Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Luzern

Die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Luzern in der Schweiz sind durch die Trockenwiesenverordnung des Bundes geschützt (französisch Ordonnance sur les prairies sèches, italienisch Ordinanza sui prati secchi, rätoromanisch Ordinaziun davart ils prads sitgs).[1] Die Verordnung stützt sich auf das Bundesgesetz von 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz.[2]

Die aufgelisteten Trockenwiesen und -weiden sind Teil des Bundesinventars der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Die Europäische Umweltagentur (European Environment Agency) koordiniert die Daten der europäischen Mitglieder. Die inventarisierten Flachmoore von nationaler Bedeutung der Schweiz führen in der internationalen Datenbank den Code «CH06».[3]

Ziel

Wesentliches Ziel ist die ungeschmälerte Erhaltung der inventarisierten Gebiete. Insbesondere zielt die Verordnung darauf ab, die spezifische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen und die für die Trockenwiesen typischen Eigenart, Struktur und Dynamik in den inventarisierten Gebiete zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern. Dazu ist eine nachhaltig betriebene Land- und Forstwirtschaft erforderlich. Insbesondere dürfen nur Bauten und Anlagen errichtet und Bodenveränderungen durchgeführt werden, die dem Schutzziel nicht widersprechen. Neue und bestehende Nutzungen wie etwa durch die Land- und Waldwirtschaft, den Tourismus und die Nutzung zur Erholung müssen mit dem Schutzziel in Einklang stehen. Zudem sollen seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensgemeinschaften gefördert werden.[1]

IUCN-Kategorie

Die Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung in der Schweiz sind in der IUCN-Kategorie IV registriert. Diese umfasst Biotop- und Artenschutzgebiete mit einem Management, das ein gezieltes Monitoring und regelmässige Eingriffe zur Erhaltung des Schutzgebietes vorsieht, wie beispielsweise zur Verhinderung der Verbuschung und Verwaldung.

Die Trockenwiesen und -weiden (TWW) entstanden während Jahrhunderten in hohem Mass dank extensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Sie sind für unsere Kulturlandschaft charakteristisch. Als Folge der Intensivierung der Landwirtschaft sind seit Beginn des 20. Jahrhunderts rund 95 % dieser besonders artenreichen Lebensräume verschwunden.[4] Entscheidend für die erfolgreiche Erhaltung dieser wertvollen Lebensräume ist es, die nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe aufrechtzuerhalten und zu unterstützen.[5]

Liste der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung im Kanton Luzern
Objekt-Nummer
(Link: Swisstopo)
Objekt­bezeichnung
Name des Gebiets
Standort-
gemeinde(n)
CDDA-Sitecode
(Link: WDPA)
Fläche
in ha
KoordinateJahr der
Ausweisung
Bild
oder
4800BachtalenSchongau3993950,532010
oder
4801BonsbrigDagmersellen3993960,892010
oder
4807StuckWeggis3993972,262010
oder
4809BränteRuswil3993980,402010
oder
4812BuechenWeggis3993996,392010
oder
4816HeiligchrüzWeggis3994000,582010
oder
4817WürzenstockVitznau3994011,812010
oder
4818UnterstettenVitznau3994020,762010
oder
4819ChestenenweidWeggis3994034,682010
oder
4820DossenVitznau39940416,972010
oder
4824TräbelRomoos3994050,442010
oder
4829GäbetswilVitznau3994061,322010
oder
4830ChriesbaumbergVitznau3994073,312010
oder
4832MülistutzRomoos3994080,232010
oder
4834Mittel GrämseRomoos3994090,382010
oder
4835MülistutzRomoos3994100,472010
oder
4838MärisVitznau3986240,282010
oder
4841LauiHasle3994131,562010
oder
4842FarnerenSchüpfheim3994147,332010
oder
4847ChäslistettenHasle3994159,912010
oder
4851HurbelenFlühli3994172,592010
oder
4855ChragenFlühli3994187,812010
oder
4856TällenFlühli3994193,242010
oder
4857Ober GummenFlühli3994203,152010
oder
4858BodenhüttenFlühli3994216,222010
oder
4861BöliFlühli3994223,502010
oder
4862ChlusFlühli3994238,852010
oder
4864Unter WisstannenFlühli3994244,552010
oder
4866Ober WisstannenFlühli3994255,632010
oder
4867AchsFlühli3994262,622010
oder
4870NapfLuthern3994276,422010
4871NapfHergiswil bei Willisau, Luthern, Romoos3994283,882010
oder
32Objekte insgesamt118,96ha Gesamtfläche aller Objekte
Quelle: Anhang 1 der Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung, vom 29. September 2017, bereinigt gemäss Version vom 21. Oktober 2020, in Kraft seit 1. Januar 2021
  • SPARQL-Abfrage nach den national bedeutenden Trockenwiesen und -weiden im Kanton Luzern

Fussnoten

  1. a b Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Anhang 1: Liste der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Fassung vom 29. Sept. 2017, bereinigte Fassung vom 21. Okt. 2020), in Kraft seit. 1. Januar 2021 (admin.ch).
  2. Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Der Bundesrat, 24. März 1995, abgerufen am 1. März 2023.
  3. Designation type: Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. European Environment Agency, abgerufen am 15. Februar 2023.
  4. Beate Kittl: Artenreiche Trockenwiesen und -weiden im Gebirgsraum stehen unter Druck. In: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL. Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL, 17. Oktober 2019, abgerufen am 14. Februar 2023.
  5. Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Erläuterungen zur Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung). 1. März 2007, S. 1/11 (parlament.ch [PDF]).
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