„Väterkarenz“ – Versionsunterschied

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Der Begriff '''Väterkarenz''' beschreibt in Österreich die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes. Die Gesetzliche Regelung ist das [[Väter-Karenzgesetz (Österreich)|Väter-Karenzgesetz]].<ref>{{Internetquelle |url=https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008674 |titel=Väter-Karenzgesetz - VKG |hrsg=[[Rechtsinformationssystem der Republik Österreich]] |zugriff=2015-12-08 |kommentar=Aktuelle Fassung}}</ref>
Der Begriff '''Väterkarenz''' beschreibt in Österreich die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes. Die Gesetzliche Regelung ist das [[Väter-Karenzgesetz (Österreich)|Väter-Karenzgesetz]].<ref>{{Internetquelle |url=https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008674 |titel=Väter-Karenzgesetz - VKG |hrsg=[[Rechtsinformationssystem der Republik Österreich]] |zugriff=2021-06-06 |kommentar=Aktuelle Fassung}}</ref>


Der Begriff der Väterkarenz geht über den [[Vaterschaftsurlaub]] als Frühkarenz nach der Geburt hinaus. Durch Ausdehnung des [[Kindergeld|Kinder]]- bzw. [[Karenzgeld]]es auf berufstätige Väter, wenn sie sich mindestens einige Monate [[Karenzierung|karenzieren]] lassen, steigt der Anspruch auf Kindergeld über jenen Zeitraum hinaus, den die [[Sozialpolitik]] traditionell für junge Mütter vorgesehen hat. Daneben gibt es aber auch andere Formen zeitweiliger Erwerbsunterbrechung oder -reduzierung für die Familienpflege unabhängig vom Alter der Kinder vorgesehen.
Der Begriff der Väterkarenz geht über den [[Vaterschaftsurlaub]] als Frühkarenz nach der Geburt hinaus. Durch Ausdehnung des [[Kindergeld|Kinder]]- bzw. [[Karenzgeld]]es auf berufstätige Väter, wenn sie sich mindestens einige Monate [[Karenzierung|karenzieren]] lassen, steigt der Anspruch auf Kindergeld über jenen Zeitraum hinaus, den die [[Sozialpolitik]] traditionell für junge Mütter vorgesehen hat. Daneben gibt es aber auch andere Formen zeitweiliger Erwerbsunterbrechung oder -reduzierung für die Familienpflege unabhängig vom Alter der Kinder vorgesehen.

Version vom 6. Juni 2021, 17:01 Uhr

Der Begriff Väterkarenz beschreibt in Österreich die Arbeitsfreistellung des Vaters anlässlich der Geburt seines Kindes. Die Gesetzliche Regelung ist das Väter-Karenzgesetz.[1]

Der Begriff der Väterkarenz geht über den Vaterschaftsurlaub als Frühkarenz nach der Geburt hinaus. Durch Ausdehnung des Kinder- bzw. Karenzgeldes auf berufstätige Väter, wenn sie sich mindestens einige Monate karenzieren lassen, steigt der Anspruch auf Kindergeld über jenen Zeitraum hinaus, den die Sozialpolitik traditionell für junge Mütter vorgesehen hat. Daneben gibt es aber auch andere Formen zeitweiliger Erwerbsunterbrechung oder -reduzierung für die Familienpflege unabhängig vom Alter der Kinder vorgesehen.

Die Väterkarenz kommt aus den skandinavischen Sozialmodellen, so sieht das schwedische Modell mehrere Formen zeitweiliger Erwerbsunterbrechung oder -reduzierung für die Familienpflege unabhängig vom Alter der Kinder, mit Lohnersatzleistung vor.[2] Es wird in Mitteleuropa etwa in Österreich als Leitbild genommen.

Als Schlagwort beschreibt der Begriff Bestrebungen der Familienpolitik, dass neben den Müttern zunehmend auch Väter die Betreuung ihrer Kleinkinder übernehmen.

Siehe auch

Wiktionary: Väterkarenz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Väter-Karenzgesetz - VKG. Rechtsinformationssystem der Republik Österreich, abgerufen am 6. Juni 2021 (Aktuelle Fassung).
  2. Sabine Beckmann: Die geteilte Arbeit? Möglichkeiten einer sozialpolitischen Steuerung des Careverhaltens von Männern. In: Zeitschrift für Familienforschung. 19. Jahrgang, Heft 3. Verlag Barbara Budrich, Leverkusen 2007, S. 371–392. Referiert in: Christina Luef: Die Sorge um unbezahlte Arbeit. Der Einfluss sozialpolitischer Regelungen auf die Verteilung unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen. In: Informationsdienst des Österreichischen Instituts für Familienforschung, Universität Wien (Hrsg.): beziehungsweise. Nr. 01/08 (pdf, univie.ac.at [abgerufen am 17. Oktober 2019]).