„Privateinlage“ – Versionsunterschied
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#WEITERLEITUNG [[Einlage (Bilanzrecht)]] |
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'''Privateinlagen''' sind [[Kapitaleinlage]]n, die ein [[Unternehmer]] seinem [[Betrieb]] aus seinem [[Privatvermögen]] für unternehmerische Zwecke zur Verfügung stellt. Gegensatz sind die [[Privatentnahme]]n. |
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== Allgemeines == |
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Privateinlagen gibt es nur bei [[Personengesellschaft]]en und [[Einzelunternehmen (Deutschland)|Einzelunternehmen]]. Da deren [[persönlich haftender Gesellschafter|persönlich haftende Gesellschafter]] ohnehin mit ihrem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden [[Haftung (Gesellschaftsrecht)|haften]] müssen, ist die Einbringung von Teilen des Privatvermögens in die Gesellschaft haftungsrechtlich ohne Belang. Nimmt der Unternehmer dennoch Privateinlagen vor, will er das bilanzielle Eigenkapital erhöhen. |
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== Arten == |
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Privateinlagen können in Form von [[Bareinlage|Bar-]] und [[Sacheinlage]]n durch den [[Gesellschafter]] vorgenommen werden. |
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* ''Bareinlagen'': Neben Bareinlagen vom Gesellschafter in Form von Bareinzahlungen und unbaren [[Kontogutschrift]]en gehören auch Steuererstattungen (Einkommensteuer), die der Gesellschafter seinem Unternehmen überlässt, zu den Privateinlagen. |
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* ''Sacheinlagen'': sind alle materiellen oder immateriellen [[Vermögensgegenstand|Vermögensgegenstände]], die der Gesellschafter seinem Unternehmen zum [[Eigentum]] ohne Gegenleistung überlässt. Zu den materiellen Sacheinlagen gehören [[Grundstück]]e, [[Gebäude]], [[Wertpapier]]e, [[Maschine]]n, [[Vorratsvermögen|Vorräte]] oder [[Forderung]]en, immaterielle sind [[Aktivierung (Rechnungswesen)|aktivierbare]] Vermögensgegenstände wie etwa [[Patent]]e, [[Lizenz]]en oder [[Urheberrecht]]e. |
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== Einlagewert == |
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Als Einlagewert wird der Wert bezeichnet, mit dem die Privateinlage steuerlich angesetzt wird. Dies ist normalerweise der [[Teilwert]] ({{§|6|estg|juris}} Abs. 1 Nr. 5 [[EStG]]) bzw. der beizulegende Wert. |
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=== Einlage nach Anschaffung === |
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Wurde das [[Wirtschaftsgut (Steuerlehre)|Wirtschaftsgut]] innerhalb von 3 Jahren vor der Privateinlage angeschafft, so wird zwar zum Teilwert eingelegt, jedoch höchstens mit den [[fortgeführten Anschaffungskosten]]. |
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=== Einlage einer Beteiligung nach § 17 EStG === |
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Wird eine Beteiligung nach {{§|17|estg|juris}} EStG eingelegt, so wird zwar zum Teilwert eingelegt, jedoch höchstens mit den fortgeführten Anschaffungskosten. |
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== AfA-Bemessungsgrundlage == |
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[[Absetzung für Abnutzung|AfA]]-Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Einlagewert. |
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=== Einlage nach Einkunftserzielung im Privatvermögen === |
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AfA-Bemessungsgrundlage bei vorheriger Nutzung zur Einkunftserzielung im Privatvermögen sind jedoch immer die fortgeführten |
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Anschaffungs- oder Herstellungskosten. |
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Beispiele: |
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*[[Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Deutschland)|Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung]]: Einlage einer Mietwohnung |
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*[[Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Deutschland)|Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit]]: Einlage eines für das Arbeitsverhältnis genutzten PC |
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== Buchhaltung == |
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Privateinlagen werden über das [[Eigenkapital#Betriebswirtschaftslehre|Privatkonto]] gebucht, das ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos darstellt. Sieht der [[Gesellschaftsvertrag]] zur besseren Übersicht zwei Privatkonten vor, werden Privateinlagen über das variable Kapital im Kapitalkonto II verbucht. Privateinlagen erhöhen das Eigenkapital, Privatentnahmen mindern es; beide sind ergebnisneutral. Der betriebliche Erfolg darf nämlich nicht davon abhängig sein, ob Mittel für private Zwecke verwendet oder dem Betrieb überlassen werden.<ref>[https://books.google.de/books?id=JVTkqyNy8wQC&pg=PA94&dq=Privateinlage&hl=de&sa=X&ei=UEfrVLrGPIrgONrtgbAO&ved=0CE8Q6AEwCDgK#v=onepage&q=Privateinlage&f=false Günter Wöhe/Heinz Kußmaul, ''Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik'', 2012, S. 94]</ref> Außerdem kann der Unternehmer aufgrund der rechtlichen Personenidentität mit seiner Gesellschaft keine Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen, so dass es sich bei Privateinlagen um eine Umschichtung von Privat- in [[Betriebsvermögen]] handelt. |
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== Einzelnachweise == |
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<references /> |
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[[Kategorie:Buchführung]] |
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[[Kategorie:Steuerrecht (Deutschland)]] |
Aktuelle Version vom 4. Januar 2024, 23:07 Uhr
Weiterleitung nach:
- Wikidata: Privateinlage (Q2111110)