Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Obwalden

Die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Obwalden in der Schweiz sind durch die Trockenwiesenverordnung des Bundes geschützt (französisch Ordonnance sur les prairies sèches, italienisch Ordinanza sui prati secchi, rätoromanisch Ordinaziun davart ils prads sitgs).[1] Die Verordnung stützt sich auf das Bundesgesetz von 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz.[2]

Die aufgelisteten Trockenwiesen und -weiden sind Teil des Bundesinventars der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Die Europäische Umweltagentur (European Environment Agency) koordiniert die Daten der europäischen Mitglieder. Die inventarisierten Flachmoore von nationaler Bedeutung der Schweiz führen in der internationalen Datenbank den Code «CH06».[3]

Ziel

Wesentliches Ziel ist die ungeschmälerte Erhaltung der inventarisierten Gebiete. Insbesondere zielt die Verordnung darauf ab, die spezifische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen und die für die Trockenwiesen typischen Eigenart, Struktur und Dynamik in den inventarisierten Gebiete zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern. Dazu ist eine nachhaltig betriebene Land- und Forstwirtschaft erforderlich. Insbesondere dürfen nur Bauten und Anlagen errichtet und Bodenveränderungen durchgeführt werden, die dem Schutzziel nicht widersprechen. Neue und bestehende Nutzungen wie etwa durch die Land- und Waldwirtschaft, den Tourismus und die Nutzung zur Erholung müssen mit dem Schutzziel in Einklang stehen. Zudem sollen seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensgemeinschaften gefördert werden.[4]

IUCN-Kategorie

Die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung in der Schweiz sind in der IUCN-Kategorie IV registriert. Diese umfasst Biotop- und Artenschutzgebiete mit einem Management, das ein gezieltes Monitoring und regelmässige Eingriffe zur Erhaltung des Schutzgebietes vorsieht, wie beispielsweise zur Verhinderung der Verbuschung und Verwaldung.

Die Trockenwiesen und -weiden (TWW) entstanden während Jahrhunderten in hohem Mass dank extensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Sie sind für unsere Kulturlandschaft charakteristisch. Als Folge der Intensivierung der Landwirtschaft sind seit Beginn des 20. Jahrhunderts rund 95 % dieser besonders artenreichen Lebensräume verschwunden.[5] Entscheidend für die erfolgreiche Erhaltung dieser wertvollen Lebensräume ist es, die nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe aufrechtzuerhalten und zu unterstützen.[6]

Liste der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Obwalden
Objekt-Nummer
(Link: Swisstopo)
Objekt­bezeichnung
Name des Gebiets
Standort-
gemeinde(n)
CDDA-Sitecode
(Link: WDPA)
Fläche
in ha
KoordinateJahr der
Ausweisung
Bild
oder
4002ÄmsigenplanggenAlpnach3992041,492010
oder
4003Obere RuessiAlpnach55559631113,292010, 2017
oder
4005RiedenAlpnach3992052,642010
oder
4006LauiAlpnach3992062,272010
oder
4007CholerenKerns3992074,362010
oder
4008Vorder SchwarzenbergSarnen3992081,382010
oder
4010RuedlenKerns3992092,812010
oder
4011GlettiKerns3992104,382010
oder
4012ArvihütteKerns3992112,852010
oder
4013ChuenerenKerns3992121,262010
oder
4014AaflueKerns3992130,652010
oder
4017ÄlpeliKerns3992142,642010
oder
4018EiKerns399215FLÄCHE2010
oder
4019SchildbergKerns39921615,222010
oder
4020ObhegKerns3992174,742010
oder
4021SpisseggEngelberg3992188,742010
oder
4024Unter BüelenSachseln3992195,562010
oder
4026MüllerenschwandSachseln3992204,902010
oder
4027ErlimattSachseln3992210,662010
oder
4028GrütSachseln3992224,822010
oder
4029GrütSachseln3992230,692010
oder
4030MusschwändeliSachseln3992248,772010
oder
4033HinterbrendenGiswil3992250,712010
oder
4034ObstockenSachseln3992260,492010
oder
4035TurreneggSachseln39922712,002010
oder
4036LehbergSachseln3992287,492010
oder
4037ObstockenSachseln3992291,062010
oder
4040MettentalSachseln39923012,962010
oder
4042StollenSachseln3992310,532010
oder
4043BircheggSachseln3992322,422010
oder
4044SteinmeiseSachseln3992335,492010
oder
4047GmeineggEngelberg3992341,862010
oder
4048Unter ZieblenEngelberg3992353,362010
oder
4049HanenSachseln39923614,172010
oder
4050RinderalpEngelberg3992381,272010
oder
4051AlpoglerbergGiswil3992391,302010
oder
4052ÄschligratLungern3992405,202010
oder
4053VogelsbergLungern3992410,702010
oder
4054ChlisterliSachseln3992423,092010
oder
4055Unter SchinbergLungern3992433,102010
oder
4056ÄgertenLungern39924412,412010
oder
4057ChruterenSachseln3992455,852010
oder
4058SchwibbalmSachseln3992462,722010
oder
4063TurnacherLungern3992472,662010
oder
4064ObstollenLungern5555963123,402010, 2017
oder
4066BreitmattLungern3992486,452010
oder
4067TristelderenLungern3992490,782010
oder
4069TurrenLungern3992501,002010
oder
4072Ober SteigliAlpnach39925115,222010
oder
4073Vord. RenggAlpnach3992521,062010
oder
4078Ober BrandKerns3992534,362010
oder
4082BösendorfSarnen3992541,322010
oder
4083ChurigenSachseln3992550,552010
oder
4084Unter LachenKerns3992563,822010
oder
4086TurrenKerns3992572,892010
oder
4088GrütSachseln3992580,872010
oder
4090HuggetenSachseln3992601,162010
oder
4091HüttmattSachseln39926110,722010
oder
4092WalsliSachseln3992626,592010
oder
4097RütinenGiswil, Lungern5555963133,932010, 2017
oder
4103StäbnetLungern3992636,352010
oder
4105LippetenSachseln3992641,282010
oder
62Objekte insgesamt266,71ha Gesamtfläche aller Objekte
Quelle: Anhang 1 der Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung, vom 29. Sept. 2017, bereinigt gemäss Version vom 21. Oktober 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021

Einzelnachweise

  1. Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Anhang 1: Liste der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Fassung vom 29. Sept. 2017, bereinigte Fassung vom 21. Okt. 2020), in Kraft seit. 1. Januar 2021 (admin.ch).
  2. Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Der Bundesrat, 24. März 1995, abgerufen am 1. März 2023.
  3. Designation type: Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. European Environment Agency, abgerufen am 15. Februar 2023.
  4. Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Anhang 1: Liste der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Fassung vom 29. Sept. 2017, bereinigte Fassung vom 21. Okt. 2020), in Kraft seit. 1. Januar 2021 (admin.ch).
  5. Beate Kittl: Artenreiche Trockenwiesen und -weiden im Gebirgsraum stehen unter Druck. In: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL. Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, 17. Oktober 2019, abgerufen am 14. Februar 2023.
  6. Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Erläuterungen zur Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung). 1. März 2007, S. 1/11 (parlament.ch [PDF]).
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