Deutsch: Urkunde zu
Ergste von 1317
Übertragung ins Hochdeutsche: 16. August 1317
„Wir Heydenreich, Kantor der Soester Kirche und delegierter Richter des apostolischen Stuhles für die Rückgewinnung der dem Stift Meschede entzogenen Güter, tun allen, die diese Urkunde lesen und hören, kund und erklären öffentlich:
Als die ehrwürdigen Männer, Propst, Dekan und Kapitel des genannten Stiftes Meschede, die Witwe des Dietrich von Ergeste und ihre Erben über Leistungen aus dem Oberhof in Ergeste, die dem erwähnten Mescheder Stift entfremdet und entzogen waren, kraft delegierter Befugnis vor uns in einen Prozeß gezogen hatten, bekannten schließlich die erwähnte Witwe und ihre Erben öffentlich vor uns im Gericht, da sie ihrem Rechtstitel nicht trauten, indem sie dem Streit freiwillig entsagten, dass sie den genannten Herren, Propst, Dekan und Kapitel, für alle Zukunft jährlich von dem genannten Oberhof in Ergeste 3 Malter Weizen Arnsberger Maßes zahlen werden und diese Zahlung in Zukunft niemals mindern könnten.
Zum Zeugnis dessen haben wir geglaubt, unser Siegel dieser Urkunde anhängen zu müssen. Geschehen und gegeben im Jahre 1317 am Tage nach Mariae Himmelfahrt in Gegenwart der Ritter Everhard von Meiningsen und Erenfried von Bredenohl, des Vikars Albert in Soest, des Engelbert von Hegenscheid, der Brüder Bernhard und Hermann Nase, des Hermann Schreiber und anderer glaubwürdiger Leute."
Später wurde auf der Pergamentrückseite vermerkt:
In Ergest curtis (Oberhof)
beirhoff.