Gemeingefährliche Straftat

Eine gemeingefährliche Straftat ist in Deutschland eine Handlung, durch die Leben, Gesundheit oder Eigentum einer unbestimmten Anzahl von (auch unbeteiligten) Menschen gefährdet wird (z. B. Brandstiftung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr). Das Strafgesetzbuch fasst die gemeingefährlichen Straftaten in den §§ 306 bis 323c unter der Abschnittsüberschrift Gemeingefährliche Straftaten zusammen.

Zu den Gemeingefährlichen Delikten zählen: