„Werkschutz“ – Versionsunterschied

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Der '''Werkschutz''' ist in der Regel ein interner Dienstleister ([[Sicherheitsdienst]]) für ein einzelnes Unternehmen.


Als '''Werkschutz''' wird ein interner Dienstleister ([[Sicherheitsdienst]]) für ein einzelnes Unternehmen bezeichnet. Der Generalauftrag des Werkschutzes ist es, durch Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung Gefahren und Schäden vom Betrieb und seinen Mitarbeitern abzuwenden.
Trotz der Probleme der internen Dienstleister ( Stichwort Kosten-Nutzen ) ist der Werkschutz immer noch in größeren Unternehmen vorhanden. Unternehmen wie [[Volkswagen]], [[Bayer AG|Bayer]] besitzen einen eigenen Werkschutz. Kleinere Firmen scheuen die damit verbundenen Kosten häufig und greifen auf externe Sicherheitsdienstleister zurück.


Heute haben [[Computer]], [[Brandmeldeanlage]]n, [[Einbruchmeldeanlage]]n, [[ Videoüberwachung]]sanlagen und [[Störmeldeanlage]]n in die [[Leitstelle]]n des Werkschutzes Einzug gehalten. Sicherheits-Management-Systeme, rechnerunterstütztes [[Facility-Management]], Gebäude-Leittechnik und andere Anwendungen sind in Sicherheits-Zentralen installiert.
Heute haben [[Computer]], [[Brandmeldeanlage]]n, [[Einbruchmeldeanlage]]n, [[Videoüberwachung]]sanlagen und [[Störmeldeanlage]]n in die [[Leitstelle]]n des Werkschutzes Einzug gehalten. Sicherheits-Management-Systeme, rechnerunterstütztes [[Facilitymanagement]], Gebäude-Leittechnik und andere Anwendungen sind in Sicherheits-Zentralen installiert.


== Ausbildung der Mitarbeiter ==
Die Tätigkeit als interner Werkschutz-Mitarbeiter setzt im Prinzip keine Ausbildung voraus. In der Praxis haben viele Mitarbeiter die Ausbildung zur IHK-geprüften Werkschutzfachkraft bzw. zur geprüften Werkschutzfachkraft (IHK) absolviert.
=== Gesetzliche Mindestanforderungen ===
Mit der Verordnung [BGbl.1,1692] vom 1. April 1983 war es möglich, sich vor einer Industrie- und Handelskammer zur '''IHK geprüften Werkschutzfachkraft''' prüfen zu lassen. Die neue Berufsbezeichnung '''([http://www.bvsw.de/index.php?id=5 geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ])''' ersetzt diese. Deutlich sei darauf hingewiesen, das die [[Fachkraft für Schutz und Sicherheit]] '''nicht''' die Nachfolgeausausbildung der IHK geprüften Werkschutzfachkraft ist, sondern ein entsprechender Lehrberuf.
Die Tätigkeit als interner Werkschutz-Mitarbeiter setzt keine gesetzliche Mindestqualifikation voraus. Wird der Werkschutz an einen externen Sicherheitsdienstleister vergeben, so müssen diese Mitarbeiter eine Unterrichtung nach {{§|34a|gewo|juris}} GewO nachweisen können.


=== Qualifizierung ===
Seit 2002 gibt es diesen dreijährigen Lehrberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, der Schulabgängern ermöglicht eine Berufsausbildung im Sicherheitsbereich zu abzuleisten. Für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung kann die Lehrzeit auf zwei Jahre verkürzt werden. Die nächsthöhere Qualifizierung ist der Meister für Schutz und Sicherheit (früher: Werkschutzmeister).
Die Mitarbeiter können sich über die gesetzliche Vorgaben hinaus noch weiter qualifizieren. Es können mehrere Werkschutzlehrgänge absolviert werden.


Bei der [[Industrie- und Handelskammer|IHK]] kann die Prüfung zur [[Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft|„Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“]] abgelegt werden. Dort muss in einem schriftlichen und einem mündlichen Teil einschlägige Kenntnisse nachgewiesen werden. Bis Ende 2005 war es durch die Verordnung (BGBl. I, 1692) vom 1. April 1983 möglich, sich vor einer Industrie- und Handelskammer zur „IHK-geprüften Werkschutzfachkraft“ prüfen zu lassen.
Den akademischen Einstieg bildet ein entsprechendes Bachelor Studium im Bereich Sicherheitsmanagement. Der Grund für den Wunsch nach einer qualifizierte Ausbildung ist vor allen Dingen in den ständig steigenden Anforderungen an die eingesetzten Mitarbeiter zu finden.


=== Servicekraft für Schutz und Sicherheit ===
Spätestens ab mittlerer Betriebsgröße gibt es unternehmensweite Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Organisationsrichtlinien und Dokumentationsvorschriften, für die das Unternehmen teils auch rechtlich Einzustehen hat und den Aufbewahrungsfristen unterliegt. Für deren Einhaltung und Überwachung sind meist auch Werkschutzmitarbeiter mitverantwortlich.
{{Hauptartikel|Servicekraft für Schutz und Sicherheit}}


Seit 2002 gibt es den zweijährigen Lehrberuf zur ''Servicekraft für Schutz und Sicherheit'', der es Schulabgängern ermöglicht, eine Berufsausbildung im Sicherheitsbereich zu absolvieren. Für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung kann die Lehrzeit auf ein Jahr verkürzt werden.
Häufig werden diese Verpflichtungen durch die eigenen Unternehmensbeschäftigten nicht wahrgenommen bzw. akzeptiert oder korrekt angewandt. Werkschützer sind dann die Kontrollinstanz, sofern sie neben Pflichten auch die entsprechenden Kompetzen haben.
Der Werkschutz vertritt die ihm übertragenen Rechte und ggf. Pflichten des Besitzers und wendet durch seine Arbeit, Gefahren und Schaden von der Firma ab. Den im allgemeinen Interesse liegenden [[Anweisung (Recht)|Anweisung]]en des Werkschutzes ist Folge zu leisten. Er ist, (i.d.R durch [[Übertragung]]) berechtigt,[[Hausrecht]] auszuüben. siehe auch [[Hausfriedensbruch]]


=== Fachkraft für Schutz und Sicherheit ===
Aufgaben des Werkschutz u.A.:
{{Hauptartikel|Fachkraft für Schutz und Sicherheit}}
* [[Prävention]]

* Feststellen und Melden von Gefahren
Seit 2002 gibt es den staatlich anerkannten [[Ausbildungsberuf]] nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur ''Fachkraft für Schutz und Sicherheit''. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, kann unter bestimmten Voraussetzungen aber verkürzt werden. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schützen Personen, Objekte und Anlagen. Sie führen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch, erkennen und dokumentieren Optimierungsbedarf im Überwachungsablauf und wirken bei der Angebotserstellung und Auftragsbearbeitung mit. Auch die Pflege und Wartung ihrer Einsatzgeräte gehören zu den Aufgaben.
* [[Umweltschutz]]

* Tordienst im Eingangsbereich
=== Meister für Schutz und Sicherheit ===
* Wach-und Streifendienst auf dem Gelände
{{Hauptartikel|Meister für Schutz und Sicherheit}}
* Ermittlungsdienst

* Geheimnisschutz, Spionage- und Sabotageabwehr
Eine weitere Qualifizierung ist der „Meister für Schutz und Sicherheit“ (früher: Werkschutzmeister). Neben den Aufgaben der Fachkraft planen die Meister auch Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen. Mittels Sicherheitsanalysen und Konzepten werden Vorschläge für die betriebliche Sicherheitspolitik oder die Planung und Entwicklung von technischen und baulichen Sicherheitsmaßnahmen erstellt oder bestehende überprüft und fortgeschrieben.
* Abwicklung und Überwachung des Güterverkehrs

=== Studium ===
Den akademischen Einstieg bildet ein entsprechendes [[Bachelor]]-Studium im Bereich Sicherheitsmanagement. Der Grund für den Wunsch nach einer qualifizierten Ausbildung ist vor allen Dingen in den ständig steigenden Anforderungen an die eingesetzten Mitarbeiter zu finden.

== Rechtliche Pflichten und Befugnisse der Werkschutzmitarbeiter ==
Der Mitarbeiter des Werkschutzes übt gemäß {{§|13|stgb|juris}} StGB die [[Garantenpflicht]], also die Rechtspflicht zum Schutz vor einer bestehenden Gefahrenquelle (sogenannter Überwachergarant) des Unternehmens aus. Kommt der Werkschutzmitarbeiter dieser Pflicht nicht nach, und ein Schadensereignis tritt dadurch ein, wird der Werkschutzmitarbeiter wie der Verursacher des Schadens strafrechtlich belangt. Hierzu ist es erforderlich, dass die Straftat in der Fahrlässigkeit strafbar ist. Beispiel: Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen.

Da der Mitarbeiter des Werkschutzes i.d.R über keine [[hoheitlicher Akt|hoheitlichen Befugnisse]] verfügt (außer bei staatlicher Beleihung z. B.: bei kerntechnischen Anlagen, militärische Liegenschaften, Flughafen etc.), handelt er fast immer auf den Grundlagen der
* Jedermannsrechte
** [[Notwehr (Deutschland)|Notwehr]] nach {{§|227|bgb|juris}} BGB, {{§|32|stgb|juris}} StGB
** [[Notstand]] nach {{§|228|bgb|juris}} BGB, {{§|904|bgb|juris}} BGB, {{§|34|stgb|juris}} StGB, {{§|35|stgb|juris}} StGB
** [[Selbsthilfe (Recht)|Selbsthilfe]] nach {{§|229|bgb|juris}} BGB
** [[Jedermann-Festnahme|vorläufigen Festnahme]] nach {{§|127|stpo|juris}} StPO
* vom Unternehmen übertragenen Besitzdienerrechte nach {{§|859|bgb|juris}}&nbsp;BGB und {{§|860|bgb|juris}}&nbsp;BGB<ref>Er wird nach dem Hausrecht tätig und kann diese Rechte im Gegensatz zu den anderen Rechten nur wahrnehmen, wenn ihm diese Rechte übertragen worden sind (z.&nbsp;B. durch Dienstanweisung).</ref>

== Aufgaben ==
=== Allgemeine Aufgabenbeschreibung ===
Spätestens ab mittlerer Betriebsgröße gibt es unternehmensweite Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Organisationsrichtlinien und Dokumentationsvorschriften, für die das Unternehmen teils auch rechtlich einzustehen hat und den Aufbewahrungsfristen unterliegt. Für deren Einhaltung und Überwachung sind meist Werkschutzmitarbeiter mitverantwortlich.

Häufig werden diese Verpflichtungen durch die eigenen Unternehmensbeschäftigten nicht wahrgenommen, akzeptiert oder korrekt angewandt. Werkschutzmitarbeiter sind in diesen Fällen die Kontrollinstanz, sofern sie neben Pflichten die entsprechenden Kompetenzen haben.

Der Werkschutz vertritt die ihm übertragenen Rechte und gegebenenfalls Pflichten des Besitzers (Unternehmen) und wendet durch seine Arbeit Gefahren und Schaden von ihm ab. Den im allgemeinen Interesse liegenden [[Anweisung (Recht)|Anweisungen]] des Werkschutzes ist Folge zu leisten. Er ist durch Aufgabenübertragung berechtigt, das [[Hausrecht]] auszuüben (siehe auch [[Hausfriedensbruch (Deutschland)|Hausfriedensbruch]]).

Da der Werkschutz durch seine Weisungen die Belange der Mitarbeiter des Unternehmens berührt, ist die allgemeine Aufgabenstellung des Werkschutzes (Rechte und Pflichten) nach dem [[Betriebsverfassungsgesetz]] durch den Betriebsrat [[mitbestimmung]]spflichtig.

=== Aufgabenspektrum ===
Je nach Festlegung der Aufgaben des Werkschutzes können die Aufgaben festgelegt werden:

==== Feststellen und Melden von Gefahren ====
* Besetzung einer Alarmzentrale
* Regelmäßige Kontrollgänge im Streifendienst auf dem Betriebsgelände
* Intervention bei Alarmen durch die Gefahrenmeldeanlage
* Berichts- und Meldewesen
* Verhinderung von Schäden am Unternehmen durch [[Diebstahl (Deutschland)|Diebstahl]], [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]], [[Sachbeschädigung]] von Dritten
* [[Geheimschutz]], Informationsschutz, [[Spionageabwehr|Spionage-]] und [[Sabotageschutz|Sabotageabwehr]] (Umsetzung von Geheimhaltungsverpflichtung für nicht Firmenangehörige)
* Ermittlungsdienst

==== Tordienst im Eingangsbereich ====
* Führen eines Wachbuches
* Kontrolle von Versandpapieren
* Kontrolle von Versandpapieren
* Kontrollen der [[Ladungsicherung]]
* Verkehrsdienst
* Zutrittskontrollen von Personen
* Zutrittskontrollen von Personen
* Zufahrtskontrollen
* Kontrollen von Fahrzeugen der Fremdfirmen bei Ein- und Ausfahrt
* Erstellung von Besucherausweisen
* Erstellung von Besucherausweisen und Ersatzausweisen für Mitarbeiter
* Empfangsdienst
* Empfangsdienst
* [[Torkontrolle|Taschennachsicht]]
* Verhinderung von [[Diebstahl]]

==== Abwicklung und Überwachung des Güterverkehrs ====
* Kontrollen der [[Ladungssicherung]]
* Verkehrsdienst
* Kontrollen von Fahrzeugen der Fremdfirmen bei Ein- und Ausfahrt
* Erfassung von Lieferanten in Listen oder per EDV
* Erfassung von Lieferanten in Listen oder per EDV
* Überwachung der technischen Anlagen per EDV und Meldung bei Störungen
* Taschenkontrollen
* Kontrollgänge
* Kontrolle über das Einbringen und Verbringen von Material und Gegenständen in den Betrieb
* Überwachung und Kontrollen von Maschinen und diversen Anlagen.
* Pflicht zum Tätigwerden "[[Garantenpflicht]]" (§13 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]])


==== Allgemeine Arbeitssicherheit ====
Ein Mitarbeiter des Werkschutz agiert immer auf den Grundlagen der Jedermannsrechten bzw. übertragenen Rechten wie das Hausrecht und hat keine hoheitlichen Befugnisse.
* [[Umweltschutz]]

* Vorbeugender [[Brandschutz]]
'''Generalauftrag (Definition)'''
* [[Erste Hilfe]]

* Prüfen vor Durchführung feuergefährlicher Arbeiten (Heißarbeiten) innerhalb des Werkes und ggf. vor Ort Genehmigungen erstellen.
Der Generalauftrag des Werkschutzes lautet:
* Kontrolle über das Einbringen und Verbringen von Material und Gegenständen in den Betrieb
Durch Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, Gefahren und Schäden vom Betrieb und seinen Mitarbeitern abzuwenden.
* Überwachung und Kontrollen von Maschinen und diversen Anlagen
* Überwachung der technischen Anlagen per EDV und Meldung bei Störungen


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Werksrettungsdienst]]
== Einzelnachweise ==
<references />


{{Normdaten|TYP=s|GND=4065573-8}}
* Meister für Schutz und Sicherheit ([[Werkschutzmeister]])


[[Kategorie:Organisation (Sicherheit)]]
[[Kategorie:Organisation (Sicherheit)]]

Aktuelle Version vom 11. Dezember 2022, 19:19 Uhr

Als Werkschutz wird ein interner Dienstleister (Sicherheitsdienst) für ein einzelnes Unternehmen bezeichnet. Der Generalauftrag des Werkschutzes ist es, durch Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung Gefahren und Schäden vom Betrieb und seinen Mitarbeitern abzuwenden.

Heute haben Computer, Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen und Störmeldeanlagen in die Leitstellen des Werkschutzes Einzug gehalten. Sicherheits-Management-Systeme, rechnerunterstütztes Facilitymanagement, Gebäude-Leittechnik und andere Anwendungen sind in Sicherheits-Zentralen installiert.

Ausbildung der Mitarbeiter

Gesetzliche Mindestanforderungen

Die Tätigkeit als interner Werkschutz-Mitarbeiter setzt keine gesetzliche Mindestqualifikation voraus. Wird der Werkschutz an einen externen Sicherheitsdienstleister vergeben, so müssen diese Mitarbeiter eine Unterrichtung nach § 34a GewO nachweisen können.

Qualifizierung

Die Mitarbeiter können sich über die gesetzliche Vorgaben hinaus noch weiter qualifizieren. Es können mehrere Werkschutzlehrgänge absolviert werden.

Bei der IHK kann die Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“ abgelegt werden. Dort muss in einem schriftlichen und einem mündlichen Teil einschlägige Kenntnisse nachgewiesen werden. Bis Ende 2005 war es durch die Verordnung (BGBl. I, 1692) vom 1. April 1983 möglich, sich vor einer Industrie- und Handelskammer zur „IHK-geprüften Werkschutzfachkraft“ prüfen zu lassen.

Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Seit 2002 gibt es den zweijährigen Lehrberuf zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit, der es Schulabgängern ermöglicht, eine Berufsausbildung im Sicherheitsbereich zu absolvieren. Für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung kann die Lehrzeit auf ein Jahr verkürzt werden.

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Seit 2002 gibt es den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, kann unter bestimmten Voraussetzungen aber verkürzt werden. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schützen Personen, Objekte und Anlagen. Sie führen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch, erkennen und dokumentieren Optimierungsbedarf im Überwachungsablauf und wirken bei der Angebotserstellung und Auftragsbearbeitung mit. Auch die Pflege und Wartung ihrer Einsatzgeräte gehören zu den Aufgaben.

Meister für Schutz und Sicherheit

Eine weitere Qualifizierung ist der „Meister für Schutz und Sicherheit“ (früher: Werkschutzmeister). Neben den Aufgaben der Fachkraft planen die Meister auch Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen. Mittels Sicherheitsanalysen und Konzepten werden Vorschläge für die betriebliche Sicherheitspolitik oder die Planung und Entwicklung von technischen und baulichen Sicherheitsmaßnahmen erstellt oder bestehende überprüft und fortgeschrieben.

Studium

Den akademischen Einstieg bildet ein entsprechendes Bachelor-Studium im Bereich Sicherheitsmanagement. Der Grund für den Wunsch nach einer qualifizierten Ausbildung ist vor allen Dingen in den ständig steigenden Anforderungen an die eingesetzten Mitarbeiter zu finden.

Rechtliche Pflichten und Befugnisse der Werkschutzmitarbeiter

Der Mitarbeiter des Werkschutzes übt gemäß § 13 StGB die Garantenpflicht, also die Rechtspflicht zum Schutz vor einer bestehenden Gefahrenquelle (sogenannter Überwachergarant) des Unternehmens aus. Kommt der Werkschutzmitarbeiter dieser Pflicht nicht nach, und ein Schadensereignis tritt dadurch ein, wird der Werkschutzmitarbeiter wie der Verursacher des Schadens strafrechtlich belangt. Hierzu ist es erforderlich, dass die Straftat in der Fahrlässigkeit strafbar ist. Beispiel: Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen.

Da der Mitarbeiter des Werkschutzes i.d.R über keine hoheitlichen Befugnisse verfügt (außer bei staatlicher Beleihung z. B.: bei kerntechnischen Anlagen, militärische Liegenschaften, Flughafen etc.), handelt er fast immer auf den Grundlagen der

Aufgaben

Allgemeine Aufgabenbeschreibung

Spätestens ab mittlerer Betriebsgröße gibt es unternehmensweite Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Organisationsrichtlinien und Dokumentationsvorschriften, für die das Unternehmen teils auch rechtlich einzustehen hat und den Aufbewahrungsfristen unterliegt. Für deren Einhaltung und Überwachung sind meist Werkschutzmitarbeiter mitverantwortlich.

Häufig werden diese Verpflichtungen durch die eigenen Unternehmensbeschäftigten nicht wahrgenommen, akzeptiert oder korrekt angewandt. Werkschutzmitarbeiter sind in diesen Fällen die Kontrollinstanz, sofern sie neben Pflichten die entsprechenden Kompetenzen haben.

Der Werkschutz vertritt die ihm übertragenen Rechte und gegebenenfalls Pflichten des Besitzers (Unternehmen) und wendet durch seine Arbeit Gefahren und Schaden von ihm ab. Den im allgemeinen Interesse liegenden Anweisungen des Werkschutzes ist Folge zu leisten. Er ist durch Aufgabenübertragung berechtigt, das Hausrecht auszuüben (siehe auch Hausfriedensbruch).

Da der Werkschutz durch seine Weisungen die Belange der Mitarbeiter des Unternehmens berührt, ist die allgemeine Aufgabenstellung des Werkschutzes (Rechte und Pflichten) nach dem Betriebsverfassungsgesetz durch den Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.

Aufgabenspektrum

Je nach Festlegung der Aufgaben des Werkschutzes können die Aufgaben festgelegt werden:

Feststellen und Melden von Gefahren

  • Besetzung einer Alarmzentrale
  • Regelmäßige Kontrollgänge im Streifendienst auf dem Betriebsgelände
  • Intervention bei Alarmen durch die Gefahrenmeldeanlage
  • Berichts- und Meldewesen
  • Verhinderung von Schäden am Unternehmen durch Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung von Dritten
  • Geheimschutz, Informationsschutz, Spionage- und Sabotageabwehr (Umsetzung von Geheimhaltungsverpflichtung für nicht Firmenangehörige)
  • Ermittlungsdienst

Tordienst im Eingangsbereich

  • Führen eines Wachbuches
  • Kontrolle von Versandpapieren
  • Zutrittskontrollen von Personen
  • Zufahrtskontrollen
  • Erstellung von Besucherausweisen und Ersatzausweisen für Mitarbeiter
  • Empfangsdienst
  • Taschennachsicht

Abwicklung und Überwachung des Güterverkehrs

  • Kontrollen der Ladungssicherung
  • Verkehrsdienst
  • Kontrollen von Fahrzeugen der Fremdfirmen bei Ein- und Ausfahrt
  • Erfassung von Lieferanten in Listen oder per EDV

Allgemeine Arbeitssicherheit

  • Umweltschutz
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Prüfen vor Durchführung feuergefährlicher Arbeiten (Heißarbeiten) innerhalb des Werkes und ggf. vor Ort Genehmigungen erstellen.
  • Kontrolle über das Einbringen und Verbringen von Material und Gegenständen in den Betrieb
  • Überwachung und Kontrollen von Maschinen und diversen Anlagen
  • Überwachung der technischen Anlagen per EDV und Meldung bei Störungen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Er wird nach dem Hausrecht tätig und kann diese Rechte im Gegensatz zu den anderen Rechten nur wahrnehmen, wenn ihm diese Rechte übertragen worden sind (z. B. durch Dienstanweisung).