Wikipedia:Löschkandidaten/15. November 2018

Vorlage:Löschkandidaten/Erledigt
Alle Einträge zu Benutzerseiten, Metaseiten, Vorlagen, Listen und Artikeln auf dieser Seite sind erledigt. Etwaige noch nicht abgeschlossene Kategoriediskussionen können durch Anklicken von „Kategorien“ bearbeitet werden. Minderbinder 16:43, 26. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

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Martina Gebhardt (gelöscht)

keinerlei Relevanz dieser Unternehmerin und Chefin eines Unternehmens mit 30 Mitarbeitern erkennbar -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 00:24, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Aber sicher relevant. Martina Gebhardt ist in der breiten Öffentlichkeit bekannt. FAZ , BR, ARD-Mediethek, SWR1, Süddeutsche Zeitung Wenn man keine Ahnung vom Thema hat, sollte man keine LA stellen.Fiona (Diskussion) 08:18, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Wie immer sollte Relevanz aber auch im Artikel dargestellt und nicht nur in der Löschdiskussion belegt werden. -- Katanga (Diskussion) 09:06, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
"Wie immer" sollte man zunächst selbst recherchieren, bevor man einen LA stellt. Von einem Gebiet, das einem völlig unbekannt ist, sollte man besser die Finger lassen.Fiona (Diskussion) 09:23, 15. Nov. 2018 (CET) Die Belege müssen allerdings durch Sekundärquellen ersetzt werden.[Beantworten]

Im Moment liest sich das als Werbebeitrag. Und wie immer ist es die vornehmliche Aufgabe der Autoren, die Bedeutung darzustellen. --Eingangskontrolle (Diskussion) 12:16, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

danke Fiona und zudem: ein KMU mit 30 mitarbeiterInnen wäre in der schweiz ein ziemlich grosses KMU. grundsätzlich: der knüppel #relevanz nervt, insbesondere weil via #wikidata ja ganz andere herausforderungen diesbezüglich warten... besser wäre, hinweise zu geben, wie ein lemma verbessert werden kann. (zb: artikel langsamer aufbauen, auf unterseite beginnen, mentoring dazu nehmen etc. ;-) --Sms2sms (Diskussion) 16:27, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Und erst in Andorra, da wäre ein Unternehmen mit zwei MA ziemlich groß... Dafür gibt es eben in der Schweiz eben ein paar weniger Unternehmen mit prinzipiell ähnlichen Marktsegment, die dafür eher marktbeherrschend sind. --Eingangskontrolle (Diskussion) 22:35, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Hier geht es um eine Biografie. Das Lemma ist nicht das Unternehmen. Die RK für Unternehmen übrigens promoten Großunternehmen und multinationale Player, wohingegen kleine Traditionsunternehmen oder solche mit besonderen Produkten/Ideen sich jedes Mal einen LA einfangen und kaum eine Chance haben.Fiona (Diskussion) 08:58, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Behalten. Relevanz ist nach Ausbau dargestellt, sowohl als Unternehmerin wie auch als Eigentümerin von Kloster Wessobrunn. Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 10:13, 17. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Keine enzyklopädische Relevanz (dargestellt).--Karsten11 (Diskussion) 09:50, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Erläuterungen: Wir haben keine speziellen RK für Unternehmer, daher sind die WP:RK#Lebende Personen (allgemein) anzuwenden. Bei Unternehmern ist das typischerweise "andere Person, deren Werk oder Arbeitsleistung als herausragend anerkannt und dauerhaft Teil der Geschichte des Fachgebiets geworden ist". Das liegt hier nicht vor. Das einzige, was zutreffen könnte, ist "wegen ihrer Beteiligung an historischen, politischen oder sonstigen nachrichtenwürdigen Ereignissen bekannt". Es gibt Berichterstattung in überregionalen Medien. So eindrucksvoll ist die Liste aber nicht. Vor allem richtet sich das Interesse der Medien überwiegend auf Kloster Wessobrunn und weniger auf die Dame selbst.--Karsten11 (Diskussion) 09:50, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Taylor Luc Jacobs (gelöscht)

Die Relevanz des Selbstdarstellers geht momentan aus dem Artikel nicht hervor. ~ 4.000 Likes bei Youtube, keine 1.000 bei Facebook. Reicht es schon aus, ein Mal erfolglos an einem Casting teilgenommen zu haben? --Schnabeltassentier (Diskussion) 06:27, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Nein. Nicht an der Vorausscheidung des Vorentscheids. Nur der Vorentscheid selbst. --Kenny McFly (Diskussion) 10:14, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Keine Relevanz erkennbar, daher gelöscht. Da fehlt wirklich einiges, um die RK-Hürden zu nehmen. - Squasher (Diskussion) 07:34, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Offenbar hat es nie eine Herzogin gegeben, nur eine Regentin. (Oder habe ich etwas übersehen?) Statt Schnelllöschung bitte Beurteilung durch mehrere Augenpaare. Danke, --Drahreg01 (Diskussion) 06:38, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Die Gattinnen der Herzöge hatten wohl diesen Titel und teilweise auch politischen Einfluss (vgl. Luise Charlotte von Brandenburg). Allerdings gibt es am Ziel der Weiterleitung keinerlei Informationen dazu, die WL ist deshalb so unbrauchbar. Tendenziell löschen. --jergen ? 12:18, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
klar Löschen, sonst hätten wir tausende WL vom Typ „Gräfin von xy“, „Freifrau von abc“. Da gibt es sicher eine Regel dazu? --Hannes 24 (Diskussion) 15:27, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Das ist doch völlig eindeutig: Weiterleitung auf einen Abschnitt, in dem der Begriff weder auftaucht noch beschrieben wird. Wenn es denn Herzoginnen gab, die relevant genug wären, und irgendjemand etwas dazu geschrieben hätte, könnte man darauf verweisen. Bis dahin ist das schlicht ein Rotlink.--Meloe (Diskussion) 09:06, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

WL gelöscht gemäss Diskussion. --Filzstift ✏️ 09:36, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Enzyklopädische Relevanz mit zwei selbst produzierten Alben nicht erkennbar Eingangskontrolle (Diskussion) 12:13, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Jo, den LA hätte ich auch gestellt, wenn ich früher Mittagspause gehabt hätte. Ist außerdem ziemliche SD und kein enzyklopädischer Text (z.B. "...mit dem die Band dann auch Live ordentlich durchstartete..."). Einzig die behauptete Rezeption könnte man ggf. bewerten, falls sie denn in den nächsten 7 Tagen konkret dargestellt würde, sonst gerne löschen. --H7Mid am Nämbercher redn! 13:13, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Könnte das nicht auch schnellgelöscht werden da offensichtlich irrelevant ? --Elmie (Diskussion) 14:41, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Das wird nichts mehr mit dem Artikel.--2001:A61:1805:C001:44F6:990D:421B:FB37 19:46, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
keine Relevanz erkenntlich. --Gripweed (Diskussion) 07:19, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

irrelevant trivial. Für jederlei Gerätschaft kann es Räume geben. Das rechtfertigt aber keinen an den Haaren herbeigezogenen „Artikel“.--Wheeke (Diskussion) 13:18, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

SLA-fähig und -bedürftig aus Gründen des LA. --Björn 13:20, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Stimmt. Und meistens ist der "Schlüsselraum" die Pforte. Aber der Artikel ist schon zur Hälfte eine BKL. Das könnte eine reguläre BKL werden. (Ach nee, ist ja ein Klammerlemma. Löschen!) --H7Mid am Nämbercher redn! 13:25, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
PS: Ich habe einen Satz dazu unter Schlüsselbrett ergänzt, wo übrigens auch der Schlüsselkasten erwähnt ist. Der hat einen Artikel, aber ob der Schlüsselraum ebenso relevant ist wie ein Schlüsselkasten? Ich denke nicht. Und außerdem ist das hier eigentlich (fast) kein Artikel, jedenfalls keiner, der die Relevanz aufzeigt. --H7Mid am Nämbercher redn! 13:35, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Bitte in Zusammenhang mit BKL Schlüsselraum beurteilen, also mit

Hinweis: Alle vier Artikel sind heute parallel entstanden. Am besten wäre es, Ihr überlegt euch sofort, für welche weiteren Artikel dieses Quartetts ihr noch LA oder SLA stellen wollt oder nicht. Das macht es klarer.

@ Wheeke: Es handelt sich keineswegs um einen „an den Haaren herbeigezogenen ‚Artikel‘“, wie du es in offensichtlicher Unkenntnis der Zusammenhänge falsch beurteilst. Gruß von --OS (Diskussion) 13:34, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Löschen, dazu braucht es wirklich keinen Artikel. Was kommt als nächstes? Tresorraum (Raum mit Tresor), Tresorraum (für den Raum, der als ganzes ein Tresor ist). Die Beispiele könnte man jetzt endlos fortsetzen ;-) --Hannes 24 (Diskussion) 15:22, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

behalten. Wir besitzen heute schon alle mögliche: Waschküche, Wohnzimmer, Klassenraum, Speisekammer, Erste-Hilfe-Raum, Kühlraum oder den Hauswirtschaftsraum. Ich finde dort und auch in die restlichen von den insgesamt 135 in der Kategorie:Typ von Innenräumen verzeichneten Artikel passt dieser Artikel auch noch prima rein. Gruss fundriver Was guckst du?! Winterthur! 15:52, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Luft rauslassen und es ist ein Wörterbucheintrag. LÖSCHEN --Hans Haase (有问题吗) 16:08, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Trviale Wortkombination aus Schlüssel und Raum. Ein Raum in dem man Schlüssel aufbewahrt. Wir brauchen auch noch Umkleidezimmer (nicht mit Ankleide oder Umkleide oder Umkleideraum verwechseln). Dann gibt es ja auch noch Wikipedia:Löschkandidaten/9._November_2007#Musikzimmer_(erl.,_LA_zurückgezogen) wo das ganze Dilemma offenbar wird. Der Artikel ist auch heute nur bedingt eine Augenweide. Brauchen wir nicht, dafür gibt es Wörterbücher. Flossenträger 16:38, 15. Nov. 2018 (CET) P.S.: Warum ist in Waschküche keine Waschküche, aber dafür eine beheizbare Outdoor-Waschtonne und Waschhäuser. Hmh, Waschhaus?[Beantworten]
Wobei Wörterbücher solche Gelegenheitsbildungen auch nicht aufnehmen. Das Wort ist schon tausende Mal unabhängig voneinander durch Anwendung der Regeln der Komposition (Grammatik) gebildet worden und wird dadurch nicht zum feststehenden (und damit erklärungsbedürftigen) Ausdruck. -- Olaf Studt (Diskussion) 17:24, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
ein Schlüsselraum i.d.S. ist ein eher seltenes Exemplar, es gibt nicht viele Gebäudetypen, die so einen Raum immer (als eigenen Raum) haben. Heutzutage gibt es Schließsysteme oder ganz modern elektronische Zugangskontrollen, da werden diese Räume noch seltener. Eine Vollständigkeit im System geht sich halt nicht immer aus (wenn kein Artikel sinnvoll/möglich ist). --Hannes 24 (Diskussion) 19:49, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Die von Was guckst du?! angebrachte Liste enthält zum allergrößten Teil Einträge, die nicht aus trivialen Komposita bestehen. So ist zum Beispiel Herrenzimmer angeführt, dies ist meinem Verständnis nach aber kein Zimmer, in dem Herren abgelegt wurden. Ein anderes Beispiel wäre Krypta, keineswegs ist hier aus dem Wort bereits ersichtlich worum es geht, und keineswegs ist es trivial, was in diesem Raum passiert. Schlüsselraum als Artikel zu erhalten, obwohl es keinerlei bauliche Besonderheiten, keinerlei Tradition oder anderweitige Besonderheiten mit, in oder um diesen Raum gibt, ergibt keinen Sinn. Es handelt sich um nichts weiter als einen Wörterbucheintrag. --Cydhra (Diskussion) 12:38, 17. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
der Vergleich mit Herrenzimmer und Krypta hinkt aber gewaltig. Diese Räume kommen Tausend bis millionenfach vor. Dieser Schlüsselraum ist doch ein Spezialspezialfall. Inzw ist der Artikel schon recht gut, aber mMn reicht es nicht für einen (eigenen) Artikel, lG --Hannes 24 (Diskussion) 11:31, 18. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
In der Regel dürfte die Bezeichnung „Schlüsselraum“ für x-beliebige Räume verwendet werden, die sich von den benachbarten Räumen durch das Vorhandensein eines Schlüsselkastens unterscheiden. In unserer Gartenlaube heißt die Kammer mit dem Sicherungskasten „Elektroraum“, obwohl dort auch Leitern, Harken (oberdeutsch: Rechen) und Imkerausrüstung gelagert werden. -- Olaf Studt (Diskussion) 15:08, 18. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Es ist grundsätzlich alles andere als fair und für unsere Wikipedia potenziell schädlich, einen LA am selben Tag zu stellen (am 15. November 2018 um 13:18 Uhr), an dem dieser Artikel entstanden ist (am 15. November 2018 um 7:24 Uhr). Man sollte ihm wenigstens ein paar Tage Zeit geben, um zu wachsen. Einen LA stellt man in einem solchen Fall nicht schon nach weniger als fünf Stunden. Falls begründet, dann schon eher gleich einen SLA. Die angegebene Begründung für den LA („Das rechtfertigt aber keinen an den Haaren herbeigezogenen Artikel“) ist außerdem diffamierend und falsch und könnte ihrerseits als „an den Haaren herbeigezogen“ bezeichnet werden. Der Artikel ist ein sinnvoller und notwendiger Bestandteil des Quartetts Schlüsselraum, bestehend aus den vier zueinander gehörenden Artikel Schlüsselraum (Geographie), Schlüsselraum (Kryptologie), Schlüsselraum (Zimmer für Schlüssel) und Schlüsselraum (Zimmer zum Schlüsseln). Gruß von --OS (Diskussion) 06:51, 19. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Ich halte es umgekehrt für unfair, die Autoren länger als die nach den WP:Löschregeln geforderte Stunde über die nach eigener Meinung bestehende Irrelevanz im Unklaren zu lassen – vorausgesetzt, der Antragsteller ist sich der Irrelevanz sicher (etwa bei dem hier vorliegenden Verstoß gegen WP:Was Wikipedia nicht ist), aber diese ist nicht für jedermann offensichtlich, sondern muss argumentativ begründet werden, sodass kein Schnelllöschgrund vorliegt. -- Olaf Studt (Diskussion) 12:56, 19. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Hallo Olaf Studt, „Eine Löschung ist eine sehr rigide Maßnahme und sollte daher das letzte Mittel sein.“ Für dich ist sie offenbar das erste Mittel. Außer der von dir angesprochenen Regel 1. Gib einem neuen Artikel wenigstens eine Stunde Zeit, gibt es übrigens noch die Regel 2. Sprich mit dem Autor und 3. Überlege, ob du den Artikel verbessern kannst. Hast du das getan? Auch bin ich anderer Meinung als du. Der Artikel ist selbstverständlich relevant. Hilf doch mit beim Ausbau! Gruß von --OS (Diskussion) 06:46, 20. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Wenn man überzeugt ist, dass der Gegenstand des Artikels irrelevant ist, dann ist Löschen das einzige Mittel. Dann kann man den Artikel nur zur Diskussion stellen, um sich eventuell vom Gegenteil überzeugen zu lassen. Um Verbesserung kann man sich nur bemühen, wenn man zugibt, dass der Artikelgegenstand vielleicht doch relevant sein könnte. -- Olaf Studt (Diskussion) 16:53, 20. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Hallo Olaf Studt, das von dir so erkannte „einzige Mittel“ ist zugleich aber auch das finale Mittel! Statt am selben Tag einen LA zu stellen, an dem der Artikel entstanden ist, könnte man einfach ein paar Tage geduldig bleiben, dem Artikel dadurch die Zeit geben, zu wachsen und sich selbst die Zeit, möglicherweise etwas zu lernen. Dieser Möglichkeit beraubt man sich und alle anderen potenziellen Leser durch übereiltes Stellen eines LA. Außerdem lenkt man Autoren durch unnötige Löschdiskussionen von der eigentlichen Arbeit ab. Deshalb behalten. Gruß von --OS (Diskussion) 07:25, 21. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Reiner Wörterbucheintrag mit verhinderter BKL im Mittelteil. --Gripweed (Diskussion) 07:21, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

jetzt Schlüsselraum (Zimmer zum Ver- und Entschlüsseln)
jetzt wieder Schlüsselraum (Zimmer zum Schlüsseln)

Verdacht der Begriffsfindung. In der einzigen angegebenen Quelle heißt der Raum "Funk- und Verschlüsselungsraum" --Of (Diskussion) 15:34, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Luft rauslassen und es ist ein Wörterbucheintrag. LÖSCHEN --Hans Haase (有问题吗) 16:08, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Mal abgesehen von dem ungewöhnlichen Lemma halte ich das auch für Begriffsfindung, denn das ist oftmals ja auch kein wirklich eigener Raum, sondern Aufgabe von Funkern, wo immer sie gerade sind. Ich hätte unter dem Lemma eigentlich auch eher etwas zum mathematischen Schlüsselraum (d.h. zum Set der möglichen kryptologischen Schlüssel) erwartet. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:22, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
in größeren (Regierungs)Bunkern, Kasernen etc mag es solche Räume gegeben haben. Wenn ein solider Beleg kommt... Derzeit ist ein link drinnen, in dem von VERschlüsselungsraum die Rede ist. Hab wenig Hoffnung, daher wohl Löschen. --Hannes 24 (Diskussion) 19:57, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Bitte beachtet weiter oben auch den LA zu Schlüsselraum (Zimmer für Schlüssel) und dass dieser Artikel Teil eines Quartetts ist zum Thema Schlüsselraum. Letzter war bisher ein eigenständiger Artikel. Dabei war jedoch schlecht, dass die vier unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffs „Schlüsselraum“ alle in einem einzigen Artikel erläutert wurden. Wie ihr sicher wisst, entspricht das nicht den Gepflogenheiten in unserer Wikipedia. („Jeder Artikeltitel muss innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia einmalig sein. Wenn ein Artikeltitel mehrere Sachverhalte bezeichnen kann (Homonym), wird jeder dieser Sachverhalte in einem eigenen Artikel abgehandelt. In solchen Fällen wird der Titel, damit man ihn für mehrere Artikel verwenden kann, durch Klammerzusätze erweitert.“)

Das Foto trägt die Original-Bildunterschrift „Schlüsselraum“ (siehe unter Commons)
Sprachlich zu unterscheiden ist zwischen dem im Text erläuterten Schlüsselraum als Menge aller möglichen Schlüssel und einem Schlüsselraum wie im Bild, das Soldaten des Geheimen Funkmeldedienstes des OKW beim Ver- oder Entschlüsseln von Nachrichten mithilfe der Schlüsselmaschine Enigma zeigt.

Deshalb habe ich daraus vier einzelne Artikel verfasst, nämlich

@ Of: Das Foto (Bild) unter Commons (schau’ bitte selbst nach!) trägt die Original-Bildunterschrift „Schlüsselraum“. Es ist also selbst ein authentischer Beleg für den Begriff, der, wie ich weiß, ein damals üblicher Begriff war, und keineswegs „Begriffsfindung“, wie hier irrtümlich vermutet wird. Schlüsseln ist die verallgemeinerte Bezeichnung für Ver- und Entschlüsseln. Vielleicht schaut ihr einmal in den Artikel zur Enigma? Dort findet ihr beispielsweise als eine Referenz die Schlüsselanleitung zur Schlüsselmaschine Enigma als PDF (hier der Link). Leider ist es sehr schwer, Belege für die moderne Verwendung des Begriffs „Schlüsselraum“ zu finden. Aber er existierte sicher während der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Schaut euch mal das Video an (Video Schlüsselraum). Gleich zu Beginn seht ihr das Schild „Schlüsselraum“ an der Tür. (Hier der Screenshot). Ein klarer Beweis für die Ungerechtfertigkeit des Vorwurfs der „Begriffsbildung“. @ PaterMcFly: Wie oberflächlich hier argumentiert wird und wie wenig sorgfältig hier gearbeitet wird, erkennt man daran, dass dir nicht aufgefallen ist, dass es das von dir vermisste Lemma zum „mathematischen Schlüsselraum“ als Schlüsselraum (Kryptologie) bereits gibt. Gruß von --OS (Diskussion) 06:53, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

ich fürchte, dir fehlt das verständnis für die begrifflichkeiten: zufallsfunde sind kein beleg für die existenz einer begrifflichkeit, und die fotounterschrift auszuwerten ist klare OR. viel mehr tut der artikel nicht. insgesamt erscheint mir der begriff ein klarer fall von "hintere schraube links am rad" zu sein, blabla über irgendwas, was man in einem zimmer halt so tun könnte (neben hunderttausendenen anderen sachen, wie wärs mit Programmierraum, Bügelzimmer, Fahrradraum, Putzmittelkammer, Raum für die hinteren Fahrradschrauben): löschen wegen irrelevanz. es ist nicht nötig, BKS nur um des befüllens willen zu bläuen, zweck der BKS ist nicht, alle bedeutungen eines wortes zu geben, das macht wikitionary nebenan. --W!B: (Diskussion) 10:11, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Es gab diese Räume, auch in U-Booten. Und das ist nicht so trivial, daß es selbsterklärend wäre. Ob wir nun 4 Artikel brauchen oder einen sei dahingestellt aber ersatzloses Löschen ist die falsche Lösung. --M@rcela 21:10, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Es ist grundsätzlich alles andere als fair und für unsere Wikipedia potenziell schädlich, einen LA am selben Tag zu stellen (am 15. November 2018 um 15:34 Uhr), an dem dieser Artikel entstanden ist (am 15. November 2018 um 7:27 Uhr). Man sollte ihm wenigstens ein paar Tage Zeit geben, um zu wachsen. Einen LA stellt man in einem solchen Fall nicht schon nach wenigen Stunden. Falls begründet, dann schon eher gleich einen SLA. Übrigens, die angegebene Begründung für den LA (nämlich „Verdacht der Begriffsfindung. In der einzigen angegebenen Quelle heißt der Raum "Funk- und Verschlüsselungsraum"“) ist in jeder Beziehung falsch. Erstens handelt es sich um keine Begriffsbildung. Zweitens ist mehr als nur eine einzige Referenz angegeben. Und drittens heißt es dort, klar belegt und authentisch „Schlüsselraum“.

Auch der Begriff „Schlüsseln“ (wie jeder in unserer Wiki leicht nachlesen kann) ist authentisch, siehe beispielsweise Der Schlüssel M –Verfahren M Allgemein. OKM, M.Dv.Nr. 32/1 (PDF;3,2 MB), Berlin 1940, S. 13.

Entsprechend den Gepflogenheiten unserer Wikipedia sollen unterschiedliche Bedeutungen eines Begriffes in eigenständigen Artikeln erläutert werden. Zitat: „Jeder Artikeltitel muss innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia einmalig sein. Wenn ein Artikeltitel mehrere Sachverhalte bezeichnen kann (Homonym), wird jeder dieser Sachverhalte in einem eigenen Artikel abgehandelt. In solchen Fällen wird der Titel, damit man ihn für mehrere Artikel verwenden kann, durch Klammerzusätze erweitert.

Deshalb plädiere ich für die Ablehnung des LA und das Behalten des Artikels. Gruß von --OS (Diskussion) 06:47, 19. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

gelöscht -- Clemens 16:20, 23. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Wörterbucheintrag, der Verdacht auf Begriffsfindung wurde nicht ausgeräumt. Bei realer Existenz wäre es aber eine triviale Wortzusammensetzung gewesen. Bei der einzigen Belegstelle war zudem ein metaphorischer Gebrauch des Ausdrucks naheliegend. -- Clemens 16:20, 23. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Hallo Clemens, halte deine Begründung und deine Entscheidung für falsch, denn weder handelt es sich um „Begriffsfindung“, noch um eine „triviale Wortzusammensetzung“ (vgl. etwa Funkraum). Deine Fehlentscheidung beruht IMHO auf mangelndem Wissen. Kann aber selbstverständlich damit leben, denn ich weiß ja, was ein Schlüsselraum (im Sinne eines Chiffrierzimmers) ist. Schade nur, dass aufgrund deiner Löschentscheidung ab nun sonst niemand dieses Wissen aus unserer Wikipedia direkt erlernen kann. Übrigens, als ein Beispiel: Auch der von mir 2011 eingestellte Artikel zu „Lichtfuß“ wurde ebenso von einer wenig wissenden Gemeinschaft damals heftig kritisiert und dann gelöscht. Fünf Jahre später habe ich ihn noch einmal eingestellt und seitdem existiert er in der 2011 offenbar voreilig und falsch gelöschten Fassung, siehe Lichtfuß (Einheit). Fazit: Nicht alles, was du nicht kennst, ist falsch. Gruß von --OS (Diskussion) 15:36, 26. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Na dann ist es ja gut, wenn Du soviel mehr weißt als ich und damit leben kannst. Was ich allerdings weiß sind gewisse Grundsätze der Wikipedia, z. b. dass nicht jedes Objekt der Welt einen Artikel in der Wikipedia haben kann und dass auch Chiffrierzimmer (was wir als Artikel nicht haben) eine triviale Wortzusammensetzung wäre. Außer man kann beschreiben, was die Besonderheiten als Zimmer wären und welche kulturhistorischen Implikationen sich daraus ergeben (vgl. WP:RK#Alltagsgegenstände). Dann wäre ein solcher Artikel durchaus denkbar, aber das hat der vorliegende Text eben nicht geboten. -- Clemens 16:06, 26. Nov. 2018 (CET) P.S.: Auch Funkraum bewgt sich an der Grenze zur Löschfähigkeit und ist allenfalls als Übersichtartikel für Verlinkungen vertretbar.[Beantworten]

Hallo Clemens, danke für deine Antwort, aber bitte bleib’ doch sachlich. Ich habe nicht behauptet, dass ich grundsätzlich mehr weiß als du, aber in Beziehung zur Kryptographie ist das möglicherweise durchaus der Fall, denn sonst würdest du den Begriff „Schlüsselraum“ schon kennen und mir keine „Begriffsfindung“ unterstellen. Auch habe ich nicht gesagt, dass ich „damit leben könne mehr zu wissen als du“, sondern damit, dass du den Artikel IMHO zu Unrecht gelöscht hast. Auch habe ich den Begriff „Chiffrierzimmer“ oben nicht erwähnt, um dafür einen weiteren eigenen Artikel anzuregen, sondern um damit klar zu stellen, in welchem Sinne hier der Begriff „Schlüsselraum“ gemeint ist. (Es gibt nämlich noch mindestens drei davon abweichende Homonyme.) Danke für deine Anregungen, in den Artikel noch aufzunehmen, was die Besonderheiten als Zimmer wären und welche kulturhistorischen Implikationen sich daraus ergeben. Die weitere Ausgestaltung des Artikels ist jedoch nach deiner  –wie ich meine – voreiligen Löschung nun nicht mehr möglich. Das ist eben auch der entscheidende Unterschied zum Artikel Funkraum (der nicht von mir stammt). Jener existiert, aber dieser wurde gelöscht.

Die von dir (oben) in deiner Löschbegründung angeführten Argumente wie „Verdacht auf Begriffsfindung wurde nicht ausgeräumt“, „triviale Wortzusammensetzung“, „einzige[n] Belegstelle“ und „metaphorischer Gebrauch des Ausdrucks“ halte ich sämtlich für nicht stichhaltig. Tatsache ist, es handelt sich um keine „Begriffsfindung“, wie anhand mehrerer Belege aufgezeigt wurde (wie Sauer unter Literatur und dem Screenshot unter Weblinks). Es ist auch, genauso wenig wie Funkraum, eine „triviale Wortzusammensetzung“. Außerdem gibt es mehr als nur eine „einzige[n] Belegstelle“, zuletzt waren es sieben. Und zum als letztes erhobenen Vorwurf eines „metaphorischer Gebrauch des Ausdrucks“ muss man wohl keine Stellung nehmen.

In deinen Argumenten erkenne ich keine ausreichende Begründung für die Löschung des Artikels und bitte dich deine Entscheidung, die ich nach wie vor für falsch halte, zurückzunehmen. Gruß von --OS (Diskussion) 06:35, 27. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder die LP oder eine Wiederherstellung in Deinem BNR, wo Du den Text aber allerkomplettest, eigentlich zu fast 100%, umarbeiten müsstest. In der Form, wie der Text vorgelegen ist, war das nicht ANR-reif. Eigentlich muss ich nur auf die Wortmeldung des Kollegen W!B: in dieser Diskussion verweisen, der ist wenig hinzuzufügen. -- Clemens 15:31, 28. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Hallo Clemens, danke, dass du mich einer Antwort für würdig befindest. Überlege noch, wie ich hier weitermache. Wir sind ja nicht in Eile. Nur zur Erinnerung: Die Begründung für den LA lautete: „Verdacht der Begriffsfindung. In der einzigen angegebenen Quelle heißt der Raum "Funk- und Verschlüsselungsraum"“. Diese Begründung war und ist in jeder Beziehung falsch! Nun rätst du zu einer Überarbeitung des Artikels. Das untermauert die o.g. Begründung in keiner Weise. Im Gegenteil, es zeigt, dass du der Ansicht bist, der Begriff existiert und der Artikel müsse „nur“ verbessert werden. Dazu hättest du, wie jeder andere, durch Rat und Tat gerne beitragen können. Stattdessen hast du dich jedoch entschieden, den Artikel zu löschen. Das war die falsche Entscheidung. Gruß von --OS (Diskussion) 09:17, 29. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Relevanz dieser Website gemäß Wikipedia:Relevanzkriterien#Websites nicht zu erkennen. Werbeartikel der Weltraumagentur. --codc Disk 16:28, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Alexa-Ränge hinter 19.000 in Deutschland, hinter 15.000 in China, hinter 15.000 in Spanien, hinter 3.400 in Tschechien, und hinter 800 in Slowakien. Zwei Erwähnungen in Medien, einmal in der kenianischen Daily Nation und in der deutschen Mitteldeutschen Zeitung; jeweils wird die Website aber nur erwähnt. Die Mitteldeutsche Zeitung beschreibt die Website so: Das Aushängeschild indes ist die Internetseite www.working-dog.com, auf dem sich Hundezüchter aus der ganzen Welt austauschen und das bereits 154.000 Mitglieder zählt. Soweit eine Hilfe für eine Diskussion, Grüße --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 17:00, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

 Info: Zu Working-dog gab es bereits im Februar 2010 eine Löschdiskussion, die per SLA beendet wurde. Der damals gelöschte Artikel befindet sich im Marjorie-Wiki. -- Reise Reise (Diskussion) 20:12, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Es gibt mehrere Artikel die sich in einer nicht trivialen Weise mit Working-Dog.com beschäftigen (siehe Einzelnachweise des Artikels) - beispielsweise steht in einem:

In der Branche ist er der "Mark Zuckerberg of Dog". Dögel, selbst Hundeliebhaber, hatte vor Jahren einen Geistesblitz. Er gründete das Internetportal "working dog", eine Plattform für Züchter und Hundehalter. Das weltweit einmalige Angebot hat mittlerweile 250 000 Nutzer rund um den Globus und ist in 20 Sprachen verfügbar. Pro Monat, sagt der Chef, kommen bis zu 5 000 neue Interessenten dazu. Viele schließen Premium-Abos ab, können dann beispielsweise Events wie die Hunde-WM 2017 in Halle live am TV verfolgen. Für Dögel ist "working dog" so etwas wie der Stein der Weisen im Internetgeschäft. Und das Unternehmen setzt konsequent auf weitere IT-Innovationen. So hat die Firma eine App entwickelt, mit der Weinliebhaber die Funktion ihres Weinkühlschranks kontrollieren und steuern können. Ein großer namhafter Hersteller hat bereits Interesse an Dögels Erfindung bekundet. Als digitale Dienstleisterin und Entwicklerin hat die Gesellschaft ihren Umsatz im Vergleich zu 2016 von zwei auf 2,9 Millionen Euro in 2017 steigern können. Dirk Skrzypczak: Neues aus „Kabelskevalley“, Mitteldeutsche Zeitung

Argumente die nach den Relevanzkriterien für Website für behalten sprechen:

  • Website ist in der Regel relevant, wenn über sie in nicht-trivialer Weise (z. B. in eigenen Artikeln) in relevanten Medien berichtet wird - Artikel über Working-Dog sind z. B. hier, hier, und hier - die Berichterstattung in nicht trivialer Weise sehe ich als gegeben an
  • RK:Websites: sie einen relevanten Preis gewonnen hat, der von einer unabhängigen Institution vergeben wird - 2018 hat working-dog.com den ersten Platz im Wettbewerb "Digitale Erfolgsgeschichte aus Sachsen-Anhalt" der IHK und des Wirtschaftsministeriums gewonnen. [1] [2] - ob der Preis für die vollkommende automatische Relevanz reicht ist fraglich. Dennoch hat der Preise eine positive Aussagekraft.
  • RK:Websites: sie Pionier eines später relevanten Genres von Websites war. - Die Plattform gilt nachweislich mit mehr als 270.000 Nutzern und über 2,5 Millionen Hunden aller Rassen ist es das größte soziale Netzwerk für Hundesitzer, -züchter, -sportler und -liebhaber. Die Seite ist in 21 Sprachen verfügbar. Zudem nutzen 10 Verbände, darunter der Verband für das Deutsche Hundewesen, der Deutscher Hundesportverband und der Deutsche Verband der Gebrauchshundsportvereine das Working-Dog-Tool Canvia, welches auch im Artikel so erwähnt wird.

Gilt letztlich die Frage ob es sich tatsächlich um eine Website oder um ein Unternehmen handelt, da die Relevanzkriterien:UN für working-dog.com / die Dögel GmbH natürlich bei weitem nicht zutreffen würden.. Da es sich hierbei nicht um eine Crowdfunding-, Shopping- oder andere in erster Linie kommerzielle Seite handelt sondern um ein soziales Netzwerk sind die Relevanzkriterien für Websites heranzuziehen. Daher behalten

Nicht-triviale Berichte in relevanten medien, hohe Nutzerzahl, Pioniert, Preis, reicht. --Gripweed (Diskussion) 07:26, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

NoraLisa (gelöscht)

Relevanzzweifel. Das Lied, das sie angeblich bekannt machte, hat kein 20.000 Klicks auf Youtube, die eigene Youtubeseite 31 Abonnenten --Schnabeltassentier (Diskussion) 20:24, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Gemäß Antrag. --Gripweed (Diskussion) 07:27, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Eine Löschdiskussion der Seite „Verbot von Überraschungsentscheidungen“ hat bereits am 15. Juni 2017 (Ergebnis: bleibt) stattgefunden.
Dieser Hinweis wurde von TaxonBot eingefügt.

Die Löschung des Artikels ist ab dem 15. Juni 2017 bereits einmal diskutiert worden. Damalige Löschantragsbegründung war, dem Thema eigne keine enzyklopädische Relevanz. Dieser Löschantrag wurde damals von Benutzer:Emergency doc mit der Begründung abgelehnt, das Thema sei zweifellos relevant und die QS im Übrigen informiert. Demgegenüber eröffnet folgende neue Löschantragsbegründung den erneuten Weg zur Löschdiskussion, nicht zur Löschprüfung:

Inhaltlich besteht der Artikel fast ausschließlich aus Zitaten von Entscheidungen deutscher und österreichischer Obergerichte. Er behandelt sein Thema daher gerade nicht in Form eines erklärenden, zusammenhängenden Textes. Es handelt sich um keinen Artikel im eigentlichen Sinne, sondern weit überwiegend um eine bloße Quellensammlung. Den Leser lässt diese weitgehend allein zurück, insbesondere was die Deutung der Zitate betrifft. Die übrigen Artikelinhalte erreichen kaum eine erhaltenswerte Schöpfungsgöhe und sind überdies unbelegt. Daran hat sich auch nichts dadurch geändert, dass der Artikel seit nunmehr eineinhalb Jahren in der QS-Recht eingetragen ist. Vielmehr ist keine Verbesserung eingetreten oder auch nur absehbar. Deshalb ist nunmehr Löschung gemäß WP:WWNI Punkt 7.1 geboten. --141.2.30.137

Die Überarbeitung des Artikels wurde von mir angeboten, wenn dies mit den damaligen Kritikern zusammen erfolgt. Leider hat sich keiner der Kritiker bereit erklärt daran mitzuarbeiten, sondern mE nur groß bemängelt. Daher wurde auch von mir kein weitere Schritt gesetzt, da ich grundsätzlich kein Problem mit dem Artikel sehe. Der Artikel ist so aufgebaut, dass sich aus den zitierten Entscheidungen der Höchstgerichte die Problematik leicht absehbar ergibt und dargestellt wird. Es ist ja wohl unsinnig, Zitate in Fließtext umzuarbeiten, wenn ich dasselbe mit einem Zitat präziser aussagen kann. Dass nun plötzlich eine IP auftaucht und hier nochmals rummäkelt, anstelle der damaligen Kritiker, wundert mich doch einigermaßen. Was mich vor allem stört, ist, wenn Leute hier rummäkeln aber dann nicht bereit sind, selbst an den angeblich so dringend notwendigen Verbesserung mitzuarbeiten, sondern mir Aufträge erteilen wollen, was ich zu tun habe. SG, Asurnipal (Diskussion) 22:11, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Hm, rein formal betrachtet, ist an der Löschantragsbegründung durchaus etwas dran: Es ist eben nicht dasselbe, ob sich eine „Problematik leicht absehbar“ aus Urteilszitaten ergibt oder ob der Artikel sie gezielt und auf Basis der einschlägigen wissenschaftlichen Fachliteratur definiert, darstellt und erörtert. Inwiefern die Problematik auch für OMA aus Sätzen wie „Will ein Gericht eine erstinstanzliche Entscheidung abändern und greift es dadurch in die Rechtsstellung des durch diese Entscheidung Begünstigten ein, muss dieser außerdem Gelegenheit erhalten, sich in Kenntnis der dem Gericht vorliegenden Stellungnahmen und Anträge zumindest einmal umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern. Der Umfang des Äußerungsanspruchs entspricht in diesem Fall dem eines vom Gericht noch nicht angehörten Beteiligten in erster Instanz.“ tatsächlich unmittelbar verständlich wird, vermag ich wegen fachlicher Vorbelastung nicht einzuschätzen. Davon einmal abgesehen, wäre ein Löschantrag zwar wohl missbräuchlich, wenn er primär dazu diente, den Artikelersteller zu einer bestimmten Überarbeitung zu drängen. Die bloße Antragstellung durch eine IP allein dürfte für diese Annahme indes keine zureichenden Anhaltspunkte bieten. Ich finde den Artikel in der Sache trotzdem nicht so schlecht, dass er unbedingt gelöscht werden müsste. Ob es sich in der Gesamtwertung um eine unzulässige Quellensammlung handelt, möge ein Admin entscheiden - daher neutral --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:04, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
 Info: Von vorvorstehendem Beitrag in Bezug genommene Diskussion --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:08, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Damals wie heute: behalten. Der Artikel ist nicht gut im Sinne eines OMA-tauglichen Artikels. Aber er hat weder inhaltliche Fehler noch ist die Sache irrelevant. Überarbeiten: ganz sicher, löschen: natürlich nicht.-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 23:35, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Nö, aber der Löschantrag wurde auch nicht mit der Irrelevanz oder Unrichtigkeit des Artikels begründet, sondern mit einem Richtlinienverstoß. Das ist eine zulässige und in der Sache zutreffende Löschantragsbegründung. Hinzu kommt, dass offenbar niemand (laut eigenem Bekunden nichteinmal der Ersteller) bereit ist, diesen Richtlinienverstoß zu beheben ⇒ löschen --91.67.69.109 07:11, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
@ IP 91.67.69.109 - oben zu lesen, die Überarbeitung erfolgte von mir deswegen nicht, weil sich die damaligen Kritiker mit ausreichendem Fachwissen nur zu einer Bemängelung bereit waren, jedoch zu keiner Zusamenarbeit bei der Überarbeitung. Wer hier in diesem offenen Projekt meint, er wisse wie es besser geht, anderen aber nur anschaffen will und selbst nichts dazu beiträgt, ist bei WP ganz einfach falsch. Deine Ausführungen oben sind also falsch. Ich bin jederzeit bereit, meinen Teil beizutragen, nicht jedoch hier die Arbeit zu leisten und mich dann aus den "Rängen" anmachen zu lassen, wie es besser geht (und wo es auch nie einen Konsens geben würde). SG Asurnipal (Diskussion) 07:56, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
  • Ganz klar behalten. Die Löschbegründung ist als solche lächerlich und begründet auch weiterhin nur einen Fall von QS. Der zitierte Regelverstoß bezieht sich nicht auf Lemma und Thema, sondern allein auf die formalen Qualitäten des Artikels. Ein anderer Regelverstoß ist hier wesentlich relevanter: Es ist vom Antragsteller nämlich trotz grundsätzlicher Lemmawürdigkeit und wiederholter Aufforderung nicht durch eigene Arbeit am Artikel in der Praxis erwiesen worden, daß der Artikel grundsätzlich unverbesserbar wäre. Allein schon dieser Umstand macht den ganzen LA nicht nur müßig, sondern vor allem hinfällig. --46.93.158.170 09:33, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
@ OMA-tauglich. Jeder Jurist, der Vorträge für Laien hält, kennt das Problem, wie schwierig es ist, etwas Juristisches in einfacher Form darzustellen ohne die Präzision in der Sache durch die Vereinfachung zu verlieren. Mir geht es regelmäßig so, dass ich persönlich die größten Probleme habe, etwas einfach darzustellen für Nicht-Juristen, weil ich einfach gelernt habe, wie wichtig im sprachlichen Ausdruck die Genauigkeit bei der Wortwahl ist (hängt auch mit meinem Beruf zusammen). Es ist mE auch unmöglich, den Artikel über dieses Thema so weit zu vereinfachen, dass jede OMA ihn verstehen kann, ohne den Artikel gleichzeitig fachlich zu entwerten. Da befinden wir uns im Spagat, eine fachlich richtige Enzyklopädie zu haben oder ein Trivialwerk. Und ich bin mir sicher, auch die Kollegen, die zu einer Verbesserung des Artikels zuvor bereit waren, haben dieses Problem gesehen und haben die Schwierigkeit erkannt, was es bedeutet, zu Vereinfachen und gleichzeitig das juristische Gewicht nicht zu reduzieren. SG, Asurnipal (Diskussion) 09:37, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
+1 klar die ganzen Details schafft man nicht, aber die Einleitung und die wichtigsten Teile (sodass man den Gesamtsinn versteht) müssen/sollen OMA-gerecht sein. klar Behalten, ein QS-Fall --Hannes 24 (Diskussion) 10:53, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

7 Tage, weil das Lemma relevant ist. Ansonsten keine erhaltenswerten Inhalte. Sind so umfangreiche Textwiedergaben überhaupt urheberrechtskonform? --2A02:908:1A8:5B40:256F:5A7A:9B32:91C0 21:44, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Irgendwie schon sehr interessant, wie viele äußerst aktive IPs es hier zu diesem Thema gibt. Und der Großteil will den Artikel irgendwie "fertig machen". Was wohl der Grund dafür ist? Asurnipal (Diskussion) 22:02, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Und dann noch so einen "Topfen" schreiben, ob die Zitation von Urteilen "urheberrechtskonform" ist. Entweder ein ganz schlechter Jurist, oder ein Laie, der sich besser nicht zu juristischen Themen äußern sollte, wenn ihm das Fachwissen fehlt. SG, Asurnipal (Diskussion) 22:08, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Die Arroganz, mit der Du hier in der Diskussion auftrittst, ist unerträglich. Kein Wunder, dass niemand Lust hat, sich mit Dir Deines vermurksten Artikels anzunehmen. --2A02:908:1A8:5B40:256F:5A7A:9B32:91C0 22:19, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Ich nehme Deine Meinung zur Kenntnis. Es ändert aber nichts daran, dass Deine Aussage, es könne uU eine Urhebererechtsverletzung bei der Zitation von Urteilen vorliegen, aus juristischer Sicht einfach Unsinn ist. Du kannst dies als Arroganz sehen, oder aber zur Kennntis nehmen, dass Du falsch liegst, mit Deiner Behauptung. Und ob der Artikel "vermurkst" ist, lasse ich mal so dahingestellt, bis Du Dich hier anmeldest und aktiv mitarbeitest, anstelle nur zu kritisieren. SG, Asurnipal (Diskussion) 22:56, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Für Juristen mag klar sein, warum die Frage nach der Zulässigkeit der Zitate "Unsinn" ist, für juristische Laien nicht. Sich auf das Zitatrecht oder eine andere Schrankenregelung berufen zu können, scheint mir hier mehr als fraglich. --Luftschiffhafen (Diskussion) 00:57, 17. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Hallo Luftschiffhafen. Zu Beginn dieser Diskussion (die vermutlich nun beginnen wird) über die Möglichkeit der Zitation von veröffentlichten Gerichtsurteilen haben wir den Artikel: Publikation von Gerichtsentscheidungen und zur Ergänzung die Möglichkeit des § 51 dUrhG, nach welchem grundsätzlich die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitates, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck rechtfertigt, zulässig ist. Wenn Dich auch noch die Rechtslage in der Schweiz, Liechtenstein und Österreich interessiert (die teilweise sogar noch freier ist, als die in D), bitte einfach mit den hier genannten Stichwörtern weiter recherchieren, da gibt es im Internet ganze Berge von Informationen dazu. Dass es auch völlig sinnlos wäre, Urteile unter einen Urheberrechtsschutz im Hinblick auf die geforderte Transparenz der Justiz und der Verwaltung (siehe zB: Open Government Data) zu stellen, leuchtet glaube ich in jedem Fall ein. Stell Dir auch mal vor, Du erhältst ein Gerichtsurteil als Verfahrenspartei, und darfst dann das Urteil nicht publizieren, weil ein Richter sagt, aber das Urteil ist urheberrechtlich geschützt und er oder das Gericht macht daran Rechte geltend und wollen im besten Fall jedes Mal eine Genehmigung für die Publikation oder sogar eine Lizenzgebühr. Wäre doch ganz schön widersinnig, oder? Oder ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes in Strassburg, nur darf es niemand zitieren, weil es urheberrechtlich geschützt sein soll, weil einer der Richter dies will? Oder des EuGH, der ja ganz wesentlich zur Bildung der Europäischen Union als Rechtsgemeinschaft beigetragen hat, und wir dürften nicht die Urteile öffentlich zitieren. Das würde den Wissenschaftsbetrieb aber ordentlich "fertig machen". Selbst die US-Amerikaner bzw. Engländer machen da keinen Urheberrechtsschutz in solch einer Sache geltend. Stell Dir mal vor, jeder der die berühmten Rs Miranda v. Arizona oder Rex v Sussex Justices, Ex parte McCarthy zitiert, müsste bei der Nennung dieses Zitates, eine Gebühr zahlen oder erst mal um Erlaubnis fragen...
Dann kommt noch dazu, wer hat denn die Formulierungen im Urteil "erfunden"? In der Praxis ist es nämlich sehr oft so, dass in der Urteilsbegründung die Argumente der obsiegendne Verfahrenspartei (oft des Rechtsanwaltes) mit eingebaut wird (oftmals vom Richter etwas abgewandelt). Dann hätten wir hier gleich nochmals einen Berechtigten, der einen Urheberrechtsschutz geltend machen kann. Und so ginge dies weiter und weiter. Also kurz, veröffentlichte Urteile selbst stehen im Regelfall unter keinem Urheberrechtsschutz. Datenbanken, in denen diese aufzufinden sind, sind hier wieder etwas anderes aber auch da gibt es verschiedene Meinungen dazu. SG, Asurnipal (Diskussion) 08:02, 17. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Danke. "Gerichtsurteile sind nicht urheberrechtlich geschützt" hätte mir als Antwort schon gereicht. --Luftschiffhafen (Diskussion) 09:26, 17. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Hallo Luftschiffhafen. Sorry :-), das ist eine Berufskrankheit. Bonmot, der unter Juristen dazu geläufig ist: Hat mal ein Richter zum anderen gesagt: Ich hatte keine Zeit, ein kurzes Urteil zu machen, darum habe ich ein langes gemacht. SG, Asurnipal (Diskussion) 11:54, 17. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Inhaltlich ist der Artikel wirklich sehr ungenügend, Besserung offenbar nicht in Sicht. Im berühmten Rechtswörterbuch von Creifelds verweist das Schlagwort "Überraschungsentscheidung" auf "rechtliches Gehör" (22. Auflage, S. 1333). In diesen Gesamtuzusammenhang gehört das Thema, das sich so auch besser darstellen lässt. Ich bin deshalb dafür, den Artikel in eine WL auf Rechtliches Gehör zu verwandeln und die bisherigen Inhalte zu entfernen. Gert Lauken (Diskussion) 14:24, 19. Nov. 2018 (CET) P.S. Im Rahmen des rechtlichen Gehörs behandelt auch einer der beiden Kommentare zur EMRK, deren Art. 6, jedenfalls laut unserem Artikel, das Verbot entnommen wird, das Thema, und zwar Meyer-Ladewig/Harrendorf/König in: Meyer-Ladewig/Nettesheim/von Raumer, EMRK, 4. Aufl. 2017, Art. 6 Rn. 100 unter der Überschrift "Rechtliches Gehör" (Wie auch das deutsche Recht verpflichtet die EMRK nicht zu einem Rechtsgespräch. Überraschungsentscheidungen werden aber gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 verstoßen.) Der andere Kommentar kennt "Überraschungsentscheidung" weder im Register noch im Kommentartext. Auch deshalb halte ich eine WL für die beste Lösung. P.P.S.: Gänzlich unsinnig und falsch ist im Artikel die "Definition" einer Überraschungsentscheidung. Diese Definition hat offenbar irgendjemand ohne spezifische Kenntnisse und Rückgriff auf Fachliteratur erfunden, denn ein subjektives Moment in dem im Artikel geschilderten Sinne (dass ... die Verfahrenspartei auf die Informationen vertraut und auch vertrauen darf) auf der Empfängerseite macht bei einem Unterlassen von Information an den Empfänger, und darum geht es in den entsprechenden Konstellationen wohl zumeist, überhaupt keinen Sinn (allenfalls käme dann ein Verschulden bzgl. des Nichtwissens im Sinne eines Kennenmüssens in Frage). Gert Lauken (Diskussion) 14:49, 19. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

drei Juristen, fünf Meinungen. looool, lG --Hannes 24 (Diskussion) 20:45, 19. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Bei einer WL auf Rechtliches Gehör würde das auf Deutschland eingeengt werden, was nicht geht. Wenn schon WL, dann sollte viel mehr auf Art. 6 EMRK oder Recht auf ein faires Verfahren geschielt werden. --Filzstift ✏️ 16:20, 26. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

@Chewbacca2205: könnt Ihr von der Redaktion Recht hier nicht doch noch irgend etwas machen? – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 13:16, 25. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Wir haben schon mehrfach - auch zuvor schon - festgestellt, dass es durchaus ein eigenständiges Lemma ist, einen eigenen Artikel rechtfertigt (das war bislang auch niemals strittig). Es ist hier mE mit einer WL nicht gedient. Nur aufgrund eines "Rechtswörterbuchs" (und sei es noch so "berühmt" - ich habe übrigens noch sechs andere und umfangreichere im Schrank, nicht nur den Creifelds) solch eine Einengung des Themas vorzunehmen, ist für mich doch etwas sehr ungewöhnlich und geht am Thema auch vorbei, da es ausreichend Literatur gibt (siehe KVK-Recherche), die sich nur mit diesem Thema beschäftigt. Ich lasse diese Aussagen von Gert Lauken einfach so stehen. Nur ein kurzes Beispiel zeigt mE die "Relevanz" dieses Beitrags: im Brockhaus steht nichts zu Wetzsteinerzeugung (Reichsgrafschaft Hohenems), obwohl es ein gutes Lexikon ist, und auch in der Encyclopædia Britannica finden wir dazu nichts. Deswegen ist das Lemma nicht falsch oder unnötg etc. und es ist richtig, dass wir einen Artikel dazu haben. Rechtswörterbücher sind wohl mE ähnlich als "Quelle" und Argumentationshilfe zu verstehen, oder täusche ich mich da? SG, Asurnipal (Diskussion) 16:44, 26. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Die Relevanz des Verbots von Überraschungsentscheidungen bzw. der zugrundelienden Definition der Überraschungsentscheidungen im Sinne des deutschen Prozessrechts ist unbestritten. Hierzu hat sich Matthias v.d. Elbe in der LD 2017 umfassend geäußert. Die Abgrenzung zur Überraschungsklausel nach AGB-Recht kann - wenn überhaupt, und nur im Sinne des OMA-Prinzips - über BKH erfolgen. Es besteht offenbar Dissens über die Frage, wie der Inhalt des Artikels zu gestalten ist - darüber würde auch eine Ersetzung durch Redirect fallen. Wenn Gert Lauken mti seinem Vorschlag auf der Artikel-DS einen Konsens finden kann, gut. Bisher wird das Überraschungsverbot im Zielartikel Rechtliches Gehör nicht erwähnt. In vergangenen Diskussionen wurden auch andere Zielartikel vorgeschlagen, insgesamt scheint mir eine Überarbeitung des Textes und verbleib unter dem Lemma die beste Lösung. Eine Entscheidung über die Überarbeitung kann aber nicht der Admin fällen, der die LD entscheidet, hier ist auch nicht die Vergabestelle für Arbeitsaufträge. Fachliche Dispute sollten auf der Artikel-DS geführt werden, noch besser in der Redaktion Recht. Der Artikel ist sicher nicht gut geschrieben und enthält zu viel Zitate, auch wenn das kein URV-Thema ist. Aber im Sinne von Wikipedia:Artikel ist der Artikel auch wieder nicht so schlecht, dass das ein Löschgrund wäre. --Minderbinder  16:37, 26. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Enzyklopädische Bedeutung nicht erkennbar. Eingangskontrolle (Diskussion) 22:27, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Relevanzkriterien für Autoren erfüllt: Mehr als vier Sachbücher, Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken gegeben (siehe Karlsruhe Virtueller Katalog), gelistet in der DNB. Als Stub behalten & Ausbauen! --Knase (Diskussion) 23:04, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Ergänzung: Relevanzkriterien für Journalisten ggf. erfüllt: Als Abteilungsleiter der Berliner Zeitung kann er ggf. als leitender Redakteur bzw. Ressortchefs einer großen überregionalen Zeitungen gesehen werden. Dazu fehlen aber noch Details (über die ich nicht verfüge).--Knase (Diskussion) 23:09, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Eindeutig 4 eigensdtändige Publikationen bei Dietz (DDR). Daher Autoren-RK erfüllt. Ergo : LAE--Lutheraner (Diskussion) 18:00, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Transdev (bleibt)

Bitte Platz für Verschiebung von Trandev Hierher machen (bite WP:NK beachten (NB Transdev S.A. ist Mutterkonzern von GmbH) --Stauffen (Diskussion) 21:33, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Dem möchte ich widersprechen. Von der Unternehmensstruktur ist die Transdev S.A. der Transdev GmbH übergeordnet, also nicht "gleichrangig". Da wir allerdings ein deutschsprachiges Projekt sind und ein Großteil unserer Leser in Deutschland ansässig, wird der Artikel über die deutsche GmbH häufiger abgerufen als über den Mutterkonzern. Siehe Pageviews Analysis. Gemessen am Interesse und der Wichtigkeit für unsere Leser ist die GmbH also mindestens gleichrangig, eher sogar höher einzustufen als die französische Muttergesellschaft. --Bujo (Diskussion) 22:31, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Dem Widerspruch stattgegebgen. Gemäss Wikipedia:Begriffsklärung ist BKL II nur angesagt, wenn das Stichwort eine «Hauptbedeutung hat, die deutlich geläufiger ist», «üblicherweise ab einem Verhältnis von ungefähr 10:1». Das ist hier nicht gegeben (wir haben auch noch Transdev (1955–2011)). Daher ist BKL I angesagt. --Filzstift ✏️ 09:48, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Annalena Kubinger (gelöscht)

wenn ich das richtig sehe, hat Frau Kubinger in einer Versteckte-Kamera-artigen Serie eine kleine Rolle gespielt und in einem Pausenfilm eines Konzertes. Das reicht wohl nicht. Si! SWamP 22:42, 15. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

vgl. Redaktion Film und Fernsehen. Löschen. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 00:01, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Ist ja noch nicht 100% fertig der Beitrag.. bin mit der Künstlerin selbst in Kontakt! Sie spielt aich fleißig in Theater Hauptrollen und ist täglich mit einer Sprechrolle im Fernsehen in Werbungen zu sehen. Sie ist geprüfte umd offizielle Schauspielerin und bei einer Argentur gemeldet. Bitte Homepage von Annalena durchsehen. Da gibt es andere Kollegen aif Wikipedia die noch nicht so viel erreicht haben. Es folgen noch weitere Projekte, bitte nicht löschen und recherchieren. Lieben Dank (nicht signierter Beitrag von Essletz (Diskussion | Beiträge) 00:10 Uhr, 16. November 2018)

Ich verstehe weder den einen Link noch den anderen Beitrag. Aber ich bin ja auch blöd. --Si! SWamP 00:42, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Korrigiert. Tut mir leid. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 00:50, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Derzeit keine Relevanz erkennbar. --Gripweed (Diskussion) 07:29, 22. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]