„Bootszeugnis“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Änderung 176697033 von 2003:75:F03:6500:204D:498A:5765:DC16 rückgängig gemacht; das bezieht sich auf das Dokument
Markierung: Rückgängigmachung
K →‎Gesetzliche Grundlagen: SeeSpbootV Link aktualisiert
Zeile 3: Zeile 3:
== Gesetzliche Grundlagen ==
== Gesetzliche Grundlagen ==


Im Seebereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV)<ref>See-Sportbootverordnung – [//www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Verzeichnis-Verordnungen/SeeSpbootV.pdf SeeSpbootV]</ref>
Im Seebereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV)<ref>See-Sportbootverordnung – [//www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Verzeichnis-Rechtsverordnungen/SeeSpbootV.pdf?__blob=publicationFile&v=10 SeeSpbootV]</ref>


Im Binnenbereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – BinSch-SportbootVermV)<ref>Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – [//www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Verzeichnis-Verordnungen/BinSch-SportbootVermV.pdf BinSch-SportbootVermV]</ref>
Im Binnenbereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – BinSch-SportbootVermV)<ref>Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – [//www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Verzeichnis-Verordnungen/BinSch-SportbootVermV.pdf BinSch-SportbootVermV]</ref>

Version vom 6. Juni 2019, 18:45 Uhr

Das Bootszeugnis ist ein Dokument, das das Vermieten eines Sportbootes erlaubt.

Gesetzliche Grundlagen

Im Seebereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV)[1]

Im Binnenbereich ist die gesetzliche Grundlage für das Bootszeugnis die Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – BinSch-SportbootVermV)[2]

Ausgestellt wird das Bootszeugnis vom örtlich zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt für eine Dauer von jeweils zwei Jahren, bei Werftneubauten von drei Jahren. Voraussetzung ist eine Besichtigung, bei der Schiffskörper und Ausrüstung unter Sicherheitsgesichtspunkten geprüft werden.

Einzelnachweise

  1. See-Sportbootverordnung – SeeSpbootV
  2. Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung – BinSch-SportbootVermV