PSA-Benutzungsverordnung

Basisdaten
Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
Kurztitel: PSA-Benutzungsverordnung
Abkürzung: PSA-BV
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 805-3-1
Erlassen am: 4. Dezember 1996
(BGBl. I S. 1841)
Inkrafttreten am: 20. Dezember 1996
Weblink: Text des PSA-BV
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie 89/656/EWG im Arbeitsschutz.

Die Verordnung regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten (§ 1).

§ 2 beschreibt die grundlegenden Anforderungen, die der Arbeitgeber bei Beschaffung, Wartung und Lagerung zu beachten hat.

§ 3 enthält Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über die Benutzung von PSA.

Gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG hat grundsätzlich der Arbeitgeber die entstehenden Kosten zu tragen.

Weblinks