„Werkschutz“ – Versionsunterschied

[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4:Zeile 4:


In der heutigen Zeit haben die [[Computer]], [[Brandmeldeanlage]]n, [[Einbruchmeldeanlage]]n und weitere technische Finessen in die [[Leitstelle]]n der Werkschutze Einzug gehalten. Ohne Technik ist eine Überwachung der Firmen heute kaum noch möglich.
In der heutigen Zeit haben die [[Computer]], [[Brandmeldeanlage]]n, [[Einbruchmeldeanlage]]n und weitere technische Finessen in die [[Leitstelle]]n der Werkschutze Einzug gehalten. Ohne Technik ist eine Überwachung der Firmen heute kaum noch möglich.
Der Beruf des Werkschutz-Mitarbeiters setzt meist eine mehrjährige Firmenzugehörigkeit und ausgezeichnete Betriebskenntnisse vorraus. Mit der Verordnung [BGbl.1,1692] vom 1.April 1983 war es möglich, sich vor einer Industrie- und Handelkammer zur Staatlich geprüften Werkschutzfachkraft prüfen zu lassen. Der Erfolgreiche Abschluss war einem Ausbildungsabschluss gleichgesetzt. Die neue, seit 2002 gültige Berufsbezeichnung ([[Fachkraft für Schutz und Sicherheit]])ersetz diese. Die Gründe hierfür sind unter anderem die ständig steigenden Anforderungen an die Mitarbeiter und die Unternehmen, die geänderte Rechtslage sowie eine deutliche Abgrenzung gegenüber meist in privaten Sicherheitsdiensten eingesetzten, weniger Qualifizierten Personen, die einfache Tordienste und Pförtneraufgaben erledigen. Eine der beiden zuvor genannten Abschlüsse ist daher ein deutliches Qualitätsmerkmal für den Mitarbeiter, aber insbesondere auch für sein Unternehmen.
Der Beruf des Werkschutz-Mitarbeiters setzt meist eine mehrjährige Firmenzugehörigkeit und ausgezeichnete Betriebskenntnisse vorraus. Mit der Verordnung [BGbl.1,1692] vom 1.April 1983 war es möglich, sich vor einer Industrie- und Handelkammer zur '''Staatlich geprüften Werkschutzfachkraft Text''' prüfen zu lassen. Der Erfolgreiche Abschluss war einem Ausbildungsabschluss gleichgesetzt. Die neue, seit 2002 gültige Berufsbezeichnung '''([[Fachkraft für Schutz und Sicherheit]])'''ersetzt diese. Die Gründe für eine qualifizierte Ausbildung sind unter anderem die ständig steigenden Anforderungen an die eingesetzten Mitarbeiter, die geänderte Rechtslage sowie eine deutliche Abgrenzung gegenüber meist in privaten Sicherheitsdiensten eingesetzten, weniger Qualifizierten Personen. Meist ist deren Tätigkeit und Qualifikation auf einfache Tordienste und Pförtneraufgaben beschränkt. Bereits ab mittlerer Betriebsgröße gibt es Unternehmensweite Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Organisationsrichtlinien und Dokumentationsvorschriften, für deren Einhaltung und Überwachung meist auch Werkschutzmitarbeiter mitverantwortlich sind. Sie (die Werkschützer) sind am Tor, gerade wenn Ware das Unternehmen verlässt, '''"the last Line"'''. Die letzte Linie und letzte Kontrollinstanz, wenn man bedenkt, dass eine falsche verladene oder gar entwendete LKW Ladung, leicht hunderttausende oder gar Millionen [Euro] Wert sein kann. Danach gilt: Wenn weg - dann weg. Eine der beiden zuvor genannten Abschlüsse ist daher ein deutliches Qualitätsmerkmal für den Mitarbeiter, aber insbesondere auch für sein Unternehmen.
Der Werkschutz vertritt die Rechte des Eigentümers und wendet Gefahren und Schaden von der Firma ab. Den im allgemeinen Interesse liegenden [[Anweisung]]en des Werkschutzes ist Folge zu leisten. Er ist, (i.d.R durch [[Übertragung]]) berechtigt,[[Hausrecht]] auszuüben. siehe auch [[Hausfriedensbruch]]
Der Werkschutz vertritt die Rechte des Besitzers und wendet durch seine Arbeit Gefahren und Schaden von der Firma ab. Den im allgemeinen Interesse liegenden [[Anweisung]]en des Werkschutzes ist Folge zu leisten. Er ist, (i.d.R durch [[Übertragung]]) berechtigt,[[Hausrecht]] auszuüben. siehe auch [[Hausfriedensbruch]]


Aufgaben des Werkschutz:
Aufgaben des Werkschutz u.A.:
* Prävention
* Feststellen und Melden von Gefahren
* Umweltschutz
* Umweltschutz
* Tordienst im Eingangsbereich
* Tordienst im Eingangsbereich
Zeile 14:Zeile 16:
* Ermittlungsdienst
* Ermittlungsdienst
* Geheimschutz
* Geheimschutz
* Abwicklung des Güterverkehrs
* Abwicklung und Überwachung des Güterverkehrs
* Kontrolle von Versandpapieren
* Kontrollen der Ladungsicherung
* Verkehrsdienst
* Verkehrsdienst
* Zutrittskontrollen von Personen
* Zutrittskontrollen von Personen
Zeile 34:Zeile 38:


Der Generalauftrag des Werkschutzes lautet:
Der Generalauftrag des Werkschutzes lautet:
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Betrieb, sowie Gefahren und Schäden vom Betrieb abzuwenden.
Durch Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, Gefahren und Schäden vom Betrieb und seinen Mitarbeitern abzuwenden.


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 5. März 2007, 02:22 Uhr

Der Werkschutz ist ein Sicherheitsdienst für ein einzelnes Unternehmen.

Heute ist der Werkschutz ein Bestandteil vieler Unternehmen. Firmen wie Bayer und BASF haben bis zu 100 Mitarbeiter im Werkschutz. Kleinere Firmen verfügen über 20 bis 50 Mitarbeiter und selbst die kleinsten Produktionsbetriebe haben noch einen Bestand von 3 bis 6 Mitarbeitern im Werkschutz.

In der heutigen Zeit haben die Computer, Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen und weitere technische Finessen in die Leitstellen der Werkschutze Einzug gehalten. Ohne Technik ist eine Überwachung der Firmen heute kaum noch möglich. Der Beruf des Werkschutz-Mitarbeiters setzt meist eine mehrjährige Firmenzugehörigkeit und ausgezeichnete Betriebskenntnisse vorraus. Mit der Verordnung [BGbl.1,1692] vom 1.April 1983 war es möglich, sich vor einer Industrie- und Handelkammer zur Staatlich geprüften Werkschutzfachkraft Text prüfen zu lassen. Der Erfolgreiche Abschluss war einem Ausbildungsabschluss gleichgesetzt. Die neue, seit 2002 gültige Berufsbezeichnung (Fachkraft für Schutz und Sicherheit)ersetzt diese. Die Gründe für eine qualifizierte Ausbildung sind unter anderem die ständig steigenden Anforderungen an die eingesetzten Mitarbeiter, die geänderte Rechtslage sowie eine deutliche Abgrenzung gegenüber meist in privaten Sicherheitsdiensten eingesetzten, weniger Qualifizierten Personen. Meist ist deren Tätigkeit und Qualifikation auf einfache Tordienste und Pförtneraufgaben beschränkt. Bereits ab mittlerer Betriebsgröße gibt es Unternehmensweite Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Organisationsrichtlinien und Dokumentationsvorschriften, für deren Einhaltung und Überwachung meist auch Werkschutzmitarbeiter mitverantwortlich sind. Sie (die Werkschützer) sind am Tor, gerade wenn Ware das Unternehmen verlässt, "the last Line". Die letzte Linie und letzte Kontrollinstanz, wenn man bedenkt, dass eine falsche verladene oder gar entwendete LKW Ladung, leicht hunderttausende oder gar Millionen [Euro] Wert sein kann. Danach gilt: Wenn weg - dann weg. Eine der beiden zuvor genannten Abschlüsse ist daher ein deutliches Qualitätsmerkmal für den Mitarbeiter, aber insbesondere auch für sein Unternehmen.

Der Werkschutz vertritt die Rechte des Besitzers und wendet durch seine Arbeit Gefahren und Schaden von der Firma ab. Den im allgemeinen Interesse liegenden Anweisungen des Werkschutzes ist Folge zu leisten. Er ist, (i.d.R durch Übertragung) berechtigt,Hausrecht auszuüben. siehe auch Hausfriedensbruch

Aufgaben des Werkschutz u.A.:

  • Prävention
  • Feststellen und Melden von Gefahren
  • Umweltschutz
  • Tordienst im Eingangsbereich
  • Wach-und Streifendienst auf dem Gelände
  • Ermittlungsdienst
  • Geheimschutz
  • Abwicklung und Überwachung des Güterverkehrs
  • Kontrolle von Versandpapieren
  • Kontrollen der Ladungsicherung
  • Verkehrsdienst
  • Zutrittskontrollen von Personen
  • Kontrollen von Fahrzeugen der Fremdfirmen bei Ein- und Ausfahrt
  • Erstellung von Besucherausweisen
  • Empfangsdienst
  • Verhinderung von Diebstahl
  • Erfassung von Lieferanten in Listen oder per EDV
  • Überwachung der technischen Anlagen per EDV und Meldung bei Störungen
  • Taschenkontrollen
  • Kontrollgänge
  • Kontrolle über das Einbringen und Verbringen von Material und Gegenständen in den Betrieb
  • Überwachung und Kontrollen von Maschinen und diversen Anlagen.
  • Pflicht zum Tätigwerden "Garantenpflicht" (§13, §14 StGB)

Ein Mitarbeiter des Werkschutz agiert immer in Sinne des BGB und handelt nach den „Jedermannsrechten“. Er hat keine hoheitlichen Rechte, wie es z.B. die Polizei hat.

Generalauftrag (Definition)

Der Generalauftrag des Werkschutzes lautet: Durch Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, Gefahren und Schäden vom Betrieb und seinen Mitarbeitern abzuwenden.

  • Meister für Schutz und Sicherheit [1]