Amtsgericht Hasselfelde

Das Amtsgericht Hasselfelde war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Hasselfelde.

Geschichte

Von der Märzrevolution bis zu den Reichsjustizgesetzen

Im Herzogtum Braunschweig waren die Ämter gleichzeitig Verwaltungsbehörde als auch Eingangsgericht. In Hasselfelde bestand das Amt Hasselfelde. Im Rahmen der Märzrevolution wurde 1848 auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung gefordert. Diese wurde mit dem Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849 umgesetzt. Die Kreise waren nun reine Verwaltungsorgane, die Gerichtsfunktion wurde zum 1. Juli 1850 speziellen Gerichten übertragen. An der Spitze stand das Obergericht Braunschweig, darunter bestand ein Kreisgericht in jedem Kreis und die Eingangsgerichte wurden als Stadt- bzw. Amtsgericht bezeichnet. Für den Landkreis Blankenburg entstand so das Kreisgericht Blankenburg und darunter das Amtsgericht Hasselfelde als eines von 22 Amtsgerichten des Herzogtums.[1] Der Sprengel des Amtsgerichts umfasste 1863 eine Stadt, zwei Flecken und drei Dörfer mit 7325 Einwohnern.[2]

Ab 1879

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Im Herzogtum Braunschweig entstand so das Oberlandesgericht Braunschweig und die Landgerichte Braunschweig und Holzminden. Das Amtsgericht Hasselfelde blieb bestehen und war nun eines der 16 Amtsgerichte, die dem Landgericht Braunschweig zugeordnet waren.[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es wurden 7409 Gerichteingesessene gezählt. Gerichtstage wurden in Braunlage gehalten.[4]

Einzelnachweise

  1. Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 235 f., Digitalisat
  2. August Lambrecht: Das Herzogthum Braunschweig: geographisch, geschichtlich und statistisch, 1863, S. 600 f., Digitalisat
  3. Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 1. April 1879; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 131 f., Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 399 online