland. Das war jedoch nicht immer so. Zur Zeit der Industrialisierung gab es zwar große Binnenwanderung aus Böhmen und Mähren, wo damals die gleiche österreichische Staatsbürgerschaft galt wie im heutigen Österreich. Nach 1918 wanderten aber bis zum Zweiten Weltkrieg in der Regel jährlich mehr Österreicher aus, als Ausländer einwanderten.

Ausnahmen der traditionellen Auswanderungstendenz aus Österreich waren die Einwanderungswellen aus Ungarn, die erstmals um 1920 aufgrund politischer Turbulenzen in die österreichische Republik kamen, und 1956 nach der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstandes durch die Sowjets, sowie 1968 nach Beendigung des Prager Frühlings. Eine Ausnahme war auch die kurzfristige Zuwanderungstendenz aus dem Deutschen Reich, als 1933 die Nationalsozialisten im Deutschen Reich die Macht erhielten und vor allem Juden zur Flucht drängten. Diese fand spätestens 1938 nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich ihr Ende.

Seit dem enormen Wirtschafts- und Wohlstandswachstum, das in den 1950er-Jahren begann und Österreich bis heute zu einem wohlhabenden Land machte, drehte sich die Wanderungsbilanz um. Gastarbeiter wurden gezielt angeworben, später erreichten Österreich immer wieder Flüchtlingsströme, etwa aus dem ehemaligen Jugoslawien während der Balkankriege. Aus der Türkei kamen viele Wirtschaftsflüchtlinge nach Europa und damit auch nach Österreich. In den letzten Jahren verstärkte sich auch die Zuwanderung aus Deutschland nach Österreich, da hier die Chancen auf einen Arbeitsplatz größer empfunden wurde oder wird als dies in Deutschland der Fall war/ist. Deshalb trieb es viele Deutsche, vor allem aus den Gebieten der östlichen Bundesländer, in die österreichischen Tourismusgebiete. Heute sind die deutschen Staatsbürger bereits die drittgrößte Gastarbeitergruppe in Österreich.

Als Österreich noch Auswanderungsland war: Österreichisch-Ungarische Passagiere auf einem Schiff in die Vereinigten Staaten Anfang des 20. Jahrhunderts.

Auswanderung

Zur Zeit der Industrialisierung, ab etwa 1850, liegen erstmals Aufzeichnungen über Auswanderung aus Österreich vor. Damals zählten allerdings auch noch zahlreiche Gebiete zu Österreich, die heute eigenständige Nationen sind oder anderen Nationen angehören.

Zwischen 1876 und 1910 wanderten rund 3,5 Millionen (andere Zahlen geben bis zu 4 Millionen an) Einwohner der Doppelmonarchie aus, da sie arbeitslos waren und anderswo bessere Lebensbedingungen erhofften. Von diesen rund 3,5 Millionen waren 1,8 Millionen aus der cisleithanischen Reichshälfte und 1,7 Millionen aus der transleithanischen Hälfte. Fast 3 Millionen von ihnen hatten als Reiseziel die Vereinigten Staaten, 358.000 wählten Argentinien als neue Heimat aus, 158.000 gingen nach Kanada, 64.000 nach Brasilien und 4.000 nach Australien. Der Rest verteilte sich auf andere Länder.

Allein 1907 wanderte eine halbe Million Menschen aus. Die Regierungen Österreichs und Ungarns waren besorgt, da unter den Auswanderern viele arbeitsfähige junge Männer waren. Auf die Ursachensuche machte man sich erst später. Sicher ist der Zusammenhang von Auswanderung, Industrialisierung und Landflucht. 1901-1905 wurden allein in Österreich 65.603 Liegenschaften, davon 45.530 kleine Parzellen, öffentlich versteigert. Ausgewanderte Bekannte und Familienangehörige schrieben oft begeistert von „drüben“ zurück - manchmal waren gleich bezahlte Schiffsfahrkarten beigelegt. Aus dem Burgenland wanderten in den 1920er Jahren über 60.000 Personen aus [3]

Die wichtigsten Ausgangshäfen für die Auswanderer waren Hamburg und Bremen, von wo aus mit den großen deutschen Reedereien, dem Norddeutschen Lloyd und der Hamburg-Amerika-Linie, abgereist wurde. Dauerte eine Schifffahrt nach New York zur Mitte des 19. Jahrhunderts mit den ersten Dampfschiffen noch rund ein Monat, so betrug die Fahrtzeit um 1900 bei gutem Wetter nur noch eine Woche. Von Triest aus, wo die Austro-Americana die einzige österreichische Auswandererlinie war, dauerte eine Reise jedoch noch 15 Tage. Jährlich wurden 32 bis 38 Fahrten in die USA durchgeführt. Die Reisebedingungen waren für die zumeist armen Auswanderer oft miserabel. Für die Reedereien, die am Komfort für die weniger wohlhabenden Passagiere sparten, wo sie konnten, war das Auswanderergeschäft äußerst lukrativ und daher sehr hart umkämpft.

Die meisten Auswanderer kamen aus Galizien im heutigen Polen und in der Ukraine. 1907-1912 waren es 350.000, wie aus einer Interpellation von polnischen Reichsratsabgeordneten an verschiedene österreichische Minister am 12. März 1912 hervorging.[4]

Eine große Auswanderungswelle setzte erneut während der Weltwirtschaftskrise ab 1929 ein und wurde in den politisch instabilen 1930er-Jahren noch verstärkt, als die nationalsozialistische Bedrohung konkreter wurde und 1938 nochmals viele Personen zur Emigration zwang, vorwiegend Juden und andere von den Nationalsozialisten verfolgte Bevölkerungsgruppen. Darunter war auch ein großer Teil der österreichischen Wissenschafts- und Kulturelite dieser Zeit. Auch die Schweiz gewann zu dieser Zeit zunehmend an Attraktivität, nicht zuletzt da es das einzige neutrale und vom Krieg verschonte Land in Mitteleuropa war. 1950 hielten sich rund 22.000 österreichische Staatsbürger in der Schweiz auf. Bis 1960 stieg diese Zahl rasant auf etwa 38.000, womit Österreicher hinter Italienern und Deutschen die drittgrößte ausländische Bevölkerungsgruppe in der Schweiz darstellten. Anfang der 1970er Jahre erreichte die Zahl der in der Schweiz lebenden Österreicher mit 45.000 Personen den Höchststand. Vermehrte Einbürgerungen und auch stärkere Remigration nach Österreich taten einem weiteren Ansteigen Abbruch. Anfang 2005 lebten rund 33.000 Österreicher in der Schweiz, Doppelstaatsbürgerschaften nicht mitgezählt. Viele von ihnen kamen einst in die Schweiz, um vorübergehend dort zu arbeiten. Viele lebten sich jedoch in ihrer „vorübergehenden“ Heimat gut ein und bauten dort ihre neue Existenz auf, so dass an Rückkehr nicht mehr zu denken war.[5][6]

Zuwanderung und Asyl

In den 1960er und 1970er Jahren wurden wegen des herrschenden Arbeitskräftemangels so genannte Gastarbeiter von den Unternehmen direkt in den Herkunftsländern angeworben. Viele dieser Familien (vgl. Familienzusammenführung) leben mittlerweile in der zweiten oder dritten Generation im Land. Zu einer größeren Einwanderungswelle kam es in den 1990er Jahren wegen der Jugoslawienkriege.

Der ausländische Anteil an der österreichischen Wohnbevölkerung beträgt etwa 814.000 Personen oder 9,8 %, von denen rund 227.400 aus Staaten der EU stammen [7] (davon ca. 104.000 aus Deutschland). Rund die Hälfte aller Zuwanderer bzw. deren Nachkommen lebt im Großraum Wien, wo etwa ein Viertel der gesamten Bevölkerung Österreichs ansässig ist. Der Rest verteilt sich vorwiegend auf die übrigen Ballungszentren, in denen ihr Anteil zwischen 10 % und 20 % ausmacht. In einigen ländlichen Regionen liegt der Anteil der Zuwanderer zwischen 0 und 5 %. In den vergangenen Jahren wurde pro Jahr an etwa 30.000 bis 40.000 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen (davon ca. 28,5 % in Österreich geboren), wobei diese Zahl seit 2005 rückläufig ist [8].

Dauerhaft aufenthaltsberechtigte Bürger aus Staaten, die nicht der EU angehören, stammen vornehmlich aus den ehemaligen jugoslawischen Ländern Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Mazedonien (zusammen rund 65 % der dauerhaft Aufenthaltsberechtigten), der Türkei (ca. 21 %), der Volksrepublik China (ca. 1,3 %) sowie Ägypten, Indien, der Russischen Föderation, den Philippinen, den USA, der Ukraine, Thailand und Iran (jeweils zwischen 0,5 und 1 %). Ihre Gesamtzahl betrug mit 30. Mai 2007 451.737 Personen [9].

Um Asyl angesucht haben im Jahr 2006 Bürger Serbien und Montenegros (rund 2.500, davon wurden 318 anerkannt), der Russischen Föderation (2.441, 2.090 anerkannt), Moldawiens (902, 13 anerkannt), Afghanistans (699, 475 anerkannt), der Türkei (668, 113 anerkannt), Georgiens (564, 38 anerkannt), der Mongolei (541, 2 anerkannt), Indiens (479, 2 anerkannt), Nigerias (421, 11 anerkannt), des Iraks (380, 92 anerkannt). [10].

In „Bundesbetreuung“, also in staatlichen Einrichtungen untergebracht und versorgt, befanden sich mit 1. Jänner 2007 1.180 Asylsuchende. 605 Asylberechtigte wohnten in Integrationswohnheimen [10]. Rund 26.000 Asylwerber erhalten im Zuge der „Quotenregelung“ (Bundesländerbetreuung) während des Verfahrens eine staatlich finanzierte Grundversorgung und Betreuung [11].

Die mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretene Novelle der Asylgesetzgebung legte einerseits die gängige Praxis fest und führte andererseits zu einer Verschärfung nicht nur für künftige Asylsuchende, sondern auch für schon lange in Österreich lebende, jedoch unerlaubt eingereiste Personen. Eine Antragstellung auf einen Aufenthaltstitel (Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung) ist nur mehr bei legaler Einreise möglich - oder über eine Ausreise und Antragstellung aus dem Ausland.

Die mögliche Dauer der Schubhaft wurde von bisher sechs auf bis zu zehn Monate verlängert; Schubhaft ist auch während eines laufenden Asylverfahrens jederzeit anwendbar. Allein der Verdacht, eine Person sei über einen sicheren Drittstaat bzw. Dublinstaat eingereist, reicht zur Verhängung von Schubhaft. Für Hungerstreikende wurde die Möglichkeit der Zwangsernährung eingeführt. Nach dem neuen Fremdengesetz können Menschen, die als Kinder von Zuwanderern in Österreich geboren wurden, abgeschoben werden, wenn diese zu einer mindestens zweijährigen Haftstrafe verurteilt wurden. Der Geburtsort ist generell nicht maßgeblich, da das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht seit jeher dem Prinzip des „ius sanguinis“ (wörtlich: Recht des Blutes) folgt, nach dem die Staatsbürgerschaft einer Person an die ihrer Eltern gekoppelt ist.

Die Aufnahme und Unterstützung illegal eingereister Personen wird mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis geahndet. Eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren droht Personen, die Fluchthilfe gewähren. Die Strenge der neuen Gesetzgebung ist publizistisch und juristisch umstritten, da im Strafrecht Familienangehörige niemals zur Anzeige anderer Familienmitglieder verpflichtet sind. Eine Änderung ist jedoch (noch?) nicht in Sicht.

Von den drei möglichen Arten von Arbeitsbewilligungen können Asylwerber seit 1. Jänner 2006 nur die maximal ein Jahr gültige Beschäftigungsbewilligung erhalten. Sie muss jedes Jahr neu vom Arbeitgeber beantragt werden und ist nur für dieses eine Unternehmen gültig. Auch Asylwerber, die vor 2006 bereits einen Befreiungsschein oder eine Arbeitserlaubnis erhalten hatten, können diese nicht mehr verlängern. Nach Ablauf der Gültigkeit muss das Unternehmen um Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung ansuchen, will sie den Asylwerber weiter beschäftigen. Nach Ablehnung eines Asylantrages gibt es keine Möglichkeit zur Legalisierung mehr.

Ein erst in den letzten Jahren auftretendes Phänomen sind Arbeitskräfte aus Deutschland. Diese sind vorzugsweise als Saisonkräfte in Tourismusgegenden anzutreffen, besonders in Tirol, wo sie als Köche, Kellner oder Reinigungspersonal Beschäftigung finden. Viele dieser Personen kommen nach Österreich, weil sie in ihrer Heimat keinen Arbeitsplatz finden können oder in Österreich bessere Erwerbschancen sehen. Eine andere Art von Zuwanderung Deutscher erfolgt durch die wachsende Zahl jener, die in Österreich ein Studium absolviert haben und danach nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren.

Im akademischen Bereich ist wiederum die Zuwanderung deutschen Universitätspersonals festzustellen, das nach Österreich berufen wird (vor allem im Bereich der Medizin, aber auch in geisteswissenschaftlichen Fächern). Auch die Steuergesetzgebung (z. B. das Stiftungsrecht) war und ist ein Grund nach Österreich zu übersiedeln, z.B. für den Fußballfunktionär Franz Beckenbauer oder den Autorennfahrer Ralf Schumacher.

Prognose

Laut Prognosen der Statistik Austria, des Statistischen Zentralamtes der Republik Österreich, halten sich Geburten und Sterbefälle in Österreich noch für etwa 20 Jahre die Waage, danach werden die Geburten- voraussichtlich unter den Sterbezahlen liegen, was zu einem höheren Altersdurchschnitt führen wird. Durch Zuwanderung kann die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 auf rund 9 Millionen anwachsen und das Geburtendefizit teilweise ausgeglichen werden.

Nur in Wien, als einzigem der neun Bundesländer, wird der Altersdurchschnitt niedriger und das Bevölkerungswachstum höher sein als im Bundesdurchschnitt. Die neueste Prognose geht von einem drei mal schnelleren Wachstum für Wien aus als angenommen (24 statt 7 Prozent). So könnte Wien bereits 2031 Zwei-Millionen-Stadt sein. Daraus ergeben sich Probleme in der sozialen Infrastruktur und im Wohnbau, wo bereits 2013 eine jährliche Bauleistung von 10.000 Wohneinheiten nötig ist.

Religion

74,1 % der Bevölkerung gehören der römisch-katholischen Kirche und 4,6 % einer der evangelischen Kirchen (Protestantismus; überwiegend Augsburger Bekenntnis, seltener Helvetisches Bekenntnis: Evangelische Kirche A. B. bzw. H. B.) an. Etwa 180.000 Christen und Christinnen sind Mitglieder orthodoxer Kirchen. Zum jüdischen Glauben bekennen sich etwa 8140 Menschen (Stand: Volkszählung 2001); nach Angaben der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sind es sogar 15.000. Rund 340.000 Personen gehören dem muslimischen Glauben an (der Islam ist in Österreich seit 1912 anerkannte Religionsgemeinschaft). Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. 20.000 Personen sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Letztere streben die volle gesetzliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft an. Etwa 12 % der Bevölkerung gehören keiner der in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften an.

Siehe auch: Geschichte des Christentums in Österreich, Anerkannte Religionen in Österreich, Religionsfreiheit in Österreich, Baptisten in Österreich, Buddhismus in Österreich, Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich, Hinduismus in Österreich, Katholische Kirche in Österreich

Gleichberechtigung der Geschlechter

In der Verfassung ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen festgeschrieben. Historisch entstandene Ausnahmen sind die Wehrpflicht, die nur für Männer gilt, und die Pensionsregelung. Frauen dürfen in Österreich derzeit noch fünf Jahre früher in Altersruhestand gehen als Männer (Ausnahme: Beamtenruhestand). Da dies laut Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, wurde verfassungsgesetzlich bestimmt, das Pensionsantrittsalter der Frauen bis zum Jahr 2027 schrittweise an das der Männer anzupassen.

In fast allen Bereichen ist das Durchschnittsgehalt von Frauen geringer als das Durchschnittsgehalt von Männern (Ausnahme: Beamte). Dies ist einerseits auf eine unvollständige Umsetzung der Gleichbehandlung in der Praxis zurückzuführen und andererseits darauf, dass viele Frauen früher in Ruhestand gehen, einer Teilzeitarbeit nachgehen oder sich der Kindererziehung widmen und daher Aufstiegschancen nicht wahrnehmen. In leitenden Positionen sind zumeist Männer vertreten. Die Tariflöhne in Österreich sind für beide Geschlechter gleich. In Österreich nutzen nur 2 von 100 Männern die Möglichkeit der Karenz mit Kinderbetreuung.

Es wurden zahlreiche Förderungsmaßnahmen für Frauen (positive Diskriminierung) ins Leben gerufen. Bei der Besetzung von öffentlichen Arbeitsstellen sollen Frauen, bei gleicher Qualifikation, Männern vorgezogen werden - trotz höherer Männerarbeitslosigkeit. Die offiziell gemeldeten Arbeitslosenzahlen in Österreich setzten sich 2004 aus 2/3 Männern und 1/3 Frauen zusammen.

Menschenrechte

In Österreich gab es in den letzten Jahren zwei Vorfälle bei Polizeieinsätzen in Zusammenhang mit Personen afrikanischer Herkunft, welche tödlich ausgingen. Diese Fälle der Schwarzafrikaner Marcus Omofuma und Seibane Wague wurden in den Medien und in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert und erörtert. Einige der involvierten Polizisten sowie ein Notarzt wurden wegen fahrlässiger Tötung zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Nach Ansicht von Amnesty International war das Strafausmaß zu gering, jedoch werden auch bei vergleichbaren Fällen mit inländischen Opfern keine höheren Strafen verhängt.

Zum Recht auf freie Meinungsäußerung haben österreichische Gerichte in den letzten Jahren gegen Journalisten mehrere Urteile gefällt, die der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht standgehalten haben. Es wurde bemängelt, dass die österreichischen Gerichte in der Abwägung zwischen den Rechten eines (beleidigten) Politikers und dem Recht auf freie Meinungsäußerung in den Medien der Meinungsfreiheit nicht ausreichend Rechnung getragen hätten.

Sicherheit und Neutralität

Österreich ist derzeit an keinen Kriegshandlungen beteiligt und gilt grundsätzlich als eines der sichersten Länder weltweit.

Die Republik hat 1955 per Verfassungsgesetz die immerwährende Neutralität beschlossen, diese jedoch seit dem Fall des Eisernen Vorhanges sehr weiträumig interpretiert, etwa durch die Teilnahme an dem NATO-Program Partnership for Peace (PfP), welches allerdings durch Artikel 23f der Bundesverfassung gedeckt ist, da es nur friedenserhaltenden Maßnahmen dient und keine Beistandspflicht enthält, sodass auch andere neutrale Länder wie Schweden oder die Schweiz daran teilnehmen. Zu innenpolitischen Diskussionen führt nach wie vor die Frage, inwieweit der Beitritt Österreich zur Europäischen Union die österreichische Neutralität einschränkt. Österreich hat daher in der Westeuropäischen Union (dem militärischen Beistandspakt der EU) nur einen Beobachterstatus, so wie auch andere neutrale Länder der EU, etwa Schweden. Weitergehende Entwicklungen - etwa die Petersberg-Aufgaben und weitere Beschlüsse im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sowie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU - führen zu politischen Diskussionen. Die öffentliche Haltung der beiden Großparteien ist diametral entgegengesetzt, da die SPÖ weiterhin auf einer Beibehaltung der Neutralität und deren Berücksichtigung im Rahmen der EU pocht (sog. "Sonderrolle" mit anderen neutralen Staaten wie etwa Schweden), während die ÖVP für eine stärkere Integration Österreichs in die ESVP bzw. GASP eintritt und in den 1990er-Jahren sogar den Beitritt Österreichs zur NATO als Perspektive bezeichnet hat [12]. Eine formelle Abschaffung des Neutralitätsgesetzes wäre jedenfalls nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat möglich und hätte wegen der Verknüpfung mit dem Staatsvertrag von 1955 auch völkerrechtliche Implikationen, abgesehen davon dass verfassungsrechtlich unklar ist, ob dazu auch eine Volksabstimmung durchzuführen ist.

Nennenswerte Terroranschläge waren etwa die OPEC-Geiselnahme 1975 und 1985 der Abu Nidal Organisation am Flughafen Wien. Anfang 2007 gab es erstmals auch eine Terrordrohung gegen Österreich, auf Grund einiger Soldaten, die sich im Afghanistan-Einsatz befinden. Da die Regierung jedoch keine unmittelbare Bedrohung feststellten konnte, setzten die Soldaten ihren Einsatz fort.

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Österreichs

Urgeschichte bis 15 v. Chr.

Venus von Willendorf

Hauptartikel: Urgeschichte Österreichs

Die ältesten Spuren der Anwesenheit von Menschen in Österreich gehören dem Mittelpaläolithikum, der Zeit der Neandertaler, an. Viele Fundstellen liegen in Niederösterreich, die bekanntesten befinden sich in der Wachau - Darunter auch die Fundorte der beiden ältesten österreichischen Kunstwerke, die figürlichen Frauendarstellungen der sogenannten Tanzenden Fanny von Stratzing/Krems-Rehberg und der Venus von Willendorf.

Nach der schrittweisen Besiedelung aller Regionen Österreichs in der Jungsteinzeit steht die Kupferzeit im Zeichen der Erschließung von Rohstoffvorkommen, vor allem Kupfer. Aus dieser Zeit stammt auch der Fund der berühmten Gletschermumie Ötzi im österreichisch-italienischen Grenzgebiet.

Während der Bronzezeit zwischen dem 3. und dem 1. Jahrtausend vor Christus wurden immer größere Handelszentren und auch Befestigungen, vorwiegend in Rohstoff-Abbaugebieten, errichtet. Im Umkreis von Hallstatt begann die systematische Gewinnung von Salz; nach diesem Ort ist auch die ältere Periode der Eisenzeit, die Hallstattzeit, benannt. Die jüngere Eisenzeit, auch Latène-Kultur genannt, steht im Zeichen der Kelten, welche im Süden und Osten des heutigen Österreich das erste Staatsgebilde errichteten – der Westen wurde zu dieser Zeit von Rätiern besiedelt.

Römische Provinz und Völkerwanderung 15 v. Chr.–700

Römische Provinzen und Orte auf dem Gebiet des heutigen Österreichs
Heidentor bei Carnuntum

Der größte Teil des heutigen, österreichischen Staatsgebiets wurde um 15 v. Chr. vom Römischen Reich besetzt. Der römische Kaiser Claudius richtete während seiner Herrschaft (41–54 n. Chr.) die römische Provinz Regnum Noricum ein, deren Grenzen einen Großteil des heutigen Österreich umfassten. Die östlich von Vindobona (dem heutigen Wien) gelegene Stadt Carnuntum war die größte römische Stadt, weitere wichtige Orte waren Virunum (nördlich des heutigen Klagenfurt) und Teurnia (nahe Spittal an der Drau).

Nach der Ausbreitung des Christentums im 2. Jahrhundert n. Chr. begann der langsame Niedergang des römischen Reiches im Zuge der Völkerwanderung. Nach kontinuierlicher Bedrängung der Provinz Noricum durch die Goten, Slawen und Awaren begann ab dem 6. Jahrhundert die Besiedlung durch die Bajuwaren und, im heutigen Vorarlberg, durch die Alemannen. Im nördlichen Alpenraum hatte sich ab Mitte des 6. Jahrhunderts das baierische Stammesherzogtum gebildet, deren Herrscher aus dem Geschlecht der Agilolfinger stammten. Nur wenige Jahrzehnte später war das römische Reich schließlich endgültig zerfallen.

Frankenreich und Heiliges Römisches Reich 700–1806

Friedrich I. Barbarossa

Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum baierischen Stammesherzogtum im Fränkischen Reich Karls des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich war in der Region des heutigen Niederösterreich seit 856 eine Marchia Orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren, und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (baierischer) Siedlungstätigkeit.

Im Jahr 976 entstand die älteste Ländereinheit auf dem Boden der heutigen Republik Österreich in der Form des selbständigen Herzogtums Kärnten. Im selben Jahr wurde die Marchia Orientalis von Kaiser Otto II. einem Babenberger-Grafen übereignet. Die Marchia Orientalis wurde darin erstmals Ostarrîchi genannt; Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Die älteste bekannte schriftliche Nennung des Namens stammt aus einem in Bruchsal verfassten Dokument vom 1 . November 996. Darin ist eine Schenkung Kaiser Ottos III. an den Bischof von Freising festgehalten, nämlich eines Gebietes „in der gewöhnlich Ostarrichi genannten Region” („regione vulgari vocabulo Ostarrichi”), womit die Region um Neuhofen an der Ybbs gemeint war („in loco Niuuanhova dicto“). Diese Urkunde wird heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München aufbewahrt. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) oder Osterland bekannt und am 8. September 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) auf dem Hoftag in Kreuzhof bei Regensburg zu einem eigenständigen, von Bayern unabhängigen Herzogtum erhoben. Damit beginnt die eigentliche Geschichte Österreichs als selbständiges Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.

1683, Zweite Belagerung von Wien durch die Osmanen

Den Babenbergern folgten ab 1278 die Habsburger, die ihr Herzogtum Österreich durch das gefälschte Privilegium Maius (maius = größer, Komparativ zu lat. magnus = groß) zum Erzherzogtum machten, um ihren besonderen Rang zu betonen. Sie dehnten ihr Herrschaftsgebiet bis 1526 weiter aus und wurden zum Machtfaktor im Heiligen Römischen Reich. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß die Dynastie fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde.

Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburgischen Länder ständigen Angriffen des Osmanischen Reichs ausgesetzt, das von Ungarn aus westwärts strebte. Erst dem berühmten Prinzen Eugen von Savoyen gelang es, die „Türken“ dauerhaft hinter Belgrad zurückzudrängen. Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt.

1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle habsburgischen Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Es legte fest, dass auf Kaiser Karl VI. († 1740), der keinen männlichen Erben hatte, seine Tochter Maria Theresia als Monarchin der österreichischen Erblande folgen sollte. Im Österreichischen Erbfolgekrieg konnte das neue Haus Habsburg-Lothringen die Erbländer großteils für sich behaupten. Als Preußen und Russland im 18. Jahrhundert Polen aufteilten, erhielt Österreich Galizien und Lodomerien zugesprochen.

Franz II. gründete 1804 das Kaisertum Österreich und nahm als Franz I. den Titel Kaiser von Österreich an. 1806 legte er unter dem Druck Napoleons die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nieder, womit dieses auch de jure zu bestehen aufhörte. Somit war er für zwei Jahre der einzige Doppelkaiser der Geschichte.

Kaisertum Österreich (1804–1867) und Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867–1918)

Kaiser Franz Joseph I.

Das neue Kaisertum Österreich war ein Vielvölkerstaat, in dem außer deutsch auch ungarisch, italienisch, tschechisch, polnisch, ukrainisch, rumänisch, kroatisch, serbisch, slowakisch und slowenisch gesprochen wurde. Mit seinen vormals zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Gebieten gehörte es ab 1815 zum Deutschen Bund, in dessen Bundesversammlung der österreichische Gesandte den Vorsitz führte. Das Land Salzburg fiel im Jahr 1816 als Herzogtum an das Kaisertum Österreich, nachdem es seit 1328 ein eigenständiges Fürsterzbistum gewesen war.

Leitender Politiker des österreichischen Biedermeier war der Außenminister und spätere Staatskanzler Metternich. Ihm ging es darum, die Bevölkerung mit Zensur und Spitzelsystem ruhigzustellen, um die alte Ordnung zu erhalten: die absolute Monarchie. Die gleichen Ziele hatten zu dem Zeitpunkt Preußen und Russland, gemeinsam gründeten diese drei Monarchien die Heilige Allianz. Andererseits fand in dieser Epoche auch die Industrialisierung Österreichs statt. 1837 verkehrte zwischen Floridsdorf bei Wien und Deutsch-Wagram die erste Dampfeisenbahn, erstes Teilstück der Nordbahn, der wichtigsten Bahnstrecke der Monarchie.

In der Revolution des Jahres 1848 strebten die Völker der Monarchie nach Demokratie und Unabhängigkeit; Staatskanzler Metternich wurde verjagt. Nur die k. u. k. Armee unter Radetzky, Jelačić und Windisch-Graetz und die Hilfe der russischen Armee sicherten der Monarchie das Überleben. Am 2. Dezember 1848 löste der 18-jährige Franz Joseph den kranken Kaiser Ferdinand I. auf dem Thron ab. Der unerfahrene neue Herrscher hielt 1849 Gericht über die aufständischen Ungarn und ließ ein Dutzend der höchsten ungarischen Heerführer hinrichten. Seine Popularität war in den ersten 20 Jahren seiner Regierung ausgesprochen gering.

k.u.k. Marine Admiral Tegetthoff in der Seeschlacht von Lissa

In der Schlacht von Solferino 1859 ging die Vorherrschaft in Norditalien, in der Schlacht von Königgrätz 1866 der Vorsitz im Deutschen Bund verloren. Der Kaiser musste im Inneren tiefgreifende Reformen durchführen und seine (neo-)absolutistische Regierungsweise aufgeben; gegen seinen zähen Widerstand erfolgte die Umwandlung in eine konstitutionelle Monarchie.

Der mit den Ungarn erzielte Österreichisch-Ungarische Ausgleich von 1867 führte zur Umwandlung der österreichischen Monarchie in die österreich-ungarische Doppelmonarchie. Diese Begünstigung der Magyaren, die in der Innenpolitik nun von Österreich weitestgehend unabhängig wurden, gegenüber den anderen Völkern der Monarchie heizte die Nationalitätenkonflikte nur noch weiter an. Während im österreichischen Reichsrat alle Nationalitäten vertreten waren und 1907 das allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt worden war, blieben die nichtmagyarischen Nationalitäten im ungarischen Reichstag stark benachteiligt und kam ein allgemeines Wahlrecht in Ungarn bis 1918 nicht zustande.

Nach dem erzwungenen Rückzug aus Deutschland und Italien hatte die Monarchie Südosteuropa als neues Einflussgebiet erkoren. Dort gab es aber (von Russland unterstützte) nationale südslawische Staatskonzepte, die mit denen der übernationalen Monarchie konkurrierten: Habsburg wurde für viele politische Aktivisten auf dem Balkan zum Feind, der den nationalen Zusammenschluss behinderte.

Nach dem Attentat von Sarajevo führten die Selbstüberschätzung Österreich-Ungarns und die "Automatik" der europäischen Beistandspakte 1914 zum Ersten Weltkrieg, der 1918 zum Ende der „k.u.k. Monarchie” führte.

Die Gründung der Republik (1918)

Aufbau der Republik Deutschösterreich

Österreich-Ungarn zerfiel. Am 21. Oktober 1918 traten die deutschen Reichsratsabgeordneten (sie bezeichneten sich selbst als Deutsche) zum ersten Mal als Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich zusammen; den Vorsitz hatte Karl Seitz. Ihr Vollzugsausschuss, ebenso unter Seitz' Vorsitz, wurde Staatsrat genannt und bestellte am 30. Oktober 1918 die erste Regierung Deutschösterreichs (die Minister hießen Staatssekretäre); erster Staatskanzler wurde Karl Renner, der 1945 bei der Gründung der Zweiten Republik neuerlich eine wichtige Rolle spielen sollte. Erster "Außenminister" war Viktor Adler. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet Altösterreichs entstand so ein neuer Staat.

Die noch amtierende kaiserliche Regierung versuchte Anfang November 1918, den deutschösterreichischen Staatsrat in die Waffenstillstandsentscheidungen einzubeziehen. Der Staatsrat entschied jedoch, die Monarchie, die den Krieg begonnen habe, müsse ihn auch beenden. Der Waffenstillstand zwischen Österreich und Italien vom 3. November 1918 (die ungarischen Truppen hatten die Front bereits Ende Oktober, zum Austritt Ungarns aus der Realunion mit Österreich, verlassen) wurde somit noch von Kaiser Karl I. und seiner k.k. Regierung verantwortet.

Führende Politiker der k.k. Regierung und des Staatsrates arbeiteten gemeinsam die Erklärung aus, mit der Karl I. am 11. November 1918 auf "jeden Anteil an den Staatsgeschäften" verzichtete. Dies war zwar nicht dasselbe wie eine Abdankung, die Entscheidung über die Staatsform war damit aber de facto gefallen. Am 12. November wurde von der Provisorischen Nationalversammlung formell beschlossen, dass der Staat Deutschösterreich eine demokratische Republik sei.

Erste Republik (1918–1938)

In der Republik waren erstmals auch alle Frauen wahlberechtigt. In den Koalitionsregierungen 1918–1920 entstanden bedeutende Sozialgesetze (z. B. Schaffung der Arbeiterkammer als gesetzliche Interessensvertretung der Arbeiter und Angestellten, Acht-Stunden-Tag, Sozialversicherung). Der Adel wurde im April 1919 abgeschafft, Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen durften nur in Österreich bleiben, wenn sie sich als Bürger der Republik bekannten und jeden Herrschaftsanspruch aufgaben. „Der ehemalige Träger der Krone“ (wie er im Gesetz hieß) wurde, da er die Abdankung verweigerte, auf Dauer des Landes verwiesen, war aber zuvor bereits in die Schweiz ausgereist, um der drohenden Internierung zu entgehen. Die Habsburg-Lothringenschen „Familienfonds“, quasi Stiftungsvermögen zugunsten selbst einkommensloser Habsburger, wurden als Staatseigentum erklärt, individuelles Privatvermögen nicht angetastet.

Einige Gebiete, in denen die Mehrheit der Bevölkerung Deutsch sprach (z. B. Egerland, Südmähren, Südtirol) durften aber auf Wunsch der Siegermächte nicht bei Österreich verbleiben. Im Vertrag von Saint-Germain wurde 1919 der Staatsname „Republik Österreich” vorgeschrieben und der laut Verfassung vorgesehene Beitritt zur neuen Deutschen Republik untersagt.

Am 21. Oktober 1919 wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 das neue österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) beschlossen (es gilt in der Fassung von 1929, mit der das Amt des Bundespräsidenten gestärkt wurde, im Wesentlichen bis heute). Im Jahr 1921 wurde das Burgenland, der überwiegend deutsch besiedelte Teil Westungarns, als selbständiges Land im Bund in die Republik aufgenommen. Die Bundesregierung stellten seit 1920 die Christlichsozialen und ihre Koalitionspartner vom rechten Flügel. Die Sozialdemokraten, Mehrheitspartei im „Roten Wien“, waren auf Bundesebene in scharfer Opposition.

Die Hyperinflation der frühen zwanziger Jahre wurde 1925 durch die Einführung der Schillingwährung beendet. Die konservative Regierung sorgte dafür, dass der Schilling stabil blieb; er wurde als Alpendollar bezeichnet. Kehrseite dieser kargen Wirtschaftspolitik war, dass in der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise kaum staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der enorm hohen Arbeitslosigkeit vorgesehen waren.

Politische Wehrverbände (Republikanischer Schutzbund, Heimwehr usw.) zogen Männer an, die als Sozialdemokraten einen Umsturz fürchteten oder als Rechte die Demokratisierung ablehnten. 1927 wurde in Schattendorf im Burgenland auf waffenlos demonstrierende Schutzbündler gefeuert. Ein Invalider und ein Kind kamen zu Tode. Der Freispruch der Schützen, ein klassischer Justizirrtum, ließ Radikale am 15. Juli 1927 den Justizpalast in Wien stürmen und in Brand stecken. Die völlig überforderte Polizei schoss daraufhin in äußerster Brutalität wahllos in die große Menschenmenge und machte dann Jagd auf flüchtende Demonstranten. Bei der so genannten Julirevolte waren 89 Tote zu beklagen, davon vier Polizisten. Bundeskanzler Prälat Dr. Ignaz Seipel („Keine Milde!“) verteidigte im Parlament das skandalöse Vorgehen der Polizei.

In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise. Der Austromarxismus sprach vom Endziel Diktatur des Proletariats und machte damit allen Konservativen Angst; allerdings wollte man dieses Ziel auf demokratischem Weg erreichen. Auf der rechten Seite des Parteienspektrums machte sich teilweise die Auffassung breit, die Demokratie sei zur Lösung der Probleme des Landes nicht geeignet. Mussolini war dafür Vorbild.

Einer der christlichsozialen Politiker, die diese Haltung vertraten (es gab auch christlichsoziale Demokraten wie Leopold Kunschak), war Bundeskanzler Engelbert Dollfuß. Als der Nationalrat nach dem Rücktritt aller drei Präsidenten (wegen einer Streitfrage um eine Abstimmung) auseinanderging, verhinderte er im März 1933, auf Grund dieser Geschäftsordnungskrise, sein Wiederzusammentreten mit Polizeigewalt und verkündete die „Selbstausschaltung des Parlaments“. Eine von mehr als einer Million Menschen unterzeichnete Petition an Bundespräsident Miklas, für die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes zu sorgen, blieb erfolglos, obwohl Miklas die Verfassungswidrigkeit von Dollfuß' Vorgehen klar war.

Austrofaschismus und Ständestaat

Zur Problematik dieser Bezeichnungen und zur näheren Information siehe die Artikel Austrofaschismus und Ständestaat.

Dollfuß nützte das versehentlich nicht aufgehobene Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917, um fortan Gesetze durch Verordnungen der Bundesregierung zu ändern oder einzuführen. Am 12. Februar 1934 fanden die bis dahin schwelenden Auseinandersetzungen zwischen den regierenden Christlichsozialen (Vaterländische Front) und den oppositionellen Sozialdemokraten im Österreichischen Bürgerkrieg ihren gewaltsamen Höhepunkt. Die Regierung setzte das Bundesheer und seine Kanonen ein. Es folgten einige Todesurteile gegen Schutzbündler, die Absetzung des Wiener Bürgermeisters und das Verbot der Sozialdemokratischen Partei und ihrer Vorfeldorganisationen. Dollfuß proklamierte hierauf am 1. Mai 1934 den Bundesstaat Österreich auf ständischer Grundlage (Ständestaat). Es handelte sich um eine Diktatur, die schon damals (z. B. in einem Privatbrief von Miklas, wie Friedrich Heer berichtet) mit dem Begriff Austrofaschismus bezeichnet wurde.

Wenige Wochen danach kam es zum Juliputsch von Anhängern der in Österreich seit 1933 verbotenen NSDAP. Einigen Putschisten gelang es am 25. Juli 1934, in das Bundeskanzleramt vorzudringen, wo Dollfuß so schwer verletzt wurde, dass er kurz darauf verstarb. Der Putschversuch wurde innerhalb weniger Tage niedergeschlagen. Neuer Bundeskanzler wurde Kurt Schuschnigg.

Die Politik des Ständestaates zielte darauf, Österreich als den besseren deutschen Staat darzustellen. In der Tat war Österreich die um vieles mildere Diktatur: Zahlreiche von den Nazis verfolgte Menschen, vor allem Schauspieler und Schriftsteller, suchten 1934–1938 in Österreich Zuflucht. Im äußeren Erscheinungsbild kopierte das Regime (dies wurde später Konkurrenzfaschismus genannt) Elemente aus dem faschistischen Italien und aus dem nationalsozialistischen Deutschland: Aufmärsche mit einem Fahnenmeer, die Einheitsorganisation Vaterländische Front, das Führerprinzip, das Verbot der Parteien.

Hatte Hitler beim Juliputsch noch den Unbeteiligten gespielt, weil Mussolini Österreich damals noch unabhängig erhalten wollte, so verstärkte sich der Druck des Dritten Reiches auf Österreich nach 1934 von Jahr zu Jahr. Schuschnigg wurde bei Treffen von Hitler eingeschüchtert und erpresst, nationale (= deutschnationale) Minister in seine Regierung aufzunehmen. Als der Kanzler im März 1938 in einem Verzweiflungsakt eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs ankündigte, erzwang Göring durch telefonische Drohungen von Bundespräsident Miklas die Einsetzung einer NS-Regierung. Parallel zu deren Amtsantritt am 12. März 1938 fand der längst vorbereitete Einmarsch der deutschen Truppen (Sonderfall Otto) statt. Zu diesem Zeitpunkt hatten mancherorts, z. B. in Graz, die einheimischen Nazis bereits die Macht ergriffen. Am 13. März 1938 erließ Hitler, von der Begeisterung seiner österreichischen Anhänger motiviert, das ursprünglich von ihm nicht für diesen Zeitpunkt vorgesehene Anschlussgesetz. Sofort begann der Terror gegen jüdische Österreicher, der auch in sogenannten "Arisierungen", das heißt dem Raub an jüdischem Eigentum, seinen Ausdruck fand.

Drittes Reich (1938–1945)

Hauptartikel: Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus

Österreich blieb im Reich zunächst als Land erhalten, am 21. April 1939 wurden dann aber die ehemaligen Bundesländer und Wien durch Gesetz zu „normalen“ Reichsgauen umgebildet, der Name Österreich sollte verschwinden. Dabei wurde das Burgenland zwischen den Gauen Niederdonau und Steiermark aufgeteilt, Osttirol an den Gau Kärnten angeschlossen und der steirische Teil des Salzkammerguts zum Gau Oberdonau geschlagen. Wiens Fläche wurde auf Kosten des Umlandes verdreifacht (Groß-Wien).

Österreich wurde als „Ostmark” und bald danach als „Alpen- und Donaugaue” bezeichnet. Der gebürtige Österreicher Adolf Hitler führte nach seinem beruflichen Scheitern in seinem Heimatland und seiner politischen Karriere in Deutschland Österreich in die nationalsozialistische Willkürherrschaft und ließ in der Folge alle Hinweise auf eine Eigenständigkeit des Landes tilgen. Der 1939 ausgebrochene Zweite Weltkrieg führte schließlich zum Untergang des Dritten Reiches (vgl. Chronologie Zweiter Weltkrieg).

Nachkriegszeit und Zweite Republik

Hauptartikel: Besetztes Nachkriegsösterreich und Geschichte Österreichs

Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches, wurde Österreich als unabhängiger Staat wiederhergestellt. Dies hatten die späteren Siegermächte bereits 1943 in der Moskauer Deklaration angekündigt. Bereits am 27. April trat eine provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Wiedererrichtung der (Zweiten) Republik. Bald darauf wurde die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 in der Fassung von 1929 durch das Verfassungsüberleitungsgesetz wieder in Geltung gesetzt. Ausnahme waren Bestimmungen, die die Umwandlung des Bundesrates in einen Länder- und Ständerat vorsahen. Österreich gewann damit den Status einer gewaltenteilenden, repräsentativen, parlamentarischen und föderalistischen Demokratie zurück.

Die Volkswahl des Bundespräsidenten wurde, wie schon 1932, sistiert und Karl Renner von der Bundesversammlung gewählt. Nach Renners Tod wurde Theodor Körner als Kandidat der SPÖ am 27. Mai 1951 zum Bundespräsidenten gewählt. Dies war somit die erste Volkswahl eines Staatsoberhauptes in der österreichischen Geschichte.

Von 1945 bis 1947 wird Österreich nach dem Willen der Besatzungsmächte durch eine Allparteienregierung (ÖVP, SPÖ, KPÖ) regiert. Ab 19. November 1947 bilden ÖVP und SPÖ eine große Koalition. Diese wird bis 1966 fortgeführt.

Den meisten im Land gebliebenen Österreichern, wenige Jahre vorher großteils noch Hitler-loyale Deutsche, wurde es ab 1945 leicht gemacht, sich vom besiegten Deutschland zu distanzieren. Hatten die Alliierten doch 1943 Österreich als „erstes Opfer Hitlers“ bezeichnet. Gemäß dieser Interpretation weigerte sich die Bundesregierung auch lange, ihrer Pflicht zur Restitution geraubten Vermögens nachzukommen – sie ist daher bis heute nicht abgeschlossen.

Bis 1955 war Österreich, wie auch Nachkriegs-Deutschland, in Besatzungszonen aufgeteilt. Die größte Zone war die russische (UdSSR), zu der Oberösterreich nördlich der Donau (Mühlviertel), Niederösterreich in den Grenzen von 1937 (= vor der Errichtung Groß-Wiens), das wieder errichtete Burgenland und in Wien die Bezirke 2, 4, 10, 20, 21 und 22 gehörten.

Die Russen, wie sie noch heute genannt werden, obwohl zur Roten Armee auch viele Soldaten anderer Nationalitäten der Sowjetunion gehörten, konzentrierten als Deutsches Eigentum beschlagnahmte Betriebe in ihrem USIA genannten Konzern, der sich weder an österreichische Gesetze hielt noch österreichische Steuern bezahlte. An der Enns, Zonengrenze zum von den USA besetzten Oberösterreich südlich der Donau, führten sie strenge Personenkontrollen durch. In einigen Fällen wurden Österreicher von dort direkt nach Sibirien verbracht.

Mit der Unterzeichnung eines Staatsvertrages am 15. Mai 1955 durch die Bundesregierung und Vertreter der Siegermächte und mit dem formal davon unabhängigen (also im Staatsvertrag nicht verankerten) Bekenntnis bzw. der Verpflichtung zur Neutralität und keinen neuen Anschluss anzustreben, erlangte die Republik ihre volle Souveränität am 27. Juli 1955.

Am 26. Oktober 1955, nach dem Abzug der Besatzungssoldaten, erfolgte vom Nationalrat der Beschluss über die Immerwährende Neutralität Österreichs, dieser Tag ist seit 1965 österreichischer Nationalfeiertag. Die Neutralität (heute besser: Bündnisfreiheit) ist eine militärische und bedeutete von Anfang an keine Äquidistanz zu den Wertesystemen von West und Ost; dies wurde 1956 beim ungarischen Aufstand gegen das kommunistische Regime bewiesen, ebenso 1968, als Truppen des Warschauer Paktes die Tschechoslowakei besetzten. Bedingt durch die Neutralität konnten sowohl mit den westlichen Ländern als auch mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half.

Den Konflikt mit Italien wegen des mehrheitlich deutschsprachigen Südtirol, das bis 1918 zu Österreich gehört hatte und nach dem Ersten Weltkrieg italienische Kriegsbeute geworden war, brachte Österreich in den sechziger Jahren vor die UN und erreichte in der Folge für die Südtiroler Bevölkerung eine bis heute bestehende Autonomie (1969).

1956/57 nahm die IAEA, die internationale Atombehörde, ihren Sitz in Wien, 1969 kam die UNIDO, die UN-Organisation für industrielle Entwicklung dazu, später folgten weitere UN-Agenturen.

1966 bis 1970 Alleinregierung der christdemokratischen ÖVP unter Josef Klaus.

1970 bis 1983 sozialistische Alleinregierung unter Bruno Kreisky. Bedeutend für die 1970er Jahre ist die internationale Einbindung und Bedeutung Österreichs, die sich unter anderem durch den Bau der Wiener UNO-City und die Internationalisierung der Palästinenserfrage, die Kreisky erstmals vor die UNO bringt.

1978 fand die Volksabstimmung gegen die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf statt – Österreich produziert bis heute keinen Atomstrom.

1979 wurde Wien nach der Fertigstellung seiner UNO-City offiziell dritter Amtssitz der UN neben New York und Genf. Unabhängig davon siedelte sich die OPEC in Wien an.

1983 bis 1986 kleine Koalition der Sozialdemokraten (SPÖ) mit der damals nationalliberalen FPÖ (Freiheitliche Partei) unter Bundeskanzler Fred Sinowatz (SPÖ). Nach der Wahl des Rechtspolitikers Jörg Haider zum Parteiobmann der FPÖ wurde die Koalition beendet.

Von 1987 bis 1999 Grosse Koalition der Sozialdemokraten (SPÖ) mit der christdemokratischen ÖVP (Bundeskanzler Franz Vranitzky und Viktor Klima, beide SPÖ). In diesen Zeitraum fiel der Beitritt Österreich zur Europäischen Union (1995).

Gegenwart

Seit der Öffnung der Grenzen des früheren Ostblocks 1989/1990 ist Österreich nun nicht mehr an der Ostgrenze des freien Europas, es kam zu verstärkten Wirtschaftsbeziehungen und Investitionen in den Reformländern. In der ersten Hälfte der 1990er Jahre wurden Menschen aus den jugoslawischen Bürgerkriegsländern verstärkt in Österreich aufgenommen.

Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 wurde die Neutralitätspolitik gelockert. Seit dem Beitritt zur Europäischen Union per 1. Jänner 1995 nach einer Volksabstimmung hat sie sich stark verändert. Der Begriff Neutralität ist auf Grund der unterzeichneten EU-Verträge im Wesentlichen nur mehr in der Innenpolitik verwendbar; de facto hat Österreich als Vollmitglied der EU, die eine gemeinsame Verteidigungspolitik anpeilt, diesem Vorhaben zugestimmt und kann daher nicht mehr neutral oder bündnisfrei sein.

Österreich hatte in der zweiten Hälfte 1998 sowie in der ersten Hälfte 2006 die Präsidentschaft des Rats der Europäischen Union inne. 1999 wurde der Euro als Buchgeld eingeführt, ab 1. Jänner 2002 ersetzte der Euro auch als Bargeld den Schilling.

Die SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierungen 1986-2000 wurden 2000-2006 von einer Regierung der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) mit der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) abgelöst. Nach der Spaltung der FPÖ wurde das neugegründete Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) Regierungspartner.

Bei der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006 erreichten die Sozialdemokraten (SPÖ) eine relative Mehrheit; im Jänner 2007 wurde eine Große Koalition unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und Vizekanzler Wilhelm Molterer (ÖVP) gebildet.

Für 2008 haben die EU-Innenminister die Erweiterung des Schengenraums nach Osten angekündigt. Mit dem damit verbundenen Abbau der Grenzkontrollen zu Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien verschwinden die letzten Schatten des Eisernen Vorhangs, der die Entwicklung Ostösterreichs 1945-1989 stark beeinträchtigt hat.

Politik

Wahl-Ergebnisse in Österreich seit 1945, als Hintergrundfarben die Regierungskoalitionen

Hauptartikel: Politisches System Österreichs

Siehe auch: Politische Parteien in Österreich, Endogene Regionalentwicklung, Bundesverfassung (Österreich)

System

Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der (laut Verfassungsnovelle 1929) für 6 Jahre direkt vom Volk gewählt wird.

Regierungschef ist der Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Üblicherweise wird der Parteiobmann der stärksten Parlamentsfraktion mit der Regierungsbildung beauftragt. Dies ist aber keine Verfassungsregel. Der Bundespräsident muss bei der Bestellung des Bundeskanzlers nur darauf achten, dass dieser zum Regieren kein Misstrauensvotum im Nationalrat erhalten darf.

Die Bundesregierung wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (wobei der Bundespräsident Vorschläge auch ablehnen kann). Spricht der Nationalrat der Regierung das Misstrauen aus, muss sie der Bundespräsident abberufen. Er kann die Regierung aber gem. Art. 70(1) B-VG auch von sich aus entlassen. Der Nationalrat kann vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung aufgelöst werden, worauf Neuwahlen auszuschreiben sind.

Institutionen

Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Der Nationalrat mit seinen 183 Abgeordneten wird nach dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht von allen Staatsbürgern (auch im Ausland wohnenden) nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Seine Gesetzgebungsperiode dauert vier, seit 2007 fünf Jahre, wenn sie nicht vom Nationalrat selbst oder von Bundespräsident und Bundesregierung verkürzt wird, um frühere Neuwahlen zu ermöglichen. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer der österreichischen Gesetzgebung. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat.

Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (den Parlamenten der Bundesländer) nach der Bevölkerungszahl beschickt. Er besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates überstimmt werden kann. Nur in Fällen, in denen in die Rechte der Bundesländer eingegriffen wird, besitzt der Bundesrat ein absolutes Vetorecht. Landespolitiker würden den Bundesrat gern als gleichberechtigte zweite Kammer sehen wie den Schweizer Ständerat oder den Senat der Vereinigten Staaten; Kritiker hingegen halten den Bundesrat für überflüssig, da er nie nach Länder-, sondern immer nach Parteieninteressen abstimmt, wie es im Nationalrat der Fall ist.

Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent), der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Der Vorsitzende Franz Fiedler erarbeitete einen eigenen Schlussbericht, da über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Einigung erzielt wurde.

Politische Parteien

Hauptartikel: Politische Parteien in Österreich. Siehe auch: Wahlen in Österreich.

Seit der Gründung der Republik Österreich wird die Politik von zwei großen Parteien, der christlich-konservativen Volkspartei ÖVP (vor dem Zweiten Weltkrieg unter dem Namen Christlichsoziale Partei) sowie der sozialdemokratischen SPÖ (vorher Sozialistische Partei Österreichs), geprägt. Beide entstanden schon während der Monarchie und wurden nach der Befreiung Wiens am Ende des Zweiten Weltkrieges im April 1945 neu bzw. wieder gegründet. Von 1945-1966 und 1986-1999 regierten diese beiden Parteien trotz ihrer weltanschaulichen Gegensätze in einer Großen Koalition. Die positiven Auswirkungen dieser Kooperation wurden unter dem Begriff der Sozialpartnerschaft, die negativen als parteipolitischer Proporz thematisiert.

Drittes, allerdings wesentlich kleineres parteipolitisches Kontinuum ist das deutschnationale Lager, welches sich in der ersten Republik vor allem in der Großdeutschen Volkspartei, in der zweiten Republik im VdU (Verband der Unabhängigen), danach in der FPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs, sammelte. In den ersten Jahren der Zweiten Republik spielte auch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) eine Rolle in der Politik des Landes, seit den 60er Jahren ist sie jedoch als Kleinstpartei auf Bundesebene relativ bedeutungslos. Bei regionalen Wahlen, wie z. B. in Graz, erreicht sie aber auch heute noch nennenswerte Stimmanteile.
In den 80er-Jahren brach das starre, manchmal auch als hyperstabil bezeichnete Parteiensystem (mit einer der höchsten Dichten an Parteimitgliedern weltweit) auf. Einerseits durch den Eintritt der Partei der Grünen auf der linken Seite des Parteienspektrums, andererseits durch die Neupositionierung der FPÖ als rechtspopulistische Partei. Von ihr spaltete sich 1993 das Liberale Forum ab, das allerdings bald wieder von der politischen Bühne verschwinden sollte. Im Jahr 2005 erlebte die FPÖ mit der Gründung des Bündnisses Zukunft Österreich (BZÖ) ihre zweite Spaltung.

Am 11. Jänner 2007 wurde eine Koalitionsregierung von SPÖ und ÖVP unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer angelobt (siehe Bundesregierung Gusenbauer). Vizekanzler wurde Wilhelm Molterer.

Rechtswesen

Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Juni 1811 (ABGB) (in Kraft getreten am 1. Jänner 1812), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des „Anschlusses“ 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und das Aktiengesetz (AktG).

Auch das Verfassungsrecht ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum deutschen Grundgesetz - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung von 1929 angesehen werden, welches sozusagen den „Kern“ des Bundesverfassungsrechts enthält; daneben bestehen jedoch mehr als 1.300 Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955, die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 und das 1994 beschlossene Verfassungsgesetz über den EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 zu nennen.

Das Strafrecht ist in einer modernen Kodifikation, dem Strafgesetzbuch vom 23. Jänner 1974, geregelt. Es kennt außer Strafen auch „vorbeugende Maßnahmen“ (= Unterbringung von geistig abnormen, entwöhnungsbedürftigen oder potentiell rückfälligen Tätern in entsprechenden Anstalten), beide dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft.

Insbesondere Wirtschafts-, Unternehmens- und Kapitalrecht sind durch die 1995 erfolgte Übernahme des Acquis communautaire, des gemeinsamen Rechtsbestandes der EU, und durch die seit dem EU-Beitritt unter Mitwirkung Österreichs erlassenen EU-Richtlinien (= Rahmengesetze) und EU-Verordnungen (= direkt anwendbare Gesetze) sowie durch Letztentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) beeinflusst. Im Zweifelsfall hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang. Österreich hat - wie insgesamt 18 von 27 Mitgliedsstaaten - den EU-Verfassungsvertrag ratifiziert; da das Zustandekommen der nötigen Einstimmigkeit aller Mitgliedsstaaten ausgeschlossen ist, wurde statt des Verfassungsvertrages im Juni 2007 ein "Reformvertrag" angestrebt, der im zweiten Halbjahr 2007 definitiv unterzeichnet werden soll.

Die Gerichtsbarkeit ist in Österreich ausschließlich Angelegenheit des Bundes. Sie wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchster Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verwaltungsgerichtshof und vom Verfassungsgerichtshof wahrgenommen.

Siehe auch: Gerichtsorganisation in Österreich, Justizanstalt

Militärwesen

Hauptartikel: Österreichische Militärgeschichte

Die militärische Landesverteidigung fußt auf der allgemeinen Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger im Alter von 17 bis 50 Jahren. Frauen können einen freiwilligen Wehrdienst ableisten. Das Bundesheer besteht aus ca. 35.000 Mann im Präsenzstand und ca. 75.000 Mann der Miliz. Der Präsenzdienst dauerte bis zum 1. Jänner 2006 acht Monate und seither sechs Monate. Das Militärbudget zählt mit 0,71 % des BIP – rund 1,810 Milliarden Euro – zu den geringsten der Welt.

Seit 1974 können Wehrpflichtige, die einen Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, einen Zivildienst (Wehrersatzdienst) ableisten. Dieser dauert seit 1. Jänner 2006 neun Monate und kann auch im Ausland als Friedens-, Gedenk- oder Sozialdienst abgeleistet werden, wo er jedoch 12 Monate dauert und entgeltlos sein muss.

Finanzpolitik

Der Bundeshaushalt 2005 sieht bei Ausgaben in Höhe von 64,001 Mrd. EUR Einnahmen von 58,866 Mrd. EUR vor, so dass sich ein Defizit in Höhe von 5,135 Mrd. EUR oder 2,1 % des BIP ergibt. Durch unerwartet höhere Steuereinnahmen wird das Defizit jedoch voraussichtlich nur 1,6 bis 1,7 % des Bruttoinlandsproduktes betragen.

Die Verschuldung des Gesamtstaates einschließlich Parafisken erreichte 2005 ihren bisher höchsten Stand mit 154,86 Mrd. EUR, danach sollen die Schulden über 154,5 (2006) auf 154,2 Mrd. EUR (2007) zurückgeführt werden.

Die Schuldenstandsquote wird für 2005 mit 64,3 % veranschlagt (durch die Revision der VGR (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) fällt der Quotient niedriger aus als bisher). Österreich wird damit im EU-Vergleich wie auch schon 2004 weiterhin an der 18. Stelle liegen. Zum Zeitpunkt des EU-Beitritts hatte Österreich noch 69,2 % Schulden, gemessen am BIP. Der Grund für das Absinken der Verschuldungsquote ist der stetige Anstieg des Bruttoinlandsprodukts, was wiederum zu einem großen Teil auf die starken Exportzuwächse seit dem EU-Beitritt, und noch mehr seit der EU-Osterweiterung, zurückzuführen ist.

Das Maastricht-Ziel eines Schuldenstands von höchstens 60 % des BIP hatte Österreich zuletzt 1992 - vor dem Beitritt zur EU 1995 - erreicht.

Der aktuelle Budgetplan (März 2007) der rot-schwarzen Regierung Gusenbauer sieht ein Nulldefizit für frühestens 2010 vor, bis dahin sollen Defizite < 1% des BIP erzielt werden.

Außenpolitik

Hauptartikel: Außenpolitik Österreichs

Die Ressortzuständigkeit für die Außenpolitik liegt in der österreichischen Regierung beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Österreich sah sich, auch im Zusammenhang mit seiner Neutralität, ab der Mitte des 20. Jahrhunderts gerne an der Schnittstelle zweier einander gegenüberstehenden Großmächte - des Westens und des Ostens Europas. Die Außenpolitik bestand demnach oft darin, zur Stabilität der Region und zur kooperativen Neugestaltung der Ost-West-Beziehungen beizutragen. Dieses Konzept ist mit dem Auseinanderfallen des Ostblocks hinfällig geworden. 1995 wurde Österreich Mitglied der Europäischen Union; es ist heute de facto weder neutral noch militärisch bündnisfrei. Mit der NATO arbeitet Österreich in der Partnerschaft für den Frieden zusammen.

Wien ist neben New York und Genf dritter Amtssitz des Sekretariats der Vereinten Nationen und misst daher diesem außenpolitischen Element traditionell einen großen Stellenwert bei. Insgesamt dienten bisher über 50.000 Österreicher unter der UN-Flagge als Soldaten, Militärbeobachter, Zivilpolizisten und zivile Experten in aller Welt. Neben den UN-Stellen gibt es in Wien noch eine Reihe weiterer internationaler Organisationen. Dazu gehören die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO, seit 1957 in Wien), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Sitz der 1960 in Bagdad gegründeten OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries) sowie eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Centrope & Twin City

Hauptartikel: Centrope

Die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland bilden mit Regionen aus dem südlichen Tschechien, der westlichen Slowakei und West-Ungarn die Europaregion Mitte. Rückgrat dieser Region sind die beiden Zwillingsstädte Wien und Bratislava. Ziel ist die Zusammenarbeit im Wirtschafts-, Infrastruktur-, Bildungs- und Kulturbereich. Die Region umfasst rund 6 Millionen Einwohner. Durch den Ausbau der Infrastruktur vergrößert sich das Einzugsgebiet auf 11,3 Millionen Einwohner.

Der Ausbau in den nächsten Jahren konzentriert sich vor allem auf die Region der Zwillingsstädte. Ziel ist, die Achse Wien-Bratislava zum erstrangigen Verkehrsknotenpunkt Zentraleuropas zu entwickeln und einen Korridor nach Asien zu schaffen. Neben neuen Straßenverbindungen zwischen Wien und Bratislava (A6, S8 – die A6 wird 2007 fertig) wird hauptsächlich auf Schienen-, Luft- und Wasserwege gesetzt. Das Konzept des Flughafens Wien, durch Ankauf der Mehrheit am Flughafen Bratislava die Voraussetzungen für ein gemeinsames Flughafensystem beider Städte zu schaffen, wurde allerdings von der neuen slowakischen Regierung nicht goutiert: Sie bleibt Mehrheitseigentümerin und wünscht sich eine Kooperation der beiden Flughäfen ohne Änderung der Besitzverhältnisse.

In Diskussion ist eine Anbindung an die breitspurige Transsibirische Eisenbahn, die ihre westlichen Endpunkte derzeit in Polen, der Ostslowakei und Ungarn hat. Der Ausbau des Donauwasserweges bis zum Schwarzen Meer ist ein wichtiges Anliegen, Umweltschützer erheben allerdings gegen die geplante Vertiefung der Donau zwischen Wien und Bratislava ökologische Einwände.

Diese Infrastrukturvorhaben würden den Güteraustausch zwischen Europa und Asien sehr erleichtern und eine interessante Alternative zum Seeweg über die in Randlage befindlichen Containerhäfen Rotterdam und Hamburg bieten. Ein Ausbau des rumänischen Seehafens Constanţa würde ebenfalls eine stark verkürzte Transportzeit über die Donau nach Mitteleuropa und auch darüber hinaus ermöglichen.

Klimaschutzpolitik

Im März 2007 wurde vom Ministerrat die Österreichische Klimastrategie beschlossen, um bis 2012 die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen, die dem Klimawandel, von dem der Alpenraum in besonderem Maße betroffen ist, entgegenwirken sollen.

Einer der wichtigsten Bestandteile des Umweltschutzes ist der Klimaschutz. Deshalb ist es für das Lebensministerium als zuständige Einrichtung der Bundesregierung eine der wichtigsten Aufgaben, die Klimastrategie durchzusetzen.

Das Umweltbundesamt ist die Fachstelle der Republik Österreich für Umweltschutz und Umweltkontrolle. In dieser Eigenschaft unterstützt das Umweltbundesamt die Bundesregierung bei der Durchsetzung der Klimastrategie.

klima:aktiv ist die Initiative des Lebensministeriums für aktiven Klimaschutz und Teil der Österreichischen Klimastrategie. Eine Vielzahl von klima:aktiv-Programmen gibt aktiv Impulse für Angebot und Nachfrage nach klimaschonenden Technologien und Dienstleistungen.

Der Austrian Council on Climate Change (ACCC) ist der Österreichische Klimabeirat. Der ACCC stellt sich besonders als Informationsportal der nationalen und internationalen Klimapolitik und -forschung dar in Kooperation mit dem Lebensministerium und dem Umweltbundesamt.

Das Klimabündnis Österreich hat das Ziel, die indigenen Völker zu unterstützen. Das Klimabündnis Österreich besteht aus Gemeinden und Städten, allen 9 Bundesländern, Schulen, Bildungseinrichtungen und Betrieben sowie der COICA, einem Zusammenschluss indianischer Organisationen im Amazonasraum.

Die erneuerbaren Energien waren in Österreich seit Jahrzehnten das Rückgrat der Stromerzeugung. Bis 1997 kamen 2/3 der Stromerzeugung aus der Wasserkraft. Bis zum Jahre 2010 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine Quote von 78,1 Prozent erreichen. Der Anteil des Ökostroms soll bis zum Jahre 2010 auf 10 Prozent erhöht werden.[13]. Diese Zielvorgaben sind aus heutiger Sicht jedoch unrealistisch, da der Ökostromanteil kontinuierlich sinkt[14] [15] [16]. Die EU (Abteilung DG Tren) hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund des sinkenden Ökostromanteils eröffnet[17] (VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN NR. 2004/4322 BETREFFEND DIE UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2001/77/EG). Nicht zuletzt durch die Ökostromnovelle vom Mai 2006, seit der (Stand Juli 2007) kein einziges Windrad mehr gebaut wurde [18].

Politische Persönlichkeiten

Bekannte österreichische Staatsmänner und Politiker sind unter anderem Metternich, beim Wiener Kongress 1814/15 "Kutscher Europas", Franz Joseph I., als Kaiser von Österreich und König von Ungarn langjähriges Oberhaupt der Donaumonarchie, sein kurzzeitiger Nachfolger, Karl I., mit dem die Monarchie zu Ende ging, Karl Renner, bei den Republikgründungen 1918 und 1945 in führender Position, Bruno Kreisky, bei Staatsmännern in aller Welt angesehen, und UN-Generalsekretär Kurt Waldheim, später als Bundespräsident wegen seiner Erinnerungen an die deutsche Wehrmacht kritisiert.

Traurige Berühmtheit erlangte der gebürtige Österreicher und 1933 zum nationalsozialistischen Diktator des Deutschen Reiches aufgestiegene Adolf Hitler. Friedenspolitisch intensiv tätig war Bertha von Suttner, die als erste Frau 1905 Friedensnobelpreisträgerin wurde. Für die Einigung Europas setzte sich Richard Coudenhove-Kalergi ein, 1924 Gründer der Paneuropa-Union.

Wirtschaft

Hauptartikel: Österreichische Wirtschaft

In Österreich waren 2001 3.420.788 Personen in 396.288 Arbeitsstätten beschäftigt. Die größte Börse in Österreich ist die Wiener Börse, deren größter Index der ATX ist.

Land- und Forstwirtschaft

Lärchenmischwald in Südösterreich

Etwa 85 % der Fläche Österreichs werden land- (45 %) und forstwirtschaftlich (40 %) genutzt. (1988)

Österreich hat eine sehr kleinstrukturierte Landwirtschaft. Diese versucht sich verstärkt auf Qualitätsprodukte zu spezialisieren, da aufgrund der EU-Erweiterung der Konkurrenzdruck weiter zunimmt. Die österreichischen Bauern setzen verstärkt auf Biologische Landwirtschaft: Mit einem Gesamtanteil von knapp 10 % hat Österreich die höchste Dichte von biologischen landwirtschaftlichen Betrieben in der Europäischen Union. Das landwirtschaftlich wichtigste Gebiet im Anbau von Feldfrüchten ist das Marchfeld in der Nähe von Wien.

Wein ist ein wichtiges landwirtschaftliches Exportprodukt Österreichs. Der Hauptabnehmer des Weines ist, neben der Schweiz und den USA, zu zwei Dritteln Deutschland. Im Jahr 1985 wurde der Weinbau durch den Glykolwein-Skandal zwar stark in Mitleidenschaft gezogen, in der Zwischenzeit haben die Weinbauern ihre Qualitätsweine jedoch wieder so stark verbessert, dass wesentlich mehr Wein exportiert werden kann als vergleichsweise vor dem Skandal.

Durch die großen Waldflächen ist auch die Forstwirtschaft ein bedeutender Faktor, die auch die verarbeitende Holz- und Papierindustrie dementsprechend beliefert. Holz als Rohstoff wird vor allem in den südeuropäischen Raum exportiert.

Jagd und Fischerei dagegen sind eher unbedeutend und werden meist nur für den heimischen Markt oder als Hobby betrieben.

Tourismus

Western Themenpark No Name City in Niederösterreich
Bregenzer Hafen der Bodenseeflotte mit Liegeplätzen für Privatboote

Der Tourismus stellt im Industrieland Österreich den bedeutendsten Wirtschaftszweig dar. Jeder dritte Arbeitsplatz in Österreich hängt direkt oder indirekt mit Tourismus zusammen.

Siehe auch: Tourismus in Österreich

Industrie

Österreich verfügt über eine moderne und leistungsfähige Industrie. Die Verstaatlichte Industrie wurde großteils privatisiert (OMV AG, Voestalpine AG, VA Technologie AG, Steyr Daimler Puch AG, Austria Metall AG). Steyr-Daimler-Puch wurde an den Magna-Konzern verkauft, VA Tech an die Siemens AG, die Jenbacher Werke an General Electric.

Dienstleistungen

Die Dienstleistungen machen in Österreich den größten Anteil der Wirtschaftsleistungen aus. Dies wird vor allem durch den Tourismus, den Handel und die Banken erzielt. Die österreichischen Banken profitieren noch heute vom sehr strengen österreichischen Bankgeheimnis. Nach dem EU-Beitritt wurde die Anonymität der Sparkonten abgeschafft. Aufrecht bleibt aber, dass Konten durch Behörden nicht ohne ausdrückliche richterliche Anordnung geöffnet werden dürfen.

Siehe auch: Tourismus in Österreich, Liste österreichischer Eisenbahngesellschaften

Bruttosozialprodukt

Das Bruttosozialprodukt Österreichs betrug im Jahr 2004 231,8 Mrd. Euro. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurde im Vorjahr mit 235,1 Mrd. Euro beziffert, das entspricht einem BIP von ca. 28.880 Euro pro Einwohner. Bemerkenswert dabei ist die Tatsache, dass rund 5 % des BIP direkt oder indirekt mit dem Wintersport zusammenhängen.

Anteile am Bruttosozialprodukt und der Erwerbstätigkeit:

Bruttosozialprodukt Beschäftigte
Industrie 33% 27%
Landwirtschaft 2% 1%
Dienstleistungen 65% 68%

Arbeitslosigkeit

Im März 2007 waren in Österreich 237.715 Personen arbeitslos gemeldet, was nach nationalen Berechnungskriterien einer Arbeitslosenquote von 6,8 % entspricht (4,4 Prozent nach EU-Berechnung). Am stärksten ist der Dienstleistungssektor betroffen, besonders die Tourismuswirtschaft. Einschließlich der in Schulungen befindlichen Personen sind insgesamt rund 296.800 Personen ohne Arbeit. 139.176 arbeitslosen Männern stehen 98.539 Frauen gegenüber (Stand: März 2007). Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen (Personen unter 25 Jahren) lag im März 2007 bei 36.061.

Diese im europäischen Vergleich günstige Beschäftigungslage kommt bei einer ungewöhnlich niedrigen Zahl älterer Arbeitnehmer zustande: In Österreich stehen nur noch 30 % der 55 - 64-Jährigen in einem Beschäftigungsverhältnis (zum Vergleich: Deutschland 38,6 %, Schweden 68 %, Großbritannien 53,5 %). Die Zunahme der frühzeitigen Pensionierungen steht auch in einem – allerdings schwer zu beziffernden – Zusammenhang mit dem Personalabbau in Staatsunternehmen bzw. Unternehmen mit privatem Rechtsmantel, die dem Staat zur Gänze oder zu bedeutenden Teilen gehören.

Gesetzliche Feiertage

Siehe: Feiertage in Österreich

Wirtschaftskennzahlen

Die wichtigen Wirtschaftskennzahlen Bruttoinlandsprodukt, Inflation, Haushaltssaldo und Außenhandel entwickelten sich in den letzten Jahren folgendermaßen:

Veränderung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), real
in % gegenüber dem Vorjahr
Jahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Veränderung
in % gg. Vj.
3,9 2,7 3,4 0,7 1,0 1,1 2,4 2,0 3,3 ~ 2,5
Quelle: bfai [19] ~ = geschätzt
Entwicklung des BIP (nominal)
absolut (in Mrd. Euro) je Einwohner (in Tsd. Euro)
Jahr 2004 2005 2006 Jahr 2004 2005 2006
BIP in Mrd. Euro 237 245 ~ 257 BIP je Einw.
(in Tsd. Euro)
29,0 29,8 ~ 30,4
Quelle: bfai [19]
Entwicklung der Inflationsrate Entwicklung des Haushaltssaldos
in % gegenüber dem Vorjahr in % des BIP
("minus" = Defizit im Staatshaushalt)
Jahr 2003 2004 2005 2006 Jahr 2003 2004 2005 2006
Inflationsrate 1,3 2,1 2,3 ~ 1,6 Haushalts-
saldo
- 1,6 - 1,2 - 1,5 ~ - 1,6
Quelle: bfai [19] ~ = geschätzt
Haupthandelspartner (2005)
Ausfuhr (in %) nach Einfuhr (in %) von
Deutschland 31,9 Deutschland 42,4
Italien 8,7 Italien 6,7
USA 5,7 Frankreich 4,1
Schweiz 4,6 USA 3,3
Frankreich 4,3 Tschechische Republik 3,3
sonstige Länder 44,8 sonstige Länder 40,2
alle EU-Länder zusammen 71,1 alle EU Länder zusammen 75,5
Quelle: bfai [19]
Entwicklung des Außenhandels
in Mrd. Euro und seine Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
2003 2004 2005 2006
Mrd. Euro % gg. Vj. Mrd. Euro % gg. Vj. Mrd. Euro % gg. Vj. Mrd. Euro
(1.Hj.)
% gg.Vj.
Einfuhr 80,9 5,0 91,1 12,5 96,5 5,9 51,4 11,0
Ausfuhr 78,9 1,9 89,8 13,9 94,7 5,4 51,6 12,7
Saldo - 2,1 - 1,2 - 1,8 - 0,2
Quelle: bfai [19]

Infrastruktur

Verkehr

A 2 Südautobahn

Die Verkehrsinfrastruktur ist geprägt einerseits durch die Lage in den Alpen und andererseits durch die zentrale Lage in Mitteleuropa. Dies gilt für Straßen- und Bahnverbindungen gleichermaßen. Die logistische Erschließung der Alpen erfordert viele Tunnel- und Brückenbauten, die extremen Witterungsbedingungen standhalten müssen. Durch die zentrale Lage gilt Österreich als typisches Transitland, vor allem in Nord-Süd- und Nord-Südost-Richtung, durch die Öffnung des Eisernen Vorhangs auch in Ost-Westrichtung. Das bedeutet aber oft eine wesentlich größere Dimensionierung der Verkehrswege, auch in ökologisch sensiblen Gebieten, was oft zu Widerständen der Bevölkerung führt.

Um diese Gratwanderung zwischen Ökonomie und Ökologie zu bewältigen, sind oft Maßnahmen notwendig, welche dem Land eine Vorreiterrolle im Umweltschutz gebracht haben, vor allem am Kraftfahrzeugsektor. Es wurde in der Alpenrepublik beispielsweise vergleichsweise früh gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Kraftfahrzeug einen Katalysator einzubauen. Ebenso wurden auf bestimmten Strecken nur lärmarme LKW zugelassen. Durch verschiedene Deregulierungen fühlen sich die Bewohner jedoch in bestimmten Regionen, wie im Inntal, von den verkehrsregelnden Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene, vor allem von der EU, im Stich gelassen.


Straßenverkehr

Das österreichische Straßennetz umfasst derzeit:

  • 2.000 km Autobahnen und Schnellstraßen
  • 10.000 km Straßen mit Vorrang (früher Bundesstraßen)
  • 24.000 km Landesstraßen
  • 70.000 km Gemeindestraßen

Das Straßennetz ist größtenteils in öffentlicher Hand. Auf Autobahnen und Schnellstraßen werden PKW mit so genannten Mautvignetten und die LKW kilometerabhängig durch die ASFINAG bemautet.

Die Pflicht, am Tag das Licht einzuschalten, gilt seit dem 15. November 2005 auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge. Kfz-Lenker, die dagegen verstoßen, werden seit dem 15. April 2006 mit Geldbußen (ab 15 Euro aufwärts) belegt.

Siehe auch: Straßensystem in Österreich, Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich, Liste der österreichischen Kfz-Kennzeichen


Schienenverkehr

U-Bahn im Betriebsbahnhof Leopoldau

Hauptartikel: Geschichte der Eisenbahn in Österreich

Der größte Teil der Eisenbahnstrecken wird durch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) betrieben, die größte österreichische Eisenbahngesellschaft. Ein geringerer Teil sind nichtbundeseigene Eisenbahnen, teilweise privat, teilweise im Besitz der Bundesländer.

S-Bahnen gibt es derzeit nur in den Regionen rund um Salzburg und Wien, ab Dezember 2007 auch um Innsbruck. Weitere S-Bahn-Systeme sind für Graz und Linz geplant.

Wien ist die einzige österreichische Stadt mit einem klassischen U-Bahnnetz. Straßenbahnen gibt es in den Städten Gmunden, Graz, Innsbruck, Linz und Wien. Außerdem gibt es in Serfaus in Tirol eine unterirdische Luftkissenschwebebahn, welche manchmal auch als kleinste U-Bahn der Welt bezeichnet wird.


Schifffahrt

Vindobona der DDSG Blue Danube am Handelskai in Wien

Die bedeutendste Schifffahrtsstraße, sowohl für den Passagier- als auch für den Güterverkehr, ist die Donau (siehe Donauschifffahrt). Der Personenschiffsverkehr, der bereits in der Habsburgermonarchie mit der DDSG als damals größter Binnenreederei der Welt forciert wurde, dient heute hauptsächlich dem Tourismus und findet auch auf dem Inn und auf den größeren Seen statt und wird durch die DDSG Blue Danube als Nachfolger durchgeführt. Mit dem Twin-City-Liner, der Wien mit Bratislava verbindet, existiert seit kurzem auch eine für Berufspendler interessante Verbindung. Meist werden die Gewässer nur im Sommerhalbjahr befahren. Im Güterverkehr wird fast ausschließlich die Donau genutzt, die durch den Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals wesentlich aufgewertet wurde und so viel Transitverkehr von der Nordsee bis ans Schwarze Meer aufnehmen kann. Hauptsächlich werden Schüttgüter befördert. Die einzigen österreichischen Güterhäfen sind Linz, Enns, Krems und Wien.

Siehe auch: Österreichische Handelsmarine (zivile und Handelsschifffahrt)


Luftfahrt

„Die Fliege“ Niki Airbus A320-200

Hauptartikel: Luftfahrt in Österreich

Die größte nationale Fluggesellschaft ist die Austrian Airlines Group (Austrian Airlines, Lauda Air, Austrian Arrows, Slovak Airlines). Mit Niki besitzt Österreich seit 2003 auch eine Billigfluglinie. Daneben ist InterSky eine regionale Billigfluglinie, die von Friedrichshafen aus fliegt. Andere regionale Fluggesellschaften sind die Welcome Air und die Air Alps.

Wichtigster Flughafen ist der Flughafen Wien-Schwechat, daneben haben Graz (Flughafen Graz-Thalerhof), Linz (Flughafen Linz-Hörsching), Klagenfurt (Flughafen Klagenfurt), Salzburg (Salzburg Airport W. A. Mozart) und Innsbruck (Flughafen Innsbruck) internationale Anbindungen. Für Vorarlberg stehen die internationalen Flughäfen Altenrhein (CH) und Friedrichshafen (D) zur Verfügung. Nur von regionaler Bedeutung sind die 49 Flugplätze, von denen 31 über keine asphaltierte Landebahn verfügen und von den restlichen 18 asphaltierten nur vier eine Landebahn mit über 914 Metern Länge besitzen. Geschichtlich bedeutsam ist davon der Flugplatz Wiener Neustadt, aber auch der aufgelassene Flughafen Aspern. Sie waren die ersten Flugfelder Österreichs, wobei der Flughafen Aspern zwischen seiner Eröffnung 1912 und dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs 1914 als größter und modernster Flughafen Europas galt. Zudem existieren noch mehrere Flugplätze der Österreichischen Luftstreitkräfte wie beispielsweise in Wr. Neustadt, Zeltweg, Aigen/Ennstal, Langenlebarn/Tulln.

Weitere internationale Bedeutung erlangt Österreich in der Luftfahrt durch die Zusammenlegung der Kontrolle für die oberen Lufträume (ab 28.500 Fuß oder 9200 Metern) von bislang acht mitteleuropäischen Staaten (Österreich, Bosnien und Herzegowina, Tschechische Republik, Kroatien, Ungarn, Italien, Slowenien und Slowakei). Dieses CEATS (Central European Air Traffic Services) genannte Programm sieht ein Kontrollzentrum für den gesamten mitteleuropäischen oberen Luftraum (CEATS Upper Area Control Centre, CEATS UAC) vor, das in Fischamend östlich von Schwechat zu finden sein wird. Die nationalen Belange der Flugsicherung und Zivilluftfahrt erfüllt die Austro Control Gesellschaft für Zivilluftfahrt m.b.H. mit Sitz in Wien.

Energieversorgung

Hauptartikel: Österreichische Energiewirtschaft

Elektrische Energie

Die Kölnbreinsperre der Maltakraftwerke – Der größte Speicher Österreichs

Elektrische Energie wird überwiegend aus Wasserkraft (knapp unter 60 %), sowohl aus Laufkraftwerken an der Donau, der Enns, Drau und vielen kleineren Laufkraftwerken, als auch aus Speicherkraftwerken, wie dem Kraftwerk Kaprun oder den Maltakraftwerken gewonnen. Zur Deckung von Spitzenstrom werden zusätzlich zu den Speicherkraftwerken auch Gasturbinenkraftwerke betrieben. 2 % der Stromerzeugung erfolgen durch Windenergieanlagen, die hauptsächlich im windreichen Osten Österreichs (Weinviertel, Pannonische Tiefebene) angesiedelt sind.
Strom aus Atomkraftwerken wird auf Grund des Atomsperrgesetzes nicht hergestellt. In den 1970er Jahren wurde zwar das Kernkraftwerk Zwentendorf errichtet, es ging aber nach einer Volksabstimmung 1978 nie in Betrieb.

Die Verteilung erfolgt hauptsächlich durch neun Landesgesellschaften, die auch die letzte Meile zum Endverbraucher haben. Daneben gibt es einige kleinere Versorger, die meist auch im Besitz der öffentlichen Hand sind.

Die Erdgas-Hochdruckleitung LinzBad Leonfelden am Linzer Hafen

Gas- und Ölversorgung

Bei der Erdgasversorgung ist Österreich weitgehend vom Ausland abhängig. Zwar gibt es auch in Österreich Erdgasvorkommen, hauptsächlich im Marchfeld und Weinviertel, wo sich auch unterirdische Pufferspeicher als Sicherheitslager befinden, doch tragen diese nur rund 20 % des Jahreserdgasverbrauchs Österreichs bei. Traditionellerweise erfolgt die Hauptversorgung aus Russland, von wo aus Österreich seit 1968 als erstes europäisches Land westlich des Eisernen Vorhangs sein Erdgas bezieht. 5 große Erdgaspipelines durchqueren Österreich, die auch große Teile West und Mitteleuropas mit Erdgas versorgen.

Hauptimportland für Erdöl ist mit Stand 2003 Saudi-Arabien. Die einzige Raffinerie befindet sich in Schwechat und wird von der OMV AG betrieben. Die weltgrößte Binnenraffinerie wird außerdem von der Transalpinen Ölleitung und in weiterer Folge von der Adria-Wien Pipeline gespeist.

Schule und Ausbildung

Hauptartikel: Schulsystem in Österreich

In Österreich wird das Schulwesen durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne österreichweit vereinheitlicht. In Österreich besteht Unterrichtspflicht für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten. Diese beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September. Die allgemeine Unterrichtspflicht dauert neun Schuljahre.

Universitäten gibt es in Österreich in der Bundeshauptstadt Wien (8), in den Landeshauptstädten Graz (4), Linz (4), Salzburg (3), Innsbruck (3) und Klagenfurt, sowie in Leoben und Krems. Die Fachhochschule ist eine alternative akademische Ausbildungsform, welche in Österreich seit 1994 existiert.

Siehe auch: Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Schülerzeitung

Notrufdienste & Team Österreich

In Österreich existieren für jeden Notrufdienst größtenteils separate Leitzentralen. Notrufnummern können von jeder Telefonzelle kostenlos gewählt werden. Die Notrufnummern gelten österreichweit und lauten für die Feuerwehr „122“, für die Polizei „133“ und für den Rettungsdienst „144“. Zudem gibt es noch weitere Notrufnummern, die ebenfalls kostenlos gewählt werden können, wie beispielsweise der Euronotruf „112“.

Feuerwehr

Hauptartikel: Feuerwehr in Österreich

Das österreichische Feuerwehrsystem basiert fast vollständig auf Freiwilligen Feuerwehren. Nur in den sechs größten Städten wird der Brandschutz von Berufsfeuerwehren wahrgenommen. Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer, während der Katastrophenschutz Kompetenz des Bundes ist, er wird aber neben dem Bundesheer über den Katastrophenhilfsdienst ebenfalls von den Feuerwehren wahrgenommen.

Rettungswagen des ÖRK aus Graz

Polizei

Österreichweit wurde 2005 die für ländliche Gebiete zuständige Bundesgendarmerie mit den in den Städten vorhandenen Bundessicherheitswachekorps und den Kriminalbeamtenkorps zum neuen Wachkörper Bundespolizei zusammengelegt. Ziel dieser Maßnahme war, Zweigleisigkeiten in der Organisation zu beseitigen und die Effizienz zu erhöhen.

Rettung

Hauptartikel: Rettungsdienst in Österreich

Bei Unfällen mit Verletzten wird in Österreich die Rettung informiert. Vor allem in den ländlichen Gebieten übernimmt das Österreichische Rote Kreuz den Rettungsdienst. Daneben unterhalten andere Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hospitaldienst Austria und das Grüne Kreuz Rettungswachen. In Wien teilen sich die städtische Wiener Rettung und die Hilfsorganisationen die Aufgabe, in Sankt Pölten wird die Notfallseinsatzbereitschaft wöchentlich abwechselnd an den Arbeiter-Samariter-Bund und das Österreichische Rote Kreuz zugeteilt. Niederösterreich unterhält für die Koordination von Rettungseinsätzen die LEBIG (Leitstellen - Entwicklungs, Betriebs- und Integrations Ges.m.b.H.), welche die Rufnummer "144" terminiert und den Auftrag je nach verfügbaren Ressourcen an eine Rettungswache oder direkt an ein verfügbares Einsatzfahrzeug vergibt. In Vorarlberg ist dafür die RFL (Rettungs- und Feuerwehr Leitstelle) zuständig, welche über die Nummer "122" und "144" erreicht werden kann und sowohl Rettungs- als auch Feuerwehreinsätze koordiniert. Rettungshubschrauber spielen eine sehr wichtige Rolle im österreichischen Rettungsdienst. Das Land dürfte über die größte Dichte an Rettungshubschraubern weltweit verfügen. Flächendeckend stellt der Christophorus Flugrettungsverein des ÖAMTC 16 Hubschrauber, daneben sind vor allem in den Tourismus-Regionen mehrere private Anbieter tätig.

Siehe auch: Luftrettung in Österreich, Telefonvorwahl (Österreich)

Sonstige Notrufnummern

Überdies gibt es in Österreich noch eine Reihe weiterer Notrufnummern. Bei einer Vergiftung kann die Vergiftungsinformationszentrale in Wien über "(01) 406 43 43" erreicht werden und wird über Erste Hilfe Maßnahmen informiert. Die Psychiatrische Soforthilfe erreicht man unter "(01) 313 30", den Frauennotruf unter "(01) 717 19", die Tierschutz Helpline unter "(01) 4000-8060" sowie die Todesfall und ärztliche Totenbeschau unter "(01) 797 75-87890". Alle diese Notrufnummern sind 24 Stunden erreichbar.

Team Österreich

Das Team Österreich ist ein Projekt das aus Freiwilligen Helfern besteht, die zum Beispiel bei Naturkatastrophen zum Einsatz kommen. Die Einschulung erfolgt dabei dann vor Ort und in wenigen Minuten (zB Sandsäcke befüllen). Um am Team Österreich teilnehmen zu können, ist eine Registrierung im Internet Notwendig mit der Angabe von speziellen Fähigkeiten um im jeweiligen Ernstfall schnell eine Gruppe aus den freiwilligen Helfern bereitstellen zu können.

Wetterdienst

Wetterstationen befinden sich übers ganze Land verteilt, in größeren Städten und in allen Landeshauptstädten. Die nationale Einrichtung für meteorologische und geophysikalische Dienste ist die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mit mehreren Zweigstellen in den Bundesländern. Die aktuellen Wetterdaten und Wetterentwicklungen lassen sich, auf Internetseiten gesammelt, für viele Orte abrufen und außerdem über Radio und Fernsehen verfolgen. In Zukunft soll außerdem ein zuverlässiger Unwetterwarndienst im Internet angeboten werden. Zusätzlich gibt es noch die Flugwetterdienste oder spezielle Systeme, wie das Blitzortungssystem ALDIS, die auch mit der ZAMG zusammenarbeiten und Daten austauschen.

Zusätzlich zu den Wetterdiensten gibt es in den meisten Bundesländern bedingt durch die alpinen Lagen Lawinenwarndienste, die Informationen der meist örtlich eingerichteten Lawinenkommissionen weitergeben.

Ein weiterer Dienst, der in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Hochwasserwarndienst, der vor bevorstehenden Hochwasserereignissen die betroffene Bevölkerung warnt. Er ist bei den jeweiligen Landesregierungen angesiedelt.

Medien

Hauptartikel: Medien in Österreich

Die öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt Österreichs ist der österreichische Rundfunk ORF mit den Kanälen ORF 1 und ORF 2 sowie TW1 und ORF SPORT PLUS, welche sich eine Sendefrequenz teilen. Die wichtigsten Privatsender sind ATV, GoTV, Puls TV mit seinen Programmfenstern bei ProSieben, Sat.1 und kabel eins und das kostenpflichtige Premiere Austria.

Der ORF betreibt drei österreichweit, sowie neun regional je Bundesland ausgesendete Radiokanäle Ö2. Bundesweite Radiosender sind: Der Kultur- und Informationskanal Ö1, der Musiksender Ö3 sowie der alternative Radiosender FM4. Die wichtigsten und beliebtesten, privaten Radiosender sind KroneHit, Radio Energy in Wien sowie die österreichweite Antenne-Radiokette.

Der Verlag Mediaprint, entstanden aus einer Fusion im Jahr 2001, gibt die beliebteste Tageszeitung Österreichs, die Kronen Zeitung, die Printmedien NEWS und Profil sowie den Kurier heraus und ist somit die mächtigste Vertriebsgesellschaft des Landes. Weitere Tageszeitungen sind beispielsweise Der Standard, Die Presse, Salzburger Nachrichten, Vorarlberger Nachrichten sowie die jeweiligen regionalen Ausgaben der Kleinen Zeitung. Auch die neue Tageszeitung Österreich, nach dem Vorbild der USA Today, findet immer mehr Leser.

Siehe auch: Liste der österreichischen Fernsehsender, Liste der österreichischen Hörfunksender, Liste österreichischer Zeitungen, Liste österreichischer Journalisten, Geschichte der Wochenschau in Österreich, Österreichische Mobilfunkgesellschaften

Kommunikation

Trotz der schwierigen topografischen Bedingungen besitzt Österreich ein gut ausgebautes Telekommunikationsnetz. Es besteht praktisch eine restlose Netzabdeckung im gesamten Bundesgebiet von Festnetz- und Mobiltelefonie. Dienste wie UMTS funktionieren derzeit nur in Ballungsgebieten werden aber ständig ausgebaut. Zu den größten Anbietern zählen die Telekom Austria, Mobilkom Austria, Drei, One, T-Mobile Austria, UPC Telekabel und Tele2UTA. Durch die hohe Dichte an Anbietern, sind die Tarife in Österreich relativ günstig im Vergleich zu anderen Ländern.

Die überraschend lückenlose Netzabdeckung in Österreich begründet sich zum Teil darin, dass das Land für Mobilfunkanbieter ideale Voraussetzungen für Technologie- und Marktstudien bietet. Neue Technologien im Bereich Mobilfunk und Datenübertragung werden oftmals initial in Österreich eingeführt. Die Resonanz der Bevölkerung gilt als Maßstab für den Erfolg der Technologie in anderen Ländern, in welchen ein derartiger „Feldversuch“ eine weitaus größere finanzielle Belastung erzeugen würde.

Highspeedinternet ist fast überall in Österreich möglich. Der größte österreichweite Netzbetreiber ist die Telekom Austria, gefolgt von Tele2UTA und UPC. Regionale Datennetze existieren in Ballungsgebieten und häufig auch in Gemeinden oder größeren Gebietsverbänden.

Siehe auch: Telefonvorwahl (Österreich)

Kultur

Hauptartikel: Österreichische Kultur

Im 18. und 19. Jahrhundert war Wien ein Zentrum des Musiklebens. Bis heute bestehen viele Opernhäuser, Theater und Orchester sowie Traditionen wie das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker und zahlreiche Festspiele. Darüber hinaus gibt es eine vitale Kabarettszene. Auf kulinarischem Gebiet haben die Wiener Kaffeehauskultur, der Heurige sowie zahlreiche landestypische Gerichte eine lange Tradition. Im Jahr 2003 war Graz Kulturhauptstadt Europas. Zur Verbreitung der österreichischen Kultur im Ausland dient das Österreichische Kulturforum. Acht Bauten oder Landschaften Österreichs gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Musik

Wolfgang Amadeus Mozart

Komponisten der klassischen Epoche sind etwa Wolfgang Amadeus Mozart aus Salzburg und Ludwig van Beethoven aus Bonn, die beide in Wien wirkten, außerdem Joseph Haydn, Franz Schubert, Anton Bruckner oder Johann Strauß (Sohn), der „Walzerkönig“. Bekannt bei Liebhabern der Musik des 20. Jahrhunderts sind auch Gustav Mahler, Arnold Schönberg, Alban Berg und Anton von Webern. Dieser Tradition folgten Dirigenten wie Erich Kleiber, Herbert von Karajan, Karl Böhm, Nikolaus Harnoncourt.

Auf dem Gebiet der zeitgenössischen Musik konnten sich György Ligeti, Friedrich Cerha oder Georg Friedrich Haas etablieren.

Das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker wird in 44 Staaten übertragen; gespielt werden Walzer, Polkas und Märsche, regelmäßig solche von Johann Strauß (Sohn).

Abseits der klassischen Musik sind der Schlager, Bands aus dem Austropop wie die S.T.S. oder Austria3 und deren Einzelkünstler (Wolfgang Ambros, Georg Danzer, Rainhard Fendrich) sowie die derzeit erfolgreichste Österreicherin auf dem Chartsektor, Christina Stürmer, bekannt.

International erfolgreich waren Johann „Hans“ Hölzel alias Falco, Hubert von Goisern und DJ Ötzi. Internationale Bedeutung erwarb sich auch die elektronische Musik aus Österreich, darunter etwa Kruder & Dorfmeister.

Tradition haben außerdem die Volksmusik sowie die volkstümliche Musik.

Viele alternative Musikgruppen entwickelten sich neben dem Mainstream in Österreich, die auch europaweit szenebekannt sind. Dazu zählen die Rockgruppen Kurt Ostbahn, DENK, die Linzer Hip-Hopper Texta, die Punkband Red Lights Flash aus Graz oder die Metal-Band Belphegor aus Salzburg, um nur einige zu nennen.

Theater

Theater-Künstler aus Österreich sind unter anderem Max Reinhardt, Karl Farkas, Curd Jürgens, Maximilian Schell, Romy Schneider, Senta Berger, Oskar Werner, O. W. Fischer, Otto Schenk, Klaus Maria Brandauer, Martin Kusej.

Kabarett

Siehe: Geschichte des Kabaretts in Österreich

Film

Hauptartikel: Kino und Film in Österreich

Filmregisseure aus Österreich sind Barbara Albert, Franz Antel, Ruth Beckermann, Dieter Berner, Robert Dornhelm, Florian Flicker, Nikolaus Geyrhalter, Michael Glawogger, Wolfgang Glück, Michael Haneke, Jessica Hausner, Michael Kreihsl, Fritz Lang, Bady Minck, Franz Novotny, Peter Patzak, Otto Preminger, Stefan Ruzowitzky, Anja Salomonowitz, Hubert Sauper, Ulrich Seidl, Götz Spielmann, Josef von Sternberg, Erich von Stroheim, Hans Weingartner, Virgil Widrich, Billy Wilder.

Siehe auch: Filmfestivals in Österreich, Österreichische Filmgeschichte

Literatur

Hauptartikel: Österreichische Literatur

Namhafte Schriftsteller sind etwa Franz Grillparzer, Joseph Roth, Johann Nestroy, Robert Musil, Ingeborg Bachmann, Karl Kraus, Friedrich Torberg, Felix Mitterer, Thomas Bernhard und Peter Handke, wie auch die 1905 mit dem Friedensnobelpreis geehrte Bertha von Suttner und die 2004 mit dem Literaturnobelpreis ausgezeichnete Elfriede Jelinek. Schriftsteller der österreichischen Volksgruppen sind Janko Ferk, Gustav Janus und Florjan Lipus, der von Peter Handke in das Deutsche übersetzt wurde.

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Erwin Schrödinger

Wissenschaft

Österreich war in den frühen Jahren des 20. Jahrhunderts eine bedeutende Wissenschaftsnation. Es brachte Denker und Forscher hervor wie die Begründer der Quantenphysik Wolfgang Pauli und Erwin Schrödinger, den Begründer der Psychoanalyse Sigmund Freud, die Philosophen des Wiener Kreises und Ludwig Wittgenstein, den Vater der Tierpsychologie Konrad Lorenz, den Automobilbauer Ferdinand Porsche, den Erfinder Viktor Kaplan, den Wegbereiter der Thermodynamik Ludwig Boltzmann, den Entdecker der Benzol-Struktur Johann Josef Loschmidt, den Entdecker der Blutgruppen Karl Landsteiner, den Retter der Mütter Ignaz Semmelweis sowie die Ökonomen Carl Menger und Friedrich August von Hayek.

Siehe auch: Liste der österreichischen Nobelpreisträger

Essen und Trinken

Hauptartikel: Österreichische Küche

Bedingt durch die österreichische Geschichte haben vor allem Kochkünste aus Ungarn, Böhmen, Italien und Frankreich Einfluss auf heimische Gerichte. Vervielfältigt wird die Küche durch traditionelle regionale Kochkunst aus den Bundesländern. Typische österreichische Gerichte sind das Wiener Schnitzel, Brathendl, Gulasch oder Fischgerichte wie Karpfen und Forelle. Weltweite Bekanntheit haben zudem auch Süßspeisen erlangt, so zum Beispiel die Sacher-Torte, der Apfelstrudel oder der Kaiserschmarrn.

Wiener Schnitzel

Die Essenseinnahme erfolgt vorwiegend zu Hause. Ist dies nicht der Fall werden Gaststätten und Restaurants bevorzugt. Der Trend zur schnellen Essenseinahme hat in den letzten Jahren zugenommen und erfolgt häufig an Kebap Imbissen, den Fastfoodketten und den traditionellen Würstelständen.

In den östlichen Bundesländern hat sich eine Heurigenkultur entwickelt, die auch für immer mehr Touristen zu einem Fixpunkt wird. Wein und kalte Speisen stellen hier das Angebot.

Große Tradition hat der Weinanbau. Innereuropäisch und auch in Übersee erfreut sich der österreichische Wein großer Beliebtheit und auch im Land selbst wird mit knapp 40 Liter pro Kopf und Jahr gerne Wein getrunken.

Bier hat eine ebenso große Bedeutung in Österreich. Mit knapp 109 Litern Verbrauch pro Kopf und Jahr und 140 Brauereien darf sich Österreich als Biernation bezeichnen.

Verschiedene österreichische Kaffeevariationen bilden das Sortiment heimischer Kaffeehäuser. Speziell die Wiener Spezialitäten zählen neben französischen und italienischen zu den traditionsreichsten in Europa.

Sport

Die beliebteste Sportart der Österreicher ist das Skifahren, gefolgt von Fußball und Radfahren. Auch Wandern und Bergsteigen genießt in allen Altersgruppen einen zunehmend hohen Stellenwert. (Stand: 2006)

Wintersport

Aufgrund seiner Geographie zählt Österreich in zahlreichen Wintersportarten zur Weltspitze, wie etwa in alpinen Ski-Bewerben, im Skisprung oder im Snowboarden. Der Wintersport genießt in Österreich einen hohen Stellenwert und dessen Fernsehübertragungen, vor allem jene der Ski-Alpin-Bewerbe, erreichen weite Teile der Bevölkerung. Bekannte Ski-Sportler der letzten Jahre sind z. B. Hermann Maier, Renate Götschl, Alexandra Meissnitzer, Benjamin Raich, Michael Walchhofer, Marlies Schild und Rainer Schönfelder. An erfolgreichen Skifahrern der Vergangenheit wären Toni Sailer, Karl Schranz, Franz Klammer, Stephan Eberharter, Annemarie Moser-Pröll, Petra Kronberger oder Michaela Dorfmeister hervorzuheben. So war z. B. Fernsehmoderator Armin Assinger einst Skirennläufer, auch Schlager-Star Hansi Hinterseer fuhr früher als Profi Slalomhänge hinab.

Weitere erfolgreiche Wintersportler sind beispielsweise die Rodler Markus Prock, Wolfgang und Andreas Linger und das österreichische Skisprung-Team um Andreas Widhölzl, Thomas Morgenstern und Martin Höllwarth, welches in den letzten Jahren zahlreiche Weltcup-Siege für sich verbuchen konnte. Nicht mehr aktive Skisprung-Größen wie Anton Innauer, Hubert Neuper oder auch Andreas Goldberger sind heute als Trainer und oft auch als Co-Fernsehmoderatoren tätig.

Sommersport

Auch im Sommersport, bzw. ganzjährig ausübbaren Sportarten kann Österreich immer wieder nennenswerte Erfolge für sich verbuchen, doch erreichen diese, bis auf den Fußball, bei weitem nicht die Reichweite des Wintersports, gemessen am Interesse der Bevölkerung. Bei Erfolgen im Zuge von Großereignissen wie den Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften gelangen diese Sportarten naturgemäß dennoch ins mediale Rampenlicht. Derartige Sportarten, in welchen Österreicher regelmäßig zu den potentiellen Sieganwärtern zählen, sind vor allem der Segelsport (Roman Hagara, Hans-Peter Steinacher), Judo (Peter Seisenbacher), Schwimmen (Mirna Jukic und Markus Rogan), Beachvolleyball (Europameister 2003 und 2007) sowie die Formel 1 (Ex-Rennfahrer Niki Lauda, Jochen Rindt, Gerhard Berger).

Im Jahr 2003 holte Werner Schlager den Weltmeistertitel im Tischtennis, 1996 wurde Thomas Muster als erster Österreicher überhaupt Nummer 1 der Tennisweltrangliste, nachdem er ein Jahr zuvor den Grand-Slam-Titel von Paris - die French Open - gewonnen hatte. Im Dezember 2005 erschwamm Markus Rogan bei der Kurzbahn-Schwimm-EM über 200-m-Rücken einen neuen Weltrekord, den ersten für Österreich seit 1912.

Vereinssport

Thomas Vanek, Eishockey-Crack der Buffalo Sabres

Der Vereinssport besitzt in Österreich einen sehr hohen Stellenwert. In manchen Gemeinden und Städten sind mehr als die Hälfte der Einwohner in Vereinen sportlich aktiv. Vor allem der Fußball besitzt, besonders in Wien, lange Tradition, aber auch weniger bekannte Sportarten stoßen mancherorts auf regen Zulauf. So zählt Österreich beispielsweise im Faustball (besonders Vereine aus Oberösterreich) zur Weltspitze und wurde 2007 erstmals Herren-Weltmeister, hat außerdem eine der besten American Football-Ligen weltweit, und manche der an der Donau oder an größeren Seen gelegenen Gemeinden haben eigene Wassersportvereine.

Hypo Niederösterreich zählt im Frauenhandball zur Zeit ebenso zur europäischen Spitze wie die Vikings Vienna im American Football. Größte Erfolge im Fußball in jüngerer Vergangenheit waren das Erreichen Finales des UEFA-Cups durch den SV Austria Salzburg 1994 sowie die drei Endspielteilnahmen im Europacup der Cupsieger durch die Wiener Austria 1978 und SK Rapid Wien in den Jahren 1985 und 1996.

International erfolgreiche Vereine aus Österreich:

Internationale Sportveranstaltungen

Österreich war bisher zwei Mal Veranstalter Olympischer Spiele (beide Male Olympische Winterspiele in Innsbruck, 1964 und 1976). Insgesamt holten österreichische Spitzensportler 51 Gold-, 52 Silber- und 66 Bronzemedaillen in der Geschichte Olympischer Winterspiele sowie 26 Gold-, 38 Silber- und 40 Bronzemedaillen bei Olympischen Sommerspielen (Stand: 2005).

Bei den letzten Olympischen Winterspielen 2006 in Turin gewann das österreichische Team 9 Gold-, 7 Silber- und 7 Bronzemedaillen. Bei den Olympischen Sommerspielen 2004 wurden 2 Goldmedaillen (durch Roman Hagara & Hans-Peter Steinacher im Tornado-Segeln sowie Kate Allen im Triathlon), 4 Silber- sowie eine Bronzemedaille erkämpft.

2008 wird Österreich gemeinsam mit der Schweiz Veranstalter der Fußball-Europameisterschaft 2008 sein.

Siehe auch: Kategorie:Sport (Österreich), Olympische Geschichte Österreichs

Siehe auch

Literatur

  • Richard Bamberger u.a.: Österreich-Lexikon. Wien 1966-1968 (2 Bde. und 1 Supplementheft). 2. Auflage 1995. Fortgeführt als Online-Ausgabe.
  • Karl Vocelka: Geschichte Österreichs. Kultur - Gesellschaft - Politik, Heyne 2002, ISBN 3-453-21622-9
  • Peter Pleyel: Das römische Österreich, Pichler 2002, ISBN 3-85431-270-9
  • Friedrich Heer: Der Kampf um die österreichische Identität, Böhlau Wien 2001, ISBN 3-205-99333-0
  • Österreichische Nationalbibliothek: Österreichische Bibliographie : Verzeichnis der österreichischen Neuerscheinungen. Wien 1946-2002. Seit 2003 Online-Ausgabe
  • Robert und Melita Sedlaczek: Das österreichische Deutsch, Ueberreuter 2004, ISBN 3-8000-7075-8
  • Helmut Seel und Josef Scheipl: Das österreichische Bildungswesen am Übergang ins 21.Jahrhundert, Leykam 2004, ISBN 3-7011-7388-5
  • Erwin Ringel und Franz R. Reiter: Die österreichische Seele, Kremayr & Scheriau 2005, ISBN 3-218-00761-5
Wikimedia-Atlas: Österreich – geographische und historische Karten
 Wikinews: Österreich – in den Nachrichten
Wiktionary: Österreich – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. http://www.statistik.at/fachbereich_topograph/txt.shtml
  2. http://www.medical-tribune.at/dynasite.cfm?dssid=4170&dsmid=66602&dspaid=507401
  3. 50 Jahre Burgenländische Gemeinschaft auf ORF 23.03.2007
  4. H. F. Mayer, D. Winkler: In allen Häfen war Österreich - Die Österreichisch-Ungarische Handelsmarine. Wien 1987, S. 88 ff
  5. Neue Zürcher Zeitung, 13./14. August 2005, S. 15, mit Verweis auf Zahlen der Schweizer Volkszählung und des österreichischen Generalkonsulats in Zürich.
  6. Traude Horvath, Gerda Neyer (Hg.): Auswanderungen aus Österreich, Von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Böhlau-Verlag, Wien, Köln, Weimar, 1996
  7. Statistik Austria: Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit, 1. Jänner 2006
  8. Statistik Austria: Bevölkerungsentwicklung im Jahre 2005
  9. Bundesministerium für Inneres: Fremdenstatistik, Mai 2007 (PDF)
  10. a b Bundesministerium für Inneres: Asylstatistik 2006, Stand März 2007 (PDF)
  11. Asylkoordination Österreich
  12. Parlamentskorrespondenz Nr. 227 vom 6.04.1998, Abg. Dr. Andreas Khol
  13. Österreichische Klimastrategie 2007 Seite 33
  14. Eurostat gibt den Anteil an Erneuerbarer Stromproduktion im Jahr 2005 mit 57,9% an.
  15. Der Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamtes von 2006 gibt den Anteil der erneuerbaren Stromproduktion mit 59,1% an Seite 8 im PDF-Dokument bzw. Seite 162 im Gesamtbericht
  16. Die E-Control gibt für das Jahr 2005 einen Anteil der erneuerbaren Stromproduktion für 2005 mit 59,24% an
  17. DG Tren
  18. Juli 2006-Juli 2007: Kein einziges Windrad errichtet
  19. a b c d e Entwicklung des BIP von Österreich bfai, 2006, siehe: Wirtschaftsdaten kompakt

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