Gerichtsbezirk Tolmein und Gerichtsbezirk Kirchheim: Unterschied zwischen den Seiten

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Der '''Gerichtsbezirk Tolmein''' ([[Slowenische Sprache|slowenisch]]: ''Tolmin'', [[Italienische Sprache|italienisch]]: ''Tolmino'') war ein dem [[Bezirksgericht Tolmein]] unterstehender [[Gerichtsbezirk (Österreich)|Gerichtsbezirk]] in der [[Grafschaft Görz|Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca]]. Tolmein war der flächenmäßig drittgrößte Gerichtsbezirk der Grafschaft Görz, wies jedoch mit einer Einwohnerzahl von 15.357 Personen im Jahr 1910 die dritteringste Bevölkerungsdichte aller Gerichtsbezirke auf. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete in der heutigen [[Slowenien|slowenischen]] [[Goriška|Region Goriška]] an der Staatsgrenze zu [[Italien]] und gehörte zum [[Bezirk Tolmein]]. Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an [[Italien]] abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an [[Jugoslawien]].
Der '''Gerichtsbezirk Kirchheim''' ([[Slowenische Sprache|slowenisch]]: ''Cerkno'', [[Italienische Sprache|italienisch]]: ''Cirehina'') war ein dem [[Bezirksgericht Kirchheim]] unterstehender [[Gerichtsbezirk (Österreich)|Gerichtsbezirk]] in der [[Grafschaft Görz|Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca]]. Kirchheim war der flächenmäßig viertkleinste Gerichtsbezirk der Grafschaft Görz und wies die zweitgeringste Einwohnerzahl auf, wodurch er auch eine verhältnismäßig geringe Bevölkerungsdichte hatte. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete in der heutigen, [[Slowenien|slowenischen]] [[Goriška|Region Goriška]] an der Staatsgrenze zu [[Italien]] und gehörte zum [[Bezirk Kirchheim]]. Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an [[Italien]] abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an [[Jugoslawien]].


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Der Gerichtsbezirk Tolmein wurde um 1850 infolge der Auflösung der ursprünglichen [[Patrimonialgericht]]sbarkeit in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca sowie wie im gesamten [[Kaisertum Österreich]] geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen [[Landesgericht Görz]], dass wiederum dem [[Oberlandesgericht Triest]], dass am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18500004&seite=00000763 Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich.] 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 [...]“</ref> Auch nachdem Görz und Gradisca bzw. Triest sowie Istrien vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Tolmein.
Um 1850 wurde in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca sowie wie im gesamten [[Kaisertum Österreich]] die ursprüngliche [[Patrimonialgericht]]sbarkeit aufgelöst. In der Folge wurde unter anderen der Gerichtsbezirk Kirchheim geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen [[Landesgericht Görz]], das wiederum dem [[Oberlandesgericht Triest]], das am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18500004&seite=00000763 Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich.] 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 [...]“</ref> Auch nachdem Görz und Gradisca bzw. Triest sowie Istrien vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Kirchheim.


Der Gerichtsbezirk Tolmein bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1868&page=83 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich.] Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“</ref> ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken [[Gerichtsbezirk Kirchheim|Kirchheim]] und [[Gerichtsbezirk Flitsch|Flitsch]] den [[Bezirk Tolmein]].<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1868&page=333 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich.] Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868</ref> Zuletzt war auch der [[Gerichtsbezirk Karfreit]] Teil des Bezirks Tolmein.
Der Gerichtsbezirk Kirchheim bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1868&page=83 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich.] Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“</ref> ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken [[Gerichtsbezirk Flitsch|Flitsch]] und [[Gerichtsbezirk Tolmein|Tolmein]] den [[Bezirk Tolmein]].<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1868&page=333 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich.] Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868</ref> Zuletzt war auch der [[Gerichtsbezirk Karfreit]] Teil des Bezirks Tolmein.


Der Gerichtsbezirk Tolmein wies 1910 eine Bevölkerung von 15.357 Personen auf, von denen 15.166 [[Slowenische Sprache|Slowenisch]] als Umgangssprache angaben. Des Weiteren lebten im Gerichtsbezirk 89 [[Deutsche Sprache|Deutschsprachige]], 21 [[Italienische Sprache|Italienischsprachige]] und 81 Anderssprachige oder Staatsfremde.<ref>[[Statistik Austria|k. k. Statististische Zentralkommission]] (Hrsg.): ''Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910.'' Wien 1918, S. 27</ref>
Der Gerichtsbezirk Kirchheim wies 1910 eine Bevölkerung von 8.141 Personen auf, von denen 8.131 [[Slowenische Sprache|Slowenisch]] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten im Gegensatz zu allen anderen Gerichtsbezirken des Kronlandes keinerlei Deutsch- oder Italienischsprachige, 1910 wurden lediglich 10 Anderssprachige oder Staatsfremde gezählt.<ref>[[Statistik Austria|k. k. Statististische Zentralkommission]] (Hrsg.): ''Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910.'' Wien 1918, S. 26</ref>


Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen [[Vertrag von Saint-Germain|Vertrages von Saint-Germain]] wurde der Gerichtsbezirk Tolmein Italien zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an [[Jugoslawien]], heute ist es Teil der Gemeinde [[Tolmin]] bzw. [[Slowenien]]s.
Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen [[Vertrag von Saint-Germain|Vertrages von Saint-Germain]] wurde der Gerichtsbezirk Kirchheim zur Gänze Italien zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an [[Jugoslawien]], heute ist es großteils Teil der Gemeinde [[Tolmin]] bzw. [[Slowenien]]s.


== Gerichtssprengel ==
== Gerichtssprengel ==
Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die fünf Gemeinden [[Grahovo ob Bači|Grahovo]], [[Ponikve]], [[Sveta Lucija]], [[Tolmin|Tolmein]] und [[Volče]] sowie einen Teil der Gemeinde [[Šentviška Gora]].
Der Gerichtssprengel umfasste 1910 lediglich die zwei Gemeinden [[Cerkno]] (Kirchheim) und [[Šebrele]] sowie einen Teil der Gemeinde [[Šentviška Gora]], die teilweise auf dem Gebiet des Gerichtsbezirks Tolmein lag.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Ehemaliger Gerichtsbezirk (Görz und Gradisca)|Tolmein]]
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Version vom 25. Oktober 2012, 02:55 Uhr

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Kirchheim
(slowenisch: Cerkno)
(italienisch: Cirehina)
Basisdaten
Bundesland Görz und Gradisca
Bezirk Tolmein
Sitz des Gerichts Kirchheim (Cerkno)
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zuständiges Landesgericht  Görz
Fläche 159,26 km2
(1910)
Einwohner 8.141
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien


Der Gerichtsbezirk Kirchheim (slowenisch: Cerkno, italienisch: Cirehina) war ein dem Bezirksgericht Kirchheim unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca. Kirchheim war der flächenmäßig viertkleinste Gerichtsbezirk der Grafschaft Görz und wies die zweitgeringste Einwohnerzahl auf, wodurch er auch eine verhältnismäßig geringe Bevölkerungsdichte hatte. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete in der heutigen, slowenischen Region Goriška an der Staatsgrenze zu Italien und gehörte zum Bezirk Kirchheim. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an Jugoslawien.

Geschichte

Um 1850 wurde in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca sowie wie im gesamten Kaisertum Österreich die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit aufgelöst. In der Folge wurde unter anderen der Gerichtsbezirk Kirchheim geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Görz, das wiederum dem Oberlandesgericht Triest, das am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Görz und Gradisca bzw. Triest sowie Istrien vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Kirchheim.

Der Gerichtsbezirk Kirchheim bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Flitsch und Tolmein den Bezirk Tolmein.[3] Zuletzt war auch der Gerichtsbezirk Karfreit Teil des Bezirks Tolmein.

Der Gerichtsbezirk Kirchheim wies 1910 eine Bevölkerung von 8.141 Personen auf, von denen 8.131 Slowenisch als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten im Gegensatz zu allen anderen Gerichtsbezirken des Kronlandes keinerlei Deutsch- oder Italienischsprachige, 1910 wurden lediglich 10 Anderssprachige oder Staatsfremde gezählt.[4]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Kirchheim zur Gänze Italien zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte das Gebiet an Jugoslawien, heute ist es großteils Teil der Gemeinde Tolmin bzw. Sloweniens.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 lediglich die zwei Gemeinden Cerkno (Kirchheim) und Šebrele sowie einen Teil der Gemeinde Šentviška Gora, die teilweise auf dem Gebiet des Gerichtsbezirks Tolmein lag.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 [...]“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k. k. Statististische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918, S. 26

Literatur

  • k. k. Statististische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)