„Fernunterricht“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Aeranthropos (Diskussion | Beiträge)
K + Link
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
'''Fernunterricht''' (engl. ''Distance Learning'') ist ein verbraucherschutzrechtlich eindeutig definierter Begriff: Laut [[Fernunterrichtsschutzgesetz]] von 1977 handelt es sich beim „Fernunterricht“ um die „Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.“ (FernUSG § 1 Abs. 1) Fernlehrgänge können also durchaus Präsenzseminare umfassen, doch der überwiegende Teil des Lernstoffs wird laut Definition - und im Gegensatz zum [[Direktunterricht]] - räumlich getrennt vom Lehrer, also individuell und unter freier Zeiteinteilung, bearbeitet, die entsprechende Bildungseinrichtung wird auch '''Fernschule''' genannt. Die pädagogische Begleitung und [[Lernkontrolle|Lernerfolgskontrolle]] grenzt den Fernunterricht wiederum vom [[Autodidakt|Selbststudium]] ab.
'''Fernunterricht''' (engl. ''Distance Learning'') ist ein verbraucherschutzrechtlich eindeutig definierter Begriff: Laut [[Fernunterrichtsschutzgesetz]] von 1977 handelt es sich beim „Fernunterricht“ um die „Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrer und der Schüler ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.“ (FernUSG § 1 Abs. 1) Fernlehrgänge können also durchaus Präsenzseminare umfassen, doch der überwiegende Teil des Lernstoffs wird laut Definition - und im Gegensatz zum [[Direktunterricht]] - räumlich getrennt vom Lehrer, also individuell und unter freier Zeiteinteilung, bearbeitet, die entsprechende Bildungseinrichtung wird auch '''Fernschule''' genannt. Die pädagogische Begleitung und [[Lernkontrolle|Lernerfolgskontrolle]] grenzt den Fernunterricht wiederum vom [[Autodidakt|Selbststudium]] ab.


== Elemente ==
== Elemente ==

Version vom 10. Februar 2014, 19:26 Uhr

Fernunterricht (engl. Distance Learning) ist ein verbraucherschutzrechtlich eindeutig definierter Begriff: Laut Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 handelt es sich beim „Fernunterricht“ um die „Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrer und der Schüler ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.“ (FernUSG § 1 Abs. 1) Fernlehrgänge können also durchaus Präsenzseminare umfassen, doch der überwiegende Teil des Lernstoffs wird laut Definition - und im Gegensatz zum Direktunterricht - räumlich getrennt vom Lehrer, also individuell und unter freier Zeiteinteilung, bearbeitet, die entsprechende Bildungseinrichtung wird auch Fernschule genannt. Die pädagogische Begleitung und Lernerfolgskontrolle grenzt den Fernunterricht wiederum vom Selbststudium ab.

Elemente

Im Rahmen des Fernunterrichts finden insbesondere folgende Elemente Verwendung:

  • Gedruckte Lehrhefte, wegen des Postversands auch Lehrbriefe genannt
  • Audio- oder videobasierte Lerneinheiten
  • Per Datenträger übermittelte Computer Based Trainings und online ablaufende Web Based Trainings
  • Einsendeaufgaben, die zur Korrektur per Post oder elektronisch an den Lehrenden gesandt werden.

Der Zusammenhalt eines Fernkurses kann durch regelmäßige Treffen, Seminare und webbasierte Methoden des E-Learning gefördert werden.

Inhalte/Bildungsziele/Abschlüsse

Inhaltlich sind dem Fernunterricht nur wenige Grenzen gesetzt. Fernunterrichtsangebote gibt es beispielsweise in den Inhaltsbereichen:

  • Sprachenlernen
  • kaufmännische Weiterbildungen
  • Weiterbildungen im Softskill-Bereich
  • Weiterbildungen im IT-Bereich.

Mit Hilfe des Fernunterrichts können verschiedene Bildungsziele erreicht werden, zum Beispiel:

  • Schulabschlüsse
  • berufliche Qualifikationen und Spezialisierungen
  • Hochschulzertifikate ohne akademischen Grad
  • Akademische Grade, z.B. Bachelor, Master oder Diplom.

Der Abschluss bei Fernunterrichtsangeboten gestaltet sich sehr unterschiedlich. So gibt es Angebote, die mit einer Teilnahmebescheinigung (ohne Prüfungsleistung) beim Fernunterrichtsanbieter beendet werden. Daneben gibt Angebote, die mit einem Zertifikat oder Zeugnis nach dem Bestehen einer Prüfung beim Fernunterrichtsanbieter abschließen. Und es gibt Fernunterrichtsangebote, die auf eine Prüfung bei einer externe Stelle vorbereiten, zum Beispiel bei einer Kammer (IHK, HWK) oder bei einem Berufsverband.

Verbraucherschutz

In Deutschland unterliegen seit 1977 alle Fernlehrgänge einer Zulassungspflicht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Auch privatrechtlich organisierte Fernstudiengänge an privaten oder öffentlich-rechtlichen Hochschulen unterliegen dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Lediglich öffentlich-rechtlich organisierte Fernstudiengänge, reine Selbstlernprogramme aus dem E-Learning-Bereich und reine Hobby-Kurse, die der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, sind davon ausgenommen. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln entscheidet nach Antragstellung über die Zulassung von Fernlehrgängen. Zugelassene Fernlehrgänge erhalten eine Zulassungsnummer, welche der Anbieter im Informationsmaterial sichtbar aufführen muss. Zulassungspflichtige Fernunterrichtsangebote, die sich noch im Zulassungsverfahren der ZFU befinden und bei denen die Zulassung durch die ZFU wahrscheinlich ist, sind mit dem Vermerk "Vorläufig zugelassen" und mit der entsprechenenden ZFU-Nr. zu versehen[1].

Im Zulassungsverfahren der ZFU wird geprüft, ob das vom Anbieter angegebene Lehrgangsziel grundsätzlich erreichbar ist. Dabei werden Praxisbezug und Didaktik ebenso kontrolliert wie das Konzept der pädagogischen Betreuung und der Lernkontrollen. Weiterhin prüft die ZFU, ob die Fernunterrichtsverträge und die Informationsmaterialien den Vorgaben im Fernunterrichtsschutzgsetz entsprechen. Damit sind Fernlerner i.d.R. vor Überraschungen nach Vertragsabschluss geschützt. Wer einen staatlich zugelassenen Fernlehrgang belegt, hat unter anderem garantiert:

  • 14 Tage Rücktrittsrecht vom Vertrag ohne Kosten und Risiko,
  • 3-monatiges Kündigungsrecht jederzeit nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss
  • gleich bleibende Studiengebühren für die gesamte Dauer des Lehrganges.

Die ZFU prüft - zum Teil in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung - die Fernunterrichtsangebote allein auf der Grundlage von Anbieterangaben und Lehrmaterialien. Die Fernunterrichtsangebote selbst werden dabei nicht in Anspruch genommen. Zugelassenen Angeboten wird damit testiert, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und dass das didaktisch-pädagogische Konzept sinnvoll ist. Qualitative Unterschiede in der Konzeption des Fernunterrichtsangebotes oder der Begleitung der Fernlerner bleiben allerdings unberücksichtigt.

Der Verbraucherschutz durch die Stiftung Warentest wählt einen anderen Weg. Fernunterrichtsangebote im Test der Stiftung Warentest werden von geschulten Testpersonen inkognito von Anfang bis Ende in Anspruch genommen. Dabei wird zum Beispiel auch die Begleitung der Fernlerner durch das Fernlehrinstitut oder das internetbasierte Studienzentrum in Anspruch genommen. Auf der Grundlage der Inanspruchnahme der Angebote durch Testpersonen und der Auswertung der Testerdokumentationen durch Fachgutachter können auch von den Anbietern unabhängige Aussagen über die tatsächliche Qualität der Angebote getroffen werden.

Geschichte des Fernunterrichts: Veränderungen der genutzten Medien

Der Fernunterricht des 19. Jahrhunderts beruhte im Wesentlichen auf brieflicher Korrespondenz. Lernende erhielten dabei postalisch Lehrtexte zugeschickt. Diese Phase wird als erste Phase des Fernunterrichts beschrieben. Ungefähr 1960 begann mit der Gründung von Fernuniversitäten die Einbindung der Telekommunikation, zunächst also der Telefonie und des Fernsehens in den Fernunterricht. Technologisch gesehen beginnt in den 1990er Jahren eine dritte Phase des Fernunterrichts, bei der zunehmend Internettechnologien und E-Learning zum Einsatz kommen (vgl. Zawacki-Richter, 2011).

Aktuelle Marktentwicklungen

Zur Zeit (Stand 20. November 2012) können Interessierte zwischen 2.985 staatlich zugelassenen Fernlehrgängen von 414 verschiedenen Anbietern wählen. Der öffentliche Hochschulbereich ist hiervon ausgenommen.

Seit 1983 wird einmal im Jahr die Fernunterrichtsstatistik vom Statistischen Bundesamt erhoben - eine freiwilligen Befragung der Anbieter von staatlich zugelassenen Fernlehrgängen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und mit Unterstützung des Forum DistancE-Learning.

Laut der jüngsten Fernunterrichtsstatistik haben 245.332 Menschen in Deutschland im Jahr 2004 einen Fernlehrgang belegt, 218.027 von ihnen privat finanziert in ihrer Freizeit neben dem Beruf. Weitere 27.305 Erwachsene „lernten fern“ im Rahmen innerbetrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen. Die Nutzungszahlen unternehmensintern eingesetzter Fernlehrgänge haben sich damit im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht.

Die Fernlernenden haben 2004 Fernlehrgänge in folgenden Bereichen belegt:

Formen des Fernunterrichts werden überwiegend im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung genutzt. Nur ein Viertel der Fernlernenden war 2004 unter 25 Jahre alt. Knapp 40 Prozent von ihnen nutzten Fernunterricht als zweiten Bildungsweg zum Schulabschluss. Weitere 17 Prozent belegten Fernlehrgänge im Bereich Wirtschaft und kaufmännische Praxis. Und 11 Prozent der unter 25-Jährigen bereiten sich per Fernunterricht auf eine Prüfung zum staatlich geprüften Betriebswirt, Techniker oder Übersetzer vor.

Die Zahl der über Vierzigjährigen, die 2004 einen Fernlehrgang absolvierten, war gegenüber 2003 um 19 Prozent gestiegen: Mittlerweile sind ein Fünftel aller Fernlernenden mindestens 40 Jahre alt, 4,6 Prozent sind bereits über 50. 21 Prozent der über 40-Jährigen belegten Fernlehrgänge im wirtschaftlichen Bereich, knapp 19 Prozent belegten Lehrgänge zur kreativen Freizeitgestaltung und zu Gesundheitsthemen und rund 15 Prozent absolvierten Fernlehrgänge, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.

2004 waren knapp die Hälfte der Fernlernenden in Deutschland Frauen; noch vor fünf Jahren betrug deren Anteil 43,5 Prozent, vor 15 Jahren nur 32 Prozent.

Literatur

  • Anne Oppermann, Gereon Franken: Fit für den Fernunterricht. Bildung und Wissen Verlag 2003, ISBN 3-8214-7621-4
  • Heinrich Dieckmann, Bernd Schachtsiek: Lernkonzepte im Wandel Klett-Cotta 1998, ISBN 3-608-91950-3
  • Olaf Zawacki-Richter: Geschichte des Fernunterrichts - Vom brieflichen Unterricht zum gemeinsamen Lernen im Web 2.0 in Martin Ebner und Sandra Schön (Hrsg.), Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien, URL: http://l3t.eu (Stand 16. Februar 2011)

Einzelnachweise

  1. http://www.zfu.de/Downloads/Ratgeber/Ratgeber_Print_107.pdf