„Wikipedia Diskussion:Benutzersperrung“ – Versionsunterschied

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Savin 2005 (Diskussion | Beiträge)
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der Fairness wegen
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::Und um solche Probleme wie Schulferien / Urlaubszeit (nein nicht wegen der Schüler, es gibt auch Lehrer und Familien die an solche Termine gebunden sind) abzufedern, ist ja mein Nachsatz mit der Möglichkeit der begründeten Bitte auf Aufschub. Bin da etwas sensibilisiert, da an anderer Stelle ein angekündigter 3wöchiger Urlaub genutzt wurde, um schmutzige Wäsche zu waschen ohne das der Betroffene sich äußern konnte (Er hatte keinen Netzzugang im Urlaub).
::Und um solche Probleme wie Schulferien / Urlaubszeit (nein nicht wegen der Schüler, es gibt auch Lehrer und Familien die an solche Termine gebunden sind) abzufedern, ist ja mein Nachsatz mit der Möglichkeit der begründeten Bitte auf Aufschub. Bin da etwas sensibilisiert, da an anderer Stelle ein angekündigter 3wöchiger Urlaub genutzt wurde, um schmutzige Wäsche zu waschen ohne das der Betroffene sich äußern konnte (Er hatte keinen Netzzugang im Urlaub).
::Ich finde es angenehm im Moment ohne Druck darüber zu sprechen und vielleicht so etwas festzulegen. Wenn dann mal wieder die Hütte brennt. kommt so was bei manchen mal wieder in den falschen Hals. -- [[Benutzer:joergens.mi|<span style="color:#007700">Jörgens.Mi</span>]] [[Benutzer Diskussion:joergens.mi|<span style="color:#007744"><sup>Diskussion</sup></span>]] 21:15, 14. Okt. 2009 (CEST)
::Ich finde es angenehm im Moment ohne Druck darüber zu sprechen und vielleicht so etwas festzulegen. Wenn dann mal wieder die Hütte brennt. kommt so was bei manchen mal wieder in den falschen Hals. -- [[Benutzer:joergens.mi|<span style="color:#007700">Jörgens.Mi</span>]] [[Benutzer Diskussion:joergens.mi|<span style="color:#007744"><sup>Diskussion</sup></span>]] 21:15, 14. Okt. 2009 (CEST)

Der Fairness wegen möchte ich hier einige Worte von Umschattinger wiedergeben:
„Auf Vorschlag von syrcro habe ich (sic!) 2007 die nun kritisierte Formulierung eingesetzt. Wie der damaligen Diskussion (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Benutzersperrung/Archiv8#Verl.C3.A4ngerung_der_Frist_des_No_5.3F) unzweifelhaft entnommen werden kann, darf eine Benutzersperrung bei Inaktivität erst nach 8 Tagen beginnen, sie beginnt also entweder nach Stellungsnahme, 48 Stunden oder spätestens (spätestens in dem Sinne, dass die anderen beiden Regeln nicht greifen) am 8. Tag. Und nicht früher! Die jetzige Umdeutung, dass es frei nach dem Willen der Sperrvorschlagenden sein soll, wann sie das Sperrverfahren beginnen sollen, wenn sich der Betroffene nicht meldet, widerspricht ganz klar und nachweislich dem ursprünglichen Vorschlag von syrcro. Sinn der damaligen Regelung war, Personen, die nicht täglich/zweitäglich in der Wikipedia anzutreffen sind eine faire Chance zu geben, 1. überhaupt vom Verfahren Kenntnis zu erlangen und 2. eine Stellungsnahme zu schreiben. Da ausgerechnet ich (!) damals die Formulierung schrieb, werde ich wohl noch wissen, wie ich das gemeint habe (nur hätte ich natürlich nicht gedacht, mich mal darauf berufen zu müssen). Das aktuelle Sperrverfahren gegen mich ist damit formungültig. PS. Ich bin mir dieser Ironie durchaus bewusst.“ –– [[Benutzer:Bwag|Bwag]] [[Benutzer Diskussion:Bwag|@]] 00:49, 15. Okt. 2009 (CEST)

Version vom 15. Oktober 2009, 00:49 Uhr

Archiv
Siehe auch: Archiv 0 (bis Juni 2004, Vorgeschichte)
Wie wird ein Archiv angelegt?

Frage zur Geschäftsordnung

Ist der Beschuldigte im Verfahren abstimmungsberechtigt? WB 08:27, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Bei den Adminkandidaturen ist der Kandidat auch abstimmungsberechtigt (macht nur praktisch keiner) … Ob man das übertragen kann? --Henriette 09:36, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habs dann mal gemacht. WB 09:48, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Im Vereinsrecht gilt, dass auch das betroffene Mitglied bei der eigenen Wahl, bei der Abwahl, beim Vereinsausschluss und bei der Verhängung einer Vereinsstrafe mit abstimmen darf (Palandt/Heinrichs, BGB, § 34 Rn. 2).--Berlin-Jurist 10:09, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Danke! ;) WB 11:20, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
1949 hat sich Adenauer auch selbst gewählt... (heißt es) und erhielt genau die erforderliche Mehrheit. --Matthiasb 00:54, 29. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Frage zum Auszählverfahren

Ist mein Rechenbeispiel für die Auszählung richtig: Bei einem erfolgreichen Sperrverfahren stimmen insgesamt 150 User ab. 50 sind gegen eine Sperre, 100 dafür. Einer der Sperrbefürworter plädiert auf eine 1-minütige Sperre. 99 votieren für unbefristet. Ergebnis: Der User wird eine Minute gesperrt. Nur für mein Verständnis. -- der Kunra:dbashi Diskussion 04:09, 26. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Sic. Fossa?! ±

Du warst natürlich derjenige, der auf die einminütige Sperre plädiert hast. Danke übrigens -- der Kunra:dbashi Diskussion 04:32, 26. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Könnte man ein solches Verfahren nicht verwenden um per Umfrage den Communitywillen für die notwendige Sperrmehrheit zu ermitteln? Man lässt alle frei abstimmen und nimmt dann die größte Mehrheit für die sich 2/3 der User aussprechen. Ich habe das noch nicht durchdacht. Geht das logisch/mathematisch? -- der Kunra:dbashi Diskussion 07:19, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

So wird das doch faktisch schon gemacht. Die Sperrbeanträger schlagen eigentlich nur ein ihrer Meinung nach passendes Sperrmaß vor. syrcro 07:43, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Diese Fragen wären demnächst auch für dieses, sich noch in der Entwurfsphase befindende, Sperrverfahren wichtig. --Schlesinger schreib! 10:09, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

@Syrcro, aber nur, wenn die entsprechende Mehrheit erreicht wird. @Schlesinger, schau ich mir an. Gut, wenn sich jemand gedanken macht, das völlig inexistente und dysfunktionale Verfahren wieder flott zu kriegen. Es grüßt -- der Kunra:dbashi Diskussion 12:01, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Der Nutzer wird gesperrt, wenn mindestens 15 Stimmen abgegeben wurden und doppelt so viele Benutzer für eine Sperre gestimmt haben wie dagegen. In Kraft tritt die längste Sperrdauer, für die – zusammen mit Voten für noch längere Sperrung – die Zweidrittelmehrheit der Gesamtstimmen erreicht wird. und Dein Vorschlag sind nach meinem Verständnis deckungsgleich. syrcro 12:50, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Nee, bei meinem Vorschlag geht es um die Ermittlung dieser Grenze. Wenn also 2/3 für 55 Prozent votierten, würde es entsprechend heißen ...und mindestens 55 Prozent für eine Sperre gestimmt haben. In Kraft tritt die längste Sperrdauer, für die – zusammen mit Voten für noch längere Sperrung – 55 Prozent der Gesamtstimmen erreicht wird.. Ich würde dafür nur dasselbe Verfahren einsetzen. Ich will gerne wissen, ob da nicht ein Denkfehler drin ist. Ob es inhaltlich sinnvoll ist, ein solches Verfahren für die Ermittlung der Nichtsperrminorität zu wählen. Es grüßt -- der Kunra:dbashi Diskussion 15:28, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Etwa so Benutzer:Koenraad/Meinungsbild zur Ermittlung der Mehrheit bei Benutzersperrverfahren -- der Kunra:dbashi Diskussion 07:45, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Zwang zu einem VA

Ist dies sinnvoll? Sollte das nicht beschränkt werden auf Fälle, in denen ein Konflikt zwischen Antragssteller und dem zu sperrenden besteht. Wenn ich lediglich ein Fehlverhalten beobachte, kann ich den User darauf anspreche, dass ich deswegen gleich ein Vermitllungsverfahren starten muss, um ein Benutzersperrverfahren einzuleiten scheint mir wenig sinnvoll. Meinungen? der Kunra:dbashi Diskussion 10:04, 10. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Wenn's keinen stört, werde ich "mutig" und ergänze das etwa folgendermaßen: "Wenn kein Konflikt zwischen den beteiligten Parteien vorliegt, ist ein formeller Vermittlungsausschuss nicht notwendig. In diesem Fall reicht der Nachweis eines Klärungsversuches." -- der Kunra:dbashi Diskussion 21:09, 10. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Klarstellung hinsichtlich "8 Tage bei Inaktivität"

Das Sperrverfahren beginnt normalerweise 48 Stunden nach dem ersten auf die Benachrichtigung folgenden Edit des betroffenen Benutzers.
Grund: Ab diesem ersten Edit kann man von Kenntnisnahme durch den betroffenen Benutzer ausgehen, er hat dann noch 48 Stunden Zeit sich einzuarbeiten und eine Stellungnahme zu verfassen.

Ich habe nun den Satz
Bei Inaktivität beginnt das Verfahren spätestens am achten Tag um 0:00 Uhr.
ersetzt durch
Editiert der betroffene Benutzer seit der Benachrichtigung nicht mehr, beginnt das Verfahren 48 Stunden nachdem der betroffene Benutzer nachgewiesenermaßen vom Benutzersperrverfahren Kenntnis erlangt hat, spätestens aber am achten Tag um 0:00 Uhr nach Benachrichtigung.
Grund: Diese Regelung sorgt dafür, dass das Verfahren irgendwannn auch gestartet werden kann, selbst wenn man nicht davon ausgehen kann, dass der betroffene Benutzer zwingend Kenntnis erlangt hat. Der Begriff "Inaktivität" ist aber irreführend: Es geht darum, ob der betroffene Benutzer - in der Regel belegt durch einen Edit nach Benachrichtigung - vom Sperrverfahren Kenntnis hatte oder nicht, das entscheidet über die 48h oder die 8 Tage. Die neue Formulierung gibt den eigentlichen Sinn der Regelung besser wieder. Es soll einem Benutzer nicht möglich sein, durch Setzen eines "Inaktiv"-Bausteins formal den "inaktiv"-Status zu erlangen, mit dem Ergebnis, statt der 48h nunmehr 8 Tage Zeit zu haben. In diesem Fall hätte nämlich der Benutzer durch Setzen des Inaktiv-Bausteins (ein Edit!) nachgewiesen, dass er vom Benutzersperrverfahren Kenntnis erlangt hat, mit dem Ergebnis, dass ihm nur 48h zugebilligt werden können. Auch soll es nicht um formale Spielchen gehen, wenn ein Benutzer zwar nicht mit dem Hauptaccount editiert, aber durch nachweislich ihm zuzuordnende Sockenpuppen - auch dadurch sollte er sich der 48h-Frist nicht entziehen können. An die Nachweis-Prüfung sind selbstverständlich hohe Maßstäbe anzulegen.

Hintergrund: Auf Benutzer_Diskussion:Umschattiger, Abschnitt Um der Form zu genügen ergeben sich Gesichtspunkte, die aufgrund des problematischen Begriffs "Inaktivität" zu Problemen führen könnnen.

Annmerkung: Sollte sich in der Umschattiger-Problematik ein ein Regelstreit ergeben, würde insofern natürlich die alte Fassung herangezogen werden.

--Berlin-Jurist 13:56, 14. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

  • d.h. nach Kenntnisnahme durch den Betroffenen (sprich ein beliebiger Edit von ihm oder einer ihm eindeutig zuzuordnenden Sockenpuppe) soll sich der Betroffene binnen 8 Tagen äußern, falls er dies nicht tut, läuft das Verfahren spätestens mit dem achten Tage auch ohne eine weitere Äußerung seinerseits an.

Wenn ich das so richtig verstanden habe, kann man dieser Regelung nur zustimmen.

Durch die automatische Fristsetzung sind Verschleppungstaktiken größtenteils unterbunden. Eine begründete Bitte des Betroffenen um Aufschub sollte man aber wohlwollend prüfen. -- Jörgens.Mi Diskussion 17:16, 14. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Du schreibst: „d.h. nach Kenntnisnahme durch den Betroffenen (sprich ein beliebiger Edit von ihm oder einer ihm eindeutig zuzuordnenden Sockenpuppe) soll sich der Betroffene binnen 8 Tagen äußern“. Kann er, aber vielleicht läuft inzwischen das Sperrverfahren schon beispielsweise 5 Tage. Ich lese nämlich: „beginnt das Verfahren spätestens am achten Tag um 0:00 Uhr“. Von frühestens lese ich nichts, also kann es z.B. auch schon am dritten Tag beginnen - oder habe ich da was missverstanden? –– Bwag @ 18:42, 14. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Das ist sachlich richtig. Es beginnt frühestens 48 Stunden nach Kenntnisnahme (wie oben definiert) aber spätestens nach 8 Tagen (wie oben definiert) egal ob er sich äußert oder nicht. Dies ist weniger für oder gegen den Betroffenen, sondern mehr für die Diskutierfraktion - nach dem Motte er hat ja noch nichts gesagt da können wir doch noch nicht anfangen - und es unterbindet auch taktische Maßnahmen durch den Betroffenen das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen. Außerdem meiner Ansicht nach wäre es angenehm und sinnvoll wenn der Betroffene sich äußert, notwendig ist es nicht.
Da für den Fristenstart, ja die Kenntnisnahme durch editieren zwingend notwendig ist, kann er ja da er ja Kenntniss hat einfach glaubhaft informieren das er sich erst in xx < 8 Tagen aüßern kann. Ich gehe dann davon aus das die guten Manieren (auf die sich leider meistens grade die schlimmsten Trolle bei anderen immer berufen) dafür sorgen das erst nach dieser Äußerung innerhalb von 8 Tagen das Verfahren angestoßen wird.
Und um solche Probleme wie Schulferien / Urlaubszeit (nein nicht wegen der Schüler, es gibt auch Lehrer und Familien die an solche Termine gebunden sind) abzufedern, ist ja mein Nachsatz mit der Möglichkeit der begründeten Bitte auf Aufschub. Bin da etwas sensibilisiert, da an anderer Stelle ein angekündigter 3wöchiger Urlaub genutzt wurde, um schmutzige Wäsche zu waschen ohne das der Betroffene sich äußern konnte (Er hatte keinen Netzzugang im Urlaub).
Ich finde es angenehm im Moment ohne Druck darüber zu sprechen und vielleicht so etwas festzulegen. Wenn dann mal wieder die Hütte brennt. kommt so was bei manchen mal wieder in den falschen Hals. -- Jörgens.Mi Diskussion 21:15, 14. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Der Fairness wegen möchte ich hier einige Worte von Umschattinger wiedergeben: „Auf Vorschlag von syrcro habe ich (sic!) 2007 die nun kritisierte Formulierung eingesetzt. Wie der damaligen Diskussion (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Benutzersperrung/Archiv8#Verl.C3.A4ngerung_der_Frist_des_No_5.3F) unzweifelhaft entnommen werden kann, darf eine Benutzersperrung bei Inaktivität erst nach 8 Tagen beginnen, sie beginnt also entweder nach Stellungsnahme, 48 Stunden oder spätestens (spätestens in dem Sinne, dass die anderen beiden Regeln nicht greifen) am 8. Tag. Und nicht früher! Die jetzige Umdeutung, dass es frei nach dem Willen der Sperrvorschlagenden sein soll, wann sie das Sperrverfahren beginnen sollen, wenn sich der Betroffene nicht meldet, widerspricht ganz klar und nachweislich dem ursprünglichen Vorschlag von syrcro. Sinn der damaligen Regelung war, Personen, die nicht täglich/zweitäglich in der Wikipedia anzutreffen sind eine faire Chance zu geben, 1. überhaupt vom Verfahren Kenntnis zu erlangen und 2. eine Stellungsnahme zu schreiben. Da ausgerechnet ich (!) damals die Formulierung schrieb, werde ich wohl noch wissen, wie ich das gemeint habe (nur hätte ich natürlich nicht gedacht, mich mal darauf berufen zu müssen). Das aktuelle Sperrverfahren gegen mich ist damit formungültig. PS. Ich bin mir dieser Ironie durchaus bewusst.“ –– Bwag @ 00:49, 15. Okt. 2009 (CEST)Beantworten