„Münchner Abkommen“ – Versionsunterschied

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Version vom 20. Juni 2017, 16:19 Uhr

Das Münchner Abkommen (offizielle Bezeichnung: Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, getroffen in München am 29. September 1938), selten auch als Münchener Frieden sowie aus tschechoslowakischer Sicht teilweise als Münchner Diktat bezeichnet, wurde in der Nacht zum 30. September 1938 von den Regierungschefs Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und des Deutschen Reichs unterzeichnet, die zur friedlichen Lösung der Sudetenkrise zur Münchner Konferenz (29. September) im Münchner Führerbau am Königsplatz zusammengekommen waren. Vertreter der Tschechoslowakischen Republik waren nicht eingeladen.

Ergebnis

Unter Vermittlung des italienischen Diktators Benito Mussolini, den Hermann Göring eingeschaltet hatte, gaben der britische Premierminister Neville Chamberlain und der französische Ministerpräsident Édouard Daladier mit dem Abkommen dem Diktator Adolf Hitler ihre Zustimmung zur Eingliederung des Sudetenlandes, dessen Bevölkerung überwiegend deutschsprachig war (vgl. Provinz Deutschböhmen sowie Sudetenland (Provinz)) und den staatlichen Anschluss an das Deutsche Reich und somit den übrigen deutschen Sprachraum – wie vor dem Ersten Weltkrieg – mehrheitlich wünschte.[1]

Das Münchener Abkommen bestimmte aber lediglich die Prinzipien der Räumung, Grenzbestimmung und Staatsangehörigkeitsregelung. Die Durchführung des Abkommens über die Abtretung des Sudetengebietes, die Festlegung der Grenzen und die Modalitäten der Räumung blieben einem internationalen Ausschuss vorbehalten.[2]

Obwohl im Abkommen nicht vereinbart, bedeutete das Münchner Abkommen faktisch das Ende der 1918 entstandenen multinationalen Tschechoslowakei, da auch andere Volksgruppen beziehungsweise Nachbarstaaten wie Polen und Ungarn die Gunst der Stunde zu Gebietsbesetzungen nutzten, im Gegensatz zu Deutschland jedoch ohne Zustimmung der Signatarmächte Großbritannien und Frankreich. Letztere zeigten erst spät Verständnis für den seit 1919 ignorierten Wunsch der sudetendeutschen Bevölkerung und sahen diesen Beschluss daher auch als Teilrevision des Vertrags von St. Germain an beziehungsweise als nachgereichte Erfüllung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Allerdings wollten sie damit einen weiteren Krieg verhindern (Appeasement-Politik). So hofften sie, den Fortbestand des tschechoslowakischen Staates zu gewährleisten und insofern das Beistandsabkommen zu erfüllen.

Im Ergebnis hatten außer Frankreich alle übrigen Großmächte das Münchner Abkommen bis 1942[Anm 1] als gültig zustande gekommen betrachtet und behandelt; lediglich Frankreich präzisierte im Nachhinein seine Haltung, das Abkommen als nichtig ab initio ansehen zu wollen; „demgegenüber vertritt die britische Regierung den seit jeher eingenommenen Rechtsstandpunkt mit großer Festigkeit, daß das Münchener Abkommen seinerzeit gültig zustande gekommen ist, eine Zeit lang rechtlich bindend war, inzwischen jedoch mit Wirkung ex nunc durch das Verhalten des Deutschen Reiches hinfällig geworden ist“.[3]

Unmittelbare Folgen des Abkommens

Von links: Chamberlain, Daladier, Hitler, Mussolini, und der italienische Außenminister Graf Galeazzo Ciano. Im Hintergrund (zwischen Führer und Duce) Ribbentrop und Weizsäcker, dann rechts Saint-John Perse.
Der britische Premierminister Neville Chamberlain verlässt in Begleitung von Sir Horace Wilson in einer Verhandlungspause die Tagungsstätte.
Mussolini bei der Unterzeichnung des Abkommens
Von Ribbentrop (l.) verabschiedet Chamberlain (r.)

Vertreter der Tschechoslowakei hatten nicht nur nicht an der Konferenz von München teilgenommen, sondern waren über deren Verlauf auch nur unvollständig informiert worden. Am Morgen des 30. September wurden der tschechoslowakischen Regierung von deutscher Seite die Ergebnisse mitgeteilt. Die tschechoslowakische Regierung sah sich isoliert und fürchtete, dass im Falle einer Ablehnung Deutschland mit Unterstützung Ungarns und wahrscheinlich auch Polens sofort angreifen werde, während mit Hilfe aus dem Westen nicht mehr zu rechnen war. Ihre Hoffnung bestand deshalb darin, durch die Annahme der Vereinbarung als Ganzes mit der nächsten internationalen Kommission weitere Forderungen abzuwenden. Präsident Edvard Beneš kam zu dem Schluss, dass es im Falle einer Ablehnung zwar einen ehrenhaften Krieg geben werde, „bei dem wir aber nicht nur unsere Selbstbestimmung verlieren, sondern das Volk ermordet wird“. Die Entscheidung lief deshalb darauf hinaus, zumindest den Kern des tschechoslowakischen Staates zu retten.[4] Der tschechoslowakische Außenminister Kamil Krofta erklärte am 30. September gegenüber dem britischen, dem französischen und dem italienischen Gesandten:

„Im Namen des Präsidenten der Republik sowie meiner Regierung erkläre ich, daß wir uns den in München ohne uns und gegen uns getroffenen Entscheidungen unterwerfen. […] Ich will nicht kritisieren, aber das ist für uns eine Katastrophe, die wir nicht verdient haben. Wir unterwerfen uns und werden uns bemühen, unserem Volk ein ruhiges Leben zu sichern. Ich weiß nicht, ob von dieser in München getroffenen Entscheidung Ihre Länder Vorteil haben werden. Allein, wir sind nicht die letzten, nach uns werden andere betroffen werden.“

Kamil Krofta[5]

Die tschechoslowakischen Politiker – allen voran der damalige Staatspräsident Beneš – fühlten sich von den Schutzmächten verraten. Deswegen wurde das Abkommen von der Bevölkerung als „Münchner Verrat“ bezeichnet oder pointiert „Über uns, ohne uns.“

Die zunächst friedliche Lösung der Sudetenkrise führte zur Nichtausführung der Septemberverschwörung um Hans Oster, die als der aussichtsreichste Staatsstreichplan während der gesamten NS-Herrschaft gilt.

Am 1. Oktober 1938 wurde der „Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwaltung der sudetendeutschen Gebiete“ (RGBl. 1938 Teil I, Nr. 157, S. 1331 f.) publiziert. Die militärische Besetzung des Sudetenlandes erfolgte vom 1. bis 10. Oktober nach einem in München festgelegten Zeitplan in fünf[6] Zonen. Das Sudetenland wurde ein Teil des Deutschen Reiches. Die neuen Grenzen der Tschechoslowakei wurden in der deutsch-tschechoslowakischen Vereinbarung vom 20. Oktober 1938 niedergelegt. Diese Vereinbarung wurde am 1. November 1938 durch eine tschechoslowakische Note an die polnische Regierung bekräftigt. Die Wahlmöglichkeit der Staatsbürgerschaft und des Aufenthaltsortes wurde den Betroffenen durch den „Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen“ eingeräumt.[7]

Am 15. August 1942 erklärte der britische Außenminister Eden, die Regierung des Vereinigten Königreichs fühle sich an das Abkommen nicht mehr gebunden. Einige Wochen später schloss die französische Exilregierung sich dem an.[8]

Die von Josef Stalin auf der Potsdamer Konferenz am 18. Juli 1945 verbreitete Behauptung, nach dem Münchner Abkommen seien Tschechen in großem Stil aus den sudetendeutschen Grenzgebieten ins Landesinnere vertrieben worden,[9] gilt inzwischen in der wissenschaftlichen Forschung als widerlegt.[10][11]

Staatspräsident Beneš trat zurück und ging ins Exil. Er war, wie auch viele Tschechen, von den Westmächten überaus enttäuscht. Diese Enttäuschung mag wesentlich dazu beigetragen haben, dass er und viele führende tschechische sowie auch slowakische Politiker 1945 das Heil in enger Kooperation mit der Sowjetunion suchten.

Die Tschechen, die das Sudetenland 1945 wieder in Besitz nahmen, betrachteten nach der Wiedererrichtung der ČSR die ansässige Bevölkerung deutscher Nationalität – ebenso wie die Slowaken die Bevölkerung ungarischer Nationalität – als Feinde; auch Menschen, die sich gegen die Nationalsozialisten betätigt hatten. Die Rückerstattung von Privateigentum nach Ende der kommunistischen Ära 1989 erfolgte nur an tschechische Staatsbürger, Vertriebene wurden nur von Deutschland entschädigt.

Für die weiteren Kriegspläne des nationalsozialistischen Deutschland ergaben sich durch das Abkommen eine Reihe von Vorteilen (nach Winston Churchill: Der zweite Weltkrieg: Memoiren): Die tschechoslowakischen Grenzbefestigungen mussten nicht überwunden werden. Diese Befestigungsanlagen befanden sich zum größten Teil im Sudetenland. Generalstabschef Franz Halder behauptete nach dem Krieg sogar, das tschechoslowakische Befestigungssystem sei „uneinnehmbar und unüberwindlich“ gewesen.[12] Eine militärische Lösung hätte eventuell den weiteren Ablauf der Geschichte entscheidend verändert. Im Jahr 1938 war die Wehrmacht noch im Aufbau und hätte (nach Churchill) empfindliche Verluste hinnehmen müssen. Die tschechoslowakische Armee war zu dieser Zeit eine der stärksten und bestausgerüsteten Armeen Mitteleuropas. Die Befestigungen wurden zur Verstärkung des Westwalls genutzt sowie zur Vorbereitung auf die Einnahme der belgischen Befestigungsanlagen 1940.

Nach der Besetzung der sudetendeutschen Gebiete profitierte Deutschland von Rohstoffhandelsverträgen und Deviseneinkünften der früheren Tschechoslowakei, für die im Gegensatz zu Deutschland die Meistbegünstigungsklausel galt.[13]

Annexionen und Invasion in die „Rest-Tschechei“ 1939

Aufteilung der Tschechoslowakei:
1. Das Sudetenland wird ans Deutsche Reich angeschlossen (Oktober 1938).
2. Das Olsagebiet mit Tschechisch Teschen wird von Polen besetzt (ab 2. Oktober 1938).
3. Gebiete mit ungarischer Bevölkerungsmehrheit werden gemäß dem Ersten Wiener Schiedsspruch nach Ungarn rückgegliedert (2. November 1938);
4. die Karpatoukraine wird nach Ungarn rückgegliedert (16.–23. März 1939).
Ein Gebiet im Osten der Slowakei erhält Ungarn am 4. April 1939 zurück.
5. Im März 1939 wird die Rest-Tschechei deutsch besetzt und als Protektorat Böhmen und Mähren der Gebietshoheit des Deutschen Reiches unterstellt.
6. Die Slowakei wird (tags zuvor) ein eigener Staat.
Das Deutsche Reich im Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 stellte bis 1990 den letzten völkerrechtlich unumstrittenen Status Deutschlands dar. Die Nachwirkungen des Münchner Abkommens wie die 1939 erfolgte Auflösung der Tschechoslowakei beendeten die Beschwichtigungspolitik Chamberlains und führten zu einem Beistandsversprechen der europäischen Westmächte an Polen.

Am 1. Oktober 1938 hatte Polen ein Ultimatum an die Tschechoslowakei gestellt und nach Annahme des Ultimatums ab 2. Oktober tschechische Gebiete im geteilten Teschener Olsagebiet okkupiert.[14] Ungarn besetzte 1938 Grenzgebiete mit einem Anteil von 86,5 % ungarischsprachiger Bevölkerung[15] und 1939 die geringfügig ungarisch besiedelte Karpatoukraine.

Am 15. März 1939 wurde die „Rest-Tschechei“, so die Bezeichnung im NS-Staat, völkerrechtswidrig durch die deutsche Wehrmacht besetzt, was ein Bruch des Münchner Abkommens war. Nach dieser faktischen Annexion der Tschechoslowakei wurde das unter deutscher Gebietshoheit stehende Protektorat Böhmen und Mähren errichtet. Die Slowakei, als Slowakischer Staat ein klerikal-faschistisch ausgerichteter „Schutzstaat“, wurde vom Deutschen Reich am 14. März 1939 anerkannt; der begründende „Schutzvertrag“ wurde einige Tage später am 23. März unterzeichnet. Die komplette Kontrolle über die frühere Tschechoslowakei war Hitler aus strategischen Gründen wichtig, zumal dieser lange Landstreifen bis in die Mitte des Großdeutschen Reiches hineinreichte.[16] Hitlers relativ leichter Erfolg bei der Landnahme und die eher abwartende Haltung der westlichen Demokratien motivierten auch andere Nachbarn der ČSR zur Landnahme.

Mit dem Einmarsch in die „Tschecho-Slowakische Republik“ kamen bedeutende Vorräte an Waffen, Munition, Rohstoffen und nicht zuletzt Devisenbeständen[13] sowie mit den Škoda-Werken einer der größten europäischen Maschinenbauer und Waffenschmieden der damaligen Zeit unter deutsche Kontrolle (z. B. Jagdpanzer 38). Die Waffen der tschechoslowakischen Armee waren keine geringe Beute der Wehrmacht (z. B. die Panzerkampfwagen 35 und 38).

Die Rolle der Sowjetunion

Die Sowjetunion wollte an der Münchner Konferenz beteiligt werden und bot der Tschechoslowakei und Frankreich militärische Hilfe an, um den bestehenden tschechoslowakisch-französischen Beistandspakt[17] durchzusetzen, was aber abgelehnt wurde. Ob dieses Hilfsangebot ernst gemeint war, ist umstritten.[18] Richard Overy wies nach, dass die Rote Armee teilmobilisiert wurde, das heißt, sie machte ihr Angebot wahr, aber das könnte auch nur im Zusammenhang mit der allgemeinen Kriegsgefahr gestanden haben. Die Sowjetunion war faktisch nur beschränkt in der Lage, der Tschechoslowakei zu helfen, denn sie besaß weder eine gemeinsame Grenze mit ihr noch Durchmarsch- oder Überflugrechte über polnisches Gebiet.

In der sowjetischen und apologetischen Geschichtsschreibung des ehemaligen Ostblocks wie beispielsweise der DDR wird das Münchner Abkommen als Komplott der westlichen Demokratien mit den Nationalsozialisten dargestellt.[19][20] Im Kalten Krieg benutzte die Sowjetunion diese These, um propagandistisch Stimmung gegen den Westen zu machen.[21]

Klaus Hildebrand schreibt, dass aus sowjetischer Sicht die westlichen Demokratien mit der Konferenz bewiesen hätten, dass ihnen sogar die Zusammenarbeit mit Hitler recht sei, um die Sowjetunion außenpolitisch zu isolieren. Stalin fühlte sich damit aus dem Konzert der europäischen Großmächte ausgegrenzt. Ihm schien es deshalb unmöglich, weiterhin mit den Westmächten zu kooperieren. In der Folge stellte er deshalb seine Außenpolitik um und suchte nun ebenfalls die Annäherung an Deutschland. Damit gehört das Münchner Abkommen zur Vorgeschichte des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes.[22]

Hitlers Kriegspläne und das Münchner Abkommen

Hitler stand dem Münchner Abkommen zwiespältig gegenüber. Zum einen konnte er seinen Krieg nicht führen. Auf der anderen Seite erhielt er einen Popularitätsschub, da die deutsche Bevölkerung zu diesem Zeitpunkt gegen einen Krieg war und Hitler in den Zeitungen als Friedensbewahrer dargestellt wurde.[23]

Schon im September 1938 hatte Hitler Krieg gewollt, und noch in den Bormanndiktaten vom Februar 1945 hat er bedauert, dass er ihn damals nicht begonnen hatte: „Vom militärischen Standpunkt aus waren wir daran interessiert, ihn ein Jahr früher zu beginnen […]. Aber ich konnte nichts machen, da die Engländer und Franzosen in München alle meine Forderungen akzeptierten.“[24]

Nachwirkung

Das Münchner Abkommen wurde durch den 1974 ratifizierten „Normalisierungsvertrag“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik vom 11. Dezember 1973 „im Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen nach Maßgabe dieses Vertrages als nichtig“ betrachtet, wobei es bis heute juristische Differenzen zwischen den Positionen der Bundesregierung und der tschechischen Regierung gibt. Erstere sieht den Vertrag erst später (mit Wirkung ex nunc) als ungültig an, während die tschechische Seite ihn ex tunc – also von Beginn an – als nichtig auffasst, da er unrechtmäßig unter Drohungen abgeschlossen und nach allgemeinem Völkerrecht unzulässig zu Lasten eines Dritten (der ČSR) gewesen sei.[25][26]

Siehe auch

Literatur

Commons: Münchner Abkommen – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Großbritannien hatte es am 5. August 1942, das Frankreich de Gaulles am 29. September 1942 und Italien durch die Regierung Badoglio am 26. September 1944 für ungültig bzw. „null und nichtig“ erklärt, aber jeweils nicht mit allen seinen Konsequenzen ausdrücklich „von Anfang an“.

Einzelnachweise

  1. Ralf Gebel: „Heim ins Reich!“ Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland (1938–1945). Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2000, ISBN 3-486-56468-4.
  2. Heiner Timmermann: Das Münchener Abkommen. In: Heiner Timmermann et al. (Hrsg.): Die Beneš-Dekrete: Nachkriegsordnung oder ethnische Säuberung: Kann Europa eine Antwort geben? Lit Verlag, Münster 2005, S. 149.
  3. Siehe AAPD 1972, III, Dok. 314, S. 1457; vgl. dazu Dok. 101. Vgl. dazu ferner AAPD 1970, III, Dok. 581, S. 2169, Anm. 9.
  4. Jindřich Dejmek: Das Münchner Abkommen. In: Heiner Timmermann et al. (Hrsg.): Die Beneš-Dekrete: Nachkriegsordnung oder ethnische Säuberung: Kann Europa eine Antwort geben? Lit Verlag, Münster 2005, S. 143.
  5. Boris Celovsky: Das Münchener Abkommen 1938. DVA, Stuttgart 1958, S. 465.
  6. Claudia Prinz: Die Besetzung des Sudetengebietes 1938, Deutsches Historisches Museum (DHM), 16. Oktober 2015.
  7. RGBl. 1938 II S. 896 ff.
  8. Hans Lemberg: „München 1938“ und die langfristigen Folgen für das Verhältnis zwischen Tschechen und Deutschen. In: Jörg K. Hoensch, Hans Lemberg (Hrsg.): Begegnung und Konflikt. Schlaglichter auf das Verhältnis von Tschechen, Slowaken und Deutschen 1815–1989 (= Veröffentlichungen der Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Historikerkommission 12), Klartext, Essen 2001, ISBN 3-89861-002-0, S. 103–118, hier S. 115.
  9. Bernd Rill: Böhmen und Mähren: Geschichte im Herzen Mitteleuropas, Band II: Von der Romantik bis zur Gegenwart. Casimir Katz, 2006, ISBN 3-938047-21-6, S. 895.
  10. Fritz Peter Habel: Eine politische Legende: die Massenvertreibung von Tschechen aus dem Sudetengebiet 1938/39. Langen Müller, 1996, ISBN 3-7844-2589-5, S. 96.
  11. Vgl. auch Fritz Gause: Deutsch-slavische Schicksalsgemeinschaft. Aus: Göttinger Arbeitskreis, Holzner, 3. Aufl., 1967, S. 304.
  12. Walther Hofer, Herbert R. Reginbogin: Hitler, der Westen und die Schweiz 1936–1945. Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2001, ISBN 3-85823-882-1, S. 398.
  13. a b Hans-Erich Volkmann: Ökonomie und Expansion. Oldenbourg, München 2003, ISBN 3-486-56714-4.
  14. Stanisław Żerko: Polen, die Sudetenkrise und die Folgen des Münchener Abkommens. In: Jürgen Zarusky (Hrsg.): Das Münchener Abkommen von 1938 in europäischer Perspektive. Oldenbourg, München 2013, S. 349–382, hier S. 375.
  15. laut Zensus 1941
  16. Deutschland-Dokumente: Die wehrgeographische Lage Deutschlands zum Ende der Weimarer Republik (deutschland-dokumente.de).
  17. Piotr S. Wandycz: L’alliance franco-tchécoslovaque de 1924: un échange de lettres Poincaré-Benès, Revue d’Histoire diplomatique, Heft 3/4, 1984, S. 328–333.
  18. Gebhardt: Handbuch der deutschen Geschichte, S. 238 f.
  19. N. G. Andronikow, Pawel Andrejewitsch Schilin, Aleksandr Sergeevich Savin: Der zweite Weltkrieg, 1939–1945. Kurze Geschichte. Dietz, Berlin (DDR) 1985, S. 40.
  20. Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (Hrsg.): Einheit 7/8-71: Zeitschrift für Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Sozialismus, veröffentlicht vom Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, 1971, S. 1167.
  21. Vgl. Wadim S. Rogowin: Weltrevolution und Weltkrieg. (OT: Vadim Zakharovich Rogovin, Wadim S. Rogowin: Mirovaia revoliutsiia i mirovaia voĭna.) Aus dem Russischen übersetzt von Hannelore Georgi und Harald Schubärth. Arbeiterpresse Verlag, 2002, ISBN 3-88634-082-1, S. 171.
  22. Klaus Hildebrand: Das Dritte Reich. Oldenbourg Grundriss der Geschichte, München 1991, S. 36.
  23. Das Münchner Abkommen im LeMO.
  24. Sebastian Haffner: Anmerkungen zu Hitler, 26. Auflage, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2006 [zuerst München 1978], S. 51.
  25. Siehe z. B. bei Gregor Schöllgen, Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, 3. Aufl. 2004, S. 125 f.; Libor Rouĉek, Die Tschechoslowakei und die Bundesrepublik Deutschland, 1949–1989: Bestimmungsfaktoren, Entwicklungen und Probleme ihrer Beziehungen, Tuduv, 1990, S. 183.
  26. Frank R. Pfetsch, Konflikt, Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2004, S. 150.