„Werkschutz“ – Versionsunterschied

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* Kontrollgänge in der Firma
* Kontrollgänge in der Firma
* Überwachung von diversen Anlagen und Kontrolle der Funktion
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Ein Mitarbeiter des Werkschutz agiert immer in Sinne des BGB und handelt nach den "Jedermanns-Recht". Der Werkschutz darf auch eine Person vorläufig festnehmen wenn bestimmte Voraussetzungen geschaffen sind.

Version vom 31. Dezember 2005, 03:02 Uhr

Der Werkschutz ist ein wichtiger Bestandteil von kleinen und vor allem größeren Firmen. Mitarbeiter des Werkschutz wurden bislang immer belächelt und als Pförtner degradiert. Das ist falsch. Der Beruf des Werkschutzes erforder mehr als das Tun eines Pförtners. In der heutigen Zeit haben auch die Computer, Brandmeldeanlagen und technische Finessen in die Leitstelle des Werkschutzes Einzug gehalten. Da der Beruf des Werkschutz-Mitarbeiters kein Lehrberuf ist, kommen die Menschen aus allen möglichen Berufszweigen. Ein Mitarbeiter des Werkschutz sollte vor der Industrie und Handelskammer eine Prüfung abgelegt haben. Nur geprüfte Werkschützer kennen ihre Rechte und Pflichten und kennen die Gesetze nach dem BGB. Der Werkschutz vertritt die Rechte des Eigentümers und wendet Schaden von der Firma ab. In Abwesenheit des Eigentümers setzt er das Hausrecht durch. Den Anweisungen des Werkschutz ist absolut Folge zu leisten.

Pflichten und Rechte des Werkschutz:

  • Eingangskontrollen von berechtigten Leuten oder nicht berechtigten Leuten
  • Kontrollen von Fahrzeugen von Fremdfirmen
  • Erstellung von Besucherausweisen
  • Verhinderung von Diebstahl
  • Erfassung von Lieferanten
  • Überwachung der technischen Anlagen und Meldung bei Störungen
  • Taschenkontrollen bei der Belegschaft
  • Kontrollgänge in der Firma
  • Überwachung von diversen Anlagen und Kontrolle der Funktion

Ein Mitarbeiter des Werkschutz agiert immer in Sinne des BGB und handelt nach den "Jedermanns-Recht". Der Werkschutz darf auch eine Person vorläufig festnehmen wenn bestimmte Voraussetzungen geschaffen sind.