Ungesetzlicher Kombattant

Ungesetzlicher Kombattant (unlawful combatants, illegal combatant) ist ein Begriff der in mehreren Staaten verwendet wird um eine Person zu bezeichnen, die Waffen trägt und an einem kriegerischen Akt beteiligt ist, dabei aber gegen das Kriegsrecht verstößt. Solche Personen sind nicht unbedingt legale Kombattanten und erhalten deshalb unter Umständen nicht den Status eines Kriegsgefangenen.

Der Begriff wurde erstmals 1942 durch den United States Supreme Court verwendet in der Verhandlung ex parte Quirin.

England, Australien, Israel und Kanada machen ebenfalls eine Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Kombattanten.

Kritik

Nach Meinung der Menschenrechtsorganisationen und des Roten Kreuzes handelt es sich dabei um Kriegsgefangene, die unter die Schutzbestimmungen der Genfer Konvention fallen. Ein Kombattant kann nur als Angehöriger eines Landes angesehen werden, jedoch weigern sich die USA, den Krieg gegen den Terror als bilaterale Auseinandersetzung unter Staaten zu betrachten. Die Regierung der USA bediente sich deshalb dieses Begriffes. Im Jahre 2003 (Stand Dezember 2003) sitzen immer noch über 200 ungesetzliche Kombattanten, teilweise Minderjährige, im Militärstützpunkt in Guantanamo Bay ein.