„Werkschutz“ – Versionsunterschied

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''Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der '''[[Wikipedia:Qualitätssicherung/20. Februar 2006#{{PAGENAME}}|Qualitätssicherungsseite]]''' statt.''<br />
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Der '''Werkschutz''' ist ein wichtiger Bestandteil von kleinen und vor allem größeren Firmen. Große Firmen haben bis zu 100 Mitarbeiter im Werkschutz. In der heutigen Zeit haben die [[Computer]], Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen und technische Finessen in die Leitstelle des Werkschutzes Einzug gehalten. Ohne Technik ist eine Überwachung der Firmen heute kaum noch möglich.
Der Beruf des Werkschutz-Mitarbeiters ( Fachkraft für Schutz und Sicherheit )ist seit 2002 ein Lehrberuf.
Ein Mitarbeiter des Werkschutz sollte vor der [[Industrie- und Handelskammer]] eine Prüfung abgelegt haben.

Der Werkschutz vertritt die Rechte des Eigentümers und wendet Schaden von der Firma ab. In [[Abwesenheit]] des Eigentümers setzt er das Hausrecht durch (Besitzdiener). Den [[Anweisung]]en des Werkschutz ist absolut Folge zu leisten.

Pflichten und Rechte des Werkschutz:
* Tordienst im Eingangsbereich
* Wach-und Streifendienst auf dem Gelände
* Ermittlungsdienst
* Geheimschutz
* Zutrittskontrollen von Personen
* Kontrollen von Fahrzeugen der Fremdfirmen bei Ein- und Ausfahrt
* Erstellung von Besucherausweisen
* Verhinderung von [[Diebstahl]]
* Erfassung von Lieferanten in Listen oder per EDV
* Überwachung der technischen Anlagen per EDV und Meldung bei Störungen
* Taschenkontrollen bei der Belegschaft
* Kontrollgänge in der Firma
* Überwachung von diversen Anlagen und Kontrolle der Funktion

Ein Mitarbeiter des Werkschutz agiert immer in Sinne des BGB und handelt nach den "[[Jedermannsrecht (Begriffsklärung)|Jedermannsrechten]]".
Der Generalauftrag des Werkschutzes lautet die Ordnung und Sicherheit im Werk aufrecht zu erhalten, sowie Gefahren und Schäden vom Betrieb abzuwenden.

Version vom 25. Februar 2006, 01:13 Uhr

Vorlage:Qualitätssicherungstext Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Qualitätssicherungsseite statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel auf den QS-Seiten eingetragen wurde: sprachlich und inhaltlich unter Niveau Seewolf 06:35, 20. Feb 2006 (CET)


Der Werkschutz ist ein wichtiger Bestandteil von kleinen und vor allem größeren Firmen. Große Firmen haben bis zu 100 Mitarbeiter im Werkschutz. In der heutigen Zeit haben die Computer, Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen und technische Finessen in die Leitstelle des Werkschutzes Einzug gehalten. Ohne Technik ist eine Überwachung der Firmen heute kaum noch möglich. Der Beruf des Werkschutz-Mitarbeiters ( Fachkraft für Schutz und Sicherheit )ist seit 2002 ein Lehrberuf.

Ein Mitarbeiter des Werkschutz sollte vor der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abgelegt haben.

Der Werkschutz vertritt die Rechte des Eigentümers und wendet Schaden von der Firma ab. In Abwesenheit des Eigentümers setzt er das Hausrecht durch (Besitzdiener). Den Anweisungen des Werkschutz ist absolut Folge zu leisten.

Pflichten und Rechte des Werkschutz:

  • Tordienst im Eingangsbereich
  • Wach-und Streifendienst auf dem Gelände
  • Ermittlungsdienst
  • Geheimschutz
  • Zutrittskontrollen von Personen
  • Kontrollen von Fahrzeugen der Fremdfirmen bei Ein- und Ausfahrt
  • Erstellung von Besucherausweisen
  • Verhinderung von Diebstahl
  • Erfassung von Lieferanten in Listen oder per EDV
  • Überwachung der technischen Anlagen per EDV und Meldung bei Störungen
  • Taschenkontrollen bei der Belegschaft
  • Kontrollgänge in der Firma
  • Überwachung von diversen Anlagen und Kontrolle der Funktion

Ein Mitarbeiter des Werkschutz agiert immer in Sinne des BGB und handelt nach den "Jedermannsrechten". Der Generalauftrag des Werkschutzes lautet die Ordnung und Sicherheit im Werk aufrecht zu erhalten, sowie Gefahren und Schäden vom Betrieb abzuwenden.