„Patent-Troll“ – Versionsunterschied

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'''Patenttroll''' (auch „Patent-Troll“, „Patentjäger“, „Patenthai“ oder „Patentfreibeuter“) ist eine abwertende Bezeichnung für [[Person]]en oder [[Unternehmen]], die Patente in unangemessener Weise benutzen. Das Missbrauchen von Schutzrechten ist nach einer US-Patent-Gesetze Verwässerung in den 1980er Jahren zu einer riesigen Geldmaschine meist schädlicher Anwälte (und auch Gerichte) geworden. Mitunter werden auch solche dazu gerechnet, die [[Patent]]e erwerben, ohne jemals die einem Patent zugrunde liegende technische [[Erfindung]] einsetzen zu wollen. Dies ist aber problematisch, da es durchaus berechtigte Interessen [Beispiel [[Mifepriston|Ru-486]]] gibt, Patente, die man nicht selbst ausübt gleichwohl zu verwerten. In diesem Falle spricht man neutraler auch von Non-Practising-Entities (NPE). Nicht jede NPE ist damit auch zugleich ein Troll. Hierzu müssen vielmehr Umstände hinzutreten, welche die Verwertungsabsicht tatsächlich als unlauter erscheinen lassen, wie etwa die Geltendmachung sogenannter [[Trivialpatent]]e, deren Beruhen auf erfinderischer Tätigkeit, vgl. § 4 PatG (Deutschland) bzw. Art. 56 EPÜ oder gar Neuheit, § 3 PatG (Deutschland), Art. 54 EPÜ oftmals bereits offensichtlich fragwürdig ist.
'''Patenttroll''' (auch „Patent-Troll“, „Patentjäger“, „Patenthai“ oder „Patentfreibeuter“) ist eine abwertende Bezeichnung für [[Person]]en oder [[Unternehmen]], die Patente in unangemessener Weise benutzen. Es wird Anwälten vorgeworfen, mit Unterstützung der Gerichte nach einer Lockerung von US-Patentgesetzen in den 1980er Jahren diese Patentgesetze zu missbrauchen um ungerechtfertigterweise Einnahmen zu erzeugen. Mitunter werden auch solche dazu gerechnet, die [[Patent]]e erwerben, ohne jemals die einem Patent zugrunde liegende technische [[Erfindung]] einsetzen zu wollen. Dies ist aber problematisch, da es durchaus berechtigte Interessen [Beispiel [[Mifepriston|Ru-486]]] gibt, Patente, die man nicht selbst ausübt gleichwohl zu verwerten. In diesem Falle spricht man neutraler auch von Non-Practising-Entities (NPE). Nicht jede NPE ist damit auch zugleich ein Troll. Hierzu müssen vielmehr Umstände hinzutreten, welche die Verwertungsabsicht tatsächlich als unlauter erscheinen lassen, wie etwa die Geltendmachung sogenannter [[Trivialpatent]]e, deren Beruhen auf erfinderischer Tätigkeit, vgl. § 4 PatG (Deutschland) bzw. Art. 56 EPÜ oder gar Neuheit, § 3 PatG (Deutschland), Art. 54 EPÜ oftmals bereits offensichtlich fragwürdig ist.


== Definition und Etymologie ==
== Definition und Etymologie ==

Version vom 26. August 2015, 22:55 Uhr

Patenttroll (auch „Patent-Troll“, „Patentjäger“, „Patenthai“ oder „Patentfreibeuter“) ist eine abwertende Bezeichnung für Personen oder Unternehmen, die Patente in unangemessener Weise benutzen. Es wird Anwälten vorgeworfen, mit Unterstützung der Gerichte nach einer Lockerung von US-Patentgesetzen in den 1980er Jahren diese Patentgesetze zu missbrauchen um ungerechtfertigterweise Einnahmen zu erzeugen. Mitunter werden auch solche dazu gerechnet, die Patente erwerben, ohne jemals die einem Patent zugrunde liegende technische Erfindung einsetzen zu wollen. Dies ist aber problematisch, da es durchaus berechtigte Interessen [Beispiel Ru-486] gibt, Patente, die man nicht selbst ausübt gleichwohl zu verwerten. In diesem Falle spricht man neutraler auch von Non-Practising-Entities (NPE). Nicht jede NPE ist damit auch zugleich ein Troll. Hierzu müssen vielmehr Umstände hinzutreten, welche die Verwertungsabsicht tatsächlich als unlauter erscheinen lassen, wie etwa die Geltendmachung sogenannter Trivialpatente, deren Beruhen auf erfinderischer Tätigkeit, vgl. § 4 PatG (Deutschland) bzw. Art. 56 EPÜ oder gar Neuheit, § 3 PatG (Deutschland), Art. 54 EPÜ oftmals bereits offensichtlich fragwürdig ist.

Definition und Etymologie

Patent-Trolle können sich des Patentrechtes bedienen, um mit teils unüblichen, aber legalen Mitteln Lizenzgebühren einzunehmen. Dabei handelt es sich häufig um Unternehmen, die keine eigenen Produkte herstellen und deren Belegschaft sich nur aus Anwälten rekrutiert. Da viele normale Unternehmen sich aus rein defensiven Gründen Patente mit sehr breiten Ansprüchen zulegen, schlägt die Stunde der Patentfreibeuter, wenn solche Unternehmen insolvent werden. Deren Patente werden dann aufgekauft und verwertet. Erstmals öffentlich wurde der Begriff Patenttroll in den neunziger Jahren vom damaligen Intel-Anwalt (Deputy General Counsel) Peter Detkin gebraucht[1], der ihn nach Seitenwechsel als Mitbegründer von Intellectual Ventures inzwischen als „plaintiff I don't like“ (zu dt.: Kläger, den ich nicht mag) relativiert.[2] Der Begriff "Troll" wurde jedoch nicht von Detkin sondern von seiner Kollegin Anne Gundelfinger kreiert. Nachdem Intel wegen der Benutzung des Begriffs Patent-Erpresser für einen Prozessgegner von diesem auf Verleumdung (libel) verklagt worden war, suchte die Intel-Rechtsabteilung eine geeignetere Bezeichnung für die immer öfter auftretenden Gesellschaften und Einzelpersonen, die sich auf die Durchsetzung von Patenten spezialisierten, ohne selbst Produkte im Markt zu verkaufen. Delkin veranstaltete einen internen Wettbewerb und Gundelfingers Vorschlag Troll gewann.[3]

„Patenttroll“ ist ein vielschichtiger Begriff. Auch größere Unternehmen werden verdächtigt, ihre Patente wie Patenttrolle gegen andere Unternehmen durchzusetzen. Im Kern werden jedoch Unternehmen (non practising entities) ohne entsprechende eigene Produkte so genannt, die auf vielfältige Weise in den Besitz eines Patentes gekommen sein können.

  • Setzt Patente gegen mögliche Verletzer durch, ohne selbst ein entsprechendes Produkt zu haben, oder ein solches Verfahren zu nutzen;[4][5]
  • Setzt Patente durch, ohne durch Forschung welche zu erlangen;[6] oder
  • Ist nur an der Durchsetzung eigener Monopolstellung interessiert.[7]

Der Begriff wurde in den USA ca. 1993 bekannt, um das dort um sich greifende aggressive Vorgehen bestimmter kleiner Unternehmen zu kennzeichnen. Dieses Verfahren ist in der Volkswirtschaftslehre als ein Erkämpfen leistungslosen Einkommens durch ein auf „politische Rente“ abzielendes Verhalten bekannt.[8]

Der Begriff wird auch im Zusammenhang mit Trivialpatenten gebraucht. Solche Patent-Trolle versuchen, möglichst breit und vage formulierte Patente zu erwerben, welche unverhältnismäßig hohe Einnahme von Lizenzgebühren ermöglichen.[9] Dadurch ist es später leichter möglich, das Patent auf interessante Bereiche auszudehnen, da es im Nachhinein bei einem bekannten Gegenstand allen Betrachtern, auch und gerade den Richtern, psychologisch leichter ist, einen unklaren Sachverhalt „auf den Verletzungsgegenstand zu lesen“. Eine andere Möglichkeit besteht darin, recht komplexe Sachverhalte, z. B. der Regelungstechnik, patentamtlich schützen zu lassen und dann andere damit zu konfrontieren.[10] Diese können sich dann angemessen nur zu hohen Kosten verteidigen, so dass sie eine – vergleichsweise dann günstigere – Lizenzregelung vorziehen.

Wieder eine andere Spielart ist es, aus einem Bündel zahlreicher Patente vorzugehen,[11] mit gleicher Absicht und – erwartungsgemäß – ähnlich abschreckender Wirkung auf den Angegriffenen. Mit diesen Patenten werden dann gerade kleine und mittlere Unternehmen, die in den Patenten beschriebene Erfindungen unabhängig machen oder diese Techniken benutzen, in langwierige Rechtsstreitigkeiten verwickelt.

Zunehmend werden von Patent-Trollen auch Firmen auf Messen oder mit vorgetäuschtem Kooperationsinteresse ausgefragt und neu auf den Markt gebrachte Produkte analysiert. Dabei erkannte Neuerungen werden sodann von dem Troll zum Patent angemeldet. Diese Methode wird zunehmend auch von unmittelbaren Wettbewerbern angewandt. International tätigen Firmen bereiten entsprechende USA-Nachanmeldungen ein besonderes Problem, da das US-Patentrecht nur einen eingeschränkten Neuheitsbegriff kennt und somit Handlungen im Ausland dem US-Patent nicht entgegenstehen. Im Rest der Welt werden solche unrechtmäßig erlangten Patente in der Regel erst nach mehreren Jahren, insbesondere gegen die eigentlich berechtigte Firma eingesetzt, da diese dann durch Vernichtung von Unterlagen und Fluktuation der Mitarbeiter oft nicht mehr in der Lage ist, ihre älteren Rechte nachzuweisen.

Der meistdiskutierte Patent-Troll war bislang das kalifornische Ein-Mann-Unternehmen Eolas, das im Jahre 2003 den Softwarehersteller Microsoft verklagte und 521 Mio. US $ erstritt. Im Sommer 2004 entschied die erste Instanz zugunsten Microsofts, Eolas ging daraufhin in Berufung, das Verfahren ist noch offen, Anfang März 2005 wurde der Fall vom Berufungsgericht an die erste Instanz zurückverwiesen.

Auch die Platzierung und Ausnutzung sogenannter U-Boot-Patente wird als Patenttrolling bezeichnet.

Laut einer Studie der Boston University haben Patent-Trolle in den letzten 20 Jahren einen Schaden von insgesamt 500 Milliarden Dollar an US-Firmen verursacht. Dieser Wert wurde aus dem Verlust aus Börsengeschäften ermittelt, die mit Patentverletzungen einhergingen.[12]

Die deutsche Firma IPCom hat sich spezialisiert auf Patentklagen gegen Mobiltelefonunternehmen wie Apple, HTC und Nokia.

Kritik und Problemlösungsversuche

US-Präsident Barack Obama kritisierte die altbekannten Auswüchse der Patent-Trolle am 14. Februar 2013 in einem Google+ Hangout: „They don't actually produce anything themselves, They're just trying to essentially leverage and hijack somebody else's idea and see if they can extort some money out of them.“ (Business.time.com und unter news.cnet.com)Vorlage:": Ungültiger Wert: ref= Mit dem Leahy-Smith America Invents Act (September 2011) sollte ein Schritt gegen die Fehlentwicklungen im US-amerikanischen Patentrecht erfolgen.[13] So ließ sich 1997 RiceTec, eine Saatgut-Firma in Texas, ein weitreichendes Patent auf indischen Basmati-Reis[14] ausstellen, welches nach einem 1995 ratifiziertem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums einklagbar ist.

Rechtlicher Bezug in Deutschland

Das deutsche Patentgesetz kennt aber schon seit langer Zeit auch Abwehrinstrumente gegen Patent-Trolle, so etwa §§ 144 und 145. Ersterer versucht wirtschaftliche Waffengleichheit herzustellen, Letzterer regelt immerhin das Problem der Kettenklagen, bei denen sich eine Klage an die andere reiht.

Auszug aus dem Deutschen Patentgesetz:

§ 144 PatG – – Streitwertherabsetzung
(1) …, so kann das Gericht […] anordnen, daß die […] Gerichtskosten sich nach einem ihrer
Wirtschaftslage angepaßten Teil des Streitwerts bemißt. Die […] begünstigte Partei die Gebühren
ihres Rechtsanwalts ebenfalls nur nach diesem Teil des Streitwerts zu entrichten …
§ 145 PatG – Zwang zur Klagekonzentration
.. wegen derselben […] Handlung auf Grund eines anderen Patents nur dann eine weitere Klage erheben,
wenn er ohne sein Verschulden nicht in der Lage war, auch dieses Patent in dem früheren Rechtsstreit
geltend zu machen.

Patent-Trolle bewegen sich jedoch rein formal innerhalb der gesetzlichen Regelungen.[15] Auch der oben beschriebene "Ideenklau" ist keine Straftat, sondern kann nur durch patentrechtliche Vindikationsklage angegangen werden, wobei bei einer Patentfamilie der Berechtigte unter Umständen in jedem Land klagen muss. Der Aufwand des Berechtigten ist hierdurch – verglichen mit dem geringen finanziellen Risiko des Patent-Trolls – unverhältnismäßig hoch. Auf die Problematik, dass „nur ein geringer Bruchteil der Anmeldungen sich als für die industrielle Ausnutzung verwertbare Neuheit erweist“ wies auch schon 1974 das BVerfG in „Offenlegung, Patentrecht“ 1 BvL 5/70 hin.[16]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. phonetel.com
  2. Christoph Ann: Von Patenthaien, Trollen und Vorschlägen zur Schädlingsbekämpfung. In: GRUR. Nr. 8, 2009, S. XI.
  3. Joff Wild: The real inventors of the term "patent troll" revealed. IAM Magazine, 22. August 2008. Online im iam blog
  4. Alexander Poltorak: On 'Patent Trolls' and Injunctive Relief. Abgerufen am 24. April 2009., ipfrontline.com, May 12, 2006
  5. EPO Scenarios for the Future, 2005, Glossary. (PDF; 6,2 MB) European Patent Office, abgerufen am 27. Juli 2007.
  6. Morag Macdonald, Beware of the troll. The Lawyer, 26. September 2005, abgerufen am 27. Juli 2007.
  7. Danielle Williams, Steven Gardner: Basic Framework for Effective Responses to Patent Trolls,. (PDF) North Carolina Bar Association, Intellectual Property Law Section, 3. April 2006, abgerufen Format invalid.
  8. Dennis Crouch: Patently-O. 12. Mai 2006, abgerufen am 26. Juli 2007.
  9. Ohly, Ansgar: „Patenttrolle“ oder: Der patentrechtliche Unterlassungsanspruch unter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt? – Aktuelle Entwicklungen im US-Patentrecht und ihre Bedeutung für das deutsche und europäische Patentsystem. Band 10. GRUR Int, 2008, S. 787–798.
  10. Markus Reitzig, Joachim Henkel, Christopher Heath: On Sharks, Trolls, and Their Patent Prey. (PDF, online).
  11. Willi Schickedanz: Patentverletzung durch Einsatz von geschützten Bauteilen in komplexen Vorrichtungen und die Rolle der Patent-Trolle. In: GRUR Int. Nr. 11, 2009, S. 901–907.
  12. winfuture.de: Patenttrolle verursachen Milliarden-Schäden
  13. Abgefragt am 12. Juli 2013 unter news.cnet.com.
  14. Diebstahl der Kulturen, Der Spiegel 47/2001
  15. Steven Rubin: Hooray for the Patent Troll!. In: IEEE Spectrum. 3/2007.
  16. BVerfG „Offenlegung, Patentrecht“ 1 BvL 5/70 in GRUR 1974, 142.