„Werkschutz“ – Versionsunterschied

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Prüfung raus, gibt es nicht mehr und war nie verpflichtend
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Der Beruf des Werkschutz-Mitarbeiters ([[Fachkraft für Schutz und Sicherheit]]) ist seit [[2002]] ein [[Lehrberuf]]. Die Gründe hierfür sind unteranderem die ständig steigenden Anforderungen gegenüber den privaten Sicherheitsdiensten.
Der Beruf des Werkschutz-Mitarbeiters ([[Fachkraft für Schutz und Sicherheit]]) ist seit [[2002]] ein [[Lehrberuf]]. Die Gründe hierfür sind unteranderem die ständig steigenden Anforderungen gegenüber den privaten Sicherheitsdiensten.
Ein Mitarbeiter des Werkschutz muss vor der [[Industrie- und Handelskammer]] eine Prüfung zur Werkschutzfachkraft abgelegt haben.

Diese Prüfung ist der Grundstein für eine spätere Weiterbildung zum Werkschutzmeister bzw. Meister für Schutz und Sicherheit.

Der Werkschutz vertritt die Rechte des Eigentümers und wendet Gefahren und Schaden von der Firma ab. In [[Abwesenheit]] des Eigentümers setzt er das Hausrecht durch (Besitzdiener, §859, §860 BGB). Den [[Anweisung]]en des Werkschutzes ist absolut Folge zu leisten.
Der Werkschutz vertritt die Rechte des Eigentümers und wendet Gefahren und Schaden von der Firma ab. In [[Abwesenheit]] des Eigentümers setzt er das Hausrecht durch (Besitzdiener, §859, §860 BGB). Den [[Anweisung]]en des Werkschutzes ist absolut Folge zu leisten.



Version vom 26. November 2006, 12:36 Uhr

Der Werkschutz ist ein Sicherheitsdienst für ein einzelnes Unternehmen.

Heute ist der Werkschutz ein Bestandteil vieler Unternehmen. Firmen wie Bayer und BASF haben bis zu 100 Mitarbeiter im Werkschutz. Kleinere Firmen verfügen über 20 bis 50 Mitarbeiter und selbst die kleinsten Produktions-Betriebe haben noch einen Bestand von 3 bis 6 Mitarbeitern im Werkschutz.

In der heutigen Zeit haben die Computer, Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen und weitere technische Finessen in die Leitstellen der Werkschutze Einzug gehalten. Ohne Technik ist eine Überwachung der Firmen heute kaum noch möglich. Der Beruf des Werkschutz-Mitarbeiters (Fachkraft für Schutz und Sicherheit) ist seit 2002 ein Lehrberuf. Die Gründe hierfür sind unteranderem die ständig steigenden Anforderungen gegenüber den privaten Sicherheitsdiensten.

Der Werkschutz vertritt die Rechte des Eigentümers und wendet Gefahren und Schaden von der Firma ab. In Abwesenheit des Eigentümers setzt er das Hausrecht durch (Besitzdiener, §859, §860 BGB). Den Anweisungen des Werkschutzes ist absolut Folge zu leisten.

Aufgaben des Werkschutz:

  • Umweltschutz
  • Tordienst im Eingangsbereich
  • Wach-und Streifendienst auf dem Gelände
  • Ermittlungsdienst
  • Geheimschutz
  • Abwicklung des Güterverkehrs
  • Verkehrsdienst
  • Zutrittskontrollen von Personen
  • Kontrollen von Fahrzeugen der Fremdfirmen bei Ein- und Ausfahrt
  • Erstellung von Besucherausweisen
  • Empfangsdienst
  • Verhinderung von Diebstahl
  • Erfassung von Lieferanten in Listen oder per EDV
  • Überwachung der technischen Anlagen per EDV und Meldung bei Störungen
  • Taschenkontrollen
  • Kontrollgänge
  • Kontrolle über das Einbringen und Verbringen von Material und Gegenständen in den Betrieb
  • Überwachung und Kontrollen von Maschinen und diversen Anlagen.
  • Pflicht zum Tätigwerden "Garantenpflicht" (§13, §14 StGB)

Ein Mitarbeiter des Werkschutz agiert immer in Sinne des BGB und handelt nach den „Jedermannsrechten“. Er hat keine Hoheitlichen Rechte, wie es z.B. die Polizei hat.

Generalauftrag (Definition)

Der Generalauftrag des Werkschutzes lautet: Aufrechterhaltung der und Sicherheit und Ordnung im Betrieb, sowie Gefahren und Schäden vom Betrieb abzuwenden.

  • Meister für Schutz und Sicherheit [1]