Datei:BGBL DB 1871 007.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes 1871 Seite 7 (kontrastreiche Druckvorlage). Diese Seite 7 ist die erste Seite des Bundesgesetzblatts des Deutschen Bundes, mit dem das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes fortgesetzt wurde.
Datum
Quelle Wikimedia Commons Image:Deutsches Reichsgesetzblatt 1871 004 007.jpg
Urheber Merker Berlin
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.
{{PD-Art}} template without license parameter: please specify why the underlying work is public domain in both the source country and the United States
(Usage: {{PD-Art|1=|deathyear=''year of author's death''|country=''source country''}}, where parameter #1 can be PD-old-auto, PD-old-auto-expired, PD-old-auto-1996, PD-old-100 or similar. See Commons:Multi-license copyright tags for more information.)
Andere Versionen Image:Deutsches Reichsgesetzblatt 1871 004 007.jpg

Lizenz

Public domain Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit.
In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist:
Ich gewähre jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.

Kurzbeschreibungen

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In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Urheber

Einige Werte ohne einen Wikidata-Eintrag

Wikimedia-Benutzername: Merker Berlin
Autor (Text): Merker Berlin

Urheberrechtsstatus

in die Gemeinfreiheit entlassen durch den Rechteinhaber

Lizenz

in die Gemeinfreiheit entlassen durch den Rechteinhaber

Datum der Gründung, Erstellung, Entstehung, Erbauung

22. November 2008

MIME-Typ

image/jpeg

Prüfsumme

7d74c3aaade40f26b11725506330727ce877fd11

Bestimmungsmethode: SHA-1

Dateigröße

339.286 Byte

Höhe

2.605 Pixel

Breite

1.757 Pixel

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aktuell10:09, 22. Nov. 2008Vorschaubild der Version vom 10:09, 22. Nov. 20081.757 × 2.605 (331 KB)Merker Berlin{{Information |Description={{de|1=Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes 1871 Seite 7 (kontrastreiche Druckvorlage). Diese Seite ist die erste Seite des Gesamtwerks.}} |Source=Wikimedia Commons Image:Deutsches Reichsgesetzblatt 1871 004 007.jpg |Auth

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