„Feuerwehreinheit“ – Versionsunterschied

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Eine '''Feuerwehreinheit''' ist eine Zusammenfassung von Einsatzkräften und ihnen zugeordneten Geräten und Fahrzeugen, die aufgrund ihrer Führung, ihres Personals und Materials in der Lage ist, einen ihrer Größe entsprechenden Einsatzauftrag selbstständig abzuarbeiten.<ref>Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz, 2. überarbeitete Auflage, Januar 2006.</ref>
Eine '''Feuerwehreinheit''' ist eine Zusammenfassung von Einsatzkräften und ihnen zugeordneten Einsatzmitteln (Geräten und Fahrzeugen), die aufgrund ihrer Führung, ihres Personals und Materials in der Lage ist, einen ihrer Größe entsprechenden Einsatzauftrag selbstständig abzuarbeiten.<ref>Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz, 2. überarbeitete Auflage, Januar 2006.</ref>


Die verschiedenen Einheiten (in Deutschland: [[Taktische Einheit|taktischen Einheiten]]) der [[Feuerwehr]] werden nach ihrer Mannschaftsstärke geordnet und im Allgemeinen als Verband, Zug, Gruppe, Staffel sowie Trupp bezeichnet.
Die verschiedenen Einheiten (in Deutschland: [[Taktische Einheit|taktischen Einheiten]]) der [[Feuerwehr]] werden nach ihrer Mannschaftsstärke geordnet und im Allgemeinen als Verband, Zug, Gruppe, Staffel sowie Trupp bezeichnet.

Version vom 15. Februar 2016, 14:01 Uhr

Eine Feuerwehreinheit ist eine Zusammenfassung von Einsatzkräften und ihnen zugeordneten Einsatzmitteln (Geräten und Fahrzeugen), die aufgrund ihrer Führung, ihres Personals und Materials in der Lage ist, einen ihrer Größe entsprechenden Einsatzauftrag selbstständig abzuarbeiten.[1]

Die verschiedenen Einheiten (in Deutschland: taktischen Einheiten) der Feuerwehr werden nach ihrer Mannschaftsstärke geordnet und im Allgemeinen als Verband, Zug, Gruppe, Staffel sowie Trupp bezeichnet.

Deutschland

Angabe der Personalstärke
Aufstellung eines selbstständigen Trupps (taktische Zeichen)
Aufstellung einer Staffel (taktische Zeichen)
Aufstellung einer Gruppe (taktische Zeichen)

Die Stärke und Gliederung der Feuerwehreinheiten sind in Deutschland einheitlich in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ festgelegt. Die Mannschaftsstärke wird in der Form Einheitsführer/Unterführer/Mannschaft/Gesamtstärke angegeben. Führer selbstständig agierender Einheiten müssen die Ausbildung zum Gruppenführer besitzen,[2] um einen Einsatzbefehl zu geben.

Als Einheitsgrößen existieren der Zug, die Gruppe, die Staffel und der selbstständige Trupp.[3] Die genormten Fahrzeuge der Feuerwehr sind mithin jeweils auf eine entsprechende Gruppen-, Staffel- oder (selbstständige) Truppbesatzung ausgelegt. Die Stärke der taktischen Einheiten wird auch durch den sogenannten Gruppengleichwert ausgedrückt. Dieser sagt etwas über den Einsatzwert der jeweiligen Einheit im Verhältnis zur Gruppe als Basiseinheit aus.

Die Angabe der Gesamtstärke wird häufig weggelassen. Die Angabe der Einheitsführer wird ebenfalls oft weggelassen, wenn kein Zugtrupp zum Einsatz kommt. Über Sprechfunk wird z.B. die Stärke eines Zuges (1/3/18/22) wie folgt gemeldet: „Eins – Drei – Achtzehn – Gesamt Zwoundzwanzig“. Regionale Unterschiede sind möglich.

Trupp

Der Trupp ist die kleinste Einheit und besteht aus zwei Feuerwehrangehörigen, einem Truppführer und einem Truppmann, auch als (0/2/2) geschrieben. Diese Art von Einheit ist Bestandteil der Einheiten Staffel oder Gruppe und somit keine selbstständige operierende Einheit.[3]

Selbstständiger Trupp

Dagegen ist der selbstständige Trupp von (1/2/3) eine Einheit, die als selbstständige taktische Einheit eingesetzt werden kann. Er besteht aus einem Truppmann und einem Maschinisten und wird von einem Truppführer geführt,[3] der jedoch die Qualifikation eines Gruppenführers besitzen muss.[2] Sie wird vor allem auf Fahrzeugen eingesetzt, die lediglich Platz für eine Truppbesatzung haben (Drehleitern, Rüstwagen, diverse Gerätewagen, SW 2000-Tr, diverse Tanklöschfahrzeuge etc.). Auch der Zugtrupp ist als selbständiger taktischer Trupp anzusehen.

Aufgrund personeller Engpässe und ihrer Sonderaufgaben/-funktion, wodurch sie i.A. nicht selbstständig, allein tätig werden, ist es heutzutage allerdings möglich, dass diese Fahrzeuge nur noch mit der Besatzung eines Trupps 1/1/2 (oft 0/2/2) besetzt werden und dann an der Einsatzstelle einem Gruppen-/Staffelführer eines Löschfahrzeuges oder direkt dem Zugführer unterstellt werden.[4]

Staffel

Aufgrund mangelnden Personals und verbesserter Technik, welche entsprechend arbeitserleichternd wirkt, ist die Staffel bei vielen Feuerwehren in der Praxis oftmals die tatsächlich eingesetzte taktische Grundeinheit.[5] Sie besteht aus sechs Personen (1/5/6): einem Staffelführer, der die Ausbildung eines Gruppenführers benötigt,[2] einem Maschinisten, sowie Angriffstrupp und Wassertrupp.[3]

Gruppe

Die Gruppe ist die taktische Grundeinheit zum Abarbeiten von Einsätzen der Feuerwehr und besteht aus neun Personen (1/8/9), dem Gruppenführer, einem Maschinisten, einem Melder, sowie den drei Trupps Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp.[3] Die Gruppe kann auch aus der Besatzung eines Staffel- und eines Truppfahrzeugs gebildet werden. Dabei stellt die Truppbesatzung in der Regel den Schlauchtrupp und den Melder. Bei einem voll besetzten Löschgruppenfahrzeug beträgt die Mannschaftsstärke bereits (1/8/9).

Zug

Der Zug (1/3/18/22) ist die größte reguläre taktische Einheit und besteht im Regelfall aus zwei Gruppen (0/1/8/9) und dem Zugtrupp (0/1/2/3). Der Zugtrupp setzt sich aus Führungsassistent (Stellvertretendem Zugführer, früher auch als Gruppenführer zbV bezeichnet), Melder und Fahrer zusammen. Je nach Situation können verschiedene Züge der Feuerwehr zum Einsatz kommen. Die bekanntesten sind Löschzug, Rüstzug und Gefahrstoffzug. Gemäß FwDV 3 kann ein Zug auch für besondere Aufgaben um einen Trupp, eine Staffel oder eine Gruppe erweitert werden und hat dann eine Stärke von bis zu 31 Einsatzkräften (1/4/26/31).

Besonders bei den Berufsfeuerwehren hat jedoch ein Zug inzwischen kaum noch die Stärke von 22 Einsatzkräften. Heutzutage rückt ein Löschzug meist mit 16 Feuerwehrangehörigen aus.[6] Bei den Berufsfeuerwehren ist dies aus Einsparungsgründen der Fall. Bei Freiwilligen Feuerwehren kommt eine solche Reduktion vor allem durch Personalknappheit zustande, die besonders werktags tagsüber auftritt. Andererseits kann Personal durch moderne Geräte zumindest teilweise kompensiert werden.

Der Löschzug kann auch ohne den oben beschriebenen Zugtrupp zum Einsatz kommen: (1/2/16/19). Auch eine Verringerung des Zugtrupps ist häufig, zum Beispiel (0/1/1/2), der Löschzug wäre dann also mit (1/3/17/21) unterwegs. Für besondere Aufgaben kann der Zug entweder um einen selbstständigen Trupp, eine Staffel oder eine Gruppe erweitert werden.[3] Der hierfür früher verwendete Begriff des „erweiterten Zugs[7] (auch „verstärkter Zug“ genannt) wurde nicht in die neue FwDV 3 übernommen.

Bei kleineren Schadensereignissen können auch kleinere Fahrzeugkombinationen mit weniger Personal ausrücken. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Zug im Sinne der FwDV 3.

Verband

Die Zusammensetzung des Verbandes (auch taktischer Verband genannt) ist nicht einheitlich definiert. Als Verbände werden Einheiten mit mehr als 31 Mann bezeichnet, der also größer als ein erweiterter Zug ist. Oft wird der Verbandsführer von einer Führungsstaffel oder einer Führungsgruppe beim Leiten des Einsatzes unterstützt. Meistens handelt es sich bei den Verbandsführern um besondere Feuerwehrdienstgrade.

Meistens bestehen die Kreisfeuerwehrbereitschaften bzw. überörtliche Hilfeleistungskontingente (bestehen nicht in allen Bundesländern) aus mindestens einem Verband.

Die Größe und Zusammensetzung eines Verbands ist sehr verschieden. Gerade bei Großeinsätzen können auch Verbände gebildet werden, die aus mehreren Fachdiensten bestehen. Teilweise wird der Begriff Verband auch nur als Oberbegriff für taktische Einheiten oberhalb des Zuges benutzt. Analog zu militärischen Strukturen wird hier oft weiter unterteilt, wobei es auch hier wieder regionale Unterschiede gibt.

  • Verband I = Bereitschaft (bis 2 Züge + Führungstrupp)
  • Verband II = Abteilung (mehr als 2 Bereitschaften)
  • Verband III = Großverband (mehr als 2 Abteilungen)

Im erweiterten Katastrophenschutz sprach man beim Zusammenwirken zweier Züge von einer Brandschutzbereitschaft.

2-5-Regel

Die genaue Stärke einer taktischen Einheit, insbesondere oberhalb der Zugebene, ist nicht exakt festgelegt. Als Faustregel kann die 2-5-Regel herangezogen werden. Kernaussage dieser Regel ist, dass ein Einheitsführer zwischen zwei und fünf taktische Einheiten der niederen Führungsebene führen kann. Bei mehr als zwei taktischen Einheiten der niederen Führungsebene kann aber auch eine Aufteilung auf zwei taktische Einheiten höherer Führungsebene erfolgen mit einer Führung der nächsthöheren Ebene.

So können beispielsweise vier Gruppen als ein Zug mit einem Zugführer geführt werden oder als Verband aus zwei Zügen, mit zwei Zug- und einem Verbandsführer.

Alternative Bezeichnungen an der Einsatzstelle

Neben der Gliederung in Züge und Verbände wird an Einsatzstellen auch die Gliederung in Einsatzabschnitte (nach taktischen oder räumlichen Erfordernissen) vorgenommen. Hierbei entsprechen die in einem Abschnitt eingesetzten Einheiten meist einem Zug. Der Abschnittsleiter entspricht dem Zugführer. An Stelle des Begriffes Verbandsführer (Verbandsführung) wird hier dann der Begriff Einsatzleiter (Einsatzleitung) verwendet.

Österreich

Die Feuerwehreinheiten in Österreich sind mit einigen Ausnahmen ähnlich organisiert. Während es die Staffel nicht gibt, wird die Gruppe in eine Löschgruppe mit einer Mannschaftsstärke 1:8 (der Mannschaft eines Löschfahrzeuges) oder eine Tanklöschgruppe mit 1:6 unterschieden. Eine Gruppe befehligt jeweils ein Gruppenkommandant, einen Zug ein Zugskommandant.

Einzelnachweise

  1. Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz, 2. überarbeitete Auflage, Januar 2006.
  2. a b c Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2003
  3. a b c d e f Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2008
  4. Feuerwehr Dortmund, „C-Dienst Konzept“, abgerufen am 3. Dezember 2012
  5. Erläuterungen zur Einführung der neuen FwDV 3 (PDF; 60 kB), LFV Niedersachsen 2007
  6. Werkfeuerwehrverband e.V., „Schadensarme Einsatztaktik“, Folie 23ff, abgerufen am 3. Dezember 2012
  7. Feuerwehr-Dienstvorschrift 5, Der Zug im Löscheinsatz, Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)